Inhaltsübersicht
I. Übersicht
II. Historische
Entwicklung und Institutionalisierung
III. Begriff
IV. Aufgaben
und Ziele
V. Aufgabenschwerpunkte
VI. Arbeitsmedizinische
Forschung und Praxis
VII. Zukunftsperspektiven
I. Übersicht
Die moderne Arbeitsmedizin in Deutschland als eine der
Facharztdisziplinen der Humanmedizin fußt auf jahrhundertealtem
Erfahrungswissen aus der Arbeitswelt. Praktische Fabrikarzttätigkeit und
wissenschaftliche Arbeitsphysiologie ergänzten sich seit Mitte des 19. Jh.
insbesonders bei der Beurteilung der Arbeitsschwere, zumal körperliche
Schwerarbeit noch bei über 80% der Tätigen vorlag und nur der kleine Kreis um
die Betriebsführung (ca. 5%) Leichtarbeit verrichtete. Heutzutage sind diese
Zahlenwerte gegeneinander ausgetauscht. Dies allein schon deutet darauf hin,
dass sich insbesondere seit der Mitte des 20. Jh. unsere Arbeitswelt mit ihren
zunehmend geringeren physischen Belastungen und muskulären Beanspruchungen
grundlegend in Richtung Dienstleistungstätigkeit (primärer und sekundärer
Sektor zur Zeit ca. 74%) mit vornehmlich mentalen und psycho-sozialen
Stressoren gewandelt hat. Insofern hat sich auch die Arbeitsmedizin längst aus
ihren traditionellen Aufgaben gelöst, um neuen Anforderungen in sich dynamisch
weiterentwickelnden alten und neuen Berufen sowie den zugehörigen Aus- und
Weiterbildungen gerecht zu werden. Auch die starke Vertretung (un)verheirateter
Frauen in Teil- oder Vollzeit-Arbeitsverhältnissen wirft arbeitsmedizinische
Fragen auf. Des Weiteren führen politische Zusammenschlüsse (Europäische Union
EU) und die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung dazu, dass sich durch
derzeitige und zukünftige Zuwanderungen die Personalstrukturen von Kleinst-
(< 10 Arbeitnehmer), Klein- (10 – 49 Arbeitnehmer), Mittel- (50 – 99
Arbeitnehmer) und Großbetrieben (≥ 100 Arbeitnehmer) in allen
Berufsfeldern verändern werden, womit vielfältige, spezielle arbeits- und
sozialmedizinische Aufgaben verbunden sind.
Deshalb muss die Arbeitsmedizin in Gegenwart und Zukunft mehr
noch als bisher ganzheitlich gesundheits- und leistungsbezogen auf
verschiedenen Beurteilungsebenen (Luczak, 1997,
S. 16) Einfluss nehmen auf die Gesamtheit der Ausprägungen menschlicher
Berufsarbeit. Dies betrifft alle singulären sowie interdependenten Belastungen
und Beanspruchungen aus physischer (muskulärer), mentaler (geistiger),
psychischer (seelischer) und sozialer (gemeinnütziger) Tätigkeit. Da der
arbeitende Mensch immer weniger den natürlichen, sondern vermehrt künstlichen
Arbeits- und Umweltbedingungen ausgesetzt ist, gewinnen aus arbeits- und
gesundheitsmedizinischer Sicht Fragen nach der Aushaltbarkeit (kurzzeitiger
Aspekt), Erträglichkeit (mittelfristig) sowie Schädigungslosigkeit und
langfristigen Ausführbarkeit der jeweiligen Arbeit besonders an Bedeutung.
Dabei dürfen die Arbeitsanforderungen die allgemein anerkannten sowie
arbeitsmedizinisch individuell beurteilten Grenzen der Leistungsfähigkeit nicht
überschreiten. Wahrnehmung und Bewertung einer (dis-)komfortablen
Arbeitssituation durch die Arbeitenden wird durch psycho-soziale Begriffe wie
Zumutbarkeit einer Arbeit, Arbeitszufriedenheit,
Persönlichkeitsentfaltung bei der Arbeit sowie Sozialverträglichkeit durch
Partizipation an Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
und Arbeitsorganisation beschrieben. Je sensibler und ethisch verantwortlicher
der kostenintensive Faktor \'Mensch\' bei der Umsetzung betrieblicher Ziele und
Aufgaben eingesetzt wird, umso größeren Nutzen (Nutzen-Kosten-Analysen) kann
die \'Human-Ressource\' erbringen (Return on Investment in Human Health). Denn
ein gutes \'Betriebsklima\' ohne Mobbing
mit durchwegs starkem Corporate Culture- und Corporate Identity- Empfinden
bewirkt auch hohe Arbeitsmoral mit Verantwortungsbewusstsein und dauerhafter
Handlungsbereitschaft.
