Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Nachfolgeprozess
III. Dimensionen
der Nachfolgegestaltung
IV. Nachfolgeplanung
I. Begriff
Unter der Nachfolge ist der Übergang des Eigentums an einem
Unternehmen sowie der damit verbundenen Leitungsmacht zu verstehen, unabhängig
davon, ob das Eigentum in der Hand einer Familie oder aber eines anderen
Wirtschaftssubjektes – beispielsweise einer alleinstehenden natürlichen Person,
mehrerer natürlicher Personen ohne gemeinsamen Familienzusammenhang oder eines
institutionellen Eigners, wie einer staatlichen Einrichtung oder der
Muttergesellschaft eines Konzerns – liegt (Olbrich,
Michael 2003). Der Begriff der Leitungsmacht beschreibt in diesem
Zusammenhang die Fähigkeit des Wirtschaftssubjektes, aufgrund seines Eigentums
an dem Unternehmen seine Ziele im Hinblick auf dessen Führung durchzusetzen,
sei es nun durch eigene Tätigkeit in der Führung oder durch Rückgriff auf
angestellte Führungskräfte (Sieben,
Günter/Sielaff, Meinhard 1989; Albach, Horst/Freund,
Werner 1989). Neben dem Eignerwechsel eines Gesamtunternehmens ist
aufgrund der Strukturgleichheit der Problematik auch der Übergang eines
Unternehmensteils dem Nachfolgebegriff zu subsumieren. Voraussetzung hierfür
ist lediglich, dass der Unternehmensteil seinem bisherigen Eigentümer die
Ausübung von Leitungsmacht ermöglicht und er diese Leitungsmacht aufgrund des
Eigentumsübergangs abgibt (Olbrich,
Michael 2003; Olbrich,
Michael 2005). Da die Gründung spiegelbildlich die Erlangung von
Eigentum und Leitungsmacht an einem Unternehmen darstellt, handelt es sich bei
Nachfolge und Gründung in vielen, wenngleich nicht allen Fällen um „ zwei Seiten
einer Medaille “ (Olbrich,
Michael 2003; Pinkwart,
Andreas et al. 2005).
II. Nachfolgeprozess
1. Zielfindung
Der Prozess der Nachfolge lässt sich in vier Phasen zerlegen.
Da zweckmäßige Entscheidungen auf Basis des individuellen Entscheidungsfeldes
und der jeweiligen Zielsetzung eines Wirtschaftssubjektes zu treffen sind (Engels,
Wolfram 1962), ist es im Zuge der ersten Phase notwendig, das Ziel
des Unternehmenseigners zu identifizieren. In der Regel wird er ein Ziel der
Wohlstandssteigerung, z.B. Vermögensmaximierung in Form der Endwertmaximierung,
anstreben (Schneider,
Dieter 1992). Dieses kann er entweder nur für sich selbst oder aber
für sich und seinen Verbund mit anderen Wirtschaftssubjekten, wie einer Familie
oder einem Konzern, verfolgen (Schildbach,
Thomas 1995; Olbrich,
Michael 2005). Ein solches Hauptziel wird häufig durch Nebenziele,
wie die Sicherung von Arbeitsplätzen oder eines Familieneinflusses auf das
Unternehmen, ergänzt (Matschke,
Manfred J. 1993; Spielmann,
Urs 1994).
