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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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Unsere neuesten Artikel sind :


26. 07. 2024

Firma - (A)(deutsches Recht) ist der Name, unter dem ein  Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§ 17 HGB). Siehe auch   Handelsrecht,   Firmenbeständigkeit,  Firmenunterscheidbarkeit,   Firmenwahrheit,  Priorität (Firma). (B)Firma (österreichisches Recht) Die Firma ist der in das   Firmenbuch eingetragene Name eines   Unter­nehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 öUGB). Je nachdem, ob die Firma den Namen eines oder mehrer Gesellschafter enthält oder sich auf den Geschäftsgegens­tand bezieht, wird zwischen Personen- und Sachfirmen unterschieden. Auch das Verwenden der Ge­schäftsbezeichnung oder das Führen einer Fantasiefirma ist möglich, sofern diese sich zur Kennzeich­nung von Unternehmen eignet und nicht irreführend ist. Die Rechts- oder Gesellschaftsform des Unter­nehmens ist zwingend in die Firma aufzunehmen (§ 19 öUGB). ist im Handelsrecht der Handelsname des Vollkaufmannes, unter dem der Vollkauf­mann sein Geschäft betreibt, unterzeichnet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). In der Umgangssprache wird der Begriff Firma häufig fälschlicher­weise mit dem des Unternehmens oder des Betriebes gleichgesetzt. >>> Firma


Kostenrechnung - Bankkostenrechnung. Verkürzte Bez. f. Bankkosten- und -erlösrechnung. Weist zahlreiche Teilrechnungen auf. Allg.: Erfassung (Ermittlung) und Verarbeitung (Auswertung) aller für die Erstellung von Bankleistungen anfallenden Kosten (und Leistungen) in einer Bank. Hat Feststellungs-, Planungs- und Kontrollfunktion, dient der Wirtschaftlichkeitsrechnung und -kontrolle der Bank und ist Kern des internen Rechnungswesens. Die Bankkostenrechnung wird durch Charakteristika der Bankleistungen stark beeinflusst. Stofflosigkeit und damit einhergehende fehlende Lagerfähigkeit schränken die Möglichkeit zur Anpassung an Beschäftigungsschwankungen ein. Dies hat zur Folge, dass sich die Kapazität zu einem hohen Grad an der erwarteten Maximalbelastung ausrichten muss. Der hohe Erklärungsbedarf von bankbetrieblichen Leistungen verursacht zudem einen grossen Anteil von weitg. fixen Personalkosten. Starrheit der Bereitschaftskosten >>> Kostenrechnung


