Inhaltsübersicht
I. Definition
II. Markt
und Marktteilnehmer
III. Handelsunsancen,
Technik
IV. Geschäftsarten
V. Organisatorische
und aufsichtsrechtliche Grundsätze
I. Definition
Devisen sind auf Währung lautende Forderungen oder
Verbindlichkeiten wie z.B. Bankguthaben, Wechsel oder Schecks. Ein
Devisenhandel erfolgt dann, wenn Devisen unterschiedlicher Währung
gegeneinander getauscht werden. Die dem Tausch zugrundeliegende Recheneinheit
ist der Wechsel- oder Devisenkurs. Im begrifflichen Gegensatz zum Devisenhandel
steht das Sortengeschäft der Banken. Sorten sind ausländische Banknoten, deren
Wert sich zwar an dem der entsprechenden Devise orientiert, die andererseits
aber auch die den Banken entstehenden Transport-, Versicherungs- und
Aufbewahrungskosten berücksichtigen. Während Sorten physisch lieferbar sind,
handelt es sich bei Devisen um girale oder verbriefte Forderungen oder
Verbindlichkeiten. Klassisches Geschäftsfeld für das Sortengeschäft ist der
internationale Reiseverkehr. Der Devisenhandel hat seinen wirtschaftlichen
Hintergrund im grenzüberschreitenden Waren- und Kapitalverkehr.
II. Markt und
Marktteilnehmer
1. Der Markt
Der Devisenmarkt ist weltweit der mit Abstand größte
Umsatzträger im Handel mit Finanzinstrumenten. Nach einer im April 1998 von der
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel, in 48 Ländern durchgeführten
Markterhebung belief sich der durchschnittliche tägliche Devisenhandelsumsatz
auf USD 1.434 Mrd. (1995: USD 1.190 Mrd., 1992: USD 820 Mrd.).
2. Die Marktteilnehmer
Die an dem Devisenhandel teilnehmenden Marktparteien ergeben
sich aus der kommerziellen und finanzwirtschaftlichen Orientierung des
Geschäfts: (a) International tätige Unternehmen, (b) Banken, (c) Sonstige
Kapitalsammelstellen, (d) Zentralbanken, (e) Devisenmakler.
a) International tätige Unternehmen
Hauptmotiv von Industrieunternehmen ist die Absicherung der
aus dem Im- oder Export von Waren und Dienstleistungen entstehenden
Fremdwährungsverbindlichkeiten und -forderungen, die aufgrund von
Wechselkursschwankungen dem Risiko von Verlusten ausgesetzt sind. Bei
multinational tätigen Unternehmen mit Tochtergesellschaften und/oder
Niederlassungen im Ausland erstreckt sich der Sicherungsumfang auch auf die
sich aus Direktinvestitionen ergebenden Kapital-/Gewinntransfers und
Vermögenswerte. Bei einer definierten Anzahl von Großunternehmen mit zentralen
Treasury-Abteilungen, die neben der Servicecenter-Funktion zum Teil auch als
eigenständige Profitcenter fungieren, tritt in Einzelfällen auch das
Spekulationsmotiv mit hinzu. Zur Erreichung Ihres Absicherungsbedürfnisses,
schalten Industrieunternehmen i.d.R. Kreditinstitute als Finanzintermediäre
ein. Ein Devisenhandel außerhalb des Bankensektors (Disintermediation) ist die
Ausnahme.
b) Banken
Banken sind die dominierenden Marktteilnehmer im
Devisenhandel. Ihre bevorzugte Stellung resultiert zum einen aus ihrer
Intermediärfunktion, aber auch aus ihrer zentralen Rolle als Abwickler des
grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. In Fremdwährung denominierte
Zahlungseingänge und Zahlungsaufträge ihrer Kunden bilden die Basis für den
auftragsbezogenen Devisenhandel. In diesem auch als Sales bezeichneten Geschäftsfeld kaufen oder verkaufen Banken
Devisen über ihre zentralen Devisenhandelsabteilungen die den Zahlungsvorgängen
zugrundeliegenden Fremdwährungsbeträge und belasten (Fremdwährungskauf) bzw.
schreiben (Verkauf von Fremdwährung) den EUR-Gegenwert unter Einrechnung einer
Gewinnspanne dem Kundenkonto gut. Die bislang parallel hierzu in Deutschland praktizierte
Eindeckung dieser Geschäfte über Devisenbörsen unter Einschaltung eines
amtlichen Maklers ist mit Einführung der Europäischen Währungsunion (EWU)
abgeschafft worden. Die Europäische Zentralbank (EZB) ermittelt und publiziert
arbeitstäglich Referenzkurse für 18 Währungen.
