Inhaltsübersicht
I. Begriffsabgrenzung
II. Charakteristika
der Projektfinanzierung
III. Phasenorientierte
Betrachtung der Projektfinanzierung
IV. Varianten
der Projektfinanzierung
V. Zukünftige
Entwicklungen
I. Begriffsabgrenzung
In den letzten Jahren ist in den Entwicklungs- und
Schwellenländern das Bewusstsein gewachsen, dass eine leistungsfähige
Infrastruktur auf den Gebieten Energieversorgung, Verkehr und Telekommunikation
große Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung eines Landes hat (Backhaus,
K./Köhl, T./Hong, Y. 1998). Ihre Qualität gilt als ein bedeutender Standortfaktor
im internationalen Wettbewerb und bildet die Basis des wirtschaftlichen
Wachstums. Gleichermaßen, wie der Bedarf an Anlagen in den genannten Branchen
ständig zunimmt, erschweren sich für die betreffenden Länder die
Finanzierungsmöglichkeiten infolge wachsender Zahlungsbilanzdefizite. In dieser
Verschuldungssituation ist es bedeutsam, dass die Anbieter im internationalen
Anlagengeschäft neben dem Technical Engineering angepasste
Finanzierungskonzepte liefern. In den Industrieländern liegen keine
fundamentalen Zahlungsbilanzdefizite vor, jedoch ist auch hier die Lage der
öffentlichen Haushalte angespannt. Vor dem Hintergrund einer bereits
bestehenden Infrastruktur liegt der Schwerpunkt in den Industrieländern darauf,
den Staatshaushalt durch die Deregulierung bzw. die Verlagerung der
Leistungserstellung vom öffentlichen in den privaten Sektor zu entlasten.
Ein Lösungsansatz zur Finanzierung solcher Großprojekte
stellt die Methode der Projektfinanzierung dar. Unter Projektfinanzierung wird
im folgenden die Finanzierung einer sich selbst tragenden Wirtschaftseinheit
(das Projekt) verstanden, bei der sich die Financiers in ihrer
Kreditentscheidung primär auf den zukünftigen Cashflow
und im weiteren auf die Aktiva des Projektes als Sicherheit für die Rückzahlung
der von ihnen vergebenen Kredite stützen (vgl. Anhang B zu: Statement of
Financial Accounting Standards No. 47, abgedruckt bei Nevitt, P.K.
1989).
Seine Institutionalisierung findet das Projekt zumeist in
einer Projektgesellschaft, deren Anteilseigner üblicherweise die Unternehmen
sind, die das Projekt initiieren und daraus einen Nutzen ziehen. Diese
Projektgesellschaft – und nicht die Anteilseigner – ist in aller Regel
Schuldner der zur Finanzierung des Projektes notwendigen Kredite.
Es gehört zum Prinzip der Projektfinanzierung, dass die
Kreditgeber keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, auf die
Anteilseigner (auch als Sponsoren bezeichnet) der Projektgesellschaft
zurückzugreifen. Im Unterschied zur konventionellen Kreditfinanzierung für
Investitionsprojekte, bei der sich die Finanzierungsentscheidung auf die
Bonität der Investoren stützt, verlangen Projektfinanzierungen eine
Kreditentscheidung, die sich vornehmlich an der zukünftigen finanziellen
Leistungsfähigkeit des Projektes selbst orientiert.
II. Charakteristika der
Projektfinanzierung
Mit der Anwendung einer Projektfinanzierung können
unterschiedliche Zielsetzungen verbunden sein. International tätige
Geschäftsbanken sind bestrebt, die Rückzahlung von Krediten für
Investitionsvorhaben in Entwicklungsländern unabhängig von der Bonität des
Projektlandes zu gestalten. Rohstoffunternehmen dagegen sind daran
interessiert, Projekte mit Fremdkapital zu finanzieren, ohne ihre eigenen
Bilanzen zu belasten. Mit diesen Zielsetzungen korrespondieren zwei
Charakteristika der Projektfinanzierung, die auch in zahlreichen Definitionen
zum Begriff der Projektfinanzierung Eingang gefunden haben (Frank, H.
1986; Uekermann, H.
1990): Cashflow Related Lending und Off Balance Sheet Financing.
Aus der Tatsache, dass mehrere Projektbeteiligte die Risiken
einer Projektfinanzierung tragen sollen und müssen, ergibt sich als weiteres
Charakteristikum das sogenannte Risk Sharing.
