Inhaltsübersicht
I. Das
Leitbild betriebliche Mitbestimmung
II. Die
Empirie betrieblicher Mitbestimmung: BR-Typen
III. Wandel
der betrieblichen Mitbestimmung zum Erfolgsmodell
IV. Das
Verhältnis zwischen BR und Belegschaft
V. BR
und Gewerkschaft
VI. BR
im Zeichen von Flexibilisierung und shareholder value
VII. „ Mitbestimmungsfreie
Zonen “ : Kleinbetriebe und Dienstleistungsbetriebe
VIII. BR
in Ostdeutschland
IX. Ausblick
I. Das Leitbild
betriebliche Mitbestimmung
Das übergeordnete Leitbild der betrieblichen Mitbestimmung
ist für ihre Praxis nicht minder wichtig als die Paragraphen des BetrVG. Dieses
Leitbild lässt sich auf die Formel bringen: Befriedung und Kanalisierung der
Konfliktaustragung durch eine kooperative Arbeitnehmervertretung. Konflikte
sollen in kontinuierlicher Kommunikation und in vertrauensvoller Zusammenarbeit
kleingearbeitet werden. Die kooperative Konfliktverarbeitung (Weltz, 1977)
legt dem Betriebsrat (BR) eine auf den ersten Blick widersprüchliche
Handlungslogik nahe. Diese Konstruktion bezeichnete F. Fürstenberg schon früh zutreffend als „ Pufferstellung “ und
„ Grenzsituation “ (Fürstenberg, 1958).
Das integrationistische Leitbild der betrieblichen
Mitbestimmung wird in drei regulativen Prinzipien konkretisiert. Das erste
Prinzip ist die korporative
Konstruktion des BR. Er wird nicht als ein Delegiertenkomitee von pressure
groups (wie z.B. die englischen shop stewards) definiert, sondern er ist der
Repräsentant der Belegschaft als Gesamtheit. Er steht somit unter einem hohen
sozialintegrativen Anspruch.
Das zweite regulative Prinzip ist die Aufforderung zum Perspektivenwechsel. Der BR soll auch
das Betriebswohl im Auge haben und sich konstruktiv
einmischen. Er ist von Anfang an auch als „ Produktionsfaktor “ und „ Optimierer “
gedacht. Seine heutige, oft als Co-Manager bezeichnete Rolle ist durch dieses
Prinzip vorgeprägt. Und umgekehrt soll sich der Arbeitgeber in allen Fragen,
die mit dem Umgang mit Menschen zu tun haben, der Einmischung durch den
Betriebsrat öffnen. Beides wird durch den bekanntermaßen hohen Grad der
Verrechtlichung der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland zu ereichen
versucht. Es ist ein Lernen von Kooperation mit dem knöchernen Lineal
akribischer Rechtsvorschriften im Hintergrund.
Das dritte regulative Prinzip ist die Erwartung der Langfristigkeit der Beziehung zwischen
Betriebsrat und Arbeitgeber. Sie ist die Voraussetzung für Annäherungen und
Vertrauen. Das Lernen von Vertrauen auf dem schwankenden Boden
unterschiedlicher Interessen ist das „ hidden curriculum “ der deutschen
Betriebsverfassung. Müller-Jentsch (Müller-Jentsch,
1995a) deutet die Geschichte der Mitbestimmung deshalb als
einen kollektiven Lernprozess.
II. Die Empirie
betrieblicher Mitbestimmung: BR-Typen
Das Leitbild der betrieblichen Mitbestimmung wird in der
Praxis immer nur annäherungsweise verwirklicht. Die Praxis ist sehr heterogen,
so dass man nicht von dem Betriebsrat
sprechen kann, sondern nur von bestimmten Varianten. Ende der 1970er-Jahre
führte eine empirische Untersuchung zur Entdeckung von sechs verschiedenen
Typen (Kotthoff, 1981).
Die großen Divergenzen zwischen den Typen hängen eng zusammen mit
unterschiedlichen Formen der Kontroll- und Autoritätsstruktur und der
Sozialordnung in den Betrieben.
