Inhaltsübersicht
I. Einleitung
II. Auswertungsstrategien
zur Verhaltenssteuerung
III. Auswertungsstrategien
zur Entscheidungsunterstützung
I. Einleitung
Kontroll- und Überwachungsprozesse unterstützen und ergänzen
die Planungs- und Lenkungsprozesse der Unternehmensführung. Dabei werden durch
den Vergleich von Vorgabegrößen und den in den Unternehmensprozess realisierten
Istgrößen Abweichungsinformationen zur Verfügung gestellt. In Abhängigkeit vom
Ausmaß der sich ergebenden Abweichungen werden Annahmen entwickelt, ob die
Unternehmensprozesse ohne systematische Störungen ablaufen oder ob systematische,
kontrollierbare Fehler seitens der Prozessbeteiligten vorliegen. Im letzteren
Fall ist mit Hilfe von Korrektur- oder Steuerungsmaßnahmen der geplante Ablauf
künftiger Unternehmensprozesse sicherzustellen.
Mithilfe von Abweichungsauswertungen sollen zwei Ziele
verfolgt werden: die Entscheidungsunterstützung bei künftigen Planungsaufgaben
und eine im Mehrpersonenkontext erforderliche Verhaltenssteuerung. Letztere
wurde in jüngerer Zeit verstärkt in den Mittelpunkt gerückt. Bei ihr steht die
Suche nach geeigneten Anreizsystemen im Vordergrund, mit deren Hilfe eine aus
Sicht der Unternehmensführung sinnvolle Koordination dezentral handelnder
Personen oder Unternehmensbereiche erreicht werden kann. Unabhängig davon haben
sämtliche Entscheidungsträger ein Interesse daran, kontrollierbare
Abweichungsursachen zu identifizieren und zu beseitigen, wobei natürlich die
durch die Auswertung selbst verursachten Kosten den mit ihnen verbundenen
Nutzen nicht überschreiten sollten. Gerade weil mit Hilfe moderner Informationsverarbeitungssysteme
eine Fülle von Abweichungsinformationen bereitgestellt werden kann, besteht ein
Auswahlbedarf, um nur einige Informationen für Anreizsysteme und weitere
Auswertungen heranzuziehen. Hierzu sind vielfältige (Faust-)Regeln entwickelt
worden. So wird häufig gefordert, Mitarbeiter nur anhand der Größen zu
beurteilen, die sie allein beeinflussen können (Controllability-Prinzip), und
Auswertungen nur dann vorzunehmen, wenn die Abweichung einer Zielgröße einen
bestimmten, zuvor festgelegten (absoluten oder relativen) Wert über- oder
unterschreitet. Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, in welcher Form solche
Regeln modelltheoretisch als ökonomisch sinnvoll untermauert werden können.
Insbesondere werden folgende Fragen behandelt:
-
Welche Performancegrößen enthalten Informationen, die
zum Zwecke der Verhaltenssteuerung eingesetzt werden können? Welche Größen
enthalten eine Aussage über die Qualität oder Quantität der Arbeit dezentral
handelnder Personen?
-
Welche Verfahren können im Rahmen der
Entscheidungsunterstützung helfen, anhand von aufgetretenen Abweichungen
Fehler mit kontrollierbaren Ursachen zu identifizieren? Wann lohnt sich ein
Einsatz dieser Verfahren?
II. Auswertungsstrategien
zur Verhaltenssteuerung
Grundlegendes Paradigma im Rahmen der Verhaltenssteuerung ist
das der asymmetrischen Information: Die „ Instanz “ als Verkörperung der
Interessen der Unternehmenseigner (zu interpretieren als Zentrale) kann das
Verhalten und die Entscheidungen von Bereichsmanagern nicht oder nur
unvollständig beobachten. In einem solchen Umfeld dient die Auswertung als ein
Mittel, ausgehend von einem gewissen Basiswissen zusätzliche Informationen über
das Verhalten der Manager zu erlangen und dadurch Anreize zu induzieren. Sie
bilden dann die Grundlage für Performancemaße, die als Bemessungsgrundlagen für
die Anreizentlohnung herangezogen werden können.
