Inhaltsübersicht
I. Zwecksetzungen
und Formen
II. Anforderungskriterien
III. Verfahren
I. Zwecksetzungen und
Formen
Die Kostenkontrolle zielt allgemein darauf ab, die zu
prüfenden Kosten eines Kontrollobjektes (z.B. Kostenstelle oder Produktart) mit
einem Normwert zu vergleichen, durch eine auf den Ausweis von Teilabweichungen
ausgerichtete Abweichungsanalyse Erkenntnisse über die Ursachen einer
Gesamtabweichung zwischen den betreffenden Kosten zu gewinnen und
Handlungsträger zur Einhaltung einer Kostenvorgabe
zu veranlassen.
Werden hinsichtlich des Kontrollobjektes die Istkosten der
aktuellen Periode den Istkosten einer vergangenen Periode als Normgröße
gegenübergestellt, so liegt ein Zeitvergleich vor. Bilden dagegen die Istkosten
einer anderen (vergleichbaren) Rechnungseinheit den Beurteilungsmaßstab für die
realisierten Kosten des Kontrollobjektes, so handelt es sich um einen sog.
Betriebsvergleich (vgl. zu diesen Kontrollformen z.B. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 202 f.). Da Istkosten als Normwert
bzw. Kostenvorgabe unwirtschaftlichkeitsbedingte Beträge umfassen können,
besteht bei einem Ist-Ist-Vergleich die Gefahr eines Vergleichs von
„ Schlendrian mit Schlendrian “ Zwecks Sicherstellung einer zweckgerichteten
Kostenkontrolle sollten deshalb Plan- bzw. Sollkosten als Beurteilungsmaßstab
der zu überwachenden (Ist-)Kosten des Kontrollobjektes herangezogen werden.
Bilden die Plankosten eine Ex-ante-Größe, so lässt eine
positive Differenz zwischen Ist- und Plankosten noch keine eindeutigen Schlüsse
auf unwirtschaftliches Verhalten bei der Planrealisation zu. Es ist nämlich
nicht auszuschließen, dass die Plankosten aufgrund gegenüber dem
Planungszeitpunkt veränderter Rahmenbedingungen unerreichbar sind. Im Rahmen
einer Planungskontrolle sollte deshalb eine Gegenüberstellung von
entsprechenden Plankosten und Sollkosten als Ex-post-Plangröße mit Ausweis und
Analyse der sog. Planabweichung erfolgen. Eine Realisationskontrolle umfasst
dann im Wege eines Vergleichs von Ist- und Sollkosten die Ermittlung und
Analyse der sog. Realisationsabweichung (vgl. hierzu Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005, S. 391 ff.).
Die Realisationskontrolle findet gewöhnlich erst nach
Abschluss der Durchführung eines Gesamtplanes statt. Eine Planfortschrittskontrolle
zeichnet sich demgegenüber dadurch aus, dass nach Umsetzung einzelner
(aufeinander folgender) Planabschnitte die jeweils bis dahin realisierten
Kosten mit den zugehörigen (Teil-)Kostenzielen verglichen und auf der Basis
einer Differenzanalyse Prognosen über die zu erwartenden Gesamtkosten als
„ Wird-Kosten “ erstellt werden. Bei einer Abweichung zwischen den Sollkosten der
Gesamtplan-Durchführung und den Wird-Kosten lassen sich dann ggf. noch
Korrekturmaßnahmen zwecks Einhaltung des Sollwertes ergreifen (vgl. zu dieser
Kontrollform Küpper, H.-U.
2005, S. 191 f.).
Im Folgenden wird auf die Abweichungsanalyseproblematik in
Verbindung mit einem Vergleich von Istkosten und Plan- bzw. Sollkosten unter
Verzicht auf eine Differenzierung zwischen Ex-ante- und Ex-post-Vorgaben
eingegangen. Dabei steht die Entscheidungsfunktion der Kostenkontrolle im
Vordergrund. Diese Funktion besagt, dass mittels einer Abweichungsanalyse
Informationen zwecks Verbesserung von Planungs- und/oder Realisationsprozessen
gewonnen werden sollen. Die insbesondere bei dezentralen Entscheidungsprozessen
bedeutsame Verhaltenssteuerungsfunktion der Kostenkontrolle beinhaltet, dass
schon mittels „ Androhung “ einer Abweichungsanalyse – ggf. unterstützt durch
Anreizsysteme – eine Lenkung der Dispositionen der Entscheidungsträger in
Richtung der Erreichung übergeordneter (Kosten-)Ziele erfolgen soll (vgl. zu
diesen Funktionen Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005, S. 348 ff.).