1. Cashflow Related Lending
Aus dem Blickwinkel der Fremdkapitalgeber ist bei
Projektfinanzierungen die Fähigkeit des Projektes, einen für die Bedienung des
Schuldendienstes ausreichenden Cashflow
zu generieren, das ausschlaggebende Kriterium
für die Kreditvergabeentscheidung. Dieses Vorgehen bezeichnet man mit dem
Terminus Cashflow Related Lending
oder nach Heintzeler als Cashflow-Finanzierung
(Heintzeler,
F. 1983). Damit eine am Cashflow orientierte Beurteilung möglich
ist, muss das Projekt eine in sich geschlossene wirtschaftliche Einheit sein,
die eigenständig analysierbar ist (Ziegler, M.
1997).
Der Cashflow
als Grundlage für die Kreditentscheidung entspricht dabei der Differenz aus den
Einzahlungen der Projektgesellschaft und den zur Erzielung der Einzahlungen
notwendigen Auszahlungen. Die Auszahlungen schließen dabei Steuerzahlungen mit
ein, nicht aber den Schuldendienst für die Bedienung der Projektkredite oder
etwaige Ausschüttungen an die Anteilseigner.
2. Off Balance Sheet Financing
Damit die Sponsoren eines Projektes die Projektkredite nicht
in ihren Bilanzen ausweisen müssen, bedarf es der Gründung einer eigenständigen
Projektgesellschaft, welche die zur Finanzierung des Projektes notwendigen
Kredite aufnimmt. Dabei können bilanztechnische
Gründe zur Bevorzugung der Fremdmittelaufnahme im Wege der
Projektfinanzierung führen. Allerdings hängt es von der Art der Beziehungen
zwischen den Sponsoren und der Projektgesellschaft sowie von den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ab, ob der
angestrebte Off Balance Sheet-Effekt auch realisiert werden kann.
3. Risk Sharing
Fremdkapital stellt mit einem Anteil von 65 bis 85 % am
gesamten Finanzierungsvolumen i.d.R. den größten Beitrag zur Finanzierung eines
Projektes dar. Müssten sich die Kreditgeber ausschließlich auf den Cashflow
eines Projektes für die Rückzahlung der Fremdkapitalien verlassen, so würde
dies einer Bereitstellung von Risikokapital gleichkommen (Hartshorn,
T./Busink, N. 1987). Die Rückzahlung wäre von allen Risiken bedroht,
die den Cashflow des Projektes
beeinflussen. Angesichts der z.T. erheblichen Risiken, die mit dem Bau und
Betrieb industrieller Großprojekte verbunden sein können, sind
Projektkreditgeber dazu jedoch in der Regel nicht bereit.
Diese mangelnde Bereitschaft zur Risikoübernahme wird
verständlich, wenn man berücksichtigt, dass Kreditgeber üblicherweise mit der
Bereitstellung von Fremdkapital nur einen Anspruch auf Tilgung und Zinsen
haben. Im Gegensatz zu den Anteilseignern einer Projektgesellschaft
partizipieren Kreditgeber nicht an einer über die Erwartungen hinaus positiven
Entwicklung des Projektes. Folgerichtig wollen sie auch nicht die den Chancen
eines Projektes gegenüberstehenden Risiken übernehmen (Gilbert, P.
L./Steinherr, A. 1994; Uekermann, H.
1990).
Der geringen Bereitschaft
zur Risikoübernahme bei Kreditgebern steht auf Seiten der Sponsoren die
Zielsetzung gegenüber, ein Projekt mit möglichst geringer Gefahr eines
finanziellen Verlustes zu realisieren. Obwohl die Sponsoren an positiven
Entwicklungen eines Projektes als Anteilseigner i.d.R. durchaus teilhaben
können, versuchen sie mittels einer Projektfinanzierung, die Risiken aus dem
Bereich ihrer „ Sponsor-Unternehmen “ auszulagern. Inhalt und Ausmaß der
Risikoübernahme durch Sponsoren und Kreditgeber bilden einen potentiellen
Auseinandersetzungspunkt zwischen diesen beiden Beteiligten von
Projektfinanzierungen.