Von den sechs Typen sind drei Variationen einer defizienten Praxis, d.h. das Leitbild
der betrieblichen Mitbestimmung wird nicht erreicht, sondern teilweise sogar
pervertiert. Mitbestimmung scheitert hier an der mangelnden
Kooperationsbereitschaft des Unternehmers und an der mangelnden Fähigkeit der
Belegschaft zur Organisation von Interessenvertretungsprozessen. Die
defizienten Typen sind:
(1) Der ignorierte
Betriebsrat. Er erscheint hier als eine systemfremde Randfigur, die von
beiden Seiten nicht in Anspruch genommen und daher ignoriert wird.
(2) Der isolierte
Betriebsrat. Die Betriebsleitung zeichnet sich durch ein
repressiv-autoritäres Regiment aus, dessen prominentestes Opfer der Betriebsrat
ist. Er wird in seinen Handlungsmöglichkeiten behindert. Das
Ohnmachtbewusstsein ( „ Der Chef macht was er will “ ) ist seine prägende
Erfahrung.
(3) Der Betriebsrat als
Organ der Geschäftsleitung. Der patriarchalisch-fürsorgliche Chef
instrumentalisiert ihn als nützliches Hilfsorgan der betrieblichen Herrschaft.
Für eine autonome Interessenvertretung durch den Betriebsrat ist hier jedoch
wenig Platz.
Die drei folgenden Typen sind Varianten einer vertretungswirksamen Praxis von
Mitbestimmung, die den Zielen des BetrVG
und dem Leitbild betrieblicher Mitbestimmung auf unterschiedliche Art
näherkommen.
(4) Der standfeste
Betriebsrat. Er hat seine Anerkennung als autonomer Interessenvertreter
erkämpft, aber es entsteht keine „ Partnerschaftskultur “ . Man kommt sich nicht
leichten Herzens entgegen, sondern beide Seiten „ mauern “ in defensiven
Machtspielen. Es ist eine berührungsscheue Vernunftehe, die sich an den Planken
des BetrVG festhält, aber noch kein
volles Vertrauen für Mitbestimmung als Positivsummenspiel entwickelt hat.
(5) Der Betriebsrat als
Ordnungsmacht. Hier besteht eine belastungsfähige Partnerschaftskultur.
Beide Seiten arbeiten Hand in Hand und versprechen sich Vorteile davon. Er wird
weitgehend in die Entscheidungsprozesse inkorporiert, er wächst faktisch in die
Rolle einer Führungskraft hinein und wird zu einem „ Co-Manager “
(6) Der Betriebsrat als
kooperative Gegenmacht. Er versteht sich in der Tradition der
Arbeiterbewegung als Gegenmacht und verhält sich dennoch kooperativ. Dies ist
eine Kampfpartnerschaft, d.h. es besteht eine ausgeprägte Streitkultur, die
aber alles andere als destruktiv ist.
Das betriebspolitische Gewicht und der Einfluss des
Betriebsrats sind bei den Typen (5) und (6) am größten. Mitte der 1970er-Jahre
hatten zwei Drittel der Untersuchungsbetriebe eine defiziente Vertretungspraxis
und nur ein Drittel eine wirksame.
III. Wandel der
betrieblichen Mitbestimmung zum Erfolgsmodell
Fünfzehn Jahre nach der Erstuntersuchung wurde in denselben
Betrieben eine Wiederholungsuntersuchung durchgeführt (Kotthoff, 1994).
Das Zahlenverhältnis zwischen den defizienten und den vertretungswirksamen hat
sich umgedreht. Statt vorher nur einem Drittel haben jetzt zwei Drittel eine
wirksame Mitbestimmung. Dieser Wandel geht fast vollständig auf das Konto der
Betriebe, die vorher einen Betriebsrat des Typs „ Organ der Geschäftsleitung “
hatten, also auf die Betriebe mit einer patriarchalisch-fürsorglichen
Sozialordnung. Hier wurde nicht nur die Interessenvertretung verändert, sondern
es wurde der Patriarchalismus abgeschafft und an seine Stelle in einem Kampf um
Anerkennung die liberale Betriebsbürgerschaft gesetzt. Die rasante Auflösung
des Patriarchats – die historisch bedeutsamste Form der betrieblichen
Sozialordnung in Deutschland – ist das wichtigste Merkmal des Wandels in den
späten 1970er- und den 1980er-Jahren.
Andere Studien zu den Interaktionsmustern der betrieblichen
Interessenvertretung kommen zu ganz ähnlichen Ergebnissen (Bosch, 1997;
Osterloh, 1993).
