Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Darstellung
der finanziellen Lage
III. Ableitung
der finanziellen Lage aus veröffentlichten Finanzinformationen
IV. Prüfung
der finanziellen Lage
I. Begriff
Die Lage eines Unternehmens besteht in dessen Fähigkeit,
Ausschüttungen zu erwirtschaften (Moxter, A.
1984). Diese Lage i.S. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hängt von den
Erfolgspotenzialen des Unternehmens ab, die ihrerseits von internen und
externen Erfolgsfaktoren bestimmt werden. Zur Feststellung der wirtschaftlichen
Lage eines Unternehmens bedarf es einer Analyse der Erfolgspotenziale und
Erfolgsfaktoren und der Aufstellung einer langfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.
Messgröße für die wirtschaftliche Lage ist der Ertragswert als
Barwert der zukünftigen Ausschüttungen an die Eigentümer. Je höher die
zukünftig möglichen Ausschüttungen sind und je geringer das (im Kalkulationszinsfuß
zu erfassende) Unternehmensrisiko zu veranschlagen ist, desto höher ist der
Shareholder Value und desto sicherer sind die Ansprüche der Fremdkapitalgeber.
Das Unternehmensrisiko besteht in der
Schwankungsbreite der zukünftigen Überschüsse und schließt das Insolvenzrisiko
mit ein. Nach den Ursachen für Gewinnschwankungen lässt sich das Unternehmensrisiko in drei Teilrisiken
aufspalten (Süchting, J.
1995). Gewinne schwanken erstens aufgrund schwankender Umsatzerlöse. Die
Instabilität der Umsatzerlöse ist wesentlich von den Marktbedingungen abhängig,
weshalb dieses Risiko auch als Marktrisiko oder Absatzmarktrisiko bezeichnet
wird. Umsatzschwankungen wirken sich umso stärker auf den Gewinn aus, je
stärker die leistungswirtschaftliche Kostenstruktur durch Fixkosten geprägt ist
(leistungswirtschaftliches Risiko, Operating Leverage). Drittes Teilrisiko ist
das finanzwirtschaftliche Risiko (Verschuldungsrisiko, Financial Leverage), das
von der Kapitalstruktur abhängt. Mit zunehmender Verschuldung wächst wegen der
fixen Zinsverpflichtungen die Streuung der Eigenkapitalrentabilität, d.h. das
Risiko des Eigenkapitals. Das finanzwirtschaftliche Risiko besteht also in dem
aus der Verschuldung resultierenden Effekt auf die Bandbreite der
Gewinnerwartungen.
Unter Risikoaspekten besteht die finanzielle Lage eines
Unternehmens mithin zunächst im finanzwirtschaftlichen
Risiko oder Verschuldungsrisiko.
Hinzu kommt das Illiquiditätsrisiko. Die Liquidität eines Unternehmens
bezeichnet dessen Fähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen heute und in der
Zukunft termingerecht und betragsgenau nachzukommen (Drukarczyk,
J. 1999). Während der Verschuldungsgrad unter Berücksichtigung der
Ausprägungen von Absatzmarktrisiko
und leistungswirtschaftlichem Risiko
zu optimieren ist, stellte die Erhaltung der Liquidität lediglich eine, wenn auch entscheidende, Nebenbedingung
dar. Unter finanzieller Lage bzw. Finanzlage im Sinne von § 264 II Satz 1 HGB
sind also das finanzwirtschaftliche
Risiko oder Verschuldungsrisiko
und das Illiquiditätsrisiko zu
verstehen.