Datenanalyse - (in der Marktforschung). Aufgabe der Datenanalyse ist es, die erhobenen Daten zu prüfen, zu ordnen, zu erforschen und auf ein für die Entscheidungsfindung notwendiges und überschaubares Mass zu ver­dichten. Es können hierzu zahlreiche statistische Verfahren eingesetzt werden, die in Abhängigkeit von der Anzahl der berücksichtigten Variablen in uni-, bi- und multivariate Methoden eingeteilt werden (Statistik). Zur Datenanalyse stehen leistungsstarke Computerprogramme wie  SPSS oder   SAS zur Verfü­gung. Der Anwender muss sich jedoch stets über die Beschaffenheit des zugrunde liegenden Datenma­terials im Klaren sein, ob ein bestimmtes Verfahren auf bestimmte Daten anwendbar ist, das Programm vermag diesbezügliche Fehler bzw. Verletzungen der Anwendungsvoraussetzungen i.d.R. nicht zu erkennen (Messniveau,  Gütekriterien,   Codierung). 1. Univariate Datenanalyse: Analysiert wird eine einzige Variable. Dargestellt werden können Häufig­keitsverteilungen (absolute, relative, kumulierte relative Häufigkeiten). Typische Masszahlen sind Lokalisationsmasse (z.B. arithmetisches Mittel, Median, Modus) und Streuungsmasse (z.B. Varianz, Standardabweichung, Variationsbreite). 2. Bivariate Datenanalyse: Analysiert wird die Beziehung zweier Variablen. Von Interesse ist zu­nächst, ob überhaupt Zusammenhänge bestehen (z.B. identifizierbar per Kreuztabulierung bzw. x2-Unabhängigkeitstest). Darüber hinaus können die Art des Zusammenhangs (z.B. mittels Regres­sionsanalyse) sowie die Stärke des Zusammenhangs (z.B. mittels Korrelationsanalyse) ermittelt werden. 3. Multivariate Datenanalyse: Analysiert wird die Beziehung mindestens dreier Variablen. In diesem Kontext können strukturen-prüfende und strukturen-entdeckende Verfahren differenziert werden. Das Ziel der strukturen-prüfenden Verfahren liegt in der Überprüfung vermuteter Zusammenhänge zwischen Variablen. Der Anwender besitzt eine auf sachlogischen oder theoretischen Überlegungen basierende Vorstellung von den Kausalzusammenhängen zwischen Variablen und möchte diese mit Hilfe ausgewählter multivariater Verfahren überprüfen. Er muss also die von ihm betrachteten Merkmale in abhängige und unabhängige Variablen einteilen können (Beispiele: multiple Regressi­onsanalyse, Diskriminanzanalyse). Strukturen-entdeckende Verfahren dagegen sind multivariate Methoden, deren primäres Ziel im Auffinden von Zusammenhängen zwischen Variablen oder zwi­schen Objekten liegt. Hier besitzt der Anwender zu Beginn der Analyse noch keine Vorstellungen darüber, welche Beziehungszusammenhänge in einem Datensatz existieren (Beispiele: Faktorenana­lyse,   Clusteranalyse). Siehe auch   Marktforschungsmethoden und   Marktforschung, jeweils mit Literaturangaben. Literatur: Backhaus, K., Erichson, B., Plinke, W., Weiber, R.: Multivariate Analysemethoden. Eine anwendungsorientierte Einführung, 10. Auflage, Berlin u.a. 2003; Berndt, R.: Marketing 1. Käuferver­halten, Marktforschung und Marketing-Prognosen, 3. Auflage, Berlin u.a. 1996; Sander, M.: Marke­ting-Management. Märkte, Marktinformationen und Marktbearbeitung, Stuttgart 2004. Internetadressen: www.gfk.de, www.gfk.at, www.ihagfk.ch (GfK-Gruppe); www.imshealth.com (Institute for Medical Statistics); www.infores.com (Information Resources); www.sas.com (SAS Insti­tute); www.spss.com (Statistical Package for the Social Sciences); www.vnu.com (A.C. Nielsen). Teilprozeß und -aufgabe der Marktfor­schung, bei dem die meist im Wege der Pri­märforschung erhobenen Daten formal und statistisch aufbereitet werden. Die formale Aufbereitung umfaßt zunächst die Rücklaufkontrolle, bei der die Urdaten- träger (Fragebogen, Beobachtungsprotokol­le etc.) auf Vollständigkeit und Plausibilität, ggf. auch auf Fälschungen (Interviewer­einfluß) hin überprüft werden. Nach Fest­stellung der Ausschöpfungs- bzw. Ausfallquote bei Stichprobenerhebungen muss ggf. über eine Nachbefragung entschie­den werden. ZweiteTeilaufgabeistdie Verschlüsselungdtr Daten, die insb. der elektronischen Auswer­tung der Daten dient. Dabei wird den einzel­nen AusprägungenallerVariableneinspezifi- scher Code zugewiesen. Das entsprechende Schema heißt Codeplan. Der Codeplan ent­hält auch Angaben darüber, an welcher Stelle der elektronisch gespeicherten Datensätze die jeweilige Variable zu finden ist, und wel­ches Skalenniveau sie aufweist. Schwierigkei­ten bereitet die Vercodung insb. bei offenen Fragen und qualitativen Merkmalen, wo man l. d.R. eine Klassifizierung inhaltlich ähn­licher Antworten vornehmen muß. Dabei kann durch unzweckmäßige Gruppen­bildung ein systematischer Fehler auftreten. Fehlende Antworten müssen durch einen spezifischen Code (z. B. „9“) gekennzeichnet werden, damit bei der Auswertung eine Rela­tivierung an der jeweils je nach Antwortaus­fällen unterschiedlichen >>> Datenanalyse