2. Entscheidung für die Nachfolge
Sieht man von Situationen ab, in denen sich der Eigentümer
unter Zwang von seinem Unternehmen trennt (z.B. Enteignungen), wird er es dann
abgeben, wenn eine Nachfolge eine höhere Zielerreichung verspricht als der
Verbleib des Betriebs im Portefeuille. Verfolgt er ein
Wohlstandsmaximierungsziel, können die Einzelerfolgsschwäche des Unternehmens
oder negative Synergien die Ursache der Entscheidung für die Nachfolge
darstellen (Olbrich,
Michael 2005): Einzelerfolgsschwäche
beschreibt den Umstand, dass die dem Eigner – oder seinem Verbund – in der
Zukunft aus dem Betrieb zufließenden Erfolge bei Beibehaltung der bisherigen
Eigentumsverhältnisse geringer sein werden als jene Erfolge, die die
Übertragung des Eigentums verspricht. Die prognostizierte unbefriedigende
Gewinnerzielung bei Verbleib des Unternehmens in den Händen des Eigentümers
kann auf einer unbefriedigenden Erfolgsentstehung aus Markt- (Wettbewerbsdruck,
Nachfragerückgang) oder Eignergründen (z.B. Alter, Krankheit oder schlicht
Unlust) sowie einer unbefriedigenden Erfolgsaufteilung zwischen Eigner und
Fiskus beruhen. Negative Synergien
sind Ursache, wenn das Wirtschaftssubjekt mehrere Unternehmen sein eigen nennt
und zwischen diesen Verbundnachteile – z.B. aufgrund unternehmenskultureller
Unterschiede oder kartellrechtlicher Vorschriften – entstehen, die die Abgabe
eines der Betriebe ratsam erscheinen lassen.
3. Entscheidung für die Nachfolgeform
Hat der Eigner den Entschluss zum Vollzug einer Nachfolge
gefällt, muss er entscheiden, in welcher Form er Eigentum und Leitungsmacht
abgeben will. Einer natürlichen Person stehen Vererbung, Schenkung, Stiftung
und Verkauf – sowie unter Umständen Spaltung und Verschmelzung – als Wege offen
(Hering,
Thomas/Olbrich, Michael 2003; Olbrich,
Michael 2005). Auch der institutionelle Eigentümer besitzt diese
Optionen; nur Vererbung und Stiftung von Todes wegen bleiben ihm verwehrt. Da
sich die Nachfolgeformen erheblich voneinander unterscheiden, z.B. in Bezug auf
steuerliche Belastungen, Pflichtteilsprobleme oder die Sicherung eines
Familieneinflusses oder der Arbeitsplätze (Schild-Plininger,
Petra 1998; Froning,
Christoph 2000; Hering,
Thomas/Olbrich, Michael 2003; Matschke,
Manfred J. 2003; Schneeloch,
Dieter 2003; Olbrich,
Michael 2005), wird der Eigner bestrebt sein, jene Form zu
verwirklichen, die seiner Zielsetzung am ehesten entspricht. Dabei vermag er
eine einzelne Form zu wählen (Basisstrategie) oder mehrere Formen miteinander
zu verbinden, z.B. Schenkung und Vererbung (Kombinativstrategie).
4. Entscheidung für die Nachfolgegestaltung
Hat der Eigentümer die Nachfolgeform gewählt, schließt sich
die Phase der Entscheidung für die Nachfolgegestaltung an. Die Gestaltung
umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen des Eigentümers, mit denen er die
angestrebte Form der Betriebsübertragung zu realisieren sucht. Von Bedeutung
ist die Gestaltungsentscheidung, da es nicht einen einzigen, alternativenlosen
Ablauf, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen gibt, mit denen die
avisierte Nachfolgeform vollzogen werden kann (Schild-Plininger,
Petra 1998; Froning,
Christoph 2000; Hering,
Thomas/Olbrich, Michael 2003; Matschke,
Manfred J. 2003; Schneeloch,
Dieter 2003; Olbrich,
Michael 2005). Aus den diversen Optionen muss der Eigentümer jene
Gestaltung wählen, die eine möglichst zielkonforme Lösung verspricht. Da das
gestalterische Potenzial der einzelnen Nachfolgeformen ihre jeweilige
Erfolgsträchtigkeit beeinflusst, müssen die Entscheidungen für Nachfolgeform
und -gestaltung im Übrigen nicht ausschließlich sukzessiv aufeinander folgen,
sondern können Interdependenzen aufweisen.
