Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Anlässe
III. Zielsetzung
IV. Durchführung
V. Bereiche
der Due Diligence
VI. Aufgabenträger
I. Begriff
Wörtlich übersetzt bedeutet Due Diligence „ sorgsame Erfüllung, im Verkehr erforderliche
Sorgfalt “ . Es handelt sich originär um einen unbestimmten Rechtsbegriff des
US-amerikanischen Kapitalmarktrechts (securities
act und securities exchange act),
der den Sorgfaltsmaßstab für an der
Zulassung von Aktien zum amtlichen Handel beteiligten Experten wie
Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte definiert. Die Intention dieses
Sorgfaltsmaßstabs ist der Schutz der Anleger durch die Sicherstellung einer
umfassenden und vertrauenswürdigen Informationsgewährung über ein Anlageobjekt
(Lawrence, 1995).
Hiervon ausgehend hat der Begriff in einer Vielzahl von
Anlässen Verwendung gefunden, in denen es um die sorgfältige und gewissenhafte
Erarbeitung einer Informationsgrundlage für geschäftliche Transaktionen geht –
weniger als Verhaltensmaßstab und haftungsbegründende Anspruchsgrundlage im
Rechtsstreit als vielmehr in Bezug auf die durchzuführenden Handlungen der
Informationserarbeitung und -dokumentation. Konstituierend sind regelmäßig
bestehende Informationsasymmetrien, die für die beteiligten Parteien
Ungewissheit und damit Risiken im Hinblick auf den Vertragszweck darstellen.
Anlass einer Due Diligence ist allgemein die Übertragung von
Sachen oder Rechten bzw. Gesamtheiten von Sachen und Rechten. Bei der Due
Diligence handelt es sich demnach um Analysen und Prüfungen, die im Rahmen der
Vorbereitung von Transaktionen mit dem Ziel der Informationsversorgung der
Entscheidungsträger sowie der Chancen- und Risikoerkennung auf
betriebswirtschaftlicher und juristischer Ebene in den Planungs- und
Entscheidungsprozess integriert werden (Berens,
/Strauch, 2005, S. 12).
II. Anlässe
1. Unternehmensakquisitionen
und -fusionen
Aufgrund der schlecht-strukturierten und innovativen
Entscheidungssituation ist das Interesse an einer adäquaten
Informationsbereitstellung bei Unternehmensakquisitionen und -fusionen evident.
Die Due Diligence stellt hierbei weder eine
Unternehmensbewertung noch eine Jahres- oder Zwischenabschlussprüfung dar.
Vielmehr übersetzt mit „ vorausgehende
Überprüfung des Kaufobjektes beim Unternehmenskauf “ (Krüger,
/Kalbfleisch, 1999, S. 174) ist ihr Ziel die Konkretisierung des dem
Käufer a priori nicht vollständig erschließbaren Konglomerats materieller und
immaterieller Ressourcen. In diesem Sinne kann eine Jahresabschlussprüfung Bestandteil einer Due Diligence sein,
objektbezogen geht sie jedoch darüber hinaus und schließt sämtliche
unternehmenswert- bzw. kaufpreisbestimmenden Faktoren in die Betrachtung mit ein.
Durch eine Unternehmensbewertung können die gewonnenen Erkenntnisse zu einem
Gesamtwert verdichtet werden; in der Due Diligence müssen jedoch sämtliche das
Preis-Methoden-Paket bestimmenden Komponenten, wie die
Gewährleistungsbedingungen, der Zahlungsmodus, die Steuerplanung etc.,
erarbeitet und beurteilt werden.
Die besondere Relevanz einer Due Diligence resultiert aus den
Risiken eines Unternehmenskaufs. Empirische Analysen von Akquisitionen weisen
Misserfolgsquoten von 30 – 50% auf – ein Grund hierfür ist die mangelhafte
Kenntnis des Käufers über das Kaufobjekt.
