Als Arbitrage wird bezeichnet:
- Effektenarbitrage: Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Börsen zum gleichen Zeitpunkt. Am Platz der niedrigeren Kurse wird gekauft, am Platz der höheren Kurse verkauft.
- Devisenarbitrage: Ermöglicht den Banken im Devisenhandel die Ausnutzung von Kursdifferenzen zwischen Fremdwährungsnotierungen an verschiedenen Handelsplätzen am gleichen Tage. Devisenkurs.
- Außerdem: Ausnutzung von unterschiedlichen Preisen für Waren (Warenbörse) und Geld (Geldmarkt) an verschiedenen Börsenplätzen am gleichen Tage.
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