II. Anforderungskriterien
Es existiert eine Reihe unterschiedlicher
Abweichungsanalysemethoden. Insbesondere hinsichtlich der Akzeptanz der jeweils
ausgewiesenen (Kosten-)Teilabweichungen bei den Verantwortungsträgern der
Kontrollobjekte sind Anforderungskriterien an eine Abweichungsanalyse
aufgestellt worden, die eine Beurteilung der einzelnen Methode erlauben sollen.
Die wichtigsten „ Postulate “ bilden die Vollständigkeit, die Invarianz und die
Willkürfreiheit der entsprechenden Teilabweichungen (vgl. hierzu z.B. Kloock,
J./Bommes, W. 1982, S. 230 ff.).
1. Vollständigkeitsprinzip
Mit diesem Prinzip wird gefordert, dass die Summe der
ermittelten Teilabweichungen der Gesamtabweichung zwischen Istkosten und Plan-
bzw. Sollkosten zu entsprechen hat. Die Beachtung dieses Prinzips soll
letztlich eine Offenlegung von möglicherweise relevanten Teilabweichungen
sicherstellen und damit eine Verzerrung der effektiv aufgetretenen
Kostenabweichungen durch die explizit angegebenen Teilabweichungen
ausschließen.
2. Invarianzprinzip
Dieses Prinzip besagt, dass die Höhe der ausgewiesenen
Teilabweichungen jeweils unabhängig von der Ermittlungsreihen- bzw.
Abspaltungsfolge der betreffenden Abweichungen sein soll. Bei Verletzung dieses
Prinzips könnten die Verantwortungsträger gegen die ihnen vorgehaltenen
Kostenabweichungen einwenden, dass diese das Ergebnis rechentechnischer
Manipulationen seien.
3.
Willkürfreiheitsprinzip
Kontrolliert ein Verantwortungsträger genau eine
Kosteneinflussgröße, so beinhaltet dieses Prinzip die Forderung, dass in die
dem betreffenden Verantwortlichen zugeordnete Teilabweichung nicht auch Plan-
bzw. Sollwertabweichungen anderer, außerhalb seines Verantwortungsbereiches
liegender Einflussgrößen eingehen. Dies bedeutet letztlich, dass die
entsprechende Teilabweichung keine Abweichungsüberschneidung bzw. Abweichung
höherer Ordnung infolge Differenzen von Ist- und Plan- bzw. Sollwerten bei
mehreren, multiplikativ miteinander verknüpften Kostenbestimmungsfaktoren
einschließen darf.
III. Verfahren
Zwecks Darstellung und Analyse unterschiedlicher
Abweichungsanalysemethoden wird vereinfachend von der zwei Einflussgrößen y1 und y2 umfassenden Kostenfunktion
ausgegangen. Kennzeichnet den
Istwert und den
Plan- bzw. Sollwert der Kosteneinflussgröße j (j=1, 2), so ist im Rahmen eines
Ist-Soll-Vergleichs von einer Gesamtabweichung zwischen Istkosten Ki und Plan- bzw. Sollkosten Ks in Höhe von
auszugehen. Bei einem Soll-Ist-Vergleich bildet die
Gesamtabweichung
den Ausgangspunkt der Kostenkontrolle.
Zwecks Aufdeckung der Ursachen der jeweiligen
Gesamtabweichung ist diese in einzelne Teilabweichungen zu zerlegen. Stellt
z.B. y1 den Preis eines Einsatzfaktors und y2 die Faktoreinsatzmenge dar, so sind eine
Preisabweichung und eine Mengenabweichung zu bestimmen (zu anderen
Kosteneinflussgrößen und den entsprechenden Teilabweichungen vgl. z.B. Kilger, W.
1993, S. 627 ff.; Glaser, H.
1999a, S. 695 ff.).
