Inhaltsübersicht
I. Gestaltungsgrundlagen
der Unternehmensrechnung
II. Beiträge
zur Gestaltung der externen Unternehmensrechnung
III. Beiträge
zur Gestaltung der internen Unternehmensrechnung
IV. Schlussbemerkungen
I. Gestaltungsgrundlagen
der Unternehmensrechnung
1. Rechnungstheoretische
Grundlagen
Unternehmensrechnungen werfen sowohl rechnungstechnische als
auch rechnungstheoretische und rechnungspolitische Fragen auf.
Rechnungstechnische Fragen beziehen sich auf die Abgrenzung der Rechnungsgrößen
und deren Gliederung, die Festlegung von Rechnungsregeln, die Art und
Zulässigkeit von Aggregationsschritten, die Wahl von Hilfs- bzw. Ersatzgrößen
usw. Rechnungstheoretische Fragen beziehen sich auf die Formulierung und
Überprüfung von Ursache-Wirkungs-Beziehungen für alternative Rechnungssysteme.
Die Unternehmensrechnung wirft theoretische Probleme auf zwei
Ebenen auf (vgl. Kosiol, E.
1981, Sp. 1076 f.). Auf der ersten Ebene stellen sich theoretische Fragen
des Rechnungssystems selbst. Wird auf dieser Ebene ein Rechnungssystem als
Rechnungskalkül begriffen, sind kalkültheoretische Fragen zu beantworten.
Bereits diese alternativen Kalkülformen führen, unabhängig von den jeweils
abgebildeten Gegenständen, zu unterschiedlichen Wirkungen: Präzision der
Abbildung, Einfachheit der Rechnung, Grad der Informationsverzerrungen sowie
Handhabbarkeit durch Computer und Mitarbeiter.
Auf der zweiten Ebene
der Rechnungstheorie wird ein gegebener, formaler Rechnungskalkül unterstellt
und inhaltlich (semantisch) interpretiert (z.B. nach Abbildungsumfang,
Abbildungszeitraum, Bewertungsregeln, Periodisierungsregeln,
Ermessensspielräumen, Adressatenorientierung, Entscheidungs- und
Planungszielen, Rechnungszielen, Orientierung an übergeordneten Systemen,
Kombination von Ermittlungs- und Verwendungsproblemen u.a.). Auch für diese
zweite rechnungstheoretische Ebene lassen sich Beziehungen zwischen Ursachen
(Determinanten) und (betrieblichen sowie überbetrieblichen) Wirkungen
systematisch analysieren (vgl. Beaver, W.H.
1998, S. 15 f.).
Ansätze zur Formulierung theoretischer Aussagen über
Rechnungssysteme können bereits in der Axiomatisierung dieser Systeme gesehen
werden. Erste Entwürfe sind von Mattessich, Ijiri, Schweitzer und Kosiol
vorgelegt worden (Mattessich,
R. 1964; Ijiri, Y.
1965; Schweitzer,
M. 1970; Schweitzer,
M. 1972; Kosiol, E.
1970). Sie kennzeichnen die Grundstruktur eines Rechnungsmodells durch
die Definition zweckmäßiger Begriffe, die Formulierung von Axiomen und die
Festlegung zulässiger Rechenregeln. Zu einer Formulierung genereller Hypothesen
als Behauptungen über Beziehungen zwischen Determinanten und Wirkungen des
Rechnungssystems mit empirischem Gestaltungsanspruch dringen diese
axiomatischen Ansätze nicht vor.
2. Rechnungspolitische
Grundlagen
Auf dem Weg zur optimalen Gestaltung der Unternehmensrechnung
ist davon auszugehen, dass die Rechnungstheorie nicht nur eine Mess-, sondern
auch eine Erklärungs- und Prognosefunktion erfüllen muss. Im Sinne einer angewandten
Wissenschaft muss die Rechnungstheorie außerdem einer Entscheidung
(Disposition) über die optimale Gestaltung der Rechnung
(Rechnungspolitik) dienstbar gemacht werden können.
Eine effiziente und effektive Unternehmensrechnung hat
Entscheidungsträger mit entscheidungsrelevanten Informationen zu versorgen.
Entscheidungsträger sind entweder interne oder externe Adressaten, deren
Entscheidungsprobleme auf der operativen, taktischen oder strategischen
Planungsebene liegen können. Dies bedeutet, dass Untersuchungen zu einer
Theorie und Politik der Unternehmensrechnung mit systematischen Analysen der
Entscheidungsprozesse potenzieller Adressaten beginnen müssen. Bei einer
Vielzahl potenzieller Adressaten liegt die wichtigste Wirkung des Rechnungssystems darin, für sie wahre und
entscheidungsrelevante Informationen bereitstellen zu können. Als weitere
Wirkungen des Rechnungssystems sind seine Wirtschaftlichkeit, Flexibilität,
Schnelligkeit, Manipulierbarkeit und Handhabbarkeit zu nennen. Diese Wirkungen
sind im dispositiven Mittel-Ziel-Zusammenhang als Gestaltungsziele zu
interpretieren, in Bezug auf welche das Rechnungssystem optimal gestaltet bzw.
