Inhaltsübersicht
I. Definition
und Bedeutung
II. Ziele
und Aufgaben in der Wissenschaft und Praxis
III. Ausgewählte
Themen
IV. Kritische
Würdigung und Ausblick
I. Definition und
Bedeutung
Arbeitswissenschaft ist die Systematik der Analyse, Ordnung
und Gestaltung der technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen von
Arbeitsprozessen. Die arbeitswissenschaftliche Disziplin generiert und
vermittelt Erkenntnisse zu humanen und zugleich ökonomischen Arbeitsprozessen.
Sie strebt danach, dem Menschen im Betrieb
-
ausführbare, schädigungslose und
beeinträchtigungsfreie Arbeitsbedingungen
zur Verfügung zu stellen,
-
Standards sozialer Angemessenheit bezüglich
Arbeitsinhalt, Arbeitsumgebung und Entlohnung einzuhalten,
-
den Mitarbeitern die Chance zu geben,
Handlungsspielräume zu entfalten, Fähigkeiten zu erwerben und in Kooperation
mit anderen ihre Persönlichkeit zu erhalten und zu entwickeln (Gesellschaft
für Arbeitswissenschaft (GfA), 1973; Luczak,
/Volpert, et al. 1987).
Die Arbeitswissenschaft umfasst neben der Ergonomie auch
Aspekte der Arbeitsmedizin,
der Arbeits- und
Organisationspsychologie, des Industrial Engineering, der
Betriebspädagogik, der Arbeitssoziologie und des Arbeitsrechts. Aus diesem
Grunde wird gelegentlich der Arbeitswissenschaftsbegriff auch im Plural (also
Arbeitswissenschaften) verwendet. In der Mehrzahl der Fälle betrachtet jedoch
Wissenschaft und Praxis die Arbeitswissenschaft als eine integrative und nicht
als eine additiv geformte Disziplin.
II. Ziele und Aufgaben
in der Wissenschaft und Praxis
1. Ziele und Beurteilungskonzept
Arbeit soll so gestaltet sein, dass sie zugleich
wirtschaftlich und human ist. Der Begriff Wirtschaftlichkeit wird auf
betrieblicher Ebene gesehen im Sinne der Existenzsicherung, der Organisation
und der Arbeitsplätze. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit muss
berücksichtigt werden, dass Lösungen auf der Ebene einer einzelnen Organisation
wirtschaftlich sein können, die sich ggf. volkswirtschaftlich oder
gesellschaftlich als unwirtschaftlich erweisen. Beide Aspekte sollten deshalb
berücksichtigt werden (Zink, 1998).
Ein hierarchisch orientiertes Konzept für die Beurteilung
menschlicher Arbeit hinsichtlich des Humanitätsziels mit den vier
Beurteilungsebenen Ausführbarkeit, Erträglichkeit, Zumutbarkeit und
Zufriedenheit (Rohmert, 1972)
findet vielfältig Anwendung.
Die Frage der Ausführbarkeit orientiert sich an den Grenzen
des Menschen, Arbeit zu verrichten. Diese leiten sich aus z.B. maximalen
Reichweiten und Kräften oder minimalen Reaktionszeiten ab. Eine Arbeit ist dann
ausführbar, wenn die Anforderungen an die Arbeitsperson im Rahmen ihrer
energetisch-effektorischen und informatorisch-mentalen Möglichkeiten liegen.
Erträglichkeit der Arbeit ist gegeben, wenn sie
schädigungslos über eine ganze Schicht, arbeitstäglich ein ganzes Arbeitsleben
lang ausgeführt werden kann. Grenzen der Erträglichkeit werden durch so
genannte Dauerleistungs- oder Dauerbelastungsgrenzwerte angegeben, die die
maximal zulässige Intensität einer Belastungsart kennzeichnen. Ausführbarkeit
und Erträglichkeit sind Arbeitsfelder vor allem von Ergonomie,
Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin
und Technik.