25. 07. 2024

Lineare Programmierung - Der Bedarf und die verfügbaren Kapazitäten werden durch ein System von Gleichungen und Unglei­chungen mit entsprechenden Randbedingungen beschrieben. Das bekannteste Verfahren, das eine itera­tive Vorgehensweise benutzt, ist unter dem Begriff Simplex-Methode bekannt. (LP). Verfahren des Operations Research zur Berechnung von Extremwerten (Maxima, Minima) einer linearen Funktion, wobei Nebenbedingungen in Form linearer Ungleichungen vorgegeben sind. Beispiele sind die Bestimmung des maximalen Gewinns bei der Verteilung von Finanzmitteln auf verschiedene Verwendungen oder die kostengünstigste Belegung einer Maschine. Beispiel für die L. bei zwei Variablen: Zur Fertigung zweier Produkte P1 und P2 müssen 4 Maschinen A, B, C, D benutzt werden. Die zur Herstellung für eine Einheit benötigten Maschinenzeiten (in Stunden) seien in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. In der letzten Spalte sind ferner die insgesamt zur Verfügung stehenden Maschinenstunden (Kapazität) angegeben.             Von dem Produkt P1 sollen x1 Einheiten, von P2 insgesamt x2 Einheiten hergestellt werden. Wg. der begrenzten Maschinenkapazitäten müssen für die Mengen x1 und x2 folgende Ungleichungen erfüllt sein: 1)      2x1 +   3x2 £ 180; 2)      2x1 + 1,5x2 £ 150; 3)                  3x2 £ >>> Lineare Programmierung


Absatz - Bankabsatz..., Vertrieb... 1. Verkauf von Gütern gegen Entgelt als Schlußphase des betrieblichen Leistungs­prozesses (Marketing). 2. Mengenmäßiges Verkaufsvolumen einer Unternehmung innerhalb einer Periode. Es kann in Stück- oder Volumen- bzw. Gewichtseinheiten erfaßt werden. Als Zielgröße für den Markterfolg (Marke­tingziele) weist der Absatz einige Nachtei- le auf: Er stimmt bei längeren Produk­tionslaufzeiten u.U. nicht mit dem Verkaufserfolg überein, weshalb z.B. im Investitionsgütermarketing häufig stattdessen das Auftragsvolumen als Ziel­größe verwendet wird. >>> Absatz


Ausschreibung - Unter einer Ausschreibung wird allgemein die Aufforderung von Anbietern verstanden, Angebote für eine nachgefragte Leistung ein­zureichen, wobei die Anbieter das vorge­schriebene Verfahren beachten müssen. Es handelt sich dabei um ein Verfahren der or­ganisierten Konkurrenz, dem bestimmte Spielregeln zugrundeliegen (Submission): Die Angebote sind bis zum Ende der Ange­botsfrist >>> Ausschreibung



24. 07. 2024

Bankgeheimnis - Durch Bankvertrag stillschweigend übernommene Verpflichtung der Bank, einem Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte über Konten und Depots ihrer Kunden sowie über sonstige ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden >>> Bankgeheimnis


Gesamtkostenverfahren - Verfahren der Erstellung der Bank-GuV-Rechnung. Sämtlichen im Geschäftsjahr angefallenen Erträgen werden sämtliche Aufwendungen gegenübergestellt. Anders: Umsatzkostenverfahren. nach dem Bilanzrichtliniengesetz zugelassenes und in Deutschland vordem aktienrechtlich vorgeschriebenes Verfahren zur Aufstellung der Gewinn - und Verlustrechnung. Nach ihm werden sämtliche Aufwendungen der Rechnungs-periode, >>> Gesamtkostenverfahren


