Inhaltsübersicht
I. Begriffe
II. Optionsgeschäfte
und Optionsmärkte
III. Verwendungsmöglichkeiten
von Optionen
IV. Preisbildung
und ökonomische Bedeutung von Optionen
I. Begriffe
Optionen verkörpern für den Käufer das Recht, eine bestimmte
Anzahl von Wertpapieren, Devisen oder anderen Anlagen (bis) zu einem späteren
Zeitpunkt zu einem heute festgesetzten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen
(Put). Wenn sich das Ausübungsrecht auf den letzten Tag der Laufzeit
beschränkt, liegt eine europäische Option vor; kann die Option jederzeit vor
Verfall ausgeübt werden, so liegt der Typus einer amerikanischen Option vor
(diese Bezeichnungen haben keinen geographischen Bezug). Den Preis, zu dem die
Papiere gekauft oder verkauft werden können, nennt man Ausübungspreis (Exercise
price; Strike price).
Mit einer einmal erworbenen Option kann der Optionär drei
Dinge tun: Zunächst kann die Option bis zum Verfall gehalten werden, wo sie
entweder ausgeübt wird oder wertlos verfällt. Börsengehandelte Optionen können
jederzeit vor dem Verfall verkauft oder glattgestellt
werden. Damit wird an Optionsbörsen eine Transaktion bezeichnet, bei der eine
bestehende Position durch den Abschluss eines Gegengeschäfts neutralisiert
wird. Und letztlich können amerikanische
Optionen jederzeit vor dem Verfalldatum ausgeübt werden.
Ob eine Option im Ausübungszeitpunkt ausgeübt wird oder
nicht, hängt von der Höhe des Kurses der zugrunde liegenden Anlage im
betreffenden Zeitpunkt ab; man bezeichnet diesen als Settlement-Kurs. Eine
Calloption wird dann ausgeübt, wenn dieser Kurs über dem Ausübungspreis liegt:
die Anlage kann in diesem Fall zu einem Preis unter ihrem Marktwert erworben
werden. Umgekehrt verhält es sich bei einer Putoption. Diese wird dann
ausgeübt, wenn der Settlement-Kurs unter dem Ausübungspreis liegt. Die Anlage
kann in diesem Fall zu einem Preis über ihrem Marktwert veräußert werden. In
beiden Fällen liegen die Optionen in-the-money, und es resultiert ein Gewinn in
Höhe der (absoluten) Differenz zwischen Settlement-Preis und Ausübungspreis. Da
der Käufer einer Option (im Gegensatz zum klassischen Terminkauf/ -verkauf oder
zu Futures-Kontrakten) zwar das Recht, nicht aber die Verpflichtung hat,
Anlagen zu kaufen oder zu verkaufen, sind bei der Ausübung von Optionen
negative Cashflows
ausgeschlossen. Liegt bei einem Call (Put) der Settlement-Kurs unter (über) dem
Ausübungspreis, so liegt die Option out-of-the-money und wird nicht ausgeübt.
Im Grenzfall, wo der Kurs der zugrunde liegenden Anlage ungefähr dem
Ausübungspreis entspricht, liegt die Option at-the-money.
Da der Optionär aufgrund seines Wahlrechts nie dem Risiko
negativer Cashflows ausgesetzt ist, müssen Optionen gegen Leistung eines
Optionspreises von der Gegenpartei erworben werden; die positiven Cashflows
aufgrund der Optionsausübung werden demzufolge im Umfang des anfallenden
Optionspreises geschmälert. Durch den Verkauf
von Optionen verpflichtet sich die Gegenpartie, das Wahlrecht des Optionärs zu
erfüllen, also Anlagen zum Ausübungspreis zu liefern (Call) respektive entgegenzunehmen
(Put). Da der Käufer von seinem Ausübungsrecht nur dann Gebrauch macht, wenn es
für ihn vorteilhaft ist, bewirkt die Optionsausübung für den Verkäufer einer
Option immer einen negativen Cashflow: Im Falle einer Calloption muss er die
Anlagen stets zu einem Preis unter ihrem Marktwert entgegennehmen. Die
potenziellen Verluste des Optionsverkäufers sind symmetrisch zu den
potenziellen Gewinnen des Käufers. Der Optionspreis entschädigt den Verkäufer
für den im Ausübungsfall resultierenden Verlust und sorgt damit für ein Gleichgewicht zwischen Nachfrage (Kauf)
und Angebot (Verkauf) von Optionen. Gleichzeitig wird mit der Leistung des
Optionspreises auch die Differenz zwischen allfälligen Haltekosten (Zins auf
dem gebundenen Kapital) und Halteerträgen (beispielsweise Dividenden) auf der
zugrunde liegenden Kassaposition abgegolten. Mit dem Verkauf einer Option
erhofft sich der Investor die Erwirtschaftung eines positiven Cashflows in Form
des Optionspreises; dies tritt nur dann ein, wenn die Option für den Käufer
wertlos verfällt. Terminologisch bleibt zu ergänzen, dass der Verkauf von
Optionen auch als Schreiben von
Optionen bezeichnet wird. Der Kauf einer Option führt zu einer long-Position, der Verkauf einer Option
zu einer short-Position. Da sich der
Wert einer Option, ähnlich wie der Wert eines Futures-Kontraktes, direkt vom
Kurs der zugrundeliegenden Anlage „ ableitet “ , werden Options- und
Futuresgeschäfte auch als derivative
Instrumente oder kurz Derivate
bezeichnet.