Zumutbarkeit und Zufriedenheit sind abhängig von
individuellen und gruppenbezogenen Wertmaßstäben, die auch zeitlichen
Änderungen z.B. des Marktes – für Waren und Leistungen und für die Arbeitskraft
– unterliegen können. Zumutbarkeit erfasst dabei eher Mindestanforderungen z.B.
an die sozialen Bedingungen der Arbeit und an den Arbeits- und Gesundheitsschutz,
während Zufriedenheit verstärkt die individuelle Einschätzung der Arbeitsbedingungen
spiegelt. Zumutbarkeit und Zufriedenheit sind Arbeitsfelder vor allem von Arbeits- und
Organisationspsychologie und Personalwirtschaft. Hacker (Hacker, 1986)
erweitert die Stufe Zufriedenheit um den Begriff Persönlichkeitsförderlichkeit
und fügt dem vierstufigen Konzept als weitere Stufe die Sozialverträglichkeit
hinzu.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Vorschriften zielen vor allem auf den Schutz der
Arbeitnehmer ab. Arbeitnehmer
sind im Regelfall die sozial wie wirtschaftlich schwächeren Partner des
Arbeitsvertrages. Arbeitsfelder der Arbeitswissenschaft liegen in den
rechtlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, so das
Arbeitsschutzgesetz (1996) und die hierzu erlassenen Verordnungen (v.a. zu
Arbeitsstätten, Bildschirmarbeit, Lastenhandhabung), das Arbeitszeitgesetz
(1994), das Arbeitssicherheitsgesetz (1973) und das Gerätesicherheitsgesetz
(1992), weiter die Regelungen zum Schutz besonderer Personengruppen (wie
Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und Schwerbehindertengesetz).
Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts betreffen
Tarifvertragsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz. Tarifverträge, in der Regel
zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften,
regeln Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. In Rahmentarifverträgen
werden längerfristig Arbeitsbedingungen,
wie z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Lohngruppen und Zuschläge geregelt; Lohn- und
Gehaltstarifverträge betreffen eher kurzfristig u.a. die Entgeltsätze. Für
Mitarbeiter günstigere Regelungen sind im Rahmen von Betriebsvereinbarungen und
Einzelverträgen möglich.
Von zentraler Bedeutung für die Umsetzung
arbeitswissenschaftlicher Zielsetzungen ist das Betriebsverfassungsgesetz (für
Beschäftigte im öffentlichen Dienst die Personalvertretungsgesetze des Bundes
und der Länder), das die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern
sowie die Mitwirkung der Arbeitnehmer – weitestgehend durch ihre betriebliche
Vertretung – in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen regelt. Die
Beteiligungsrechte des Betriebsrates (bzw. Personalrates) sind abgestuft von Mitbestimmung
über Mitwirkung bis Unterrichtung.
Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten betreffen
arbeitswissenschaftliche Fragestellungen vor allem bezüglich der Gestaltung der
Arbeitszeit (Lage der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen,
Verteilung auf die Wochentage, vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung),
der Urlaubsplanung, Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und der betrieblichen
Lohngestaltung (§ 87). Ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht hat der Betriebsrat
bei der Planung von Arbeitsplatz, Arbeitsverfahren und Arbeitsablauf, sodass
Vorschläge des Betriebsrates bei der Planung berücksichtigt werden können.
Dabei sollen die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die
menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigt werden. Werden die
Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsgestaltung, die im Widerspruch zu
diesen gesicherten Erkenntnissen stehen, besonders belastet, hat der
Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§§ 90 – 91).
Im Bereich personeller Maßnahmen bestehen Mitwirkungsrechte
bei betrieblichen Einrichtungen der Berufsbildung und bei der Durchführung
betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98). In wirtschaftlichen Angelegenheiten
hat der Betriebsrat ein Unterrichtungsrecht bei Rationalisierungsvorhaben und
bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden und ein Beratungsrecht im Zusammenhang
mit Betriebsänderungen, im Kontext der Arbeitswissenschaft insbesondere bei
grundlegenden Änderungen der Betriebsorganisation und bei der Einführung
grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren (§§ 106, 111).
