Inhaltsübersicht
I. Begriff
und Abgrenzung
II. Zinsen
im Rechnungswesen
I. Begriff und Abgrenzung
1. Ursprung
des Zinsanspruchs
Der Zins ist der Preis für die Überlassung von Kapital (vgl. Schmalenbach,
E. 1948, S. 46). Er wird üblicherweise ausgedrückt als
Prozentsatz bezogen auf die Höhe des zur Verfügung gestellten Kapitals und auf
einen bestimmten Berechnungszeitraum (z.B. pro Jahr).
Bei Überlassung von Fremdkapital wird der Zinssatz explizit
vertraglich fixiert (Kreditzinsvereinbarung im Darlehensvertrag). Für
Eigenkapital bestimmen die jeweiligen Eigenkapitalkosten den Grenzpreis als den
maximal zahlbaren Kaufpreis bzw. den mindestens zu fordernden Verkaufspreis für
den Eigenkapitaltitel. Dieser Preis repräsentiert den Barwert der mit dem
Eigenkapitalkostensatz diskontierten erwarteten zukünftigen
Zahlungsüberschüsse.
Der Zinsanspruch bzw. die Zinsforderung ist mikroökonomisch
fundiert in der Zeitpräferenz von Individuen, die sofortigen Konsum zeitlich
späterem Konsum vorziehen (vgl. z.B. Franke,
G./Hax, H. 2003, S. 150). Die Zurverfügungstellung von Kapital
bedeutet Konsumverzicht, für dessen Ausgleich der Zins als Entgelt für die
entgangenen anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten verlangt wird. Zinsen als
Opportunitätskosten leiten sich aus dem Nutzen ab, der mit der alternativen
Verwendung des Kapitals erzielbar gewesen wäre.
2. Art
und Umfang des Zinsanspruchs
Zinsen lassen sich anhand verschiedener Kriterien
differenzieren:
-
Nach der eingegangenen Position: Der Kapitalgeber
erhält für die Hingabe von Kapital Habenzinsen, der Kapitalnehmer zahlt für
die Aufnahme von Finanzmitteln Sollzinsen.
-
Nach der Anpassung der Zinszahlungen an geänderte
Marktbedingungen: Ein Festzinssatz bleibt für die gesamte Laufzeit der
Kapitalüberlassung unverändert. Wurde dagegen ein variabler Zinssatz
vereinbart, erfolgt in regelmäßigen, vertraglich vereinbarten Zeitabständen
die Anpassung an einen bestimmten Referenzzinssatz (z.B. FIBOR/LIBOR).
-
Nach der Berücksichtigung von Preissteigerungen: der
Nominalzinssatz legt das Entgelt für die Kapitalüberlassung gemessen in
Kaufkraft zum Zeitpunkt der Kapitalhingabe fest. Der Realzinssatz
berücksichtigt Preissteigerungen und bildet so den tatsächlich erzielten
Zuwachs an realen Konsummöglichkeiten ab (vgl. Fisher, J.
1896). Bezeichnet π die jährliche Preissteigerungsrate, so lautet die
Beziehung zwischen Realzinssatz r und Nominalzinssatz i
Die vertragliche Fixierung eines realen Zinssatzes kann z.B.
durch die Kopplung der Zins- und Tilgungszahlungen an einen Preisindex
geschehen.
-
Nach der Fristigkeit: Bei Aufnahme von Fremdkapital
ist die Zinsbindungsdauer der Zeitraum, über den der Zinssatz unveränderlich
festgelegt wird. Wurde ein Festzins vereinbart, ist diese Dauer identisch mit
der Kapitalüberlassungsdauer bzw. der Kreditlaufzeit. Man unterscheidet
kurzfristige (bis zu einem Jahr), mittelfristige (bis zu fünf Jahren) und
langfristige (mehr als fünf Jahre) Zinssätze. Die Zinskurve gibt die Höhe der
Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt für unterschiedliche
(Rest-)Laufzeiten an. Eine steigende Zinskurve bildet steigende, eine inverse
Zinskurve fallende Zinssätze bei zunehmender Laufzeit ab. Sind die Zinssätze
für alle Laufzeiten gleich hoch, ist die Zinskurve flach.
