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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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Unsere neuesten Artikel sind :


12. 02. 2025

Lineare Abschreibung - Bei der linearen Abschreibung wird stets derselbe Betrag abgeschrieben. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden bei der linearen Abschreibung in gleichen >>> Lineare Abschreibung


Marketingziel - (1) Begriff Allgemein kann ein Marketingziel als angestrebter, künftiger Zustand, der vor allem durch den Einsatz der  Marketinginstrumente erreicht werden soll, definiert werden. Marketingziele müs-sen kompatibel mit den grundlegenden Unternehmenspositionen wie Vision, Unternehmensleitbild, Unternehmensgrundsätze und strategische Unternehmensziele sein. Zudem müssen sie auf der Markt-segmentebene mögliche Zielbeziehungen berücksichtigen, im Sinne einer Mittel-Zweck Relation hie-rarchisch aufgebaut und anhand eindeutiger Messvorschriften operationalisierbar sein. Notwendig für eine Zielpräzisierung sind fünf Zieldimensionen: (1) die Festlegung der Zielart bzw. Zielgrösse, (2) der Bezug auf ein bestimmtes Produkt bzw. eine Produktgruppe, (3) der Käufersegmentbezug, (4) die Festlegung des Zielausmasses und (5) der Bezug auf eine bestimmte Planperiode. Die Festlegung des Zielinhaltes verlangt dabei eine Entscheidung darüber, was im Marketing angestrebt wird. Die im Zielbildungsprozess festgelegten Unternehmens- und Marketingziele haben im Rahmen der konzeptionellen >>> Marketingziel


Marketing-Controlling - Als Führungssystem der Gesamtunternehmung hat das Controlling breiten Eingang in die Unternehmenspraxis gefunden. Dem Marketing-Controlling wird dabei innerhalb des Aufgabenspektrums der Unternehmensführung ein besonderer Stellenwert zugemessen. Dies ist zum einen auf die spezifischen Besonderheiten des Marketing-Controlling, insbesondere die Notwendigkeit zur Kombination der Daten aller betrieblichen Teilbereiche mit unternehmensexternen Informationen, zurückzuführen. Zum anderen werden an der Schnittstelle zwischen Unternehmung und Markt häufig Planrevisionen erforderlich, wobei Soll-Ist-Vergleichen, Abweichungsanalysen sowie der Konzeption von Anpassungsmaßnahmen eine entscheidende Bedeutung zukommt. Die Konzeption des Marketing-Controlling wird dabei auf zwei unterschiedlichen Ebenen diskutiert. Es ist zu unterscheiden zwischen einem Marketing-Controlling im funktionalen und im institutionalen Sinne. Funktional gesehen stellt Marketing-Controlling eine Phase im Marketing-Entscheidungs-prozeß dar. Die planungs- und kontrollbezogenen Aufgaben des Marketing-Controlling stellen damit grundsätzliche Funktionen im Verantwortungsbereich des Marketing-Management dar. Marketing-Controlling im institutionalen Sinne ist demgegenüber die organisatorische Verselbständigung dieser Funktionen in der Person eines Marketing-Controllers. Mit der Schaffung einer solchen Position ist zugleich die Problematik einer sinnvollen Aufgabenverteilung zwischen Marketing-Managern und (Marketing-)Controllern verbunden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des funktionalen Anspruchsspektrums hat das strategische Marketing-Controlling eine Reihe von Aufgaben zu übernehmen. Dies beginnt im Rahmen der Planungsfunktion mit der Erfassung, Aufbereitung und Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse für jede strategische Geschäftseinheit und Darstellung ihrer Position im Gesamtportfolio der Unternehmung. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die Steuerungs- und Kontrollfunktion insbesondere die Unterstützung und Beratung der Funktionsspezialisten im Marketing-Bereich zu nennen. Dem Marketing- >>> Marketing-Controlling