In zivilrechtlicher Hinsicht ist zu konstatieren, dass das
allgemeine Kaufrecht – einschlägig sind § 433 BGB für den Kauf eines
Unternehmens im Wege der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (asset deal) und § 453 BGB für den Kauf
von Gesellschaftsanteilen (share deal)
– der Komplexität des Unternehmenskaufs nicht in ausreichendem Maße Rechnung
trägt (Merkt, 1995,
S. 1044 ff.; Loges, 1997,
S. 965). Den Vertragsparteien empfiehlt sich daher zur Vermeidung von Sach-
und/oder Rechtsmängelklagen die Ausarbeitung eines von den gesetzlichen
Regelungen unabhängigen Gewährleistungs- und Garantieprogramms. Dies erfolgt
während der Due Diligence durch die Aufdeckung und Spezifikation sämtlicher
Sachverhalte, die den Kaufpreis nachträglich relativieren. Sowohl Käufer als
auch Verkäufer erhalten auf diesem Wege eine höhere Sicherheit, aufgrund derer
in juristischer Hinsicht die Transaktion geringer anfällig wird für
Rechtsstreitigkeiten und in wirtschaftlicher Hinsicht der Risikoabschlag im
Kaufpreisangebot verringert wird.
2. Börseneinführung
Ein weiterer Anlass stellt die Platzierung der Aktien einer
Aktiengesellschaft an der Börse (initial
public offering) dar. Voraussetzung für das Gelingen einer solchen
Transaktion ist das Vertrauen der Anleger in die Werthaltigkeit der angebotenen
Anteile. Aufgrund der Anzahl und Streuung potenzieller Anleger erlangt die
Institution Due Diligence eine besondere Bedeutung im Rahmen der
Börseneinführung. Die zur Durchführung der Due Diligence beauftragten Experten
übernehmen dabei eine Ausgleichsfunktion im Interessenkonflikt zwischen
Emittent und Investoren.
Auftraggeber der Due Diligence ist die konsortialführende
Emissionsbank, die an einem vollständigen Bild der wirtschaftlichen Lage, der
Plausibilität der Planungsrechnungen und der Bewertung interessiert ist. Damit
wird mit der Due Diligence die Grundlage für die korrekte Darstellung des
Unternehmens im Börsenzulassungsprospekt gelegt.
3. Kreditgewährung
Bei der Gewährung von Fremdkapital durch Banken übernimmt die
Due Diligence die vorbereitende Funktion einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Zu beurteilen ist hierbei die
Werthaltigkeit von Sicherheiten und die Nachhaltigkeit der Ertragskraft des
Schuldners. Fehleinschätzungen dieser Sachverhalte können sich auf dessen
Fähigkeit der termin- und betragsgerechten Zins- und Tilgungszahlungen
auswirken.
Insbes. unter dem Aspekt der Inanspruchnahme von Banken im
Rahmen einer Kreditgeberhaftung – die in den USA bereits existiert und auch auf
europäischer Ebene diskutiert wird – muss der Gläubiger die Risiken in der
Geschäftstätigkeit des Vertragspartners aufdecken und bewerten. Z. B. können
Umweltrisiken des Schuldners nicht allein dessen Bonität gefährden; auch Banken
werden mitunter für Sicherungsgüter haftbar gemacht, sofern Miteigentum bestand
oder die Bank in unternehmerische Entscheidungen eingegriffen hat (Gottschall, 1996).
III. Zielsetzung
1. Offenlegung
von Unternehmensinformationen
Informationsasymmetrien können Transaktionen hemmen oder
gänzlich verhindern. Aus diesem Grunde besteht die Zielsetzung zunächst in dem
Abbau der Wissensunterschiede zwischen den Parteien.
Dabei besteht jedoch ein Interessenkonflikt zwischen den
Vertragsparteien. Der Käufer wird an einer vollständigen Offenlegung aller
wesentlichen Informationen interessiert sein. Für den Verkäufer wirkt sich
nachteilig aus, dass entdeckte Schwachstellen zu Abschlägen im Kaufpreisangebot
führen, positive Sachverhalte hingegen den Grenzpreis des Käufers erhöhen,
diese jedoch kaum zu Zugeständnissen in den Verhandlungen führen.
