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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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Unsere neuesten Artikel sind :


11. 07. 2025

Suchfeldanalyse - Methode der strategischen Marketing- Planung, wobei aus Sicht der planenden Un­ternehmung neue Produkt-Markt-Beziehungen auf der Grundlage bestimmter Technologien vorgeschlagen und beurteilt werden sollen. Die Suchfeldanalyse hat einen Vorläufer in der bekannten Produkt-Markt-Matrix nach H. Igor Ansoff („alte oder neue Produk­te für bisherige oder neue Märkte ?“). Ebenso weist der auf Derek F. Abeil zurückgehende Suchrahmen („welche Funktionserfüllun­gen mit Hilfe welcher Technologien für welche Nachfragergruppen?“) Verbindun­gen zur Suchfeldanalyse auf. Diese stellt aber gezielt auf neue Geschäftsfelder ab. Für die Suchfeldbestimmung liefert die Stärken-Schwachen-Analyse wichtige Ausgangsinformationen. Sie zeigt nämlich an, auf welchen Gebieten die besonderen Fähigkeiten >>> Suchfeldanalyse


Kapitalerhöhung - Erhöhung des Gesellschaftskapitals. Bei einer Aktiengesellschaft erfolgt sie aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung (HV) durch Ausgabe neuer Aktien. Im Normalfall wird den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt. Der Bezugskurs für die neuen Aktien darf nicht unter dem Nennwert liegen. Der Überschuß, Agio genannt, ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Bei der „ genehmigten" Kapitalerhöhung ermächtigt die Hauptversammlung die Verwaltung, den Zeitpunkt der Ausgabe und den Bezugskurs der jungen Aktien selbst festzusetzen. Die „ bedingte" Kapitalerhöhung ist zum Umtausch einer begebenen Wandelobligation in Aktien bestimmt. Berichtigungsaktie. vor allem bei der   Aktiengesellschaft verwendeter Begriff. (a) >>> Kapitalerhöhung


Eventmarketing - 1. Marketing durch Events Unter Marketing durch   Events oder auch Eventmarketing versteht man die Einbindung von Events als Kommunikationsinstrument in die gesamte Unternehmens- oder Markenkommunikation. Die Beg­riffe Eventmarketing und  Sponsoring überschneiden sich dabei. Eventmarketing steht in Zusam­menhang mit Events, die zum Ziel der Markenkommunikation kreiert werden. Der Begriff Sponsoring wird bei Events genutzt, die ohnehin (d.h. i.d.R. auch ohne den Sponsor) geplant sind bzw. stattfinden. Das bedeutet, dass die im Sinne des Eventmarketings entstehenden Events näher an der Marke sind, die kommuniziert werden soll bzw. dichter an der gemeinten Zielgruppe sind, da sie genau zu diesem Zweck entwickelt werden. Den besonderen Charakter von Events nutzen Markenartikelunternehmen vor dem Hintergrund der Kommunikations- und Informationsflut, durch die es immer schwerer und teurer wird, Verbraucher über klassische Medien zu erreichen. Hinzu kommen die hohe Austauschbarkeit der Produkte, eine Marktsättigung oder auch zunehmende Werberestriktionen. Die zu erreichenden Verbraucher tendieren zu immer mehr Freizeit- und Erlebnisorientierung. Emotionen liegen im Trend. Unternehmen wollen im Rahmen von Events in einem attraktiven, positiven Umfeld eine emotionale Bindung zum Produkt bzw. zur Marke herstellen. Sichtbar wird die zunehmende Bedeutung von Eventmarketing bei der Un­tersuchung der Marketingetats von Unternehmen. Festzustellen ist eine Umschichtung aus klassischen Media-Etats in Sponsoring- und Event-Budgets. 2. Marke Event Zur Zieldefinition gehört die Bestimmung der Veranstaltung, d.h. die Festlegung von Art und Namen. Ein Kriterium für den Erfolg einer Veranstaltung ist, wenn sie bzw. ihr Name zu einer Marke wird. Je nach Umfang und Zielsetzung der Veranstaltung kann und muss es daher ein Ziel sein, eine Veranstal­tung zum Event und zu einer Marke zu machen. Die folgenden Kriterien können eine Marke Event kennzeichnen: Markenname (Marke und  Markenführung), Logo, -Corporate Identity (CI), Image, Botschaft, Positionierung, Bekanntheit, Verfügbarkeit, Veranstalter (Hersteller), Qualität, Bere­chenbarkeit, Zusatznutzen,  Unique Selling Proposition (USP) etc. Sinnvollerweise bedeutet der Name auch Inhalt: Ein „Landesturnfest” beschreibt den Inhalt der Veran­staltung. Eine Love Parade weniger, wurde jedoch durch Inhalt, Botschaft und Bekanntheit zur Marke. Die Expo 2000 in Hannover hatte >>> Eventmarketing



