Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Funktionen
III. Arten
der Kostenvorgabe
IV. Kostenvorgabe
und Verhaltenssteuerung
I. Begriff
Kostenvorgaben sind Sollgrößen für die Höhe des bewerteten
Güterverzehrs, der für die planmäßige Durchführung von Aktivitäten im Rahmen
des betrieblichen Leistungsprozesses während eines zukünftigen
Betrachtungszeitraums anzusetzen ist. Traditionell steht dabei die Vorgabe von
Plankosten für rechnerisch abgegrenzte Teilbereiche des Unternehmens im
Vordergrund (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 714). In Form eines
bereichsbezogenen Kostenbudgets lässt sich die Kostenvorgabe daher auch als
Spezialfall der Budgetierung
auffassen. In Abhängigkeit von der Zielsetzung und dem Detailgrad der Planung
können Kostenvorgaben aber grundsätzlich auch für bereichsübergreifende
Projekte, Produktgruppen, einzelne Produkte oder betriebliche Teilprozesse
sinnvoll definiert werden. Kostenvorgaben für einzelne Produkte finden
insbesondere im Rahmen der Konstruktionsbegleitenden Kostenrechnung und im
Rahmen des Target
Costing Verwendung (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 305 ff.; Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 311 ff.).
II. Funktionen
Die Funktionen der Kostenvorgabe ergeben sich aus den Zielen
der Kostenrechnung und stehen daher in einem engen Zusammenhang mit dem
verwendeten Kostenrechnungssystem. Welche Ziele mit der Kostenvorgabe verfolgt
werden, hängt aber auch von der Unternehmensorganisation und der Verteilung der
Entscheidungskompetenzen und Informationen innerhalb der Organisation ab.
Das Hauptziel der Verwendung von Kostenvorgaben ist die
Kontrolle der Kosten. Schon Schmalenbach sah in der „ Kontrolle der
Betriebsgebarung “ eine der wichtigsten Aufgaben der Kostenrechnung (vgl. Schmalenbach,
E. 1956, S. 15 ff.). In der Kostenstellenrechnung werden dazu
für jede Kostenstelle Standard- oder Sollkosten vorgegeben, die dem
Bereichsverantwortlichen als Maßstab für den wirtschaftlichen Umgang mit
knappen Ressourcen für die betrachtete Bezugsperiode dienen. Im Rahmen eines
anschließenden betrieblichen Soll-Ist-Vergleichs lassen sich dann Abweichungen
ermitteln, deren Auswertung wertvolle Aufschlüsse über Schwachstellen,
Verbesserungs- und Rationalisierungspotenziale geben kann. Die Kontrolle selbst
kann folgende Zwecke erfüllen (vgl. Demski,
J.S./Feltham, G.A. 1976, S. 8 ff.; Ewert,
R./Wagenhofer, W. 2000, S. 344 ff.; Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 38 ff.; Wagenhofer,
A. 1997):
-
Entscheidungsunterstützung: Liegt die Entscheidung
über die Höhe der Kostenvorgabe und die Kosten verursachende Maßnahme bei
derselben Person, können die aus dem Soll-Ist-Vergleich gewonnenen
Informationen dazu verwendet werden, künftige Planungs- und
Entscheidungsprozesse zu verbessern bzw. Maßnahmen zur Vermeidung künftiger
Abweichungen zu ergreifen. Dies setzt aber zwingend einen mehrperiodigen
Planungshorizont voraus, da andernfalls keine Korrekturmaßnahmen ergriffen
werden können.
