Inhaltsübersicht
I. Grundsätzliches
II. Traditionelle
Kostenrechnung
III. Strategische
Kostenrechnung
IV. Selektive
Kostenrechnung
I. Grundsätzliches
1. Begriff
und Aufgaben
Das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen besteht aus dem
externen Rechnungswesen mit der Buchhaltung
(incl. Jahresabschluss)
und dem internen Rechnungswesen mit der Kostenrechnung. Letztere bildet den
betrieblichen Leistungsprozess mit bewertetem Güterverbrauch (Kosten) und
bewertetem Güterzuwachs (Betriebsertrag, Leistung) ab. So muss grundsätzlich
von einer Kosten- und Erlös- bzw. Leistungsrechnung gesprochen werden.
Die Aufgaben der Kostenrechnung liegen in der Gewinnung
erfolgswirtschaftlicher Informationen – bei grundsätzlich drei Hauptaufgaben:
(a) Preiskalkulation und Preisbeurteilung auf Basis von Herstellkosten
und Herstellungskosten sowie Selbstkosten, (b) Erfolgsermittlung und
(c) Wirtschaftlichkeitskontrolle.
2. Gliederungs-
und Gestaltungskriterien
a) Objekt-
und Phasenbezug
Die Kostenrechnung weist je nach Objektbezug – Betrieb,
Bereich, Produkt, Faktor oder Prozess – unterschiedliche Phasen auf: (a) In der
Kostenartenrechnung werden die Kosten einer Periode in Abgrenzung zu
Aufwendungen nach Kostenarten (d.h. faktorspezifisch) für den Gesamtbetrieb
erfasst. (b) In der Kostenstellenrechnung werden die Kostenarten – zumeist
nur die den Produkten nicht direkt zurechenbaren Produktgemeinkosten –
bereichsspezifisch zugeordnet. (c) In der Kostenträgerstückrechnung werden die
Kosten (Produkteinzelkosten der Kostenartenrechnung und Produktgemeinkosten aus
der Kostenstellenrechnung) den Produkten zugeordnet, um Selbstkosten bzw. Herstellkosten
und Herstellungskosten zu ermitteln. (d) Mit der
Kostenträgerzeitrechnung werden zum Zwecke der Erfolgsermittlung Kosten und
Erlöse (Betriebserträge) gegenübergestellt – (1) bei dem Gesamtkostenverfahren
unterschiedlich differenziert nach Produktarten bei den Erträgen (Umsatz zzgl.
Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigprodukten) und nach Faktorarten gem.
Übernahme aus der Kostenartenrechnung und (2) bei dem Umsatzkostenverfahren die
Erträge und Kosten differenziert nach Produktarten. Kostenarten-,
Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung sind Periodenrechnungen, die
Kostenträgerstückrechnung ist hingegen eine Stückrechnung jeweils mit Bezug auf
die Rechnungslegungsperiode.
b) Verrechnungsmodalitäten
Die Verrechnung von Kosten erfolgt nach festen
Grundprinzipien der Kostenrechnung: (a) Nach dem Verursachungs- oder
Kausalitätsprinzip dürfen Kosten nur so verrechnet werden, wie diese von den
jeweiligen Bezugsgrößen
unmittelbar verursacht werden. In der Kostenträgerstückrechnung sind den
Produkten nur die variablen Kosten zuzuordnen, da diese von der
Produktmengeneinheit verursacht worden sind und sich mit ihrer Anzahl
verändern. (b) Nach dem Zurechnungsprinzip werden den jeweiligen Bezugsgrößen
nur deren Einzelkosten zugeordnet. Entscheidend ist die Zuordnung des
Mengengerüsts (Güterverbrauchs). (c) Sofern jedoch sämtliche Kosten über alle
Phasen der Kostenrechnung verrechnet werden sollen, sind auch Gemeinkosten – in
Bezug auf unterschiedliche Bezugsgrößen: Periode, Produkt, Kostenstelle – nach
dem Durchschnittsprinzip oder auch nach dem Tragfähigkeitsprinzip anteilig zu
verteilen.