Rechnungspolitik betrieben werden kann.
Beim gegenwärtigen Stand der Diskussion zur „ theoretischen
Fundierung “ des Rechnungswesens liegen zwei Ansätze im Widerstreit: (1) die
sog. normative Theorie (normative theory) und (2) die sog. positive Theorie
(positive theory). Beide Ansätze werden zwar als „ Theorien “ des Rechnungswesens
bezeichnet, bei genauerem Hinsehen erweisen sie sich jedoch als „ Politiken “ des
Rechnungswesens. Während die normative
Theorie von einem gegebenen Normensystem (z.B. geltendes Bilanzrecht)
ausgeht und aus diesem Teilnormen, inhaltliche Präzisierungen, Einzelregelungen
und transformierte Daten „ ableitet “ (vgl. Schneider, 2001,
S. 850 f.), untersucht die positive
Theorie die Fragen, welche Determinanten die Gestalt und die Wahl eines
Rechnungslegungsverfahrens bestimmen und welche Wirkungen dieses Verfahren nach
sich zieht (vgl. Abschnitt II 2 b). Der Unterschied zwischen beiden Ansätzen
liegt darin, dass der normative Ansatz ein geltendes Normensystem sowie eine
mit diesem System konforme Gestalt des Rechnungswesens als gegeben voraussetzt
und dieses im günstigsten Falle systemverträglich weiterentwickelt. Sein
Beitrag zur (optimalen) Gestaltung des Rechnungswesens ist eher bescheiden und
theoretisch schwach fundiert. Ob der normative Ansatz den Anforderungen der
empirischen Forschung an eine empirisch gut bestätigte Theorie des
Rechnungswesens genügen kann, ist zu bezweifeln. Dagegen untersucht der
positive Ansatz die Gestaltung des Normensystems selbst und dringt zur
Formulierung (technologisch transformierter) Hypothesen vor, die teilweise
empirische Geltung beanspruchen können (vgl. Abschnitt II 2 b).
Zu Einzelfragen des normativen
Ansatzes sei auf das Stichwort „ Bilanztheorie “ verwiesen. Der positive Ansatz wird in Abschnitt II 2 b
ausführlicher dargestellt und gewürdigt.
II. Beiträge zur
Gestaltung der externen Unternehmensrechnung
1. An
übergeordneten Systemen orientierte Gestaltungsbeiträge der externen
Unternehmensrechnung
a) Rechtlich
orientierte Gestaltungsbeiträge
In den rechtlich orientierten Beiträgen zur Rechnungslegung
wird untersucht, welche Ziele und deren Gewichtungen der Gesetzgeber implizit
unterstellt ( „ Bilanztheorie im Rechtssinne “ ) und welche Bilanzgestaltung durch
Rechtsauslegung als zweckmäßig oder optimal identifiziert werden kann
(vgl. Rückle, D.
1993, Sp. 250 f.). Durch dieses Auslegungsverfahren werden als primäre
Rechnungsziele die zahlenmäßige Dokumentation zur Sicherung von
Urkundenbeständen, der Zwang der Unternehmer zur Selbstinformation über ihren
Vermögensstand (um ihre Gläubiger schützen zu können), die Transformation gläubigergefährdender
in gläubigerschützende Rechtsfolgen durch Einrichtung einer
Ausschüttungssperrfunktion, die gesellschaftsvertragskonforme Festlegung
zentraler Rechnungsgrößen usw. abgeleitet.
b) Gesellschaftspolitisch
orientierte Beiträge
Nach den gesellschaftspolitisch orientierten Beiträgen zur
Rechnungslegung (vgl. Brockhoff, K.
1975; Eichhorn, P.
1974; Schredelseker,
K. 1993) soll als Rechnungsziel neben das ökonomische
Jahresergebnis ein soziales Ergebnis
im Sinne eines Sozialsaldos (Differenz zwischen gesellschaftlichem Nutzen und
gesellschaftlichen Kosten) der unternehmerischen Tätigkeit gestellt werden. In
diesen Zusammenhang fallen auch die Beziehungen des Unternehmens zur
natürlichen Umwelt und führen zur Forderung nach einer Umweltrechnungslegung im
Sinne eines umfassenden Umweltschutzes.
c) Wirtschaftspolitisch
orientierte Beiträge
Die wirtschaftspolitisch
orientierten Beiträge zur Rechnungslegung knüpfen bei der Herleitung von
Rechnungszielen am gesamtwirtschaftlichen Geschehen an (vgl. Gordon, M.J.
1960; Moxter, A.