10. 07. 2025

Macht der Banken - Den Banken insg. oder einzelnen, besonders grossen Banken und darunter spez. den Grossbanken auf Grund ihrer dominierenden Stellung in Wirtschaft und Gesellschaft zugeschriebene Möglichkeit, Ent-scheidungsprozesse des Staates, von Parteien, anderer gesellschaftlicher Gruppen, von Unternehmen, Kunden u. a. in einer Weise zu beeinflussen bzw. selbst zu lenken, dass es ihnen ausschl. oder überwiegend zum eigenen Vorteil oder dem eines Dritten gereicht bzw. zu Lasten Dritter geht. Oft auch als Möglichkeit verstanden, auf die Marktgegenseite bzw. den schwächeren Marktpartner einseitig beherrschenden und Letzteren benachteiligenden Einfluss zu nehmen. Macht der Banken ist insg. in der Tat in hohem Masse gegeben; das Universalbankensystem gilt als Inbegr. eines Konglomerats an Bankenmacht. Die Machtposition der deutschen Universalbanken wird dabei oft an - in ihrer Existenz nicht zu leugnenden und oftmals zum Ausdruck kommenden >>> Macht der Banken


OECD - Abk. für Organization for Economic Cooperation and Development. Abk. für Organization for Economic Cooperation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Abk. für: Organization for Economic Cooperation and Development = Organisation >>> OECD


Markttransparenz - In der Wirtschaftssoziologie: ein Merkmal des vollkommenen Marktes. Marktformen bezeichnet den Grad der Informiertheit von Wirtschaftssubjekten über relevante Aspek­te der Marktstruktur und der Marktprozes­se. Ein hohes Maß an Markttransparenz ver­mindert das Risiko von Fehlentscheidungen und ermöglicht den Marktteilnehmern ratio­nales und flexibles Agieren und Reagieren, weshalb es zu den Oberzielen der Ver­braucherpolitik zählt. Nachfrager sind v. a. an Informationen über die Struktur des Angebots (Mengen, Preise, Qualitäten sowie zeitliche und räumliche Aspekte der Beschaffungsbedingungen) in­teressiert (Preistransparenz), während für Anbieter Transparenz bezüglich Zahl, Handlungspotential und Vernähen aller Marktteilnehmer (Konkurrenten, Absatz­mittler, Kunden) von Bedeutung ist. Herstel­ler- und Handelsunternehmen setzen Me­thoden der Marktforschung ein, um ihre Marktübersicht und damit ihre Entschei­dungsgrundlage zu verbessern. Von vollständiger Markttransparenz spricht man, wenn alle Wirtschaftssubjekte über alle wesentlichen Marktinformationen verfügen. Die vollständige Markttransparenz geht als Prämisse in volkswirtschaftliche Modellbe­trachtungen zum vollkommenen >>> Markttransparenz



09. 07. 2025

Informationstechnologie - In der Wirtschaftssoziologie: eine technisch auf Basis der Mikroelektronik entwickelte Form der Wissensspeicherung u. -Verarbeitung (Computer), die universell anwendbar ist. Die Informationstechnologie >>> Informationstechnologie