Je nach Verrechnungsumfang wird differenziert nach Vollkostenrechnung/Teilkostenrechnung:
Während (a) bei der Vollkostenrechnung sämtliche Kosten – sowohl Einzel- und
Gemeinkosten als auch variable und fixe Kosten – in allen Phasen der
Kostenrechnung und damit auf das Produkt verrechnet werden, werden (b) mit der
Teilkostenrechnung in den Phasen der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
den jeweiligen Bezugsgrößen
(Kostenstellen, Produkte) (1) nur die diesen Bezugsobjekten direkt
zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) als Relative
Einzelkostenrechnung oder (2) die von diesen Bezugsgrößen direkt
verursachten variablen Kosten als „ direct costing “ oder Grenzkostenrechnung
zugerechnet. Die Wahl von Voll- oder Teilkostenrechnung hängt ab von den für
die jeweilige Entscheidung (z.B. Preispolitik,
Preisgrenzen)
relevanten Kosten: Operative Entscheidungen (z.B. kurzfristige Preisuntergrenze)
basieren vorwiegend auf Teilkostenrechnungen, strategische Entscheidungen (z.B.
langfristige Preisuntergrenze) hingegen auf Vollkostenrechnungen.
c) Zeitbezug
Während (a) die Istkostenrechnung tatsächlich angefallene
Kosten der Vorperiode erfasst und verrechnet, rechnet (b) die
Normalkostenrechnung mit vergangenheitsorientierten „ normalisierten “ Werten –
zumeist bei Verteilung von Gemeinkosten in der Kostenstellen- und
Kostenträgerrechnung auf der Basis „ normalisierter “ Verteilungsschlüssel (wie Zuschlagssätze),
um die Kostenabrechnung zu beschleunigen und „ Zufälligkeiten “ zu glätten. Mit
(c) der Plankostenrechnung werden künftige Kosten in ihrem Mengengerüst
(Faktormengen) und Wertgerüst (Faktorpreise, Kostenbewertung) in Abhängigkeit
ihrer geplanten Kosteneinflussgrößen
geplant.
Plankosten – pro Kostenart, Kostenstelle oder Kostenträger –
sind Entscheidungsgrundlage und Messlatte für Kostenkontrollen auf Basis einer
der Plankostenrechnung gleich strukturierten Istkostenrechnung.
II. Traditionelle
Kostenrechnung
1. Voll-
und Teilkostenrechnung
a) Vollkostenrechnung
Die traditionelle Vollkostenrechnung verrechnet sämtliche
Kosten der Kostenartenrechnung auf Produkte als Kostenträger. Während
Produkteinzelkosten aus der Kostenartenrechnung unmittelbar in die
Kostenträgerrechnung übernommen und den Produkten direkt zugerechnet werden
können, müssen Produktgemeinkosten über eine Kostenstellenrechnung mit Hilfe
verschiedener Schlüsselungen anteilig auf Kostenträger verteilt werden: (a) bei
der Verteilung von Gemeinkosten auf die jeweilige Bezugsgröße, d.h. bei der
Verteilung von Kostenstellengemeinkosten auf einzelne Kostenstellen – sowohl
bei der Primärkostenrechnung als auch bei der Sekundärkostenrechnung
(innerbetriebliche Leistungsverrechnung) – und (b) bei der Verteilung der
Endkosten der Kostenstellenrechnung als Produktgemeinkosten auf die
Produktarten und -mengen. Die anteilige Verteilung erfolgt über Mengen- und
Wertgrößen: (a) in der Kostenstellenrechnung z.B. Raumflächen und
innerbetriebliche Leistungsmengen oder (b) in der Kostenträgerrechnung z.B.
Produkteinzelkosten und -herstellkosten (Zuschlagskalkulation),
Fertigungszeiten (Zeitkostenrechnung) oder Produktmengen (Divisionskalkulation)
mit verschiedenen Modifizierungen.
Die Schwächen der Zuschlagskalkulation lassen sich teilweise
mit der Prozesskostenrechnung
vermeiden. Produktgemeinkosten werden über Aktivitäten und Teilprozesse
Kostenstellen übergreifenden Hauptprozessen zugeordnet; diese Prozesskosten
werden den Produkten in der Kostenträgerrechnung über deren
Prozessinanspruchnahme zugerechnet.