1962). Bekannt ist in dieser Gruppe von Beiträgen u.a. der Ansatz von
Fritz Schmidt (Schmidt, F.
1921), der in seiner organischen Bilanztheorie die Beziehungen zwischen
Rechnungslegungsinformationen und Konjunkturschwankungen untersucht. Auch
Schmalenbach (Schmalenbach,
E. 1927, S. 49 ff.) ließ sich von der wirtschaftspolitischen
Vorstellung leiten, dass durch eine umfassende Information der Kreditgeber und
Anteilseigner eine gesamtwirtschaftlich optimale Kapitalallokation bewirkt
werden könne.
2. Betriebswirtschaftliche
Beiträge zur Gestaltung der externen Unternehmensrechnung
a) Gestaltungskomponenten
der Unternehmensrechnung
Rechnungsziele und
Entscheidungsziele
Den betriebswirtschaftlichen
Beiträgen zufolge müssen die Rechnungsziele des externen Jahresabschlusses
aus den individuellen Zielvorstellungen und Interessen derjenigen berechtigten
Personen und Institutionen (Bilanzadressaten) abgeleitet werden, die für ihre
Entscheidungen einen Bedarf an entscheidungsrelevanten
Rechnungslegungsinformationen haben. Herkömmlich wird davon ausgegangen, dass
Adressaten nur finanzielle Zielvorstellungen verfolgen und der Jahresabschluss
daher der finanziellen Rechnungslegung des Unternehmens dienen soll. Zunehmend
werden jedoch entscheidungsbedingt sowohl von den internen als auch von den externen
Adressaten technische, soziale und ökologische Informationen nachgefragt. Diese
Informationen werden zu einem Teil angabepflichtig im Jahresabschluss
und zum anderen Teil freiwillig in Anhang, Lagebericht und Zwischenbericht
gegeben.
Adressaten der
Rechnungsdaten
In der Betriebswirtschaftslehre sind mehrere Vorstellungen
dazu entwickelt worden, wer neben den internen die berechtigten externen
Adressaten der Jahresabschlussinformationen sein sollen. Als ältere Vorschläge
( „ Theorien “ ) einer Adressatenfestlegung der Rechnungslegung sind zu nennen: die
Proprietary Theory, die Entity Theory, die Fund Theory und die Commander
Theory.
Als neuere Vorschläge über Adressaten der Rechnungslegung
sind die „ Shareholder-Theorie “ und die „ Stakeholder-Theorie “ zu nennen. Während
in der amerikanischen Rechnungslegung die Rechenschafts- und
Informationsfunktion für Investoren und Aktionäre die Struktur und Funktion des
Jahresabschlusses bestimmt, dominiert im deutschsprachigen
Raum bisher die Sicherheitsfunktion im Sinne eines umfassenden
Gläubigerschutzes.
Entscheidungsrelevanz
der Rechnungsdaten
Neben einer Verbesserung der Adressatenorientierung werden
weitere Vorschläge gemacht, wie der Wahrheitswert und die Entscheidungsrelevanz
der Informationen aus dem Jahresabschluss allgemein verbessert werden können.
Einige Vorschläge knüpfen an einer verbesserten Abbildung durch Zahlungsströme
an. Hierher gehören den Jahresabschluss ersetzende oder ergänzende
Kapitalflussrechnungen (vgl. Busse von
Colbe, W. 1966) und die Veröffentlichung wichtiger Daten der Finanzplanung
sowie der Investitionsplanung.
Messtheoretische Vorschläge liegen im konsequenten Ausbau zu einer
realisiert-pagatorischen Ermittlungsrechnung mit angehängter
Überschussverwendungsrechnung (vgl. Kosiol, E.
1964, S. 18 ff.; Schweitzer,
M. 1970, Sp. 83 ff. und Schweitzer,
M. 1972, S. 64 ff.) und in der umfassenden Veröffentlichung
der in Anspruch genommenen Bewertungs- und Manipulationsspielräume. Um
verschiedenen Rechnungszielen zu dienen, wäre es nach einem anderen Vorschlag
zweckmäßig, Vermögensgüter im Jahresabschluss nicht nur skalar, sondern vektoriell zu bewerten (vgl. Ijiri, Y.
1988). Von Bedeutung wäre es ebenso, Angaben über die Fehler und
Fehlerintervalle, über den Charakter von Verteilungsannahmen und über die
Berechtigung von Verlustantizipationen zu machen (vgl. Moxter, A.
1962, S. 607 ff.; Baetge, J.
1970, S. 84 ff.). Andere Vorschläge reichen von den
verhaltensorientierten Ansätzen des Behavioral Accounting über die Analyse der
Prognosefähigkeit von Ist-Daten, den Vergleich von Informationen nach geltenden
Rechtsnormen (Soll) mit den tatsächlich bereitgestellten Informationen (Ist)
bis zur Analyse von Kapitalmarktreaktionen auf publizierte Daten des
Jahresabschlusses (vgl. Coenenberg,
A.G. 2000, S. 1119 ff.). In die gleiche Richtung zielen
Kurzfassungen des Jahresabschlusses, Zwischenabschlüsse, Zwischenberichte und
sonstige Rechnungen (etwa Bewegungsbilanzen).