-
Nach den einbezogenen Kostenkomponenten: Der
Nominalzins setzt die laufenden jährlichen Zinszahlungen in Beziehung zum
ausstehenden Kapitalbetrag. Der Effektivzins berücksichtigt zusätzlich das
Disagio bzw. Agio als einmaligen Abzug bzw. Aufschlag bei der
Kapitalüberlassung. Er entspricht der internen Verzinsung der zugrunde
liegenden Kredit- bzw. Anlagezahlungsreihe. Liegen unterjährige Zinszahlungen
und/oder gebrochene Laufzeiten vor, existieren unterschiedliche
Berechnungsmodi für den Effektivzins (vgl. z.B. Schierenbeck,
H. 2003, S. 124 f.).
-
Nach dem Zeitpunkt der Kapitalüberlassung:
Kassazinssätze (Spot Rates) gelten für Kapitalanlagen/-aufnahmen, die aktuell
auf dem Kassamarkt abgeschlossen werden. Wird die Kapitalüberlassung für
zukünftige Zeitabschnitte auf Terminmärkten vereinbart, dann werden die heute
für diesen Zeitraum fixierten Zinssätze als Terminzinssätze (Forward Rates)
bezeichnet. Da sich zukünftige Geldanlagen und -aufnahmen auf dem Terminmarkt
mithilfe von aktuellen Geldanlagen und -aufnahmen auf dem Kassamarkt
duplizieren lassen, besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Spot Rates und
Forward Rates (vgl. z.B. Hartmann-Wendels,
T./Pfingsten, A./Weber, M. 2004, S. 285).
II. Zinsen im
Rechnungswesen
In der Unternehmensrechnung treten Zinsen als positive und
negative Erfolgskomponenten in der Gewinn- und Verlustrechnung (Zinsertrag bzw.
-aufwand), in der Kosten- und Erlösrechnung (als Zinserlöse bzw. -kosten) und
in der Finanzplanung (als Zinsein- bzw. -auszahlungen) auf. Als
Opportunitätskosten finden Zinsen in der Kostenrechnung, der
Investitionsrechnung und bei der Erfolgsmessung Anwendung.
1. Zinsen
in der Gewinn- und Verlustrechnung
Das Bruttoprinzip des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
fordert die unsaldierte Ausweisung von Zinserträgen und -aufwendungen in der
Gewinn- und Verlustrechnung. Zinserträge werden getrennt aus Finanzanlagen und
aus sonstigem Vermögen abgebildet. Neben Zinseinzahlungen werden dabei auch
nicht zahlungsgleiche Erträge wie z.B. Aufzinsungsbeträge für unverzinsliche
und niedrig verzinsliche Forderungen erfasst. Zinsaufwendungen sind unter der
Position „ Zinsen und ähnliche Aufwendungen “ aufzuführen. Diese Aufwendungen
umfassen neben den Zinsauszahlungen ebenfalls nicht zahlungsgleiche Komponenten
wie z.B. Abschreibungen auf ein aktiviertes Disagio (vgl. z.B. Coenenberg,
A.G. 2005, S. 516 f.).
2. Zinsen
in der Kostenrechnung
Zinskosten orientieren sich als pagatorische Kosten an den
erfolgten Zinszahlungen für aufgenommenes Fremdkapital. Kalkulatorische Zinsen
führen dagegen nicht zu Auszahlungen, sondern stellen Opportunitätskosten durch
die entgangene anderweitige Nutzung des eingesetzten Kapitals dar.
Ausgangspunkt für die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen
ist das betriebsnotwendige Vermögen. Es wird ausgehend vom bilanziellen
Gesamtvermögen durch die Eliminierung von betriebsfremden bzw. nicht
betriebsnotwendigen Vermögensteilen ermittelt; ggf. ist auch eine Um- bzw.
Neubewertung erforderlich. Für die Ermittlung des über den betrachteten Zeitraum
gebundenen Kapitals im Anlagevermögen stehen zwei Wege zur Verfügung (vgl. Kilger,
W./Vikas, K. 2002, S. 316): Bei der Anwendung der
Durchschnittswertverzinsung wird unterstellt, dass im Durchschnitt über die
gesamte Nutzungsdauer die Hälfte des Anlagenwertes gebunden ist. Wegen der
konstanten Kapitalbindung ergeben sich gleich hohe kalkulatorische Zinsen über
die gesamte Nutzungsdauer. Bei der Restwertverzinsung wird die Kapitalbindung
der betrachteten Periode dagegen als arithmetisches Mittel der Restbuchwerte zu
Periodenanfang und -ende ermittelt. Wegen der abnehmenden Kapitalbindung werden
bei diesem Vorgehen die kalkulatorischen Zinsen im Zeitablauf geringer. Beim
Umlaufvermögen wird die Ermittlung des gebundenen Kapitals durch zeitliche
Schwankungen des Vermögensbestandes erschwert. Hier sind vereinfachende
Annahmen bzgl. der Bestandsentwicklung erforderlich.