Gewährleistungsrechtlich bedeutsam an der Offenlegung ist,
dass der Verkäufer allein für diejenigen Mängel an der Kaufsache einzustehen
hat, die er vor dem Kauf nicht offen legte – eine Haftung für bekannte Mängel
ist insofern ausgeschlossen. Demnach stellt sich der Verkäufer im Falle der
Zulassung einer Due Diligence besser. Die eventuellen Ansprüche des Käufers
haben somit die Funktion, den Verkäufer zur Offenlegung derjenigen Tatsachen zu
bewegen, die von einer gesetzlichen Gewährleistung
ausgeschlossen sein sollen (Merkt, 1995,
S. 1046 f.; Holzapfel,
/Pöllath, 2005, S. 21 f.). Formal geschieht dies durch eine Anlage
zum Kaufvertrag (disclosure schedule),
in der die offengelegten Sachverhalte sowie die Bereiche, die von einer
Gewährleistung ausgeschlossen sein sollen, aufgeführt sind.
2. Analyse
und Prüfung
Die während der Due Diligence durchzuführenden Handlungen
werden mit Untersuchung, Analyse, Prüfung (investigation,
review, audit) charakterisiert. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung
um die theoretische Fundierung der Due Diligence hat bislang allerdings nicht
stattgefunden.
Analysen dienen
dazu, Erkenntnisse durch die Zerlegung einer komplexen Gesamtheit in ihre
Elemente und Eigenschaften zu gewinnen. Ausgehend von der angestrebten Aussage
über die Zielgesellschaft erfolgt eine Aufteilung nach betrieblichen Funktionen
oder Prozessen, um die Komplexität für die Aufgabenträger zu reduzieren. Am
Ende des Analyseprozesses sind die einzelnen Informationen wieder
zusammenzuführen und in einem Gesamturteil zu verdichten.
Dieser letzte Schritt der Urteilsgewinnung anhand der Bildung
von Vergleichswerten führt zu dem Begriff der Prüfung. Charakteristisch für diese ist die Bildung von Normen, aus
denen für die einzelnen Prüfungsobjekte Soll-Objekte als theoretisches
Konstrukt eines ordnungsmäßigen Ist-Objektes abgeleitet werden. Das
Prüfungsurteil wird durch den Vergleich des Soll-Objektes mit dem Ist-Objekt
gebildet; die ermittelte Abweichung stellt das Maß für die Entsprechung des
Prüfungsobjektes mit der angelegten Norm dar. Fraglich ist, wie für das Urteil
über die Zielgesellschaft adäquate Normen zu gewinnen und hieraus Soll-Objekte
zu konstruieren sind (Berens,
/Schmitting, /Strauch, 2005, S. 82).
Beispiel:
Bei der Prüfung einer Produktionsanlage hinsichtlich Ausweis,
Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss sind die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie die handelsrechtlichen Vorschriften als
Normen heranzuziehen. Die korrekte Darstellung im Jahresabschluss kann für den
Käufer eine relevante Information sein. Im Rahmen der Due Diligence muss er
jedoch (darüber hinaus) eigene, den Kaufmotiven adäquate Normen hinsichtlich
der Verwendung der Anlage gemäß zukünftigem Verwendungszweck und ihres
Beitrages zum Unternehmenswert entwickeln.
Prüfungsnormen im Rahmen der Due Diligence sind vom
Käuferunternehmen auf den jeweiligen Anlass und bezogen auf die konkrete
Zielgesellschaft zu entwickeln. In diesem Sinne können Normen unter Ordnungsmäßigkeits-
und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten angelegt werden, die der Urteilsbildung über
die beabsichtigte Transaktion dienlich sind.
3. Entscheidungsgrundlage
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse kann sich der Käufer ein
differenziertes Bild von der Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft machen.