Im Falle von Zinsoptionen
sind zwei spezielle Optionsformen erwähnenswert: Als Cap wird der
Maximalzinssatz bezeichnet, der beispielsweise auf einem festverzinslichen
Kredit belastet wird. Wenn der Marktzinssatz über den Cap steigt, so kann das
Kapital zu einem Zinssatz, der über den Finanzierungskosten liegt, angelegt
werden. Ein Cap entspricht demzufolge einem Call auf den vereinbarten Zinssatz.
Demgegenüber wird bei einem Floor der Mindestzinssatz garantiert, der auf einer
variabel-verzinslichen Ausleihung gutgeschrieben wird. Wenn der Marktzinssatz
unter den Floor sinkt, so kann Kapital zu günstigeren Finanzierungskosten
beschafft werden. Ein Floor entspricht demzufolge einem Put auf den
vereinbarten Zinssatz. Caps und Floors werden allerdings nicht nur in
Verbindung mit Ausleihungen, sondern ebenso als eigenständige Finanzkontrakte
gehandelt.
Optionen können in unterschiedlichster Weise miteinander
kombiniert werden, je nachdem was mit betreffenden Strategien beabsichtigt wird
(eine Übersicht liefert Gastineau, G.
1984). Ein Spread beinhaltet den gleichzeitigen Kauf und Verkauf von
Calloptionen (Putoptionen) auf denselben Basiswert. Die Optionen unterscheiden
sich in der Laufzeit (horizontaler Spread), im Ausübungspreis (vertikaler
Spread; Butterfly Spread) oder in beidem (diagonaler Spread). Die Begriffe
„ horizontal “ , „ vertikal “ und „ diagonal “ beziehen sich auf die Organisation der
Kursnotierungen in Zeitungen und auf Bildschirmen, wo die Restlaufzeiten auf
der Horizontalen und die Ausübungspreise auf der Vertikalen notiert sind. Bei
einem Straddle werden gleichzeitig Call- und Putoptionen gekauft (verkauft).
Viele dieser Transaktionen werden im Rahmen von Arbitragetransaktionen benötigt
oder werden zur Konstruktion attraktiver Pay off-Strukturen im Rahmen des Financial
Engineering eingesetzt.
II. Optionsgeschäfte und
Optionsmärkte
Optionen treten auf Finanzmärkten in drei Formen auf: als
standardisierte Kontrakte, als börsengehandelte oder außerbörsliche
Wertpapiere/Wertrechte oder als Optionsklauseln in traditionellen Anlagen.
Optionsgeschäfte gab es seit jeher und überall; so berichtet Aristoteles, dass der griechische
Philosoph Thales in Antizipation
einer außergewöhnlich guten Olivenernte Optionen auf die Verwendung praktisch
sämtlicher Ölpressen im Lande Miletus erworben hat, dadurch einen Corner erzeugt hat und so zu einem
unbeschreiblichen Vermögen gekommen ist (nach Bernstein, P.
1992). Bereits gegen Ende des 17. Jahrhunderts hat sich ein relativ gut
organisierter Aktienoptionshandel in London entwickelt. Optionsähnliche
Klauseln finden sich in praktisch sämtlichen Börsengeschäften. So lassen sich
an schweizerischen und französischen Börsen Termingeschäfte auf Aktien durch
den Abschluss einer Rücktrittsoption im Falle einer ungünstigen Kursentwicklung
annulieren (Prämiengeschäft); die dafür zu bezahlende Prämie stellt einen
Optionspreis im oben beschriebenen Sinne dar. Zudem sind traditionelle
Wertpapiere mit den vielfältigsten Optionsklauseln ausgestattet. Bei Anleihen
hat der Schuldner häufig das Recht, den Anleihebetrag zu einem bei der Emission
festgesetzten Rückzahlungskurs vorzeitig zu tilgen. Er wird dies tun, wenn die
Zinssätze hinreichend stark gesunken sind und damit der Kurswert der Anleihe
über den festgesetzten Rückzahlungskurs gestiegen ist. Der Wert dieser
Kündigungsoption äußert sich rationalerweise in einem im Vergleich zu einer
unkündbaren Anleihe tieferen Emissionspreis.
Verbreitet sind Optionsscheine (Warrants), die ein Recht zum
Erwerb neu emittierter (oder für diesen Zweck reservierter)
Unternehmungsanteile verkörpern. Sie werden entweder als eigenständige
Wertpapiere oder als Nebenpapier zu Anleihen gehandelt. Im letzten Fall werden
sie zusammen mit der Anleihe emittiert, welche zur Kompensation des
Optionsrechts einen meistens tieferen Kuponsatz als sonst vergleichbare
Anleihen aufweist. Später können die Optionsscheine abgetrennt und an der Börse
als eigenständige Papiere gehandelt werden. Immer beliebter sind in den letzten
Jahren im deutschsprachigen Raum gedeckte Optionen (coverd warrants) (auch als
Stillhalteroptionen bezeichnet) geworden. Dabei handelt es sich um Wertpapiere,
welche von Banken emittiert werden und ein meistens mehrjähriges Optionsrecht
auf den Bezug bereits emittierter Aktien, Aktienkörbe u.a. verkörpern, die bei
der Bank oder einer ihr nahestehenden Gesellschaft zur Lieferung vorgesehen
(stillgelegt) sind. Die Optionen werden nach einer gewissen Zeit an einer Börse
notiert und weisen damit einen Sekundärmarkt auf. Andere Optionsinstrumente
werden von Banken „ über den Schalter “ (over-the-counter)
angeboten; soweit es sich dabei nicht um kundenspezifische Produkte handelt,
unterhält die emittierende Bank durch das Stellen von Geld-Brief-Kursen einen
Sekundärmarkt. Besonders verbreitet sind diese als OTC-Optionsinstrumente bezeichneten Anlagen in Form strukturierter