Privatrechtliche Arbeitsverträge regeln im Rahmen der
übergeordneten Rechtsetzungen Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern.
III. Ausgewählte Themen
1. Arbeitssystem
Das Arbeitssystem dient der Erfüllung einer Arbeitsaufgabe.
Es wird mit Hilfe der sieben Systembegriffe Arbeitsaufgabe, Arbeitsablauf,
Mensch, Betriebsmittel, Eingabe, Ausgabe sowie Umwelteinflüsse beschrieben
(REFA 1993).
Menschliche Arbeit wird in sozio-technischen Systemen
geleistet, d.h. in Systemen, in denen Menschen, im Regelfall unter Nutzung von
technischen Betriebsmitteln (Anlagen, Werkzeuge, Hilfsmittel), miteinander in
Beziehung treten. Solche Systeme werden als Arbeitssysteme bezeichnet.
Schematisch betrachtet ist das Arbeitssystem in seinem Kern
von einem „ Hüllraum “ umgeben, der Grenzen und Austauschbeziehungen zur Umwelt
versinnbildlicht. Unter Umwelteinflüssen
werden die physikalischen, chemischen, biologischen, organisatorischen und
sozialen Faktoren zusammengefasst, die das Verhalten des Systems und die
Eigenschaften der Elemente, insbesondere der Menschen und Betriebsmittel, mit
beeinflussen. Physikalische, chemische und biologische Umwelteinflüsse, die
auch als Umgebungseinflüsse bezeichnet werden, sind unter anderem Klima, Lärm,
mechanische Schwingungen, Beleuchtung und Schadstoffe.
Die Größe des Arbeitssystems wird durch die Definition der
Arbeitsaufgabe bestimmt. Größere betriebliche Einheiten können als
Makro-Arbeitssystem betrachtet werden, Makro-Arbeitssysteme sind wiederum aus
einer Reihe von Mikro-Arbeitssystemen aufgebaut. Diese Mikro-Arbeitssysteme
können hintereinander geschaltet (Artteilung, z.B. Fließmontage) oder
zueinander parallel angeordnet sein (Mengenteilung, z.B. Komplettmontage an
parallelen Einzelplätzen), sie können hierarchisch aufgebaut (z.B. Abteilung –
Gruppe – Einzelarbeitsplatz) oder netzwerkartig mit teilweise überschneidenden
Aufgaben verknüpft sein (z.B. Gruppen- und
Teamarbeit).
2. Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept soll die auf den
Menschen bezogenen Einflüsse und Wirkungen im Arbeitssystem analysierbar,
messbar, beurteilbar und gestaltbar machen (Rohmert, 1984;
Luczak,
/Rohmert, /Landau, 1992). Das Modell kann für bestehende
Arbeitssysteme, aber auch für Modell- und Simulationsrechnungen in der
Planungsphase neuer Arbeitssysteme eingesetzt werden.
In Übertragung eines ingenieurwissenschaftlichen Konzepts der
technischen Mechanik werden die am Arbeitsplatz auf den Menschen einwirkenden
Einflüsse als (Arbeits-)Belastungen und die im Menschen hervorgerufenen
Wirkungen dieser Einflüsse als Beanspruchung bezeichnet. In diesem einfachen
Ursache-Wirkungs-Zusammenhang (Rohmert, 1973)
hängt die Höhe der Beanspruchung von den einwirkenden Belastungen und von
individuellen Eigenschaften (Fähigkeiten und Fertigkeiten) des Menschen ab;
d.h., die Beanspruchung kann bei gleicher Belastung von Person zu Person und
für eine Person zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich hoch sein.