Bei der Ermittlung des gebundenen Kapitals ist zu beachten,
dass für einige Positionen eine kalkulatorische Verzinsung bereits an anderer
Stelle berücksichtigt wurde. Ein Beispiel hierfür sind Kundenvorauszahlungen.
Da die Kunden bei Leistung von Anzahlungen im Regelfall Preisnachlässe fordern
und auch erhalten, sind die dadurch ausgelösten Erlösminderungen bereits in den
erzielten Umsatzerlösen berücksichtigt. Eine nochmalige Belegung dieses
Kapitals mit kalkulatorischen Zinsen hätte eine Doppelbelastung zur Folge. Die
Berücksichtigung der entsprechenden Positionen als sog. Abzugskapital vom
betriebsnotwendigen Vermögen verhindert dies (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 112). Dabei unterstellt der einfache
Abzug, dass die kalkulatorische Verzinsung des Abzugskapitals in Höhe der
verursachten Erlösminderung dem einheitlichen kalkulatorischen Zinssatz des
restlichen gebundenen Kapitals entspricht. Die Differenz aus
betriebsnotwendigem Vermögen und Abzugskapital ist das betriebsnotwendige
Kapital.
Als kalkulatorischer Zinssatz ist der durchschnittliche
Kapitalkostensatz als gewichtetes Mittel aus den Eigen- und Fremdkapitalkosten
des Unternehmens zu verwenden. In der Praxis findet auch der Zinssatz des
teuersten Kredites als Grenzzinssatz Anwendung; dieses Vorgehen unterstellt,
dass die verwendete Kapitaleinsatzgröße vollständig aus Fremdkapital besteht.
3. Zinsen
im zahlungsstromorientierten Rechnungswesen
Bei der Investitionsrechnung und der Unternehmensbewertung
werden Zinsen als Kalkulationszinsfuß für die Abbildung der Opportunitätskosten
der Kapitalgeber verwendet.
a) Zinsen
in der Investitionsrechnung
Dynamische Investitionsrechenverfahren
berücksichtigen alle Ein- und Auszahlungen aus dem zu beurteilenden
Investitionsprojekt über den gesamten Projektplanungszeitraum. Der
Bruttokapitalwert einer Investition im Entscheidungszeitpunkt 0, BKW0, ergibt sich
als Barwert der Projekt-Zahlungsreihe ermittelt mit dem Kalkulationszinsfuß:
Der Bruttokapitalwert lässt sich interpretieren als der
Betrag, der für die Herstellung der Projektzahlungsreihe in die
Alternativanlage investiert werden müßte. Der Nettokapitalwert (NKW0) als
Differenz zwischen dem Bruttokapitalwert und der im Bewertungszeitpunkt 0
erforderlichen Investitionsauszahlung gibt dann an, ob die entsprechende
Zahlungsreihe günstiger durch die Alternativanlage (NKW0 < 0) oder durch die Realisierung des
Investitionsprojektes (NKW0 > 0) erzeugt werden
kann (vgl. Betge, P.
1998, S. 39). Ist die Zielsetzung die Maximierung des Unternehmenswertes,
dann sollte das Unternehmen nur Investitionsprojekte mit positivem
Nettokapitalwert realisieren.
Die Berücksichtigung der Fremdkapital-Zinszahlungen bei der
Ermittlung des Nettokapitalwertes hängt davon ab, ob die
Vorteilhaftigkeitsprüfung bezogen auf das eingesetzte Eigen- oder auf das
eingesetzte Gesamtkapital erfolgt:
-
Ist der Bezugspunkt das Eigenkapital, werden die
Zahlungen für die Fremdkapitalzinsen und Tilgung von den Zahlungsüberschüssen
des Projektes abgezogen. Der Kalkulationszinsfuß für die resultierenden
Nettoeinzahlungen ist dann der Opportunitätszinssatz der Eigenkapitalgeber
für das betrachtete Projekt.
-
Für Investitionsprojekte auf Unternehmensebene ist
häufig eine kausale Zuordnung von Eigen- und Fremdkapital als Finanzierungsquelle
nicht möglich. In diesem Fall ist die Prüfung der Vorteilhaftigkeit auf
Gesamtkapitalebene durchzuführen: Betrachtet werden hier die
Nettoeinzahlungen aus dem Investitionsprojekt ohne den Abzug von Zins- und
Tilgungszahlungen. Der Kalkulationszinsfuß ist dann der durchschnittliche
Kapitalkostensatz des Unternehmens als gewichteter Durchschnitt aus Eigen-
und Fremdkapitalkosten.