Absicherungsprodukte, bei denen eine indexierte Vermögensanlage mit einer
Mindestrendite auf dem investierten Kapital garantiert wird (vgl. Abschnitt
III. 2.).
Den eigentlichen Durchbruch erlebten Optionsgeschäfte mit der
Einführung des börsenmäßigen Optionshandels. Die erste Optionsbörse wurde 1973
in Chicago eröffnet (Chicago Board of
Exchange, CBOE). Im deutschsprachigen Raum wurde mit der Eröffnung der Swiss Options and Futures Exchange
(SOFFEX) im Jahre 1988, der Deutschen
Terminbörse (DTB) 1989 und der österreichischen
Termin- und Optionsbörse (öTOB) 1991 das Zeitalter der voll
computerisierten, derivativen Börsen eingeleitet. Börsengehandelte
Optionskontrakte weisen eine Reihe wichtiger Merkmale auf. Zunächst handelt es
sich um (meist) zertifikatlose, standardisierte Kontrakte und nicht um
Wertpapiere. Die Standardisierung bezieht sich auf die Kontraktgröße (Anzahl
der Aktien, Umfang einer Fremdwährungsposition, Nominalwert einer Anleihe), die
Spezifikation der zugrunde liegenden Anlagen, die Laufzeit (meistens 1, 2, 3, 6
und 9 Monate) sowie den Ausübungspreis. Im Unterschied zu den meisten
Optionsscheinen bezieht sich das Optionsrecht auf bereits ausstehende, also an Kassamärkten gehandelte Anlagen. Als
Gegenpartei jeder Transaktion tritt die Optionsbörse, vertreten durch die an
ihr tätigen Market Makers, auf. Dadurch werden nicht nur die Suchkosten zum
Finden der Gegenpartei einer Transaktion minimal; da die Börse die
Marktteilnehmer nicht nur zusammenführt, sondern auch die resultierende
Transaktion garantiert, entfällt für die Marktteilnehmer das Bonitätsrisiko
bezüglich der Gegenpartie (Counterparty
risk). Die Börse sichert sich gegenüber diesen Risiken dadurch ab, dass die
Marktteilnehmer, welche auf ihren Positionen Verluste erleiden können, einer
Einschusspflicht (Margin requirements) unterliegen, und zwar sowohl bei der
Eröffnung als auch bei anschließenden ungünstigen Wertveränderungen ihrer
Position. Dazu müssen Sicherheiten über ein Margenkonto bei der Zahlstelle der
Optionsbörse (Clearing house) geleistet und andere, im Börsenreglement
vorgesehene Garantien nachgewiesen werden.
Die Standardisierung in Verbindung mit der Garantierfunktion
der Börse ermöglicht das Zustandekommen und den Abschluss einer großen Zahl von
Geschäften und damit eine hohe Marktliquidität. Tatsächlich ist es so, dass das
an Options- und Futures-Börsen gehandelte Börsenvolumen ein Mehrfaches des
zugrunde liegenden Kassamarktes repräsentiert. Die hohe Liquidität bewirkt,
dass volumenmäßig dieselbe Transaktion über Options- und Futuresmärkte
billiger, schneller, einfacher und mit einem geringeren Price impact abgewickelt werden kann als über die Kassamärkte. Die
Einfachheit der Abwicklung beruht vor allem darauf, dass der börsemäßige
Optionshandel zertifikatslos und bei vielen Kontrakten die Optionsausübung als
Barandienung (Cash settlement) erfolgt. In diesem Fall wird auf die physische
Lieferung von Wertpapieren verzichtet und stattdessen lediglich der Gewinn/
Verlust auf den Konten der beteiligten Parteien ausgeglichen. Diese Form trifft
man wesensgemäß bei Aktienindex- und Devisenoptionen immer an.
Eine hohe Liquidität wird auf Optionsmärkten praktisch nur
durch eine Marktstruktur ermöglicht, in welcher Händler (Market Makers) verbindliche Geld- und Brief-Kurse stellen, zu denen
sie Transaktionen ausführen und auf diese Weise einen Sekundärmarkt in den
einmal eröffneten Optionsserien (Laufzeit, Ausführungspreis) aufrechterhalten.
Die Marktteilnehmer verfügen damit über verbindliche Preisinformationen als
Grundlage ihrer Anlage- und Absicherungsentscheidungen. Die Liquidität lässt
sich an der Differenz zwischen dem Geld- und Briefkurs, dem Bid-ask-spread, erkennen: Liquide
Optionen weisen i.d.R. einen geringen Spread auf, illiquide einen großen. Das
Stellen und die laufende Anpassung der Optionspreise, aber auch die
erforderliche Geschwindigkeit bei der Abwicklung von Transaktionen erfordern
immer mehr eine Elektronisierung des Optionshandels. An modernen Optionsbörsen wird
neben dem Handel auch das Clearing vollelektronisch abgewickelt (EUREX, u.a.).
Die Elektronisierung der Börsen bewirkt letztlich auch eine größere Anonymität
der Marktteilnehmer, was eine gewisse Adverse Selektion zugunsten
informationsmotivierter Transaktionen nach sich ziehen mag (vergleiche
Abschnitt III. 1.).
