Das Wirtschaftslexikon
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Unsere neuesten Artikel sind :
02. 10. 2023
Leistung - In der Wirtschaftssoziologie: Performance, achievement, der Prozess des Leistens bzw. das Ergebnis in einer bestimmten Tätigkeit, z.B. beim Autofahren, Aufsatzschreiben. >>> Leistung
Akzeptkredit - Beim Akzeptkredit (Akzept) verpflichtet sich eine Bank, einen Wechsel, den der Kunde als Aussteller auf sie zieht, zu akzeptieren und bei Fälligkeit einzulösen. Der Kunde ist verpflichtet, den Wechselbetrag 1 bis 2 Tage vor Fälligkeit der Bank zur Verfügung zu stellen.
Der Akzeptkredit wird von einer Bank gewährt, indem diese Bank von einem Kunden ausgestellte, auf sie gezogene Wechsel akzeptiert (Bankakzept) und sich damit verpflichtet, dem Wechselinhaber den Wechselbetrag bei Fälligkeit zu zahlen. Basis des Akzeptkredites ist ein Kreditvertrag zwischen der den Akzeptkredit gewährenden Bank und ihrem Kunden, in dem sich der Kunde seinerseits verpflichtet, spätestens einen Werktag vor Fälligkeit des Bankakzepts, den für die Deckung notwendigen Betrag anzuschaffen. Das akzeptleistende Kreditinstitut geht gegenüber Dritten eine wechselrechtliche Verpflichtung ein und ist demjenigen Dritten gegenüber, der ihm den Wechsel >>> Akzeptkredit
Programmpolitik - (in der Produktpolitik) befasst sich mit der
(1) Gestaltung der Programmbreite (Programmdiversifizierung als Verbreiterung des Programms bzw. Programmunifizierung als Einengung des Programms). Ersteres soll vor allem die Marktabdeckung verbessern und damit über mehr Kontaktchancen zu Nachfragern die Wahrscheinlichkeit der Umsatzerzielung mit diesen erhöhen, Letzteres soll vor allem durch eine bessere Konzentration auf das verbleibende Angebot und dessen höhere Übereinstimmung mit den Markterfordernissen die Umsatzchancen stärker steigern als es dem ausfallenden Umsatz der nicht mehr angebotenen Produkte entspricht.
(2) Gestaltung der Programmtiefe (Programmdifferenzierung als Ausweitung des Programms bzw. Programmstandardisierung als Abflachung des Programms). Inhalt der Programmbreite sind jeweils Produkte, z.B. nach verschiedenen Funktionen unterschieden. Inhalt der Programmtiefe (Produktlinie) sind hingegen Einzelartikel, d.h. die Anzahl verschiedenenartiger Ausprägungen eines Programmelements, z.B. nach Gestaltung einer Präsentation (z.B. Light, Luxus) oder einer Konsistenz (z.B. Geschmack, Ingredienzen). Das Programm kann aber nicht nur in Breite und Tiefe verändert, sondern auch bereinigt werden (= Programmbereinigung). Dies erfolgt durch
(3) Programmaustausch als Innovation und Elimination von Produkten (auch Einzelartikeln). Eine erhöhte Programmbreite/-tiefe ergibt sich, wenn mehr neue Produkte/Einzelartikel hinzukommen als bestehende wegfallen, eine verringerte Programmbreite/-tiefe, wenn mehr bestehende Produkte/Einzelartikel wegfallen als neue hinzukommen, eine gleich bleibende Programmbreite/-tiefe ergibt sich, wenn gleichviel neue Produkte/Einzelartikel hinzukommen wie bestehende wegfallen.
(4) Programmvariation als Ablösung bestehender durch nachfolgende Produkte. Das Programm kann auch unverändert bleiben (Programmkonstanz). Dies impliziert Aktivitäten zur stetigen Pflege der Produkte zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dabei wird die bestehende Mischung des Programm-Portfeuilles als optimal angesehen, so dass jede Veränderung nur eine Verschlechterung der Situation bewirken könnte. Siehe auch Programmbreite, Programmdiversifizierung, Programmdifferenzierung, Programmtiefe, Programmunifizierung sowie Produktpolitik (mit Literaturangaben).
Als Marketing-Instrument und Teil des Marketing-Mix beinhaltet die Programmpolitik alle Entscheidungen, Realisierungen und Kontrollen in Bezug auf die Konzeption, Ausgestaltung und Veränderung des Absatzsortiments und/oder Produktionsprogramms, in dem ein Unternehmen die Produkte und deren Varianten zusammenfaßt, die es herstellen und/oder anbieten will und worüber es den Markt informiert. Im Handel spricht man von Sortimentspolitik. Mit der Programmpolitik verbunden sind immer zum einen grundlegende Orientierungen, zum zweiten eine Fülle verschiedenartigster Alternativen, zum dritten Zulässig- keits- und Optimalitätsfragen. Realisiert wird die Programmpolitik häufig durch Einzelentscheidungen über einzelne Varianten, Produkte oder Produktgruppen. Von der besonderen Bedeutung des Programms oder Sortiments als der Zusammenfassung einzelner Varianten, Produkte, Produktgruppen kann deshalb nur dort die Rede sein, wo entweder Produktinterdependenzen vorhanden sind oder besondere Wirkungen von der Tatsache ausgehen, dass ein Programm existiert (Programmwirkungen). Orientierungen Wenn Unternehmen Programme gestalten, so können dabei unreflektierte Wünsche ebenso beteiligt sein wie strategische Grundsätze, etwa grundlegende Paradigmen der Gesamtbetrachtung. Unreflektierte Wünsche von Unternehmen findet man in aphoristisch verkürzten Regeln wie den folgenden: Jeder möchte alles“; denn: „Vielfalt erfreut, varietas delectat“; und: „Wer verzichtet schon gern“; vielmehr: „Dabei sein ist alles“; und: „Nur nichts vergessen“; „Abschied tut weh“; und: „Was andere können, können wir auch“. Strategische Grundsätze werden etwa über herrschende Theorien hergeleitet. So führt die Interpretation der Erfahrungskurve zur These der Programmkonzentration, d. h. derBeschnei- dung des Programms auf Marktführerpro- dukte, und die Markowitz-Theorie >>> Programmpolitik
01. 10. 2023
Unternehmensverfassung - Unter formalen Gesichtspunkten stellt die „Unternehmensverfassung” (auch als „Unternehmensordnung” bezeichnet) die Gesamtheit der rechtlich verbindlichen, demnach gesetzlichen und freiwillig-vertraglichen Regelungen (Tarifvertrag; Betriebsvereinbarung) dar, welche auf das Zusammenwirken der am Unternehmen Interessierten gerichtet sind. In Analogie zu einer modernen Staatsverfassung geht es demnach um die Definition von Rechten und Pflichten. Inhaltlich setzt sich die Unternehmensverfassung in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens aus z.T. höchst unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. Als am umfangreichsten und vom Gesetzgeber bereits weit ausgestaltet hat in Bezug auf Deutschland die Unternehmensverfassung im Falle von Aktiengesellschaften zu gelten. Da die Aktiengesellschaft typische Rechtsform der wirtschaftlich >>> Unternehmensverfassung
Konzernbilanzpolitik - (Konzernabschlusspolitik) ist die bewusste und im Hinblick auf die Konzernziele zweckorientierte Beeinflussung des Konzernabschlusses im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Der Konzernabschluss >>> Konzernbilanzpolitik
Mindestreservepolitik - Durch Veränderung der Mindest-reservesätze beeinflußt die Bundesbank die Möglichkeiten der Banken, Kredite zu geben. Je höher die Mindestreserve-sätze festgelegt werden, um so knapper wird die Geldmenge der Banken, die ihnen für Kredite zur Verfügung steht. Mindestreserve; ZentralbankGeldmenge.