Für die Berücksichtigung des Risikos der aus dem
Investitionsprojekt fließenden Zahlungen existieren verschiedene
Vorgehensweisen (vgl. z.B. Kruschwitz,
L. 2003, S. 363 ff.). Eine Möglichkeit besteht in der Erhöhung
des Diskontierungszinsfußes um einen Risikozuschlag. Der Kalkulationszinsfuß hat dann die Aufgabe, die Verzinsung der
besten risikoäquivalenten Alternativanlage abzubilden. Der Risikozuschlag wird
dabei von der Höhe des Risikos und ggf. von den Risikopräferenzen der
Kapitalgeber beeinflusst.
b) Zinsen
in der Unternehmensbewertung
Die Hauptaufgabe der Unternehmensbewertung besteht in der
Bestimmung von Grenzpreisen als maximal zahlbarem Kaufpreis bzw. mindestens zu
forderndem Verkaufspreis für ein Unternehmen (vgl. Moxter, A.
1983, S. 9). Für Unternehmensbewertungskalküle als Investitionsrechnungen
hat der Kalkulationszinsfuß die Aufgabe, alternativ erzielbare Verzinsungen
aktueller und potenzieller Kapitalgeber des Unternehmens als
Opportunitätskosten zu erfassen.
Je nachdem, welches Modell für die Unternehmensbewertung
verwendet wird, sind unterschiedliche Kalkulationszinsfüße von Bedeutung:
-
Im Ertragswertmodell und im Equity-Ansatz des
Discounted-Cashflow-Modells wird der Unternehmenswert als Wert des
Eigenkapitals durch die Diskontierung der den Eigentümern zustehenden
Unternehmensüberschüsse ermittelt. Die Zinszahlungen an die Fremdkapitalgeber
sind von der Überschussgröße bereits abgesetzt. Der Diskontierungszinsfuß
entspricht hier den Eigenkapitalkosten des Unternehmens als der alternativ
erzielbaren risikoäquivalenten Rendite seiner Eigenkapitalgeber. Beim
Ertragswertverfahren lassen sich Risikozuschlag und Diskontierungszinssatz
bei Kenntnis der Nutzenfunktion über das Sicherheitsäquivalent der
Überschussverteilung ableiten (vgl. Ballwieser,
W. 1993, S. 157). Der Eigenkapitalkostensatz berücksichtigt
dann neben dem Risiko der Überschüsse auch die Risikopräferenzen des Investors.
Im Discounted-Cashflow-Verfahren wird für die Bestimmung der
Eigenkapitalkosten das Capital Asset Pricing Model (CAPM) verwendet. Die
Bestimmungsgleichung der Eigenkapitalkosten lautet hier (vgl. Franke,
G./Hax, H. 2003, S. 352):
Dabei bezeichnet i den risikolosen Marktzinssatz, die
erwartete Rendite eines Markt-Aktienportefeuilles M und β den sog.
Beta-Faktor der betrachteten Aktie bzw. des Unternehmens als Maßstab für das
bewertungsrelevante Kovarianzrisiko. Im CAPM ist die Renditeforderung der
Eigenkapitalgeber nicht von deren Risikopräferenzen abhängig. Die Höhe des
Beta-Faktors und damit auch der Eigenkapitalkosten im CAPM wird neben dem
operativen Risiko des Unternehmens auch von dessen Verschuldungsgrad und dem
dadurch ausgelösten Kapitalstrukturrisiko beeinflusst (vgl. Drukarczyk,
J. 2003, S. 367).
-
Im Entity-Ansatz des Discounted-Cashflow-Modells wird
zunächst der Unternehmensgesamtwert ermittelt. Als Diskontierungszinsfuß
kommt hier mit den Weighted Average Cost of Capital (WACC) der durchschnittliche
Kapitalkostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten zum Ansatz (vgl. z.B. Copeland,
T./Koller, T./Murrin, J. 2002, S. 251):
Dabei bezeichnet kF die
Eigenkapitalkosten und s den Steuersatz des Unternehmens. E0, F0 und V0 sind die Marktwerte des Eigen-, Fremd- und
Gesamtkapitals. Zu beachten ist, dass bei dieser Formulierung der Steuervorteil
aus der anteiligen Fremdfinanzierung über den Faktor (1 – s) im
Diskontierungszinsfuß berücksichtigt wird. Die entsprechende Cashflow-Größe an
Eigen- und Fremdkapitalgeber ist deshalb ohne die Steuerersparnis auf die
Zinszahlungen definiert. Den gesuchten Unternehmenswert als den Wert des
Eigenkapitals erhält man schließlich durch den Abzug des Fremdkapitalwertes vom
ermittelten Unternehmensgesamtwert.