Börsenmäßige Optionen werden in erster Linie auf Aktien und
Aktienindizes sowie (im amerikanischen Raum) auf Bonds/Zinssätze und Devisen
gehandelt. Zins- und Devisenoptionen werden in Europa dagegen weitgehend durch
Banken außerbörslich (over-the-counter) gehandelt. Devisenoptionen wurden in
Europa in den frühen 1980er-Jahren eingeführt, und eigenständige Zinsoptionen (Caps, Floors, Swaptions, u.a.) werden
seit den späten 1980er-Jahren im Zuge der gestiegenen Nachfrage nach
Absicherungsmöglichkeiten von Zinsrisiken durch Finanzintermediäre (Banken,
Versicherungen, Vorsorgeeinrichtungen) vermehrt eingesetzt. Daneben sind
Optionen auf Edelmetalle und Warentermingeschäfte (Commodities) verbreitet. Der bedeutendste Optionskontrakt ist jener
auf den S&P 100-Aktienindex; im Jahre 1999 wurden an der CBOE über 24 Mio.
dieser Kontrakte umgesetzt. Hohe Umsätze weisen ferner die Optionskontrakte auf
den S&P 500-Aktienindex (23 Mio. Kontrakte) und den deutschen Aktienindex
DAX (32 Mio. Kontrakte) auf.
III. Verwendungsmöglichkeiten
von Optionen
1. Spekulation
Als Spekulation bezeichnet man jene Transaktionen auf
Finanzmärkten, bei denen sich Wirtschaftssubjekte auf der Grundlage subjektiver
Erwartungen über zukünftige Preisentwicklungen Ertragschancen versprechen und
dafür ein ihrer Risikotoleranz adäquates Preisrisiko in Kauf nehmen. Optionen
sind aus verschiedenen Gründen für spekulative Transaktionen besonders
geeignet, und gerade deshalb sollten die damit verbundenen Chancen und Risiken
besonders gut verstanden werden (Black, F.
1975). Optionen erfordern im Vergleich zur zugrunde liegenden Anlage eine
betragsmäßig kleinere finanzielle Investition; dafür partizipiert man nur
beschränkt (selektiv) an der Kursentwicklung der zugrunde liegenden Anlage. Wer
einen stark steigenden Kurs erwartet, kauft beispielsweise Calloptionen mit
einem hohen Ausübungspreis; die Partizipation an der Kursentwicklung der
zugrunde liegenden Anlage setzt (im Verfallszeitpunkt) erst dann ein, wenn der
Kurs über den Ausübungspreis gestiegen ist. Demgegenüber partizipiert man bei
einer Investition in die zugrunde liegende Anlage natürlich an sämtlichen
Kurssteigerungen vom Kaufsdatum an. Alternativ könnte die Option vor dem Verfall veräußert
(glattgestellt) werden; zwar profitiert man in diesem Fall von vorteilhaften
Kursentwicklungen, selbst wenn der Kurs unter dem Ausübungspreis bleibt, doch
ist das betragsmäßige Kurspotenzial der Option geringer als bei der zugrunde
liegenden Anlage. Sollte der Kurs unerwarteterweise sinken, so erleidet man
beim Kauf der Calloptionen zwar einen Verlust, der sich jedoch auf die Höhe des
geleisteten Optionspreises beschränkt. Demgegenüber umfasst das
Verlustpotenzial einer Investition in die zugrunde liegende Anlage den gesamten
Einstandswert.
Optionen ermöglichen, neben Termingeschäften, insbesondere
das Ausnützen pessimistischer Preiserwartungen, beispielsweise durch den Kauf
von Puts oder durch das Schreiben von Calls. Entsprechende Transaktionen
(beispielsweise der Leerverkauf von Aktien) sind auf Kassamärkten
vergleichsweise schwierig oder mit höheren Kosten verbunden. Damit liefern
Optionsmärkte einfache und kostengünstige Möglichkeiten zur Umsetzung von
Strategien, mit denen sich Investoren Gewinnmöglichkeiten durch das Ausnützen
subjektiver Preiserwartungen versprechen. Dies trifft selbst dann zu, wenn die
Richtung der erwarteten Kursänderung offen ist, also ein Anstieg oder ein
Absinken der Volatilität des zugrunde
liegenden Kurses erwartet wird. Wenn beispielsweise (im Zusammenhang mit einem
Übernahmeangebot) die Chance unerwartet starker Aktienkursanstiege gleichermaßen
in Betracht gezogen wird wie die Chance massiver Kursverluste, wird der
Investor die angestiegenen Volatilitätserwartungen
durch den gleichzeitigen Erwerb von Call- und Putoptionen auszunutzen
versuchen.
Der betragsmäßig kleineren Investition steht bei Optionen ein
hohes Kursrisiko gegenüber. Das Kursrisiko einer Anlage wird in der
Finanzmarkttheorie mit den relativen (prozentualen) Kursänderungen respektive
deren Standardabweichung gemessen; man spricht auch von der Volatilität der Anlage. Eine zentrale
Eigenschaft von Optionspreisen besteht darin, dass die prozentualen Preisänderungen wesentlich stärker ausfallen als jene
des zugrunde liegenden Kassakurses. Das Verhältnis zwischen der Volatilität der
Option und der Volatilität der zugrunde liegenden Anlage bezeichnet man als
Hebe, Elastizität oder Leverage-Faktor.
Er berechnet sich mit
Das Delta einer Option zeigt die Abhängigkeit des
Optionspreises von kleinen Veränderungen des zugrunde liegenden Kassakurses und
liegt bei Calls (Puts) immer zwischen 0 und 1 ( – 1). Das Delta erfüllt eine
wichtige Rolle beim Hedging
und der Bewertung von Optionen. Der Hebel zeigt hingegen direkt das relative Preisrisiko einer Option
gegenüber der zugrunde liegenden Anlage und liefert demzufolge eine
unentbehrliche Information beim ungesicherten Einsatz von Optionen.
