Inhaltsübersicht
I. Begriff,
Entstehung, Funktion
II. Summarische
Arbeitsbewertung
III. Analytische
Arbeitsbewertung
IV. Befunde
zur analytischen Arbeitsbewertung
V. Zusammenfassende
Bewertung
I. Begriff, Entstehung,
Funktion
Die Verknüpfung von Arbeitsschwierigkeit und Entlohnung wurde
in Deutschland durch die Deutsche
Arbeitsfront und die Reichsgruppe
Industrie in den vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts für deutsche
Verhältnisse konzipiert und verbreitet (vgl. Gomberg, 1952;
Siegel, 1989;
Nienhüser, 1993,
S. 233 ff.; Schettgen, 1996,
S. 111 ff.). Der Anspruch auf relative Lohngerechtigkeit und eine
legitimationsstiftende Systematik haben nach dem zweiten Weltkrieg maßgeblich
zur Verbreitung der Arbeitsbewertung beigetragen. Anreiztheoretisch geht es
darum, eine für Arbeitnehmer nachvollziehbare Verknüpfung der Schwierigkeit
eines Arbeitsplatzes mit der Lohn- und Gehaltseinstufung herzustellen. Diese
Bewertung von Arbeit soll relative Lohngerechtigkeit unter Bezugnahme auf die
Normalleistung ermöglichen, gleichzeitig aber auch den Referenzpunkt für eine
differenzierte Bewertung von Leistung bilden (Leistungsbewertung). Ausgehend
von dieser Zielsetzung wurden verschiedene Verfahren der Arbeitsbewertung
entwickelt, die sich grob in summarische
und analytische Verfahren aufteilen
lassen.
II. Summarische
Arbeitsbewertung
Im Rahmen der summarischen Arbeitsbewertung werden alle
Arbeitsplätze eines Unternehmens miteinander verglichen und nach Maßgabe ihrer
Arbeitsschwierigkeit beurteilt. Im Rangfolgeverfahren werden alle zu
bewertenden Arbeitsplätze eines Unternehmens miteinander verglichen und im
Hinblick auf die Arbeitsschwierigkeit in eine Rangfolge gebracht. An der Spitze
steht damit der Arbeitsplatz mit der höchsten Arbeitsschwierigkeit, am Ende der
Arbeitsplatz mit der niedrigsten Arbeitsschwierigkeit. Im Katalog- oder
Lohngruppenverfahren werden Arbeitsschwierigkeiten summarisch beschrieben,
daraus Lohngruppen gebildet und schließlich die einzelnen Arbeitsplätze diesen
Lohngruppen zugeordnet. Richtbeispiele (Kataloge) sollen helfen, die einzelnen
Arbeitsplätze diesen Lohngruppen zuzuordnen (zu den Verfahren vgl. Lücke, 1992,
S. 64 ff.). Diese Lohngruppen finden sich in vielen Tarifverträgen wieder. Im
Bereich der Chemieindustrie wurde bspw. ein solches Lohngruppenverfahren 1987
in einem Tarifvertrag
festgelegt, um einen einheitlichen Entgelttarifvertrag für Arbeiter,
Angestellte und technische Berufe zu realisieren (vgl. Förster,
/Hausmann, 1993). Positiv wird bei der summarischen
Arbeitsbewertung die einfache Erhebung und Zuordnung von Arbeitsplätzen zu
Lohngruppen hervorgehoben. Allerdings besteht bei der summarischen
Arbeitsbewertung das grundsätzliche Problem, dass der Verzicht auf eine genaue
Analyse der Arbeitsschwierigkeit ein Legitimationsdefizit erzeugt.
III. Analytische
Arbeitsbewertung
Ziel der analytischen Arbeitsbewertung ist es, eine höhere
Genauigkeit zu erreichen, indem Arbeitsplätze zunächst beschrieben und in
Anforderungsarten zerlegt werden. Diese Anforderungsarten werden gewichtet, und
es wird für jeden Arbeitsplatz geprüft, in welchem Ausmaß die definierten
Anforderungen auftreten. Durch die Vergabe von Punktzahlen werden entweder
Rangreihen gebildet oder Arbeitsplätze werden Stufen zugeordnet, die als
Ausgangspunkt für Lohn- und Gehaltsbestimmung dienen (zu den Verfahren vgl. Schettgen, 1996,
S. 114 ff.; Ridder, 1999,
S. 357 ff.). Tab. 1 zeigt den idealtypischen Ablauf von analytischen Verfahren:
Tab. 1: Ablauf der analytischen Arbeitsbewertung.