Welche Teilabweichungen verschiedene
Abweichungsanalysemethoden bei Anwendung eines Ist-Soll-Vergleichs ausweisen
und inwieweit jeweils eine Erfüllung der Anforderungskriterien vorliegt, soll
nachstehend aufgezeigt werden. Dabei gelten die betreffenden Aussagen in
analoger Weise auch für einen Soll-Ist-Vergleich; dessen Resultate entsprechen
den mit minus 1 multiplizierten Ergebnissen eines Ist-Soll-Vergleichs bezüglich
der jeweils ermittelten Kostenabweichungen.
1. Alternative
Abweichungsanalyse
Bei dieser Methodengruppe sind zwei Varianten zu
unterscheiden. Die erste Variante zeichnet sich dadurch aus, dass von den
Istkosten bzw. der Istsituation ausgegangen wird. Die einer Kosteneinflussgröße
zugeordnete Teilabweichung ergibt sich dann allgemein durch Multiplikation der
Plan- bzw. Sollwertabweichung der betreffenden Größe mit den Istwerten der
übrigen Kostenbestimmungsfaktoren. Symbolisiert TA1j die bei Variante 1 der Kosteneinflussgröße j
(j=1, 2) zugewiesene Teilabweichung, so gilt hier unter Berücksichtigung von
Sowohl für den Fall (j
= 1,2) als auch bei der Datenkonstellation weist
die Summe dieser Teilabweichungen in Verletzung des Vollständigkeitsprinzips
einen größeren Wert auf als die Gesamtabweichung. Wegen
(vgl. (16)) gilt also
Trifft für die auftretenden Daten die Relation zu,
so entsteht die in der Literatur kaum beachtete Situation, dass infolge des
negativen Wertes von die
Summe der sich bei der alternativen Abweichungsanalyse auf Istbasis ergebenden
Teilabweichungen jetzt einen geringeren Wert als die Gesamtabweichung annimmt.
Das Vollständigkeitsprinzip wird aber auch hier verletzt.
Bei der zweiten Variante wird von der Plan- bzw.
Sollsituation ausgegangen. Die einer Kosteneinflussgröße zugeordnete
Teilabweichung ergibt sich hier allgemein durch Multiplikation der Plan- bzw.
Sollwertabweichung der betreffenden Größe mit den Sollwerten der restlichen
Kostenbestimmungsfaktoren. Speziell werden die Teilabweichungen
ausgewiesen. Nunmehr nimmt unter Beachtung von
(vgl. (20)) für die Fälle (j=1,
2) gemäß
die Summe der Teilabweichungen TA21 und TA22 einen geringeren Wert als die Gesamtabweichung
an.
Sofern die Datenkonstellation vorliegt,
weist die Summe der betreffenden Teilabweichungen einen höheren Wert als die
Gesamtabweichung auf, sodass generell das Vollständigkeitsprinzip verletzt
wird. Unabhängig von der gewählten Variante erweist sich demnach die alternative
Abweichungsanalyse als ungeeignet für eine aussagefähige bzw. akzeptierte
Kostenkontrolle.
2. Kumulative
Abweichungsanalyse
Auch bei dieser Analyse sind zwei Varianten zu unterscheiden.
Eine hier als Variante 1 herausgestellte Vorgehensweise sieht eine schrittweise
Anpassung der Istkosten an die Plan- oder Sollkosten bzw. einen schrittweisen
Ersatz der Istwerte durch die Plan- oder Sollwerte vor. Wird dabei in dem
(durch einen hochgestellten eckigen Klammerausdruck bezeichneten) ersten
Schritt die Teilabweichung hinsichtlich der Kosteneinflussgröße 1 ermittelt und
danach im zweiten Schritt ([2]) die der zweiten Einflussgröße zuzuordnende
Abweichung abgespalten, so ergeben sich gemäß
die Teilabweichungen
Bei umgekehrter Abspaltungsfolge werden dagegen entsprechend
die Teilabweichungen
ausgewiesen. Hieraus wird ersichtlich, dass die Variante 1
der kumulativen Abweichungsanalyse zwar dem Vollständigkeitsprinzip genügt,
nicht aber das Invarianzprinzip erfüllt; in Abhängigkeit von der Abspaltungsfolge
nehmen die Teilabweichungen jeweils verschiedene Werte an.
