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Termingeschäfte

Waren-, Devisen- und Effektengeschäfte, bei denen die Lieferung bzw. Abnahme und Bezahlung der gehandelten Werte nicht am Tage des Vertragsabschlusses, sondern an einem späteren, beim Geschäftsabschluss vereinbarten Zeitpunkt zum beim Abschluss fixierten Preis bzw. Kurs erfolgt.

 

 


 

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