II. Darstellung der
finanziellen Lage
1. Zwecke der Darstellung der finanziellen Lage
Die Unternehmensleitung muss sich Kenntnisse über die
finanzielle Lage ihres Unternehmens verschaffen, um finanzwirtschaftliche
Entscheidungen verantwortlich treffen zu können (Finanzcontrolling;
Finanzplanung). Aufsichtsrat und Aufsichtsbehören benötigen Informationen über
die finanzielle Lage, um ihren Aufsichtspflichten nachkommen zu können. Gläubiger
wie Kreditgeber und Lieferanten, Arbeitnehmer sowie aktuelle und potenzielle
Anteilseigner benötigen Informationen über die finanzielle Lage als Grundlage
für ihre Dispositionen. Der Abschlussprüfer hat die finanzielle Lage zu
analysieren, um insbesondere dem Aufsichtsrat geeignete Hinweise geben zu
können und um im Prüfungsbericht die nach § 321 I Satz 2 HGB geforderte
Stellungnahme zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen
Vertreter abgeben zu können.
2. Darstellung der finanziellen Lage in
Finanzplänen
Unternehmensintern, d.h. für Zwecke des Managements und der
Überwachung durch den Aufsichtsrat (vgl. § 90 I Satz 1 Nr. 1 AktG) ist die
finanzielle Lage in Finanzplänen darzustellen. Wesentlicher Orientierungspunkt
der Finanzplanung ist die Sicherung der Liquidität des Unternehmens. Die
Finanzplanung besteht deshalb in der periodenweisen Gegenüberstellung der
zukünftigen Ein- und Auszahlungen des Unternehmens. Für die kurzfristige Finanzplanung mit einem
Planungshorizont bis zu einem Jahr ist eine Beschränkung auf Ein- und
Auszahlungen sinnvoll. Die langfristige
Finanzplanung muss dagegen mit einer Ergebnis-
und Bilanzplanung verbunden werden. Plan-Gewinn- und Verlustrechungen werden
benötigt, weil bestimmte Auszahlungsverpflichtungen vom bilanziellen
Jahresergebnis abhängen. Dies gilt insbesondere für die Ertragssteuern. Der Verbindung
mit Plan-Bilanzen bedarf es, um die Kapitalbindung (vor allem in Sachanlagen,
Vorräten und Forderungen) und die Kapitalbeschaffung im Leistungsbereich (vor
allem durch Lieferantenverbindlichkeiten und Rückstellungen) ermitteln und die
jährliche Zinsbelastung berechnen zu können. Außerdem hängen Ausschüttungen
(Dividenden, Entnahmen) von bilanziellen Größen ab. Eine integrierte Finanz-, Ergebnis- und Bilanzplanung
erlaubt außerdem die Planung der Kapitalstruktur bzw. des Verschuldungsgrades.
Wenngleich der aus der Bilanz abgeleitete Verschuldungsgrad
(Fremdkapital zu Eigenkapital) nur ein Hilfsmaßstab für das Verschuldungsrisiko
sein kann (Moxter, A.
1976), handelt es sich um eine für die praktische Finanzpolitik nützliche
Größe, weil Kreditgeber regelmäßig darauf abstellen. Ein geeignetes Instrument
zur Abstimmung von Finanzplänen mit
Ergebnis- und Bilanzplänen ist die
prospektive Kapitalflussrechnung
(Drukarczyk,
J. 1999; Franke, /Hax,
1999; Gebhardt, G.
1984).