Vollkostenrechnungssysteme verstoßen grundsätzlich gegen das
Zurechnungs- und Verursachungsprinzip, wenn Gemeinkosten nach dem
Durchschnitts- oder Tragfähigkeitsprinzip anteilig verrechnet und dabei
Fixkosten proportionalisiert werden.
b) Teilkostenrechnung
Systeme der Teilkostenrechnung verrechnen auf die Produkte
(a) in einer Einzelkostenrechnung nach dem Zurechnungsprinzip nur die
Produkteinzelkosten – ohne die Produktgemeinkosten – oder (b) in einer
Grenzkostenrechnung nach dem Verursachungsprinzip nur die variablen Kosten. In
der Betriebserfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren werden über die
Produktabsatzmengen die Stückdeckungsbeiträge als Saldo zwischen Absatzpreis
und Produkteinzelkosten bzw. variablen Kosten aggregiert zum
Gesamtdeckungsbeitrag; nach Abzug der Gemeinkosten bzw. der Fixkosten ergibt
sich der Betriebserfolg. Eine solche einstufige Deckungsbeitragsrechnung wird
zu einer mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung erweitert. Hier werden von einem
zuvor ermittelten produktspezifischen Deckungsbeitrag I sukzessiv verschiedenen
Bezugsgrößen
wie Produktart, Produktgruppe, Kostenstelle, Geschäftsbereich und schließlich
dem Gesamtunternehmen zugerechnete (a) Einzelkosten (als Produktgemeinkosten)
oder (b) Fixkosten (mehrstufige Fixkostendeckungsrechnung) abgezogen, um
Deckungsbeiträge II, III usw. als Deckungsbeiträge höherer Ordnung mit Bezug zu
den verschiedenen Bezugsgrößen zu ermitteln. In einer mehrdimensionalen
Absatzsegmentrechnung sind Aggregationen von Deckungsbeiträgen mit sukzessivem
Abzug von Einzelkosten oder Fixkosten auch über Absatzgebiets- oder
Kundensegmente möglich.
Entscheidungen auf Basis relevanter Kosten und
Deckungsbeiträge bei unterschiedlichem Zeithorizont entsprechend der
Disponibilität der stufenweise zugerechneten Kosten betreffen Produktpreise und
-programme, Kunden und Absatzwege, aber auch innerbetrieblich relevante
Fragestellungen der Kapazitätsgestaltung und Verfahrenswahl.
Teilkostenrechnungssysteme erfordern eine unterschiedliche
Gestaltung der Kostenstellenrechnung. Im Rahmen einer Relativen
Einzelkostenrechnung (vgl. Riebel, P.
1994, S. 520 f.) dürfen den Kostenstellen nur Stelleneinzelkosten
zugeordnet werden – sowohl in der Primärkostenbelastung als auch bei der
Sekundärkostenverrechnung (innerbetriebliche Leistungsverrechnung). In der
mehrstufigen Fixkostendeckungsrechnung werden die Fixkosten den Kostenstellen
als Stelleneinzel- und anteilige Stellengemeinkosten zugeordnet und hier
entsprechend ihrer Abhängigkeit von Beschäftigungsveränderungen dieser
Kostenstellen als variable oder fixe Kosten ausgewiesen; mit der
innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden nur variable Kosten verrechnet
und den zu belastenden Kostenstellen als variable oder fixe Kosten zugewiesen.
Variable Gemeinkosten werden aus der Kostenstellenrechnung in die
Kostenträgerrechnung für die Kalkulation übernommen.
Bei Strukturierung der Kostenstellen sind die Bezugsgrößen
der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung zu beachten: Kostenstellen sind nach
Produktart, Produktgruppe, Geschäftsbereich oder Absatzgebiet und Kundensegment
oder schließlich Gesamtunternehmen zu strukturieren.
2. Ist-
und Plankostenrechnung
a) Istkostenrechnung
Die Istkostenrechnung dient (a) der Dokumentation zum Zwecke
einer Nachkalkulation von Leistungen bei der Bewertung in Handels- und
Steuerbilanz sowie für die Preisfestsetzung (z.B. bei Kalkulation öffentlicher
Aufträge nach LSÖ/LSP) oder (b) im Controlling zur Kostenkontrolle
von Plan- oder Sollkosten, um gegenüber der Kostenplanung
Abweichungen ermitteln und in einer Abweichungsauswertung
analysieren zu können. Istkostenrechnungssysteme sind als Voll- und
Teilkostenrechnung möglich.