Dass informationsmotivierte Transaktionen häufig (respektive
nach Möglichkeit) über Options- und Futuresmärkte statt über die zugrunde
liegenden Kassamärkte abgewickelt werden, ist neben den erwähnten
Anlagemerkmalen von Optionen ferner auf die Struktur dieser Märkte
zurückzuführen. Erwartungsänderungen über die aggregierte
Aktienmarktentwicklung, über einen spezifischen Sektor oder über die
Zinsstruktur lassen sich durch Aktienindex- und Zinsoptionen einfacher und
billiger umsetzen, als wenn einzelne Aktien und Anleihen gekauft oder verkauft
werden müssten. Aber auch firmenspezifische Informationen werden aufgrund der
größeren Anonymität derivativer Märkte nach Möglichkeit nicht über den
Kassamarkt umgesetzt. Dies bewirkt, dass kursrelevante Informationen häufig
nicht direkt, sondern über Options- und Futuresmärkte in den Kassamarkt
getragen werden (vergleiche Abschnitt IV. 2.).
2. Absicherung
Eine der wichtigsten Verwendungsmöglichkeiten von
Optionsgeschäften liegt im kombinierten Einsatz der Optionen mit den zugrunde
liegenden Kassainstrumenten zum Zwecke der Risikobegrenzung. Während Optionen,
für sich betrachtet, durchaus volatile und risikobehaftete Anlagen darstellen
(Hebeleffekt), vermögen sie in Verbindung mit traditionellen Anlageformen das
Portfoliorisiko maßgeblich und selektiv einzuschränken. So lassen sich
beispielsweise die Verluste eines Aktienportfolios durch den Kauf von
Putoptionen auf einen Aktienindex (der dem Portfolio möglichst ähnlich ist) auf
ein subjektiv gewünschtes Ausmaß begrenzen, je nach Ausübungspreis und Anzahl
der gekauften Kontrakte. Da die Putoptionen hier quasi die Funktion eines
Versicherungskontraktes erfüllen, bezeichnet man diese Strategie als
Portfolio-Insurance (Schwartz, E.
1986/1987). Im Gegensatz zur Absicherung mit Index-Futures werden hier die
Kursgewinne und -verluste nicht gleichermaßen eingeschränkt, sondern das
Gewinnpotenzial wird bis auf den zu leistenden Optionspreis aufrechterhalten.
Der Optionspreis widerspiegelt gewissermaßen die Prämie für den
Versicherungsschutz. Seit einigen Jahren bieten Banken verschiedene
Anlageinstrumente an, wo ein indexierter Vermögenswert gegenüber Verlusten
abgesichert ist respektive eine Mindestrendite garantiert wird. Diese werden
als strukturierte Produkte bezeichnet
und stellen eine direkte Umsetzung des Konzeptes der Portfolio-Insurance dar.
Eine verbreitete Strategie ist das Schreiben von Calloptionen
auf vorhandene Wertpapierbestände (Covered
call writing). Durch diese Strategie werden die gehaltenen Papiere zu einem
bestimmten Ausübungspreis abgetreten. Die Gegenpartei wird diese Option bei
„ hohen “ Aktienkursen ausüben. Im Unterschied zur Portfolio-Insurance wird durch
diese Strategie, abgesehen vom eingenommenen Optionspreis, das Gewinn- und nicht
das Verlustpotenzial des Aktienportfolio beschnitten. Durch das Schreiben von
Calloptionen erreicht man also durchaus eine Begrenzung der Volatilität der
zugrunde liegenden Anlage, aber nicht im Sinne der Absicherung potenzieller
Verluste. Beim Einsatz von Optionen muss deshalb stets beobachtet werden, in
welche Richtung sich die Renditeverteilung aufgrund der asymmetrischen Payoffs
der Instrumente verschiebt.
Die Palette der durch Optionen realisierbaren
Absicherungsmöglichkeiten ist sehr breit: Ein Exporteur kann durch
Devisenoptionen unerwartete Kurseinbußen auf in ausländischer Währung
fakturierten Guthaben vermeiden, aber sich gleichzeitig die Chance von
Wechselkursgewinnen offen halten; ein Emittent, der in 6 Monaten eine Emission
tätigt, kann sich durch Zinsoptionen gegenüber steigenden Zinssätzen absichern,
aber bei fallenden Sätzen trotzdem von den günstigeren Finanzierungskonditionen
profitieren.
3. Arbitrage
Durch Arbitragegeschäfte versuchen Marktteilnehmer und
Investoren, Preisunterschiede zwischen Optionen und den zugrunde liegenden
Kassainstrumenten oder zwischen unterschiedlichen Optionen auszunützen.
Arbitrage liegt dann vor, wenn sich diese Preisunterschiede (nahezu) ohne
Kapitaleinsatz und Preisrisiko ausnützen lassen. Die besondere Natur der
Optionen ermöglicht die Spezifikation sogenannter Arbitragerelationen. Das
zugrunde liegende Prinzip ist relativ einfach: Wenn zwei Anlagen (oder
Portfolios) über alle Zustände (Aktienkurse, Zinssätze, etc. ) und Zeitpunkte
dieselben Payoffs aufweisen, so muss auch ihr heutiger Wert übereinstimmen (Law of one Price). Wenn dies nicht der
Fall wäre, dann könnte man durch den Kauf der relativ billigeren Anlage und den
Verkauf der relativ teureren einen risikolosen Gewinn erwirtschaften. Man
bezeichnet dies als Arbitragegewinn. In der Praxis sorgt die Konkurrenz
zwischen professionellen Arbitrageuren allerdings dafür, dass solche Gewinne
sehr begrenzt oder zumindest zeitlich sehr kurzlebig sind. Auf diese Weise wird
ein konsistentes Preissystem zwischen Kassa-, Futures- und Optionsmärkten
erzeugt, und die Marktpreise gelten als „ fair “ . Dies stellt nicht nur eine
Voraussetzung für eine volkswirtschaftlich effiziente Allokation der Risiken
dar, sondern reduziert die Informationsbeschaffungskosten der Marktteilnehmer
hinsichtlich der relativen Über- und Unterbewertung der gehandelten
Instrumente. Letzteres ist gerade bei Optionsmärkten in Anbetracht der großen
Menge von Preisinformationen (Calls/Puts, Laufzeiten, Ausübungspreise,
Basiswerte) besonders bedeutungsvoll. In welchem Umfang Arbitrage betrieben
wird, ist neben der Liquidität der Märkte entscheidend von den fiskalischen und
regulatorischen Restriktionen, denen Arbitragetransaktionen unterworfen sind,
abhängig (Transaktionskosten, Steuern, Verbot von Leerverkäufen, etc.)