3. Darstellung der finanziellen Lage in
Abschlüssen und Lageberichten
Jahres- und Konzernabschlüsse sollen unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft bzw. des Konzerns vermitteln (§ 264 II Satz 1, § 297 II
Satz 2 HGB). Das mit diesen Abschlüssen vermittelte Bild der Finanzlage
unterscheidet sich ganz wesentlich von der Darstellung der finanziellen Lage in
Finanzplänen. Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind vergangenheitsorientiert und dienen primär einer
objektivierten und von Vorsicht geprägten Ermittlung und Darstellung von
Vermögen und Gewinn. Diese Darstellung ist außerdem aufgrund von Wahlrechten
und Ermessensspielräumen sowie mithilfe von Sachverhaltsgestaltungen (z.B. Sale
and Lease Back) in Grenzen gestaltbar. Jahres- und Konzernabschlüsse bieten
lediglich ein Bündel von Indikatoren für die Einschätzung der finanziellen
Lage. Dazu gehört insbesondere der aktuelle Verschuldungsgrad. Die Abschätzung
der zukünftigen Liquidität anhand von Abschlüssen wird durch einzelnen
Aufgliederungen und Angaben in der Bilanz bzw. im Anhang unterstützt. Dazu
gehören die Aufgliederung der dem Working Capital zuzurechnenden Posten und der
Verbindlichkeiten, die Angabe von Restlaufzeiten von Forderungen und
Verbindlichkeiten, der Ausweis des Finanzaufwands und -ertrags in der Gewinn-
und Verlustrechnung, die Erläuterung bedeutender sonstiger Rückstellungen, die
Angabe des Betrags nicht passivierter Pensionsrückstellungen, Angaben zur
grundpfandrechtlichen Besicherung von Verbindlichkeiten sowie die Angabe von
Haftungsverhältnissen und wesentlicher sonstiger finanzieller Verpflichtungen
(z.B. Bestellobligo). Besonders nützlich zur Einschätzung der Liquidität ist eine Kapitalflussrechnung,
die gemäß § 297 I Satz 1 HGB Bestandteil eines Konzernabschlusses ist (Deutsches Rechnungslegungs Standards
Committee zu den Anforderungen im einzelnen).
Im Lage- und Konzernlagebericht ist die Lage der
Kapitalgesellschaft bzw. des Konzerns
so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird. Er hat eine Analyse der Geschäftstätigkeit zu enthalten, in
die die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren mit einzubeziehen sind.
Ferner ist die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und
Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde gelegte Annahmen sind
anzugeben (§ 289 I, § 315 I HGB). Der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht soll
auch auf die Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen
eingehen, denen die Gesellschaft bzw. der Konzern ausgesetzt ist (§ 289 II
Ziff. 2b, § 315 II ZIff. 2b HGB). Das mit dem Lagebericht zu vermittelnde Bild
soll nicht Rechnungslegung, sondern Ergebnis einer qualitativen Analyse sein.
Die Darstellung der „ Lage “ hat Aufschluss über die Bestimmungsgründe der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, d.h. die Erfolgspotenziale und
Erfolgsfaktoren, zu geben. Hierzu können mit Blick auf die finanzielle Lage des
Unternehmens bzw. Konzerns Angaben insbesondere zur Entwicklung der Liquidität,
zum Kapitalbedarf und zur Finanzierungsstrategie geboten sein. In den
Mittelpunkt ist die Fähigkeit eines Unternehmens bzw. eines Konzerns zu
stellen, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Eingetretene oder absehbare
Liquiditätsengpässe sind berichtspflichtig (DRS 2).
III. Ableitung der
finanziellen Lage aus veröffentlichten Finanzinformationen
1. Ableitung der finanziellen Lage aus einer
veröffentlichten Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung
nach dem in DRS 2 vorgegebenen Format gibt Aufschluss darüber, in welchem
Umfang und wie das Unternehmen/der Konzern aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Finanzmittel erwirtschaftet hat und welche zahlungswirksamen Investitions- und
Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.
Der Cashflow
aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt die Einzahlungen an, die das Unternehmen
während der Berichtsperiode ohne Inanspruchnahme der Finanzierungsmärkte im
operativen Bereich (einschließlich des Ergebnisses aus Finanzanlagen etc.)
erwirtschaftet hat. Er ist daher eine zur Messung der Liquidität besonders
geeignete Größe.