Im alternativen Total-Cashflow (TCF)-Ansatz wird der umgekehrte Weg zur Einbeziehung des
Steuervorteils beschritten: Der Cashflow an Eigen- und Fremdkapitalgeber
enthält auch die Steuerersparnis auf die Fremdkapitalzinsen. Dafür ist der
durchschnittliche Kapitalkostensatz (DUK) hier ohne den Steuerfaktor (1 – s)
bei den Fremdkapitalkosten definiert:
-
Der Adjusted Present Value (APV) – Ansatz fügt den Unternehmensgesamtwert aus mehreren
Komponenten zusammen (vgl. Drukarczyk,
J. 2003, S. 229). Im ersten Schritt wird der Wert des
Unternehmens bei unterstellter vollständiger Eigenfinanzierung ermittelt.
Dazu wird der Cashflow des Unternehmens bei fiktiver Eigenfinanzierung mit
den entsprechenden Eigenkapitalkosten diskontiert. Der Diskontierungszinsfuß
hat in diesem Fall das durch die anteilige Fremdfinanzierung verursachte
Kapitalstrukturrisiko nicht zu
berücksichtigen. Anschließend wird der Barwert der Steuervorteile aus der
anteiligen Fremdfinanzierung (Tax Shield) auf den Unternehmenswert bei
Eigenfinanzierung geschlagen und so der Unternehmensgesamtwert berechnet.
Bei der Bestimmung des Unternehmenswertes sind neben den
Eigen- und Fremdkapitalkosten ggf. auch die impliziten Kapitalkosten auf andere
Kapitalquellen zu berücksichtigen. In der Bundesrepublik sind vor allem
Rückstellungen von Bedeutung. Unter der Annahme, dass Pensionsrückstellungen
Fremdkapital verdrängen, können ihre impliziten Kapitalkosten als
belastungsäquivalenter Fremdkapitalkostensatz ermittelt werden (vgl. Drukarczyk,
J. 1990, S. 333). Es handelt sich hierbei um den Zinssatz, den
das verdrängte Fremdkapital gerade kosten darf, damit der Barwert der gesamten
Zahlungswirkungen aus der Bildung und Auflösung der Pensionsrückstellung für
die Anteilseigner gleich Null ist. In diesem Fall sind die Wirkungen der
Rentenzahlungen in den Kapitalkosten enthalten. Für sonstige Rückstellungen lassen sich implizite Kapitalkosten auf
ähnlichem Wege ermitteln. Hierfür werden die Zahlungswirkungen des
rückstellungsbedingenden Ereignisses regelmäßig nicht in die Berechnung der
impliziten Kapitalkosten einbezogen (vgl. Schwetzler,
B. 1998, S. 688).
4. Zinsen
in der Erfolgsmessung
Im Rahmen des Shareholder-Value-Konzeptes ist die korrekte
Messung des erzielten Erfolges von Unternehmen oder Unternehmensbereichen eine
wichtige Aufgabe (Arbeitskreis
„ Finanzierung “ der Schmalenbach Gesellschaft, 1996, S. 546).
Zinsen bringen hier als Opportunitätskosten auf das eingesetzte Kapital die
alternativ erzielbaren Renditen der Kapitalgeber in die Messung des erzielten
Erfolges ein. Dazu wird ein zu erzielender Mindesterfolg (Mindest-Wertzuwachs),
die sog. Capital Charge, für die betrachtete Periode ermittelt, indem das
eingesetzte Kapital mit einem entsprechenden Kapitalkostensatz multipliziert
wird. Der erzielte Unternehmenserfolg als sog. Residualgewinn ergibt sich dann
als Differenz zwischen der aus dem Rechnungswesen abgeleiteten erzielten
Erfolgsgröße und dem geforderten Mindesterfolg der Kapitalgeber (vgl. z.B. Richter, F.