11. 02. 2025

Lineare Programmierung - Der Bedarf und die verfügbaren Kapazitäten werden durch ein System von Gleichungen und Unglei­chungen mit entsprechenden Randbedingungen beschrieben. Das bekannteste Verfahren, das eine itera­tive Vorgehensweise benutzt, ist unter dem Begriff Simplex-Methode bekannt. (LP). Verfahren des Operations Research zur Berechnung von Extremwerten (Maxima, Minima) einer linearen Funktion, wobei Nebenbedingungen in Form linearer Ungleichungen vorgegeben sind. Beispiele sind die Bestimmung des maximalen Gewinns bei der Verteilung von Finanzmitteln auf verschiedene Verwendungen oder die kostengünstigste Belegung einer Maschine. Beispiel für die L. bei zwei Variablen: Zur Fertigung zweier Produkte P1 und P2 müssen 4 Maschinen A, B, C, D benutzt werden. Die zur Herstellung für eine Einheit benötigten Maschinenzeiten (in Stunden) seien in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. In der letzten Spalte sind ferner die insgesamt zur Verfügung stehenden Maschinenstunden (Kapazität) angegeben.             Von dem Produkt P1 sollen x1 Einheiten, von P2 insgesamt x2 Einheiten hergestellt werden. Wg. der begrenzten Maschinenkapazitäten müssen für die Mengen x1 und x2 folgende Ungleichungen erfüllt sein: 1)      2x1 +   3x2 £ 180; 2)      2x1 + 1,5x2 £ 150; 3)                  3x2 £ >>> Lineare Programmierung


Bilanzmanipulationen - (creative accounting) Der Gesetzgeber gewährt in der Handelsbilanz und in geringerem Umfang in der Steuerbilanz Bilanzierungswahlrechte und Bewertungsspielräume. Bilanzmanipulation beginnt dann, wenn der gesetzlich zulässige Spielraum für bilanzpolitische Maßnahmen überschritten und Bilanzen manipuliert werden. Banken, Lieferanten, Kunden, Anteilseigner und das Finanzamt können durch eine kaufmännische Bilanz, die die Vermögenslage >>> Bilanzmanipulationen


Gesundheitsfonds - In der Gesundheitswirtschaft: health care stockDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht mit der Einführung eines Gesundheitsfonds vor, ab dem 1. Januar 2009 die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu zu organisieren. Wesentliche Merkmale des Gesundheitsfonds sind:Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz, dieser bezieht bei den Versicherten den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mit ein.Der Bundeszuschuss für die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch die GKV fließt ebenfalls in den Gesundheitsfonds (2007 – 2008 jährlich 2,5 Milliarden Euro, ab 2009 jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zum Erreichen der Obergrenze von 14 Milliarden Euro).Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit setzt den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen per Rechtsverordnung fest. Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in den Gesundheitsfonds als zentralen Topf. Alle Krankenkassen erhalten hieraus eine pauschale Zuweisung für jeden Versicherten sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten (Morbiditätsorientierung). Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auch zur Deckung ihrer Satzungs- und Mehrleistungen (Ausnahme: Krankengeldzahlungen) sowie für Kosten für die Entwicklung und Durchführung zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme und Verwaltungskosten. Maßgebend für die Höhe dieser Zuweisungen sind nicht die tatsächlich entstandenen Ausgaben, sondern die standardisierten Ausgaben, um zu verhindern, dass überproportionale Steigerungen dieser Ausgaben zu höheren Zuweisungen >>> Gesundheitsfonds



10. 02. 2025

Insolvenz - Zustand finanzieller Existenzbedrohung eines Schuldners, der eingetreten ist, wenn Zahlungsunfähigkeit oder (bei Kapitalgesellschaften) Überschuldung vorliegt. Vor Eintritt der Insolvenz wird vielfach eine außergerichtliche Sanierung des Unternehmens >>> Insolvenz