Der Cashflow
aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer
Cashflow) kann zur Bildung weiterer Kennzahlen verwendet werden. Die
weiteste Verbreitung hat der sog. dynamische
Verschuldungsgrad gefunden, der als Quotient aus dem gesamten Fremdkapital
und dem operativen Cashflow definiert
ist. Der dynamische Verschuldungsgrad
drückt aus, wie viele Jahre das Unternehmen benötigen würde, um alle Schulden
abzutragen, wenn es den Cashflow
ausschließlich zur Schuldentilgung einsetzte. In den USA ist daneben die
Kennzahl Interest Coverage gebräuchlich. Sie bezeichnet den Quotient aus der
Summe von operativem Cashflow,
Zinszahlungen und Ertragssteuern einerseits und den Zinszahlungen andererseits
und drückt aus, in welchem Umfang die Einzahlungen aus dem operativen Bereich
vor Zinszahlungen und Ertragssteuern zur Verzinsung der Schulden benötigt
werden.
2. Ableitung der finanziellen Lage mithilfe von
Kennzahlen der Bilanzanalyse
Zur Analyse der Kapitalstruktur werden die Kennzahlen
Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Gesamtkapital), Fremdkapitalquote (Fremdkapital/Gesamtkapital)
und Verschuldungsgrad
(Fremdkapital/Eigenkapital) verwendet. Diese Kennzahlen geben Aufschluss über
die Streuung der Eigenkapitalrendite in Abhängigkeit von der Verschuldung
(finanzwirtschaftliches Risiko oder Verschuldungsrisiko). Der Verschuldungsgrad ist ein Indikator für
die finanzielle Stabilität des Unternehmens bzw. Konzerns. Die Aussagefähigkeit
der Kapitalstrukturkennzahlen kann je nach dem verwendeten
Rechnungslegungssystem (HGB, IFRS, US-GAAP) durch den Einsatz bilanzunwirksamer
Finanzierungsinstrumente wie Leasing
und Factoring
beeinträchtigt sein.
Als Indikatoren für die Liquidität sind verschiedene
Liquiditätskennzahlen (z.B. Umlaufvermögen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten =
Liquidität 3. Grades) und Anlagendeckungsgrade (z.B. Eigenkapital zu
Anlagevermögen) gebräuchlich. Diese Kennzahlen sind indes wenig geeignet,
Schlüsse auf die Liquiditätsentwicklung zu ermöglichen, weil mit den Aktiva und
Passiva die zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen nur äußerst rudimentär
erfasst sind (Franke, /Hax,
1999). Besser geeignet ist der dynamische Verschuldungsgrad
(Verbindlichkeiten zu Cashflow), weil
der Cashflow
(aus laufender Geschäftstätigkeit) die wichtigste Quelle darstellt, aus der die
Mittel zur Bestreitung der erforderlichen Auszahlungen im Investitions- und
Finanzierungsbereich fließen müssen. Sofern eine Kapitalflussrechnung
nicht vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, kann diese mit einiger
Genauigkeit aus der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz des laufenden
Jahres und des Vorjahres sowie Anhangangaben abgeleitet werden.
IV. Prüfung der finanziellen
Lage
1. Abgrenzung und Anlässe zur Prüfung der
finanziellen Lage
Die finanzielle Lage des Unternehmens oder Konzerns muss von der
Unternehmensleitung und ggf. vom Aufsichtsrat kontrolliert werden. Die
Finanzkontrolle ist im Kern Kontrolle des Planvollzugs und als solche darauf
gerichtet, Soll-Ist-Abweichungen festzustellen, die neue Dispositionen
erforderlich machen, Anlass für Plankorrekturen sein können und bei der
turnusmäßigen Neuplanung zu berücksichtigen sind. Von der Prüfung der
finanziellen Lage wird dagegen gesprochen, wenn die Ist-Finanzlage anhand eines
Vergleichs mit einer Soll-Finanzlage beurteilt wird, um zu einem Urteil über
die Qualität der Ist-Finanzlage zu gelangen. Unter Ist-Finanzlage ist dabei
nicht eine Darstellung der Finanzlage in Jahres- und Konzernabschlüssen zu
verstehen, sondern die tatsächliche finanzielle Lage, d.h., die konkrete
Ausprägung von finanzwirtschaftlichem
Risiko und Illiquiditätsrisiko.
