Kurzlaufende Wertpapiere (bis zu 90 Tagen), wie z. B. Schatzwechsel und Schatzanweisungen von Bund, Ländern, Bundespost und Bundesbahn, Vorratsstellenwechsel und Privatdiskonten, die der Geldmarktregulierung (Geldmarkt) durch die Bundesbank dienen. Für diese Papiere werden von der Bundesbank An-und Verkaufssätze festgelegt, die sie je nach der Geldmarktentwicklung und ihren kreditpolitischen Absichten variieren kann. Offenmarktpolitik.
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