Um dem Sicherheitsbedürfnis der Kreditgeber einerseits und
der Zielsetzung der Sponsoren andererseits gerecht zu werden, erfolgt bei
Projektfinanzierungen eine Verteilung der
projektinhärenten Risiken (Risk Sharing) sowohl auf die Sponsoren und die
Kreditgeber als auch auf weitere potenzielle Beteiligte, die einen Nutzen aus
dem Projekt ziehen können. Projektfinanzierungen kommen nur dann zustande, wenn
die projektinhärenten Risiken identifiziert, in ihren möglichen Auswirkungen
analysiert und auf die Projektbeteiligten verteilt werden können. Erst wenn die
Risiken in ihren potenziellen Auswirkungen verteilt sind, darf davon
ausgegangen werden, dass ihr Eintritt die Tragfähigkeit einzelner
Projektbeteiligter nicht übersteigt und die Projektfortführung nicht durch den
„ Zusammenbruch “ einzelner Beteiligter gefährdet ist.
In der Regel unterstützen die Sponsoren die Kreditwürdigkeit
der Projektgesellschaft u.a. durch Garantien, Bürgschaften und andere
vertragliche Vereinbarungen. Teilweise wird dadurch den Kreditgebern die
Möglichkeit gegeben, für die Rückzahlung der Projektkredite auf die Sponsoren
oder eine anderweitige Absicherungsquelle zurückzugreifen. In Abhängigkeit vom
Umfang dieser Möglichkeiten lassen sich Projektfinanzierungen in zwei Gruppen
einteilen (Hupe, M.
1995):
Non Recourse-Finanzierungen und Limited
Recourse-Finanzierungen.
Nur in wenigen Fällen haben die Kreditgeber (zumindest ab
einem bestimmten Projektstadium) keine Rückgriffsrechte auf die Sponsoren (Non
Recourse). Die meisten Projektfinanzierungen sind dagegen Limited
Recourse-Finanzierungen. Sie sehen eine betragsmäßige und/oder eine zeitliche
Begrenzung der Rückgriffsmöglichkeiten der Kreditgeber auf die Sponsoren vor.
Ferner können die potenziellen Verpflichtungen der Sponsoren so gestaltet sein,
dass die Kreditgeber zur Befriedigung ihrer Forderungen nur bei Eintritt
bestimmter Risikoarten auf die Sponsoren zurückgreifen können.
III. Phasenorientierte
Betrachtung der Projektfinanzierung
Da Projektfinanzierungen in mehreren Teilschritten ablaufen,
bietet sich eine phasenorientierte Betrachtung dieser Finanzierungsmethode an.
Den Ausgangspunkt für eine Projektfinanzierung bildet nahezu regelmäßig die Identifikation eines geeigneten
Investitionsvorhabens. Den Anstoß dazu geben zumeist Angebotsengpässe für eine bestimmte Leistung. Es muss nachgewiesen
werden, dass diese Ausgangssituation auch langfristig besteht. Ist ein
potenzielles Projekt identifiziert und sind erste Konzeptionen für dessen
Realisierung entworfen worden, so beginnen bereits die Prozessstufen, die in
einer engen Beziehung zur Finanzierungsproblematik stehen.
Wenngleich jede Projektfinanzierung einen unterschiedlichen
Verlauf nehmen kann, lassen sich in bezug auf die Finanzierungsproblematik
idealtypisch die folgenden Phasen unterscheiden:
-
Projektanalysen;
-
Technische Studien und Identifikation von
Risikobereichen;
-
Wirtschaftliche Analysen;
-
Risikoreduktion und -verteilung;
-
Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes;
-
Mittelaufbringung;
-
Überwachung.
Diese Phasen überschneiden sich teilweise zeitlich, und es
bestehen Rückkoppelungen zwischen den einzelnen Phasen.
1. Projektphasen mit vorbereitendem Charakter
– Projektanalysen
Eine Projektfinanzierung lässt sich in aller Regel nur dann
realisieren, wenn gezeigt werden kann, dass die Bedienung der Projektkredite
durch die wirtschaftliche Einheit „ Projektgesellschaft “ gewährleistet ist.
Zielsetzung von Projektanalysen muss es sein, dieses zu demonstrieren.
Projektanalysen können sowohl von den Sponsoren, von Beratungsfirmen oder auch
von den potenziellen Kreditgebern durchgeführt werden. In den meisten Fällen
dürfte sich ein gemeinsames Vorgehen dieser drei Parteien anbieten, die so ihr
spezifisches Know-how in die Analyse einbringen können.
a) Technische Studien und Identifikation von
Risikobereichen
Grundlage einer jeden Projektfinanzierung sollten Studien
über die technische Durchführbarkeit (sogenannte Technical Feasibility Studies)
eines Projektes bilden. Bestandteile dieser Studie können Informationen sein
über den Standort, bei Rohstoffprojekten die wirtschaftlich ausbringbare
Reservemenge, die wesentlichen Komponenten des Anlagevermögens, die
Verfahrenstechnik, die Leistungsfähigkeit der Projektanlagen hinsichtlich
Kapazität und Qualität des Output, die Einsatzstoffe und deren Verfügbarkeit,
das notwendige Betriebspersonal, umweltbezogene Aspekte etc. Technische Studien
müssen zeigen, dass das Projekt innerhalb eines vorgegebenen Kosten- und
Zeitrahmens fertigzustellen ist und später die geplante Leistung zu
projektierten Kosten erbringen kann.