Die gemeinsame Botschaft lautet: die betriebliche Mitbestimmung hat an Konturen
gewonnen. Sie wird von der Mehrzahl der Arbeitgeber heute akzeptiert. Sie ist
in weiten Bereichen der Wirtschaft zu einer Selbstverständlichkeit und zu einem
Eckpfeiler im deutschen System der industriellen Beziehungen geworden. Es hat
ein tiefgreifender Wandel der Interaktionskulturen stattgefunden, den Bosch als
Kultur der Versachlichung, der Ent-Ideologisierung und der Professionalisierung
beschreibt (Bosch, 1997)
Dieser Wandel hat entgegen allen Erwartungen in einer Zeit
andauernd hoher Arbeitslosigkeit stattgefunden. Unter den vielen Faktoren, die
dazu geführt haben, sind drei besonders wichtig: die große Schubkraft des
epochalen BetrVG 72, das als Beispiel
für den Erfolg eines gesellschaftspolitischen Reformgesetzes gelten kann; die
auf dem Hintergrund der veränderten wirtschaftlichen Herausforderungen
entstehenden Beteiligungsstrategien des Managements; und die rasante
De-Legitimierung patriarchalischer und autoritärer Orientierungs- und
Verhaltensmuster in der Gesellschaft, insb. bei der jüngeren Generation.
IV. Das Verhältnis
zwischen BR und Belegschaft
Die Betriebsrat-Rolle tendiert dazu, eine spezialisierte
Berufstätigkeit (Professionalisierung) zu werden, deren interne Arbeitsregeln
und Verbindlichkeiten vielen Arbeitnehmern undurchsichtig sind. Die
Feststellung einer Entfremdung zwischen ihm und der Belegschaft ist ein fester
Bestandteil der Mitbestimmungsforschung seit den frühen 1950er-Jahren bis auf
den heutigen Tag. Eine Ursache dafür ist die widersprüchliche Rollenanforderung
an den Betriebsrat, der einerseits als auf Zeit gewählter Mandatsträger mit dem
Arbeits- und Lebenszusammenhang seiner Wähler eng verbunden bleiben soll, der
aber auf der anderen Seite dem Management argumentativ das Wasser reichen
können soll, und ihm damit auch ein Stück ähnlich wird.
Vielfach wurde befürchtet, dass durch die Einführung von Gruppen- und
Teamarbeit, also durch mehr Selbstvertretung anstelle von
Stellvertretung, das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Belegschaft in
Mitleidenschaft gezogen wird. Die Praxis zeigt jedoch, dass er durch die
Beteiligungskonzepte nicht an Bedeutung für die Beschäftigten verloren hat (Dörre, 1996).
V. BR und Gewerkschaft
Das Verhältnis zwischen beiden ist durch das Dualitätsprinzip
bestimmt: der Betriebsrat ist formal unabhängig von der Gewerkschaft, aber
zwischen beiden besteht faktisch eine weitgehende gegenseitige Durchdringung,
oft sogar eine enge Symbiose, auf der Grundlage einer arbeitsteiligen
Ergänzung. Ca. 75% der Betriebsrat-Mitglieder sind Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft. Die führenden Leute
der Gewerkschaft im Betrieb sind in der Regel auch im Betriebsrat. Umgekehrt
durchdringen die Betriebsräte die gewerkschaftlichen Willensbildungsgremien. So
sind ca. 70% der Mitglieder der Tarifkommissionen und der
Verwaltungsstellenvorstände Betriebsrat-Mitglieder. Ihre Schlüsselstellung
hängt damit zusammen, dass sie wesentliche Bestandsfunktionen für die
Gewerkschaft erfüllen: sie führen ihnen die meisten Mitglieder zu und sie
spielen eine herausragende Rolle im Tarifgeschehen, indem sie über die
Mobilisierungsbereitschaft der Mitglieder informieren und die Einhaltung der
Tarife überwachen. Die Gewerkschaften vermitteln den Betriebsräten das für die
Mitbestimmungspraxis nötige Sachwissen durch Schulung und Beratung.
Durch die zunehmende Verbetrieblichung der Tarifpolitik ist
das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft in den letzten Jahren
neuen Belastungen ausgesetzt. Die Betriebsräte haben einen relativen
Bedeutungszuwachs und die Gewerkschaften
einen Bedeutungsverlust erfahren (Schmidt,
/Trinczek, 1991; Bispinck,
/Schulten, 1999).