1. Begriff. Mindestreserven sind Pflichtguthaben, die die Kreditinstitute bei der Zentralbank zu unterhalten haben. Die M. umfaßt alle Maßnahmen der Notenbank , welche diese Mindestreservehaltung regeln. Obligatorische Mindestreserven sind historisch gesehen zur Sicherung der Bankenliquidität (Liquidität) eingeführt worden. Heute dienen sie aber vorwiegend geldpolitischen Zielsetzungen. So ist das Ziel der M. in der Bundesrepublik nach der Legaldefinition des BBkG die "Beeinflussung des Geldumlaufs und der Kreditgewährung". Zur Sicherstellung der Liquidität der einzelnen Kreditinstitute dienen in erster Linie die vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Bankenaufsicht) im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank erlasssenen Liquiditätsgrundsätze. Die Mindestreserve kann an der Passivseite oder an der Aktivseite der Bankbilanzen (Bilanz) anknüpfen. Im ersten Fall spricht man von einer Passivmindestreserve oder Einlagenreserve, im zweiten von Aktivmindestreserve oder Kreditreserve.
2. Aufbau des Mindestreservesystems in der Bundesrepublik. In der Bundesrepublik besteht eine Passivmindestreserve. Sie ist in § 16 BBkG und in der Anweisung der Deutschen Bundesbank über Mindestreserven (AMR) geregelt. Nach § 16 BBkG kann die Bundesbank verlangen, daß die Kreditinstitute in Höhe eines Vom-Hundert-Satzes ihrer Verbindlichkeiten aus Sichteinlagen, befristeten Einlagen und Spareinlagen (Einlagen) sowie aus aufgenommenen kurz- und mittelfristigen Geldern mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber anderen mindestreservepflichtigen Kreditinstituten Guthaben auf Girokonto bei ihr unterhalten. Die Bank darf den Vom-Hundert-Satz (Mindestreservesatz) für Sichtverbindlichkeiten nicht über dreißig, für befristete Verbindlichkeiten nicht über zwanzig und für Spareinlagen nicht über zehn festsetzen; für Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden ist jedoch ein Mindestreservesatz bis zu hundert zulässig. Innerhalb dieser Grenzen kann die Bundesbank die Sätze nach allgemeinen Gesichtspunkten differenzieren. Zur Unterhaltung von Mindestreserven sind grundsätzlich alle Kreditinstitute verpflichtet. Reservepflichtig sind mit wenigen Ausnahmen alle Verbindlichkeiten mit einer Befristung von weniger als 4 Jahren aus Einlagen und aufgenommenen Geldern, u. zw. bei Buchverbindlichkeiten mit einer Befristung >>> Mindestreservepolitik
30. 09. 2023
Obsoleszenz - Vorgang der Veralterung von Produkten. Ein Produkt veraltert, weil es durch ein neues Produkt substituiert wird. Das Phänomen der Obsoleszenz wird dann als Problem kontrovers diskutiert, wenn es aus einem bewussten Marketinghandeln resultiert (plan- ned obsolescence) bzw. im Rahmen eines ökologischen Marketing als konzeptioneller Ansatzpunkt zur Überwindung von Ressourcenverschwendung gewählt wird. Obsoleszenz-Strategien beziehen sich dabei auf die bewusste zeitliche Verzögerung technischer Innovationen dadurch, dass der Verbraucher bei der Umsetzung des technischen Fortschritts sukzessive mit partiellen Neuerungen konfrontiert wird, obwohl zu einem gegebenen Zeitpunkt das Angebot eines vollständig erneuerten Produktes möglich wäre (funktionelle Obsoleszenz.); die Veränderung der ästhetischen Produkteigenschaften ohne Verbesserung der gebrauchstechnischen Qualität, wodurch noch funktionsfähige Erzeugnisse aus Modegründen als überholt betrachtet werden >>> Obsoleszenz
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre -
1. Charakterisierung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre. Nach Wagner untersucht die Betriebswirtschaftslehre einzelwirtschaftliche Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf deren Vorteilhaftigkeit hinsichtlich ihrer finanziellen Zielbeiträge (Wagner, 2005a, S. 408).