Neben der Glattstellung der durch die Kundengeschäfte sich
ergebenden Kauf- und Verkaufspositionen betreiben Banken auch Geschäfte im
Eigeninteresse. Ziel dieser auch als Trading
bezeichneten Eigenhandelsabteilungen ist es, durch bewusstes Eingehen von
Handelspositionen Zusatzgewinne für die Banken zu erzielen. Ein Eigenhandel
erfolgt sowohl im Kassa-, Termin-, Swap- als auch im Optionshandel (S.IV.1 – 3).
Hauptmotiv für den Eigenhandel der Kreditinstitute ist die Spekulation und Arbitrage,
wobei letztere sich mittlerweile fast ausschließlich als Preisarbitrage
zwischen derivativen Instrumenten und den diesen zugrundeliegenden
Basisinstrumenten darstellt. Ein auf unterschiedliche Kurse an verschiedenen
Marktplätzen abzielende lokale Arbitrage ist aufgrund der guten
Markttransparenz und schnellen Informationsübertragung nur noch in
Ausnahmefällen möglich.
c) Sonstige Kapitalsammelstellen
Neben Versicherungen sind hier vor allem international
auftretende Fondsgesellschaften zu nennen. Das starke Wachstum des
Fondsgeschäfts, findet seinen Niederschlag auch in gestiegenen
Devisenhandelsumsätzen. Die internationale Portfoliodiversifikation dieser
Gesellschaften in Verbindung mit hohen Renditeerwartungen der Anleger erfordern
ein professionelles Risikomanagement der aus den Fremdwährungsinvestitionen
resultierenden Devisenpositionen. Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden
Kapitalströme ziehen umfangreiche und meist komplexe
Devisenhandelstransaktionen nach sich. Aufgrund der Gewinnmaximierungsphilosophie
der Fondgesellschaften ist bei ihnen sowohl das Absicherungsmotiv als auch das
Spekulationsmotiv Richtschnur für ihr Handeln. Die Größenordnung und
Professionalität einiger Marktteilnehmer lassen durchaus auch
Arbitrageüberlegungen zu.
d) Zentralbanken
Im Devisenhandel treten Zentralbanken immer dann merklich in
Erscheinung, wenn sie durch Interventionen versuchen, Einfluss auf die
Devisenkurse zu nehmen. Art und Umfang der Interventionen, die sich z.T. auch
als konzertierte Aktionen darstellen können, richten sich nach der
Währungsordnung der betreffenden Länder. Während in Festkurssystemen zur
Verteidigung der festen Kurse oder Kursbänder unmittelbare
Interventionsverpflichtungen bestehen, sind Interventionen in
Freiverkehrssystemen (floating Systemen), in denen sich der Gleichgewichtskurs
nach Angebot und Nachfrage bildet, eher die Ausnahme. Dennoch sieht man auch
hier Einflussnahmen der Zentralbanken auf die Wechselkurse (dirty floating),
wenn diese als abträglich für die Entwicklung der nationalen Volkswirtschaften
erachtet werden. Das Ausmaß der Interventionstätigkeit hängt auch davon ab,
welche Bedeutung die Notenbanken einer (aktiven) Wechselkurspolitik zur
Erfüllung ihres stabilitätspolitischen Auftrags beimessen. Als Mittler von kommerziellen
Kundengeschäften treten Zentralbanken i.d.R. nicht auf. Ein weiteres wichtiges
Motiv für die Teilnahme der Zentralbanken am Devisenmarkt besteht in der
Verwaltung der Devisenreserven. So können Änderungen in der
Reservehaltungspolitik (Bestandserhöhungen, Bestandsreduzierungen oder
Umschichtungen von einer Reservewährung in eine andere), bereits merkenswerte
Transaktionen an den Märkten nach sich ziehen.