VI. BR im Zeichen von
Flexibilisierung und shareholder value
Seit Ende der 1980er-Jahre ist die Welt der Unternehmen
gravierenden Wandlungen unterworfen, die auch die betriebliche Mitbestimmung
nicht unberührt lassen. Die Stichworte sind Dezentralisierung,
Flexibilisierung, Globalisierung. Die Shareholder-value-Philosophie wird zum
Ausdruck einer gesteigerten Ökonomisierung der Arbeits- und Sozialbeziehungen
innerhalb der Unternehmen unter dem Regime von Kapitalmarktstrategien, die bis
dahin in Deutschland unbekannte Profitraten vorgeben. Dies hat zahlreiche
Autoren zu düsteren Prognosen hinsichtlich des Fortbestands der Mitbestimmung
veranlasst. Die Rede ist vom „ Auslaufmodell “ (Streeck, 1999),
bzw. vom Ende des „ Rheinischen Kapitalismus “ . Autoren, die
institutionentheoretischen Konzepten folgen, gehen dagegen von einer
Pfadabhängigkeit der Entwicklung aus, die unterschiedliche Spielarten von
Kapitalismus auch in einer globalisierten Welt zulassen.
Als neue Problemzonen der betrieblichen Mitbestimmung sind
u.a. zu nennen:
-
Durch die Zentralisierung wirtschaftlicher Macht
infolge von Unternehmensfusionen und -aufkäufen werden die strategischen
Entscheidungen auf eine Ebene verlagert, die für die lokal operierenden
Betriebsräte nicht mehr erreichbar ist.
-
Durch die Verbetrieblichung der Tarifpolitik,
insbesondere durch die in den letzten Jahren stark verbreiteten
Standortsicherungsverträge, breitet sich eine Aufweichung kollektiver Normen
aus.
-
Gleichzeitig findet als Folge von
Unternehmensaufsplitterungen, Auslagerung und Netzwerkbildung eine
Ent-Betrieblichung statt. Die durchschnittliche Betriebsgröße wird kleiner,
der Betriebsrat verliert an Substanz.
-
Durch die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses und
die voranschreitende Individualisierung der Belegschaften geht die soziale
Basis verloren.
-
Die Shareholder-value-Philosophie marginalisiert die
Mitbestimmung grundsätzlich als systemfremd und störend.
-
Der subjektivistische Paradigmenwechsel in der
Kontrolle der Arbeit, der sich in den Begriffen wie Selbstmanagement,
Intrapreneur und Arbeitskraftunternehmer ausdrückt, verändert nachhaltig den
traditionellen Interessenbegriff und damit das Verständnis von Mitbestimmung.
-
Durch das Wachstum des Dienstleistungssektors und der
New Economy breiten sich die mitbestimmungsfreien Zonen aus.
Für einige dieser Bedrohungsszenarien lassen sich aber auch
mildernde empirische Beobachtungen ins Feld führen. So wirkte der
Auseinanderentwicklung von Unternehmens- und Mitbestimmungsstruktur das BetrVG 2001 entgegen. Die
Standortsicherungsvereinbarungen stellen nach entsprechenden Erkenntnissen (Bahnmüller, 2001)
keine „ wilde “ , sondern eine kontrollierte Dezentralisierung des
Normierungsniveaus unter Beteiligung der Gewerkschaften dar. Ein
bemerkenswertes Untersuchungsergebnis war, dass die Einführung der
betrieblichen Mitbestimmung in den besonders stark am shareholder value
orientierten Unternehmen von der Börse und ihren Analysten nicht abgestraft wurden (Hauser-Ditz,
/Höpner, 2001). Der shareholder value hat bisher nicht zu
einem Kreuzzug gegen die Mitbestimmung geführt, er hat jedoch über die
forcierte Ökonomisierung der Arbeit sehr wohl Auswirkungen auf den Typus der
Mitbestimmung. Eine größere Herausforderung stellt allerdings die zunehmende
Auflösung des sozialen Zusammenhalts der Belegschaften innerhalb von
Unternehmens- und strategischen Netzwerken dar (Sydow,
/Wirth, 1999).