II. Historische
Entwicklung und Institutionalisierung
Hinweise auf arbeitsbedingte Gefährdungen von Menschen finden
sich u.a. bereits in frühen Überlieferungen bei Asklepiades, /, Hippokrates, /,
Galen, / u.a.m. mit Abhandlungen über Rheuma, Arthritis, Gelenkerkrankungen und
Rückenschmerzen der Steinhauer, Hautschäden bei Berg- und Hüttenleuten,
Staublungenerkrankungen bei Webern etc. (Koelsch, 1970).
Im 18. Jh. schlug der Schweizer Tissot, als Erster vor, in Krankenhäusern
Abteilungen für Berufskrankheiten einzurichten. Im Zuge der Industrialisierung
im 18. und 19. Jh. führten die bahnbrechenden medizinischen Erkenntnisse europaweit
zu einer starken ärztlichen Spezialisierung, – u.a. auch in die Teildisziplinen
der Physiologie und Arbeitsphysiologie, die in Deutschland von Max Rubner,
Atzler, E. A. Müller, Graf, Lehmann, Valentin, Konietzko, Fruhmann,
Nowak, Laurig, Ulmer u.v.a. im 20. Jh. weitergeführt wurden.
Die ärztlichen Berichte seit dem 17. Jh. aus den europäischen
Industrieländern fanden zunehmend auch politisch Widerhall, – bspw. in der
Etablierung der aus Technikern und Ärzten bestehenden Gewerbeaufsicht seit
1870. Fabrikärzte wie C. Knaps (1862), L. Ney (1879), F. Koelsch, E. W. Baader
u.v.m. untersuchten nun verstärkt die neuen Fabrikkrankheiten. Sie waren mit
praktischen Erkenntnissen und Grundlagenforschungen Wegbereiter einer
wissenschaftlichen und messenden Arbeitsmedizin für die späteren Werks-,
Betriebs- und Fachärzte für Arbeitsmedizin.
Einige Daten seien herausgegriffen: 14.05.1925
Implementierung der gewerblich-klinischen Arbeitsmedizin im
Auguste-Victoria-Krankenhaus durch Gründung der ersten \'Station für
Gewerbekrankheiten\' (Leitung: E. W. Baader); 1949 Gründung des Verbands
Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW)
sowie 1962 der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (DGAUM); 1973 Erlass des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG); 1974/75 Inkrafttreten der vom
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) verfassten Unfallverhütungsvorschriften (UVV) \'Fachkräfte für Arbeitssicherheit\' (BGV A6) und \'Betriebsärzte\' (BGV
A7); 1976 Beschluss des 79. Deutschen Ärztetages über die Einführung der
Gebietsbezeichnung \'Arbeitsmedizin\' (4-jährige Facharztausbildung) und die
Zusatzbezeichnung \'Betriebsarzt\' (nur 2-jährige Weiterbildung). Eine Neufassung
der Muster-Weiterbildungsordnung für Ärzte [(M-)WBO-Ä] soll zukünftig nur noch
die Facharztausbildung Arbeitsmedizin zulassen. Von den am 31.12.2000
registrierten 13.395 Arbeits- und Betriebsmedizinern sollten lt. ASiG alle der mehr als 2,5 Mio.
deutschen Betriebe mit über 38 Mio. Erwerbstätigen und einer Jahresarbeitszeit
von 57,1 Mrd. Stunden betreut werden, was die Bedeutung dieses Fachgebietes
unterstreicht (Statist. Bundesamt/Pressestelle). Wegen des Mangels an
betriebsärztlichen Kräften sowie Weiterbildungsstellen für Ärzte (Eikmann,
/Herr, 2001) wird bisher nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmer
betriebsmedizinisch versorgt, weshalb die Verantwortlichen bereits neue Modelle
und Varianten erproben (bspw. sog. \'Unternehmermodell\').
Neben Lehrstühlen für Arbeitsmedizin an Universitäten wurden
seit 1953 auch solche für Arbeitswissenschaft
oder Ergonomie an Technischen Universitäten eingerichtet, womit
schwerpunktmäßig Ziele der Arbeitsphysiologie, -pathophysiologie, -psychologie,
-hygiene, -toxikologie, -pädagogik sowie von Arbeitsgestaltung, -organisation,
-sicherheit, -schutz, Produktions- und Produktergonomie etc. verfolgt werden.