Firma - (A)(deutsches Recht) ist der Name, unter dem ein  Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§ 17 HGB). Siehe auch   Handelsrecht,   Firmenbeständigkeit,  Firmenunterscheidbarkeit,   Firmenwahrheit,  Priorität (Firma). (B)Firma (österreichisches Recht) Die Firma ist der in das   Firmenbuch eingetragene Name eines   Unter­nehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 öUGB). Je nachdem, ob die Firma den Namen eines oder mehrer Gesellschafter enthält oder sich auf den Geschäftsgegens­tand bezieht, wird zwischen Personen- und Sachfirmen unterschieden. Auch das Verwenden der Ge­schäftsbezeichnung oder das Führen einer Fantasiefirma ist möglich, sofern diese sich zur Kennzeich­nung von Unternehmen eignet und nicht irreführend ist. Die Rechts- oder Gesellschaftsform des Unter­nehmens ist zwingend in die Firma aufzunehmen (§ 19 öUGB). ist im Handelsrecht der Handelsname des Vollkaufmannes, unter dem der Vollkauf­mann sein Geschäft betreibt, unterzeichnet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). In der Umgangssprache wird der Begriff Firma häufig fälschlicher­weise mit dem des Unternehmens oder des Betriebes gleichgesetzt. >>> Firma


Dispositionskredit - Besondere Form des Kontokorrentkredits für Privatkunden (auch Überziehungskredit, Verfügungskredit) ; dem Kunden wird >>> Dispositionskredit



08. 07. 2025

Großbanken - Banken, die aufgrund ihres Geschäftsvolumens und ihrer überregionalen Geschäftstätigkeit besondere Bedeutung erlangt haben. In >>> Großbanken


Zusatznutzen - Der Nutzen einer Bankleistung für den Bankkunden, der über den Grundnutzen, d.h. die eigentliche Funktion der Finanzdienstleistung, hinausgeht, indem diese Zusatznutzen B. einen besonderen Prestigewert hat. Die Schaffung von Kundennutzen zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen (Unique Selling Propo­sition) ist eine der Hauptaufgaben des Marketing. Das Nutzenkonzept des Marketing folgt klassischer-weise der Systematisierung nach dem „Nutzenschema der Nürnberger Schule”. Dieses geht konzeptio­nell von einer hierarchischen Struktur verschiedener Nutzenarten aus, aus denen sich der Nutzen eines Produkts für den Kunden zusammensetzt: Zunächst sind stofflich-technischer Grundnutzen und psy­chologischer Zusatznutzen zu unterscheiden. Der Grundnutzen deckt dabei den Teil der Kundenbe­dürfnisse, die auf die physisch-funktionalen Eigenschaften eines Produktes abzielen. Der Zusatznutzen teilt sich in Erbauungsnutzen (aus der persönlichen Sphäre) und Geltungsnutzen (aus der Sozialsphäre) auf. Der Erbauungsnutzen dient der Abdeckung der aus ästhetischen Produkteigen­schaften resultierenden Kundenbedürfnisse (z. B. Ansprüche des Individuums an Design). Der Gel­tungsnutzen deckt die Kundenbedürfnisse ab, die auf die sozialen Eigenschaften eines Produkts (z.B. Prestige) abzielen. Erbauungsnutzen wiederum besteht aus den Unterkategorien Schaffensfreude (aus Leistung) und Zuversicht (aus Wertung), letztere setzt sich dann aus Harmonie (durch Ästhetik) und Ordnung (durch Ethik) zusammen. Der Nutzenbegriff des Marketing findet u. a. in der   Konsumentenforschung oder auch im Rahmen der   Produktpolitik insbesondere >>> Zusatznutzen


Leistungsmotivation - in der Psychologie entwickeltes hypotheti­sches Konstrukt für eine Motivation, die die Unterschiede im Leistungsverhalten von Individuen erklären soll. Es beschreibt den inneren Antrieb, Erfolge zu erzielen bzw. Mißerfolge zu vermeiden. Leistungsmotivationen werden im sozialen Kontext erlernt und prägen das Anspruchs­      Niveau bei Entscheidungen, >>> Leistungsmotivation