e) Freiverkehrsmakler
Freiverkehrsmakler üben eine vermittelnde Tätigkeit im
außerbörslichen Devisenhandel aus. Ausgestattet mit moderner Informations-,
Kommunikations- und Handelstechnik sind die Makler innerhalb kürzester Zeit in
der Lage eine Vielzahl von Marktteilnehmern anzusprechen, und Angebot und
Nachfrage auszugleichen. Makler leisten damit einen Beitrag zur Erhaltung und
Vertiefung der Marktliquidität. Das Eingehen von Spekulationspositionen gehört
nicht zu den Kernaktivitäten der Makler, wenngleich diese durch zwischen
Angebot und Abschluss liegende Marktbewegungen und/oder den Wegfall eines
Auftraggebers nicht immer vermieden werden können. Als Entgelt für ihre
Mittlertätigkeit erhalten sie von den involvierten Parteien eine Provision
(Courtage), die sich als fester Betrag oder %-Satz auf das vermittelte Volumen
bemisst. Durch den technologischen Fortschritt in den Handelsabteilungen der
Banken (On-line-dealing Systeme, remote access), hat das Maklergeschäft in den
letzten Jahren an Bedeutung verloren.
III. Handelsusancen, Technik
1. Währungsbezeichnung
Zur Vermeidung von Fehlern bei der Identifikation und der
Bezeichnung der zu handelnden Währung hat man sich international auf
einheitliche und allgemein akzeptierte Währungsbezeichnungen verständigt. Die
Regeln hierfür sind in einer von der International
Standard Organisation (ISO)
herausgegebenen Richtlinie festgelegt. Danach besteht die Währungsbezeichnung
aus drei Buchstaben, wobei die ersten beiden Buchstaben i.d.R. der
Nationalitätenkennzeichnung (zumeist in engl. Sprache) entsprechen und der
dritte im Zusammenhang mit dem Namen der Währung steht. Die ISO-Codes sind
weltweit anerkannt und weichen, wie die Abb. 1 musterhaft aufzeigt, vielfach
von den umgangssprachlich benutzten Bezeichnungen und Kurzformen ab.
Abb. 1
Weltweit existieren über 150 Währungen und damit
unterschiedliche Währungsbezeichnungen.
2. Kursnotierung
Der Wechselkurs ist die Recheneinheit für den Umtausch einer
Währung A gegen eine Währung B. Die Angabe des Preises einer Währung kann dabei
nach zwei unterschiedlichen Methoden erfolgen: (a) Preisnotierung, (b)
Mengennotierung. Unter Preisnotierung wird dabei eine Notiz bezeichnet, die
angibt, wie viel inländische Währungseinheiten man für eine ausländische
Währungseinheit aufwenden muss. Die Mengennotierung hingegen gibt an, wie viel
ausländische Währungseinheiten man für eine inländische Währungseinheit erhält.
Mit Einführung der gemeinsamen europäischen Währung Euro (EUR) am 01.01.1999
sind die preisnotierenden Teilnehmerländer Kontinentaleuropas auf die bis dahin
nur in Großbritannien und einigen Commonwealth-Staaten übliche Mengennotiz
übergangen (z.B. 1 EUR = 1,0200 USD und nicht 1 USD = 0,9804 EUR).
Die Nennung eines Preises im Devisenhandel erfolgt immer
unter Angabe einer Kursspanne. Eine mengennotierte Kursangabe von z.B.
EUR/USD 1,0200 – 10 bedeutet, dass die quotierende Bank bereit ist, Dollar zu
1,0210 zu kaufen und zu 1,0200 zu verkaufen. Den niedrigeren Kurs nennt man
Geld-(Bid), den höheren Brief-oder Offerkurs. Die Differenz wird als Geld-/Briefspanne oder Bid-/Offer-Spread bezeichnet und beträgt in
liquiden Märkten und ruhigen Marktphasen rd. 5 Punkte auf der 4.
Nachkommastelle.
Abweichend von dem Direktgeschäft, bei dem eine Fremdwährung
gegen die jeweils heimische Währung gehandelt wird, werden nicht selten auch
zwei Fremdwährungen gegeneinander ausgetauscht ( „ Usancegeschäft “ ). Die Ermittlung der Kurse für ein Usancegeschäft
erfolgt durch Überkreuzrechnung der direkt notierten Kurse ( „ Cross-Notierung “ ). So errechnet sich
z.B. der Preis für jap. Yen gegen EUR (JPY/EUR) unter Einschaltung der Vehikelwährung USD, indem man den Preis
des USD gegen EUR (USD/EUR) mit dem Preis des USD gegen Yen (JPY/USD)
multipliziert.