b) Plankostenrechnung
Im Mittelpunkt steht die Kostenstellenrechnung, um
Produkteinzel- und -gemeinkosten kostenstellenspezifisch in Abhängigkeit von
verschiedenen Kosteneinflussgrößen
zu planen. Bei einer starren Plankostenrechnung erfolgt die Kostenplanung einer
Kostenstelle auf Basis einer festen Planbeschäftigung (Planausbringung,
Planfertigungszeit); die Kostenvorgabe erfolgt als starres Budget. In einer
flexiblen Plankostenrechnung werden Kostenbudgets in Abhängigkeit von der
jeweiligen Beschäftigung unter Berücksichtigung der meist linearen Anpassung
von variablen Kosten bei konstanten Fixkosten innerhalb gegebener Kapazität
flexibel vorgegeben. Über die Planbeschäftigung nach dem Durchschnittsprinzip
proportionalisierte Plankosten sind bei der jeweiligen Beschäftigung die über
diese Beschäftigung kalkulatorisch verrechneten Plankosten; unter
Berücksichtigung unveränderter Fixkosten bei linearem variablen Kostenverlauf
unterschiedlicher Beschäftigung angepasste Kostenbudgets stellen Sollkosten
dar. Die Plankostenrechnung lässt sich als Vollkostenrechnung
(Vollplankostenrechnung) oder als Teilkostenrechnung (z.B. als Grenzplankostenrechnung)
durchführen. In der Grenzplankostenrechnung werden variable und fixe Kosten
getrennt geplant, die Kalkulation berücksichtigt nur variable Kosten,
verrechnete Plankosten und Sollkosten sind hier identisch (vgl. Kilger, W.
1993, S. 57 ff.).
Die flexible Plankostenrechnung unterscheidet (a) Plankosten
als Grundlage der Plankalkulation und (b) Sollkosten als flexible Kostenvorgabe
bei alternativer Beschäftigung für die Kostenstellenleitung. Die
Gegenüberstellung von Istkosten und Plan-/Sollkosten zeigt Kostenabweichungen,
die nach Abweichungsauswertung
Anlass für Gegensteuerungsmaßnahmen im Sinne einer Feed-back-Regelung des
operativen Controlling sind: Sind Sollkosten größer (kleiner) als verrechnete
Plankosten, so liegt eine kalkulatorische Unterdeckung (Überdeckung) der
Fixkosten vor, die auf eine gegenüber der Planung geringere (größere)
Beschäftigung zurückzuführen ist; diese Beschäftigungsabweichungen sind Anlass
zu kapazitativen Anpassungen mit Veränderung der Fixkosten. Sind Istkosten
größer (kleiner) als Sollkosten, so liegt der Kostenanfall infolge
Faktormehrverbrauchs (-minderverbrauchs) über (unter) den flexiblen Budgets;
diese Verbrauchsabweichungen sollen im Fall eines Mehrverbrauchs zu
Einsparungen führen und im Fall eines Minderverbrauchs Planrevidierungen
veranlassen. Faktorpreise als Kosteneinflussgrößen
und auf Preisabweichungen zurückzuführende Kostenabweichungen werden meist über
Verrechnungspreise
außerhalb der Betriebsplankostenrechnung
gesondert ausgewiesen.
III. Strategische
Kostenrechnung
Traditionelle Kostenrechnungssysteme unterstützen im
operativen Controlling ein Kostenmanagement bei gegebenen Strukturen und
Potenzialen, die selbst aber im Strategischen Controlling wiederum Objekt
langfristiger Steuerung sind. Eine strategische Kostenrechnung soll
strategische Entscheidungen meist über zu verändernde Strukturen, Kapazitäten
oder Potenziale unterstützen. In dieser strategischen Kostenrechnung sind
komplexe sachliche und zeitliche Verbundwirkungen kostenrechnerisch zu
berücksichtigen (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 695 ff.) – vorwiegend mit
Ausrichtung auf die Wertkette,
insbes. auf Kunden oder andere Stakeholder, bei Einbeziehung struktureller
Kostentreiber sowie unter Einbeziehung der strategischen Positionierung.
Mit der Investitionskostenrechnung wird die
erfolgswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einer Kapitalbindung in ein langfristig
zu nutzendes Wirtschaftsgut (Investitionsobjekt) ermittelt, indem
investitionsbezogene Kapazitäts- und Nutzungskosten den zuzuordnenden
betrieblichen Erträgen (bei Erweiterungsinvestitionen) oder Kosteneinsparungen
(bei Rationalisierungsinvestitionen) gegenübergestellt werden. Eine
Investitionskostenrechnung ist einer zahlungsstromorientierten
Investitionsrechnung aber nur dann vorzuziehen, wenn kalkulatorische Aspekte im
Vordergrund stehen.
Mit der Differenzkostenrechnung bzw. Differenzerfolgsrechnung
(vgl. Holzwarth, J.