Preisstrategie - Eine Preisstrategie ist ein an den langfristigen Unternehmens- und Marketingzielen (z.B. Maximierung des Gewinnbarwerts über den Planungshorizont) ausgerichtetes Handlungskonzept im Bereich der   Preispolitik, das die Festlegung der Preishöhe eines Produkts, deren (zeitliche) Veränderung sowie die Ausgestaltung von  Preissystemen betrifft. Preisstrategien sind normative Empfehlungen auf Grundlage von Erfahrungswissen oder analytischen Überlegungen, um ein optimales Agieren eines Un­ternehmens in bestimmten Markt- und Wettbewerbskonstellationen im Bereich der Preissetzung zu ge­währleisten. Zu den verschiedenen Preisstrategien siehe  Preispolitik, Kapitel 3 (mit Literaturangaben).. Strategisches Preismanagement als zuneh­mend wichtiger werdender Bereich der Preispolitik ist durch zwei Aspekte ge­kennzeichnet: zum einen durch eine klare Grundsatzentscheidung über die Preispo­sitionierung des Produktes und zum anderen durch eine langfristige Betrachtung, die idea­lerweise alle Perioden des Planungszeitrau­mes einschließt. Bei der Entscheidung über die Preisposi­tionierung ist zu berücksichtigen, dass der Kunde den Preis nicht isoliert sieht, sondern seine Kaufentscheidung typischerweise an­hand einer Abwägung von Nutzen und Preis trifft. Ausgangspunkt der strategischen Preisentscheidung ist deshalb der vom Kun­den wahrgenommene Nutzen. Hier gibt es zwei idealtypische Optionen: Das Unternehmen kann dem Kunden ei­nen höheren wahrgenommenen Nutzen bieten, was mit Hilfe der unterschiedlich­sten Marketing-Mix-Instrumente bzw. Wettbewerbsparameter zu realisieren ist. Dann wird sich am Markt auch ein höherer Preis durchsetzen lassen, d. h. die Kunden werden bereit sein, mehr zu zahlen als für Konkurrenzprodukte. Das Unternehmen bietet dem Kunden den gleichen wahrgenommenen Nutzen wie die Konkurrenz. Die Realisierung eines im Vergleich zur Konkurrenz höheren Preises ist dann jedoch illusorisch. Das Unternehmen befindet sich im harten Preiswettbewerb. Wettbewerbsvorteile können bei dieser Strategiealternative nur über eine günstigere Kostenposition ge­schaffenwerden. Die Auswahl von Zielsegmenten und die Po­sitionierung im wettbewerblichen Umfeld können bei bewussterNutzungdieser Optio­nen sehr wirkungsvoll gesteuert werden. Darüber hinaus hat die der Preisstrategie zu­grundeliegende langfristige Betrachtung konkrete Auswirkungen auf die Preisbe­stimmung in den einzelnen Perioden. Zielsetzung ist die langfristige Gewinnmaxi­mierung über alle Perioden bzw. die Kapital­wertmaximierung. Bei der Preisfestsetzung für die einzelnen Perioden ist zu berücksich­tigen, dass der Preis der aktuellen Periode auch die Absatz- und Kostengegebenheiten und damit die Preise in zukünftigen Perioden beeinflussen kann, über Rückkopplungen selbst aber wiederum von den Preisen der zu­künftigen Periode abhängt. Die wichtigsten dieser periodenübergreifenden Determi­nanten sind: Lebenszyklus: Die Preiselastizität ändert sich im Verlauf des Lebenszyklus, >>> Preisstrategie