Lieferantenkredit - Kredit, den der Lieferant einer Ware dem Käufer durch die Gewährung eines Zahlungsziels (Zahlungszeitpunkt wird hinausgeschoben; z. B. „ zahlbar in 30 Tagen") einräumt. (internationale Definition). Die Bezeichnung Lieferantenkredit umfasst bei internationlen Geschäften Bankkredite an Exporteure in deren Eigenschaft als Lieferanten. In der betrieblichen Praxis hat der Ausdruck „Lieferantenkredit” dagegen eine andere Bedeutung, und zwar im Sinne eines Zahlungsziels, das der Lieferant seinem Abnehmer einräumt. Die korrekte Bezeichnung dafür ist jedoch  Lieferver­tragskredit. (nationale Definition). Der Lieferantenkredit entsteht durch die Gewährung eines Zahlungsziels an den Abnehmer von Produkten und Leistungen, d.h. durch die Vorgabe einer Zeitspanne, die zwischen Rechnungslegung bzw. Lieferung und Bezahlung liegt. Das Zahlungsziel wird oft mit 30 Tagen festge­legt. Häufig wird in der Praxis für die Nichtnutzung eines eingeräumten Lieferantenkredites   Skonto eingeräumt. Die grosse Verbreitung des Lieferantenkredites ist darauf zurückzuführen, dass er von den Lieferanten in der Regel ohne besondere Formalitäten und ohne die ausdrückliche Bestellung von Sicherheiten ge­währt wird. Die Kosten des Kredites für den Kunden (Abnehmer), die durch das nicht in Anspruch ge­nommene Skonto als Opportunitätskosten entstehen, können jedoch erheblich sein. stößt als Instrument der Absatzfinanzie­rung in vielen Wirtschaftszweigen auf breite Akzeptanz. Er ist in seinen beiden Ausprä­gungen als Ausstattungs- und Lieferungs­kredit auch ein wichtiges Marketinginstru­ment. Im Falle des Ausstattungskredites gewährt der Lieferant dem Kreditnehmer zur Be­schaffung notwendiger Einrichtungsgegen­stände einen meist langfristigen, vertraglich fixierten Barkredit, dessen Zins- und Til­gungskosten meist relativ hoch sind. Die Kreditvergabe ist i. d. R. an eine >>> Lieferantenkredit


Diskontkredit - siehe   Wechseldiskontkredit. der von einer Bank aufgrund des Ankaufes von Wechseln gewährte Kredit >>> Diskontkredit



09. 02. 2025

OECD - Abk. für Organization for Economic Cooperation and Development. Abk. für Organization for Economic Cooperation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Abk. für: Organization for Economic Cooperation and Development = Organisation >>> OECD


Sozialkosten - In der Wirtschaftssoziologie: volkswirtschaftliche Schäden und Verluste, die in der Wirtschaftsrechnung der disponierenden Wirtschaftssubjekte nicht enthalten sind und auf dritte Personen oder die Gesamtheit abgewälzt werden. Sozialkosten enstehen beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, >>> Sozialkosten


Wirtschaftsinformatik - Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Die Wirtschaftsinformatik (abgek. WI) ist eine anwendungsorientierte Wissenschaftsdisziplin, die sich mit dem Entwurf, der Entwicklung und dem Einsatz von  Informations- und Kommunikationssyste­men in Wirtschaft und Verwaltung befasst. 1. Einordnung Als interdisziplinäres Fachgebiet integriert die WI Erkenntnisse aus der Betriebswirtschaftslehre und der Informatik. Sie weist einen starken Bezug zur Organisationslehre auf und diskutiert Fragestellungen mit Anlehnung an weitere Disziplinen, wie z.B. Recht (insb. Datenschutz), Soziologie, Psychologie (insb. Ergonomie), Mathematik siehe auch  Wirtschaftsmathematik),  Operations Research und   Statistik. Oft wird die WI auch als sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Fach mit ingenieurwis­senschaftlicher