III. Dimensionen der
Nachfolgegestaltung
1. Nachfolgeumsetzung
Angesichts der vielfältigen Gestaltungsoptionen der Nachfolge
erscheint es sinnvoll, mögliche Maßnahmen in „ Dimensionen “ der
Nachfolgegestaltung zu bündeln, um das Gestaltungsproblem zu systematisieren (Olbrich,
Michael 2005). Eine erste Dimension stellt die Nachfolgeumsetzung
dar, die das Procedere des Eigentumsübergangs betrifft; sie lässt sich in die
Problembereiche der Umsetzungsart und -dauer differenzieren. Im Hinblick auf
die Umsetzungsart geht es darum, ob
das Unternehmen mittels Übertragung seiner Anteile oder Wirtschaftsgüter an den
Nachfolger gegeben wird, ob Gegenstand des Eigentumsübergangs also der
Rechtsträger ist (Anteilstransfer) oder die Aktiva und Passiva sind
(Wirtschaftsgütertransfer). Beide Varianten gehen mit unterschiedlichen
Konsequenzen für Alteigner und Nachfolger einher, z.B. in Bezug auf
Steuerfolgen oder Haftungsfragen. Die Umsetzungsdauer
betrifft die zeitliche Dimension des Eigentumsübergangs, d.h. die Frage, ob
dieser unmittelbar innerhalb eines (gedanklichen) Zeitpunkts (Strategie
augenblicklicher Nachfolge) oder über eine Mehrzahl von Zeitpunkten, also im
Zuge eines mehr oder weniger langen Zeitraums (Strategie gestreckter Nachfolge)
stattfinden soll. Die Folgen dieser Entscheidung sind erheblich und betreffen
u.a. die Kooperationsmöglichkeiten zwischen altem und neuem Eigner oder die
Nutzung steuerlicher Freibeträge.
2. Nachfolgeparteien
Inhalt der Dimension der Nachfolgeparteien ist die Zahl der
Wirtschaftssubjekte, zwischen denen sich der Wechsel von Eigentum und
Leitungsmacht vollzieht. Bei der Frage der Nachfolgerzahl
geht es um den Entschluss des Eigentümers, seinen Betrieb an nur ein Subjekt
(Strategie der Einzelnachfolge) oder aber – nach einer Zerteilung auf
Wirtschaftsgüter- oder Anteilsebene – an eine Mehrzahl von Subjekten (Strategie
der Gruppennachfolge) zu transferieren. Beide Lösungen können höchst
unterschiedliche Ergebnisse zeigen, z.B. in Form einer Bündelung oder Streuung
der Leitungsmacht innerhalb der Familie oder einer Verschärfung oder Reduktion
der Pflichtteilsproblematik. Der Aspekt der Eignerzahl
betrifft die Differenzierung, ob das Unternehmen von einem oder mehreren
bisherigen Eigentümern abgegeben wird, ob es sich bei dem betrachteten
Eigentümer also um das einzige Wirtschaftssubjekt handelt, das sich von seinem
Unternehmen(steil) trennt, oder ob er eines von mehreren Subjekten ist, die ihr
Unternehmenseigentum zu übertragen gedenken. Von Bedeutung ist diese
Unterscheidung, da der betrachtete Eigentümer z.B. aus verhandlungstaktischen
oder steuerlichen Gründen in seiner Nachfolgegestaltung eingeschränkt sein
kann, wenn nicht nur er, sondern auch andere Gesellschafter eine
Eigentumsübergabe anstreben (Olbrich,
Michael 2005).
3. Nachfolgeobjekt
Unter dem Nachfolgeobjekt ist das Unternehmenselement zu
verstehen, das durch den bisherigen Eigner übertragen wird. Inhalt der
Dimension des Nachfolgeobjekts sind zwei Fragestellungen: Zum einen hat der
Eigner im Rahmen seiner Nachfolgegestaltung in Bezug auf den Umfang des Nachfolgeobjekts zu
entscheiden, ob er sich von seinem gesamten Betrieb oder nur von einem Teil
seines Unternehmens trennen wird. Voraussetzung für den Entschluss zur
Durchführung der ersten Alternative ist, dass der abgebende Eigentümer den
gesamten Betrieb in Händen hält. Selbst wenn ihm nur eine weniger als 100%
umfassende Beteiligung gehört, muss er sich allerdings entschließen, ob er
diesen Anteil vollständig oder nur teilweise übereignen will. Die jeweilige
Ausübung dieser Gestaltungsoption geht mit unterschiedlichen Folgen, z.B. in
Bezug auf eine Teilhabe des Alteigners am zukünftigen Unternehmenserfolg,
einher. Zum anderen muss der Eigentümer im Hinblick auf die Frage der Anzahl der Nachfolgeobjekte entscheiden,
ob er sein Eigentum als einzelne Einheit abzugeben gedenkt (Situation eines
Nachfolgeobjektes) oder ob er im Vorfeld der Nachfolge eine Zerlegung vornimmt
und die dadurch entstehenden mehreren Elemente Gegenstände der Übereignung
sind.