23. 07. 2024

Aussenhandelsfinanzierung - 1. Charakterisierung Aussenhandelsfinanzierung ist der Oberbegriff für die internationalen Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente einschliesslich der korrespondierenden (Zahlungs-)Bedingungen in internationalen Kaufverträgen. Unterbegriffe, die Teilbereiche der Aussenhandelsfinanzierung erfassen, sind Exportfinanzierung, Importfinanzierung und  Auslandsfinanzierung. Die Aussenhandelsfinanzierung ist geprägt von den Erkeinnnissen der betrieblichen Aussenwirtschaft (Aussenhandel), der internationalen betrieblichen Finanzwirtschaft (Finanzierung) sowie des internationalen Kaufrechts. 2. Risikoanalyse als Grundlage der Vereinbarung von Zahlungs- und Sicherungsbedingungen Die Beteiligten an Aussenhandelsgeschäften, insbesondere die Exporteure, haben vor Festlegung der Zahlungs- und Sicherungsbedingungen im Kaufvertrag die besonderen Risiken des Auslandsgeschäftes zu erheben: (1) Das wirtschaftliche Risiko kommt in der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), dem Zahlungsverzug und der Zahlungsunwilligkeit (Delkredererisiko) des Importeurs zum Ausdruck, aber auch in der Gefahr der Nichterfüllung der Lieferverpflichtung durch den Exporteur. (2) Das   Garantendelkredererisiko umfasst die Gefahr, dass ein Garant (z.B. eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft usw.) nicht willens oder nicht in der Lage ist, das zur Absicherung des Aussenhandelsgeschäftes übernommene  Aval (z.B. als   Bankgarantie,  Kautionsversicherung,  Dokurnentenakkreditiv) zu erfüllen. (3) Das  politische Risiko (Länderrisiko) betrifft sowohl die Ware als auch die Forderung. Die Ware ist der Beschlagnahme, der Beschädigung, der Vernichtung infolge staatlicher Massnahmen und Einwirkungen ausgesetzt. Bei Forderungen drückt sich das politische Risiko in Zahlungsverboten,  Moratorien,   Konvertierungsbeschränkungen bzvv. -verboten sowie in  Transferbeschränkungen bzw. -verboten aus. (4) Das  Wechselkursrisiko konkretisiert sich flir den Exporteur in der Abwertung der fakturierten Fremdwährung gegenüber seiner Landeswährmig bzw. für den Importeur in der Aufwertung jener Fremdwährung, in der er Zahlung zu leisten hat. Das Ergebnis der Risikoanalyse bestimmt die im Kaufvertrag zu vereinbarenden Zahlungs- und Sicherungsbedingungen bzw. den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, sofern der Exporteur bzw. der Importeur die verbleibenden Risiken eines Aussenhandelsgeschäftes nicht selbst zu tragen bereit ist. 3. Nichtdokumentäre (Reine) Zahlungsinstrumente und -bedingungen Internationale Zahlungsinstrumente, die nicht in direkter Verbindung mit Exportdokumenten stehen, werden als „nichtdokumentär” bzw. als „rein” bezeichnet („Clean Payment”-Instrumente). Hierzu zählen  Auslandsüberweisungen,  Auslandsschecks und - obwohl zugleich Zahlungs-, Finanzierungs-und Sicherungsinstrumente - auch Auslandswechsel (Wechsel). Zahlungsbedingungen, die zur Anwendung dieser Instrumente führen, sind (1) Vorauszahlung des Importeurs, häufig gegen Stellung einer   Anzahlungsgarantie der Bank des Exporteurs; (2) Anzahlung des Importeurs in Verbindung mit Zwischenzahlungen (Abschlagszahlungen) entsprechend dem Produktions- bzw. Leistungsfortschritt gegen entsprechende Nachweise („Progress Payment”-Bedingung); (3) Zahlung bei Lieferung; (4) Zahlung nach Lieferung, d.h. mit Zahlungsziel des Exporteurs an den Importeur (Liefervertragskredit); eventuell gegen Wechselakzept des Importeurs (Wechsel). Zur Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs siehe  SWIFT,  TARGET und   AZI7- Überweisungssystem. 4. Dokumentäre Zahlungs- und Sicherungsinstrumente sowie -bedingungen Internationale Zahlungs- und Sicherungsinstrumente, die die Vorlage von Exportdokumenten voraussetzen, sind Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditive. Sie sind Zahlungs-/Sicherungsinstrument und Zahlungsbedingung zugleich. - Dokumenteninkassi (Documentary Collections) umfassen eine Zug-um-Zug-Abwicklung: Der Exporteur übergibt die Exportdokumente seiner Bank mit der Weisung, dem Importeur diese Dokumente nur auszuhändigen, wenn dieser zuvor eine Gegenleistung erbringt. Die Art der Gegenleistung des Im-porteurs bestimmt die Form der Dokumenteninkassi: (1) „Dokumente gegen (sofortige) Zahlung”, (2) „Dokumente gegen Wechselakzept” (mit   Nachsichtfrist; siehe auch   Wechsel) und (3) „Dokumente gegen unwiderruflichen Zahlungsauftrag” (mit späterer Fälligkeit). - Dokumentenakkreditive (Documentary Credits) umfassen bei Aussenhandelsgeschäften ein Zahlungsversprechen (eine Zahlungsgarantie) der Importeurbank zu Gunsten des Exporteurs, das diese Bank im Auftrag des Importeurs abgibt. Um Zahlung aus dem Akkreditiv zu erhalten, muss der akkreditivbegünstigte Exporteur die im Akkreditiv vorgeschriebenen Exportdokumente bei der Bank (sog. Zahlstelle) einreichen und damit den Vollzug des Exportgeschäfts beweisen. Die Formen der Akicreditive nach Zahlungsmodalitäten sind: (1)  Sichtzahlungsakkreditiv (Sichtakkreditiv), mit sofortiger Zahlung an den Exporteur; (2)   Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred-Payment-Akkreditiv), das in Form einer   Nachsichtfrist die Zahlung auf einen >>> Aussenhandelsfinanzierung


Rembourskredit - Der Rembourskredit ist eine Sonderform des Akzeptkredits im Außenhandel auf der Grundlage eines Dokumentenackreditivs (Akkreditiv). Der R. dient vor allem der Finanzierung von Importgeschäften. Normalerweise zieht der Exporteur auf den Importeur einen Wechsel , den der Exporteur (nach Akzeptierung durch den Importeur) bei seiner Bank zum Diskont einreicht. Die Bank des Exporteurs >>> Rembourskredit