Üblicher Ausgangspunkt der theoretischen Betrachtung von
Anreizsystemen ist die Agency-Theory. In dieser sind die hier interessierenden
Fragen bereits früh in einem hohen Allgemeinheitsgrad analysiert worden. Dabei
wird die Instanz als Prinzipal gesehen, dessen Aufgabe es ist, über das Design
eines Entlohnungssystems den Bereichsmanagern (Agenten) geeignete
Verhaltensanreize zu setzen. Das Standard-Modell geht (zunächst) von einem
System gegebener Performancemaße aus. Dem zentralen Ergebnis dieser Theorie
folgend sollte die bei der Entlohnung berücksichtigten Performancemessgrößen
Rückschlüsse auf das Verhalten des Managers mittels der Bayesianischen
Statistik ermöglichen. Das Controllability Prinzip, nach dem ein Manager nur
aufgrund derjenigen Größen entlohnt werden sollte, die er kontrollieren kann,
wird somit in zweierlei Hinsicht durchbrochen.
-
Zum einen sind nicht
diejenigen Größen als Performancemaße relevant, die der Manager selbst
beeinflussen kann, sondern diejenigen, die einen statistischen Rückschluss
auf das Managementverhalten erlauben. Dies könnten beispielsweise für den
Leiter eines Kosten-Centers nicht nur die Kosten des eigenen, sondern auch
die Kosten anderer Bereiche des Unternehmens sein. Denn letztere enthalten
z.B. Informationen über den Umweltzustand am Beschaffungsmarkt. Das Ergebnis
dient als direkte theoretische Rechtfertigung der relativen Erfolgsmessung
als Grundlage für die Managemententlohnung (vgl. Maug, E.
2000).
-
Die zweite Durchbrechung ergibt sich vor dem
Hintergrund von Überlegungen aus der Spieltheorie. Nachdem durch die Instanz
ein anreizkompatibles Entlohnungsschema aufgesetzt wurde, ist davon
auszugehen, dass ein rationaler Agent aus Eigennutz dasjenige Verhalten
ergriffen hat, das von der Instanz gewünscht wurde. Jedes Abweichen eines
Performancemaßes von seiner Plan-Realisation kann also nur auf solche
Einflussgrößen zurückzuführen sein, die der Manager gerade nicht beeinflussen kann, die also
durch andere Spieler oder die Umwelt beeinflusst werden. Gleichwohl wird er
jedoch auch in Abhängigkeit von diesen Größen bzw. deren Abweichungen
entlohnt.
Das Controllability Prinzip wird also durch ein Prinzip der
statistischen Auswertbarkeit ersetzt. Letzteres ist bemerkenswert robust. Es
gilt unabhängig davon, ob die Analyse im Kontext komplexer (mehrdimensionaler)
Verhaltensvariablen (Multi-Effort-Modell, vgl. Wagenhofer,
A. 1996) oder im Mehrpersonenkontext (Multi-Agent-Modell, vgl.
Holmström, B.
1982) vorgenommen wird. Insbesondere pflanzt es sich fort, wenn man die
Frage nach dem Wert von durch Abweichungsauswertung gewonnener
Zusatzinformation stellt. So beweist Holmström (Holmström, B.
1979; Holmström, B.
1982), dass eine Zusatzinformation dann und nur dann nicht wertvoll ist, wenn die ursprünglich vorhandene Information
eine suffiziente Statistik in Bezug auf das Verhalten des Agenten darstellt. Kim (vgl. Kim, S.
1995) präzisiert dieses Resultat. Demnach ist ein Performancemaß A einem
anderen Performancemaß B überlegen, wenn B ein „ mean preserving spread “ von A
in Bezug auf die durch das Verhalten determinierte Wahrscheinlichkeitsrate
alternativer Realisationen der Performancemaße ist (vgl. auch Budde, J.
2000, S. 44 ff.).
Als Illustration des Prinzips der statistischen
Auswertbarkeit soll die verhaltensorientierte Kostenkontrolle
dienen (vgl. zum Folgenden Lengsfeld,
S./Schiller, U. 2001). Für die verschiedenen in der Literatur
diskutierten Abweichungsanalysemethoden wird häufig vorgeschlagen, Manager
anhand von Kosten-Teilabweichungen erster Ordnung auf Planbasis zu entlohnen
(differenzierte Methode auf Planbasis). Die Intuition hinter diesem Vorschlag
folgt unmittelbar der des Controllability Prinzips. Indem zum Zweck der
Performancemessung die vom Manager nicht beeinflussbaren Kosteneinflussgrößen
auf ihrem Plan-Niveau angesetzt werden, wird dem Manager als eigener
Erfolgsbeitrag nur die (fiktive) Abweichung zugerechnet, die zu erwarten
gewesen wäre, wenn nur er allein in seinem Verhalten abgewichen wäre. Während
die lose Intuition nahe legt, dass es bei einem geeigneten Sanktionssystem dann
möglich sein sollte, den Manager zum gewünschten Verhalten zu bewegen, zeigt
eine genauere Analyse, dass dies mit Hilfe von Abweichungen auf Planbasis nur
dann gelingen kann, wenn die von einem Manager beeinflussten
Kosteneinflussgrößen stochastisch unabhängig von allen anderen
Kosteneinflussgrößen sind. Dies entspricht dem Suffizienzergebnis von Holmström
(vgl. Holmström, B.