1. Arbeitsplatzbeschreibung: Erfassung der
Arbeitschwierigkeit
Zunächst werden die Arbeitsschwierigkeiten eines
Arbeitsplatzes erfasst und in einer Arbeitsplatzbeschreibung dokumentiert. Auf
der Basis von in der Literatur entwickelten Formvorschlägen oder in den
Unternehmen speziell erarbeiteten Arbeitsplatzbeschreibungsformularen wird
diese Beschreibung durch externe Beobachter, Vorgesetzte oder die Arbeitnehmer
selbst vorgenommen. Der Wert der Arbeitsplatzbeschreibungen liegt nicht nur in
der Lohndifferenzierung. Durch entsprechende Konstruktion des
Arbeitsplatzbeschreibungsformulars können systematisch Schwachstellen,
Doppelarbeiten, Kompetenzüberschneidungen oder Grundprobleme in der
Ablauforganisation im Betrieb ermittelt werden.
2. Anforderungsarten: Klassifizierung von Arbeit
Meist basieren Arbeitsplatzbeschreibungen auf vorher
festgelegten Anforderungsarten. Das wohl bekannteste System von
Anforderungsarten ist das Genfer Schema:
Abb. 1: Genfer Schema (Quelle: In Anlehnung an REFA 1993,
S.43).
Dieses Schema wurde 1950 von Arbeitsbewertungsexperten als
Basis für eine analytische Arbeitsbewertung entwickelt und unterteilt die
Anforderungen noch einmal nach Fachkönnen und Belastung. Es soll eine Grundlage
bilden, in der alle wesentlichen Elemente der Arbeitsschwierigkeit von
Arbeitsplätzen enthalten sind und gleichzeitig betriebsspezifische Anpassungen
durch weitere Unterteilungen ermöglichen. Eine Begründung für eine bestimmte
Anzahl von Anforderungsarten existiert nicht.
3. Bewertungsverfahren: Rangreihen
oder Stufenwertzahl
Hier wird zwischen Rangreihenverfahren und
Stufenwertzahlverfahren unterschieden. Beim Rangreihenverfahren werden die
Arbeitsplätze je Anforderungsart in eine Reihenfolge gebracht, beim
Stufenwertzahlverfahren werden für jede Anforderungsart Stufen definiert und
die Arbeitsplätze entsprechend zugeordnet (vgl. Ridder, 1999,
S. 368 ff.).
Im Rangreihenverfahren
werden für alle Anforderungsarten Reihen gebildet, in denen alle Arbeitsplätze
nach Maßgabe ihrer Arbeitsschwierigkeit angeordnet werden. Dies geschieht z.B.
durch Paarvergleich, indem jeder Arbeitsplatz mit allen anderen Arbeitsplätzen
verglichen wird. In jeder Anforderungsart steht also derjenige Arbeitsplatz an
der Spitze, der die höchste Arbeitsschwierigkeit aufweist und derjenige
Arbeitsplatz am Ende der Reihe, der die niedrigste Arbeitsschwierigkeit
aufweist.
Ordnet man jeder Stufe der Rangreihe einen Zahlenwert zu,
erhält man eine hierarchische Rangfolge. In eindeutigen Fällen
(Abteilungsleiter/Bote) ist die Zuordnung einfach zu leisten. Insbesondere in
mittleren Bereichen (z.B. Sachbearbeitertätigkeiten) oder bei deutlich
unterschiedlichen Berufen (Techniker/Buchhalter) ist diese Zuordnung
schwieriger und meist Ergebnis von Verhandlungen bzw. Kompromissen.