Diese Informationen sind für die Finanzierung von Bedeutung,
weil sie einen ersten Überblick in bezug auf mögliche Risiken geben, denen das Projekt
ausgesetzt sein kann. Sie haben einen Einfluss auf die
Kreditvergabeentscheidung von Projektfinanciers, da der Cashflow und damit die
Zahlungsfähigkeit eines Projektes durch diese Risiken möglicherweise
beeinträchtigt wird.
Wenngleich sich die Risiken bei einer Projektfinanzierung je
nach Anwendungsbereich inhaltlich relativ stark voneinander unterscheiden
können, lassen sich projektübergreifend folgende Risikobereiche identifizieren:
(a) Reserve- und
Abbaurisiken sind naturgemäß ausschließlich bei der Exploration bzw.
Ausbeutung von Rohstoffvorkommen von Bedeutung. Komponenten dieses
Risikobereiches sind die Menge, die Qualität und die Abbaufähigkeit der
Rohstoffreserven. Genaue Aussagen darüber sind häufig nach ersten
Explorationsarbeiten noch nicht möglich (Linden, E.
von der 1985).
(b) Fertigstellungsrisiken
sind hingegen für jede Projektfinanzierung relevant. Es lassen sich vier
Ausprägungen des Fertigstellungsrisikos unterscheiden. So kann das Projekt
überhaupt nicht, mit geringeren als den geplanten Kapazitäten oder nicht zu den
prognostizierten Kosten fertiggestellt werden. Darüber hinaus ist eine Verzögerung
der Fertigstellung möglich (Nevitt, P.K.
1989; Hartshorn,
T./Busink, N. 1987). Während die Nicht-Fertigstellung dazu führt,
dass überhaupt kein Cashflow generiert werden kann, führen die anderen
Ausprägungen zu einem erhöhten Kapitalbedarf und/oder zu einer Verzögerung der
Tilgungszahlungen auf die Projektkredite.
(c) Als verfahrenstechnische
Risiken sind Abweichungen von den geplanten Leistungsmerkmalen der
Projektanlagen zu bezeichnen, welche auf die Technik der Anlagen zurückzuführen
sind und bereits in der Konstruktionsphase „ im Keim “ angelegt waren (Funk, J.
1988). Verfahrenstechnische Mängel führen zu Minderleistungen einerseits und zu
Kostensteigerungen andererseits, soweit Nachbesserungen an den Anlagen
vorzunehmen sind.
(d) Auch wenn die Projektanlagen fertiggestellt sind und
keine verfahrenstechnischen Mängel bestehen, kann der Cashflow des Projektes
gleichwohl durch Betriebsrisiken
beeinträchtigt werden. Dazu gehören sowohl Zulieferprobleme als auch
Bedienungsfehler des Betriebspersonals, Wartungs- und Instandsetzungsmängel
oder Material- und Maschinenschäden. Das Risiko einer falschen Bedienung ergibt
sich häufig allein aus der mangelnden Verfügbarkeit von Personal mit adäquatem
Betreiber-Know-how.
(e) Besonders sensibel reagiert der Cashflow der meisten
Projekte auf eine Veränderung von Absatzmengen
und -preisen. Der Analyse der potenziellen Absatzmärkte für die Leistungen
eines Projektes kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In Abhängigkeit von
der Art der Projektleistung ergeben sich hierbei möglicherweise erhebliche
Schwierigkeiten, was beispielsweise anhand der Preisschwankungen auf
Rohölmärkten leicht nachzuvollziehen ist. Lag der Rohölpreis beispielsweise zu
Beginn des Jahres 1999 teilweise bei 10 US-$ pro Barrel, so stieg er bis zum
Ende 1999 auf bis zu 26 US-$.