4. Nachfolgeführung
Die Dimension der Nachfolgeführung hat die Ausübung des
dispositiven Faktors (Gutenberg,
Erich 1958; Gutenberg,
Erich 1962) sowohl vor als auch nach der Übereignung des Betriebes
zum Inhalt und fußt auf zwei Fragestellungen: Erstens hat der Eigentümer im
Rahmen der Frage des Führungssubjekts ex
ante zu entscheiden, wer die Elementarfaktorkombination vor der Nachfolge
steuert. Zum einen kann er selbst dieses Wirtschaftssubjekt ( „ Führungssubjekt “ )
sein, zum anderen kann er sich einer angestellten Person (oder
Personenmehrzahl), wie eines Geschäftsführers oder Vorstands, bedienen, die
diese Tätigkeit ausübt. Von Bedeutung ist die Gestaltungsoption z.B. für die
Überlegung, ob im Vorfeld der Nachfolge eine Führungsmannschaft aufgebaut
werden soll, die später selbst als Erwerber des Unternehmens auftreten kann ( „ management
buy out “ ). Zweitens kommt die Frage des
Führungssubjekts ex post hinzu, die die Entscheidung betrifft, ob der
dispositive Faktor nach dem Eigentumsübergang durch dieselbe Person erbracht
wird, die dies vor der Nachfolge tat, oder ob die Nachfolge mit einem Wechsel
des Führungssubjekts einhergeht. Hier ergeben sich für den Alteigentümer u.a.
Möglichkeiten der Unterstützung des Nachfolgers in der Unternehmensleitung und
der Vereinnahmung einer Vergütung als angestellte Führungskraft oder
freiberuflicher Berater.
IV. Nachfolgeplanung
1. Strukturdefekte der Nachfolge
Formwahl und Gestaltung der Nachfolge sind Gegenstand der
Nachfolgeplanung, mit der der abgebende Eigentümer künftige Entwicklungen
frühzeitig zu berücksichtigen sucht, um Handlungsalternativen zu erkennen und
nach Maßgabe ihres Beitrags zur Erreichung seines Nachfolgezieles auswählen zu
können (Rollberg,
Roland 2001; Hering,
Thomas/Olbrich, Michael 2003). Die im Zuge der Nachfolgeplanung
vorzunehmende Entscheidung des Eigners für den Nachfolgeweg und die Maßnahmen
seiner Beschreitung stellt ein schlechtstrukturiertes, nicht analytisch
lösbares Ausgangsproblem dar (Menke,
Matthias 1998; Hering,
Thomas/Olbrich, Michael 2003; Olbrich,
Michael 2005). Ursache hierfür sind drei Strukturdefekte (Simon,
Herbert A./Newell, Allen 1958; Adam,
Dietrich/Witte, Thomas 1979; Adam,
Dietrich 1983):
-
Interpretiert man die aufgrund der Nachfolge an den
abgebenden Eigentümer oder seinen Verbund mit anderen Subjekten fließenden
Zahlungsüberschüsse als die für das Problem relevanten Merkmale, wird
deutlich, dass das Ausgangsproblem einen Wirkungsdefekt
aufweist. Denn dem Eigentümer ist nicht umfassend bekannt, sowohl welcher Art
die Handlungsmöglichkeiten im Einzelnen sind, als auch welcher Zusammenhang
zwischen dem Niveau dieser Variablen und den zu erwartenden Überschüssen
besteht.