2. Hauptaufgaben und Inhalte der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Den Steuerpflichtigen erwachsen aus der Besteuerung grundsätzlich zwei Arten von Pflichten: Erstens die Pflicht zur Zahlung von Steuern, diese beinhaltet ggf. auch steuerliche Nebenleistungen wie z.B. Säumniszuschläge oder Zinsen, und zweitens die Pflicht zur Erbringung von Dienstleistungen wie Buchführung, Bilanzierung, Erstellung von Steuererklärungen, Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer etc. Gegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sind die durch die Besteuerung hervorgerufenen Wirkungen auf ökonomische Entscheidungen von Steuerpflichtigen. Die Analyse von Steuerwirkungen hat sowohl einen deskriptiven als auch einen normativen Aspekt. Im deskriptiven Sinne verfolgt die Betriebswirtschaftliche Steuerwirkungslehre das Ziel, durch zusätzliche Berücksichtigung oder Änderung steuerlicher Parameter in betriebswirtschaftlichen Planungsmodellen (siehe z.B. Kapitalwert-formel vor und nach Steuern) die Wirkung der Besteuerung oder von Änderungen der Besteuerung auf das Verhalten von Steuerpflichtigen zu beschreiben. Dagegen verfolgt die Betriebswirtschaftliche Steuerplanungs- oder Steuergestaltungslehre einen eher normativen Zweck, indem sie die Frage zu beantworten versucht, wie sich Steuerpflichtige vor dem Hintergrund ihrer Zielsetzungen unter Berücksichtigung der relevanten steuerlichen Rahmenbedingungen verhalten sollen (König, 2004, S. 260). Meist werden drei Hauptaufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre unterschieden: · Beschreibung des Einflusses der Besteuerung auf einzelwirtschaftliche Entscheidungen (Steuer-wirkungslehre) · Steuerorientierte Entscheidungsunterstützung (Steuergestaltungslehre) · Auf den Ergebnissen der beiden genannten Hauptaufgaben aufbauende kritische ökonomische Analyse von Steuerrecht und Steuerrechtsprechung de lege lata und de lege ferenda, Im Rahmen dieser normativen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre werden insbesondere auch Steuerreform-überlegungen vorgenommen. Diese drei Aufgaben behandeln und anwenden kann nur, wer die einschlägigen steuerlichen Normen kennt. Insofern widmet sich jedes Lehrbuch zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zunächst propä-deutisch dem konkreten Steuerrecht (Steuerrechtspropädeutik) (Einkommensteuer, Körper-schaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Die Rechtsquellen, die jeder betriebswirtschaftlichen Analyse des Steuerrechts zu Grunde liegen, sind die relevanten Gesetze und Rechtsverordnungen, die Rechtsprechung der zuständigen Gerichte und eingeschränkt die Verwaltungsanweisungen. Daraus ergeben sich die traditionellen Inhalte der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Zunächst müs-sen die Grundlagen des RecImungswesens und des Steuerrechts gelegt sein. Sodann ist einerseits der Steuereinfluss auf die Führungsfunktionen von Unternehmen (bspw. Steuereinfluss auf Rechtsform) und andererseits auf die klassischen betrieblichen Funktionen (bspw. Steuereinfluss auf Investitions-und Finanzierungsentscheidungen) zu analysieren. Zum Einfluss der Besteuerung auf Investitionsentscheidungen siehe Investition sowie Kapitalwerermeln vor und nach Steuern. Zum Einfluss der Besteuerung auf Finanzierungsentscheidungen vgl. die einschlägige Literatur; besonders BieglKussmaul, 2000, S. 71 ff. Des Weiteren finden sich mehr oder weniger verbreitete Spezialinhalte der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Dazu zählen unter anderem · das Internationale Steuerrecht (Steuerrecht, Internationales), · der Einfluss der Besteuerung auf Kapitalanlagen >>> Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Diskontkredit - siehe Wechseldiskontkredit.
der von einer Bank aufgrund des Ankaufes von Wechseln gewährte Kredit >>> Diskontkredit
29. 09. 2023
Qualitätssicherung - In der Umweltwirtschaft: Maßnahmen der Überwachung des Produktionsverfahrens und der Betriebs- bzw. Unternehmensorganisation zur kontinuierlichen Sicherstellung zugesicherter Produkteigenschaften. Kann im Rahmen einer (freiwilligen) Zertifizierung nach ISO 9000 manifestiert werden.
„Teil des Qualitätsmanagements, der auf das Erzeugen von Vertrauen darauf gerichtet ist, dass Qualitätsanforderungen erfüllt werden” (ISO 9000:2000). Im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland spielt die Qualitätssicherung eine zentrale Rolle. Dabei wird zwischen interner und externer Qualitätssicherung differenziert. Vor allem die externe Qualitätssicherung in Form des BenchmarkVerfahrens nimmt dabei eine Mittelpunktstellung ein. Dabei werden qualitätsrelevante Daten standardisiert dokumentiert und einrichtungsübergreifend statistisch ausgewertet. Anhand des Vergleichs der eigenen Ergebnisse mit diesen Qualitätsindikatoren, können so dann Verbesserungsprozesse eingeleitet werden (interne Qualitätssicherung). Siehe auch Qualitätsmanagement (mit Literaturangaben) .
Literatur: Pfeifer, T.: Qualitätsmanagement, 3. Auflage, München, Carl Hanser Verlag 2001; Pfeifer, T.: Praxishandbuch Qualitätsmanagement. 2. Auflage, München, Carl Hanser Verlag, 2001. Internetadresse: www.quality.de/lexikon/qualitaetssicherung.htm, www.wikipedia.org >>> Qualitätssicherung
Gesundheitsfonds - In der Gesundheitswirtschaft: health care stockDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht mit der Einführung eines Gesundheitsfonds vor, ab dem 1. Januar 2009 die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu zu organisieren. Wesentliche Merkmale des Gesundheitsfonds sind:Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz, dieser bezieht bei den Versicherten den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mit ein.Der Bundeszuschuss für die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch die GKV fließt ebenfalls in den Gesundheitsfonds (2007 – 2008 jährlich 2,5 Milliarden Euro, ab 2009 jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zum Erreichen der Obergrenze von 14 Milliarden Euro).Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit setzt den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen per Rechtsverordnung fest. Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in den Gesundheitsfonds als zentralen Topf. Alle Krankenkassen erhalten hieraus eine pauschale Zuweisung für jeden Versicherten sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten (Morbiditätsorientierung). Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auch zur Deckung ihrer Satzungs- und Mehrleistungen (Ausnahme: Krankengeldzahlungen) sowie für Kosten für die Entwicklung und Durchführung zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme und Verwaltungskosten. Maßgebend für die Höhe dieser Zuweisungen sind nicht die tatsächlich entstandenen Ausgaben, sondern die standardisierten Ausgaben, um zu verhindern, dass überproportionale Steigerungen dieser Ausgaben zu höheren Zuweisungen >>> Gesundheitsfonds
Werkvertrag - ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung >>> Werkvertrag
28. 09. 2023
Zahlungsbilanz - Gegenüberstellung der Zahlungen, die eine Volkswirtschaft in einer Zeitperiode an das Ausland leistet, und der Zahlungen, die sie vom Ausland empfängt. Sie wird in folgende Teilbilanzen gegliedert:
- Leistungsbilanz: Umfaßt den Import und Export von Waren (Handelsbilanz) und Dienstleistungen (Dienstleistungsbilanz) sowie die sog. unentgeltlichen Übertragungen (Übertragungsbilanz).