-
Verhaltenssteuerung: Liegen die Entscheidungen über
die Höhe der Kostenvorgabe und die Kosten verursachende Maßnahme bei
unterschiedlichen Personen, etwa bei der Unternehmensleitung und einem
Bereichsmanager, können Kostenvorgaben dazu eingesetzt werden, das Verhalten
des Entscheidungsträgers im Hinblick auf das Unternehmensziel zu steuern. Die
Hauptschwierigkeit in einer derartigen Konstellation besteht darin, dass die
Entscheidungsträger in den dezentralen Einheiten regelmäßig besser über die Rahmenbedingungen
des Entscheidungsprozesses informiert sind als die Zentrale und daher die
Gefahr opportunistischen Verhaltens besteht. Da eine direkte
Verhaltenskontrolle zumeist ausscheidet, können Kostenvorgaben dazu
eingesetzt werden, aus den beobachteten Abweichungen Rückschlüsse auf das
Verhalten der Entscheidungsträger zu ziehen. Darüber hinaus hat jedoch
bereits die Tatsache, dass Kostenabweichungen mit Sanktionen belegt werden
können, unmittelbare Auswirkungen auf das Verhalten der Entscheidungsträger
während der aktuellen Betrachtungsperiode, sodass die
Verhaltenssteuerungsfunktion auch in einem einperiodigen Planungszeitraum
sinnvoll erfüllt werden kann.
III. Arten der
Kostenvorgabe
Istkosten vergangener Perioden kommen als Vorgabewerte
grundsätzlich nicht in Betracht, da die in einem Zeitvergleich von Istkosten
verschiedener Perioden ermittelten Kostenabweichungen gleichermaßen durch
zufällige Preis- und Verbrauchsschwankungen bedingt sein können und folglich
keinerlei Rückschlüsse auf die Ursachen der beobachteten Kostenabweichungen
erlauben (vgl. Kloock, J.
1993, Sp. 2361). Durch Verwendung von Normalkosten, die gemeinhin als
gleitender Durchschnitt von Istkosten vergangener Abrechnungszeiträume
ermittelt werden, lassen sich Zufallsschwankungen zwar im statistischen Sinne
bis zu einem gewissen Grad eliminieren. Eine Aufdeckung systematisch bedingter
Unwirtschaftlichkeiten, wie etwa eine schlechte Beherrschung von
Produktionsprozessen und Arbeitsabläufen oder mangelnde Einsatzbereitschaft des
Personals lassen sich durch einen Vergleich zwischen Normalkosten und den
laufenden Istkosten der Periode nicht aufdecken. Da die gewonnenen
Informationen weder Erkenntnisse zur Verbesserung von Planungs- und
Entscheidungsprozessen in künftigen Perioden noch für die Verhaltenssteuerung
liefern, ist eine wirksame Kontrolle auf der Basis von Ist- oder Normalkosten
nicht möglich.
Eine gewisse Bedeutung kann Istgrößen allenfalls im Rahmen
des Betriebsvergleichs zugesprochen werden. So erlauben Vergleiche zwischen den
Istkosten verschiedener betrieblicher Teilbereiche oder zwischen unabhängigen
Unternehmen aus der gleichen Branche Rückschlüsse auf die relative
Wirtschaftlichkeit der betrachteten Bereiche oder des eigenen Unternehmens.
Auch wenn der zwischenbetriebliche Vergleich unter dem Stichwort Benchmarking
in jüngster Zeit eine gewisse Popularität erlangt hat (vgl. Atkinson,
A.A./Banker, R.D./Kaplan, R.S. 1997, S. 627 ff.), dürfen die
mit dieser Methode verbundenen Probleme aber nicht übersehen werden. So ist es
nicht nur schwierig, aussagekräftige Informationen über die Kostenstrukturen
von Konkurrenzunternehmen zu erlangen, sondern auch kaum möglich, die
Kostenstrukturen verschiedener Unternehmen mit differenzierten Produktpaletten
direkt miteinander zu vergleichen, sodass eine Kostenvorgabe auf Basis beobachteter
Konkurrenzkosten leicht zu Fehlsteuerungen führen kann (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 349 f.).
Eine zweckgerechte Kostenvorgabe sollte grundsätzlich auf der
Basis von Plankosten erfolgen. Dabei kann nach der Zielsetzung der
Plankostenermittlung grundsätzlich zwischen Prognose- und
Standardkostenrechnung unterschieden werden (vgl. Kosiol, E.