Insbes. steht hierbei die Einschätzung der Erreichbarkeit der Käuferstrategie
bei einem Erwerb der Zielgesellschaft im Vordergrund. Diese Käuferstrategie
sollte zuvor durch ein regelmäßig mehrdimensionales Zielsystem konkretisiert
worden sein. Am Ende einer Due Diligence sollte die Aussage stehen, welcher
Preis für die Zielgesellschaft – unter Beachtung von Alternativen wie dem
eigenen Aufbau entsprechender Potenziale – gerechtfertigt erscheint.
4. Exkulpation
Dem Vorwurf einer Verletzung von Sorgfaltspflichten, durch
die dem Käuferunternehmen ein Schaden zugefügt wurde, können sich das
Management und die beauftragten Experten wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
und Rechtsanwälte ausgesetzt sehen.
Die relevanten Anknüpfungspunkte aus dem Gesellschaftsrecht
bilden § 93 I AktG für die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und §
43 I GmbHG für die Geschäftsführer einer GmbH. Hiernach haben diese bei ihrer
Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften
Geschäftsleiters anzuwenden.
Anspruchsgrundlagen gegen externe Sachverständige ergeben
sich aus dem Auftragsverhältnis und den Regelungen über die Berufshaftung.
Regressansprüche, verbunden mit entsprechend hohen Haftungssummen, sind in den
USA wohlbekannt; auch in der deutschen Rechtsprechung lässt sich eine Tendenz
zur Verschärfung der Haftung erkennen, die aus einer beim Unternehmenskauf
erhöhten Sorgfaltspflicht der Berater und Prüfer resultiert.
Mit Hilfe der bei einer Due Diligence durchgeführten Arbeiten
einschließlich ihrer Dokumentation können die Beteiligten den Entlastungsbeweis
antreten, dass sie alle für die Transaktion relevanten Aspekte beurteilt haben.
IV. Durchführung
1. Einordnung
in den Akquisitionsprozess
Den Schutzinteressen des Verkäufers vor der Offenlegung
interner Informationen und den Einsichtsinteressen des Käufers Rechnung
tragend, wird die Due Diligence in der Regel nach dem Abschluss einer
Vertraulichkeitserklärung oder eines letter
of intent und vor der Vertragsunterzeichnung stattfinden.
Die Due Diligence kann jedoch auch mehrstufig durchgeführt
werden. Diese Sichtweise (Binder,
/Lanz, 1993, S. 19) führt zur Unterscheidung in pre due diligence (Analyse des Unternehmens aufgrund extern
verfügbarer Informationen), pre
acquisition due diligence (nach dem letter
of intent, vor der Vertragsunterzeichnung), post completion due diligence (nach der Vertragsunterzeichnung, vor
dem Eigentumsübergang) und post
acquisition due diligence (nach dem Eigentumsübergang, vor der
Integration).
2. Projektmanagement
und Programmplanung
An einer Due Diligence ist während eines kurzen Zeitraums
eine Vielzahl von Aufgabenträgern beteiligt. Zur Koordination von
Aufgabeninhalten und Aufgabenträgern bedarf es daher eines entsprechend
konzipierten Projektmanagements.
In aufbauorganisatorischer
Hinsicht gehört hierzu die Zusammenstellung des Due Diligence-Teams und
seine Ausstattung mit Aufgaben und Kompetenzen.
Die Ablauforganisation
umfasst die Programm- und Ablaufplanung. Hierbei erfolgt zunächst die
Aufteilung der Zielgesellschaft in einzelne Funktionen, Abteilungen oder
Prozesse, um den Ablauf transparenter zu gestalten und den Beteiligten
Aufgabenbereiche zuordnen zu können. Ergebnis dieses ersten Schrittes sind in
sich konsistente Bereiche. Die Tatsache, dass i.A. zwischen den Bereichen
Interdependenzen bestehen, erfordert eine permanente Koordination unter den
Aufgabenträgern.