Die betreffenden Feststellungen treffen auch für die zweite
Variante der kumulativen Abweichungsanalyse zu. Diese Variante, die vorwiegend
in flexiblen Plankostenrechnungssystemen Anwendung findet, zeichnet sich durch
eine schrittweise Anpassung der Plan- oder Sollkosten an die Istkosten bzw.
durch einen schrittweisen Austausch der Sollwerte der Kosteneinflussgrößen
durch deren Istwerte aus. Wird dabei im ersten Schritt die Teilabweichung hinsichtlich
der Kosteneinflussgröße 1 abgespaltet und danach die der Einflussgröße 2
zuzurechnende Abweichung ermittelt, so erhält man wegen
die Teilabweichungen
Bei Umkehrung der Abspaltungsreihenfolge ergeben sich dagegen
gemäß
die Teilabweichungen
Ein Vergleich der jeweils ausgewiesenen Teilabweichungen
zeigt, dass die Ergebnisse der ersten (zweiten) Abspaltungsfolge bei der
Variante 1 der kumulativen Abweichungsanalyse mit den Resultaten der zweiten
(ersten) Abspaltungsfolge bei Variante 2 übereinstimmen. Hieraus folgt, dass
generelle Aussagen über Eigenschaften bzw. die Höhe der bei Anwendung der
kumulativen Abweichungsanalyse zuerst oder zuletzt abgespaltenen
Teilabweichung, wie sie in der Literatur teilweise getroffen werden, nicht möglich
sind. Welchen Wert die einer Kosteneinflussgröße zugeordnete Teilabweichung
aufweist und speziell ob die betreffende Teilabweichung implizit auch den
Betrag Δy1 · Δy2 umfasst, hängt nicht nur von der Stelle der
betreffenden Einflussgröße in der Abspaltungsreihenfolge ab, sondern auch von
der gewählten Variante der kumulativen Abweichungsanalyse.
Trotz der Verletzung des Invarianzprinzips findet die
kumulative Abweichungsanalyse offenkundig breite Anwendung in der betrieblichen
Praxis. Diese Analyse wird auch – ohne explizite Angabe – in dem Modul
„ Controlling “ des Standardsoftwarepaketes SAP R/3 verwendet (vgl. Lebefromm, U.
1999, S. 95 ff.; Glaser, H.
2000a, S. 99; Vikas, K.
2000, S. 234). In der Literatur wird dagegen überwiegend der Einsatz der
nachstehend analysierten differenziert-kumulativen Abweichungsanalyse empfohlen
(vgl. hierzu z.B. Kloock, J.
1994, S. 620 ff.).
3. Differenziert-kumulative
Abweichungsanalyse
Bei der differenziert-kumulativen Methodengruppe zur
Kostenkontrolle sind die Varianten „ Istbasis “ und „ Sollbasis “ zu unterscheiden.
Die differenziert-kumulative Abweichungsanalyse auf Istbasis
(Variante 1) führt unter Beachtung von (j=1,
2) gemäß
zum Ausweis folgender Teilabweichungen:
Die Abweichung TAh stellt
eine bei der differenziert-kumulativen Abweichungsanalyse explizit angegebene
Abweichungsüberschneidung bzw. Abweichung 2. Ordnung dar, die das Produkt aus
den Abweichungen von den Plan- bzw. Sollwerten beider Kosteneinflussgrößen
bildet. Die Teilabweichungen TA11 und TA12 stellen in formaler Hinsicht Abweichungen 1.
Ordnung dar.
Die differenziert-kumulative Abweichungsanalyse auf Istbasis
erfüllt entsprechend (16) sowohl das Vollständigkeitsprinzip als auch das
Invarianzprinzip. Für (j=1,
2) umfassen allerdings beide Abweichungen 1. Ordnung wegen
betragsmäßig auch die Abweichungsüberschneidung (vgl. auch
Abb. 1), sodass eine Verletzung des Willkürfreiheitsprinzips vorliegt Dies
trifft im Übrigen auch für Variante 1 der alternativen Abweichungsanalyse (vgl.
(4a); (4b)) und für entsprechende Teilabweichungen bei beiden Varianten der
kumulativen Abweichungsanalyse (vgl. z.B. (9a), (13b)) zu.