(f) Teilweise haben Länderrisiken
einen entscheidenden Einfluss auf die Durchführbarkeit von
Projektfinanzierungen. Hierzu können sämtliche Risikoarten gezählt werden, die
aus dem Bereich des Gastlandes stammen. Dazu gehören u.a. politische
Instabilitäten, Unruhen, Änderungen rechtlicher oder administrativer
Rahmenbedingungen wie Import- oder Exportrestriktionen und auch verschiedene
Formen der Enteignung (Meyer, M.
1987). Als eine Form von Länderrisiken sind auch Konvertierungs- und
Transferrisiken einzustufen, da diese von der Einflussnahme der zumeist
staatlichen Zentralbank des Gastlandes abhängig sind.
(g) Einfluss auf den Cashflow eines Projektes haben darüber
hinaus Risiken, die außerhalb des Einflussbereichs der Projektbeteiligten
liegen (Funk, J.
1988). Naturkatastrophen wie Erdbeben, Unwetter oder auch Epidemien gehören zu
dieser Kategorie. Sie werden als Force
Majeure-Risiken bezeichnet.
(h) Schließlich kann der Cashflow eines Projektes durch
Risiken „ bedroht “ sein, die in engerem Zusammenhang mit der Finanzierung
stehen. Wechselkursrisiken spielen
für solche Projektfinanzierungen eine Rolle, bei denen die Währung, in der die
Projektkredite aufgenommen werden, nicht mit der Währung übereinstimmt, in der
die Projekterlöse erzielt werden. Zinsrisiken
ergeben sich bei Projektfinanzierungen aus der möglicherweise variablen
Verzinsung eines Großteils der Projektkredite.
b) Wirtschaftliche Analysen
(1) Cashflow-Analysen sowie Bilanz- und
GuV-Projektionen
Wie bereits erwähnt, ist der Cashflow,
der voraussichtlich zur Bedienung der Projektkredite verfügbar sein wird
(Cashflow Available for Debt Service), zentrales Kriterium bei der
Kreditvergabeentscheidung im Rahmen von Projektfinanzierungen. Für eine
Cashflow-Analyse bedarf es zunächst einer Prognose der Input-Daten für deren
Berechnung. Die Daten sollten dabei aus vorgelagerten Teilschritten der
Projektanalyse abzuleiten sein.
Vor Inbetriebsetzung der Projektanlagen lassen sich
insbesondere folgende Gruppen von Input-Daten unterscheiden (Grosse, P. B.
1990):
Investitionsauszahlungen; zu berücksichtigen sind die Höhe
und die zeitliche Verteilung sämtlicher Auszahlungen für den Aufbau des
Anlagevermögens der Projektgesellschaft, welche zur Erfüllung des
Projekt-Unternehmenszwecks notwendig sind.
Den Investitionsauszahlungen stehen vor Inbetriebsetzung vor
allem folgende Einzahlungskomponenten gegenüber:
-
Eigenkapital; hier sind die Höhe und die zeitliche
Verteilung notwendiger Eigenkapitalbeiträge der Sponsoren und weiterer
Anteilseigner der Projektgesellschaft zu berücksichtigen;
-
Fremdkapital; dazu gehören der Umfang und die
zeitliche Verteilung der Kreditziehungen vor der Inbetriebsetzung.
Nach Inbetriebsetzung der Projektanlagen – also in der
Betriebsphase – ist die Auszahlungsseite des Projektes dominiert durch:
-
Betriebsauszahlungen; hier sind die Mengen- und die
Wertkomponente einer jeden Kostenart sowie deren zeitliche Verteilung zu
erfassen, die für den Betrieb und die Verwaltung (einschließlich des
Managements) notwendig sind;
-
Zins- und Tilgungszahlungen auf die ausstehenden
Projektkredite;
-
Steuerzahlungen sowie etwaige Gebühren und Abgaben;
-
Ausschüttungen an die Anteilseigner der
Projektgesellschaft.
Diesen stehen auf der Einzahlungsseite insbesondere die
Erlöse aus dem Verkauf der Projektleistungen gegenüber.
Nicht durch das Projekt determinierte Größen, die einen
entscheidenden Einfluss auf die vorgenannten Input-Daten haben können, sind
insbesondere:
-
Zinssätze;
-
Wechselkurse für Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährungen;
-
Inflationsraten.
Die Input-Daten sowie ihre funktionalen Verknüpfungen sind in
einem Cashflow-Plan zusammenzufassen. Dabei ist darauf zu achten, dass sowohl
die Werte als auch deren Verknüpfungen auf möglichst realistischen Annahmen
beruhen. Nur so ist gewährleistet, dass es zu einer realitätsnahen Schätzung
des Cashflows kommt, der voraussichtlich zur Bedienung der Projektkredite zur
Verfügung steht (Ulatowski, T.