Beim Stufenwertzahlverfahren
werden die jeweiligen Anforderungsarten gestuft und die Arbeitsplätze
entsprechend bewertet. Dadurch wird der umfangreiche Paarvergleich des
Rangreihenverfahrens vermieden. Für jeden Arbeitsplatz wird nun geprüft, in
welcher Stufe er je Anforderungsart einzustufen ist. Hier sollen Richtbeispiele
der Tarifpartner oder vorher vereinbarte Eckpunkte (sog. Schlüsselarbeitsplätze)
die Orientierung erleichtern. Die Summe der Punkte ergibt den Anforderungswert.
Die Zuweisung von Punkten auf der Basis unterschiedlicher
Anforderungsstufen je Anforderungsart führt zu einer Gesamtpunktzahl, die die
hierarchische Stellung des Arbeitsplatzes in einem Unternehmen ausweist.
4. Gewichtung: Die relative Bedeutung der
Anforderungsarten
Verfahren, in denen allen Anforderungsarten ein gleiches
Gewicht zukommt, haben sich in der Praxis nicht durchgesetzt, da
gesellschaftliche Werte (z.B. höheres Gewicht von Kopf- gegenüber Handarbeit)
und arbeitsmarktpolitische Entwicklungen (Knappheit von Qualifikationen) eine
relative Gewichtung erzwingen. Entsprechend erhalten Anforderungsarten im
Bereich der geistigen Anforderungen und der Verantwortung ein höheres relatives
Gewicht als körperliche Anforderungen und Arbeitsbedingungen.
In der Regel spiegelt die Gewichtung damit als Ergebnis von tariflichen oder
betrieblichen Verhandlungen allgemein herrschende Wertvorstellungen wider und
zeigt betriebspolitisch den Wandel in der Bewertung der Anforderungen auf. Die
Gewichtung ist damit die entscheidende Stellgröße in der Konstruktion der
Lohnstruktur.
5. Bewertung: die Ermittlung des Arbeitswertes
Die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen unterliegt der
Mitbestimmung des Betriebsrates. Die Bewertung der Arbeitsplätze oder die
Entscheidung über die bewerteten Arbeitsplätze erfolgt daher in der Regel durch
eine paritätisch besetzte Kommission. Hier werden also je Arbeitsplatz, bezogen
auf Anforderungen, Rangreihenplätze vergeben oder Stufungen vorgenommen. Die
Addition der Punktwerte führt zum Arbeitswert. Die quantifizierten Werte werden
schließlich in eine Relation zu den Lohn- und Gehaltsstrukturen gebracht. Bspw.
wird die niedrigste Wertzahl in Beziehung zum Tariflohn gesetzt und auf dieser
Basis eine lineare Steigerung der Lohn- und Gehaltsstufen in Abhängigkeit von
Arbeitswerten vorgenommen. Diese Lohnkurve ist nicht zwingend, sondern kann in
Abhängigkeit von Verhandlungen variiert werden. So sorgt ein degressiver
Kurvenverlauf dafür, dass in den unteren Lohngruppen die Löhne schneller
steigen als in den oberen Lohngruppen. Im progressiven Kurvenverlauf ist der
umgekehrte Effekt erzielbar. Hier steigen die Löhne/Gehälter in den oberen
Bereichen schneller als die Arbeitswerte.
IV. Befunde zur
analytischen Arbeitsbewertung
1. Objektivität, Lohngerechtigkeit
und Funktionalität
Untersuchungen zur analytischen Arbeitsbewertung weisen in
der Regel eine eher kritische Einschätzung dieser Verfahren auf. Schon früh hat
Laske (vgl. Laske, 1977)
nachgewiesen, dass Ansprüche, die Lohngerechtigkeit, Objektivität und
Neutralität durch Arbeitsbewertung nahe legen, einer Nachprüfbarkeit nicht
standhalten. Foit (vgl. Foit, 1978)
bezeichnet Arbeitsbewertung deshalb als „ Lohnpolitik mit Hilfe von Fiktionen “ ,