- Kapitalbilanz: Gegenüberstellung der Kapitaleinfuhr und Kapitalausfuhr.
- Devisenbilanz: Gibt die Veränderungen der Währungsreserven an.
1. Als Z. eines Landes bezeichnet man ein (Konten-)System zur Verbuchung aller in einem bestimmten Zeitraum angefallenen ökonomischen Transaktionen zwischen in- und ausländischen Wirtschaftssubjekten . Leistungen und Gegenleistungen werden dabei je nach ihrem ökonomischen Charakter zunächst auf entsprechenden Teilbilanzen verbucht, die dann zur Z. zusammengefaßt werden: Aus der Handelsbilanz als der wertmäßigen Gegenüberstellung von Warenein- und -ausfuhr ergibt sich durch Zusammenfassung mit der analog definierten Dienstleistungsbilanz die Leistungsbilanz i.e.S. bzw. nach Einbeziehung der (monetären oder realen) unentgeltlichen Übertragungen zwischen In- und Ausländern die Leistungsbilanz i.w.S. (= Bilanz der laufenden Posten). Änderungen bei den Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten ("Kapitalex- bzw. importe") werden in der Kapitalbilanz (genauer: Bilanz des Kapitalverkehrs) erfaßt, die entweder als Kapitalbilanz i.e.S. oder bei Einbeziehung des durch die "offiziellen" Gold- und Devisenbestände der Währungsbehörden repräsentierten Saldos der liquiden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland ("Gold- u. Devisenbilanz ") als Kapitalbilanz i.w.S. definiert werden kann. Daneben wird unter dem Aspekt der Fristigkeit zwischen einer lang- und einer kurzfristigen Kapitalbilanz unterschieden, die im Bedarfsfall nach weiteren ökonomischen oder institutionellen Kriterien gegliedert werden können.
2. Bei der Verbuchung einzelner Transaktionen innerhalb dieses Systems von Teilbilanzen werden Vorgänge, die einen Zahlungszustrom (-abfluß) bewirken oder wie im Fall der unentgeltlichen Lieferungen zumindest bewirken könnten, als Credit- (Debet-) Posten ausgewiesen, wobei sich aber anders als in der betriebswirtschaftlichen Buchführung die doppelte Verbuchung jeder Transaktion erst aus der Erfassung von Leistung und Gegenleistung und nicht aus dem Prinzip von Buchung und Gegenbuchung ergibt. Aus diesem Prinzip der selbständigen Erfassung von Leistung und Gegenleistung folgt, daß jede außenwirtschaftliche Transaktion grundsätzlich mit einer Debet- und einer Credit-Buchung in der Z. erscheint, wobei aber Bestandsveränderungen wie das Beispiel der Gold- u. Devisenbilanz zeigt gegebenenfalls auch als negativer Buchungsposten auf der "anderen" Seite der Bilanz erfaßt werden können: Warenimporte gegen Bezahlung in ausländischer Währung haben beispielsweise in der >>> Zahlungsbilanz
Remote Ordering - Unter Remote Ordering werden verschiedene, v.a. durch neue Medien ermöglichte Formen des Versandhandels zusammengefasst, bei der die Angebote an die Kunden mittels Katalog, Prospekt, Anzeige, elektronischer Medien oder auch durch Aussendienstmitarbeiter übermittelt werden (Vertriebswege, Neuere). Im Remote Ordering kann die Bestellung schriftlich, mündlich bzw. telefonisch erfolgen, aber auch mittels neuerer Bestellformen wie PC-gestützt (e-mail, WWW). Weiterhin sind zukünftige und technisch gestützte Optionen des Remote Ordering hervorzuheben, wie
(1) Home Scanning (Handscanner, anhand derer die Kunden durch Einscannen des Barcodes Bestellvorgänge auslösen),
(2) Automatic >>> Remote Ordering
Roll-over-Kredit - Längerfristiger Kredit, dessen Zinssatz kurzfristig (meist im 6-Monats-Rhythmus) der Marktentwicklung angepaßt wird. Kreditnehmer sind hauptsächlich Großunternehmen und Staaten.
>>> Roll-over-Kredit
27. 09. 2023
Inventar - (stock, inventory)
Bestandsverzeichnis des Vermögens und der Schulden zu einem Stichtag.
1. genaues Verzeichnis aller Vermögensgegenstände (Vermögen) >>> Inventar
Anlagevermögen - (fixed assets)
Das Anlagevermögen beinhaltet die zur langfristigen Nutzung im Unternehmen bestimmten Vermögensgegenstände, z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anteile an anderen Unternehmen, Geschäfts oder Firmenwert.
Vermögensteile eines Unternehmens, die auf Dauer dem Geschäftsbetrieb dienen sollen und nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Zum Anlagevermögen gehören u. Anlagevermögen Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Finanzanlagen. Gegenteil: Umlaufvermögen.
- Bilanzierung und Bewertung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen
1. Begriffsabgrenzung Nach HGB.. Das Anlagevermögen umfasst nach § 247 Abs. 2 HGB die Vermögensgegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, das heisst in der Regel länger als ein Jahr. Die Zuordnung eines Gegenstandes zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist somit von seiner Zweckbestimmung und nicht von seiner Art abhängig. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die Unterscheidung zwischen non-current assets und current assets entspricht materiell der Abgrenzung zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen des HGB.