Alle Adressaten sind am Bestand und an der Weiterentwicklung
des Unternehmens interessiert. Aus empirischen Untersuchungen geht hervor, dass
Kennzahlen zur Liquidität, Rentabilität und Kapitalstruktur eine relativ hohe
Prognosequalität haben. Für den Krisenfall steigt die Prognosequalität der
Kennzahlen, je näher sie am Konkurs liegen. Eine besonders hohe
Prognosequalität besitzt der erfolgswirtschaftliche Cashflow. Jahresabschlussinformationen
sollen neben der Krisenprognose auch der Renditenprognose dienen.
Die Frage, ob für Investoren Daten aus deutschen oder
amerikanischen Jahresabschlüssen eine höhere Entscheidungsrelevanz besitzen,
lässt sich dahingehend beantworten, dass nach beiden
Rechnungslegungskonzeptionen ein straffer Zusammenhang zwischen Aktienrendite
und Daten aus dem Jahresabschluss nachgewiesen werden kann (vgl. Harris,
T.S./Lang, M./Möller, H.P. 1995, S. 1007 ff.; Coenenberg,
A.G. 2000, S. 1140). Damit ist zumindest aus
Entscheidungssicht der Investoren keines der beiden Rechnungslegungskonzepte
dem anderen überlegen.
b) Beiträge
zur Theorie und Politik der externen Unternehmensrechnung
Kapitalmarktorientierte
Beiträge
Im Mittelpunkt der kapitalmarktorientierten Beiträge zur
Rechnungslegung steht die Frage, welche Bedeutung die Informationen des
Jahresabschlusses für Entscheidungen am
Aktienmarkt besitzen. Je nachdem, in welchem Umfang Informationsarten in
die Bildung von Aktienkursen einbezogen werden, wird zwischen schwacher,
mittelstrenger und strenger Effizienz unterschieden. Die jeweilige Effizienz
drückt aus, welche Informationen zu jedem Zeitpunkt im Aktienkurs als
(vollständig) reflektiert betrachtet werden können. Von besonderem Interesse
ist die Wirkung neuer Informationen
auf die Aktienkurse. Die wichtigsten Forschungsergebnisse lassen sich wie folgt
kennzeichnen: Bei Erhalt entscheidungsrelevanter Informationen reagieren
Investoren durch Kauf- oder Verkaufentscheidungen. Diese Informationen müssen
nicht notwendig aus dem Jahresabschluss fließen. Sie können auch auf
Vorabberichten oder auf sonstigen Quellen beruhen. Soweit Investorenentscheidungen
die Aktienkurse messbar beeinflussen, kann mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit auf die Entscheidungsrelevanz
der vorab erhaltenen Informationen geschlossen werden. Für die betroffenen
Aktiengesellschaften bedeutet dies, dass sie durch eine gezielte
Publizitätspolitik Aktienkurse (und damit Aktienrenditen) beeinflussen können.
Managementorientierte
Beiträge (Positive Accounting Theory)
Seit über 20 Jahren wird hauptsächlich in der
englischsprachigen Literatur unter der Bezeichnung „ Positive Accounting Theory “ ein Ansatz diskutiert, mit dem eine
Antwort auf die Fragen gesucht wird, welche Determinanten die Gestalt und die
Wahl eines Rechnungslegungsverfahrens bestimmen und welche Wirkungen ein
Rechnungslegungsverfahren nach sich zieht. Dieser Ansatz ist durch zwei Aspekte
gekennzeichnet: zum einen wird untersucht, welche Determinanten Manager dazu
bewegen, ein bestimmtes Rechnungslegungsverfahren zu wählen; zum anderen wird
die spiegelbildliche Frage aufgeworfen, welche Determinanten eine externe Institution
mit der Kompetenz zur Vorgabe verpflichtender Rechnungslegungsgrundsätze für
Unternehmen (in den USA: Financial Accounting Standards Board [FASB] und
Securities and Exchange Commission [SEC] ) dazu führen, ein bestimmtes
Rechnungslegungsverfahren zu konzipieren und in der Gestalt von
Rechnungslegungsgrundsätzen normierend festzulegen. Den Anstoß zur Diskussion
beider Probleme gaben R. Watts und J. Zimmerman (Watts,
R.L./Zimmerman, J.L. 1978, S. 112 ff.). In der Zwischenzeit
sind zahlreiche empirische Forschungsbeiträge zu diesem Problemkreis geleistet
worden (vgl. zum Überblick Haller, A.
