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Zentralbankrat

Organ der Deutschen Bundesbank . Wie deren Direktorium hat der Z. die Stellung einer obersten Bundesbehörde. Er bestimmt die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank. Der Z. besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Bundesbank, den weiteren Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken . Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht, an den Beratungen teilzunehmen  mit Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht.

 

 


 

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