Arbeitsbelastung umfasst die Belastung des Menschen durch
Arbeitsaufgaben und Umwelt. Beispielsweise spricht man von Belastung durch
Heben und Tragen (Haltearbeit), durch Überwachungstätigkeit, durch Stehen
(Körperhaltungsarbeit), von Klimabelastung und von Belastung durch
Schichtarbeit. Daneben können weitere Faktoren belastend wirken, z.B. aus dem
sozialen Umfeld am Arbeitsplatz herrührend das Betriebs- und
Organisationsklima, das Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten,
unzureichende Information über Organisationsmaßnahmen, Unsicherheit des
Arbeitsplatzes und viele andere mehr. Welche belastenden Einflüsse vorliegen,
kann anhand der Beschreibung des Arbeitssystems, d.h. der Arbeitsaufgabe, des
Arbeitsablaufs und der situativen Bedingungen, geklärt werden.
Beanspruchung kann nicht direkt gemessen, sondern nur über
entsprechend interpretierte beobachtbare Erscheinungen gekennzeichnet werden.
Erfassbar sind beispielsweise physiologische Parameter, wie die
Herzschlagfrequenz oder subjektive Befragungsdaten.
Je nach Art der Belastung werden unterschiedliche
Regulationsvorgänge des Menschen beansprucht. Heben und Tragen von Lasten führt
u.a. zur Beanspruchung des Muskel-Skelett-Bänder-Systems und des
Herz-Kreislauf-Systems. Die Höhe der Beanspruchung hängt in diesem Beispiel
wesentlich von der Belastung, den individuellen Muskelkräften und von der Leistungsfähigkeit
des Herz-Kreislauf-Systems ab. Arbeit in warmer Umgebung, bei der dem Körper
Wärme von außen zugeführt oder die Abgabe von Körperwärme behindert wird,
beansprucht das System der Thermoregulation. Ob der Mensch leichter oder
schwerer mit dieser Wärmebelastung zurechtkommt, hängt von Höhe und Dauer der
thermischen Belastung und wesentlich vom Grad der Akklimatisierung an die Arbeitsbedingungen
ab.
Da die Auswirkungen der Arbeitsbelastung von der
Leistungsfähigkeit und den Eigenschaften des Menschen abhängen, wird die
Arbeitsbeanspruchung bei gleicher Arbeitsbelastung also von Mensch zu Mensch
verschieden sein. Bei Arbeitspersonen mit geringerer Leistungsfähigkeit führt
eine objektiv gleiche Belastung, zum Beispiel durch eine Wahrnehmungsaufgabe,
zu einer höheren Beanspruchung als bei einer Arbeitsperson mit einer höheren
Leistungsfähigkeit.
Folgen von Beanspruchung können die kurz- oder langfristige
Anpassung der individuellen Leistungsvoraussetzungen durch Ermüdung, Übung oder
Training und bei Überschreitung von Regulationsgrenzen auch Schädigung des
Menschen sein.
Konzeptionelle Erweiterungen dieses einfachen Kausalbezugs
zwischen Belastungen und Beanspruchung betrafen die Berücksichtigung des
Verhaltens der Arbeitsperson bei der Bewältigung der Belastungen, vor allem
durch die Erweiterung der intervenierenden Variablen (individuelle
Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten) durch antriebsregulatorische
Aspekte der Motivation und Konzentration zu einer umfassenderen
Handlungskompetenz (Luczak, 1982).
3. Arbeitsaufgaben
Im Arbeitsstudium wird die Aufgabe als räumliche und
zeitliche Folge von Ablaufabschnitten gesehen, die durch Ablaufart bzw. Zeitart
gekennzeichnet sind. Ablauf- und Zeitarten können sich je nach Art der
Fragestellung auf den Menschen, das Betriebsmittel oder den Arbeitsgegenstand
beziehen. Zweck ist hier vor allem die Arbeitsprozessgestaltung, aber auch z.B.
die Ermittlung von Vorgabezeiten, das sind Sollzeiten für auszuführende
Abläufe, für den Menschen als Auftragszeit, für das Betriebsmittel als
Belegungszeit und für den Arbeitsgegenstand die Durchlaufzeit, mit Zielen der
Termin- und Kapazitätsplanung und der Entlohnung.