Durchdringung angesehen. So ist die WI einerseits eine Realwissenschaft, denn sie beschäftigt sich mit Phänomenen der Wirklich­keit, insb. Informations- und Kommunikationssystemen in Wirtschaft und Verwaltung. Andererseits ist die WI auch eine Formalwissenschaft, da für die Beschreibung, Erklärung und Gestaltung der Informa­tions- und Kommunikationssysteme formale Beschreibungsverfahren und Theorien notwendig sind. Und letztlich ist die WI auch eine Ingenieurwissenschaft, die zur Konzeption und Entwicklung von In­formations- und Kommunikationssystemen eine ingenieurstypische Konstruktionssystematik nutzt. 2. Entwicklung Frühe Beiträge der WI zur betrieblichen Datenverarbeitung finden sich bereits Ende der 50er Jahre mit ersten grösseren  Anwendungssystemen in Unternehmen und Lehrveranstaltungen an deutschsprachi­gen Universitäten. 1968 wurden an der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz und 1970 an der Universität Erlangen/Nürnberg erste Lehrstühle mit Ausrichtung auf betriebliche Da­tenverarbeitung eingerichtet. 1975 etablierte sich die WI als „Wissenschaftliche Kommission Wirt­schaftsinformatik (WKWI)” im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. und 1978 zu­nächst als Fachausschuss, später als Fachbereich, in der Gesellschaft für Informatik e. V. Nachdem die WI 1971 im 2. Datenverarbeitungsförderungsprogramm der BRD im Vergleich zur Informatik nur un­zureichend berücksichtigt worden war, profitierte sie im Zeitraum 1985-1990 vom ersten übergreifen­den Forschungsprogramm der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. Seit Anfang der 90er Jahre wurden eigenständige WI-Diplomstudiengänge an zahlreichen deutschen Universitäten eingerichtet. 1993 verabschiedete die WKWI ein Profil der WI, um Untersuchungsgegenstand, Ziele und Methodik der WI abzugrenzen. Bemerkenswert ist, dass gegenüber ihrer nordamerikanischen Schwesterdisziplin „(Management) Information Science” die WI eine weitgehend eigenständige Entwicklung nahm. Ge­meinsam sind beiden zwar der Untersuchungsgegenstand Informations- und Kommunikationssysteme im betrieblichen bzw. organisationalen Umfeld, jedoch steht in Nordamerika die quantitative empiri­sche, behavioristische Forschung im Vordergrund, während im deutschsprachigen Raum vorwiegend eine konstruktive Forschungsmethodik anzutreffen ist. WI ist heutzutage als Studienfach an fast allen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten, teilweise auch als eigener Studiengang (oft unter Beteiligung von Informatik-Fachbereichen oder -Fakultäten), vertreten. Der Schwerpunkt der Forschung liegt derzeit vor allem auf Methoden und Sys­temen zur Entscheidungsunterstützung (Business Intelligence), zur Unterstützung von Gruppenar­beit sowie zur Nutzung von Methoden der künstlichen Intelligenz. Daneben werden Anwendungen im Bereich Produktionsplanung und -steuerung, Logistik sowie Rechnungswesen und Controlling unter­sucht. Auch das Software-Engineering (siehe auch   CASE) und die Modellierung betrieblicher In­formationssysteme sowie das Informations- und Datenbankmanagement (Data Warehouses) stellen Forschungsgebiete dar. 3. Untersuchungsgegenstand Im Fokus der WI stehen Informations- und Kommunikationssysteme in Wirtschaft und Verwaltung. Mit Bezug auf diesen Betrachtungsgegenstand untersucht die WI die Teilgebiete  Informationsverar­beitung und Kommunikation in Betrieben und Institutionen,  Systementwicklung,   Informations­management, Informationsmarkt >>> Wirtschaftsinformatik