1994, S. 597 ff.). Die Kernaussagen der Positive Accounting Theory lassen
sich wie folgt präzisieren (vgl. Watts,
R.L./Zimmerman, J.L. 1990, S. 131 ff.; Haller, A.
1994, S. 599 ff., Scott, W.R
1997, S. 219 ff.):
-
Anknüpfungspunkt für die Hypothesenbildung ist auf Unternehmensebene der „ Accounting
Policy Process “ , womit der Entscheidungsprozess des Managements über
alternative Rechnungslegungsverfahren gemeint ist. Im Einzelnen wird
untersucht, welche Bestimmungsgrößen diese Entscheidung determinieren.
-
Manager mit Entscheidungskompetenz über das von ihnen
anzuwendende Rechnungslegungsverfahren folgen der Zielvorstellung, ihren persönlichen
Nutzen (Wohlstand; own welfare) zu maximieren.
-
Zur Herleitung ihrer Hypothesen bedienen sich
Watts/Zimmerman der „ Vertragstheorie “ bzw. „ Agency-Theory “ . Unter vertragstheoretischem Aspekt wird das Management (Agents) veranlasst, in der
externen Rechnungslegung wahre (verlässliche) Informationen bereitzustellen
und diese durch autorisierte Personen (z.B. Wirtschaftsprüfer) attestieren zu
lassen. Diese Maßnahme dient der Interessenwahrung der Eigenkapitalgeber
(Principals). Mit Anreizmechanismen wird bezweckt, die Manager zu einer
Geschäftsführung zu bewegen, die den Gesamtwert des Unternehmens steigert.
Die Fremdkapitalgeber versuchen, Sanktionsvereinbarungen mit dem Management
zu treffen, um mögliche Transaktionskosten niedrig zu halten.
-
Die Gestaltung des Vertrages zwischen Managern und
Eigenkapitalgebern führt zu der sog. „ bonus plan hypothesis “ , die besagt,
dass mit steigendem Ergebnisbonus des Managements eine gewinnsteigernde
Bilanzpolitik durch dieses betrieben wird. Andererseits führt die
vertragliche Vereinbarung zwischen Managern und Fremdkapitalgebern zur sog.
„ debt/equity hypothesis “ : Mit steigendem Verschuldungsgrad erfolgt ein
höherer Gewinnausweis.
-
Die Entscheidungen über Rechnungslegungsverfahren auf
der Ebene der externen Institutionen haben wirtschafts- und
gesellschaftspolitischen Charakter. Es liegt im besonderen Interesse der
Manager, diesen Entscheidungsprozess so zu beeinflussen, dass sie letztlich
ihr persönliches Nutzenziel bestmöglich realisieren können. Daher werden sie
sowohl die „ bonus plan hypothesis “ als auch die „ debt/equity hypothesis “ als
Grundlage ihrer Beeinflussung des
Normensetzungsprozesses heranziehen.
-
Außerdem wird eine sog. „ size hypothesis “ formuliert,
die besagt, dass mit zunehmender Unternehmensgröße die politischen Kosten steigen. Größere Unternehmen können den
Entscheidungsprozess der Rechnungslegungsinstitutionen nachhaltiger
beeinflussen als kleinere. Die „ size hypothesis “ gibt auch eine Erklärung
dafür, warum größere Unternehmen zu einer ergebnisschmälernden Bilanzpolitik
neigen.
Watts/Zimmerman arbeiten mit einer technologischen Transformation ihrer Hypothesen (vgl. Watts,
R.L./Zimmerman, J.L. 1986, S. 2). Die Positive Accounting
Theory ist daher eine vereinfachte „ Theorie der Bilanzpolitik “ . Sie leistet
jedoch keine Formulierung eines vollständigen Entscheidungsmodells zur
Bestimmung der optimalen Bilanzpolitik.
Ein weiteres Problem der Positive Accounting Theory liegt in
der fehlenden Allgemeingültigkeit ihrer
Hypothesen. Chambers stellt z.B. fest, dass Watts/Zimmerman die „ Agents “
als Agenten aller Bilanzadressaten definieren müssten (vgl. Chambers, R.
1993, S. 13 ff.). Es kommt hinzu, dass die Zielvorstellung der Manager
nach Maximierung ihres eigenen Nutzens eine präskriptive
Aussage darstellt, die sich einer empirischen Überprüfung entzieht.
Außerdem ist es weder ethisch noch gesellschaftspolitisch
vertretbar, dass Unternehmen allgemein als Institutionen begriffen werden,
deren Hauptziel in der individuellen Nutzenmaximierung von Managern besteht.
Entlohnungsaspekte der Mitarbeiter, Mitbestimmungsinteressen und -rechte der
Belegschaft sowie sozialpolitische Fürsorgepflichten der Unternehmen werden im
Konzept der Positive Accounting Theory völlig vernachlässigt. Ein
satisfizierendes Verhalten der Manager in Bezug auf ihren Nutzen und ihr
Einkommen sowie altruistische Denkformen kommen in den Grundaussagen dieser
„ Theorie “ auch nicht vor.