1956, S. 54 ff.). Das Ziel der Prognosekostenrechnung ist eine möglichst
exakte Vorhersage der Istkosten künftiger Perioden. Daher werden für die
Planung die tatsächlich zu erwartenden Faktorpreise und Faktorverbräuche
zugrunde gelegt. Demgegenüber steht bei der Standardkostenrechnung der Aspekt
der Verhaltenssteuerung im Vordergrund. Da zufällige Faktorpreisschwankungen in
der Regel nicht vom Entscheider beeinflusst werden können, werden sowohl der
geplante als auch der tatsächliche Faktorverbrauch mit festen Preisen bewertet,
die sich häufig an den zu erwarteten Marktpreisen orientieren. Auf diese Weise
wird es möglich, die im Rahmen des Soll-Ist-Vergleichs festgestellten
Kostenabweichungen auf die vom Entscheider beeinflussbare Mengenkomponente des
Güterverzehrs zurückzuführen (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 622 ff.).
Als wesentliche Determinante des geplanten Faktorverbrauchs
wird in der Standardkostenrechnung gemeinhin die Beschäftigung angesehen. Dabei
kann hinsichtlich der Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades bei der
Bestimmung der Plankosten zunächst zwischen starren und flexiblen
Kostenvorgaben unterschieden werden. Während die Kosten im ersten Fall
lediglich für eine fixe Planbeschäftigung bestimmt werden, wird im zweiten Fall
eine Sollkostenfunktion vorgegeben, die den planmäßigen Kostenverlauf in
Abhängigkeit von der Istbeschäftigung angibt. Um dies zu gewährleisten, ist es
notwendig, bei der Kostenplanung zwischen fixen und variablen Bestandteilen zu
unterscheiden. Der Hauptnachteil einer starren Kostenvorgabe, wie sie häufig im
Rahmen von Vollkostenrechnungen verwendet wird, ist darin zu sehen, dass die im
Rahmen des Soll-Ist-Vergleichs festgestellten Kostenabweichungen nur dann
eindeutig auf einen vermehrten Faktorverbrauch zurückgeführt werden können,
wenn Plan- und Istbeschäftigung zufällig übereinstimmen. Demgegenüber lassen
sich durch die Verwendung einer flexiblen Kostenvorgabe selbst in einer
Vollkostenrechnung für beliebige Beschäftigungsgrade aussagekräftige
Kontrollergebnisse gewinnen, da zwischen verbrauchs- und
beschäftigungsbedingten Abweichungsursachen unterschieden werden kann (vgl. Kilger, W.
1987, S. 57 ff.; Kilger, W.
1993, S. 36 ff.)
Für die Bestimmung der Planbeschäftigung kommen in
Abhängigkeit von der Zielsetzung der Kostenvorgabe unterschiedliche Größen in
Betracht (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 623 f.; Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 351). Aus Vereinfachungsgründen
wird häufig die Normalbeschäftigung zugrunde gelegt, die sich als mittlerer
Beschäftigungsgrad aus Erfahrungswerten vergangener Betrachtungszeiträume
ableiten lässt. Der wesentliche Vorteil der Verwendung von Normalgrößen ist
ihre einfache Handhabbarkeit. Dafür muss jedoch in Kauf genommen werden, dass
der in vergangenen Abrechnungszeiträumen realisierte Beschäftigungsgrad für
künftige Abrechnungszeiträume in der Regel nicht optimal ist. Entsprechend wird
auch vorgeschlagen, statt der Normalbeschäftigung die Optimalbeschäftigung der
Periode zugrunde zu legen. Auch wenn dieses Verfahren aus theoretischer Sicht
am geeignetesten erscheint, dürfte es wegen des damit verbundenen
Planungsaufwandes und der Schwierigkeiten, die optimale Beschäftigung bei
unsicheren Rahmenbedingungen und wechselnden Engpasssituationen exakt zu
bestimmen, kaum praktikabel sein. Legt man beispielsweise eine Gutenberg-Technologie
zugrunde, so erfordert die Bestimmung der kurzfristig optimalen
Beschäftigungsgrade der einzelnen Kostenstellen im Grunde für jede Periode die
Lösung eines simultanen Planungsansatzes. Selbst wenn der damit verbundene
Planungsaufwand in Kauf genommen wird, lässt sich auf diese Weise zu
Periodenbeginn lediglich die erwartete Optimalbeschäftigung bestimmen, da die
Stückkostenfunktionen in Abhängigkeit von der Intensität in der Regel auch von
Größen abhängen, deren Ausprägung erst im Verlauf der Periode bekannt wird.