da nach seinen Untersuchungen in Ermangelung gesicherter Maßstäbe die
Bewertungen ausgehandelt werden. Vor diesem Hintergrund bezeichnen Bartölke et
al. (vgl. Bartölke, et
al. 1981) Arbeitsbewertung als Konfliktfeld. Empirisch wird aufgezeigt, dass
Arbeitsbewertung selbst interessengeleitete Entscheidungen aufgrund
methodischer Unzulänglichkeiten herausfordert, andererseits diese
Entscheidungen aber durch die Starrheit und Kompliziertheit des Systems
behindert werden. Die in Aussicht gestellte Funktionalität durch Verfahren
erweist sich als mikropolitisches Spielfeld, in dem jeder Verfahrensschritt zur
Disposition steht und zwischen den Beteiligten verhandelt wird, s. Tabelle 2
(vgl. Ridder, 1999,
S. 371).
Tab. 2: Entscheidungspunkte im Verfahrensablauf der analytischen
Arbeitsbewertung.
Arbeitsplatzbeschreibungen sind keine Widerspiegelung der
Arbeitsrealität. Erfasst werden vorab festgelegte Standards einer komplexen
Arbeitswirklichkeit, die in ihrer Vielschichtigkeit reduziert wird. Diese
Reduktion erfolgt notwendigerweise, um eine gewisse Einheitlichkeit und damit
Bearbeitbarkeit der Arbeitsplatzbeschreibungen zu realisieren. Je nach
Interessen werden unterschiedliche Beschreibungstatbestände für relevant oder
weniger relevant gehalten. Die Erfassung durch externe Beobachter, Vorgesetzte
oder Arbeitnehmer unterliegen Phänomenen der Komplexitätsreduktion,
Wahrnehmungsverzerrung und interessengeleiteter Wirklichkeitsinterpretation wie
sie für Beurteilungen, z.B. in der Leistungsbewertung, gut bekannt sind (vgl. Liebel,
/Oechsler, 1992; Personalbeurteilung).
Bewertet wird, was durch die Anforderungsarten vorgegeben
ist. Werden bspw. eher geistige Tätigkeiten als Anforderungsarten definiert und
manuelle Tätigkeiten weniger differenziert erfasst, können damit bestimmte
Vorentscheidungen im Hinblick auf die spätere Lohnstruktur vorgenommen werden.
Sollen bestimmte Arbeitnehmergruppen im Rahmen der Lohnstruktur gefördert
werden, kann die Auswahl derjenigen Anforderungen, die durch diese
Arbeitnehmergruppe besonders repräsentiert werden, zu einer relativen
Verbesserung der Position in der Entlohnungshierarchie führen. Allerdings dient
die Gewichtung als Korrektiv, die dafür sorgt, dass die am Arbeitsmarkt und
zwischen den Tarifparteien entstandene lohnpolitische Balance nicht
substantiell verändert werden kann. Hier ist insbesondere auf
geschlechtsspezifische Diskriminierungen hinzuweisen. Auswahl, Definition und
Gewichtung von Anforderungsarten werden in der Regel nicht geschlechtsspezifisch
reflektiert. So werden bspw. muskelmäßige Anforderungen ganz selbstverständlich
in Anforderungssysteme aufgenommen, die für Frauenarbeitsplätze typischen
Anforderungen wie z.B. Geschicklichkeit sind jedoch selten vorzufinden.
Umgekehrt spielt das Kriterium „ körperliche Belastung “ dort kaum eine Rolle, wo
Frauen als Kassiererinnen oder Krankenpflegerinnen schwere körperliche Arbeit
leisten (vgl. Krell,
/Winter, 2001, S. 331). Analytische Arbeitsbewertung
transportiert und übersetzt bestehende industrielle Frauenbilder (wonach Frauen
eher leichte Dienstleistungsarbeit erbringen) und damit verbundene Ungleichgewichte.
Der politische Charakter wird an dieser Stelle besonders deutlich, wenn mit dem
Hebel der analytischen Arbeitsbewertung gesellschaftlich verankerte
Diskriminierungen überwunden werden sollen. Krell (vgl. Krell, 2001,
S. 31) argumentiert, dass der Macht- und Diskriminierungsgehalt sichtbar
gemacht und damit Ansatzpunkte für eine Höherbewertung von Frauenarbeit
aufgezeigt werden sollen. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass nicht
Verfahren für mehr Gerechtigkeit sorgen können. Vielmehr müssen in
lohnpolitischen Verhandlungen Entscheidungen über die Aufnahme, Verwendung und
Gewichtung von diskriminierungsfreien Entgeltkriterien getroffen werden. Auch
diese Kriterien erreichen damit nicht den Status von objektiven Kriterien,
sondern unterliegen als ausgehandelte Kriterien den o.a.