In diesem Zusammenhang steht auch die Gründung der Gesellschaft für
Arbeitswissenschaft (GfA) im Jahre
1953 (Raehlmann,
/Volpert, 1997, S. 21). In internationalen Dachorganisationen
wie International Commission on Occupational Health (ICOH), International Ergonomics Association (IEA) sind die Verbände vieler Länder zusammengeschlossen.
III. Begriff
Die klassische Definition für \'Arbeitsmedizin\' von der
Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) lautet:
„ Arbeitsmedizin ist die Lehre von den Wechselbeziehungen
zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und
seinen Krankheiten andererseits. Sie beruht auf dem Studium der physischen und
psychischen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt. Diese
Reaktionen werden mit modernen Methoden objektiviert und qualifiziert. Die
arbeitsbedingten Gesundheitsschäden müssen aufgedeckt werden. Aufgabe der
Arbeitsmedizin ist es, das Verhältnis zwischen Mensch und Arbeit zu
harmonisieren. Durch präventive und hygienische Maßnahmen sind Schäden an Leben
und Gesundheit zu verhüten. Aufgetretenen gesundheitlichen Störungen aller Art
muss durch den Einsatz moderner Früh- und Feindiagnostik und umfassender
Therapie in Praxis und Klinik entgegengewirkt werden. Das trifft speziell für
die Erkennung und Behandlung der bisher anerkannten Berufskrankheiten am
Arbeitsplatz (verursacht durch chemisch-physikalische Einwirkungen usw.) zu.
Dem Geschädigten ist die Wiederanpassung durch Rehabilitation an seine Arbeitsumwelt
zu erleichtern. Zumindest ist aber für ihn durch eine objektive und sachkundige
Wertung und fachgerechte Begutachtung eine optimale Entschädigung zu erwirken. “
In dieser Definition sind gegenwärtige und zukünftige Ziele
und Gesundheitsaufgaben der Arbeitsmedizin umrissen, die den arbeitenden
Menschen in den Betrachtungsmittelpunkt stellen und eine praxisentsprechende
Umsetzung von \'man-machine-systems\', also Anpassunng aller arbeitsrelevanten Faktoren an den Menschen anstreben.
Allerdings verändert sich die Gesellschaft sowie die gesamte Arbeitswelt
sozial-ethisch, produktionstechnisch und anforderungsbezogen dermaßen schnell
und tiefgreifend, dass die betriebsmedizinischen Aufgaben schwerpunktmäßig
angepasst werden müssen. Demgemäß geht es bei der seit Jahren rückläufigen Zahl
der Arbeits- und Wegeunfälle, besonders der tödlichen (774 + 576 im Jahr 2002),
zukünftig nicht nur darum, „ ? Schäden an Leben ? zu verhüten “ , wie es auch §
618 BGB und § 62 HGB formulieren. Vielmehr ist gleichermaßen vorrangig der
präventiv-medizinische Auftrag betrieblicherseits (Verhältnisprävention) sowie
von den Erwerbstätigen selbst (Verhaltensprävention), sowohl im Betrieb als im
Privatbereich umzusetzen. Dies auch unter dem Aspekt, dass bei einer mittleren
Arbeitszeit/Erwerbstätigem von 1.503 h/a (per 31.12.1999) der AN kaum 18% der
Jahresstunden im Betrieb, wohl aber über 82% der Zeit in persönlicher
gesundheitsbezogener Verantwortung zubringt! ArbSchG (§§ 11 – 13), BGV A7 (§ 2)
und ASiG (§ 3) \'Aufgaben der Betriebsärzte\' bieten unter anderem mit einem weit
gesteckten Beratungsauftrag für „ den Arbeitgeber und die sonst für den
Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ? “ eine gute
Handhabe. Es ist allerdings nicht damit getan, arbeitsbezogene Mängel nur aufzudecken,
sondern deren vollständige Beseitigung muss im Hinblick auf Gesundheitsschutz,
-erhaltung und -förderung der Arbeitnehmer kurzfristig erfolgen. Dabei ist auf
die enormen volkswirtschaftlichen, vor allem aber auch betrieblichen
gesundheits- und krankheitsbedingten Kosten (BRD 1999: rd. 11% des BIP
entsprechend 216,8 Mrd. Euro nach der neuen Gesundheitsausgabenrechnung des
Statistischen Bundesamtes) sowie die bedeutenden Einsparpotenziale bei den
zumeist vermeidbaren Berufskrankheiten und Arbeitsausfällen hinzuweisen. Nach
Angaben der Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für das Jahr 2001 betragen
Arbeitsunfälle und Verdachtsanzeigen auf BK pro 1.000 Versicherte in den
westlichen Bundesländern 15?, in den östlichen dagegen 20?, was einen großen
Nachholbedarf hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bedeutet.