1993, S. 210 ff.) werden strategiebedingte Veränderungen von betrieblichen
Strukturen, Kapazitäten und Potenzialen in ihren erfolgswirtschaftlichen
Auswirkungen dargestellt. Die durch eine Handlungsalternative im Vergleich zur
Unterlassensalternative bewirkten marginalen Kosten und Erträge werden über den
relevanten Zeitraum gegenübergestellt.
Im Lebenszykluskosten- und -erlösmanagement werden mit der
Produktlebenszykluskostenrechnung periodenübergreifend unter Einbeziehung von
Produktionszyklus (Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb), Marktzyklus
(Einführung, Wachstum, Reife, Schrumpfung) und Konsumentenzyklus
(Kauf/Investition, Nutzung, Verkauf/Desinvestition) phasenspezifische Kosten
(und Erträge) ermittelt, um (a) auch Vor- und Nachlaufkosten
verursachungsgerecht in die Produktkalkulation zu übernehmen, (b) diese Vor-
und Nachlaufkosten im Sinne einer Periodenabgrenzung betriebswirtschaftlich –
d.h. außerhalb der Handels- und Steuerbilanz – „ aktivieren “ oder „ passivieren “
zu können und (c) ganzheitlich die gesamten Produktkosten zu optimieren, wobei
Produktions- und Vertriebskosten zu Vorlaufkosten oder Kosten im
Konsumentenzyklus zum Produktionszyklus verschoben werden können.
Im Qualitätsmanagement unterstützt die
Qualitätskostenrechnung Optimierungen in Bezug auf die Qualität (als
Erfüllungsgrad von geforderten oder vereinbarten Anfordungen) der Produkte
(Prozesse, Arbeitsbedingungen, Umfeldbeziehungen). Qualitätskosten (als
Kostenart oder Kosten von Kostenstellen und Prozessen bzw. als
Opportunitätskosten) entstehen als Kosten der Übereinstimmung (Fehlerverhütungs-,
teilweise Prüfkosten) und als Kosten der Abweichung (teilweise Prüfkosten,
Fehlerkosten, Fehlerfolgekosten). Qualitätskosten entstammen nicht direkt einer
laufenden Kostenrechnung, wenn z.B. bei den Fehlerfolgekosten neben internen
Kosten für innerbetriebliche Nachbearbeitung auch externe Kosten durch Gewähr-
und Kulanzleistungen sowie Opportunitätskosten aus entgangenen
Deckungsbeiträgen durch abwandernde Kunden einbezogen werden.
Eine strategisch ausgerichtete Variantenkostenrechnung will
in Ergänzung zu einer merkmalsbezogenen Kalkulation von Produktvarianten auf
Basis z.B. einer Prozesskostenrechnung
Alternativen von Produktvarianten in Kosten-Nutzen-Betrachtungen bewerten. In
einer Marginalbetrachtung (Differenzerfolgsrechnung) werden von der
Variantenvielfalt abhängige Kosten der gesamten Wertkette den hiermit
korrespondierenden, auch potenziellen Erträgen durch Marktausweitung bzw. den
Opportunitätskosten bei Markteinschränkung gegenübergestellt.
Mit der Transaktionskostenrechnung werden projektbezogen die
Kosten von Marktpartnerbeziehungen auf dem Beschaffungs- und Absatzmarkt
identifiziert und zugerechnet, um bei unterschiedlichen Marktkonstellationen
optimale Kooperationsvorhaben (marktliche Kaufverträge, Kooperationsverträge,
langfristige Arbeitsverträge) zu ermitteln. Transaktionskosten sind die für
deren Anbahnung, Vereinbarung, Abwicklung, Kontrolle und Anpassung entstehenden
bewerteten Güterverbräuche.
Andere Beispiele sind Projektkostenrechnung,
Target
Costing, Erfolgspotenzialrechnung
oder Umweltkostenrechnung.
IV. Selektive
Kostenrechnung
1. „ Offenheit “
statt „ Geschlossenheit “
Entscheidungsorientierte Kostenrechnungssysteme müssen
zunehmend offen sein für mehrdimensionale, im voraus nicht standardisierte
Fragestellungen. In einer zweckpluralen Grundrechnung sind Kosten- und
Leistungs- sowie Erlösdaten für eine Vielzahl möglicher Verrechnungen und
Auswertungen offen – d.h. universell auswertbar – und objektiv – d.h.
personenunabhängig zu übereinstimmenden zahlenmäßigen Ergebnissen kommend –
vorzuhalten. Neue Informationssysteme mit (a) Datenbankebene zur Vorhaltung von
zweckpluralen Grunddaten, (b) Applikationsebene mit der
betriebswirtschaftlichen Logik (auch der Kostenrechnung) und (c)
Präsentationsebene mit grafischer Aufbereitung der Informationsdarstellung
ermöglichen die Realisierung solch offener Kostenrechnungssysteme. Die neuere
Unternehmensrechnungssoftware und Controlling-Software tragen dieser
Entwicklung Rechnung.