Abb. 1: Teilabweichungen auf Istbasis für
Bei Vorliegen der Datenkonstellation (j=1,
2) führt die differenziert-kumulative Abweichungsanalyse auf Istbasis dagegen
zum Ausweis von Teilabweichungen 1. Ordnung, die betragsmäßig keine
Abweichungsüberschneidung einschließen (vgl. Abb. 2).
Abb. 2: Teilabweichungen auf Istbasis für
In der Situation bzw.
umfasst
die Teilabweichung bzw.
eine
– hinsichtlich der Differenz zwischen Istkosten und Plan- oder Sollkosten –
faktisch nicht existente Abweichungsüberschneidung (vgl. Abb. 3). Der
entsprechende Betrag wird gemäß (16) durch die explizit angeführte Abweichung 2.
Ordnung kompensiert. So ergibt sich z.B. für die zuerst genannte
Datenkonstellation
Abb. 3: Teilabweichungen auf Istbasis für
Bei Anwendung der differenziert-kumulativen
Abweichungsanalyse auf Sollbasis (Variante 2) werden unter Berücksichtigung von
(j=1,
2) gemäß
folgende Teilabweichungen ausgewiesen:
Dabei gelten die für die differenziert-kumulative
Abweichungsanalyse auf Istbasis getroffenen Aussagen in „ umgekehrter “ Weise. So
umfassen die Teilabweichungen TA21 und TA22 für (j=1,
2) keine Abweichungsüberschneidung, während dies bei der Datenkonstellation (j=1,
2) der Fall ist.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass unabhängig von
der gewählten Variante die differenziert-kumulative Abweichungsanalyse zwar das
Vollständigkeits- und das Invarianzprinzip erfüllt, bei bestimmten
Datenkonstellationen aber das Willkürfreiheitsprinzip verletzt.
4. Min-Methode
Allgemein, d.h. für sämtliche möglichen Datenkonstellationen,
stellt nur die von Wilms entwickelte (vgl. Wilms, S.
1988, S. 96 ff.) differenziert-kumulative Abweichungsanalyse auf
Min-Basis (Min-Methode) die Einhaltung des Vollständigkeits-, Invarianz- und
Willkürfreiheitsprinzips sicher. Insbesondere werden durch diese Methode nur
Abweichungen 1. Ordnung ausgewiesen, die betragsmäßig keine Abweichungen
höherer Ordnung umfassen (vgl. hierzu auch Glaser, H.
1999b, S. 21 ff.).
Die Min-Methode zeichnet sich dadurch aus, dass zwecks
Bestimmung der Teilabweichungen 1. Ordnung die Plan- bzw. Sollwertabweichungen
Δyj mit den jeweils niedrigsten Werten der übrigen
Kosteneinflussgrößen „ gewichtet “ werden.
Bei zwei Kostenbestimmungsfaktoren werden gemäß dieser
Methode in Abhängigkeit von der relevanten Datensituation folgende Teilabweichungen
ermittelt:
mit sign (Δy1) = 1, wenn Δy1 > 0 und sign (Δy1) = – 1, wenn
Δy1 < 0.
Damit ist sichergestellt, dass faktisch nicht existente
Abweichungsüberschneidungen auch nicht angeführt werden.
Literatur:
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Ewert, Ralf/Wagenhofer,
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Kilger, Wolfgang :
Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 10. A.,
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Kloock, Josef : Neuere
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Kloock, Josef/Bommes,
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Küpper, Hans-Ulrich :
Controlling, Stuttgart, 4. A., 2005
Lebefromm, Uwe :
Controlling – Einführung mit Beispielen aus SAP R/3, München u.a., 2. A., 1999
Ossadnik, Wolfgang/Maus,
Stefan : Methoden der Kostenabweichungsanalyse, in:
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Schweitzer,
Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München,
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Vikas, Kurt :
Gemeinkostencontrolling bei interdependenten Leistungstransfers auf Basis von
„ QUATTRO “ ! – Eine Entgegnung, in: KRP, Jg. 44, 2000, S. 233 – 235
Wilms, Stefan :
Abweichungsanalysemethoden der Kostenkontrolle, Bergisch Gladbach, Köln 1988
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