Die durchschnittliche Krankenstandsquote betrug lt. Mitteilung der gesetzlichen
Krankenkassen im Jahr 2000 4,25%. Schutzmaßnahmen, auf die der Gesetzgeber in ArbSchG und 12 spezifizierenden
Einzelverordnungen abhebt, bedürfen einer strikten Anwendung sowie betriebsärztlichen
Überwachung und Kontrolle. In einer zukünftigen Neu-Definition
arbeitsmedizinischer Inhalte werden auch erforderliche Forschungsaufgaben über
die zunehmenden psycho-mentalen Arbeitsanforderungen (Mobbing;
Stress und
Stressbewältigung) sowie den Stellenwert von Betriebssport zur
(Teil-)Kompensation der allgemein fortschreitenden Muskel- und Kraftdefizite
(Rücken; Beine) als Folge von beruflicher Leicht- und Dauer-Sitzarbeit sowie
Fehlernährung (ca. 57% aller Frauen und Männer sind übergewichtig; Abb. 1)
benannt werden müssen. Die befriedigende Lösung dieses Aufgabenkomplexes sollte
auch zu einem engeren ärztlich-konsiliarischen Zusammenwirken sowie der
stärkeren Vernetzung mit sicherheitstechnischen und arbeitswissenschaftlich-ergonomischen
Arbeitsfeldern führen.
Abb. 1: Schematische Darlegung der Verteilungen des BMI (Body
Mass Index) für die Jahre 1950, 2000 und 2040 in der Bevölkerung westlicher
Industrienationen auf der Basis von Daten der WHO und Gesundheitsexperten; modifiziert
nach A. Prentice (Prentice, 1998)
IV. Aufgaben und Ziele
Wesentliche Inhalte, Aufgaben und Ziele der
praktisch-präventiven, der wissenschaftlichen und klinisch-kurativen
Arbeitsmedizin sowie der allgemeinen und beruflichen Rehabilitation sind
bereits in den von DGAUM e.V. sowie VDBW e.V. verfassten Definitionen und
Leitlinien umrissen. Im Einzelnen sind u.a. zu präzisieren:
(1) Erfüllung eines umfangreichen arbeitsmedizinischen
Leistungssspektrums entsprechend den \'Leitlinien der DGAUM für
arbeitsmedizinisch relevantes ärztliches Handeln\', den Leitlinien des VDBW (Jancik, 2001),
den arbeitsmedizinisch relevanten Empfehlungen mit Leitliniencharakter sowie
den vielfältigen gesetzgeberischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
(VDBW e. V., 1997,
S. 94). Dazu zählen Beratungen, Untersuchungen, Beurteilungen (ggf. zusammen
mit Umweltmedizinern, Allergologen, Sicherheitsingenieuren,
Ernährungswissenschaftlern u.a.m.), theoretische und praktische Unterweisungen
am Arbeitsplatz (Information, Schutzmaßnahmen, Betriebssport,) sowie
Erste-Hilfe- und notfallmedizinische Versorgung u.a.m.)
(2) Sprechstunden-Ambulanz, auch mit Beratungen bzgl.
Arbeitsplatzfragen, personell-psychischen Problemen, Allergien (Diebschlag, 1996;
Diebschlag,
/Diebschlag, 2000), Ernährung (Adipositas)
(3) Umfassender Gesundheitsschutz, d.h.
-
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (s. BGV A7)
betreffend Erst-, Nach- und nachgehende Untersuchungen
-
Humanisierung und Anpassung der Arbeit an den
Menschen, z.B. Reduzierung von Disstress
-
Arbeitsanforderungen entsprechend Eignung des
jeweiligen AN
-
Schaffung gesundheitlich verträglicher Arbeitsbedingungen,
bspw. durch Arbeitsanalysen, Senkung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten sowie sonstigen gesundheitsschädlichen Einwirkungen seitens
Arbeit, Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung
-
Vorrangig Erfüllung von Sicherheits- und
Präventionsaufgaben (Primär-, Sekundär-, Tertiär-Prävention entsprechend: den
Krankheiten, dem Risiko zu erkranken, der Verschlimmerung eines bestehenden
Leidens zuvorkommen)
(4) Förderung und Aufrechterhaltung des körperlichen,
geistigen und psycho-sozialen Wohlbefindens der AN entsprechend WHO-Definition
\'Gesundheit\': Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen
und seelischen Wohlbefindens, – nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und
Schwäche; ergänzt um das berufliche Wohlbefinden von der Int. Labour Org.
(ILO), Genf.
(5) Nachhaltige Beachtung von Belastungen und Beanspruchungen
älterer männlicher und weiblicher AN, deren Anteil an der Personalstruktur
entsprechend Altersstruktur der Bevölkerung (Abb. 2) zunehmen wird.