4. Anforderungen
Anforderungen an den Menschen aus der Arbeitsaufgabe
kennzeichnen die Schwere und Schwierigkeit einer Arbeit. Die Ergebnisse von
Anforderungsanalysen werden in vielen Bereichen zur Arbeitsbewertung und
Entgeltgestaltung sowie zur Personalauswahl
und Personalentwicklung
herangezogen.
Im „ Genfer Schema “ von 1950 wurden stark vereinfachend die
vier Grundanforderungen „ Können “ , „ Belastung “ , „ Verantwortung “ und
„ Arbeitsumgebungsbedingungen “ festgelegt. Das Genfer Schema ist auch nach über
50 Jahren noch Grundlage vieler tariflicher und betrieblicher Vereinbarungen
der Arbeitsbewertung.
Eine differenziertere Betrachtung versteht unter den
Anforderungen einer Tätigkeit (d.h. aus der Arbeitsaufgabe und der Umwelt) an
eine Arbeitsperson alle zur Bewältigung einer Arbeitsaufgabe notwendigen
Leistungsvoraussetzungen, d.h. alle überdauernden und aktuellen physischen und
psychischen Merkmale, die die Person bei der Arbeit einsetzt (Hacker, 1978).
Ein anderer Ansatz kennzeichnet die Anforderungen einer Tätigkeit durch die
Funktions- und Reaktionsbereiche (Informationsaufnahme,
Informationsverarbeitung und Informationsausgabe (Handlung) des Menschen) (Harmon,
/King, 1986).
5. Belastungen durch die Arbeitsaufgabe
Belastungen lassen sich durch ihre Art, ihre Höhe und durch
die Dauer ihrer Einwirkungen auf den Menschen kennzeichnen.
Zur Beurteilung der Arbeitsschwere bei vorwiegend
körperlicher Arbeit liegen handhabbare und zuverlässige Methoden vor. Statische
Haltearbeit wird beispielsweise an Hand des Verhältnisses von aufzuwendender
Muskelkraft zu Maximalkraft der einzusetzenden Muskelgruppen eingestuft, aus
dem sich die maximale Arbeitsdauer bestimmen lässt (Rohmert, 1983).
Beurteilungsgröße für dynamische Muskelarbeit unter Einsatz großer
Muskelgruppen ist z B. der Arbeitsenergieumsatz, das ist die für die
arbeitsbedingte körperliche Aktivität aufgewendete Leistung, in Relation zu dem
energetischen Dauerleistungsgrenzwert für arbeitstäglich 8-stündige Exposition
(vgl. z.B. Spitzer,
/Hettinger, /Kaminsky, 1982).
Die vorwiegend informatorisch-mentale Arbeit wird – je
nachdem ob Sinnesorgane, geistige Fähigkeiten und in geringem Maße Muskeln oder
fast nur geistige Fähigkeiten beansprucht werden – als reaktive,
kombinatorische oder schöpferische Arbeit bezeichnet. Die Belastungen bei
informatorisch-mentaler Arbeit sind häufig nur schwer erfassbar. Bei
Überwachungs-, Kontroll- und Steuertätigkeiten besteht ein wesentlicher Teil
des Arbeitsablaufs im Beobachten eines oder mehrerer Objekte, die für den
Arbeitserfolg wesentlich sind und die unter innerer Anspannung aus der
Gesamtheit der vorhandenen Sinneseindrücke herausgehoben werden müssen. Die
Höhe der Anforderungen derartiger Tätigkeiten ist z.B. abhängig von Merkmalen
wie Beobachtungsdauer, erforderliche Genauigkeit, Anzahl zu beobachtender
Objekte. Die Belastungsanalyse der informatorisch-mentalen Arbeit weist derzeit
noch große Forschungsdefizite auf (vgl. dazu auch Landau, 1999).
