In der Wirtschaftssoziologie: [1] allgemein: mehr oder weniger gezielte Wahrnehmung von Sachverhalten und Vorgängen. In diesem Sinn kann systematisierte Beobachtung als Bezeichnung für alle Arten empirischer Forschung dienen.
[2] In Absetzung zu experimentellen Vorgehensweisen werden als Beobachtung auch nur solche Erhebungsverfahren bezeichnet, bei denen sich der Forscher gegenüber seinem Untersuchungsgegenstand rein passiv registrierend verhält.
[3] a) Beobachtung wird im Kontext soziologisch-systemtheoretischer Argumentationen a) als Operation verstanden, die auf der Grundlage einer Unterscheidung eine Bezeichnung setzt und damit Information erzeugt. Beobachtung erzeugt nach dieser Definition eine Zwei-Seiten-Form, die dem Mechanismus der Überschussproduktion und Selektion folgt, weil sie immer nur die eine Seite einer Unterscheidung bezeichnen kann, andererseits aber beide Seiten gleichzeitig gegeben sind. Welche Unterscheidung von einem beobachtenden System verwendet wird, ist dabei vom System abhängig. b) B.en sind immer Operationen empirischer Systeme. Soziale Systeme sind in diesem Sinne beobachtungsfähig, wenn sie Unterscheidungen verwenden, wobei schon bei basalen Operationen der Kommunikation B.en (anhand der Differenz Information/Mitteilung) konstitutiv sind. c) B.en sind für sich selbst nicht beobachtbar, sondern nur durch eine andere B., die eine erste Beobachtung von etwas unterscheiden kann. Dies leistet eine Beobachtung zweiter Ordnung (B. der B.).
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