07. 07. 2025

Öffentlichkeitsarbeit - (Public Relations, PR) bezeichnet die Politik des Werben um das Vertrauen der Öffentlichkeit durch das Management von Informations- und Kommunikationsprozessen zwischen Unternehmen (oder all­gemeiner Organisationen) einerseits und ihren externen oder internen Umwelten (Teilöffentlichkeiten) andererseits. Sie wendet sich an die gesamte Öffentlichkeit und zielt darauf ab, Unternehmensziele bes­ser realisieren zu können. Öffentlichkeitsarbeit steht für öffentliche Kommunikation, die für eine Organisation Funktionen wie In­formation, Kommunikation und Persuasion erfüllt und besonders auf langfristige Ziele wie den Aufbau und Erhalt eines konsistenten Images und somit von Vertrauen abzielt, an einem Konsens mit den Teil­öffentlichkeiten in der Umwelt der Organisation interessiert ist und so auch im Fall von Konflikten glaubwürdiges Handeln der Organisation ermöglichen soll. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei al­len Stakeholdern der Organisation >>> Öffentlichkeitsarbeit


Gesundheitsfonds - In der Gesundheitswirtschaft: health care stockDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht mit der Einführung eines Gesundheitsfonds vor, ab dem 1. Januar 2009 die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu zu organisieren. Wesentliche Merkmale des Gesundheitsfonds sind:Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz, dieser bezieht bei den Versicherten den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mit ein.Der Bundeszuschuss für die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch die GKV fließt ebenfalls in den Gesundheitsfonds (2007 – 2008 jährlich 2,5 Milliarden Euro, ab 2009 jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zum Erreichen der Obergrenze von 14 Milliarden Euro).Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit setzt den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen per Rechtsverordnung fest. Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in den Gesundheitsfonds als zentralen Topf. Alle Krankenkassen erhalten hieraus eine pauschale Zuweisung für jeden Versicherten sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten (Morbiditätsorientierung). Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auch zur Deckung ihrer Satzungs- und Mehrleistungen (Ausnahme: Krankengeldzahlungen) sowie für Kosten für die Entwicklung und Durchführung zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme und Verwaltungskosten. Maßgebend für die Höhe dieser Zuweisungen sind nicht die tatsächlich entstandenen Ausgaben, sondern die standardisierten Ausgaben, um zu verhindern, dass überproportionale Steigerungen dieser Ausgaben zu höheren Zuweisungen >>> Gesundheitsfonds


Kreditwürdigkeitsprüfung - Z.T. auch: Bonitätsprüfung. Wichtigste Form der Prüfung der Finanzierungswürdigkeit von Unternehmen, Personen und öffentlichen Haushalten bzw. Staaten. Auch: Finanzierungswürdig-keitsprüfung. Stellt bei Kredit nehmenden Unternehmen vor allem auf deren Ertragslage und zukünftige Ertragskraft ab. Als Unterlagen dienen Handels- und Steuerbilanzen, GuV-Rechnungen, Kreditstatus, Finanz-, Investi-tions-, Absatzpläne usw., Liquiditätsrechnungen, Darstellungen der Geschäftsaussichten u. v. a. m., je nach Einzelfall. Neben diese materielle Kreditwürdigkeitsprüfung tritt die persönliche Kreditwürdigkeitsprüfung, die Ruf, Charakter, Persönlichkeit, persönliche Zuverlässigkeit, >>> Kreditwürdigkeitsprüfung



06. 07. 2025

Sozialkosten - In der Wirtschaftssoziologie: volkswirtschaftliche Schäden und Verluste, die in der Wirtschaftsrechnung der disponierenden Wirtschaftssubjekte nicht enthalten sind und auf dritte Personen oder die Gesamtheit abgewälzt werden. Sozialkosten enstehen beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, >>> Sozialkosten