Abb. 2: Altersaufbau der deutschen Bevölkerung; modifiziert
nach Versicherungsmedizin (N.N., 2001,
S. 82).
(6) Besondere Anforderungen bzgl. der Integration eingeschränkt
leistungsfähiger sowie ausländischer AN
(7) Kontinuierliche Weiterbildung und Aktualisierung der
Kenntnisse beim Betriebspersonal über Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin sowie
durch Kontakte zu bspw. ZIDA (Zentrale Informations-, Dokumentations- und
Auskunftsstelle Arbeitsmedizin), Datenbanken wie CIVS
(Chemikalien-Informationssystem zu verbraucherrelevanten Stoffen),
Gefahrstoffdatenbank zur GefStoffV
etc., Hochschulinstituten und Kliniken, wissenschaftlichen Gesellschaften
(Berufsverb. Dt. Arbeitsmediziner, DGAUM, VDBW, ICOH u.a.m.),
arbeitsmedizinischen Akademien der Landesärztekammern sowie zu Zentren wie
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Deutsches Zentrum
der Int. Dokumentationsstelle für Arbeitsschutz beim Int. Arbeitsamt in Genf,
European Health Foundation, WHO Collaborating Center of Occupational Medicine
etc.
(8) Dokumentation, Auswertung und Statistik betrieblicher
Krankenstands- und Gesundheitsdaten
(9) Nutzung des betriebswirtschaftlichen Methodeninventars
zum Nachweis des monetären Erfolges arbeitsmedizinischer Tätigkeiten für den
Betrieb
(10) Verstärkte \'Kundenorientierung\' der betrieblich tätigen
Arbeitsmediziner, d.h. Beratung i.w.S. aller im Arbeitsprozess
zusammenarbeitenden Interessensvertreter (u.a. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat)
(11) Mitarbeit der betrieblich tätigen Arbeitsmediziner bei
vielfältigen Firmen-Produktentwicklungen und Güteprüfungen
(12) Erfüllung der Inhalte von Qualitätssicherungssystemen
für sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Dienste. Die GQB (Gesellschaft
für Qualitätssicherung der betriebsmedizinischen Betreuung e.V.)
unterstützt entsprechende Aktivitäten.
V. Aufgabenschwerpunkte
\'Klassische\' Schwerpunkte der praktischen, wissenschaftlichen
und klinischen Arbeitsmedizin waren und sind Feststellung und Untersuchung der pathophysiologischen Zusammenhänge
zwischen chemischen, physikalischen, infektiösen, pulmonalen und dermalen
Einflussfaktoren sowie der Gesamtheit der Körperfunktionen bzw. spezieller
Organsysteme (Berufskrankheiten).
In Erweiterung dieses Spektrums spricht man heute von
Biomonitoring, einem Standardverfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge, womit
generaliter teils warnende, teils überwachende Aufgaben verbunden werden. Dies
bedeutet verstärkte Bemühungen in der Verhaltens-
und Verhältnisprävention (Individual-/ Gruppen- sowie Primär-, Sekundär-
und Tertiärprävention) bzgl. frühzeitiger Erkennung, Meidung und Beseitigung
von Risikofaktoren aller Art. Die Erfolge dieser arbeitsmedizinischen
Akzentuierung von Prävention, Arbeitssicherheit und Arbeitnehmergesundheit
bedürfen zukünftig noch verstärkt beweis- und wirksamkeitsgesicherter
Argumentationen (evidence based occupational medicine), um den betrieblichen Nutzen-Kosten-Effekt im Sinne eines
positiven Return on Investment in Human
Health auch quantitativ belegen zu können.
Vermehrte Anstrengungen sind des Weiteren zu unternehmen, um
das hohe Niveau der bisherigen arbeitsmedizinischen
Vorsorge von Groß- und Mittelbetrieben auch auf bisher noch nicht betreute Klein- und Kleinstbetriebe zu
übertragen, deren arbeitsmedizinische Beratung z.B. durch überbetriebliche
Dienste wahrgenommen werden könnte.
Die Zunahme allergischer
Erkrankungen, wie obstruktiver Atemwegserkrankungen, Kontaktekzeme etc.
durch allgemeine Umweltbedingungen, toxisch-allergische Berufsfelder sowie
Einflüsse aus dem Heim- und Freizeitbereich bedeutet eine arbeitsmedizinisch
besonders ernst zu nehmende Aufgabe. Dies auch unter dem Aspekt, dass heute
bereits ein Drittel der hiesigen Bevölkerung gegen ubiquitäre Umweltallergene
sensibilisiert ist und Krankheitsbilder wie Idiopathic Environmental
Intolerances (IEI, lt. WHO), Multiple Chemical Sensitivity (MCS), Chronic Fatigue Syndrome (CFS), Sick Building Syndrome (SBS) u.v.a. Beziehungen zu Allergien
vermuten lassen.