IV. Preisbildung und
ökonomische Bedeutung von Optionen
1. Dynamische Replikation und
Arbitragebewertung von Optionen
Die Theorie zur Bewertung von Optionen stellt einen weit
fortgeschrittenen Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung dar. Die
grundlegenden Beiträge von Black/Scholes und Merton legten die Basis für die
moderne Optionsbewertungstheorie (Black,
/Scholes, 1973; Merton, 1973).
Dabei wird der Preis einer Option als „ fair “ bezeichnet, wenn es keine
Strategien gibt, aufgrund welcher Arbitragegewinne zwischen der Option und der
zugrunde liegenden Anlage erwirtschaftet werden können. Es lässt sich nun
zeigen, dass der zukünftige Payoff einer Option unter geeigneten Annahmen über
die Volatilität der Basisanlage durch ein dynamisch angepasstes Portfolio,
bestehend aus der Basisanlage und einer risikolosen Anlage, exakt repliziert
werden kann. Damit werden Optionen zu „ redundanten “ Instrumenten.
Arbitragefreiheit impliziert, dass der heutige Wert einer Option genau mit dem
heutigen Wert des replizierenden Portfolios übereinstimmt. Eine wesentliche
Implikation der Arbitragebewertungstheorie von Optionen ist insbesondere, dass
eine Calloption (Putoption) äquivalent ist mit einer long (short) Position in
einem festverzinslichen Instrument.
Zentrales Element für die dynamische Replikationsstrategie
und damit für die Optionsbewertung ist die Annahme über die Stochastik der
Kurse der Basisanlage. Im einfachsten Fall (Black-Scholes-Merton-Modell) wird
diese durch die Standardabweichung der relativen Kursveränderungen, die sog.
Volatilität des Prozesses, beschrieben. Die Volatilität lässt sich allerdings
im Zeitpunkt der Optionsbewertung nicht direkt beobachten, sondern muss für die
Zeit bis zum Optionsverfall geschätzt
werden. Es sind demzufolge die Erwartungen
der Marktteilnehmer hinsichtlich der zukünftigen Volatilität der Basisanlage,
welche sich in den am Markt beobachteten Optionspreisen widerspiegeln. Je höher
die antizipierte Volatilität ist, um so höher fallen die Optionspreise aus. Die
Volatilitätserwartungen, welche sich in den am Markt bezahlten Optionspreisen
niederschlagen, bezeichnet man als implizite
Volatilitäten. Sie können nur unter Verwendung eines spezifischen
Optionspreismodells bestimmt werden, sind also modellabhängig.
2. Allokative Gesichtspunkte
Naheliegenderweise wird man die Hauptfunktion der
Optionsmärkte in der Risikoumverteilung zwischen Wirtschaftssubjekten vermuten:
Risiken werden gegen Leistung des Optionspreises von den Absicherern zu den
Spekulanten transferiert. Es muss jedoch beachtet werden, dass diese allokative
Funktion aus den Annahmen der klassischen Optionspreistheorie nicht zwingend
folgt. Diese beruht ja auf der Prämisse, dass Optionen redundante Anlagen
darstellen und demzufolge durch bestehende Anlagen replizierbar sind. Es stellt
sich damit die Frage, wozu unter diesen Voraussetzungen überhaupt Optionen
benötigt werden (Hakannsson,
N. 1979). Eine Reihe von Argumenten lassen sich finden, doch stellen
diese im Gegenzug – soweit sie tatsächlich berechtigt sind – den
Arbitragebewertungsansatz in Frage. Somit steht man vor dem Dilemma, dass entweder
die Preisbildung von Optionen „ einfach “ ist und dafür die allokative Bedeutung
von Optionen unklar bleibt, oder dass man gute Gründe für die ökonomische
Bedeutung von Optionsmärkten kennt, aber dafür die Preisbildung nicht aufgrund
der konventionellen Arbitrageansätze erfolgen kann.
Grundlage für die risiko-allokative Rolle von Optionen bildet
die Beobachtung, dass Optionen unvollständige Finanzmärkte vervollständigen (Ross, St.