Insgesamt ist festzustellen, dass sich das Verhältnis
zwischen Betriebsrat und Management in den 1990er-Jahren nicht verschlechtert
hat. Von einer generellen De-Stabilsierung kann keine Rede sein. Es spricht
vieles dafür, dass die betriebliche Mitbestimmung zu einem tief verankerten
kulturellen Allgemeingut in Deutschland geworden ist, das sich erfolgreich
behauptet gegenüber schwankenden Umgebungseinflüssen.
Der Wandel der Betriebsrat-Rolle wird häufig in die Formel
gefasst: weg von der reaktiven Arbeitnehmerschutzpolitik und hin zu einer
strategisch orientierten Gestaltungspolitik. Tatsächlich trifft diese
anspruchsvolle Charakterisierung nur für wenige besonders professionalisierte
Betriebsräte in großen Konzernen zu. Viele bewegen sich dagegen noch weitgehend
in der Spur reaktiver Schutzpolitik. Sie haben deutliche Vorbehalte gegenüber
einem allzu forcierten Co-Management (Bergmann, 2001;
Seitz, 2001).
Die Betriebsräte stehen unter der Herausforderung, die neuen
Organisationsprinzipien und Arbeitsformen auch auf sich selbst anzuwenden.
Projektmanagement im Betriebsrat-Gremium und beteiligungsorientierte Arbeit
sind die Meilensteine eines Umdenkungs- und Modernisierungsprozesses, dessen
Erfolg nach vorliegenden Erkenntnissen (Frerichs,
/Martens, 1999) durch eine externe professionelle Beratung
erheblich gesteigert werden kann.
VII. „ Mitbestimmungsfreie
Zonen “ : Kleinbetriebe und Dienstleistungsbetriebe
Das Vorhandensein von Betriebsräten ist ebenso wie die Höhe
des gewerkschaftlichen Organisationsgrades stark von der Betriebsgröße
abhängig. Von den Kleinstbetrieben (5 – 20 Beschäftigte) haben nur 4% einen
Betriebsrat (der hier nur aus einem Betriebsobmann besteht), von den kleinen
Betrieben mit 21 – 50 Beschäftigten 16% (Wassermann, 2000)
und von den kleinen Mittelbetrieben mit 51 – 100 Beschäftigten ca. 50%. Jedoch ab
einer Größe von 150 – 300 Beschäftigten (Mittelbetriebe) ist seit etwa zwei
Jahrzehnten in Industriebetrieben ein Betriebsrat üblich. Entgegen der
leichtgängigen Wortverknüpfung „ Klein- und Mittelbetrieb “ besteht zwischen beiden
ein deutlicher Unterschied. Die geringe Verbreitung der institutionalisierten
Mitbestimmung in Kleinst- und Kleinbetrieben wird von einigen Autoren, die die
Anforderungen aus gewerkschaftlicher Sicht einheitlich über alle
Betriebsgrößenklassen legen, als Mitbestimmungsdiaspora kritisiert. Andere
Autoren betonen dagegen mehr die Besonderheiten dieser Betriebe, in denen in
vielen Fällen auch ohne Rückgriff auf die Institutionen des BetrVG Mitbestimmung stattfindet
(Schattenpartizipation; vgl. Hilbert,
/Sperling, /Fretschner, 1999).
In Dienstleistungsbetrieben
kumulieren sich zwei Faktoren, die die Bildung von Betriebsräten erschweren.
Sie sind zu einem noch höheren Anteil als in der Industrie Klein- und
Kleinstbetriebe. Hinzu kommt, dass die Angestelltenkultur eine große Distanz
zur Gewerkschaft aufweist. Dennoch sind in den größeren Angestelltenbetrieben,
auch solchen mit einem hohen Anteil an hochqualifizierten (akademisch
ausgebildeten) Angestellten, Betriebsräte immer mehr eine
Selbstverständlichkeit geworden. Diese unterscheiden sich aber von den
Betriebsräten in der Industrie: sie stehen in keiner Symbiose mit der
Gewerkschaft, für sie ist der Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit ein fremdes
Bezugsfeld, sie repräsentieren vielmehr den individualistischen unternehmerisch
orientierten Leistungsträger. Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass sich
dieses hochqualifizierten-typische gewerkschaftsferne Verhaltensmuster auch auf
andere Bereiche mit einer mittleren Qualifikationsstruktur ausbreitet. Hier
liegt möglicherweise eine der größten für die nächste Zeit zu erwartenden
Veränderung der betrieblichen Mitbestimmung.