08. 02. 2025

Bezugsrecht - Recht des Aktionärs, bei der Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft entsprechend seinem bisherigen Anteil berücksichtigt zu werden. Wird das Grundkapital z. Bezugsrecht um ein Drittel erhöht, erhält der Aktionär gegen Zahlung des Bezugspreises eine neue Aktie im Verhältnis 3:1 (zu den 3 alten eine neue Aktie). Da das Bezugsrecht nicht zum Bezug verpflichtet, können während der etwa dreiwöchigen Bezugsfrist Bezugsrechte an der Börse verkauft oder gekauft werden (Bezugsrechthandel). ist das Recht des   Aktionärs bei der ordentlichen   Kapitalerhöhung zum Bezug junger  Aktien, um der Verwässerung seines Mitgliedschaftsrechts >>> Bezugsrecht


Bankgeschäfte - 1. I.w. S. von Banken entspr. ihren Unternehmenszielsetzungen betriebenen Geschäfte. 2.1. e. S. Bez. des KWG in § 1 für diejenigen Geschäfte, die ein Unternehmen, >>> Bankgeschäfte


Hypothek - Belastung eines Grundstückes als Sicherheit für eine Geldforderung. Die Hypothek wird in das beim Amtsgericht geführte Grundbuch eingetragen. Sie dient in der Regel der Absicherung langfristiger Kredite. Die Kredite werden u. a. für die Finanzierung von Wohnhäusern und anderen Gebäuden eingeräumt. Die Hypothekenvergabe ist der Hauptgeschäftszweig der Hypothekenbanken und anderer Realkreditinstitute sowie der Bausparkassen. Grundpfandrecht; Rentenwerte. Die Hypothek zählt neben der   Grundschuld zu den in der Praxis wichtigsten dinglichen Sicherungs­rechten an einem Grundstück (Grundpfandrechten). Sie verleiht dem Inhaber der Hypothek (Hypothe­kar) das Recht, den ihm geschuldeten Geldbetrag durch die Zwangsversteigerung eines fremden Grundstücks zu erlangen (§§ 1113 ff. BGB). Der Eigentümer des Grundstücks muss in diesem Fall die Zwangsversteigerung seines Eigentums dulden (§ 1047 BGB). Forderungsschuldner und Hypothekenbesteller müssen nicht identisch sein. Ein (nichtvermögender) Schuldner kann auch einen Dritten ver­anlassen, an dessen Grundstück eine Hypothek zu bestellen und dadurch eine ihm (dem Dritten) fremde Schuld abzusichern. Die Beststellung einer Hypothek erfolgt durch eine entsprechende i.d.R. notariell beurkundete Einigung der Parteien (§ 873 BGB) sowie durch den Eintrag der Hypothek in das Grund­buch (Dritte Abteilung) (§ 1115 BGB). Die Hypothek ist streng akzessorisch; d.h. ihr Bestand und ihre Höhe hängen unmittelbar von dem je­weiligen Bestand und der jeweiligen Höhe der Forderung ab, zu deren Sicherung die Parteien sie be­stellt haben (§ 1113 BGB). Dies bedeutet in der Praxis der Kreditsicherung im wesentlichen zweierlei: Der Hypothekeninhaber kann die Hypothek nie selbständig, sondern immer nur gemeinsam mit der Forderung — quasi als deren Anhang — übertragen (§ 1153 BGB): Die >>> Hypothek



07. 02. 2025

Dividende - Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag wird Dividende genannt; bei Aktien im Nennwert von 50 € erfolgt die Angabe häufig in € pro Aktie; wird die Dividende als Prozentsatz >>> Dividende


Lizenzpolitik - Die Lizenzpolitik betrifft die langfristigen Ziele, Prinzipien und Strategien der Lizenzvergabe und -nahme (Lizenz). Ziele der Lizenzvergabe sind: - die Erschließung neuer Märkte bei be­grenzten finanziellen Ressourcen, - die Senkung von Transportkosten bei gro­ßer geographischer Distanz, - die Realisierung relativ niedriger Produk­tionskosten, - die Sicherung eines kundennahen Service bei relativ niedrigen Servicekosten, - die Überwindung von Kapazitätsengpäs­sen und eigener Know-how-Defizite in Forschung und Entwicklung, Ferti­gung und Marketing, - die Erschließung von Marktnischen, - die Überwindung von Schutzzöllen, Ein­fuhrsperren, Devisentransferregelungen, Local Content-Vorschriften oder tech­nischen Normen, - die Unterbindung von Konkurrenzerfin­dungen, - die Umgehung wettbewerbsrechtlicher Marktanteilsbegrenzungen, - die Senkung des Auslandsinvestitionsrisikos, - die Förderung des Absatzes komplemen­tärer Produkte, - die Erzielung von Einnahmen durch Li­zenzgebühren, - die schnellere Amortisation von FuE- Aufwendungen, - die Verlagerung der Gewinnentstehung in Konzernen sowie die Ermöglichung von Gegenlizenzen. Motive für die Ablehnung einer Lizenzver­gabe sind die eingeengten eigenen Verwer­tungsmöglichkeiten des technischen Wis­sens, die Gefährdung des eigenen Erfinder-Image, die Konkurrenzsituation nach Ablauf des Lizenzvertrags, konfliktäre Marketing­ziele, mangelhafte Qualifikation sowie ein schlechtes Image des Lizenznachfragers. Analog sind z. B. Ziele der Lizenznahme der totale oder partielle Ersatz eigener FuE, die Erschließung eines neuen Marktes mit neuen Produkten, die weitere Wachstumssicherung, die Risikostreuung, schnellerer Markt­zugang, die Überwindung fremder techni­scher Schutzrechte und die Vermeidung von >>> Lizenzpolitik


Roll-over-Kredit - Längerfristiger Kredit, dessen Zinssatz kurzfristig (meist im 6-Monats-Rhythmus) der Marktentwicklung angepaßt wird. Kreditnehmer sind hauptsächlich Großunternehmen und Staaten. >>> Roll-over-Kredit



06. 02. 2025

Besitzkonstitut - Constitutum-Possessorium. Form eines Besitzmittlungsverhältnisses, das auf unmittelbaren und mittelbaren Besitz bzw. Besitzer abstellt. Im bankmässigen Kreditgeschäft tritt es vor allem dann auf, wenn ein Gegenstand - z. Besitzkonstitut eine Maschine - wegen des Faustpfandprinzips (Übergabe des Pfandobjekts an den Gläubiger der damit gesicherten Forderung) nicht als Kreditsicherheit in >>> Besitzkonstitut