Welche Beschäftigungsgröße schließlich verwendet werden
sollte, hängt wiederum von der Zielsetzung der Kostenvorgabe ab. Dient die
Kostenvorgabe vorwiegend Prognosezwecken, ist die erwartete
Optimalbeschäftigung offenbar besser geeignet als die Normalbeschäftigung.
Steht dagegen der Aspekt der Verhaltenssteuerung im Vordergrund, kann es unter
Umständen angezeigt sein, nicht vom theoretischen Idealzustand auszugehen,
sondern dem Entscheidungsträger unter Motivationsgesichtspunkten einen gewissen
Spielraum für Maßnahmen zur Unterschreitung der Kostenvorgabe einzuräumen. Ob
hierfür allerdings die Normalbeschäftigung besser geeignet ist als die
(erwartete) Optimalbeschäftigung, lässt sich nicht allgemein sagen, sondern
muss in Abhängigkeit von den konkreten Rahmenbedingungen des Einzelfalls
entschieden werden. In der Praxis wird diese Entscheidung oftmals dadurch
erschwert, dass dieselben Kosteninformationen sowohl für Prognosezwecke als
auch für die Verhaltenssteuerung eingesetzt werden.
IV. Kostenvorgabe und
Verhaltenssteuerung
Kostenvorgaben, die ausschließlich oder vorwiegend der
Verhaltenssteuerung dienen sollen, müssen nicht zwangsläufig aus den Daten der
Unternehmensrechnung abgeleitet werden, sondern können auch direkt aus
verhaltensorientierten Überlegungen gewonnen werden. Dabei kann insbesondere
auf verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bereich des Behaviorial
Accounting Research und auf die Ergebnisse der ökonomischen Agency-Theory
zurückgegriffen werden (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 351).
Aus dem Bereich der verhaltenswissenschaftlichen Forschung
erscheint für die Bestimmung von Sollgrößen vor allem die
Anspruchsniveau-Theorie bedeutsam. Danach entwickeln Entscheidungsträger eigene
Zielvorstellungen (Anspruchsniveaus), deren Erreichung (Verfehlung) das
subjektive Gefühl ihres Erfolgs (Misserfolgs) bestimmen und damit unmittelbar
Motivationswirkung haben. Die Unternehmensleitung kann nun ihrerseits durch
Vorgaben Einfluss auf die Höhe des Anspruchsniveaus nehmen. In
Laborexperimenten wurden dabei folgende für die Bestimmung von Kostenvorgaben
relevante Erkenntnisse gewonnen (vgl. Küpper, H.-U.
1997, S. 196 ff.; Coenenberg,
A.G. 1970). Ausgehend von einem ohne Vorgabe erreichbaren
Kostenniveau führt eine Senkung der Vorgabekosten zunächst zu einer Erhöhung
des Anspruchsniveaus und löst damit einen leistungssteigernden Anreiz aus. Je
geringer die Kostenvorgabe, desto schwieriger wird jedoch ihre Unterschreitung.
Daher existiert ein unterer Schwellwert, ab dem eine weitere Senkung der
Kostenvorgabe zu einem Rückgang der Leistung führt. Dies könnte etwa der Fall
sein, wenn die Kostenvorgabe an einer zu optimistischen Schätzung der
Plankosten orientiert ist, die selbst bei größter Anstrengung kaum erreichbar
wäre und daher vom Entscheidungsträger als unrealistisch bzw. ungerecht
empfunden wird und eine entsprechende demotivierende Wirkung erzeugt.