Interpretationsspielräumen und mikropolitischen Unwägbarkeiten. Kommt es z.B.
zu einer Höherbewertung von Frauenarbeit, sind Konflikte unausweichlich, wenn
dies bei einer konstanten Lohnsumme zu einer Verschiebung der im Betrieb
etablierten Verteilungsmodalitäten führt.
Dies führt zu der Frage, ob mit analytischer Arbeitsbewertung
als kompliziertem Regelwerk nicht von den eigentlichen lohnpolitischen Fragen
abgelenkt wird. Forschungsergebnisse zur Arbeit von Bewertungskommissionen
verweisen darauf, dass es bei der Einführung von analytischer Arbeitsbewertung
weniger auf die Anwendung von Regelwerken und den Vollzug von Methoden ankommt.
Es wird ihr politischer und symbolischer Charakter betont (vgl. die Übersicht
bei Montemayor,
/Fossum, 1997). Gruppenprozesse befinden sich im Spannungsfeld
der Durchsetzung von Partialinteressen einerseits und der symbolischen
Absicherung der gemeinsam zu verabschiedenden Entgeltstruktur andererseits, mit
allen bekannten Phänomenen der politischen Verhandlungskultur (vgl. Welbourne,
/Trevor, 2000).
2. Technologische Entwicklung, neue Konzepte
der Arbeitsorganisation
Analytische Arbeitsbewertung wurde konzipiert, um eine
Abbildung und Ordnung hoch arbeitsteiliger Aufgaben zu ermöglichen, in der
Absicht, nur diejenigen Anforderungen zu entlohnen, die als identifizierte
Arbeitsschwierigkeit dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist
unproblematisch, wenn einfache, gut strukturierte Arbeitsaufgaben ohne größeren
Aufwand erfasst werden und Arbeit in der Durchführung von festgelegten Routinen
besteht. Eine höhere Veränderungsrate der Arbeitsschwierigkeit bei
gleichzeitiger Rücknahme der Arbeitsteilung und der damit einhergehenden
höheren Komplexität der Anforderungen erschwert die Beschreibbarkeit der
Arbeitsplätze und erzeugt einen wachsenden Verwaltungsaufwand bei fein justierten
Verfahren, da Änderungen in der Arbeitsschwierigkeit den Grundlohnanspruch
verändern.
Aber auch die Ausführung von Arbeit verändert sich.
Flexibilität, Rotation, kontinuierliche Verbesserung und Gruppenarbeit sind
kaum in Übereinstimmung zu bringen mit dem Beschreibungs- und Ordnungsmuster
der analytischen Arbeitsbewertung (vgl. Ridder, 1993).
Wie Dombrowski (vgl. Dombrowski, 2000)
in vergleichenden Fallstudien zeigt, kollidieren Ansprüche an neue Formen der
Arbeitsgestaltung, insbesondere Gruppenarbeit, mit der bürokratischen Starrheit
analytischer Arbeitsbewertungssysteme. Unternehmen entwickeln daher Verfahren,
die eine Rücknahme der Analytik vorsehen (z.B. Arbeitssystembewertung,
ganzheitliche Arbeitsbewertung) oder qualifikationsorientierte
Entlohnungskomponenten einbeziehen, um eine höhere Flexibilität im
Arbeitseinsatz zu realisieren (vgl. Tondorf, 1994;
Bergmann, 1998).