2. Gliederung und Ausweis der Entwicklung des Anlagevermögens Nach HGB: Das Anlagevermögen ist nach § 266 Abs. 2 HGB in drei Blöcke unterteilt, die ihrerseits weiter aufzugliedern sind:
(1) Immaterielle Vermögensgegenstände (intangible assets): z.B. Konzessionen, Patente, Lizenzen, Firmenwert (Goodwill),
(2) Sachanlagen (Property, plant and equipment): z.B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlagenvermögen)
(3) Finanzanlagen (long-term financial assets): z B. Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die internationalen Grundsätze geben eine dem HGB vergleichbare Grobgliederung des Anlagevermögens vor. Allerdings sind als Finanzanlagen gehaltene Immobilien (investment property) nach IAS/IFRS in den Finanzanlagen unter den lang term investments gesondert auszuweisen, während sie nach HGB dem Sachanlagevermögen zugerechnet werden. Im Abschluss nach den US-GAAP enthält das Sachanlagevermögen (property, plant and equipment) nur das betriebsnotwendige Vermögen. Als Finanzanlagen gehaltene Immobilien werden als other investments, sonstige nicht betriebsnotwendige Anlagen als other assets gesondert ausgewiesen. Die weitere Aufgliederung der Blöcke ist im Detail nicht vorgegeben. Sie ist so vorzunehmen, dass der Jahresabschluss verständlich ist. Im Hinblick auf eine Verbesserung des Einblicks in die Vermögenslage muss die Kapitalgesellschaft nach HGB die Entwicklung aller Posten des Anlagevermögens, nach den IAS/IFRS nur der Posten des Sachanlagevermögens und des Goodwill in einem Anlagengitter darstellen. Die US-GAAP verlangen kein Anlagengitter, aber vergleichbare Angaben in den notes.
3. Bilanzierung des Anlagevermögens Nach HGB: Nach dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB sind im Anlageverrnögen sämtliche Vermögensgegenstände mit langfristiger Nutzungsbestimmung anzusetzen, soweit hinsichtlich Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Vermögensgegenstände sind aktivierungsfähig, wenn sie für das Unternehmen nützlich, bewertbar und einzeln veräusserbar sind. Von dem Aktivierungsgebot bei Aktivierungsfähigkeit gibt es Ausnahmen in Form von Aktivierungsverboten und Aktivierungswahlrechten. Ein Aktivierungsverbot besteht nach § 248 Abs. 2 HGB für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, z.B. originärer Firmenwert, selbst entwickelte Patente. Ein Aktivierungswahlrecht besteht nach § 255 Abs. 4 HGB für den derivativen Firmenwert in der Bilanz des Käufers eines Unternehmens. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze enthalten keine Ausnahme vom Aktivierungsgebot bei Aktivierungsfähigkeit. Damit weichen sie wesentlich vom HGB ab, weil ein derivativer Firmenwert und originäre, selbst erstellte Vermögenswerte des immateriellen Anlagevermögens (Ausnahme originärer Firmenwert) aktivierungspflichtig sind. In den IAS/IFRS ist die Aktivierungsfähigkeit als asset im framework und in postenspezifischen Standards geregelt. Diese Regelungen unterscheiden sich materiell nicht wesentlich von den handelsrechtlichen Grundsätzen. Werden alle Kriterien für die Aktivierungsfähigkeit zugleich erfüllt, und können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden (reliable measurement), dann besteht eine Ansatzpflicht, ansonsten ein Ansatzverbot. Die Ansatzkriterien der US-GAAP sind mit denen der IAS/IFRS >>> Anlagevermögen
Monopol - Siehe auch: Marktformen; Marktverhaltensweisen
Marktform, bei der ein Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen ohne Wettbewerber ist (Marktformen- schema). Die Monopolstellung kann rechtliche oder tatsächliche Gründe haben. Rechtliche Monopole sind häufig durch Gesetz dem Staat Vorbehalten (Finanzwesen, Arbeitsvermittlung, Post, Fernmeldehoheit). Tatsächliche Monopole bestehen häufig für Energieversorgungsunternehmen mit ihren Versorgungsgebieten, für Verwertungsgesellschaften, für Verkehrsflughäfen und nationale Linienflugunternehmen sowie bei sonstigen natürlichen Monopolen aufgrund einer günstigen Marktsituation (z. B. seltenen Rohstoffvorkommen). Gesetzliche Monopole bestehen ferner durch Patente, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Das Monopol unterliegt als Fall der Marktbeherrschung nach >>> Monopol
26. 09. 2023
Goldene Bankregel - Traditionelle Regel für die Liquiditätspolitik von Banken; danach soll die Fristigkeit der Anlagen einer Bank der Fristigkeit ihrer Mittel zur Refinanzierung >>> Goldene Bankregel
Graphentheorie - Die Graphentheorie dient vor allem zur Beschreibung komplexer Systeme, bei denen die Zusammenhangs- und Abhängigkeitsstrukturen nur schwer über Funktionen, Gleichungen und Ungleichungen abgebildet werden können. Dazu werden die Systemelemente durch Knoten und die Beziehungen zwischen den Systemelementen durch gerichtete oder angerichtete Kanten repräsentiert. Ein Hauptanwendungsgebiet der Graphentheorie sind die in der Netzplantechnik verwendeten Modelle zur Beschreibung von Projekten und Prozessen. Siehe auch Operations Research (mit Literaturangaben) .
mathematische Disziplin, die in verschiedensten Wissenschaften angewendet wird (Chemie, Elektrotechnik, Soziologie >>> Graphentheorie
Firma - (A)(deutsches Recht) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§ 17 HGB). Siehe auch Handelsrecht, Firmenbeständigkeit, Firmenunterscheidbarkeit, Firmenwahrheit, Priorität (Firma). (B)Firma (österreichisches Recht) Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 öUGB). Je nachdem, ob die Firma den Namen eines oder mehrer Gesellschafter enthält oder sich auf den Geschäftsgegenstand bezieht, wird zwischen Personen- und Sachfirmen unterschieden. Auch das Verwenden der Geschäftsbezeichnung oder das Führen einer Fantasiefirma ist möglich, sofern diese sich zur Kennzeichnung von Unternehmen eignet und nicht irreführend ist. Die Rechts- oder Gesellschaftsform des Unternehmens ist zwingend in die Firma aufzunehmen (§ 19 öUGB).