Anlässe für die Prüfung der finanziellen Lage sind die
gesetzliche Jahresabschlussprüfung und besondere Prüfungen aufgrund von
gesetzlichen Vorschriften sowie Entscheidungen über den Kauf oder Verkauf von
Unternehmen oder Anteilen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bedarf es einer
Beurteilung der finanziellen Lage zunächst, um festzustellen, ob bei der
Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden kann
(going concern-Prämisse) oder ob dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen (§ 252 I Nr. 2 HGB). Solche Gegebenheiten liegen insbesondere
vor, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bevorstehen oder bereits
eingetreten sind. Hinzu kommen folgende Pflichten des Abschlussprüfers:
-
Der Lagebericht einschließlich der Angaben zu den
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ist darauf zu prüfen, ob er
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens
vermittelt (§ 317 II Satz 1 HGB).
-
Im Prüfungsbericht ist zu der Beurteilung der Lage des
Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei
insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen
Entwicklung einzugehen ist (§ 321 I Satz 3 HGB).
-
Im Bestätigungsvermerk ist auf Risiken, die den Fortbestand
des Unternehmens gefährden, gesondert einzugehen (§ 322 II Satz 3 HGB).
Die Erfüllung dieser Pflichten erfordert eine eigenständige
Beurteilung der finanziellen Lage durch den Abschlussprüfer.
Die Abschlussprüfung bei Genossenschaften und Kreditinstituten
hat eine Prüfung der „ wirtschaftlichen Verhältnisse “ zu umfassen (§ 53 I GenG,
§ 29 I Satz 1 KWG). Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen gehört auch die
finanzielle Lage und namentlich die Liquidität. Bei der Prüfung bestimmter
öffentlicher Unternehmen ist u.a. die Liquidität der Gesellschaft im
Prüfungsbericht darzustellen (§ 53 I Nr. 2 HGrG; Eibelshäuser,
M. 1994).
Weitere Anlässe zur Prüfung der finanziellen Lage eines
Unternehmens oder Konzerns sind die Kreditwürdigkeitsprüfung (inkl.
automatisierte) (§ 18 KWG), Sanierungsprüfungen (WP-Handb. 2002, Band II), die
Überschuldungsprüfung (IDW/FAR 1996), Prospektprüfungen (IDW ES 4 n.F.) sowie
Kauf- oder Verkaufsentscheidungen über ganze Unternehmen oder Anteile (Due
Diligence und Unternehmensbewertung).
2. Prüfungsvorgehen
Zur Prüfung der finanziellen Lage ist die konkrete Ausprägung
von finanzwirtschaftlichem Risiko und
Illiquiditätsrisiko (Istobjekt:
Ist-Finanzlage) mit entsprechenden Sollausprägungen der beiden Risiken
(Sollobjekt: Soll-Finanzlage) zu vergleichen (Baetge,
J./Feidicker, M. 1992).
Die Ist-Finanzlage wird idealerweise anhand einer
integrierten Finanz-, Ergebnis- und Bilanzplanung unter
Einbeziehung einer prospektiven Kapitalflussrechnung
festgestellt. Zur Ermittlung der Ist-Finanzlage gehört es, die betreffende
Planung auf Plausibilität zu prüfen. Dazu muss die Planung daraufhin geprüft
werden, ob alle verfügbaren Informationen verwendet wurden, die getroffenen
Annahmen realistisch und in sich widerspruchsfrei sind, geeignete
Prognosetechniken richtig angewandt wurden und die Ableitungen korrekt erfolgt
sind. Sofern lediglich eine isolierte Finanzplanung verfügbar ist, muss deren
Plausibilität anhand zusätzlicher Annahmen über die Entwicklung entscheidender
Größen der Ergebnisrechnung und der Bilanz geprüft werden. Ist auch eine
isolierte Finanzplanung nicht verfügbar, kann die finanzielle Lage nur mithilfe
von Kennzahlen der Bilanzanalyse und ggf. unter Berücksichtigung von Angaben im
Lagebericht ansatzweise erfasst werden.