McNabb/Whitfield (vgl. McNabb,
/Whitfield, 2001) identifizieren starke empirische Evidenz für
einen konfliktären Zusammenhang zwischen analytischer Arbeitsbewertung und
neuen Formen der Arbeitsgestaltung
(Qualitätszirkel, Gruppenarbeit). Analytische Arbeitsbewertung wird danach in
großen Organisationen mit starker gewerkschaftlicher Präsenz praktiziert und
erzeugt eine gewisse Starrheit im Hinblick auf die Arbeits- und
Entlohnungsstrukturen. Unternehmen mit neuen Formen der Arbeitsgestaltung
reagieren dagegen eher auf turbulente Umweltveränderungen und etablieren
Arbeits- und Entlohnungsstrukturen, die eine damit verbundene schnelle
Anpassungsfähigkeit unterstützen. Als Schlussfolgerung für das Management wird
betont, dass die Funktion des Entlohnungsmusters zu beachten ist. Analytische
Arbeitsbewertung steht für Arbeitsschwierigkeit, Lohngerechtigkeit, Ordnung,
Hierarchie, Laufbahn. Neue Formen der Arbeitsorganisation stehen eher für
Qualifikation, Anpassungsfähigkeit, Geschwindigkeit und Ergebnisorientierung.
V. Zusammenfassende
Bewertung
Was ist Arbeit
wert? Wie kann dieser Wert ermittelt werden und lässt sich dieser Arbeitswert
an Löhne und Gehälter knüpfen, die auf ganz anderen Ebenen ausgehandelt werden?
Mit diesem recht komplexen Phänomen beschäftigt sich Arbeitsbewertung. Zunächst
werden Löhne und Gehälter auf unterschiedlichen Ebenen ausgehandelt.
Arbeitsmarkt, Tarifparteien und individuelle Vertragsgestaltung sind die
wesentlichen Einflussgrößen. Innerbetriebliche Entlohnungsmethoden sind daran
zu messen, ob sie spezifische Funktionen im Rahmen personalwirtschaftlicher
Ziele erfüllen helfen, bspw. Motivationsfunktion, Leistungssicherungsfunktion,
Karriereorientierung etc. In dieser Hinsicht ist insbes. analytische
Arbeitsbewertung eher kritisch zu betrachten (vgl. Ridder, 2001).
Gerechtigkeits- und Objektivitätsansprüche sind nicht einlösbar, auch
Arbeitsbewertung ist Lohnpolitik. Insbesondere funktionale Probleme führen
dazu, dass Unternehmen Alternativen zur Anforderungsorientierung in diesem
engeren analytischen Sinne suchen. Sie kollidiert insbes. mit Ansprüchen an
flexiblen Arbeitseinsatz in neuen Formen der Arbeitsorganisation. Im Zuge einer
schnelleren Veränderung der Arbeitsplätze durch technologische Umbrüche oder
bei schnellerem Modell- bzw. Produktwechsel sind bei differenzierten Verfahren
häufigere Arbeitsplatzbewertungen erforderlich, was aus unternehmerischer Sicht
nicht nur einen hohen Verwaltungsaufwand bedeutet, sondern auch die
Legitimation der Entlohnung in Frage stellt. Neuere Verfahrensentwicklungen der
Arbeitssystembewertung bemühen sich daher, die Feindifferenzierung
zurückzunehmen und stärker summarische Komponenten zu verwenden. Auf diese
Weise werden die durch neue Formen der Arbeitsorganisation erwünschten
Rotationsmöglichkeiten in und zwischen Gruppen erleichtert.
Andererseits kann argumentiert werden, dass analytische
Arbeitsbewertung ein innerbetriebliches Regelwerk darstellt, das
betriebswirtschaftlich erwünschte Äquivalenzprinzipien fördert (vgl. Kosiol, 1962)
und potenziell die Berücksichtigung von Arbeitnehmerzielen zulässt. Wenn die
Verhandlungspartner bereit sind, die notwendigen Verhandlungen zu führen, ist
es gerade die umfassende Einbindung von Arbeitnehmervertretern, die die
Akzeptanz von Lohnsystemen fördert (vgl. Milkovich,
/Newman, 1999, S. 110). Dies gilt allerdings auch für weniger
komplizierte und aufwendige Lohnsysteme.
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betrieblicher Gruppenarbeit am Beispiel der deutschen Automobilindustrie,
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zu einer diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung, in: Chancengleichheit durch
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„ Anforderungsgerechtigkeit “ in der Arbeitsbewertung oder die Funktion von
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