1982). Unter der gleichen Voraussetzung erweist sich dann auch die
kumulative Abweichungsanalysemethode als geeignete Grundlage für ein
anreizkompatibles Leistungsbeurteilungssystem. Die differenzierte Methode auf
Istbasis ist hingegen (wenn auch in nicht sehr robuster Weise) auch bei
stochastischer Abhängigkeit grundsätzlich geeignet. In diesem Fall wird der
Manager auch anhand der Realisation von Größen evaluiert, die er nicht
beeinflussen kann, das Controllability-Prinzip wird also durchbrochen.
Bislang wurde nur die Frage gestellt, wann zusätzlich zu
einem gegebenen Performancemaß die Nutzung eines Zusatzsignals über die
Entscheidungen eines Agenten wertvoll ist oder nicht. Dabei wurde implizit
vorausgesetzt, dass dieses Zusatzsignal kostenlos erhältlich ist. Eine
Erweiterung der Frage ist, ob ein Zusatzsignal auch dann erworben werden
sollte, wenn es mit Kosten verbunden ist. Im Rahmen von Abweichungsauswertungen
wird man die Auswertungsstrategie von der Differenz des ursprünglichen
Performancemaßes und demjenigen Niveau abhängig machen, das bei korrekt
antizipierten Entscheidungen zu erwarten gewesen wäre. Bei Vorliegen von
Abweichungen in einer bestimmten Höhe wird man dann auswerten, bei anderen
nicht. Die Forschung hat gezeigt, dass diese Auswertungsstrategie nur schwierig
zu charakterisieren ist. Sie hängt von den Formen der Nutzenfunktionen von
Agent und Prinzipal ab, genau wie von der Wahrscheinlichkeitsverteilung des
Performancemaßes und des Zusatzsignals (vgl. Baiman,
S./Demski, J.S. 1980; Young, R.
1986 sowie Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005, S. 382 – 387).
III. Auswertungsstrategien
zur Entscheidungsunterstützung
Da die Auswertung einer nicht kontrollierbaren Ursache
lediglich Kosten verursacht, wogegen die Auswertung einer kontrollierbaren
Ursache verbunden mit anschließenden Korrekturmaßnahmen künftige Kosten
vermeidet, ist man daran interessiert, beide Ursachenarten zu unterscheiden.
Sofern der zu erwartende Nutzen die Kosten der Auswertung übersteigt, sollte
sie durchgeführt werden. Nachfolgende Modelle unterstellen zum Teil, dass der
Nutzen des Auswertungsverfahrens generell höher als die dadurch verursachten
Kosten anzusehen sind, andere nehmen dagegen auch eine explizite Modellierung
von Nutzen und Kosten vor.
1. Statistische
Prüfverfahren und Hypothesentests
Die statistische Testtheorie stellt eine Vielzahl von
Verfahren bereit, die zur Identifikation kontrollierbarer Ursachen geeignet
sind. Problematisch ist oftmals weniger die eigentliche Anwendung des
Verfahrens als vielmehr die Auswahl eines geeigneten Verfahrens und die
Bereitstellung der relevanten Daten. So ist vor Anwendung statistischer
Verfahren insbesondere zu prüfen, ob die Voraussetzungen für deren Anwendung,
insbesondere die unterstellten Verteilungsannahmen, in der Realität als erfüllt
angenommen werden können. Gegebenenfalls sind zunächst die Verteilungsannahmen
statistisch abzusichern, bevor ein auf diesen Annahmen beruhendes Testverfahren
zur Identifikation kontrollierbarer Ursachen zum Einsatz kommt (für eine
Einführung in diese Verfahren vgl. z.B. Schlittgen,
R. 2000, S. 386 ff.). Dies gilt insbesondere, falls
Hypothesentests auf Teilabweichungen einer Kostenabweichungsanalyse (z.B.