Wesentliche größere Schwierigkeiten bereitet die Ermittlung
einer Soll-Finanzlage (Baetge,
J./Feidicker, M. 1992). Infrage kommt einmal die Formulierung einer
theoretisch optimalen Finanzlage. Bezüglich des Illiquiditätsrisikos ist dies
zumindest konzeptionell vergleichsweise einfach, wenn die Ist-Finanzlage
mithilfe einer Finanzplanung dargestellt ist. Daraus ist unmittelbar zu
ersehen, ob und wie die zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen zum Ausgleich
gebracht werden. Ergänzend dazu kann etwa mithilfe von Szenarioanalysen
festgestellt werden, ob die Liquiditätsbedingung auch bei ungünstigeren
Entwicklungen von Umsatz (Absatzmarktrisiko) und Kosten
(leistungswirtschaftliches Risiko) eingehalten werden kann. Sofern ein
Finanzplan nicht vorliegt, lässt sich eine theoretisch optimale Liquidität nur
in Form von Sollwerten für Liquiditätskennzahlen einschließlich des dynamischen
Verschuldungsgrades formulieren. Die Mängel der Liquiditätskennzahlen sind indes hinlänglich bekannt. Kennzahlen,
mit denen sich die Liquidität nicht
verlässlich messen lässt, taugen auch wenig zur Formulierung von Normen. Auch
der aussagefähigere dynamische
Verschuldungsgrad kann nur bedingt Verwendung finden, weil die ihm eigenen
Prämissen (konstanter Cashflow
aus laufender Geschäftstätigkeit und Verwendung dieses Mittelzuflusses
ausschließlich zur Schuldentilgung) wirklichkeitsfremd sind. Zur Beurteilung
der Liquidität wird besser eine
komplette Kapitalflussrechnung
für das letzte Jahr herangezogen und gefragt, ob die zukünftigen Cashflows aus laufender
Geschäftstätigkeit samt vorhandener liquider Mittel unter Einbeziehung der Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
zum Ausgleich der zukünftigen Cashflows
aus der Investitionstätigkeit ausreichen werden. Bezüglich des
Verschuldungsrisikos bereitet die Formulierung eines theoretischen Optimismus
alle Schwierigkeiten, die mit der Bestimmung eines optimalen Verschuldungsgrades verbunden sind (Franke, /Hax,
1999). Hinzu kommt, dass ein externer Prüfer über dazu erforderliche
Informationen regelmäßig nicht verfügt.
Alternative zur Formulierung eines theoretischen Optimums ist
die Ermittlung der Soll-Finanzlage aus empirischen Daten. Dies setzte aber
voraus, dass Kennzahlen zur Liquidität und zum Verschuldungsgrad bekannt wären, die (branchenbezogen) vertretbare
Ausprägungen des Illiquiditäts- und
des Verschuldungsrisikos anzeigten.
Daran mangelt es aber. Insbesondere können die bekannten Liquiditätskennzahlen für den empirischen Test nicht tauglicher
sein als für normative Zwecke. Ein Ausweg besteht darin, anstelle einer
isolierten Prüfung der finanziellen Lage die wirtschaftliche Lage insgesamt zu
prüfen und dabei Verfahren der multivariaten
Diskriminanzanalyse oder der künstlichen
Neuronalen Netzanalyse wie z.B. das zur Bilanzbonitätsanalyse entwickelte
System BP-14 zu verwenden (Baetge, 1998;
Baetge,
J./Jerschensky, A. 1996). Der mit diesem System ermittelte
Gesamtrisikoindex hat sich in den vergangenen Jahren zur Trennung von
„ gesunden “ und „ gefährdeten “ Unternehmen als besonders brauchbar erwiesen.