3. Erfüllung
Die Erfüllung (= „ Settlement “ )
von Devisenhandelsgeschäften erfolgt durch Gutschrift auf im jeweiligen
Währungsgebiet geführten Bankkonten. Ein USD-Kauf ist also zulasten des
USD-Kontos des Verkäufers dem USD-Konto des Käufers gutzuschreiben; der dagegen
gehandelte Währungsbetrag (z.B. EUR) auf dem EUR-Konto des USD-Verkäufers in
Deutschland anzuschaffen. Kennzeichnend für die Erfüllung von Devisengeschäften
ist die physische Lieferung in Form von Bankguthaben. Das Settlement von
Devisengeschäften erfolgt valutakompensiert,
d.h. beide Vertragsparteien haben dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen
anzuschaffenden Währungsbeträge zu dem vereinbarten Erfüllungszeitpunkt ( „ Valutatag “ ) den Konten ihrer
Kontrahenten gutgeschrieben werden. Die Möglichkeit, dass eine der
Vertragsparteien ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, während die
andere Partei den von ihr anzuschaffenden Währungsbetrag bereits bezahlt hat ( „ Vorleistung “ ), wird als Settlementrisiko
bezeichnet. Zur Begrenzung dieses Risikos und zur operativen Praktikabilität
des Devisenhandels wird in der Praxis mit Settlementlimiten gearbeitet,
innerhalb derer Währungsbeträge gezahlt oder erwartete (avisierte)
Währungseingänge verfügt werden können, ohne dass es der individuellen
Ermächtigung für die Einzeltransaktion bedarf.
IV. Geschäftsarten
1. Kassageschäfte
Im Devisenhandel unterscheidet man zwischen Kassageschäften
einerseits und Termingeschäften andererseits. Als Kassageschäfte (Spot-Geschäfte) werden alle Geschäfte
bezeichnet, deren Erfüllung am zweiten Bankarbeitstag nach Abschluss erfolgt.
Auch gleichtägige (same-day-value) oder eintägige Erfüllungen sind möglich,
wobei die Kurse zur Berücksichtigung der Zinsdifferenzen angepasst werden. Eine
besondere Form der Auftragserteilung im Kassahandel sind die Ordergeschäfte,
bei denen Kunden den eingeschalteten Banken Kauf- oder Verkaufsaufträge
erteilen, die erst dann zur Ausführung kommen, wenn ein vorher festgelegter
Kurswert erreicht wird. Prinzipiell wird unterschieden zwischen (a) Limitierten
Verkaufs- oder Kaufaufträgen und (b) Stop-Loss Ordern.
2. Termingeschäfte
Termingeschäfte im engeren Sinn (Festgeschäfte) sind dem Vertragscharakter
nach unbedingte Erfüllungsverpflichtungen. Ein Wahlrecht besteht nicht. Als
Termingeschäfte werden alle Devisengeschäfte bezeichnet, bei denen zwischen
Abschluss und Erfüllungstermin mindestens drei Bankarbeitstage liegen.
Hinsichtlich der Quotierung von Terminkursen unterscheidet man zwischen der
Direktquotierung in Form eines Outright- oder Forward-Kurses und der
Swapquotierung.
a) Outright-Geschäfte
Outright-Geschäfte (Forward-Geschäfte) unterscheiden sich von
Kassageschäften durch die spätere Fälligkeit und einen vom Kassakurs
abweichenden Terminkurs. Zur Ermittlung des Terminkurses wird der Kassakurs
durch einen Abschlag (Deport, Discount) oder Aufschlag (Report, Premium)
adjustiert.
Die Bedeutung der Forward Geschäfte liegt für Außenhandelsunternehmen
in der Möglichkeit, sich gegen schwankende Wechselkurse abzusichern. Importeure
(Exporteure) sichern ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten (-forderungen) durch
den Kauf (Verkauf) der fakturierten Währung per Termin ab. Die Laufzeiten der Geschäfte
mit der kommerziellen Kundschaft der Banken orientieren sich an den
Fälligkeiten (Zahlungszielen) der den Geschäften zugrunde liegenden
Währungsforderungen und -verbindlichkeiten (1,2,3,6 bis 12 Monate).