Nach der Systematisierung in Bereiche sind Prioritäten
festzulegen sowie die Reihenfolge der Durchführung zu bestimmen (Berens,
/Hoffjan, /Strauch, 2005, S. 130 f.).
Die Prioritätenfestlegung
betrifft zum einen die Schwerpunkte unter den Bereichen, sowie zum anderen die
Schwerpunkte innerhalb dieser, um die Ressourcen Zeit und finanzieller Aufwand
möglichst zieladäquat einzusetzen. Orientieren sollte sich die Schwerpunktsetzung
hierbei an der Bedeutung der einzelnen Bereiche für die Akquisitionsziele und
an den in den Bereichen vermuteten Risiken.
Sofern keine parallele Bearbeitung der Bereiche erfolgt,
ergibt sich die Reihenfolge entweder
aus bestehenden Abhängigkeiten oder aus der Intention, möglichst frühzeitig
transaktionsverhindernde Sachverhalte (deal
breakers) aufzudecken und den Prozess daraufhin abzubrechen.
3. Dokumentation
und Berichterstattung
Der laufenden Dokumentation und abschließenden
Berichterstattung kommt eine zweifache Bedeutung zu. Zum einen ist es in
wirtschaftlicher Hinsicht notwendig, die Kommunikation unter den
Aufgabenträgern während des Prozesses und den Informationsfluss zu den
Entscheidungsträgern sicherzustellen. Zum anderen ist in juristischer Hinsicht
bedeutsam, dass eine Beweisführung im Falle späterer Auseinandersetzungen nur
nach vorheriger schriftlicher Aufzeichnung möglich sein wird.
Zur Dokumentation
werden Arbeitspapiere angefertigt. Hierzu gehören alle schriftlichen
Unterlagen, welche die Planung, Durchführung und Ergebnisse aufzeichnen. Im
einzelnen sind dies Checklisten, Fragebögen, Gesprächsnotizen sowie Kopien von
Unterlagen der Zielgesellschaft.
Die Berichterstattung
umfasst zum einen Due Diligence Memoranden als Kurzberichte, welche die
Ergebnisse einzelner Bereiche oder Aufgabenträger zusammenfassen. Zum anderen
wird i.d.R. ein Gesamtbericht erstellt (Due Diligence Kompendium oder Report),
der sämtliche Basisdaten und Ermittlungen zusammenfasst und den Gesamtverlauf
der Arbeiten für den Auftraggeber darstellt.
V. Bereiche
der Due Diligence
Neben den nachstehend näher erläuterten Bereichen können in
einer Due Diligence – je nach Schwerpunktsetzung – weitere Aspekte einer
eingehenden Betrachtung unterzogen werden. Hierzu gehören Human Resources Due
Diligence, Organizational & IT Due Diligence, Environmental Due Diligence
etc.
1. Financial
& Tax Due Diligence
Gegenstand der Financial & Tax Due Diligence ist die
Bestandsaufnahme des Rechnungswesens, die Abbildung der wirtschaftlichen Lage
des Unternehmens in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sowie die Aufdeckung
von Steuerrisiken und die steuerliche Gestaltung des Eigentumsübergangs (Brebeck,
/Bredy, 2005, S. 374; Kolb, /Görtz,
1997). Als Informationsquellen dienen Jahres- und Konzernabschlüsse,
Prüfungsberichte und Management Letter der WP, Planungsrechnungen des
Managements sowie Betriebsprüfungsberichte.
Bei der Financial Due
Diligence werden die Abschlüsse zunächst auf ihre Eignung zur Ableitung der
nachhaltigen Gewinne und Cashflows untersucht. Hierzu müssen einmalige Erträge
und Aufwendungen eliminiert und geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
festgestellt werden. Darüber hinaus sind die Beziehungen zwischen
Zielgesellschaft und bisherigen Gesellschaftern im Hinblick auf die
Angemessenheit der Vergütung für Tätigkeiten und die Überlassung von
Wirtschaftsgütern zu prüfen. Auf der Basis bereinigter Jahresabschlüsse kann
anschließend die Plausibilität von Planungsrechnungen beurteilt werden.