1976). Populär formuliert bedeutet dies, dass durch die Einführung von Optionen
das Risiko- /Rendite-Spektrum der bestehenden Anlagemöglichkeiten in einer
Weise erweitert wird, wie dies sonst nur durch dynamische Portfoliostrategien
möglich wäre. Der Grund für diese allokative Leistung liegt, wie an anderer
Stelle (Abschnitt IV. 1) erwähnt, darin, dass sich Optionen durch dynamische
Portfoliostrategien mit bestehenden Anlagen replizieren lassen. Mit der
Einführung von Optionskontrakten erübrigt sich die Implementation dieser
Strategien. Damit stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die
Implementation einer dynamischen Strategie äquivalent mit der Verwendung einer
Option ist. Drei Gesichtspunkte stehen dabei im Vordergrund:
1) Bei der periodischen Adjustierung des replizierenden
Portfolios fallen Transaktionskosten
an; dies bewirkt, dass das Portfolio optimalerweise nur in gewissen zeitlichen
Abständen, sicher aber weniger häufig angepasst wird, als sich der zugrunde
liegende Kurs verändert. Eine perfekte Replikation einer Option setzt jedoch
voraus, dass das Portfolio laufend, d.h. im Anschluss an jede
Aktienkursänderung, angepasst werden kann. Insbesondere bei starken Kursänderungen
(beispielsweise einem Crash) wird dies nicht immer möglich sein, und der Wert
des replizierenden Portfolios kann substantiell vom Payoff der Option
abweichen.
2) Optionsmärkte, und insbesondere auch Futures-Märkte,
bewirken eine verbesserte Preisfindung (Price discovery) auf den zugrunde
liegenden Kassamärkten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Options- und
Futuresmärkte oftmals aktuellere Preisinformationen erzeugen und die
Preisfindung am Kassamarkt über die Arbitrage verbessert wird.
3) Damit Optionen dynamisch repliziert werden können, muss
der stochastische Preisprozess der
zugrunde liegenden Anlage bekannt sein. Im einfachsten Fall
(Black-Scholes-Merton-Modell) erfordert dies die Kenntnis der Volatilität der
Preisänderungen der zugrunde liegenden Anlage. Diese Annahme kann aus
verschiedenen Gründen verletzt sein, gerade wenn dynamische
Replikationsstrategien ausgiebig verwendet werden, wie dies beispielsweise in
den 1980er-Jahren im amerikanischen Aktienmarkt der Fall gewesen ist. Der
hauptsächlichste Grund dafür war das Fehlen eines liquiden Marktes für
langfristige europäische Call- und Putoptionen auf Aktienindizes, wie sie zur
Absicherung großer institutioneller Portfolios benötigt würden. Da diese
Strategien prinzipiell zyklischer Natur sind (sell low, buy high; vgl. Rubinstein,
M./Leland, H. 1981), vermögen sie fundamentale
Aktienkursschwankungen zu verstärken. Dies wird vor allem dann der Fall sein,
wenn die dadurch ausgelösten Transaktionen unerwartet auf dem Finanzmarkt
eintreffen und eine vorübergehende Störung des Marktgleichgewichtes bewirken.
Wenn die Volatilität von Kassamärkten von der Verbreitung dynamischer
Absicherungsstrategien abhängig ist, aber das Ausmaß der Verbreitung im Zeitpunkt der Implementation dieser
Strategien unbekannt ist, so bedeutet dies, dass die Volatilität des
Kassamarktes im Voraus nur schwer abgeschätzt werden kann. Damit besteht immer
die Gefahr, dass dynamische Replikationsstrategien auf Volatilitätserwartungen
ausgerichtet werden, welche unter Umständen nicht mit einem späteren
Marktgleichgewicht konsistent sind.
Wenn demgegenüber für die Absicherung börsengehandelte Optionskontrakte
verwendet werden können, wird der Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage nach
Absicherungsmöglichkeiten über einen Marktmechanismus
koordiniert und äußert sich nicht in unerwarteten Aktienkäufen oder -verkäufen.
Eine relativ zum Angebot unerwartet große Nachfrage nach Absicherungskontrakten
würde sich frühzeitig in hohen Optionspreisen, d.h. hohen impliziten
Volatilitäten, widerspiegeln (Grossman, S.
1988). Der entscheidende Punkt liegt darin, dass diese Marktinformationen in
die Entscheidungen der Marktteilnehmer einfließen: Wer erwartet, dass die
implizite Volatilität über der tatsächlichen Volatilität liegt, würde entweder
die Nachfrage nach Absicherung (Kauf von Optionen) einschränken oder das
Angebot (Verkauf von Optionen) vergrößern. Dieser Ausgleichsmechanismus fehlt
bei einer ausschließlichen Implementation dynamischer Strategien weitgehend, da
in diesem Fall die Entscheidungen nicht auf Marktinformationen bezüglich der
Volatilität der zugrunde liegenden Anlage abgestützt werden können, sondern auf
subjektiven Erwartungen beruhen müssen. In der Aggregation von Volatilitätserwartungen kann denn auch eine zentrale
ökonomische Funktion von Optionsmärkten erkannt werden. Durch Optionsmärkte,
wie durch Terminmärkte generell, verfügt man über Institutionen, über deren
Preissystem spätere potenzielle Ungleichgewichte des Kassamarktes ex ante erkannt und abgeschwächt werden
können (Zimmermann,
H. 1989). Populär formuliert heißt dies, dass durch einen
Optionsmarkt die Volatilität des zugrunde liegenden Kassamarktes in Form von
Finanzkontrakten handelbar und mit einem Marktpreis versehen wird.
3. Regulierung
Gegenüber Options- und Futures-Geschäften werden Vorbehalte
unterschiedlichster Art vorgebracht. Es wird argumentiert, dass sie die
spekulativen Aktivitäten auf den Finanzmärkten erhöhen und damit zu einer
größeren Volatilität dieser Märkte beitragen würden, was letztlich sogar das
Finanzsystem einer Wirtschaft destabilisieren könne. Zunächst gilt
festzuhalten, dass sich empirisch keine destabilisierenden Effekte
organisierter Options- und Futuresmärkte nachweisen lassen, selbst nicht im
Zusammenhang mit dem Börsenkrach im Jahr 1987 (New York
Stock Exchange, 1990; Miller, M.