-
Die Deutung der Überschüsse als relevante Merkmale
offenbart des Weiteren, dass das Ausgangsproblem durch einen Bewertungsdefekt gekennzeichnet ist:
Es ist unklar, wie die aus den einzelnen Nachfolgealternativen zu erwartenden
Erfolge quantifiziert werden können.
-
Ein Zielsetzungsdefekt
ergibt sich zum einen aus der Frage, wie der Planungshorizont abzugrenzen
ist; seine Fixierung kann durch den Eigentümer nur in mehr oder minder
zweckmäßiger Form erfolgen. Zum anderen tritt aufgrund der Unsicherheit der
Zukunft neben das Wohlstands- ein Sicherheitsziel, denn zur Auswahl stehende
Nachfolgelösungen gehen nicht nur mit Gewinnchancen, sondern ebenfalls mit
Verlustgefahren einher (Hering,
Thomas 2003). Der Eigner wird seine Form- und
Gestaltungsentscheidung nicht ausschließlich auf der Grundlage des maximal
möglichen Wohlstands fällen, sondern auch drohende negative Entwicklungen
berücksichtigen. Er muss sich für eine Lösung entschließen, die ihm als
attraktiv erscheinende Wohlstandsaussichten verspricht, ohne sein
individuelles Sicherheitsbedürfnis zu missachten. Nur ein sehr
risikofreudiger Eigner wird sich ausschließlich an den Erfolgsperspektiven
einer Lösung orientieren, ohne zu fragen, ob sie die mit dieser Alternative
ebenfalls verbundenen Gefahren einer negativen Entwicklung rechtfertigen.
2. Heuristische Nachfolgeplanung
Die Schlechtstrukturierung setzt den Eigentümer außerstande,
das Nachfolgeproblem optimal zu lösen. Gangbar ist nur ein heuristischer Weg in
Form einer Zerlegung des Gesamtproblems in wohlstrukturierte Teilprobleme,
deren Lösung zumindest eine für den Eigentümer zufriedenstellende Antwort auf
die Frage einer möglichst zielkonformen Umsetzung der Nachfolge gibt (Menke,
Matthias 1998; Hering,
Thomas/Olbrich, Michael 2003; Olbrich,
Michael 2005). Es bietet sich an, ein überschaubares Spektrum
unterschiedlicher Form-Gestaltungs-Optionen auszuarbeiten, ihre jeweiligen
Konsequenzen in Bezug auf Wohlstands-, Sicherheits- und ggf. weitere Ziele
(z.B. Bewahrung der Arbeitsplätze) abzuschätzen und miteinander zu vergleichen.
Um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen, wird sich der Eigentümer dabei
investitionstheoretischer Instrumente bedienen. Neben dem Kapitalwert sind
Modelle der Unternehmensbewertung heranzuziehen, um Kenntnisse z.B. über die
preisliche Konzessionsgrenze bei einem Unternehmensverkauf oder zu erwartende
Pflichtteilsansprüche im Zuge einer Schenkung oder Vererbung zu gewinnen.
Aufgrund der erheblichen Marktunvollkommenheiten insbesondere im Falle
mittelständischer Nachfolgeobjekte sind dabei nur solche Modelle anwendbar, die
Soll- und Habenzinsdifferenzen, Informationsasymmetrien, Kreditbeschränkungen,
bonitätsabhängige Konditionen, Steuerlastunterschiede etc. abbilden können, wie
das Ertragswertverfahren oder das Zustands-Grenzpreismodell (ZGPM). Modelle wie
die „ Discounted Cash Flow “ - oder Realoptionsverfahren sind dagegen unbrauchbar,
weil sie auf dem neoklassischen Ideal vollkommener, vollständiger Märkte im
Gleichgewicht beruhen und daher den realen Gegebenheiten einer
Nachfolgeentscheidungssituation nicht gerecht werden (Schneider,
Dieter 1998; Hering,
Thomas/Olbrich, Michael 2003; Matschke,
Manfred J./Brösel, Gerrit 2005; Olbrich,
Michael 2005; Hering,
Thomas 2006).