VIII. BR in Ostdeutschland
In Ostdeutschland war die Einführung von Betriebsräten
geprägt durch die Restriktionen einer Privatisierung unter Schock. Die
wirtschaftliche Dauerkrise ließ keine Phantasie aufkommen für
mitbestimmungspolitische Spielräume, es ging unentwegt ums Überleben. Auf
diesem kargen Boden wuchs ein notgedrungenes Co-Management heran, das noch
ökonomischer ist als in westdeutschen Betrieben (Schmidt, 1998;
Kädtler, et
al. 1997). Die Distanz zur Gewerkschaft ist groß und die Unterstützung durch
die verängstigte Belegschaft gering. Die Tarifbindung der Arbeitgeber ist
schwach, und auch diejenigen, die im Arbeitgeberverband sind, unterlaufen nicht
selten mit stillschweigender Billigung der Betriebsräte geltende Tarifnormen.
IX. Ausblick
Die Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist in Deutschland
vor allem durch die Initiative des Staates zu einem industriellen Bürgerrecht
geworden, das in einem jahrzehntelangen Kampf um Anerkennung in der betrieblichen
Praxis Gestalt angenommen hat. Sie ist zu einem Modell der Gestaltung von
Interessenvertretung in Organisationen geworden, das nicht mehr allein auf die
Arbeitswelt beschränkt ist, sondern das auf das Handeln in anderen
Organisationsfeldern, von den Schulen bis zu den Kirchen, beispielgebend
ausstrahlt. Diese jüngere Erfolgsgeschichte der betrieblichen Mitbestimmung
ereignete sich vor dem Hintergrund von „ skandalös “ hoher Arbeitslosigkeit,
eines tiefgreifenden Wandels von Arbeit und Organisation, und eines häufig
beschworenen Wertewandels. Insbesondere die Konkurrenz mit anderen weniger
mitbestimmten Systemen der industriellen Beziehungen, denen das deutsche Modell
infolge der Globalisierung der Wirtschaft ausgesetzt ist, ließ seinen Niedergang
befürchten. Diese Prognosen haben sich als falsch erwiesen. Die betriebliche
Mitbestimmung und die in ihrem Rahmen praktizierte kooperative
Konfliktverarbeitung erfreuen sich einer recht hohen Stabilität. Das schließt –
auch weitreichende – Veränderungen für die Zukunft nicht aus. Diese sind in
folgenden Richtungen zu erwarten:
Die betriebliche Mitbestimmung wird sich mehr und mehr aus
ihren Praxis- und Symbolformen in der industriellen Fertigung herauslösen und
Formen entwickeln, die mehr den Arbeitswelten in den alten und neuen
Dienstleistungsbereichen angepasst sind. Die Betriebsräte werden distanzierter
gegenüber der Gewerkschaft. Das beiderseitige Verhältnis wird mehr den
Charakter einer „ neutralen “ Dienstleistungsbeziehung annehmen. Die Arbeitsbedingungen
werden weniger einheitlich und damit weniger zugänglich für kollektive
Regelungen sein. Das wird zu einer noch stärkeren Pluralisierung der
Handlungsbedingungen der BR führen.
Literatur:
Abel, J./Sperling, H. J. : Umbrüche
und Kontinuitäten, Perspektiven nationaler und internationaler
Arbeitsbeziehungen, München et al. 2001
Bahnmüller, R. : Verbetrieblichung der
Lohnpolitik? Ein Überblick über die 90er Jahre, in: Die Mitbestimmung, Jg. 47,
H. 10/2001, S. 23 – 27
Bergmann, J. : Betriebsräte im
Shareholder-Kapitalismus: ratlos. Einige Befunde aus einer Befragung von
Betriebsräten und Vertrauensleuten, in: Umbrüche und Kontinuitäten,
Perspektiven nationaler und internationaler Arbeitsbeziehungen, hrsg. v. Abel,
J./Sperling, H. J., München et al. 2001, S. 101 – 112
Bertelsmann
Stiftung/Hans-Böckler-Stiftung, : Mitbestimmung und neue Unternehmenskulturen –
Bilanz und Perspektiven. Bericht der Kommission Mitbestimmung, Gütersloh 1998
Bispinck, R./Schulten, T. :
Flächentarifvertrag und betriebliche Interessenvertretung, in:
Konfliktpartnerschaft, hrsg. v. Müller-Jentsch, W., 3. A., München et al. 1999,
S. 185 – 212
Bosch, A. : Vom Interessenkonflikt zur
Kultur der Rationalität. Neue Verhandlungsbeziehungen zwischen Management und
Betriebsrat, München et al. 1997
Brigl-Matthiaß, K. : Das
Betriebsräteproblem in der Weimarer Republik, Berlin/Leipzig 1926 (Wieder
abgedruckt), in: Die Betriebsräte in der Weimarer Republik, Band 2, hrsg. v.