Abgesehen davon, dass in der Positive Accounting Theory
Einzelmaßnahmen der Bilanzpolitik nur sehr grob berücksichtigt werden und damit
die Gestaltungsempfehlungen für die Rechnungslegung relativ vage sind, stellen
alle drei Hypothesen triviale Aussagen dar, von welchen die „ bonus plan
hypothesis “ empirisch nicht (vgl. Bowen, R./Noreen,
E./Lacey, J. 1981, S. 151 ff.; Hunt, H.
1985, S. 448 ff.) und die „ debt/equity hypothesis “ sowie die „ size
hypothesis “ als „ signifikant bestätigt “ angesehen werden (vgl. Watts, R.L.
1992, S. 257 ff.; Hunt, H.
1985, S. 448 ff.; Malmquist, D.
1990, S. 173 ff.).
Eine schwache
Erklärungskraft besitzen die Hypothesen der Positive Accounting Theory für
den beobachteten Sachverhalt, dass in unterschiedlichen Ländern
bzw. Wirtschaftsblöcken unterschiedliche Rechnungslegungsmethoden und
Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung gelangen (vgl. Inoue,
T./Thomas, W.B 1996, S. 1 ff.). Für die große Zahl der Non-Profit-Unternehmen
des öffentlichen, karitativen und sozialen Bereichs müssen zur Bewertung und
Gestaltung ihrer Rechnungslegungsverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit andere
Entscheidungsmodelle und damit andere Hypothesen formuliert werden als die der
Positive Accounting Theory.
III. Beiträge zur
Gestaltung der internen Unternehmensrechnung
1. Trennung
von externer und interner Unternehmensrechnung
Traditionell existiert seit ca. 100 Jahren in zahlreichen
Ländern neben der externen Erfolgsrechnung (Bilanzrechnung einschl.
GuV-Rechnung) eine interne Erfolgsrechnung (Kosten- und Erlösrechnung).
Gegenwärtig ist in Deutschland eine Rückbesinnung auf die gemeinsamen Wurzeln
beider Erfolgsrechnungen festzustellen. Die neuerdings aufgeworfenen Fragen
gehen bis zu einer vollständigen Integration beider Rechnungen. Die Spannweite
der Beiträge zur Neugestaltung reicht von der Orientierung am Agency-Konzept
über eine investitionstheoretische Fundierung, eine Planerfolgsorientierung bis
zur Orientierung an strategisch-taktischen Planungsstrukturen.
2. Agency-orientierte
Beiträge
Die Kosten- und Erlösrechnung verfolgt die Rechnungsziele der
Abbildung und Dokumentation, Planung, Steuerung sowie Verhaltenssteuerung (vgl.
Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 38 ff.). Die Verhaltenssteuerung der
Mitarbeiter weckt das besondere Interesse der Agency-orientierten Beiträge. Der
Grund dafür liegt darin, dass zwischen einzelnen Entscheidungsträgern
Interessen- und Zielkonflikte sowie asymmetrische Informationsverteilungen
möglich sind (vgl. Beaver, W.H.
1998, S. 28 ff.; Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 415 ff.). In der Herleitung
(approximierter) Opportunitätskosten zur Bewertung von
Entscheidungsalternativen liegt eine wichtige Aufgabe der Kostenrechnung.
Außerdem ist es für das Treffen operativer Entscheidungen von Bedeutung, den
Produktionsprozess präzise und detailliert abzubilden. Da eine externe
Erfolgsrechnung weder in der Lage ist, eine detaillierte Beschreibung des
Produktionsprozesses zu liefern, noch ziel- und situationsabhängige
Opportunitätskosten bereitzustellen, ist eine Kostenrechnung neben einer
GuV-Rechnung zur Erfüllung von Planungs- und Kontrollaufgaben unverzichtbar.
Nach einem Abwägen der Argumente, die für eine selbstständige Kostenrechnung sprechen (Erfolgs-, Risiko-
oder Bewertungsverbund, Verbunde zwischen einzelnen Bereichen und
Interdependenzbeziehungen), und Argumenten, die gegen eine selbstständige Kostenrechnung sprechen
(Kostenersparnisse, Anwendbarkeit des Residualgewinn-Konzepts), gelangt z.B.
Pfaff (Pfaff, D.
1994, S. 1077 ff.) zu der Empfehlung, eine (weiterentwickelte)
Kostenrechnung als interne Erfolgsrechnung neben der externen GuV-Rechnung
beizubehalten. Als zusätzliche Begründung für diese Empfehlung wird eine
Analyse möglicher Wirkungen von Verbundeffekten durchgeführt, die im Einzelnen
kostenrechnerische Probleme der Fix- und Gemeinkostenzuordnung erkennen lässt.