Kompensationsgeschäft - Kompensation, auch als   Gegengeschäft bezeichnet, liegt vor, wenn der Verkauf einer Ware (sog.   Hardware) im   Aussenhandel davon abhängt, dass vom Abnehmer der Ware Güter (sog.   Soft­ware) oder Dienstleistungen gekauft oder wenigstens vermittelt werden müssen. Das Motiv für Kompensationsgeschäfte ist vor allem der Mangel an ausländischer Hartwährung (Devi­sen) in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dieser Mangel wiederum ist Folge der Defizite im Mar­keting Know-how beim internationalen Absatz der lokalen Waren (sog.  Software). Für die Durch­führung der Kompensationsgeschäfte existieren mehrere z.T. sehr komplexe Modelle wie   BarterGeschäfte,     Dreiecks-Geschäfte,  Buy-back-Geschäfte,  Parallel-Geschäfte,   Junktim-Geschäfte (Parallel- Geschäfte), Offset-Geschäfte und Clearing-Agreements. Der Anteil der Kompensationsgeschäfte am Welthandel wird auf ca. 20 % geschätzt. 1. bei internationalen Interbankleistungen die Aufrechnung von Auslandsverbindlichkeiten durch bestimmte Auslandsguthaben. >>> Kompensationsgeschäft


Lombardkredit - Kredit aufgrund von Beleihungen, insbesondere von Wertpapieren. >>> Lombardkredit



05. 07. 2025

Währung - Die in einem Land gesetzlich anerkannten Zahlungsmittel. Im weiteren Sinne: die gesetzliche Ordnung des Geldwesens. Bundesbank. 1. siehe >>> Währung


Familienzyklus - In der Wirtschaftssoziologie: family cycle, [1] die Formen der zeitlichen Abfolge der verschiedenen Beziehungsstrukturen in der Familie von Liebespaar über Ehepaar ohne Kinder, Elternpaar mit Kindern, Ehepaar nach Selbständigkeit der Kinder. Für Untersuchungen über das Konsumverhalten und die finanziellen >>> Familienzyklus


staatliche Sparführung - Als für gesamtwirtschaftliche Entwicklung und breite Vermögensbildung wichtig wird das Sparen >>> staatliche Sparführung



04. 07. 2025

Gesundheitsfonds - In der Gesundheitswirtschaft: health care stockDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht mit der Einführung eines Gesundheitsfonds vor, ab dem 1. Januar 2009 die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu zu organisieren. Wesentliche Merkmale des Gesundheitsfonds sind:Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz, dieser bezieht bei den Versicherten den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mit ein.Der Bundeszuschuss für die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch die GKV fließt ebenfalls in den Gesundheitsfonds (2007 – 2008 jährlich 2,5 Milliarden Euro, ab 2009 jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zum Erreichen der Obergrenze von 14 Milliarden Euro).Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit setzt den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen per Rechtsverordnung fest. Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in den Gesundheitsfonds als zentralen Topf. Alle Krankenkassen erhalten hieraus eine pauschale Zuweisung für jeden Versicherten sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten (Morbiditätsorientierung). Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auch zur Deckung ihrer Satzungs- und Mehrleistungen (Ausnahme: Krankengeldzahlungen) sowie für Kosten für die Entwicklung und Durchführung zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme und Verwaltungskosten. Maßgebend für die Höhe dieser Zuweisungen sind nicht die tatsächlich entstandenen Ausgaben, sondern die standardisierten Ausgaben, um zu verhindern, dass überproportionale Steigerungen dieser Ausgaben zu höheren Zuweisungen >>> Gesundheitsfonds


Banknoten - 1. In ihren Ursprüngen schriftliches Zahlungsversprechen einer Bank, ohne den Charakter von Geld im heutigen Sinne zu haben. Von dem Charakter einer einlösbaren Forderung an die ausgebende Notenbank (»Zettelbank«) weiterentwickelt zum heutigen gesetzlichen Zahlungsmittel, das eine Forderung an die emittierende Zentralbank auf Einlösung in ein anderes Medium nicht mehr darstellt. 2. Kurzbezeichnung : Noten. Grösster Teil (neben den Geldmünzen) des Bargeldumlaufs in einer Volkswirtschaft. Von der (Zentral-) Notenbank ausgegebene Geldscheine, die heute alleiniges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel (Legaltender) darstellen. Das bedeutet, dass sie von jedermann zum (aufgedruckten) Nennwert in jeder Höhe zur Zahlung, Tilgung von Schuldverhältnissen usw. angenommen werden müssen (gesetzlicher Annahmezwang); Repudiation ist nicht zulässig bzw. führt zur Hinterlegung der zu zahlenden Summe bei Gericht. Banknoten sind daher definitives Geld. In früheren Jahren hatten >>> Banknoten