ist im Handelsrecht der Handelsname des Vollkaufmannes, unter dem der Vollkaufmann sein Geschäft betreibt, unterzeichnet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). In der Umgangssprache wird der Begriff Firma häufig fälschlicherweise mit dem des Unternehmens oder des Betriebes gleichgesetzt. >>> Firma
25. 09. 2023
Aktienindizes - liefern als Börsenbarometer (Börse) übergreifende Informationen über Kursentwicklungen und Markttendenz an den Aktienmärkten. Mit ihnen lässt sich auch der Erfolg einer Anlagestrategie messen. Wichtige deutsche Aktienindizes sind:
(1) Dax, >>> Aktienindizes
Wettbewerbsstrategie - (Industrie und Einzelhandel). Michael Porter diskutiert drei allgemeine Strategietypen, mit Hilfe derer Unternehmen eine erfolgreichere Marktposition einnehmen können als ihre Konkurrenten: Umfassende Kostenführerschaft („overall cost leadership”), Differenzierung („differentiation”) und Konzentration auf Schwerpunkte („focus”), wobei die Schwerpunkte entweder mit der Kostenführerschafts- oder mit der Differenzierungsstrategie bearbeitet werden sollen. Die These, dass Kostenführer bzw. Differenzierer erfolgreicher sind als solche Unternehmen, die sich weder für die eine noch die andere Strategie entscheiden können und damit laut Porter „zwischen den Stühlen sitzen”, kann im Prinzip durch empirische Forschung bestätigt werden. Allerdings kann im Zuge der Marktevolution der Erfolg von der Fähigkeit des Unternehmens abhängen, einen Kosten- und Differenzierungsvorteil zugleich zu realisieren (= Outpacing Strategie). Outpacing-Unternehmen verbessern also entweder erst die Leistung und streben dann Kostenreduktionen an oder sie gehen in umgekehrter Reihenfolge vor. Siehe auch Marketing, Internationales (mit Literaturangaben).
Die Wettbewerbsstrategie als Teil des Strategischen Marketing ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Unternehmen seine Strategie nicht isoliert entwickelt, sondern am gesamten relevanten Umfeld ausrichtet. Ziel der Wettbewerbsstrategie ist die Erreichung bzw. Verteidigung einer gewinnoptimalen Position innerhalb einer Branche bzw. deren Wertkette. Bestimmungsfaktoren der Wettbewerbsstrategie sind auf der einen Seite die B ranchenstruktur undaufder anderen Seite die relative Position im Vergleich zu den Konkurrenten. Die Branchenstruktur wird nach Porter (1983) im wesentlichen durch fünf Wettbewerbskräfte determiniert: Verhandlungsstärke der Abnehmer: Die Attraktivität einer Branche und hier insb. die Profitabilität wird wesentlich von der Verhandlungsmacht der Kunden bestimmt. Starke Abnehmer oder Nachfragemonopole können Preise und Qualitäten der Produkte und damit auch die Gewinnspanne bestimmen (vertikales Marketing). Verhandlungsstärke der Lieferanten: Analog den Kunden können auch Lieferanten eine so starke Position besitzen, dass sie Preise und Konditionen bestimmen. Falls die Unternehmen die höheren Kosten nicht über höhere Preise an ihre Kunden weitergeben können, ergeben sich direkte negative Konsequenzen für die Profitabilität der Branche. Bedrohung durch neue Konkurrenten: Neue Marktteilnehmer bedeuten neue Kapazitäten und häufig auch neue Spielregeln des Wettbewerbs, beides potentielle Gründe für eine sinkende Rentabilität. Schutz vor neuen Konkurrenten bieten nur hohe Markteintrittsbarrieren, die es für neue Konkurrenten unmöglich oder unattraktiv machen, in den Markt hereinzukommen. Gefahr durch Substitutionsprodukte: Unternehmen müssen permanent damit rechnen, dass neue innovative Produkte zur Verdrängung der existierenden Produkte führen. Änderungen im Konsumentenverhalten können auch zu einer Substitution durch bestehende Produkte führen. Der Grad der Rivalität zwischen existierenden Wettbewerbern: Die Rentabilität innerhalb einer Branche hängt ebenfalls von dem Grad der aktuellen Wettbewerbsintensität ab, der zwischen friedlich und kriegerisch variieren kann. Wichtig ist i. d. R. die Frage, mit welchen Instrumenten der Wettbewerb primär ausgetragen wird. Bei vorherrschendem Preiswettbewerb befinden sich alle Unternehmen bis auf den Kostenführer in einer schwierigen Situation. Bei Wettbewerb über vorwiegend nichtpreisliche Instrumente sind die Rentabilitätserwartungen d. R. besser. Neben der Branchenstruktur ist für die Wettbewerbsstrategie des individuellen Unternehmens entscheidend, welche relative Wettbewerbsposition es z. Z. einnimmt. Der gedankliche Rahmen zur Beantwortung dieser Frage ist das Strategische Dreieck. Die eigene Leistungsfähigkeit, die Leistungsfähigkeit der Konkurrenz sowie die Erwartungen und Wahrnehmungen der Kunden beeinflussen gleichermaßen die Wettbewerbsstrategie eines Unternehmens. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Wahrnehmung der Kunden. Es kommt neben der ob- jektiv-technischen Leistungsfähigkeit auch auf die von den Kunden wahrgenommenen Stärken und Schwächen an, also auf die subjektiv wahrgenommene Leistungsfähigkeit. Bei Diskrepanzen zwischen objektivtechnischer und subj ektiv wahrgenommener Leistung resultieren die in der Abb. darge- stelltenStrategieempfehlungen. Basis für den letztlichen Erfolg der Wettbewerbsstrategie ist die positive Differenzierung eines Unternehmens von seinen Konkurrenten, es benötigt einen Strategischen Wettbewerbsvorteil. In Analogie zur Evolutionstheorie muss ein Unternehmen zumindest einen strategischen Wettbewerbsvorteil besitzen, umlangfristigüberlebenzukönnen. Porter unterscheidet auf Basis des strategischen Dreiecks drei Basisformen von Wettbewerbsstrategien: die Strategie der Kostenführerschaft, die Differenzierungsstrategie und die Konzentration auf ganz bestimmte Marktsegmente (Marktsegmentierung), womit im Grunde an die im Rahmen der Marktsegmentierung entwickelten Optionen >>> Wettbewerbsstrategie
Relationship-Marketing - Konzepte des Relationship-Marketing gewinnen in zunehmendem Maße an Bedeutung, und insbesondere in der amerikanischen Diskussion beflügelt Relationship-Marketing Wissenschaft und Praxis dazu, von einem Paradigmawechsel im Marketing zu sprechen. Gegner hingegen sehen in diesem Konzept lediglich alten Wein in neuen Schläuchen.