6. Belastungen der Arbeitsumgebung
Belastungen der Arbeitsumgebung am Arbeitsplatz sind vor
allem Klima, Schall, mechanische Schwingungen, Beleuchtung und Gefahrstoffe. Diese
Einflussfaktoren können, abhängig von der jeweiligen Intensität und Dauer, aber
auch von der Arbeitsaufgabe und in vielen Fällen von den individuellen
Eigenschaften der Person, unterschiedliche Auswirkungen auf den Arbeitenden
haben, ggf. positive, wie Anregung durch als angenehm empfundene akustische
Reize (z.B. Musik), anregende Farben oder Gerüche im Arbeitsraum, in der Regel
jedoch negative Auswirkungen, wie Störung, Beeinträchtigung mit
Leistungseinbußen bis hin zu möglicher Schädigung.
Um eine Überforderung des Menschen und eine mögliche
Schädigung zu vermeiden, müssen geeignete Gestaltungsmaßnahmen getroffen
werden. Dabei ist die folgende Reihenfolge einzuhalten: Die Entstehung
belastender Umgebungseinflüsse ist zu verhindern. Ist dies nicht möglich, muss
die Ausbreitung des belastenden Umgebungseinflusses verhindert werden. Ist auch
dies nicht ausreichend, ist die Einwirkung eines belastenden
Umgebungseinflusses auf den Menschen durch persönliche Schutzausrüstungen zu
verhindern, ggf. sind Erholungspausen vorzusehen.
a) Klima
Die Klimabelastung wird durch die Werte der Klimagrößen, die
Merkmale der Bekleidung und durch die körperliche Aktivität bestimmt. Ein
verbreitetes Klimasummenmaß für den Bereich neutraler und warmer
Klimabedingungen ist die Effektivtemperatur nach Yaglou (Yaglou, 1927);
speziell für den Behaglichkeitsbereich wurde die vorhergesagte mittlere
Beurteilung (Predicted mean vote PMV, Fanger, 1972),
für den Hitzebereich die erforderliche Schweißrate und die
Feuchtkugeltemperatur (Wet bulb globe temperature WBGT) entwickelt.
Überblicksdarstellung zum Thema Klima sind beispielsweise bei Wenzel/Piekarski
(Wenzel,
/Piekarski, 1985) nachzulesen.
b) Lärm
Lärm ist Schall, der stört oder schädigt. Ob ein Geräusch als
Lärm empfunden wird, hängt von der Lautstärke und der Frequenzverteilung, aber
auch vom Informationsgehalt des Geräusches und der Einstellung des Hörers
gegenüber dem Schallereignis und dem Verursacher ab.
Die Leistungen des Menschen bei der Informationsaufnahme und
-verarbeitung können durch Lärmeinwirkungen stark beeinträchtigt werden. Die
Leistung bei der Arbeitsausführung kann unter Lärmbelästigung leiden. Eine
Auswirkung kann auch auf Handgeschicklichkeit und Bewegungsabläufe festgestellt
werden. Insbesondere wenn die sprachliche Kommunikation und das Erkennen von
Signalen von Lärm überdeckt werden, kann die erforderliche Konzentration zu
schnellerer Ermüdung und Leistungsminderung führen. Grundlagen zur
arbeitsbezogenen Lärmbelastung werden bei Strasser (Strasser, 1992a)
dargestellt.
c) Schwingungen
Mechanische Schwingungen wirken auf den Menschen insbesondere
in Fahrzeugen (z.B. Kfz, Krane, Stapler), aber auch beim Gebrauch mechanisch angetriebener
Werkzeuge (z.B. Schlagbohrer, Drucklufthämmer) ein. Die Belastungsdauer und die
Schwingungsparameter (Schwingamplitude oder Schwingbeschleunigung und
Frequenz), die Schwingungsrichtung relativ zu den Körperachsen des Menschen und
die Einleitungsart bestimmen die Höhe der Belastung durch Schwingungen.