Preis-, Mengen- und Verbrauchsabweichungen sowie Beschäftigungsabweichungen)
angewendet werden sollen, die maßgeblich durch Wahl von Bezugsbasen beeinflusst
werden.
Bei Anwendung statistischer Testverfahren wird im Allgemeinen
als so genannte Nullhypothese unterstellt, dass der Erwartungswert
beobachtbarer Abweichungen Null beträgt, d.h. die Abweichungen keine
kontrollierbaren Ursachen besitzen. Als Gegenhypothese wird formuliert, dass
der Erwartungswert ungleich Null ist und somit kontrollierbare Ursachen
vorliegen. Es wird dabei unterstellt, dass von Null abweichende Erwartungswerte
immer kontrollierbare Ursachen besitzen, die man durch Korrekturmaßnahmen
beseitigen kann. Somit können bei Entscheidungen über die weitere Auswertung
von Abweichungen zwei Arten von Fehlentscheidungen getroffen werden. Zum Einen
kann man sich für eine weitere Auswertung entscheiden, obwohl keine
kontrollierbaren Ursachen vorliegen (Fehler 1. Art), und zum anderen kann auf
eine Auswertung verzichtet werden, obwohl kontrollierbare Ursachen vorliegen
und somit Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung künftiger Kosten führen könnten
(Fehler 2. Art). Unter Abwägung der aus diesen Fehlentscheidungen
resultierenden Konsequenzen sind nun anhand der Gütefunktionen der zugrunde
liegenden Teststatistiken Grenzwerte festzulegen, bei deren Über- oder
Unterschreitung weitere Auswertungsmaßnahmen ausgelöst werden.
Während bei einperiodigen Modellen in die Teststatistik
lediglich die Abweichung(en) der aktuellen Periode einfließen, finden bei
mehrperiodigen Modellen auch die der Vorperioden Berücksichtigung. Letztere
beruhen auf sequenziellen Tests, deren aufwendigerer formaler Hintergrund durch
den Vorteil aufgewogen wird, dass sie kleine systematische Abweichungen früher
erkennen als einperiodige Tests. Prominente Vertreter dieser Verfahren sind das
so genannte Shewhart-Verfahren (einfaches Kontrollkartenverfahren), ein
einfacher Hypothesen-Test bei normalverteilten Zufallsgrößen, und das so
genannte CUSUM-Verfahren (Winkelschablonen-Verfahren), dessen Teststatistik die
kumulierte Summe der Abweichungen der Vorperioden erfasst. Darüber hinaus
existiert eine Vielzahl weiterer Verfahren, die insbesondere im Bereich der
Qualitäts- und Fertigungskontrolle weite Verbreitung gefunden haben (Vgl. für
einen Überblick Rinne,
H./Mittag, H.-J. 1991, S. 331 ff.; Waldmann,
K.-H. 1992 und Brühl,
R./Pohlen, K. 1995).
2. Nutzen-Kosten-Verfahren
aus entscheidungstheoretischer Sicht
Soll ein expliziter Nutzen-Kosten-Vergleich als Grundlage für
die Auswertungsentscheidung modelliert werden, so kann dies in einem Ein- oder
Mehrperiodenkontext erfolgen, wobei jeweils genau dann eine Auswertung erfolgen
sollte, wenn der erwartete Nutzen die erwarteten Kosten übersteigt.
In einem einperiodigen Szenario (adaptiert aus Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005, S. 366 – 371) lässt sich die
Entscheidungsfindung z.B. wie folgt veranschaulichen. Ein Nutzeffekt N stellt sich nur ein, wenn man für die
Zukunft innerbetriebliche Fehlerquellen abstellen kann. Ob dies gelingt oder
nicht, sei a priori unklar. Die zugehörige Erfolgswahrscheinlichkeit sei mit p bezeichnet. Damit beträgt der
erwartete Nutzen p N. Die Kosten der
Auswertung hingegen seien gegeben durch KA. Sofern
ein Fehler behebbar ist (also auch der Nutzeffekt realisiert werden kann),
ergeben sich weitere Fehlerbeseitigungskosten KF.
Die erwarteten Kosten betragen damit KA + p KF.
Ausgewertet und nur fallweise korrigiert (= Strategie 1) werden sollte
damit zunächst, falls p N>KA + p KF oder p>KA/(N –
KF).