Werbemittel - Die ausschl. für Zwecke der Werbung eingesetzten personellen und sachlichen Tröger und Faktoren (Elemente) der Werbung von Banken als Ganzwerbemittel. Anders: Werbehilfen als Teilwerbemittel. umfassen alle Instrumente, die in der Werbung zur Erfüllung der Werbeziele eingesetzt werden, z.B. Anzeigen, Werbespots im Hörfunk, Femsehen und Kino, Plakate, Werbebriefe, Beilagen, Flugblätter usw. Dadurch werden Werbebotschaften materialisiert, also sinnlich wahrnehmbar gemacht. Für die Erreichung bestimmter Werbeziele sind sie unterschiedlich gut geeignet und müssen daher zielorien-fiert ausgewählt werden. Für Imagewerbung reichen beispielsweise kurze Kontakte, für erklärungsbedürftige Produkte werden Werbemittel benötigt, die der Werbeempfänger genauer ansehen und aufbewahren kann. Die Begriffe Werbemittel und  Werbeträger werden häufig verwechselt. Siehe auch   Medienökonomie und   Werbung,  jeweils mit Literaturangaben. Darstellung und kreative Bündelung einer Werbebotschaft, die im Rahmen der Werbung an die Stelle des persönlichen Kontakts zwischen Werbungtreibenden und Werbezielgruppe oder neben diesen tritt (W erbeformen). Damit die Werbe­botschaft für die Zielgruppe verständlich gemacht werden kann, bedient sich der Wer­bungtreibende zumeist einer Kombination der Darstellungsfaktoren: Sprache, Schrift, Bild, Ton oder Handlung des Werbeob­jekts selbst bzw. Begünstigungen, die mit dem Konsum oder Gebrauch des Werbeob­jekts verbunden sind. Aus der Kombination dieser Faktoren ergibt sich eine bestimmte Werbemittelgestaltung, die in enger Be­ziehung zu den gesetzten Werbezielen, den Eigenschaften der anzusprechenden Zielgruppe und den ausgewählten Werbe­trägern stehen >>> Werbemittel


Fragebogen - In der Wirtschaftssoziologie: questionnaire, Zusammenstellung der bei einer schriftlichen oder mündlichen Befragung zu verwendenden >>> Fragebogen



05. 02. 2025

Zentralisation - In der Wirtschaftssoziologie: heisst bei A.J.E. Fouillee, dass in einem differenzierten System die Teile nur für das Ganze existieren. Zentralisation ist damit in der klassischen Evolutionstheorie ein Massstab für den Entwicklungsstand von Gesellschaften, deren Ziel es sei, dass die Interessen des Ganzen und die der Teile ohne Zwang sich decken. (in der   Organisation). Die Zentralisation (auch Zentralisierung) ist die Zusammenfassung von gleichartigen Teilaufgaben auf eine Organisationseinheit nach bestimmten Kriterien. Wichtige >>> Zentralisation


Konsolidierung - (consolidation) Einzelabschlüsse von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren haben, werden im Konzernabschluss zusammengefasst, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind, z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten. Umwandlung von kurzfristigen Schulden in längerfristige, z. B. durch Ausgabe einer Anleihe zur Ablösung von Bankkrediten. Bedeutet außerdem: >>> Konsolidierung


Anleihe - Bankanleihe. Eine Anleihe — in der Bankpraxis auch verzinsliches Wertpapier, Schuldverschreibung, Obligation oder Gläubigerpapier genannt — ist ein Wertpapier, das auf einen bestimmten   Nennbetrag lautet und ein Forderungsrecht verkörpert, das gegenüber dem  Emittenten der Anleihe geltend gemacht werden kann. Das dem Kreditgeber (Anleihekäufer) zustehende Forderungsrecht bezieht sich auf die Rückzahlung des gewährten Kreditbetrages und den Anspruch auf regelmässige Zinszahlungen. Das Instrument der Anleihe ist nicht auf Unternehmen einer bestimmten Rechtsform beschränkt. In der Praxis treten allerdings vorwiegend Grossunternehmen, Kreditinstitute und öffentliche Institutionen als Emittenten auf, weil die Anleihe-Nebenkosten für kleinere Unternehmen zu hoch wären und diese die Bonitätsanforderungen nicht erfüllen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Nebenkosten ist die  Emission einer Anleihe erst ab einer Grössenordnung von mehreren Millionen Euro >>> Anleihe