Literatur:
Adam, Dietrich : Planung in
schlechtstrukturierten Entscheidungssituationen mit Hilfe heuristischer
Vorgehensweisen, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, Jg. 35,
1983, S. 484 – 494
Adam, Dietrich/Witte, Thomas :
Merkmale der Planung in gut- und schlechtstrukturierten Planungssituationen,
in: Das Wirtschaftsstudium, Jg. 8, 1979, S. 380 – 386
Albach, Horst/Freund, Werner :
Generationswechsel und Unternehmenskontinuität, Gütersloh 1989
Engels, Wolfram :
Betriebswirtschaftliche Bewertungslehre im Licht der Entscheidungstheorie, Köln
et al. 1962
Froning, Christoph :
Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, in: Unternehmensnachfolge,
hrsg. v. Sudhoff, Heinrich, 4. A., 2000, S. 421 – 651
Gutenberg, Erich : Einführung in die
Betriebswirtschaftslehre, Wiesbaden 1958
Gutenberg, Erich :
Unternehmensführung, Wiesbaden 1962
Hering, Thomas : Investitionstheorie,
2. A., München et al. 2003
Hering, Thomas :
Unternehmensbewertung, 2. A., München et al. 2006
Hering, Thomas/Olbrich, Michael : Unternehmensnachfolge,
München et al. 2003
Matschke, Manfred J. : Einige
grundsätzliche Bemerkungen zur Ermittlung mehrdimensionaler Entscheidungswerte
der Unternehmung, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, Jg. 45,
1993, S. 1 – 24
Matschke, Manfred J. : Die Sicherung
des Mittelstandes durch Unternehmungsnachfolge, in: Wachstum und Sicherung
Mittelständischer Unternehmungen unter veränderten Rahmenbedingungen, hrsg. v.
Richter, Hans-Jörg, Rostock 2003, S. 39 – 51
Matschke, Manfred J./Brösel, Gerrit :
Unternehmensbewertung, Wiesbaden 2005
Menke, Matthias : Planung der
Unternehmernachfolge, Hamburg 1998
Olbrich, Michael :
Unternehmensnachfolge und Unternehmensgründung – eine terminologische
Abgrenzung, in: Entrepreneurship in Forschung und Lehre, Festschrift für Klaus
Anderseck, hrsg. v. Walterscheid, Klaus, Frankfurt am Main et al. 2003, S.
133 – 145
Olbrich, Michael :
Unternehmungsnachfolge durch Unternehmungsverkauf, Wiesbaden 2005
Pinkwart, Andreas :
Unternehmensnachfolge als Spezialproblem der Entrepreneurshipforschung, in:
Unternehmensnachfolge im Mittelstand, hrsg. v. Brost, Heike/Faust,
Martin/Thedens, Cathrin, Frankfurt am Main 2005, S. 3 – 23
Rollberg, Roland : Integrierte
Unternehmensplanung, Wiesbaden 2001
Schildbach, Thomas : Der Verkäufer
und das Unternehmen „ wie es steht und liegt “ , in: Zeitschrift für
betriebswirtschaftliche Forschung, Jg. 47, 1995, S. 620 – 632
Schild-Plininger, Petra :
Steuerplanung bei der Übertragung von Betriebsvermögen auf Kinder, Wiesbaden
1998
Schneeloch, Dieter : Besteuerung und
betriebliche Steuerpolitik, Band 1: Besteuerung, 4. A., München 2003
Schneider, Dieter : Investition,
Finanzierung und Besteuerung, 7. A., Wiesbaden 1992
Schneider, Dieter :
Marktwertorientierte Unternehmensrechnung. Pegasus mit Klumpfuß, in: Der
Betrieb, Jg. 51, 1998, S. 1473 – 1478
Sieben, Günter/Sielaff, Meinhard :
Unternehmensakquisition, Berichte des Arbeitskreises „ Unternehmensakquisition “ ,
Stuttgart 1989
Simon, Herbert A./Newell, Allen :
Heuristic Problem Solving. The Next Advance in Operations Research, in:
Operations Research, Jg. 6, H. 1/1958, S. 1 – 10
Spielmann, Urs : Generationenwechsel
in mittelständischen Unternehmungen, Wiesbaden 1994
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