1980).
Der Cashflow Available for Debt Service kann für jede Periode
während der Betriebsphase des Projektes mit Hilfe des folgenden (hier grob
vereinfachten) Schemas (Abb. 1) ermittelt werden (Hartshorn,
T./Busink, N. 1987; Laubscher, H.
1987).
Der Cashflow Avaible for Debt Service (CFDS) einer jeden
Periode während der Projektlaufzeit kann anschließend einem vorläufigen Finanzierungs-, Tilgungs- und
Zinszahlungsplan gegenübergestellt werden. Der Quotient aus CFDS (im
Zähler) und Zins- und Tilgungsbeträgen wird als Debt Service Coverage Ratio
(DSCR) bezeichnet (Ulatowski, T.
1980). Die Berechnung des DSCR für jeden Zahlungszeitpunkt während der
Kreditlaufzeit gibt Auskunft darüber, ob die Projektgesellschaft zu den im
Finanzierungskonzept vorgesehenen Zeitpunkten die Projektkredite bedienen kann.
Abb. 1: Schema zur Ermittlung des Cashflows, der für den
Schuldendienst zur Verfügung steht
Die Cashflow-Analysen werden ergänzt durch Plan-Bilanzen und
Plan-GuV-Rechnungen, die u.a. für eine exaktere Ermittlung der steuerlichen
Belastung der Projektgesellschaft von Bedeutung sein können.
(2) Berücksichtigung von Risiken
Input-Daten von Cash-Flow-Analysen, Plan-Bilanzen und
GuV-Projektionen sind zum größten Teil mit Unsicherheiten behaftet. Diese
Unsicherheiten müssen in einem weiteren Analyseschritt eine adäquate
Berücksichtigung erfahren. Sensitivitäts-
und Simulationsanalysen sind Verfahren, die in diesem Zusammenhang zur
Anwendung gelangen (Deams, H. E.
1980; Backhaus,
K./Uekermann, H. 1990).
Sensitivitätsanalysen erlauben die Berechnung der
Auswirkungen einer Variation kritischer Input-Daten auf Zielgrößen (Perridon,
L./Steiner, M. 2004) wie den Cashflow, den Cashflow Available for
Debt Service, Debt Service Coverage Ratios oder Plan-Gewinne der
Projektgesellschaft. So kann z.B. berechnet werden, ob die Projektgesellschaft
auch bei extrem günstiger Entwicklung der Input-Daten infolge des Eintritts
einer oder mehrerer der obengenannten Risikoarten noch dazu in der Lage ist,
ihren Schuldendienst plangemäß zu erbringen. Ferner kann bestimmt werden, bei
welchen Ausprägungen der Input-Daten die Schuldendienstfähigkeit der
Projektgesellschaft gefährdet sein könnte. Liegen die Werte für diese
Input-Daten in der Nähe der Werte, die nach bisherigen Untersuchungen für sehr
wahrscheinlich gehalten werden, so ist die Kreditwürdigkeit des Projektes bzw.
der Projektgesellschaft in Frage zu stellen.
Mithilfe von Simulationsanalysen wird versucht, auf Grundlage
der Wahrscheinlichkeitsverteilungen für die unsicheren Input-Daten die Wahrscheinlichkeitsverteilungen bestimmter
Zielgrößen wie z.B. der DSCRs zu berechnen (Perridon,
L./Steiner, M. 2004). Simulationsanalysen stellen relativ hohe
Anforderungen an die Input-Daten. So sollte beispielsweise die technische
Analyse des Projektes bereits adäquate Schätzungen bezüglich der
Wahrscheinlichkeiten für Abweichungen von den angenommenen Planwerten umfassen.
2. Projektphasen mit Realisationscharakter
a) Risikoreduktion und Risikoverteilung
Sinnvollerweise werden sich die Projektbeteiligten nicht
darauf beschränken, die Risiken lediglich mittels der oben genannten Methoden
transparent zu machen. Vielmehr werden sie bemüht sein, Maßnahmen zu ergreifen,
welche die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken verringern. Ferner müssen
Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, dass eine oder mehrere der
Risikoarten eintreten; es müssen Regelungen zur Absicherung der Folgen eines
Risikoeintritts geschaffen werden. Diese Regelungen finden üblicherweise in Verträgen zwischen den verschiedenen
Projektbeteiligten und mit der Projektgesellschaft ihren Ausdruck. Abb. 2
gibt einen Überblick über mögliche Projektbeteiligte, deren Beziehungen
zueinander sowie zu einer Projektgesellschaft.