Relationship-Marketing wird im weitesten Sinne als Partnerschaft oder strategische Kooperation mit allen internen und externen Anspruchsgruppen gekennzeichnet. Der Begriff des Relationship-Marketing weist damit eine hohe Ähnlichkeit mit dem deutschen Begriff „ Beziehungsmanagement “ auf. Im Rahmen eines Beziehungsmanagement wird versucht, durch eine sorgfältige Analyse der Beziehungsstrukturen, -profile und -Perspektiven mit verschiedensten Partnern eines Unternehmens eine strategisch orientierte, auf spezifische Beziehungsziele hin ausgerichtete „ Außenpolitik “ zu entwerfen, die u. U. sogar spezifische Wettbewerbsvorteile durch größere Nähe zu diesen Partnern und Teilnahme am Netzwerk aller Partner verschafft.
Konzepte des Relationship-Marketing schärfen somit die Aufmerksamkeit für die langfristige Gestaltung der Beziehungen eines Unternehmens zu seinen Kunden sowie allen anderen Anspruchsgruppen. Eigentlich wird hiermit eine originäre Aufgabe des Marketing angesprochen, denn zumindest die Hersteller-Kundenbeziehung ist der Kern aller Marketingaktivitäten. Was ist also das Besondere am Relationship-Marketing? Drei Besonderheiten lassen sich mit der Beantwortung der folgenden Fragen hervorheben: Welche Unternehmen sehen heute im Relationship-Marketing neue Erfolgschancen? Welcher Partner steht im Relationship-Marketing im Mittelpunkt der Betrachtungen? Wie werden Konzepte des Relationship-Marketing im Entscheidungsprozeß des Marketing berücksichtigt?
Relationship-Marketing bildet bereits seit mehreren Jahrzehnten zumindest implizit den Gegenstand von Forschung und Praxis im Dienstleistungsbereich, Investitionsgütermarketing und vertikalen Marketing. Die Integration des Kunden als sog. externen Faktor bei der Dienstleistungserstellung oder bei der Auftragserstellung eines Anlagengutes erfordert im Vergleich zum Massenguthersteller eine ausführliche Analyse und Gestaltung der Hersteller-Kundenbeziehung. In klassischen Massenmärkten wurde dieser Aspekt vernachlässigt. Hier glaubten Unternehmen, über ihre „ Markenpersönlichkeiten “ zum Konsumenten >>> Relationship-Marketing
24. 09. 2023
Integriertes Marketing - Obwohl in der klassischen Definition des Marketing, verstanden als „ Planung, Koordination und Kontrolle aller auf die aktuellen und potentiellen Märkte ausgerichteten Unternehmensaktivitäten “ bereits explizit auf das Koordinationserfordernis hingewiesen wird, hat das erweiterte Anspruchsspektrum des Marketing sowie Probleme in der organisatorischen und unternehmensübergreifenden Abstimmung von Marketingaktivitäten den Terminus „ Integriertes Marketing “ seine Berechtigung erfahren lassen.
Die Betonung des Integrationserfordernisses bei der Gestaltung und Umsetzung von Marketingkonzepten resultiert ursprünglich aus der Gefahr eines isolierten und nicht hinreichend abgestimmten Einsatzes der einzelnen Marketinginstrumente. Zielsetzung eines integrierten Marketing ist es deshalb, alle Marketinginstrumente unter Berücksichtigung bestehender Inter-dependenzen zur effizienten Erreichung der angestrebten Unternehmens- und Marketingziele aufeinander abzustimmen.
Diese eher instrumentelle Sichtweise des Integrationsgedankens ist jedoch durch aktuelle Herausforderungen zunehmend erweitert worden. Einerseits hat sich das Anspruchsspektrum des Marketing in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Neben der Kundenorientierung erlangte die konkurrenz- und gesell-schaftsorientierte Ausrichtung des Marketing im Rahmen eines marktorientierten Führungskonzeptes an Bedeutung. Somit stellt sich im Konzept eines integrativen Marketing die Frage, wie diese unterschiedlichen Perspektiven in einem Marketingkonzept zu vereinen sind.
Weiterhin ist dem Integrationsproblem im Zusammenhang mit der organisatorischen Verankerung des Marketing im Unternehmen besondere Beachtung zu schenken. In divisiona-lisierten Unternehmen stellt sich vielfach ein marktbezogenes Interdependenzproblem, dass im Hinblick auf bestimmte Marketingziele und Zielgruppen die dezentral planenden Divisionen ihre Marketingaktivitäten aufeinander abstimmen müssen. Hier werden neben den Inhalten der Integration insbesondere die organisatorischen Möglichkeiten zur Umsetzung der Integrationserfordernisse diskutiert.
Weiterhin wird der Integrationsgedanke im Marketing in einem unternehmensübergreifenden Koordinationserfordernis deutlich, wenn Marketingkonzepte in mehrstufigen Absatzsystemen umgesetzt werden müssen. Hier gilt es, mit verschiedenen Marktpartnern den Einsatz von Marketinginstrumenten über die Unternehmensgrenzen hinweg abzustimmen.
Ausgangspunkt eines integrierten Marketing bildet ein geschlossenes Marketingkonzept. Die Marketingkonzeption ist das Ergebnis detaillierter strategischer Analysen und umfaßt Festlegungen auf drei Konzeptionsebenen und zwar der Ziel-, Strategie- und Instrumental- bzw. Marketingmixebene. >>> Integriertes Marketing
Auswertung von Bilanzen - (balance sheet analysis)
Die Auswertung von Bilanzen spielt eine wichtige Rolle, wenn Unternehmen beurteilt werden, insbesondere bei der Kreditgewährung, der Sanierung, dem Kauf oder der Fusion. Unter Bilanzanalyse (auch Bilanzauswertung, Bilanzzergliederung) versteht man die Beurteilung eines Unternehmens >>> Auswertung von Bilanzen
Geldmarkt - Markt für kurzfristige Geldausleihungen, auf dem hauptsächlich die Banken anbieten und nachfragen. Der Zins richtet sich nach Angebot, Nachfrage und Leihfrist (z. B. Tagesgeld, Monatsgeld). Steigender Geldmarktzins ist ein Zeichen für i/ou/cWäte-Verknappung, sinkender Zins zeigt, >>> Geldmarkt
23. 09. 2023
Preiskalkulation - Wegen der Eigenart der Bankpreise im Bankwesen nur begrenzt mögliche bzw. sinnvolle Rechnung.