Die Tax Due Diligence
(Kneip,
/Jänisch, 2005) prüft die steuerliche Situation des Unternehmens bis
zum Eigentumsübergang zur Feststellung von Steuerrisiken. Im Rahmen der
Steuerplanung wird dann die optimale Art des Eigentumsübergangs (asset deal, share deal) festgelegt (Welbers, 2005,
S. 437).
2. Legal
Due Diligence
Im Rahmen der rechtlichen Prüfung werden die
gesellschaftsrechtliche Struktur des Unternehmens sowie die privatrechtlichen
Verträge und Beziehungen zu öffentlich-rechtlichen Institutionen festgestellt
und im Hinblick auf den Eigentumsübergang beurteilt (Fritzsche,
/Griese, 2005, S. 459).
Ziel ist es, Erkenntnisse über die derzeitige Konstitution
der Zielgesellschaft zu gewinnen und Entwicklungen zu erkennen, die sich aus
den zivilrechtlichen Verträgen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
Auflagen und Genehmigungen ergeben.
Schließlich obliegt dem juristischen Teil die Ausarbeitung
des Vertragswerkes. Aus diesem Grund nimmt die rechtliche Prüfung oftmals eine
zentrale Stellung im Rahmen der Due Diligence ein, da die Erkenntnisse aus den
einzelnen Bereichen und die Verhandlungsergebnisse in Form von festgelegten Sollzuständen,
Garantieklauseln oder Haftungsbegrenzungen, Rücktrittsrechten,
Kaufpreismodalitäten etc. im Vertragswerk Berücksichtigung finden müssen.
3. Market
Due Diligence
Gegenstand der marktbezogenen Analysen sind die
Umfeldbedingungen, das Leistungsprogramm, die Organisation des Marketing und
die Marketingprogramme. Um das Absatzrisiko und die Innovationskraft in der
Zukunft einzuschätzen und damit die Plausibilität der Umsatz- und
Gewinnprognosen zu prüfen, ist es erforderlich, die Struktur und den Wettbewerb
in der betreffenden Branche zu erklären (Sebastian,
/Niederdrenk, /Tesch, 1998).
Sind die Faktoren des Branchenwettbewerbs identifiziert, muss
die Position des Unternehmens innerhalb der Branche ermittelt werden.
Ausgangspunkt hierfür ist das aktuelle Leistungsprogramm. Art, Qualität und
Preise der Produkte, ihre Marktanteile und ihre Stellung im Produktlebenszyklus
sind näher zu analysieren.
4. Production
Due Diligence
Die Analyse des Produktionsbereichs bezieht sich auf die
technische Ausstattung und den Zustand der Betriebsstätten, die Einsatzstoffe
und die Fertigungsprozesse.
Das Ziel ist die Beantwortung der Fragen, inwieweit
Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung und Vorräte ihren bilanziellen Werten entsprechen, ob die
Produktionsprozesse effizient und störungsfrei ablaufen und ob sich
Synergieeffekte in der Produktion erzielen lassen.
Zu Beginn der Analyse des Produktionsbereiches sollte eine Betriebsbesichtigung durchgeführt
werden. Hierbei kann ein erster Eindruck von der Produktivität und der sie
bestimmenden Faktoren wie Material- und Produktionsfluss, Organisation der
Fertigungssteuerung, Qualitätskontrolle etc. gewonnen werden.
In Verbindung mit den Daten
aus dem Rechnungswesen sind darüber hinaus das Alter, die Anschaffungs-
bzw. Wiederbeschaffungskosten, die Restnutzungsdauern, Investitionen,
Reparaturerfordernisse sowie die Kapazitätsauslastung der Maschinen und Anlagen
zu bestimmen.