Crusius, R., Berlin 1978
Bundesmann-Jansen, J./Frerichs, J. :
Betriebspolitik und Organisationswandel. Neuansätze gewerkschaftlicher Politik
zwischen Delegation und Partizipation, Münster 1995
Däubler, W. : Novellierte
Betriebsverfassung, in: Industrielle Beziehungen, H. 4/2001, S. 364 – 378
Deiß, M. : Betriebsrat – quo vadis?
Interessenvertretung in vernetzten Wertschöpfungsketten, in: Vom Klassenkampf
zum Co-Management? Perspektiven gewerkschaftlicher Betriebspolitik, hrsg. v.
Klitzke, U. et al., Hamburg 2000, S. 117 – 146
Dörre, K. : Betriebsräte im
Reorganisationsprozeß. Über partizipative Managementkonzepte zu neuen
industriellen Beziehungen im Betrieb?, in: Intelligenter, nicht härter
arbeiten. Gruppenarbeit und betriebliche Gestaltungspolitik, hrsg. v.
Bahnmüller, R./Salm, R., Hamburg 1996, S. 153 – 171
Flecker, J./Krenn, M. : Risse im
Fundament? Betriebliche Arbeitsbeziehungen im Wandel der Sozialpartnerschaft,
in: Zukunft der Sozialpartnerschaft, hrsg. v. Karlhofer, F./Talos, E., Wien
1999, S. 47 – 74
Frerichs, J./Martens, H. :
Projektmanagement und Beteiligung in der Betriebspolitik, in: Arbeit, H.
4/1999, S. 389 – 404
Funder, M. : Stand und Perspektiven
der Mitbestimmung, Düsseldorf 1995
Fürstenberg, F. : Der Betriebsrat –
Strukturanalyse einer Grenzsituation, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und
Sozialpsychologie, Jg. 10, 1958, S. 418 – 429
Hauser-Ditz, A./Höpner, M. : Zur
Bewertung mitbestimmter Unternehmen am Neuen Markt, in: Mitbestimmung in der
New Economy – Ein Widerspruch?, hrsg. v. Bertelsmann Stiftung,
/Hans-Böckler-Stiftung, , Gütersloh 2001
Hilbert, J./Sperling, H.
-J./Fretschner, R. : Interessenvertretung in Klein- und Mittelbetrieben, in:
Konfliktpartnerschaft, hrsg. v. Müller-Jentsch, W., 3. A., München et al. 1999,
S. 257 – 372
Kädtler, J. : Betriebsräte in
Ostdeutschland, Opladen 1997
Kotthoff, H. : Betriebsräte und
betriebliche Herrschaft. Eine Typologie von Partizipationsmustern im
Industriebetrieb, Frankfurt et al. 1981
Kotthoff, H. : Betriebsräte und
Bürgerstatus. Wandel und Kontinuität betrieblicher Mitbestimmung, München et
al. 1994
Kotthoff, H. : Betriebsräte und
betriebliche Reorganisation. Zur Modernisierung eines „ alten Hasen “ , in:
Arbeit, H. 4/1995, S. 425 – 442
Kotthoff, H. : Mitbestimmung in
Zeiten interessenpolitischer Rückschritte. Betriebsräte zwischen
Beteiligungsofferten und „ gnadenlosem Kostensenkungsdiktat “ , in: Industrielle
Beziehungen, H. 1/1998, S. 76 – 100
Lecher, W./Platzer, H. W./Rüb, S. :
Europäische Betriebsräte. Perspektiven ihrer Entwicklung und Vernetzung,
Baden-Baden 2001
Marginson, P./Gilman, M./Jacobi, O. :
Negotiating European Works Councils: An Analysis of Agreements under Article
13, Luxemburg 1998
Martens, H. : Auslaufmodell oder
Reformkonzept für die moderne Teilhabegesellschaft? Eine kritische Würdigung
der Ergebnisse der neuen Mitbestimmungskommission von Hans-Böckler-Stiftung und
Bertelsmann Sitftung, in: Soziale Welt, Jg. 50, H. 1/1999, S. 67 – 86
Müller-Jentsch, W. :
Konfliktpartnerschaft. Akteure und Institutionen der industriellen Beziehungen,