04. 02. 2025

Fremdkapital - (borrowed capital, debt) Zum Fremdkapital rechnet man Lieferantenverbindlichkeiten, Bankschulden, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Fremdkapital ist die Gesamtsumme der über die Fremdfinanzierung aufgenommenen Geldmittel. Banken, Lieferanten und Dritte stellen diese Geldmittel zur Verfügung. Nach der Fristigkeit ist zwischen kurz­, mittel­ und langfristigem >>> Fremdkapital


Innovation - In der Wirtschaftssoziologie: Neuerung, die Hervorbringung, Durchsetzung, Übernahme und Anwendung neuer Ideen und Techniken, bisher unbekannter Produkte oder Rollen in einem sozialen System oder Subsystem. In modernen industriellen Gesellschaften ist Innovation zur Norm geworden: in einer Umwelt steigender Aufnahmefähigkeit und I.sbereitschaft wird Neuerung im institutionalisierten I.sprozess zur Routine. I.sinitiativen gehen zumeist von kreativen Einzelnen, den Innovatoren, aus. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive sind Innovationen Neuerungen für ein Un­ternehmen in Form von Prozessen im Unter­nehmen (Prozeß-Innovationen) oder von Produkten am Markt (Produkt-Innovationen). Aus Marketingsicht ist der Innovationsbegriff folgendermaßen zu spezifizie­ren: - Produkt- und Verfahrensinnovationen: Ergebnisse (Produkte) und Prozesse (Ver­fahren) lassen sich theoretisch trennen, in der Praxis nicht immer. In der Industrie wird aus der Produktinnovation eines Herstellers ggf. eine Verfahrensinnovation beim Verwender. Dienstleistungsangebote können gleichzei­tig Produkt und Verfahren sein. Prozeß-In­novationen können auch Veränderungen im menschlichen Verhalten sein, z. B. als organi­satorische Regeln oder als umweltorientier­tes Konsumentenverhalten. Solche Innova­tionen werden als Sozial-Innovationen bezeichnet. Produkt-Innovationen dienen v.a. dem Ausbau oder der Verteidigung der Wettbewerbsposition, Verfahrens-Innovationen der Produktivitätssteigerung. Im Marketing geht es meist um erstere, weshalb wir im folgenden den kürzeren Ausdruck In­novation bzw. Innovations-Management verwenden, wenn Produktinnovationen (Innovationsmanagement) gemeint sind. - Subjektiv, nicht absolut: Auch etwas (anderen Anbietern und Ziel­gruppen) schon Bekanntes kann aus der Sicht des Unternehmens >>> Innovation


Clearing - Aufrechnung (Saldierung) der gegenseitigen Forderungen zwischen zwei oder mehreren (bilaterales oder multilaterales Clearing) Wirtschaftseinheiten (Staaten, Kreditinstitute), wobei nur die Spitzenbeträge durch Zahlung oder Kreditierung ausgeglichen werden. >>> Clearing



03. 02. 2025

OECD - Abk. für Organization for Economic Cooperation and Development. Abk. für Organization for Economic Cooperation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Abk. für: Organization for Economic Cooperation and Development = Organisation >>> OECD


Programmiersprachen - In der Wirtschaftssoziologie: aus Symbolen, Befehlen und Regeln zur Bildung von Anweisungen bestehende formalisierte Sprachen zur Programmierung von Digitalrechnern. In den Maschinensprachen werden die Anweisungen an den Rechner in detaillierter und unmittelbar „ lesbarer “ Form gegeben. Die problemorientierten Programmiersprachen sind dagegen in ihrer Struktur der mathematischen Formelsprache >>> Programmiersprachen


Internet - Abk. für „Interconnected Networks”. Das Internet bezeichnet ein weltweites Netz von Computer-Netzwerken, zwischen denen Informationen in einem einheitlichen Standard, dem  TCP/IP (Trans­mission Control Protocol/Internet Protocol), ausgetauscht werden. Der Begriff des Internets lässt sich zurückführen auf „Inter” (zwischen) und „Net” (Netz). Grundsätzlich handelt es sich beim Internet um einen weltweiten Verbund von Computer-Netzwerken, die wiederum in Subnetzwerke aufgegliedert werden können. Die kleinsten Einheiten des Internets bilden die einzelnen Server bzw. Personal Com­puter >>> Internet