Bankkostenarten, die im Rahmen der Kostenstellenrechnung und der Stückkalkulation - anders als die Einzelkosten - nicht unmittelbar oder direkt Hauptkostenstellen (Leistungsabteilungen der Bank) oder Kostenträgern (einzelne Bankleistungen), zugerechnet werden können, weil sie die einzelnen Kalkulationsobjekte sehr unterschiedlich und ungleichmässig beanspruchen. Vielmehr muss eine Umlage dieser Kosten auf die Kostenstellen oder Kostenträger nach einem plausiblen, sinnvollen Verteilungsschlüssel erfolgen (Kosten- und Erlöszurechnung). Gerade in Banken ist der Anteil der Gemeinkosren an den Gesamtkosten hoch, sodass Kostenschlüsselungen stets fragwürdig bleiben. Daher verzichten Verfahren der Teilkostenrechnung auf Kostenumlagen und verrechnen unmittelbar nur die Einzelkosten (Grenz-, relative Einzelkosten-, Deckungsbeitragsrechnung).
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