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Kostenrechnung

Bankkostenrechnung. Verkürzte

Bez. f. Bankkosten- und -erlösrechnung. Weist zahlreiche Teilrechnungen auf. Allg.: Erfassung (Ermittlung) und Verarbeitung (Auswertung) aller für die Erstellung von Bankleistungen anfallenden Kosten (und Leistungen) in einer Bank. Hat Feststellungs-, Planungs- und Kontrollfunktion, dient der Wirtschaftlichkeitsrechnung und -kontrolle der Bank und ist Kern des internen Rechnungswesens. Die Bankkostenrechnung wird durch Charakteristika der Bankleistungen stark beeinflusst. Stofflosigkeit und damit einhergehende fehlende Lagerfähigkeit schränken die Möglichkeit zur Anpassung an Beschäftigungsschwankungen ein. Dies hat zur Folge, dass sich die Kapazität zu einem hohen Grad an der erwarteten Maximalbelastung ausrichten muss. Der hohe Erklärungsbedarf von bankbetrieblichen Leistungen verursacht zudem einen grossen Anteil von weitg. fixen Personalkosten. Starrheit der Bereitschaftskosten bedingt, dass grunds. nur ein geringer Teil der Betriebskosten den absatzfähigen Kostenträgern als beschäftigungsabhängige Kosten zugerechnet werden kann. Zurechnung von Kosten wird aber auch durch den »Dualismus« bei den Bankleistungen sowie durch die Verbundeffekte bei der Erstellung und dem Absatz von z. T. sehr individuellen Leistungen erschwert. Die Probleme auf Grund der Charakteristika der Bankleistungen berühren die Grundentscheidung, ob Volloder Teilkostenrechnung durchgeführt werden soll. Eine Grundform der Teilkostenrechnung ist die Grenzkostenrechnung, die Kostenträgern nur die variablen Kosten zurechnet. Andererseits kann sich die Teilkostenrechnung auf die Verrechnung von Einzelkosten beziehen. Insb. auf Grund des hohen Fixkostenanteils wird die alleinige Verrechnung von variablen Kosten auf den Kostenträger als wenig aussagekräftig eingestuft. Dies hat dazu geführt, dass u.a. neben einer Voll- parallel eine Teilkostenrechnung auf Basis von Einzelkosten durchgeführt wird bzw. bei Bevorzugung einer Teilkostenrechnung Gemeinkosten getrennt ausgewiesen und entspr. berücksichtigt werden.





1. die Erfassung aller Kosten- und Leistungsströme in einem Unternehmen (Betrieb, I.) mit dem Ziel, einen reibungslosen Unternehmensablauf und seine permanente Wiederholung sicherzustellen. Die K. hat somit Ermittlungs-, Prognose- und Kontrollfunktion. In der Unternehmenshierarchie ist die K. traditionell in das  Betriebliche Rechnungswesen neben der Finanzbuchhaltung eingeordnet. Siehe auch Kosten- und Leistungsrechnung .
2. Aufstellung über Gerichtskosten, die dem Zahlungspflichtigen von der Geschäftsstelle erteilt wird.

 

 


 

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