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Kontokorrentkredit

Wichtigste Form des Bankkredits, bei dem dem Kreditnehmer eine bestimmte Kreditlinie eingeräumt wird, in deren Rahmen er jederzeit die Kreditmittel in Anspruch nehmen oder zurückzahlen kann. Dispositionskredit.




Der Kontokorrentkredit (ital. „conto corrente” = „Konto in laufender Rechnung”) stellt die klassische Kreditform dar, welche von fast allen Unternehmen in Anspruch genommen wird. Beim Kontokorrentkredit wird dem Kreditnehmer ein Buchkredit bis zu einer festgeschriebenen Kredit­linie gewährt. Die rechtliche Regelung des Kontokorrentkredites erfolgt in den §§ 355 bis 357 HGB und den §§ 607 bis 610 BGB. Dabei legt § 355 HGB folgende Merkmale fest:
(1) Mindestens ein Ver­tragspartner muss Kaufmann sein (dies trifft für eine Bank stets zu).
(2) Es erfolgt eine gegenseitige Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche und Leistungen der Vertragspartner.
(3) Der Saldo ist massgeblich für die Abrechnung des Kontokorrentkontos.
(4) Der sich ergebende Überschuss (Saldo) ist in regelmässigen Abständen festzulegen. Unternehmen verwenden den Kontokorrentkredit in erster Linie als Betriebskredit. Der Kontokorrentkredit wird über das  Kontokorrentkonto (Girokonto) abgewickelt. Die Zusage ei­nes Kontokorrentkredites erfolgt als Kontokorrentkreditlinie. Durch Überweisungen oder Abhebungen kann dann der Kredit bis zu dieser Kreditlinie in Anspruch genommen werden. Wird die festgelegte Kreditlinie überschritten, wird vom Kreditgeber eine zusätzliche Überziehungsprovision berechnet, die regelmässig zu einer erheblichen Verteuerung des in Anspruch genommenen Kredites führt. Die Kosten des Kontokorrentkredites setzen sich zusammen aus:
(1) Sollzinsen für den in Anspruch genommenen Kreditbetrag,
(2) Kreditprovision (Bereitstellungsprovision),
(3) ausnahmsweise Umsatz­provision oder Kontoführungsgebühren,
(4) Barauslagen wie Porto und Spesen und gegebenenfalls noch
(5) eine Überziehungsprovision. Eine Sonderform des Kontokorrentkredites ist der   Dispositionskredit. Der Kontokorrentkredit weist als kurzfristiger Kredit in der Regel eine Laufzeit bis zu einem Jahr auf. Eine ständige Prolongation ist jedoch möglich und wird, sofern es keinen Anlass zur Auflösung des Vertragsverhältnisses gibt, regelmässig vorgenommen. Somit steht ein grosser Teil der Kontokor­rentkredite langfristig zur Verfügung. Trotz seiner relativ hohen Kosten gegenüber anderen Kreditarten wird dieser Kredit in der Praxis häufig zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe genutzt, da er eine hohe Flexibilität bietet. Siehe auch   Kreditfinanzierung, kurzfristige (mit Literaturangaben).

 Kredit in laufender Rechnung, wobei dem Kreditnehmer das Recht eingeräumt wird, sein Kontokorrentkonto bis zu einer festgesetzten Kreditlinie ohne weitere Formalitäten (Kontokorrentlinie), aber auch darüber hinaus (Überziehungskredit) in Anspruch zu nehmen. Neben der Kreditbereitstellungsprovision sind Zinsen nur auf die tatsächlichen Kreditbeträge zu zahlen. K. erlaubt dem Kunden größtmögliche Freiheit in seinen finanziellen Dispositionen. Wg. der für die Bank schwer voraussehbaren tatsächlichen Inanspruchnahme ist der Kontokorrentkredit relativ teuer. Obwohl er grundsätzlich kurzfristig ist, kann er durch ständige Prolongation den Charakter eines langfristigen Kredits annehmen. Eine jederzeitige Kündigung ist bei Fehlen bindender Absprachen über seine Laufzeit möglich.

 

 


 

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