Eine Zurechnung der „ Verbundkosten “ erweist sich als ein probates Mittel für
eine zielführende Verhaltenssteuerung. Auch (flexible) Verrechnungspreise für
zwischenbetriebliche Leistungen und zielabhängige Transferpreise können nur von
einer ausgebauten Kostenrechnung bereitgestellt werden.
3. Investitionstheoretisch
orientierte Beiträge
Ein investitionstheoretisch orientierter Beitrag (vgl. Küpper, H.-U.
1985, S. 26 ff.; Küpper, H.-U.
1990, S. 253 ff.; Küpper, H.-U.
1995, S. 19 ff.) zur Neugestaltung der Kosten- und Erlösrechnung geht bei
der Abbildung des Unternehmensprozesses von langfristigen, geschätzten
Zahlungen aus. Vom Ansatz her ist dieser Beitrag entscheidungsorientiert.
Grundlegend ist strategisch die Orientierung an einer übergeordneten
Zielfunktion, beispielsweise am Marktwert des Eigenkapitals. Die Berechnung des
Marktwerts des Eigenkapitals dient nicht der Prognose eines künftigen
Börsenkurses am Kapitalmarkt, sondern einer Ausrichtung der Rechnung an einem
strategischen Erfolgspotenzial. Ansatzpunkte für die Entwicklung einer
derartigen Kosten- und Erlösrechnung sind daher umfassende Analysen der
Interessen und Ziele bzw. der Entscheidungsprozesse der Eigenkapitalgeber und
die Entwicklung interner Schätz- bzw. Prognoseverfahren für die erforderlichen
Zahlungsreihen.
Für die Prognose eines Marktwerts des Eigenkapitals auf
strategischer Ebene wird der Netto-Cashflow verwendet (vgl. Küpper, H.-U.
1998, S. 522 ff.;). Auf der taktischen Planungsebene wird ein dazu
konformer kapitaltheoretischer Erfolg festgelegt. Operativ bedeutet dieses
Vorgehen die Entwicklung einer Kosten- und Erlösrechnung mit einer
marktwertorientierten Adjustierung der verwendeten Zahlungen. Diese kann formal
über das Lücke-Theorem (zur kritischen Würdigung dieses Ansatzes vgl. Koch, H.
1999, S. 202) oder sachlich über den investitionstheoretischen
Kostenrechnungsansatz erfolgen. Bei der sachlichen Adjustierung handelt es sich
um eine explizite Anknüpfung an Zahlungen und eine Orientierung der
Kostenrechnung an einer mehrperiodigen Zielgröße. Komplizierte Periodisierungen
von Güterverbräuchen langfristig gebundener Potenziale werden auf diese Weise
vermieden. Außerdem wird den Entscheidungsträgern rechnerisch eine fortlaufende
Orientierung am übergeordneten Marktwertziel ermöglicht. Bei dieser
planungshierarchisch orientierten Struktur der gesamten Kosten- und
Erlösrechnung tritt das Rechnungsziel der Verhaltenssteuerung in den
Hintergrund. Der Preis für diese planungshierarchische Orientierung ist jedoch
eine erhebliche Zunahme der Kompliziertheit der Rechnung (vgl. Schildbach,
T. 1995, S. 6).
Die operative Kosten- und Erlösrechnung ist nach dem
investitionstheoretischen Ansatz als eine unter den Bedingungen der
kurzfristigen einperiodigen Planung vereinfachte Investitionsrechnung zu
betrachten. Sie ist kein anwendbares Rechnungssystem, sondern ein theoretischer Gestaltungsrahmen, in
welchem praktikable Verfahren der Kosten- und Erlösrechnung experimentell
analysiert und konzeptionell entwickelt werden können (vgl. Schweitzer,
/Küpper, 2003, S. 263 ff.; Schweitzer, 2005,
S. 110 und S. 134). Der investitionstheoretische Ansatz der Kostenrechnung
deckt auf, welche Größen bei der Gestaltung eines praktischen
Kostenrechnungssystems zu beachten sind. Zu diesen Größen zählen u.a. die
explizite Beschreibung eines übergeordneten strategisch/taktischen
Bezugssystems, die entscheidungs- und realtheoretische Fundierung der Rechnung,
umfassende Kenntnisse über die Determinanten des gewählten mehrperiodigen
Zielsystems und die Bestimmung empirisch bestätigter Hypothesen (insbes.
Kapitalwertfunktionen) zur Lösung konkreter Entscheidungsprobleme.
Auch Kloock (Kloock, J.