Einzelkostenrechnung - Deckungsbeitragsrechnung  Kostenrechnung, die nur zwischen Einzelkosten >>> Einzelkostenrechnung



22. 07. 2024

Messen - In der Wirtschaftssoziologie: die Zuordnung von Symbolen (z.B. Zahlenwerten) zu einer Klasse von Objekten zur Erfassung ihrer Merkmalsprägungen auf einer (oder mehreren) diesen Objekten gemeinsamen Dimension(en) (Eigenschaften). Als Messen wird auch die Erfassung qualitativer Merkmale (Klassifikation) bezeichnet, i.d.R. wird jedoch unter Messen die Entwicklung und Anwendung einer Metrik verstanden. sind zeitlich begrenzte, wiederkehrende Marktveranstaltungen, >>> Messen


Industrie- und Handelskammer (IHK) - Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen aller gewerblichen Unternehmen des jeweili­gen Kammerbezirks (mit Ausnahme des Handwerks) vertritt. Es besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Die 81 deutschen Industrie- >>> Industrie- und Handelskammer (IHK)


Sozialkosten - In der Wirtschaftssoziologie: volkswirtschaftliche Schäden und Verluste, die in der Wirtschaftsrechnung der disponierenden Wirtschaftssubjekte nicht enthalten sind und auf dritte Personen oder die Gesamtheit abgewälzt werden. Sozialkosten enstehen beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, >>> Sozialkosten



21. 07. 2024

staatliche Sparführung - Als für gesamtwirtschaftliche Entwicklung und breite Vermögensbildung wichtig wird das Sparen >>> staatliche Sparführung


Preis - Aktionsparameter der Preispolitik, der üblicherweise als monetäre Gegenleistung („Entgelt“) eines Käufers für eine bestimmte Menge eines Wirtschaftsgutes bestimmter Qualität („Leistungsumfang“) definiert wird. Insofern besitzen Preise also stets einen Preiszähler (Entgelt) und einen Preisnenner (Leistungsumfang). Letzterer wird in der Preispolitik üblicherweise als konstant ange­sehen. In einer abnehmerorientierten Perspektive läßt sich der Güterpreis auch umfassender als alle mit der Beschaffung, der Nutzung und der Beseitigung des Gutes verbundenen Ko­sten interpretieren. In diesem Fall zählen zum Preis neben dem eigentlichen Verkaufs­entgelt auch die Beschaffungsnebenkosten, z. B. für die Lieferung, Installation und Kre­ditierung, die zwischen verschiedenen Gü­tern oft differierenden Kosten des Produkt­unterhalts sowie der Reparatur und der Rückführung in den Stoffkreislauf bzw. (als Negativposten) die Wiederverkaufserlöse. Eine solche Perspektive bietet Ansatzpunkte für eine Differenzierung der >>> Preis


Kurs-Gewinn-Verhältnis - Begriff aus dem Bereich der Aktienanalyse (wird engl, als Price-Earnings-Ratio >>> Kurs-Gewinn-Verhältnis



20. 07. 2024

Marke - Nach dem klassischen Verständnis muss ein Gut eine Reihe von Kriterien erfüllen, um als Marke bzw. Markenartikel zu gelten. Eine Marke ist demnach lediglich ein physisches Kennzeichen für die Her­kunft eines Markenartikels (vgl. Mellerowicz, 1963, S. 39). Durch die Markierung erfährt der Konsu­ment, wer Hersteller bzw. Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung ist. Darüber hinaus ga­rantiert eine Marke dem Verbraucher u.a. eine konstante oder verbesserte Qualität bei gleich bleibender Menge und Aufmachung der ubiquitär erhältlichen Ware (vgl. Domizlaff, 1939, 1992, S. 37 ff.). Ferner fordert Mellerowicz (1963, S. 40) als Merkmale für die markierte Fertigware eine starke Verbraucher­werbung sowie eine hohe Anerkennung im Markt. Nach dem heutigen Verständnis können allerdings auch Dienstleistungen, >>> Marke