Will man die Prüfung auf die finanzielle Lage beschränken,
bleibt im übrigen nur der Rückgriff auf Konventionen. Soweit bestimmte Finanzierungsregeln
eingehalten sind, wird unterstellt, dass das Verschuldungsrisiko und das Illiquiditätsrisiko
akzeptabel sind. Solche Konventionen sind zwar theoretisch angreifbar, taugen
aber durchaus als Indikatoren zur Einschätzung der finanziellen Lage.
Literatur:
Amen, M. : Die Kapitalflussrechnung als
Rechnung zur Finanzlage – Eine kritische Betrachtung der Stellungnahme HFA
1/1995: „ Die Kapitalflussrechnung als Ergänzung des Jahres- und
Konzernabschlusses “ , in: WPg 1995, S. 498 – 509
Baetge, J. : Bilanzanalyse, 2. A.,
Düsseldorf 2004
Baetge, J./Feidicker, M. : Vermögens- und
Finanzlage, Prüfung der, in: HWRev, hrsg. v. Coenenberg, A. G./Wysocki, K. v.,
2. A., Stuttgart 1992, Sp. 2086 – 2107
Baetge, J./Jerschensky, A. : Beurteilung
der wirtschaftlichen Lage von Unternehmen mit Hilfe von modernen Verfahren der
Jahresabschlussanalyse, Bilanzbonitäts-Rating von Unternehmen mit Künstlichen
Neuronalen Netzen, in: DB 1996, S. 1581 – 1591
Baetge, J./Schulze, D. : Möglichkeiten der
Objektivierung der Lageberichterstattung über „ Risiken der künftigen
Entwicklung “ , in: DB 1998, S. 937 – 948
Ballwieser, W. : Die Analyse von
Jahresabschlüssen nach neuem Recht, in: WPg 1987, S. 57 – 68
Ballwieser, W. : Zur Berichterstattung des
Abschlussprüfers nach neuem Recht, in: BFuP 1988, S. 313 – 329
Bitz, M./Schneeloch, D./Wittstock, W. :
Der Jahresabschluss, 2. A., München 1995
Bolsenkötter, H. : Die Prüfung der
wirtschaftlichen Verhältnisse, in: Handbuch des Jahresabschlusses in
Einzeldarstellungen (HdJ), Abt. VI/7 1992
Busse von Colbe, W. :
Kapitalflussrechnung, in HWR, 3. A., hrsg. v. Chmielewiez, K./Schweitzer, M.,
Stuttgart 1993, Sp. 1074 – 1085
Chmielewicz, K./Caspari, B. : Zur
Problematik der Finanzierungsrechnung, in: DBW 1985, S. 159 – 169
Coenenberg, A.G. : Jahresabschluss und
Jahresabschlussanalyse, 20. A., Stuttgart 2005
Dellmann, K./Kalinski, R. : Die
Rechnungslegung zur Finanzlage der Unternehmung, in: DBW 1986, S. 174 – 187
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee,
: Deutscher Rechnungslegungsstandard DRS Nr. 2, Kapitalflussrechnung, Stuttgart
2000
Dörner, D./Bischof, S. : Zweifelsfragen
zur Berichterstattung über Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht,
in: WPg 1999, S. 445 – 455
Drukarczyk, J. : Finanzierung, 9. A.,
Stuttgart 2003
Egger, A. : Kapitalflussrechnung,
Einzelabschluss, Prüfung der, in: HWRev, hrsg. v. Coenenberg, A.G./Wysocki, K.