1999, S. 216; Hostettler,
S. 2000, S. 40). Er entspricht dem über die Renditeforderung
der Kapitalgeber hinaus erzielten Wertzuwachs des Unternehmens. Die Verbindung
zwischen dem Residualgewinnkonzept und dem Kapitalwert-Kriterium der
Investitionsrechnung lässt sich über das (bei Einhaltung bestimmter Prämissen
geltende) sog. Lücke-Theorem
herstellen (vgl. z.B. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005, S. 65): der Nettokapitalwert eines
Projektes auf der Basis seiner Nettoeinzahlungen entspricht dem Barwert seiner
künftigen erwarteten Residualgewinne. Auch bei der Erfolgsmessung bestimmt die
als Bezugspunkt gewählte Kapitaleinsatzgröße den zu verwendenden
Kalkulationszinsfuß: Im Entity-Ansatz wird das eingesetzte Gesamtkapital mit
dem durchschnittlichen Kapitalkostensatz multipliziert, wobei die entsprechende
realisierte Erfolgsgröße vor dem Abzug von ggf. vorhandenen Fremdkapital-Zinszahlungen
definiert ist. Im Equity-Ansatz werden bei der Ermittlung der erzielten
Erfolgsgröße die Fremdkapitalzinsen abgezogen. Die Capital Charge als den zu
erzielenden Wertzuwachs des Eigenkapitals erhält man hier durch die
Multiplikation der Eigenkapitalkosten mit dem eingesetzten Eigenkapital. Auch
bei der Erfolgsmessung sind neben den Eigen- und Fremdkapitalkosten ggf.
implizite Kapitalkosten anderer Kapitalquellen zu berücksichtigen.
Literatur:
Arbeitskreis
„ Finanzierung “ der Schmalenbach-Gesellschaft, : Wertorientierte
Unternehmenssteuerung mit differenzierten Kapitalkosten, in: ZfbF, Jg. 48,
1996, S. 543 – 578
Ballwieser, Wolfgang :
Methoden der Unternehmensbewertung, in: Handbuch Finanzmanagement, hrsg. v.
Gebhardt, Günther/Gerke, Wolfgang/Steiner, Manfred, München 1993, S. 151 – 176
Betge, Peter :
Investitionsplanung: Methoden, Modelle, Anwendungen, Wiesbaden, 4. A., 2000
Coenenberg, Adolf :
Kostenrechnung und Kostenanalyse, Stuttgart, 5. A., 2005
Coenenberg, Adolf G. :
Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, Landsberg, 17. A., 2000
Copeland, Thomas/Koller,
Tim/Murrin, Jack : Unternehmenswert, Frankfurt/New York, 3. A., 2002
Drukarczyk, Jochen :
Unternehmensbewertung, München, 4. A., 2003
Drukarczyk, Jochen : Was
kosten betriebliche Altersversorgungszusagen?, in: DBW, Jg. 50, 1990, S.
333 – 353
Ewert, Ralf/Wagenhofer,
Alfred : Interne Unternehmensrechnung, Berlin, 6. A., 2005
Fisher, Irving :
Appreciation and Interest, in: Publications of the American Economic
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Franke, Günther/Hax,
Herbert : Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, Berlin et al., 5.
A., 2003
Franz, Klaus-Peter :
Ansatz kalkulatorischer Kosten, in: Handbuch Kostenrechnung, hrsg. v. Männel,
Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 423 – 435
Hartmann-Wendels,
Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin : Bankbetriebslehre, 3. A., Berlin 2004
Hostettler, Stephan :
Das Konzept des Economic Value Added (EVA), Bern, 4. A., 2000
Kilger, Wolfgang/Vikas,
Kurt : Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 11.
A., 2002
Kruschwitz, Lutz :
Investitionsrechnung, München, 7. A., 2003
Küpper, Hans-Ulrich :
Controlling, Stuttgart, 4. A., 2005
Menrad, Siegfried :
Zinsen, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3.
A., 1993, Sp. 2252 – 2262
Moxter, Adolf :
Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Wiesbaden, 2. A., 1983
Richter, Frank :
Konzeption eines marktwertorientierten Steuerungs- und Monitoringsystems,
Frankfurt/M. et al., 2. A., 1999
Schierenbeck, Henner :
Ertragsorientiertes Bankmanagement, Wiesbaden, 8. A., 2003
Schmalenbach, Eugen :
Kapital/Kredit und Zins, Köln, 2. A., 1948
Schweitzer,
Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München,
8. A., 2003
Schwetzler, Bernhard :
Die Kapitalkosten von Rückstellungen – zur Anwendung des Shareholder
Value-Konzeptes in Deutschland, in: ZfbF, Jg. 50, 1998, S. 678 – 702
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