Kostenrechnung - Bankkostenrechnung. Verkürzte Bez. f. Bankkosten- und -erlösrechnung. Weist zahlreiche Teilrechnungen auf. Allg.: Erfassung (Ermittlung) und Verarbeitung (Auswertung) aller für die Erstellung von Bankleistungen anfallenden Kosten (und Leistungen) in einer Bank. Hat Feststellungs-, Planungs- und Kontrollfunktion, dient der Wirtschaftlichkeitsrechnung und -kontrolle der Bank und ist Kern des internen Rechnungswesens. Die Bankkostenrechnung wird durch Charakteristika der Bankleistungen stark beeinflusst. Stofflosigkeit und damit einhergehende fehlende Lagerfähigkeit schränken die Möglichkeit zur Anpassung an Beschäftigungsschwankungen ein. Dies hat zur Folge, dass sich die Kapazität zu einem hohen Grad an der erwarteten Maximalbelastung ausrichten muss. Der hohe Erklärungsbedarf von bankbetrieblichen Leistungen verursacht zudem einen grossen Anteil von weitg. fixen Personalkosten. Starrheit der Bereitschaftskosten >>> Kostenrechnung


Einzelkosten - sind Kosten, die den betrieblichen Kostenträgern (Produkte, Dienstleistungen) eindeutig und unmittel­bar dem Anfall und der Höhe nach zugerechnet werden können (z.B. Roh- und Hilfsstoffe, >>> Einzelkosten



19. 07. 2024

Grundschuld - Dingliche Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an den Gläubiger eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Unterschied zur Hypothek: Eine Forderung ist nicht Voraussetzung für die Entstehung der Grundschuld. Wie die   Hypothek ist die Grundschuld ein Grundpfandrecht und damit ein dingliches Kreditsiche­rungsmittel (siehe auch   Kreditsicherheiten), welches den Grundschuldbesteller im Fall der Nicht­zahlung einer ausstehenden Forderung verpflichtet, die Duldung der Zwangsvollstreckung in sein Grundstück zu dulden (1147, i.V.m. 1191 BGB). Die Regeln über die Hypothek sind daher grundsätz­lich auch auf die Grundschuld anwendbar (§ 1192 BGB). Im Unterschied zur Hypothek besteht bei der Grundschuld keine Abhängigkeit vom Sicherungsgegenstand (hier Grundschuld) und Forderung (Ak­zessorietät). Die fehlende Akzessorietät der Grundschuld ermöglicht den Parteien zwar speziell das Auswechseln und Austauschen von Forderungen für eine bereits bestehende Grundschuld. Im Gegen­satz zur Hypothek braucht eine Grundschuld daher nicht kostenintensiv für jede neu zu sichernde For­derung neu bestellt zu werden. Das Auseinanderfallen von Forderung und dem Sicherungsmittel der Grundschuld beinhaltet jedoch erhebliche wirtschaftliche Gefahren: Beispielsweise bewirkt die Aufga­be der Verknüpfung von Forderung und >>> Grundschuld


Emission - Ausgabe von Wertpapieren, d. h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Verkehr. Die Emission erfolgt entweder auf direktem Wege oder durch Vermittlung von Kreditinstituten. Das Kreditinstitut führt dabei entweder den Verkauf kommissionsweise für Rechnung des Emittenten durch oder übernimmt die Wertpapiere zu einem festen Kurs (Übernahmekurs) und bietet sie zu einem höheren Kurs (Emissionskurs) dem Publikum an (Placierung). Die Emission von Schuldverschreibungen bedarf (Ausnahme: von Bund oder Bundesländern begebene Schuldverschreibungen) der staatlichen Genehmigung (§§ 795 und 808 a BGB). 1. Effekten-E. >>> Emission


Bürgschaft - Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten mit seinem gesamten Vermögen einzustehen. Aval. Die Bürgschaft zählt zu den persönlichen   Kreditsicherheiten (Kreditsicherungsmitteln). Bei ihr ver­pflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger für die Verbindlichkeit eines Schuldners einzustehen (765 BGB). Grundsätzlich muss sich der Gläubiger zum Zweck der Bezahlung seiner Forderung zu­nächst an den Schuldner wenden. Der Bürge kann seine Inanspruchnahme vor der des Schuldners durch die sog. Einrede der Vorausklage verhindern (§ 771 BGB). Diese Möglichkeit besteht erstens nicht (§ 349 HGB), wenn sich ein Kaufmann i.S.d. §§ 1 ff. HGB verbürgt hat und die Bürgschaft in seinen Geschäftsbereich fällt (§§ 343, 344 HGB). Zweitens schliessen die Parteien die Einrede der Vorauskla­ge in der Praxis oft selbst aus (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Es einsteht dadurch eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Gläubiger unmittelbaren Zugriff auf das Vermögen des Bürgen nehmen kann. Die Bürgschaft entsteht durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den >>> Bürgschaft