3. A., München et al. 1999
Müller-Jentsch, W. : Mitbestimmung
als kollektiver Lernprozeß. Versuch über die Betriebsverfassung, in: Geschichte
als Möglichkeit. Über die Chancen von Demokratie, hrsg. v. Rudolph, K./Wickert,
C., Essen 1995a
Müller-Jentsch, W. : Auf dem
Prüfstand: das deutsche Modell der industriellen Beziehungen, in: Industrielle
Beziehungen, H. 1/1995b, S. 11 – 24
Niedenhoff, H. -U. : Die Kosten der
Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes, Köln 1994
Osterloh, M. : Interpretative
Organisations- und Mitbestimmungsforschung, Stuttgart 1993
Promberger, M. : Strukturen und
Prozesse in der betrieblichen Interessenvertretung. Eine Fallstudie des
Instituts für Praxisorientierte Forschung und Beratung, Erlangen 1991
Rudolph, W./Wassermann, W. :
Trendreport Betriebsrätewahlen \'98. Das Profil der Betriebsräte zum Ende der
90er Jahre, Düsseldorf 1998
Schmidt, R./Trinczek, R. : Duales
System: Tarifliche und betriebliche Interessenvertretung, in:
Konfliktpartnerschaft. Akteure und Institutionen industrieller Beziehungen,
hrsg. v. Müller-Jentsch, W., 2. A., München et al. 1991, S. 167 – 199
Schmidt, R. : Mitbestimmung in
Ostdeutschland, Gütersloh 1998
Schmierl, K. : Interessenvertretung
ohne kollektive Akteure? Grenzen industrieller Beziehungen bei entgrenzter
Produktion, in: Entwicklungstrend der Unternehmensreorganisation.
Internationalismus, Dezentralisierung, Flexibilisierung, hrsg. v. Funder, M.,
Linz 2000
Seitz, B. : Industrielle Beziehungen
im Maschinenbau: Betriebsräte und Management auf dem Weg zu neuen
Verhandlungsmustern?, in: Umbrüche und Kontinuitäten, hrsg. v. Abel,
J./Sperling, H. J., München et al. 2001, S. 113 – 127
Streeck, W. : German Capitalism: Does
it Exist? Can it Survive?, in: Political Economy of Modern Capitalism, hrsg. v.
Crouch, C./Streeck, W., London 1997, S. 33 – 54
Streeck, W. : Einige Anmerkungen zu
Helmut Martens „ Kritischer Würdigung “ des Mitbestimmungsberichts von 1998, in:
Soziale Welt, Jg. 50, H. 1/1999, S. 87 – 92
Sydow, J./Wirth, C. : Von der
Unternehmung zum Unternehmungsnetzwerk – Interessenvertretungsfreie Zonen statt
Mitbestimmung?, in: Konfliktpartnerschaft. Akteure und Institutionen
industrieller Beziehungen, hrsg. v. Müller-Jentsch, W., 3. A., München et al.
1999, S. 157 – 184
Teuteberg, H. J. : Geschichte der
industriellen Mitbestimmung in Deutschland. Ursprung und Entwicklung ihrer
Vorläufer im Denken und in der Wirklichkeit des 19. Jahrhunderts, Tübingen 1961
Trinczek, R. : Betriebliche
Mitbestimmung als Interaktion, in: Zeitschrift für Soziologe, Jg. 18, 1989, S.
444 – 445
Wassermann, W. : Zum Reformbedarf des
Betriebsverfassungsgesetzes, in: WSI-Mitteilungen, Jg. 53, H. 11/2000, S.
697 – 705
Weitbrecht, H./Mehrwald, S. :
Mitbestimmung, Human Ressource Management und neue Beteiligungskonzepte, in:
Die wirtschaftlichen Folgen der Mitbestimmung, hrsg. v. Frick, B./Kluge,
N./Streeck, W., Frankfurt et al. 1999, S. 89 – 128
Weltz, F. : Kooperative
Konfliktverarbeitung, in: Gewerkschaftliche Monatshefte, H. 5/1977, S. 291 – 301
|