1995, S. 51 ff.) empfiehlt eine investitionstheoretische Fundierung der
Kosten- und Erlösrechnung mit Bezug auf die taktische Planungsebene, jedoch
unter formaler Anknüpfung an das Lücke-Theorem. Er zeigt, dass Einzelrechnungen
auf der Basis von Teilkosten die geeigneten Informationsgeneratoren sind,
welche bei investitionstheoretischer Orientierung, bei Kapitalwertmaximierung
und bei einer gemischten Eigen-/Fremdfinanzierung entscheidungsrelevante
Informationen für operative Entscheidungsprobleme liefern. In diesen Rechnungen
können auch kalkulatorische Wagnisse, kalkulatorische Zinsen und
kalkulatorische Abschreibungen Verwendung finden. Während es bei Kloock
offensichtlich ist, dass auf operativer Planungsebene eine interne
Erfolgsrechnung (Kosten- und Erlösrechnung) neben der externen Erfolgsrechnung
unverzichtbar ist, sieht Küpper in einer Integration beider Erfolgsrechnungen
eine Reihe von Vorteilen, wobei offen bleibt, in welchem Umfang auch die
externe Erfolgsrechnung mit ihrer rechtlichen Normierung an das Konzept einer
strategischen Erfolgspotenzialrechnung angeglichen werden kann. Trotz der
festgestellten Unterschiede in ihren Rechnungskonzepten wollen beide Autoren
zumindest für die operative Ausprägung der Rechnung den Term „ Kostenrechnung “
beibehalten.
IV. Schlussbemerkungen
Da die meisten Unternehmen keine Teilnehmer am Kapitalmarkt
sind, darf sich ein Modell zur Gestaltung der Unternehmensrechnung nicht nur an
kapitalmarktbezogenen Zielvorstellungen orientieren, sondern es muss auch für
Zielvorstellungen formuliert werden können, die von den jeweils betrachteten
Unternehmen frei gewählt werden (vgl. Schweitzer,
M./Ziolkowski, U. 1999, S. 116 ff.). Außerdem muss die
Unternehmensrechnung in ihrer Struktur sowohl planungshierarchisch (operativ,
taktisch, strategisch) als auch leitungshierarchisch (nach Leitungsebenen)
(vgl. Schweitzer,
M. 2001, S. 172 ff.) differenziert werden. Soweit
übergeordnete wirtschafts- und gesellschaftspolitische Anforderungen an das
Unternehmen gestellt werden, müssen auch diese bei der Gestaltung des
Rechenwerks berücksichtigt werden. Um eine bestimmte Gestaltungsalternative der
Unternehmensrechnung als optimal klassifizieren zu können, muss insbesondere
bei konfliktären Anforderungen und Zielvorstellungen der Adressaten ein
Gestaltungskompromiss auf möglichst hohem Anspruchsniveau der Zielvorstellungen
gefunden werden. Diese Gestaltungsalternative wird letztlich die Fragen
beantworten, inwieweit eine Trennung zwischen interner und externer Rechnung
zweckmäßig ist und welche Beziehungen zwischen beiden Rechnungen beachtet
werden müssen oder ob eine Integration beider Rechnungen zu einem geschlossenen
Rechnungssystem die optimale Problemlösung darstellt.
Die rechnungspolitische Frage nach der optimalen Gestaltung
eines praktischen Rechnungssystems lässt sich wissenschaftlich begründet nur
mittels eines umfassenden instrumentalen Aussagensystems (Gestaltungsmodells)
beantworten. Als Grundlage der Formulierung dieses Gestaltungsmodells ist ein
theoretisch fundiertes Aussagensystem (Theorie) des Rechnungswesens unverzichtbar
(vgl. Möller,
/Hüfner, 2002, Sp. 356 ff.). Ein Rechnungssystem ist als theoretisch
fundiert zu betrachten, (a) wenn der formale Rechnungsapparat (Rechnungskalkül)
widerspruchsfrei (logisch determiniert) ist, (b) wenn die
Rechnungsinformationen aufgrund empirisch gut bestätigter Verbrauchs-, Kosten-,
Erlös- oder Kapitalwerthypothesen verlässlich (realtheoretisch determiniert)
sind und (c) wenn die hergeleiteten Rechnungsinformationen auf ein
übergeordnetes Bezugssystem (z.B. auf das Planungs- und Steuerungssystem)
ausgerichtet (entscheidungstheoretisch determiniert) sind (vgl. Schweitzer, 2005,
S. 104 ff, und 128 ff.).
Literatur:
Baetge, Jörg :
Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf 1970
Beaver, W.H. : Financial
Reporting: An Accounting Revolution, Englewood Cliffs, N. J., 3. A., 1998
Bowen, R./Noreen,
E./Lacey, J. : Determinants of the Corporate Decision to Capitalize Interest,
in: JAE, August 1981, Bd. 3, S. 151 – 179
Brockhoff, Klaus :
Gesellschaftsbezogene Berichterstattung deutscher Unternehmen, Köln 1975
Busse von Colbe, Walther
: Aufbau und Informationsgehalt von Kapitalflußrechnungen, in: ZfB, 1966, S.
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