Eine besondere Form des Termingeschäfts stellen die
Termingeschäfte mit Laufzeitoption dar. Laufzeitoptionen sind keine Optionen
sui generis (s. IV.3), sondern Termingeschäfte, deren Erfüllung nicht
zeitpunktbezogen erfolgt, sondern nach Wahl des Kunden innerhalb eines
Zeitraums.
Preisgestaltung:
Ausgangspunkt für die Ermittlung des Terminkurses ist eine
Gleichgewichtsbedingung, die aus folgenden Überlegungen resultiert: wie muss
der heute vereinbarte künftige Forwardkurs (FW)
lauten, damit aus einer Kreditaufnahme eines Betrages K0 in einer niedrigverzinslichen Währung (z.B. iEUR =
3%), der Konvertierung des Betrages zum Kassakurs (KK) in USD (z.B. 1,0200 USD/EUR), der Anlage des Betrages in der
höherverzinslichen Währung (z.B. iUSD = 5%) und dem Rücktausch des Betrages zum
Terminkurs kein risikoloser Arbitragegewinn erzielt werden kann?
Durch Lösen der Gleichung nach FW ergibt sich der Terminkurs
zu:
Wegen der Arbitragefreiheit der Bedingung wird der so
ermittelte Terminkurs als fairer Terminkurs (Fair Value Price = FVP) bezeichnet. Jeder hiervon abweichende Kurs würde
Arbitrageschäfte in die eine oder andere Richtung auslösen und den Markt damit
wieder zu dem FVP zurückführen. Eine Kurzdiskussion des Terms ergibt die in dem
jetzt mengennotierten EUR-Umfeld neue Erkenntnis, dass höher verzinsliche Währungen
mit Aufschlägen und niedriger verzinsliche Währungen mit Abschlägen gehandelt
werden: Aus iUSD > iEUR ⇒ der Quotient auf der rechten Seite der
Gleichung wird >1 und damit FW > KK;
der USD handelt also „ zu einem Aufschlag zum EUR “ . Umgekehrt verhält sich der
Sachverhalt für iEUR > iUSD.
b) Swapgeschäfte
Swapgeschäfte bilden die dominierende Form im
Interbankenhandel. Outrightgeschäfte sind unter Kreditinstituten eher die
Ausnahme. Aus dem Kundengeschäft resultierende Outrightgeschäfte werden zur eigenen
Positionsverarbeitung oder Glattstellung im Interbankenmarkt i.d.R. in
laufzeitentsprechende Kassageschäfte und Swapgeschäfte zerlegt.
Swaptransaktionen beinhalten den Tausch einer Fälligkeit
gegen eine andere. Sie werden daher häufig auch zur Prolongation fälliger
Geschäfte eingesetzt, wenn z.B. der zur Erfüllung eines Terminverkaufs
erwartete Währungseingang aus dem Grundgeschäft erst zu einem späteren Termin
erfolgt. Durch Rückkauf des zur Erfüllung des Forwardgeschäfts zu liefernden
Währungsbetrags und gleichzeitigem Verkauf zu einem späteren Termin, wird die
Fristigkeit in die Zukunft „ nach hinten “ geswappt. Ein Swapgeschäft ist also
die Kombination eines Kassageschäftes mit einem gegenläufigen Termingeschäft.
Eine Variante des Swapgeschäfts sind die Prolongationen auf alter Kursbasis
(s.a.V.), bei denen nicht der Kassakurs zum Handelstag, sondern der
ursprünglich vereinbarte Terminkurs die Basis für das anschließende
Swapgeschäft bildet.
Swapgeschäfte verändern nicht das Währungsexposure der handelnden
Parteien. Durch Swapgeschäfte verschiebt sich die Liquiditätsposition. Sie
werden von Banken daher in großem Umfang zur Liquiditätssteuerung der eigenen
EUR und Fremdwährungsbestände eingesetzt. Dabei spielen die „ kurzen Swaps “ mit
Laufzeiten von nur einem Tag (overnight (o/n), tomorrow next (t/n) und spot
next (s/n)) eine dominierende Rolle.