Neue Forschungsergebnisse, auch aus dem Bereich der maximalen (= noch zulässigen)
Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte), der Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzen (BAT-Werte) etc., werden für
die betrieblich tätigen Arbeitsmediziner sowie die Fachkräfte für
Arbeitssicherheit zu einer Erweiterung und Vertiefung ihrer Tätigkeitsfelder
führen.
Insbesondere die noch frühzeitigere
Erkennung von Gesundheits- und Berufskrankheits-Risiken durch
psycho-mentale Überbelastungen, negative Umgebungseinflüsse aus den vier
Hauptklimafaktoren (Diebschlag,
/Heidinger, 1996), Lärm und aerogene Fremdstoffkonzentrationen
wird zu gemeinsamen Anstrengungen von betrieblichem Arbeitsschutz- und
Gesundheitsmanagement führen müssen. Dies schließt Themen der
Bildschirmtätigkeit (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G37),
Schichtarbeitsysteme, Schutzimpfungen (Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G35,
G42, BK 3.1), Ernährungsqualität und -quantität ( „ Überernährung durch
Unterernährung “ ) u.v.a. ein, worüber mit den Arbeitnehmern auch in
Gesundheitszirkeln zu sprechen ist.
Ein besonderes Anliegen der Arbeitsmedizin im Betrieb
betrifft die wissenschaftlichen und praktischen Arbeitsanalysen sowie die
Reduzierung berufsbedingter psychischer
Störungen/Überforderungen (Disstress, Strain) mit zum Teil schweren
Befindlichkeitsstörungen und häufig auch somatischen Krankheitszeichen am
Muskel-Skelettsystem (u.a. Bandscheiben), des Intestinums (u.a. Magen-Darm),
des Herzens (Koronare Herzkrankheit KHK) und Einbußen der pulmokardialen
Leistungsbreite. Dafür werden unter anderem veränderte Arbeits-, Arbeitsplatz-
und Arbeitsorganisationsbedingungen hinsichtlich PC- und Telearbeit,
Informationsüberflutung, steigendes Arbeitstempo sowie häufig wechselnde
Kollegen, Arbeitsteams und Beschäftigungsverhältnisse verantwortlich gemacht,
wobei Angst (Abb. 3) um die existentielle Sicherheit, dauernd erwartete
Höchstleistungen (lebenslanges Lernen), hohe zeitliche und örtliche
Flexibilität sowie Anpassungsfähigkeit Disstress zum Dauerstress mit innerer
Destabilisierung und Arbeitsverdrossenheit werden lassen können. Frauen mit der Doppelbelastung aus Beruf
und Familie sind psychisch und gesamtgesundheitlich besonders gefährdet. Auch ältere Arbeitnehmer mit naturgegebenen
oder berufsbedingten „ Alterskrankheiten “ werden entsprechend dem veränderten
Altersaufbau unserer Bevölkerung (Abb. 2) zunehmend die Personalstruktur von
Betrieben prägen und zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bzw. Absentismus
beitragen. Daraus resultierende Kosten werden zusätzlich die Betriebe selbst,
aber auch die Sozialversicherungsträger und die gesamte Volkswirtschaft
belasten.
Abb. 3: Psychische Störungen der deutschen Bevölkerung im IV.