zählt als kostenorientierter Ansatz der Preispolitik zu den wichtigsten Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung. Erste kostenrechnerische Konzepte waren sogar ausschließlich auf den Zweck ausgerichtet, Angebotspreise für Absatzleistungen zu ermitteln. Die Gründe hierfür lagen insb. in der auch heute noch weit verbreiteten Ansicht, man könne den Angebotspreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne Berücksichtigung anderer Einflüsse allein mit Hilfe der Angaben aus der Kostenrechnung bestimmen, indem den im Rahmen der Kostenträgerrechnung ermittelten Selbstkosten lediglich ein prozentualer Gewinnzuschlag hinzugefügt wurde („Selbstkosten-plus-Ge- winnzuschlags-Preise progressive Kalkulation). Besonders weit verbreitet ist diese Form der Preisbestimmung im Handel, wo die Fülle der Kalkulationsvorfälle zu besonders einfachen Preisbestimmungsverfahren zwingt (Handelskalkulation), sowie bei der Angebotspreiskalkulation im Anlagengeschäft, wo das Fehlen von Marktpreisen häufig eine kostenorientierte Preisbildung nahelegt. Werden dabei die Selbstkosten aufgrund von Plandaten ermittelt, spricht man von Vorkalkulation, werden hingegen bereits realisierte Istkosten verwendet, von Nachkalkulation. Ergänzt werden diese Kalkulationen durch sog. Schätzkalkulationen, die der möglichst wirtschaftlichen und schnellen Ermittlung von Angebotspreisen für Leistungseinheiten oder Aufträge dienen (Durchgängige Produktkalkulation). Die Ermittlung der Selbstkosten kann auf Basis von Vollkosten oder Teilkosten sowie mit unterschiedlichen Kostenwerten erfolgen. Die Preiskalkulation auf Vollkosten- basis unterscheidet grundsätzlich zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Während die Einzelkosten den Produkteinheiten unmittelbar zugerechnet werden können, erfolgt die Verrechnung von Gemeinkosten mit Hilfe von Schlüsseln. Je nach Art des Fertigungs- programmes und des Fertigungsverfahrens stehen hierfür unterschiedliche Kalkulationsverfahren zur Verfügung, die die Gemeinkosten in mehr oder weniger differenzierten Abrechnungsgängen auf Produkteinheiten verteilen. Wenngleich die verschiedenen Varianten der vollkostenorientierten Kalkulationsverfahren auch heute noch in weiten Bereichen der Praxis angewendet werden, so muss man doch bei einer Orientierung an den Anforderungen, die aus heutiger Sicht an die Preiskalkulation zu stellen sind, zu der Auffassung gelangen, dass die Vollkostenrechnung diesen Anforderungen nicht in befriedigender Weise genügt. Den traditionellen Formen der Vollkostenrechnung sind insb. folgende kritische Einwendungen entgegen zu halten: Es gibt keinen „richtigen“ Schlüssel für das Weiterwälzen echter Gemeinkosten und damit auch keine richtigen Preise. Werden Fixkosten auf Basis der jeweiligen Ist-Beschäftigung auf die Kostenträger verrechnet, besteht die Gefahr des „sich aus dem Markt Herauskalkulierens“, weil dann niedrigere Beschäftigung höhere Kosten und damit höhere Preise nach sich zieht, was zu weiterem Beschäftigungsrückgang führt usw. Diese Gefahr ist nur dann nicht gegeben, wenn der Nachfrager bereit ist, über den Preis sämtliche dem Anbieter entstandenen Kosten voll zu vergüten. Auf eine solche Regelung läßt sich bspw. der Staat ein, wenn er Produkte (z. B. wehrtechnische Güter) nachfragt, für die kein Marktpreis existiert. Die Anbieter solcher von öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen nachgefragten Güter müssen >>> Preiskalkulation
Innenfinanzierung - (internal financing)
Das Unternehmen beschafft sich bei der Innenfinanzierung die Finanzmittel aus der Betriebstätigkeit bzw. aus dem Umsatzprozess. Die Innenfinanzierung kann auf verschiedene Weise erfolgen: Einbehaltung von Gewinnen, Abschreibungsgegenwerte, Bildung von Pensionsrückstellungen, Ver mö gens umschichtungen.
Während „Aussenfinanzierung” die Beschaffung von Finanzmitteln durch „ausserhalb” des laufenden Leistungs- und Absatzprozesses gelagerte gesonderte Finanzkontrakte bezeichnet, bezieht sich „Innenfinanzierung” auf die Möglichkeit, „innerhalb” dieses Prozesses Zahlungsüberschüsse zu erzielen und damit einen Beitrag zur Finanzierung weiterer betrieblicher Aktivitäten zu leisten (Cash Flow). Dies setzt voraus, dass
(1) die aus diesem Prozess resultierenden „laufenden” Einzahlungen, insbesondere aus der Umsatztätigkeit,
(2) die zu seiner Durchführung erforderlichen „laufenden” Auszahlungen, insbesondere für Löhne und Gehälter, Werkstoffe, Mieten, Zinsen, Steuern etc., übersteigen. Die der Innenfinanzierung zuzurechnenden Zahlungsströme sind in erster Linie Ergebnis von Entscheidungen im Leistungs- und Absatzbereich; ihre Gestaltung stellt somit zunächst kein Instrument des Finanzmanagements dar. >>> Innenfinanzierung
Aufwertung - Auch Revalvation genannt; Heraufsetzung des Außenwertes einer Währung durch Änderung des Wechselkurses. In einem System fester Wechselkurse erfolgt die Aufwertung durch Beschluss der zuständigen Behörde (in der Bundesrepublik: die Bundesregierung). Bei freien Wechselkursen ergibt sich ein Aufwertungseffekt, wenn die Währung eines Landes stärker nachgefragt als angeboten wird. Als Folge der Aufwertung werden Einfuhren billiger und Ausfuhren teurer. Aufwertung kann deshalb ein Mittel sein, um Zahlungsbilanzüberschüsse zu beseitigen. Gegensatz: Abwertung.
ist die hoheitliche oder marktmässige Heraufsetzung des Wechselkurses >>> Aufwertung
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