Mechanische Schwingungen haben neben den genannten Beschwerden auch Einfluss
auf die Leistung. Vor allem die Koordinierung von Informationsaufnahme und
motorischer Handlung leidet, wichtig also bei Fahr- und Steuerungstätigkeiten.
Weitere Ausführungen zum Thema Schwingungen können (Strasser, 1992b)
entnommen werden.
d) Beleuchtung
Die Beleuchtung muss so beschaffen sein, dass keine
Unfallgefahren entstehen und keine sonstigen Gesundheitsgefahren auftreten
können und sie der Sehaufgabe entspricht. Mögliche Folgen unzureichender
Beleuchtung sind vorzeitige Ermüdung, Verringerung der Leistung und höhere
Unfallhäufigkeit.
Beleuchtungsniveau (Beleuchtungsstärke),
Leuchtdichteverteilung, Begrenzung der Blendung, Lichtrichtung und Schattigkeit
sowie Lichtfarbe und Farbwiedergabe kennzeichnen die Güte der Arbeitsplatzbeleuchtung.
Die Farbgestaltung hat über die unterschiedlichen
Reflexionsgrade und die dadurch unterschiedliche Leuchtdichte Einfluss auf die
Planung und Ausführung von Arbeitsräumen. Weiterhin werden die Farben als
Sicherheitskennzeichnung eingesetzt und beeinflussen auch die Stimmungslage des
Menschen. Psychologische Farbwirkungen, d.h. die Beeinflussung des Befindens
durch Farben, ergeben sich im wesentlichen durch Distanzwirkungen,
Temperaturwirkungen und durch Auswirkungen auf die allgemeine psychische
Stimmungslage. Böcker (Böcker, 1981)
kann als Vertiefungsliteratur zum Thema Beleuchtung empfohlen werden.
e) Gefahrstoffe
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz bezeichnet alle festen,
flüssigen und in der Luft schwebenden Schadstoffe, wie Stäube, Rauche, Nebel,
Gase und Dämpfe. Anders als Klima, Schall, Vibration oder Beleuchtung, die der
Mensch direkt wahrnehmen kann und im Falle hoher Belastungsintensität auch als
beeinträchtigend oder schädigend empfindet, ist die Aufnahme von gefährlichen
Stoffen in vielen Fällen nicht bemerkbar und häufig können Schädigungen erst
nach langer Einwirkungszeit erkannt werden.
Grenzwerte für Schadstoffe am Arbeitsplatz, bei deren
Einhaltung die Gesundheit der Beschäftigten nach heutigem Kenntnisstand nicht
beeinträchtigt wird, werden als Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen
(MAK-Werte) angegeben und in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900)
veröffentlicht. Für krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe sind zur Zeit
unbedenkliche Toleranzwerte nicht ableitbar. Hier werden Richtwerte für die zu
treffenden Schutzmaßnahmen und die messtechnische Überwachung angegeben. Diese
Technischen Richtkonzentrationen (TRK-Werte) sind keine MAK-Werte; auch bei
Einhaltung der Technischen Richtkonzentration ist eine Gesundheitsgefährdung
nicht vollständig auszuschließen (TRGS 900).
7. Schichtarbeit
Schichtarbeit bezeichnet alle Formen der
Arbeitszeitorganisation, in denen Arbeit entweder zu einer regelmäßig
wechselnden Tageszeit oder zu einer festen, aber ungewöhnlichen Tageszeit (d.h.
außerhalb der Zeit zwischen 6.00 und 18.00 h) ausgeführt wird (Rutenfranz,
/Knauth, 1987). Verbreitete Formen der Schichtarbeit sind die
2-Schichtarbeit mit der Früh- und Spätschicht, die 3-Schichtarbeit mit Früh-
und Spätschicht und einer Nachtschicht, die kontinuierliche 3-Schichtarbeit
( „ Kontiarbeit “ ), die auch die Wochenenden einschließt, die dauernde Arbeit in
einer bestimmten Schicht sowie die dauernde Arbeit in Nachtschicht.