Quartal 2001 zunehmend auf hohem Level; modifiziert nach PRAFO im BDA
(Bundesverband der Allgemeinärzte), zit. in: Deutsches Ärzteblatt (N.N., 2001,
S. C2424).
VI. Arbeitsmedizinische
Forschung und Praxis
Arbeits-, sozial- und umweltmedizinische Forschung an
Universitätsinstituten und Kliniken sowie die Umsetzung der Ergebnisse in das
betriebliche Alltagsgeschehen zum gesundheitlichen Wohle der Arbeitnehmer
stehen vice versa in einem sich gegenseitig stimulierenden Verhältnis. Die
Mitteilung neuer wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse erfolgt auf
Jahrestagungen, Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen sowie in Publikationen
in deutschen und internationalen Schriften. Die Umsetzung der betrieblichen
arbeitsmedizinischen Versorgung der Arbeitnehmer erfolgt in der Praxis durch
die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Fachärzte für Arbeitsmedizin oder
Betriebsmediziner, die je nach Betriebsgröße fest angestellt oder stundenweise
tätig sind oder seitens überbetrieblicher Arbeitsmedizinischer Dienste
entsprechend Erfordernis und Recht (ArbSchG,
ASiG, BGV A7 u.a.) bereitgestellt werden. Die vom
Arbeits-/Betriebsmediziner jährlich aufzuwendende Regel-Betreuungszeit pro
Belegschaftsmitglied hängt vom Gefährdungspotenzial am jeweiligen Arbeitsplatz
ab und wurde von den Berufsgenossenschaften festgelegt. Die betriebliche
Alltagspraxis hat vielfach gezeigt, dass die Einbindung arbeitsmedizinischer
Empfehlungen und Umsetzungen in das wirtschaftliche Management betriebliche
Kosteneinsparungen bedeutet. Ein möglichst hoher Realisierungsgrad der
vereinbarten Maßnahmen von Arbeits- und Gesundheitsschutz fördert die
Arbeitnehmer-Akzeptanz der betriebsärztlichen Tätigkeiten.
VII. Zukunftsperspektiven
Gemäß ihrem umfassenden arbeitswissenschaftlichen, sicherheits-
und gesundheitspräventiven Auftrag ist es auch zukünftig primäre Aufgabe der
Arbeitsmedizin, dafür Sorge zu tragen, dass die betrieblichen
Arbeitsvoraussetzungen und die persönlichen Leistungsbedingungen allen medizinischen und
technisch-ergonomischen Anforderungen allzeit bestmöglich entsprechen. Dies
wird in Zukunft noch umso bedeutsamer sein, als sich verändernde persönliche
Lebens- sowie berufliche Arbeitsverhältnisse einer zunehmend überalterten
arbeitenden Bevölkerung (im Jahre 2030 wird jeder dritte Bundesbürger über 60
Jahre alt sein; vgl. Abb. 2) neuer Einsichten und Initiativen für eine neue
Qualität der Arbeit (Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Berlin 2001) bedürfen.
Diese Um- und Neuorientierung ist auch deshalb geboten, weil die herkömmlichen
allgemein- sowie arbeitsmedizinisch empfohlenen Maßnahmen einerseits zunehmend
betriebs- und volkswirtschaftlich nicht mehr bezahlbar sind, andererseits
bisher aber auch keineswegs den angestrebten Erfolg höherer Allgemeingesundheit
und sonderlich reduzierter Arbeitsunfähigkeitstage erbracht haben (vgl.
Statist. Bundesamt, Bonn, Gesundheitsberichterstattung des Bundes,
www.gbe-bund.de; Wiss. Institut der AOK, Bonn, Fehlzeitenreport, www.wido.de;
Bundesministerium für Gesundheit, KG2-Statistik, www.bmgesundheit.de). Auch
deshalb wird allenthalben eine Neuverteilung der Gewichte zwischen präventivem
und kurativem Bereich zu Gunsten ersterem unumgänglich sein. Denn eine
prosperierende Volkswirtschaft benötigt als Voraussetzung immer auch die
körperlich, geistig und seelisch gesunde und somit motivierte, leistungsstarke
arbeitende Bevölkerung, um ein hohes wirtschaftliches Niveau zu sichern. Was
zukünftig also tun?
Volks- und betriebswirtschaftlich bedarf es grundlegender
Änderungen und Erweiterungen der arbeitsmedizinischen Versorgungsstrukturen
bzgl. Nachwuchsförderung, konsequenter Beachtung von Gesetzesregelungen (z.B.
SBG IX) und Normen (ISO, EN, DIN), detaillierten Ursachenanalysen von
Arbeitsunfällen sowie beruflich (mit)bedingten Krankheiten und
Arbeitszeitausfällen durch Allergien (Diebschlag, 1996;
Diebschlag,
/Diebschlag, 2000; Diebschlag, 2002),
Muskel-, Gelenk- und Bandscheibenschmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sog.
Alterskrankheiten (Morbus Alzheimer, Mamma- und Prostatakarzinom etc.),
Falschernährung und Übergewicht (siehe Abb. 1), generalisierte, endogene,
exogene oder psychogene Angst- und Depressionsstörungen (Stress-,
Erschöpfungs-, Schwangerschaftsdepression, Intoxikationspsychosen durch
Gefahrstoffe sowie Alkohol- und Drogenabusus u.a.; vgl. Abb. 3), physisches und
mentales Training zur Stärkung organischer Funktionen sowie fertigungs-, regel-
und wissensbasierter Aktionen. Dazu sollten betrieblich oftmals getrennt
arbeitende Qualitäts-, Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsysteme
in einem integrierten, umfassenden
Managementsystem die Unternehmensprozesse mit dem Ziel ständiger Verbesserungen
vorfolgen. Im betrieblichen Gesundheitswesen hat sich die Einbeziehung
erfolgreicher US-Managed Care-Konzepte bewährt, weil etwa 80% aller Krankheiten
auf vermeidbaren ungünstigen Umwelteinflüssen und ungesunder Lebensweise
beruhen. Demgemäß erarbeiten bereits in der Schweiz Health Maintenance Organisations
mit hohem Qualitätsmanagement (u.a. Gesundheitszirkel, Gesundheitstraining,
Info-Schriften) bedeutende Kosteneinsparungen, Effizienz- und
Effektivitätssteigerungen.