Die Regelungen zum Ausgleich von Projektrisiken führen
größtenteils zu einer Verteilung
potenzieller Risikofolgen auf die Beteiligten. Die Beiträge aller
Projektbeteiligten zum Ausgleich bzw. zur Abdeckung der Risikofolgen sind dabei
so zu strukturieren, dass sie insgesamt eine hinreichende Sicherheit für eine
positive Kreditentscheidung der Fremdkapitalgeber darstellen (Nevitt, P.K.
1989; Uekermann, H.
1990).
Abb. 2: Projektbeteiligte und Maßnahmen zur Absicherung von
Risiken (Uekermann, 1990,
S. 24)
(a) Reserve- und
Abbaurisiken werden nach intensiven Untersuchungen zur Menge, Qualität und
Ausbringbarkeit der Ressourcen häufig durch Projektkreditgeber getragen (Millauer, K.
M. 1985).
(b) Eine Reduktion von Fertigstellungsrisiken
kann in den meisten Fällen durch Einschaltung zuverlässiger Anlagenbaufirmen
und Ingenieurbüros (Contractors) erreicht werden (Nevitt, P.K.
1989). Aus dem Blickwinkel der Kreditgeber kann eine Fertigstellungsgarantie der Sponsoren zur Absicherung von
Fertigstellungsrisiken dienen. Darin wird den Financiers die Rückzahlung der
Projektkredite solange garantiert, bis die Projektanlagen ein bestimmtes
Leistungsniveau erreicht haben (Laubscher, H.
1987). „ Strenge “ Fertigstellungsgarantien werden verständlich, wenn man
berücksichtigt, dass die Kreditgeber einen Cashflow und damit eine
Kreditrückzahlung üblicherweise nur aus einem leistungsfähigen Projekt mit
verkaufsfähigen Produkten erwarten dürfen.
Speziell den Risiken einer Kostenüberschreitung in der
Bauphase oder einer notwendigen Kapitalerhöhung infolge von Verzögerungen kann
durch Nachfinanzierungsverpflichtungen
der Sponsoren begegnet werden. Danach müssen die Sponsoren einen zusätzlichen
Kapitalbedarf beispielsweise durch weiteres Eigenkapital und/oder nachrangige
Darlehen für die Projektgesellschaft finanzieren. Ebenso kann vereinbart
werden, dass die Kreditgeber zusätzliche Kredite mit vollem Rückgriffsrecht auf
die Sponsoren bereitstellen, um Kostenerhöhungen bis zur Fertigstellung
abzudecken (Laubscher, H.
1987; Heintzeler,
F. 1983; Nevitt, P.K.
1989). Teile der Fertigstellungsrisiken können Sponsoren wiederum durch
entsprechende Ausgestaltung von Anlagenverträgen
auf die Contractors abwälzen, indem z.B. so genannte Turnkey- und
Festpreis-Vereinbarungen für die Errichtung der Projektanlagen getroffen werden
(Hartshorn,
T./Busink, N. 1987).
(c) Eine vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung verfahrenstechnischer Risiken besteht
darin, ausschließlich bewährte
Technologien für die Projektanlagen zu verwenden. Ferner können
verfahrenstechnische Mängel durch das Engagement erfahrener Contractors
reduziert werden.
Teilweise kann dieses Risiko bereits durch entsprechende
(allerdings zeitlich und den Betrag betreffend begrenzte) Garantien der
Contractors für die Verfügbarkeit der Projektanlagen abgesichert sein.
Gleichwohl wird in den meisten Fällen der Einsatz erprobter Technologien als
notwendige Voraussetzung für das Zustandekommen einer Projektfinanzierung
gesehen (Laubscher, H.
1987; Nevitt, P.K.
1989; Niehuss, J.
M. 1983). Darüber hinaus gehen die Folgen des Eintritts
verfahrenstechnischer Risiken zu Lasten der Anteilseigner und der Kreditgeber.
Mit letzteren kann z.B. eine Streckung der Kreditlaufzeiten für den Fall
erheblicher Erlösminderungen infolge verfahrenstechnischer Mängel vereinbart
werden.
(d) Betriebsrisiken
kann u.a. durch Betriebsführungsverträge
vorgebeugt werden (Funk, J.