Swapsätze werden in der Regel für gerade Laufzeiten von 1 – 3
Wochen und 1 – 12 Monaten quotiert. Dies schließt jedoch einen Handel auf
ungerade Laufzeiten ( „ broken dates “ )
nicht aus. Die Swapsätze für broken dates lassen sich durch Interpolation
zwischen den nächstliegenden Fälligkeiten ermitteln.
Ermittlung des
Swapsatzes: Der Swapsatz ist der Kursunterschied zwischen Kassakurs und
Terminkurs gem. Gleichung (2). Üblich in der Praxis ist die Berechnung der
Swapsätze über die Zinsdifferenzen, ohne vorher den Terminkurs zu ermitteln;
wobei sich die direkte Ermittlung der Swapsätze aus (2) wie folgt ableitet:
mit: FW = KK +
Swapsatz(s) in (2) und einigen Umwandlungen ⇒
Unter Zugrundelegung der obigen Werte: KK = 1,0200USD/EUR, iEUR= 3%, iusd= 5%
und einer unterstellten Laufzeit von t =
90 Tage errechnet sich ein Swapsatz von: 0,0051, der sich auch über
Gleichung (2) mit Swapsatz(s) = FW -- KK
beweisen lässt. Für Laufzeiten von länger als 1 Jahr sind die Gleichungen zur
Berücksichtigung der Zinseszinseffekte entsprechend anzupassen.
3. Optionsgeschäfte
Optionen sind bedingte Termingeschäfte. Gegen Zahlung einer
Prämie (Optionsprämie) erwirbt der Käufer einer Devisenoption von dem Verkäufer
(Stillhalter) das Recht, einen bestimmten Währungsbetrag zu einem im Voraus
vereinbarten Preis (Basispreis, Strikeprice) zu kaufen (Call-Option,
Kaufoption) oder zu verkaufen (Put-Option, Verkaufoption). Eine Verpflichtung
hierzu besteht jedoch nicht. Das Gewinnpotential des Inhabers einer Option ist
theoretisch unbegrenzt, während der maximale Verlust auf die gezahlte
Optionsprämie beschränkt ist. Optionen haben ein asymmetrisches
Risiko-/Chancenprofil, was bei dem Verkäufer in dessen unbegrenztem
Verlustpotential zum Ausdruck kommt. Als Risikoäquivalent steht ihm die
vereinbarte Optionsprämie zu.
Bei Devisenoptionen wird meist der der Laufzeit entsprechende
Terminkurs als Bezugsgröße für das Marktniveau herangezogen. Liegt der Basispreis
einer Devisenoption am Terminkurs, spricht man von einer ATMF-Quotierung
oder TMF-Option (At-The-Money-Forward). At-The-Money-Spot Quotierungen
sind eher die Ausnahme. Bei der kundenseitigen Festlegung des Optionspreises
ist man jedoch nicht an den Terminkurs gebunden. Der strike price kann (in
wirtschaftlich sinnvollem Rahmen) frei gewählt werden, wobei der Optionspreis
von folgenden Faktoren abhängt: (a) Abstand des Basispreises vom Marktniveau,
(b) Laufzeit der Option, (c) inländischer Zins, (d) ausländischer Zins und (e)
den Marktschwankungen (Volatilität) der gehandelten Währung. Das bei
Devisenoptionen zum Einsatz kommende Optionspreismodell orientiert sich an der
Optionspreisformel von Black, /Scholes, /, die von Garman, /Kohlhagen, um den
Einfluss des ausländischen Zinses berücksichtigende Preiselemente erweitert
wurde.
Eine besondere Form des Devisenoptionshandels stellen die
Währungsoptionsscheine (Warrants) dar. Währungsoptionsscheine sind an einer
Börse notierte und in Inhaber-Sammel-Optionsscheinen verbriefte
Optionsschuldverschreibungen auf Devisen. Ansonsten spielt der börsennotierte
Optionshandel in Deutschland eine eher untergeordnete Rolle. Devisenoptionen
werden meist außerbörslich (Over-The-Counter)
als maßgeschneiderte (taylor made) OTC-Optionen gehandelt.
Neben den Standard Optionsvarianten haben die letzten Jahre
eine Vielzahl von Weiterentwicklungen gebracht, die auch als Derivate der 2.