v., 2. A., Stuttgart 1992, Sp. 946 – 954
Eibelshäuser, M. : Die Aufgaben des
Abschlussprüfers nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, in: Bilanzrecht und
Kapitalmarkt, hrsg. v. Ballwieser, W. et al., Düsseldorf 1994, S. 919 – 950
Franke, G./Hax, H. : Finanzwirtschaft des
Unternehmens und Kapitalmarkt, 5. A., Berlin et al. 2003
Gebhardt, G. : Kapitalflussrechnung als Mittel
zur Darstellung der „ Finanzlage “ , in: WPg 1984, S. 481 – 491
Hauschildt, J. : Krisendiagnose durch
Bilanzanalyse, Köln 1988
IDW, : SABI 3/1986, in: WPg 1986, (zur
Finanzlage) S. 670 – 671
IDW, : WFA 1/1987, in: WPg 1987, (zur
Prospektprüfung) S. 325 – 328
IDW, : FAR 1/1991, in: FN 1991, (zur
Sanierungsprüfung) S. 319 – 324
IDW, : HFA 1/1995 (zur
Kapitalflussrechnung), in: WPg 1995, S. 210 – 213
IDW, : Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2000,
Band II, 12. A., Düsseldorf 1998
IDW, : IDW ES 4 n.F., in: WPg 2005 (zur
Beurteilung von Verkaufsprospekten), S. 908 – 920
IDW, : IDW PS 450, in: WPg 2006 (zur
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen), S. 113 – 128
Kaiser, K. : Auswirkungen des
Bilanzrechtsreformgesetzes auf die zukunftsorientierte Lageberichterstellung,
in: WPg 2005, S. 405 – 418
Kalinski, R. : Die Rechnungslegung zur
Finanzlage der Unternehmung, Kiel 1986
Kirsch, H.-J./Schele, A. : Neugestaltung
von Prognose- und Risikoberichterstattung im Lagebericht durch das
Bilanzrechtsreformgesetz, in: WPg 2005, S. 1149 – 1154
Küting, K./Bender, J. : Das Ergebnis je
Aktie nach DVFA/SG, in: BB 1992, Beil. 16
Küting, K./Siener, F. : Die
finanzwirtschaftliche Aussagekraft des Cashflow im Rahmen der
Konzernabschlussanalyse, in: BB 1990, Teil 6
Mansch, H./Stolberg, K./Wysocki, K. v. :
Die Kapitalflussrechnung als Ergänzung des Jahres- und Konzernabschlusses.
Anmerkungen zur gemeinsamen Stellungnahme HFA 1/1995 des Hauptfachausschusses
und der Schmalenbach-Gesellschaft, in: WPg 1995, S. 195 – 203
Moxter, A. : Bilanzlehre, Band I,
Einführung in die Bilanztheorie, 3. A., Wiesbaden 1993
Moxter, A. : Finanzwirtschaftliche
Risken, in: HWF, hrsg. v. Büschgen, H.. Stuttgart 1976, Sp. 630 – 641
Nonnenmacher, R. : Abschlussprüfung und
wirtschaftliche Lage des Unternehmens, in: Rechnungslegung – warum und wie,
hrsg. v. Ballwieser, W. et al., München 1996, S. 261 – 285
Nonnenmacher, R. : Sanierung, Insolvenz
und Bilanz, in: Bilanzrecht und Kapitalmarkt, hrsg. v. Ballwieser, W. et al.,
Düsseldorf 1994, S. 1313 – 1332
Olbrich, T. : Die wirtschaftliche Lage
der Kapitalgesellschaft, Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der
Abschlussprüfung, Düsseldorf 1992
Ossadnik, W. : Die Darstellung der
Finanzlage im Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft, in: BB 1990, S. 813 – 818
Perridon, L./Steiner, M. :
Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. A., München 1999
Rückle, D. : Finanzlage, in: HuRB, hrsg.
v. Leffson, U./Rückle, D.//Großfeld, B., Köln 1986, S. 168 – 184
Stahn, F. : Der Deutsche
Rechnungslegungsstandard Nr. 2 (DRS 2) zur Kapitalflussrechnung aus praktischer
und analytischer Sicht, in: DB 2000, S. 233 – 238
Süchting, J. : Finanzmanagement, 6. A.,
Wiesbaden 1995
|