Zukünftig von herausragender Bedeutung für den
Unternehmenserfolg werden komplementäre Strategien für gesundheits- und
persönlichkeitsfördernde Konzepte sein (Nefiodow, 1997;
Abb. 4). Denn nie zuvor hatte Gesundheit einen allgemein derart als primär
erachteten Stellenwert. Dieses berufliche und private \'Enjoy your Life\'
erfordert von allen Arbeitnehmern mehr noch als bisher eine starke psychische
Balance (Th. Mann, : „ Harmonie der Persönlichkeit “ 1924), bedarfsgerechte
Ernährungspläne und revitalisierende Freizeitkonzepte.
Abb. 4: Schematisierte Darstellung der langen Wellen der
Konjunktur und Basisinnovationen nach Kondratieff, , modifiziert nach Nefiodow
(Nefiodow, 1997).
Zukunftsperspektiven dieser Art prägen das neue Berufsbild
des Arbeitsmediziners mit einem erweiterten multidisziplinären, präventiven,
stark praxisorientierten Handlungsspektrum, das über die Erfüllung der
gesetzlichen Auflagen hinausgeht und den Unternehmensverantwortlichen die
Möglichkeit bietet, mit dem Arbeitsmediziner Zielvereinbarungen hinsichtlich
Beratungsumfang und besonderen Tätigkeitsinhalten zu treffen. Für die BRD fehlt
noch ein repräsentatives Tätigkeitsprofil des Betriebsarztes bzgl. seiner
Aufgaben nach Art, Umfang und Qualität sowie zu dessen Gewicht und Bedeutung
für die zu versorgenden über 2,5 Mio. Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen
mit rund 38 Mio. Beschäftigten.
Literatur:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin, : Forschungsprojekt \'Tätigkeitsprofil des Betriebsarztes in
Deutschland – Repräsentative Analyse der realen Situation\', Dortmund 2001
Descartes, R. : L\'Homme (Paris 1664),
in: Begründer der Experimentellen Physiologie, hrsg. v. Blasius, W./Boylan,
J./Kramer, K., München 1971, S. 9 – 26
Diebschlag, W. : Berufs- und
Nahrungsmittelallergien, Berlin et al. 1996
Diebschlag, W. : Grundlagen zur
Physiologie, Pathophysiologie und Immunologie allergischer Erkrankungen, in:
Praxis der Diätetik und Ernährungsberatung, hrsg. v. Müller, S.-D., 2. A.,
Stuttgart 2002, S. 310 – 329
Diebschlag, W./Diebschlag, B. :
Hausstauballergien – Gesundheitliche und hygienische Aspekte, 2. A., München
2000
Diebschlag, W./Heidinger, F. : Über
die Bedeutung der Luftfeuchtigkeit für die Atembarkeit von Luft, in: Psychol.
Beiträge, Bd. 38, H. 1/2/1996, S. 58 – 78
Eikmann, T./Herr, C. : Novellierung
der (Muster-)Weiterbildungsordnung – eine Herausforderung für die
Umweltmedizin?, in: Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin, Bd. 36, 2001,
S. 306
Jancik, J. M. : Leitlinien des
Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. zur betriebsärztlichen
Betreuung von Klein- und Kleinstbetrieben, in: Arbeitsmedizin Sozialmedizin
Umweltmedizin, Bd. 36, 2001, S. 314 – 316
Koelsch, F. : Beiträge zur Geschichte
der Arbeitsmedizin (Bd. 8 / Schriften Bayer. LÄK), München 1970
Luczak, H. : Kerndefinition und
Systematiken der Arbeitswissenschaft, in: Handbuch Arbeitswissenschaft, hrsg.
v. Luczak, H./Volpert, W., Stuttgart 1997, S. 11 – 19
N.N., : Mitteilung, in:
Versicherungsmedizin, Jg. 53, H. 2/2001, S. 82
N.N., : Mitteilung, in: Deutsches
Ärzteblatt, Jg. 98, 2001, S. C2424
Nefiodow, L. A. : Der sechste
Kondratieff, 2. A., St. Augustin 1997
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