18. 07. 2024

Faschismus - In der Wirtschaftssoziologie: [1] ursprünglich Bezeichnung für die rechtsextreme Bewegung Mussolinis in Italien, später sowohl für ähnliche Bewegungen in verschiedenen Ländern wie für Staats- und Herrschaftsformen solcher Bewegungen, die in Deutschland, Italien, Ungarn usw. die Macht erobert hatten. Manchmal werden auch andere autoritäre Regimes (Spanien unter Franco, Portugal unter Salazar, Argentinien unter Peron usw.) als faschistisch bezeichnet. In den politischen Kämpfen der zwanziger, dreissiger und vierziger Jahre des 20. Jahrhunderts war Faschismus häufig ein Kampfbegriff und wurde inflationär benutzt (z.T. bis heute). [2] Ein engerer F.begriff der Politischen Wissenschaft berücksichtigt in erster Linie die Herrschaftsformen (eindeutige Befehlsgewalt von Personen und wenigen Organen; Führerprinzip; Ausschaltung parlamentarischer Opposition; Ignorierung von Gesetz und Verfassung), die ideologischen Äusserungen (Nationalismus, Antisemitismus und Rassismus überhaupt, Minderheitendiskriminierung, Antikommunis-mus, Demokratiefeindschaft, rückwärtsgerichteter Antikapitalismus, z.B. Verherrlichung vorindustrieller Lebensformen), die Herrschaftsmethoden (quasi-militäri-sche Kampfverbände, eine alle gesellschaftlichen >>> Faschismus


Anhang - (notes) Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist damit ein Teil des Jahresabschlusses. Einzelne Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang näher erläutert. Die vom Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang darzulegen. Nicht in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtungen sind im Anhang anzugeben. Bildet zusammen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (Gesellschaftsformen) und von Gesellschaften anderer Rechtsform und bestimmter Größe (Publizitätsgesetz). Im Anhang werden Bilanz und Gewinn- >>> Anhang


Wertpapierbörse - Amtlicher Markt für Wertpapiere, auf dem vereidigte Makler (Kursmakler) während der Börsenstunden (Montag bis Freitag 11.30 bis 13.30 Uhr) die Kurse feststellen, >>> Wertpapierbörse



17. 07. 2024

Konsortium - Zeitlich begrenztes Zusammenwirken mehrerer Unternehmen, meist in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaftsformen), zur gemeinsamen Durchführung eines bestimmten Geschäfts. Banken bilden häufig Konsortien zur Emission von Wertpapieren oder Begebung von Großkrediten. Die Zusammenarbeit kann auch durch Gründung eines gemeinsamen Tochterinstituts, einer „ Konsortialbank", institutionalisiert werden. (Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH; Liquiditätskonsor-tialbank; European Banks International Company S.A.; Associated Banks of Europe Corporation S.A.; Europartners; Inter-Alpha-Gruppe). (A)(bei Wertpapieremissionen), ein meistens >>> Konsortium


Handelskette - Inbegriff des distributionswirtschaftlich an­gezeigten , Weges“, den stofflich unverändert bleibende Produkte (Handelswaren) zwecks Konsumwirksamkeit vom Erzeuger zum Verwender nehmen und der sich dafür prin­zipiell anbietenden Betriebe des Handels (vgl. Abb.); zugleich ein am Institut für Han­delsforschung der Universität zu Köln (Seyf- fert, >>> Handelskette


Ertragsgesetz - In der Wirtschaftssoziologie: auch: Gesetz vom abnehmenden Grenzertrag, Verallgemeinerung empirischer Beobachtungen, insbesondere in der Landwirtschaft, über den Zusammenhang zwischen den Mengen der eingesetzten Produktionsmittel und dem Produktionsergebnis. Das Ertragsgesetz besagt, dass der Ertragszuwachs pro Einheit der eingesetzten Produktionsmittel (Grenzertrag) mit wachsendem Umfang der Produktionsmittel ständig kleiner wird. Das Ertragsgesetz wird auch auf Funktionen mit zunächst steigenden und dann fallenden Grenzerträgen bezogen. Die empirische Basis des E.es ist uneinheitlich. Für die industrielle Produktion besitzt das Ertragsgesetz nur sehr eingeschränkte Geltung. siehe unter Gesetz >>> Ertragsgesetz