Aktienanalyse - Untersuchung und Prognose der Kurs- und Renditen-Entwicklung von Aktien. Wichtige Verfahren der Aktienanalyse sind: - Fundamentalanalyse: >>> Aktienanalyse



03. 07. 2025

Technikfolgenabschätzung - In der Wirtschaftssoziologie: nach amerik. technology assessment, TA, wissenschaftliches und gesellschaftspolitisches Instrument zur planmässigen, systematischen und organisierten prospektiven Analyse technischer Entwicklungen insbesondere hinsichtlich ihrer nicht intendierten Folgen auf Menschen und Umwelt einschliesslich der Herausarbeitung von Alternativen, >>> Technikfolgenabschätzung


Marketingplanung - Unter Marketingplanung versteht man die systematische, rationale Durchdringung des derzeitigen und zukünftigen Markt- und Unternehmensgeschehens als Grundlage für die Ableitung von Marketingzie­len und -aktivitäten. Die Marketingplanung beschäftigt sich mit der Analyse- und Planungsphase des Marketingmanagementprozesses (siehe auch   Marketing, Grundlagen des), wobei zwischen strategi­scher Marketingplanung und operativer Marketingplanung unterschieden werden kann. Die strategische Marketingplanung konzentriert sich auf   strategische Geschäftseinheiten (SGEs),   Produkte (bzw. Dienstleistungen) oder Produktgruppen und umfasst üblicherweise eine Planungs­zeitraum von zwei bis fünf Jahren, während die operative Marketingplanung sich mit der konkreten Ausgestaltung der  Marketinginstrumente befasst und einen kurzfristigen Planungshorizont hat (z.B. Jahres-, Quartals-, Monatspläne). Entscheidungsträger sind im strategischen Bereich die Sparten- oder Geschäftsbereichsleitung und im operativen das Produktmanagement. Bezugspunkt der Planung ist immer der   relevante Markt, auf dem das Unternehmen aktiv ist, das Ergebnis der Planung ist der Marketingplan. Im Rahmen des Marketingplans müssen vor allem folgende Fragen beantwortet werden: (1) Welche Massnahmen werden (2) zu welchem Zeitpunkt, (3) für welche Produkte, (4) mit welchem Aufwand und (5) mit welchem Ziel durchgeführt? Siehe auch   Marketing, Grundlagen (mit Literaturangaben). wird - ganz allgemein gesagt - betrieben, um die Zukunft besser bewältigen zu können. Zu dieser stets gültigen Funktion der Planung kommt in arbeitsteilig organisierten Wirt­schaften noch die ergänzende Funktion, einzelne Handlungen aufeinander abzustim­men, hinzu. Genauer betrachtet sind zu un­terscheiden: 1) Die Ergebnisfunktion der Marketingpla­nung: Geplant wird, um bei ganz konkreten Maßnahmen in der Zukunft „das Beste her­auszuholen“. Diese Funktion der Planung stellt auf den konkret bevorstehenden Pla­nungsgegenstand ab. 2) Die Sich erb eitsfunktion der Marketing­planung: Nur mittels Planungen können ein­zelne Aktivitäten aufeinander abgestimmt werden, jeder Beteiligte ist damit vor uner­warteten Aktivitäten der Planungspartner gesichert. 3) Die         Lernfunktion der Marketingplanung: Dieser sehr häufig als Nebeneffekt der Mar­ketingplanung beschriebene Effekt besteht darin, dass der Planende infolge Auseinan­dersetzung mit konkreten Planungsproble­men und deren systematischer Durchdrin­gung gewissermaßen nebenbei einen wesentlich höheren Informationsstand er­langt. Auf der Basis dieses verbesserten In­formationsstandes kann der Planungsträger künftig gezielter und situationsadäquater handeln. Marketingplanung kann extensiv oder auch relativ wenig detailliert betrieben werden. Beide Extreme sind wenig erfolgverspre­chend; erfolgreiche Unternehmen zeichnen sich durch eine gesunde Mischung zwischen analytischer Planungstätigkeit und schnel­lem Handeln aus. Zu breit und zu detailliert angelegte Planungen zeugen häufig von einer gewissen Handlungsscheu; zu wenig detail­lierte Planungen lassen den Erfolg zum Zu­fallsspiel geraten. Die Planungstätigkeiten eines Unterneh­mens lassen sich nach verschiedenen Krite­rien beschreiben, besonders relevant sind fol­gende: 1) Planungsmaßnahmen sind je nach der Revidierbarkeit der Pläne strategischer, tak­tischer oder operativer Natur. Strategische Pläne haben lange Vorlauf- und lange Wir­kungszeiten und sind daher nur schwer bzw. unter erheblichen Kosten zu modifizieren (StrategischeMarketingplanung);operati- ve Pläne dagegen betreffen Maßnahmen, die sehr schnell in die Tat umgesetzt werden können und nur vergleichsweise geringe Fol­gewirkungen zeigen. 2) Nach dem ihnen zugrundeliegenden Pla­nungshorizont unterscheidet man langfristi­ge, mittelfristige und kurzfristige Planungs­maßnahmen. Als kurzfristig (bzw. kürzest- fristig) werden dabei Maßnahmen eingestuft, bei denen nur die Wirkung innerhalb des er­sten Jahres bedacht wird, als langfristig sol­che, bei denen die Wirkungen erst nach drei bis fünf Jahren voll zum Tragen kommen. 3) Planungsmaß nahmen können danach be­schrieben werden, welche hierarchischen Ebenen dafür verantwortlich zeichnen; dem­nach unterscheidet man zwischen Unterneh­mensplanung (Unternehmensleitung), Ab­teilungsplanung (mittleres Management) und Ausführungsplanung (unteres Manage­ment). 4) Planungen können schließlich auch nach Stoßrichtungen als produkt- oder prozeß­orientiert eingestuft werden. Dieser Zusam­menhang wird in Abb. 1 dargestellt. Bezeich­net man mit A den Ausgangspunkt der Pla­nung und mit D den angestrebten Endpunkt, so wird ein Unternehmen, das Kostenführer- schaft anstrebt, sich v. a. in Richtung C, ein Unternehmen, das Qualitätsführerschaft an­strebt, sich v. a. in Richtung B orientieren. 5) Planungsmaßnahmen können schließlich auch danach beschrieben werden, ob sie nach dem Koordinationsprinzip Top-Down, Bot- tom-Up >>> Marketingplanung