Aufgabenfeld der Arbeitswissenschaft ist vor allem die
Gestaltung der Schichtarbeit mit regelmäßiger oder dauernder Nachtschicht.
Schichtarbeiter und besonders Nachtarbeiter arbeiten teilweise gegen den
Verlauf der physiologischen Leistungsbereitschaft. Stimmen die Phasen höherer
Leistungsbereitschaft nicht mit den Zeiten überein, in denen die Leistung am
Arbeitsplatz zu erbringen ist, können diese Unterschiede des menschlichen
Leistungsangebots im Tagesverlauf zu einer höheren Beanspruchung führen.
Konsequenzen reichen von Anpassungsschwierigkeiten bis hin zu
Befindlichkeitsstörungen und eventuellen Erkrankungen (z.B. Appetit- und
Schlafstörungen, verminderte Leistungsfähigkeit, Magenbeschwerden und
Kreislaufbeschwerden). Der Einfluss von Nachtarbeit auf die Mengenleistung ist
gering, dem gegenüber kann der Einfluss auf die Qualität bzw. die Zahl von
Arbeitsfehlern wesentlich deutlicher sein.
Empfehlungen zur Schichtplangestaltung heben darauf ab,
soziale Einschränkungen durch Schichtarbeit zu begrenzen (durch überschaubare Schichtpläne,
freie Wochenenden) und die physischen Folgen von Nachtarbeit möglichst gering
zu halten (einzelne Nachtschichten, arbeitsfreie Zeit von 24 h nach jeder
Nachtschicht, zumindest die Vermeidung kurzer Schichtwechsel (d.h. keine
Spätschicht nach einer Nachtschicht)). Zunehmende Bedeutung erhält die
Flexibilisierung der Arbeit bezüglich Jahres- und Lebensarbeitszeit (vgl. z.B. Ferreira, 2001).
IV. Kritische Würdigung
und Ausblick
Die immer größer werdenden Potenziale der Informations- und
Kommunikationstechnologie und die damit einhergehende Unabhängigkeit des
Mitarbeiters von Zeit und Raum – verstärkt durch eine voranschreitende
Globalisierung – führen zu tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt –
wobei diese Veränderungen (bedingt durch den demografischen Wandel) mit
durchschnittlich älteren Mitarbeitern zu bewältigen sind. Die Szenarien für die
Beschäftigten reichen von einer weiteren Verringerung traditioneller
Erwerbsarbeit durch Produktivitätsfortschritte, z.B. bei Banken und
Versicherungen, über Mehrfacharbeitsverhältnisse mit gesteigerter (zeitlicher)
Inanspruchnahme bis hin zum „ Arbeitskraftunternehmer “ . Für die – zahlenmäßig
abnehmenden – Stammbelegschaften werden Arbeitsbedingungen mit gestiegenen
Möglichkeiten zur Selbstbestimmung bzw. höherer Autonomie, aber auch zunehmende
und z.T. neuartige Belastungen prognostiziert.
Die Schaffung neuer, aber auch die Umverteilung vorhandener
Erwerbsarbeit werden genauso diskutiert, wie die Frage der Finanzierung von
Arbeit statt Arbeitslosigkeit.
Finanzielle Restriktionen sowie die immer älter werdende Gesellschaft stellen
neue Anforderungen an Nichterwerbsarbeit – und damit generell an die Frage der
Wertigkeit solcher Arbeit.
Ein Memorandum der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V.
„ Strukturwandel der Arbeit “ geht auf die Gestaltung der Arbeits- und
Lebensbedingungen von Morgen vertiefend ein (Zink, 2000).
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