Während die verhaltenswissenschaftliche Forschung die Frage
der Informationsverteilung im Unternehmen ausklammert und mögliche
Interessenkonflikte zwischen den Beteiligten allenfalls implizit
berücksichtigt, betrachtet die ökonomische Agency Theorie das Unternehmen als
nicht-kooperatives Spiel zwischen rational handelnden Akteuren. Dabei wird
grundsätzlich davon ausgegangen, dass die nachgeordneten Entscheidungsebenen
besser über die Rahmenbedingungen ihres Entscheidungsproblems informiert sind
und diesen Informationsvorsprung dazu nutzen können, sich opportunistisch zu
verhalten. Da die Unternehmensleitung für die Festlegung geeigneter
Kostenvorgaben auf die Mitarbeit der Bereiche angewiesen ist, besteht hier
insbesondere die Gefahr, dass die Bereichsverantwortlichen bewusst eine
geringere als die tatsächliche Produktivität vorspiegeln, um auf diese Weise
eine höheres Kostenbudget zur erlangen und den Überschuss für eigene Zwecke
einzusetzen. Zur Lösung dieses Problems wurden in der Literatur zur
partizipativen Budgetierung
eine Reihe von Anreizmechanismen vorgeschlagen, mit denen ein Ausgleich der
Interessen erreicht werden soll. Dabei erweist es sich in der Regel als
optimal, dem Manager neben einer Abgeltung seines Arbeitseinsatzes eine Prämie
für die wahrheitsgemäße Bekanntgabe seiner privaten Informationen
(Imformationsrente) und/oder im Falle unterschiedlicher Risikopräferenzen eine
Risikoprämie zu gewähren. In Abhängigkeit von der spezifischen Situation und
der konkreten Gestalt des Entlohnungsschemas kann dies beispielsweise in Form
einer stillen Budgetreserve (budgetary slack), durch Vorgabe einer suboptimalen
Planbeschäftigung oder durch Vorgabe verzerrter Kapitalkosten erfolgen (vgl. Antle,
R./Eppen, G.D. 1985; Demski,
J.S./Feltham, G.A. 1978; Ewert, R.
1992; Kanodia, C.
1993; Wagenhofer,
A. 1992).
Von den entscheidungsrelevanten Kosten abweichende
Vorgabewerte können in divisional organisierten Unternehmen aber auch ohne das
Vorliegen von Agency-Problemen dazu eingesetzt werden, um Einfluss auf die
Wettbewerbsstrategie von Managern zu nehmen (vgl. Göx, R.F.
1999; Nippel, P.
1997; Wagenhofer,
A. 1995a) oder aber myopische Entscheidungsträger zur
Einbeziehung langfristiger Effekte in ihrem Entscheidungsfeld zu veranlassen
(vgl. Wagenhofer,
A. 1995b). Schließlich werden Kostenvorgaben auch im Rahmen
der Neuproduktplanung und -entwicklung eingesetzt. Besondere Bedeutung haben
dabei die Konstruktionsbegleitende Kostenrechnung und das Target
Costing erlangt. Beide Verfahren werden mit dem Ziel eingesetzt, die
Produktions- und Produktionsfolgekosten neuer Produkte bereits in der
Entwicklungsphase zu steuern, da zu diesem Zeitpunkt noch ein relativ großer
Anteil der während des Produktlebenszyklus insgesamt anfallenden Kosten
disponibel ist. Entsprechend haben die auf diese Weise ermittelten
Kostenvorgaben eher den Charakter einer mittel- bis langfristigen
Kostenobergrenze für die betreffenden Produkte (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 300 ff. u. 665 ff.; Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 311 ff.) Aufgrund der
intertemporalen Interdependenzen im Rahmen des mehrperiodigen
Planungshorizontes gestaltet sich die Analyse entsprechender Anreizsysteme für
die an der Produktentwicklung beteiligten Mitarbeiter jedoch äußerst schwierig
(vgl. Ewert,
R./Ernst, C. 1999; Riegler, C.
1996, S. 115 ff.).
Literatur:
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Controlling – Konzeption, Aufgaben und Instrumente – , Stuttgart, 2. A., 1997
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Wagenhofer, Alfred :
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1995a, S. 81 – 118
Wagenhofer, Alfred :
Verrechnungspreise zur Verhaltenssteuerung in dezentralisierten Unternehmen,
in: KRP, H. 5/1995b, S. 269 – 275
Wagenhofer, Alfred :
Abweichungsanalysen bei der Erfolgskontrolle aus agency theoretischer Sicht,
in: BFuP, Jg. 44, H. 4/1992, S. 319 – 338
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