Im gegenteiligen Fall sollte zunächst nichts unternommen werden (= Strategie
2). Als dritte Strategie könnte in Betracht gezogen werden, auf die Auswertung
zu verzichten, und in jedem Fall die Fehlerbeseitigungskosten einzugehen.
Offensichtlich gilt, dass diese Strategie günstiger ist als Strategie 2, falls p N>KF.
Sie ist günstiger als die Strategie 1, falls KF<KA + p KF oder p>
(KF – KA)/KF. Für N
> KA + KF und KF > KA sollte für kleine Erfolgswahrscheinlichkeiten
(p < KA /(N – KF))
Strategie 2 ergriffen werden, für mittlere (KA /(N – KF) <p < (KF – KA)/KF) hingegen Strategie 1 und für hohe
Wahrscheinlichkeiten (p>KA /(N – KF)) Strategie 3. Erweitert man das
Modell dahingehend, dass die Höhe des Nutzens proportional von der Höhe einer
beobachteten Abweichung abhängt, lässt sich auch eine Entscheidungsregel
ableiten, bei der weitere Auswertungen vorgenommen werden, sobald die
Abweichung einen bestimmten absoluten Wert übersteigt.
In einem mehrperiodigen Szenario gestaltet sich die
Fundierung eines Entscheidungskriteriums erheblich aufwendiger. Der erwartete
Nutzen ergibt sich aus dem Barwert künftiger Konsequenzen aus einer
Fehlerbeseitigung, der mit den Kosten einer Fehlerbeseitigung zu vergleichen
ist. Da der tatsächliche Prozesszustand nicht direkt beobachtbar ist, muss
anhand der beobachtbaren Abweichungen auf denselben zurückgeschlossen werden.
Dies kann grundsätzlich mit den oben beschriebenen statistischen Testverfahren
geschehen oder unter Verwendung der Bayesianischen Statistik, wobei i.d.R.
zusätzliche Annahmen bezüglich des Prozessverlaufs getroffen werden. So
entwickelt Kaplan (vgl. Kaplan, R.
1969) ein Modell, bei dem in jeder Periode die Wahrscheinlichkeiten, mit
denen ein Prozess vom Zustand unkontrollierbarer in den Zustand
kontrollierbarer, systematischer Abweichungsursachen wechselt, durch eine
Markov-Matrix beschrieben werden kann. Für jede Periode lässt sich dann eine
kritische Wahrscheinlichkeit herleiten, für die die künftigen erwarteten Kosten
gerade dem erwarteten Nutzen einer Auswertung und Korrektur kontrollierbarer
Ursachen entsprechen. Die im Verlauf der Perioden beobachtbaren Abweichungen
führen dazu, dass der Entscheidungsträger mit Hilfe des Satzes von Bayes seine
Einschätzung über die tatsächlichen Abweichungsursachen aktualisieren kann.
Wird dabei die kritische Wahrscheinlichkeit überschritten, so erfolgt eine
nähere Auswertung ggf. verbunden mit Korrekturmaßnahmen (vgl. auch Kaplan, R.
1975; Streitferdt,
L, 1983, S.112 ff.; Dittmann,
D./Prakash, P. 1978.
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Ewert, Ralf/Wagenhofer,
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Holmström, Bengt : Moral
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Hazard and Observability, in: Bell Journal of Economics, Jg. 10, 1979, S. 74 – 91
Kaplan, Robert : The
Significance and Investigation of Cost Variances: Survey and Extensions, in:
Journal of Accounting Research, Jg. 13, 1975, S. 311 – 337
Kaplan, Robert : Optimal
Investigation Strategies with Imperfect Information, in: Journal of Accounting
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Kim, Son Ku : Efficiency
of an Information System in an Agency Model, in: Econometrica, Jg. 63, 1995,
Bd. 1, S. 89 – 102
Lengsfeld,
Stephan/Schiller, Ulf : Kostenkontrolle in Teams, in: ZfB (Ergänzungsheft), H.
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Maug, Ernst : The
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Rinne, Horst/Mittag,
Hans-Joachim : Statistische Methoden der Qualitätssicherung, München et al., 2.
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Schlittgen, Rainer :
Einführung in die Statistik, München et al., 9. A., 2000
Streitferdt, Lothar :
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Wagenhofer, Alfred :
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Jg. 56, 1996, S. 155 – 165
Waldmann, Karl-Heinz :
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Young, Richard : A Note
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Optimality of Two-Tailed Investigation, in: Journal of Accounting Research,
Jg. 24, 1986, S. 231 – 240
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