Generation ( „ 2nd generation Derivatives “ )
oder exotische Optionen bezeichnet werden. Hierzu zählen v.a. die
Barrier-Optionen und die digitalen oder binären Optionen, bei denen ein
bestimmter Betrag ausgezahlt wird oder nicht, je nachdem ob der Devisenkurs den
Basispreis am Laufzeitende (european) oder während der Laufzeit (american)
über- oder unterschreitet. Als Barrier-Optionen werden Devisenoptionen
bezeichnet, die entweder entstehen (Knock-in) oder erlöschen (Knock-out), wenn
der Devisenkurs einen im Voraus bestimmten Kurs (Barrier oder Triggerpunkt)
erreicht.
4. Strukturierte Devisen(termin)geschäfte
Gemeinsames Kennzeichen strukturierter Produkte ist das
Baukastenprinzip. Strukturierte Kurssicherungsprodukte machen sich die Tatsache
zunutze, dass zwischen Termin- und Optionsgeschäften ein kausaler Zusammenhang
(Put-/Call-Parität) besteht. So lassen sich Termingeschäfte durch die
Verknüpfung zweier Optionsgeschäfte
synthetisch nachbilden. Der Vorteil der Nachbildung (Duplikation) eines
Termingeschäfts durch Optionsgeschäfte besteht darin, dass die Bestandteile
eines synthetischen Termingeschäfts in Teilen oder gänzlich aufgelöst oder neu
eingegangen werden können, was den Marktteilnehmern eine größere Flexibilität
bei der Absicherung der Wechselkursrisiken eröffnet.
In Verbindung mit den Möglichkeiten des Einsatzes von
Barrier-Technologien oder dem „ Einbau “ digitaler Optionen, ergibt sich ein
breites Spektrum zur Gestaltung und Strukturierung neuer Kurssicherungsprodukte.
Neueste Entwicklungen gehen dahin, Devisenderivate mit Derivaten aus anderen
Vermögens(Asset)klassen (z.B. Zinsen, Aktien, Rohstoffen) zu verbinden und so
bislang nicht gekannte assetübergreifende Sicherungsstrukturen zu entwerfen.
Strukturierte oder flexible Termingeschäfte sind meist als Low- oder
Zero-Cost-Varianten ausgestaltet.
V. Organisatorische und
aufsichtsrechtliche Grundsätze
Sowohl nach Art als auch Umfang unterlagen die Bankgeschäfte
in den letzten Jahren starken Veränderungen, die v.a. durch eine rasante
Beschleunigung des Handels mit abgeleiteten Instrumenten geprägt waren. Damit
einhergehend hat sich auch die Risikolandschaft der Kreditinstitute gewandelt.
Kennzeichnend hierfür ist, dass neben den Kreditrisiken die aus Handelsgeschäften
mit Finanzinstrumenten resultierenden Marktrisiken zunehmend an Bedeutung
gewonnen haben, was auch in bankaufsichtsrechtlichen Regelungen zu deren
Überwachung und Begrenzung ihren Niederschlag gefunden hat.
In 2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH)
in ein umfassendes Regelwerk für das Risikomanagement, die Mindestanforderungen
an das Risikomanagement (MaRisk), integriert. Dort sind auch die Anforderungen
an Devisenhandelsgeschäfte geregelt.
Literatur:
Bankverlag, : Basisinformationen über
Finanzderivate, Grundlagen, wirtschaftliche Zusammenhänge,
Anwendungsmöglichkeiten und Risiken, Köln 1998
Fischer-Erlach, P. : Handel und
Kursbildung am Devisenmarkt, Stuttgart 1991
Garman, M.B./Kohlhagen, S.W. : Foreign
currency option values, in: Journal of International Money and Finance 1983,
No. 2, S. 231 – 237
Lipfert, H. : Devisenhandel und
Devisenoptionshandel, Frankfurt a.M. 1992
Rudolph, B. : Derivative Finanzinstrumente:
Entwicklung, Risikomanagement und bankaufsichtliche Regulierung, in: Derivative
Finanzinstrumente, hrsg. v. Rudolph, B., Stuttgart 1995
Shapiro, A.C. : Multinational Financial
Management, 6. A., Boston 1999
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