2. Data-Warehouse-Konzept
Eine zweckplurale Grundrechnung liefert (a) mehrdimensionale
strukturierte Kosten- und Leistungsdaten mit einer großen Zahl der in
Auswertungsrechnungen benötigten Bezugsobjekte und (b) verrechnungsfreie Daten
ohne auswertungszweckabhängige Verrechnungen, die (c) einfach auswertbar sind.
Die Grundrechnung tritt an die Stelle der Kostenartenrechnung; die
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sind periodische Auswertungsrechnungen,
die von der Grundrechnung zweckorientiert abgeleitet werden.
Als moderne Variante der zweckpluralen Grundrechnung werden
in zentralen Datenbanken
nach dem Data Warehouse-Konzept Daten nach Importierung aus administrativen
Vorsystemen zweckneutral gespeichert. Wenn im allgemeinen Sprachgebrauch mit Data
Warehouse auch oft nur die zentrale Datenbasis bezeichnet wird, so
werden an diese besondere Anforderungen in Bezug auf Verfügbarkeit und
Zugriffsgeschwindigkeit gestellt.
In der Kostenrechnung werden nach dem Data Warehouse-Konzept
strukturierte Datenbanksysteme intensiv eingesetzt. Beschreibende Merkmale sind
der betriebswirtschaftliche Inhalt wie Kostenart, fixe oder variable Kosten,
Bindungsfrist bzw. Abbaufähigkeit von fixen Kosten, Deckungsbeitrag usw. einer
bestimmten Ausprägung wie Plan, Soll oder Ist; identifizierende
Zurechnungsobjekte sind die Unternehmensstruktur (Geschäftsbereiche,
Kostenstellen), Produktstruktur (Produktgruppe, Artikel), Regionalstruktur,
Kundenstruktur oder Zeitstruktur (Monat, Quartal, Jahr).
3. Selektive
Verrechnungen und Auswertungen
Selektive mehrdimensionale Verrechnungen und Auswertungen für
unterschiedliche Fragestellungen stellen an eine selektive Kostenrechnung (a)
betriebswirtschaftliche und informationstechnische Anforderungen, (b)
konzeptionelle, funktionale und modellbezogene Anforderungen sowie (c)
Anforderungen an eine hohe struktur- und auswertungsbezogene Flexibilität. Für
unterschiedliche Verrechnungen und Auswertungen ist eine Vielzahl von
betriebswirtschaftlichen Modellen und Methoden (wie z.B. aus der Kostenrechnung
oder Investitionsrechnung) aus einem Methodenbanksystem abzurufen und mit den in
dem Datenbanksystem vorgehaltenen Daten zu verknüpfen. Wichtig ist eine hohe
Flexibilität, um diese Auswertungen – aber auch betriebswirtschaftliche
Verrechnungen wie z.B. in der Kostenrechnung – mit Bezug auf
unterschiedliche und auch wechselnd neue Organisationsstrukturen und
Fragestellungen vorzunehmen. Entscheidungsträgern wird die Möglichkeit gegeben,
multidimensionale situationsabhängige Verrechnungen, Auswertungen und Berichte
ad hoc zu generieren.
Solche fallweise selektive Verrechnungen und Auswertungen
werden u.a. durch On-Line Analytical Processing (OLAP) als Konzept zur
multidimensionalen Datenverrechnung und -auswertung ermöglicht. So ist die
Deckungsbeitragsrechnung – auch im Plan-Ist-Vergleich – eine typische
OLAP-Anwendung mit unterschiedlichen Bezugsgrößen
auf unterschiedlicher Aggregationsebene.
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Datenbankorientiertes Rechnungswesen, Berlin et al., 3. A., 1990
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Wildemann, Horst :
Kosten- und Leistungsrechnung für präventive Qualitätssicherungssysteme,
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Zehbold, Cornelia :
Lebenszykluskostenrechnung, Wiesbaden 1996
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