1991). Auch weisen Preislimits, Handelsunterbrüche, restriktive Margenregeln,
das Unterlassen automatisierter Arbitragetransaktionen (Programmhandel), u.a.
keine nachweisbaren, stabilisierenden Auswirkungen auf die Finanzmärkte auf.
Regulatorische Maßnahmen, welche auf die aufgeführten Argumente zurückgreifen,
gefährden die Funktionsfähigkeit der Options- und Futuresmärkte und ihre
allokativen Wirkungen. Wichtigste Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit
dieser Märkte ist das möglichst ungehinderte Zusammenspiel von Arbitrage,
Spekulation und Absicherung. Arbitrageure bewirken ein konsistentes
Preissystem; Hedgers verwenden Optionen zum Transfer unerwünschter Risiken und
beurteilen die Optionspreise aufgrund der damit verbundenen Hedge-Kosten;
Spekulanten übernehmen das Preisrisiko gegen Entschädigung durch den
Optionspreis, setzen subjektive Erwartungen in gewinnbringende Strategien um
und tragen dadurch neue Informationen in den Kapitalmarkt. Wann immer eine
dieser Funktionen durch eine regulatorische Maßnahme beschnitten oder behindert
wird, schränkt dies die Leistungsfähigkeit des Optionsmarktes bei der
Allokation von Risiken und der Verarbeitung/Erzeugung von Informationen ein.
Die Beschränkung oder Besteuerung spekulativer Aktivitäten entzieht
beispielsweise dem Markt jenes Kapital, welches als Gegenseite von
Absicherungsgeschäften benötigt wird und führt letztlich zu einer Verteuerung
von letzteren. Die Unterstellung der Optionsgeschäfte unter die Normen von
„ Spiel und Wette “ , wie sie in der Anfangszeit von Optionsbörsen fast überall erwogen
wurde, dürfte nur eine extreme Form der Behinderung dieser Märkte darstellen.
Aber auch eine asymmetrische steuerliche Behandlung von Kursgewinnen und
-verlusten aus Optionen lässt sich nicht rechtfertigen, wenn die Instrumente im
Rahmen einer Absicherungsstrategie eingesetzt werden, d.h. Kursgewinne auf
Optionen zur Kompensation von Kursverlusten im Kassamarkt dienen.
Verschiedene Bestrebungen sind im Gang, den Handel in
derivativen Instrumenten – soweit diese an organisierten Börsen gehandelt werden
– einer verstärkten Aufsicht zu unterstellen. Die Komplexität sowie die Risiken
eines falschen, illusionären oder ungesicherten Einsatzes derivativer
Instrumente sind die hauptsächlichsten Argumente zugunsten eines verbesserten
Anleger- und Systemschutzes. Auch wenn diese Anliegen in einem gewissen Umfang
berechtigt sein mögen, sollte beachtet werden, dass die gesamtwirtschaftlichen
Risiken, aus denen ein Regulierungsbedarf abgeleitet werden kann, gerade nicht bei den börsenmäßig
gehandelten Instrumenten entstehen, sondern im exponentiell wachsenden Segment
der außerbörslich gehandelten OTC-Instrumente. Dazu gehören weniger
Optionsgeschäfte im klassischen Sinn, als v. a. derivative Zins- und
Währungsinstrumente. Der Handel in diesen Instrumenten weist vor allem
bezüglich Volumen, Schuldnerqualität und Liquidität nicht dieselbe Transparenz
auf wie der börsenmäßige Handel mit Derivaten, und es bestehen aufgrund seiner
globalen (grenzüberschreitenden)Struktur kaum Ansätze für eine adäquate
aufsichtsrechtliche Erfassung der damit verbundenen Risiken. Die Diskussion
über die Regulierung des Handels mit derivativen Instrumenten wird sich
zukünftig mehr mit diesem Problem als mit der Aufsicht über börsenmäßig
gehandelte Instrumente befassen müssen.
Literatur:
Bernstein, P. : Capital Ideas, New York
1992
Black, F. : Facts and Fantasy in the Use
of Options, in: FAJ 1975, S. 36 – 41, 61 – 72
Black, F./Scholes, M. : The Pricing of
Options and Corporate Liabilities, in: Jpol. E 1973, S. 637 – 659
Cox, J./Rubinstein, M. : Option Markets,
Englewood Cliffs 1985
Eller, R. : Handbuch derivativer
Instrumente, Stuttgart 1996
Gastineau, G. : The Options Manual, 3. A.,
New York 1984
Grossman, S. : Insurance Seen and Unseen,
in: JoPM 1988, S. 5 – 8
Hakannsson, N. : The Fantastic World of
Finance: Progress and the Free Lunch, in: Jfin. Quant. Anal. 1979, S.717 – 724
Hull, J. : Options, futures and other
derivatives, New York, 4.A., 2000
Merton, R. : Theory of Rational Option
Pricing, in: Bell Journal of Economics and Management Science 1973, S. 141 – 183
Miller, M. : Financial Innovation and
Market Volatility, New York 1991
New York Stock Exchange, : Market
volatility and Investor Confidence: Report to the Board of Directors of the
NYSE, New York 1990
Ross, St. : Options and Efficiency, in: QJE
1976, S. 75 – 89
Rubinstein, M./Leland, H. : Replicating
Options with Positions in Stocks and Cash, in: FAJ 1981, S. 63 – 72
Schwartz, E. : Options and Portfolio
Insurance, in: FuPM 1986/1987, S. 9 – 17
Zimmermann, H. : Informationen,
Volatilität und Finanzmärkte. Zur volkswirtschaftlichen Rolle von
Aktienindexmärkten, in: Wirtschaft und Recht, 1989, S. 152 – 174
|