Entsorgungslogistik - Die Entsorgungslogistik beschäftigt sich mit der organisatorischen Gestaltung und Durchführung des Transportes und der Lagerung von Abfallstoffen, die entweder zu beseitigen sind oder der weiteren Verwertung (Recycling) zugeführt werden >>> Entsorgungslogistik



02. 07. 2025

Divisionskalkulation - Verfahren der Bankkalkulation, bei der die Gesamtkosten einer bestimmten Periode auf die Bankleistungen als Kostenträger verteilt werden. Verfahren der   Kalkulation, das bei Betrieben der Ein-Produkt-Massenfertigung zur Anwendung kommt. In diesem Fall lassen sich die Kosten pro Leistungseinheit für >>> Divisionskalkulation


Divisionskalkulation - Verfahren der Bankkalkulation, bei der die Gesamtkosten einer bestimmten Periode auf die Bankleistungen als Kostenträger verteilt werden. Verfahren der   Kalkulation, das bei Betrieben der Ein-Produkt-Massenfertigung zur Anwendung kommt. In diesem Fall lassen sich die Kosten pro Leistungseinheit für >>> Divisionskalkulation


Einzelkostenrechnung - Deckungsbeitragsrechnung  Kostenrechnung, die nur zwischen Einzelkosten >>> Einzelkostenrechnung