Wird beabsichtigt, in der Zukunft ganz oder teilweise andere
Produkte herzustellen und/oder die Produktionsprozesse mit denen des
Käuferunternehmens zu verbinden, ist die Flexibilität der Maschinen und Anlagen
zu beachten.
VI. Aufgabenträger
Aufgrund der Bedeutung der Due Diligence für die gesamte
Transaktion und des Spektrums spezieller Fragestellungen wird eine Due
Diligence von einer Vielzahl von Generalisten einerseits und Spezialisten
andererseits durchgeführt.
Zum Due Diligence-Team gehören aus dem Käuferunternehmen Führungskräfte des betroffenen Geschäftsbereichs
sowie Mitarbeiter unterer Ebenen zur Beurteilung der operativen Zusammenarbeit
und der Identifikation möglicher Synergien.
Externe Sachverständige
sind für gesamte Teilreviews verantwortlich, wie z.B. Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und Rechtsanwälte, oder werden für spezifische Gutachten
beauftragt, z.B. Umweltgutachter, Versicherungsmathematiker oder
EDV-Spezialisten. Bei der Hinzuziehung externer Berater kommt der Spezifikation
der durchzuführenden Arbeiten bei der Auftragserteilung besondere Bedeutung zu,
zum einen im Hinblick auf die Auswertung der Arbeitsergebnisse, zum anderen zur
Vermeidung späterer Auseinandersetzungen und Haftungsfragen bei
Schlechtleistung.
Literatur:
Berens, W./Hoffjan,
A./Strauch, J. : Planung und Durchführung der Due Diligence, in: Due Diligence
bei Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J.,
4. A., Stuttgart 2005, S. 119 – 171
Berens, W./Schmitting,
W./Strauch, J. : Funktionen, Terminierung und rechtliche Einordnung der Due
Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens,
W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4. A., Stuttgart 2005, S. 75 – 118
Berens, W./Strauch, J. :
Herkunft und Inhalt des Begriffes Due Diligence, in: Due Diligence bei
Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4.
A., Stuttgart 2005, S. 3 – 23
Binder, P. M./Lanz, R. :
\'Due-diligence\': Systematisches und professionelles Instrument für
erfolgreichere Firmen-Akquisitionen, in: Index, H 4 – 5/1993, S. 15 – 20
Brebeck, F./Bredy, J. :
Financial Due Diligence I: Vermögen, Ertrag und Cashflow, in: Due Diligence bei
Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4.
A., Stuttgart 2005, S. 371 – 394
Fritzsche, M./Griese, M.
: Legal Due Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, hrsg.
v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4. A., Stuttgart 2005, S. 457 – 487
Gottschall, D. : Bilanz
der neuen Werte, in: manager magazin, H 7/1996, S. 130 – 135
Holzapfel,
H.-J./Pöllath, R. : Unternehmenskauf in Recht und Praxis, 12. A., Köln 2005
Kneip, C./Jänisch, C : Tax Due
Diligence: Steuerrisiken und Steuergestaltungen beim Unternehmenskauf, München
2005
Kolb, U./Görtz, B. : Der
Financial Due Diligence-Report, in: M&A Review 1997, S. 311 – 316
Krüger, D./Kalbfleisch,
E. : Due Diligence bei Kauf und Verkauf von Unternehmen, in: DStR 1999, S.
174 – 180
Lawrence, G. M. : Due
Diligence in Business Transactions, New York 1995
Loges, R. : Der Einfluß
der „ Due Diligence “ auf die Rechtsstellung des Käufers eines Unternehmens, in:
DB 1997, S. 965 – 969
Merkt, H. : Due
Diligence und Gewährleistung beim Unternehmenskauf, in: BB 1995, S. 1041 – 1048
Sebastian,
K.-H./Niederdrenk, R./Tesch, A. : Market Due Diligence: Bewertung von
Unternehmen aus Sicht des Marktes, in: M&A Review 1998, S. 207 – 211
Welbers, H. : Tax Due
Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens,
W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4. A., Stuttgart 2005, S. 435 – 456
|