1988). Diese verpflichten professionelle Betreiber/-Gesellschaften zum effizienten
Betrieb der Projektanlagen. Ineffizienzen im Betrieb können mit Pönalen belegt
werden. Einen weiteren, möglicherweise unverzichtbaren Beitrag zur Absicherung
von Betriebsrisiken liefern Wartungs- und
Instandhaltungsverträge.
Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können ferner
Standby-Kredite vereinbart werden. Darüber hinaus tragen teilweise
Betriebsunterbrechungs-Versicherungen zum Ausgleich der Folgen von
Betriebsstörungen bei.
(e) Zur Vorbeugung gegen das Risiko zu geringer Absatzmengen und/oder -preise dürften insbesondere die Ausarbeitung und Umsetzung
von Vermarktungskonzepten für die Projektleistungen geeignet sein.
Da jedoch die Prognose von Absatzmengen und -preisen über
Projekt- und Kreditlaufzeiten von z.T. mehr als zwanzig Jahren kaum möglich
ist, werden die Kreditgeber in vielen Fällen auf den Abschluss geeigneter
Abnahmeverträge drängen. Diese sollten weitestgehend sowohl das Mengen- als
auch das Wertgerüst auf der Absatzseite eines Projektes festschreiben. Häufig
werden die Erlöse und Ansprüche auf Erlöse aus Abnahmeverträgen zur Besicherung
von Krediten an die Fremdkapitalgeber abgetreten (Rieger, H.
1990).
Eine für manche Projektleistungen übliche Form von
Abnahmeverträgen sind so genannte Take-or-Pay-Contracts (Nevitt, P.K.
1989). Sie verpflichten den Abnehmer zu periodischen Zahlungen an die
Projektgesellschaft (oder einen anderen Begünstigten), unabhängig davon, ob er
den entsprechenden Gegenwert in Projektleistungen auch tatsächlich abnimmt.
Ergänzend kann vereinbart werden, dass der Abnehmer selbst dann zu zahlen hat,
wenn das Projekt die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen
konnte. Andere Abnahmeverträge ähneln hingegen üblichen, langfristigen
Kaufverträgen; sie verpflichten den oder die Abnehmer nur dann zur Zahlung,
wenn das Projekt die kontrahierten Leistungen auch erbringt (Nevitt, P.K.
1989; Horn, 1985).
(f) Weitaus schwieriger als die Reduktion und Absicherung der
vorgenannten Risikoarten ist die Handhabung von Länderrisiken. Die
Länderrisiken und besonders die Möglichkeit zu deren Absicherung beeinflussen
die Anzahl und die Realisierungschance von Projektfinanzierungen in den
relevanten Ländern (Backhaus,
K./Köhl, T./Behrens, H. 1997). Maßnahmen zur Reduktion von
Länderrisiken bestehen u.a. in der Einbeziehung von Beteiligten, die einen
entscheidenden Einfluss auf das Gastland ausüben können. Dazu gehören
beispielsweise internationale Geschäftsbanken und suprationale
Finanzierungsinstitutionen (wie die International Bank for Reconstruction and
Development, die European Investment Bank, die Asian Development Bank etc.). In
diesem Fall kann es sich das Gastland i.d.R. nicht leisten, eine
Projektdurchführung so zu behindern, dass die Bedienung von Projektkrediten
dieser Institutionen gefährdet ist. Beeinträchtigungen der Zahlungsfähigkeit
dürften entsprechend prohibitive Wirkung bei zukünftigen Kreditgesuchen des
Gastlandes haben. Ebenso kann widriges Verhalten des Gastlandes auch dadurch
verhindert werden, dass das Gastland selbst oder eine seiner Institutionen in
das Projekt einbezogen wird. In diesem Fall hätte eine Beeinträchtigung der
Projektdurchführung u.U. auch eine Schädigung des Gastlandes selbst zur Folge.
Vertragsschlüsse mit dem Gastland, welche dessen
Wohlverhalten oder gar eine Unterstützung des Projektes vorsehen, sind hingegen
in aller Regel wenig geeignet zur Handhabung von Länderrisiken. Sie werden
durch dieselben Risikoarten bedroht, die sie absichern sollen. Dies ist auch
bei Konvertierungs- und Transfergarantien
des Gastlandes zu bedenken, welche die Rückführung ausländischen Kapitals
sicherstellen sollen.
Die Folgen des Eintritts von Länderrisiken können aus dem
Blickwinkel der Fremdkapitalgeber u.U. durch Abschluss einer
Exportkreditversicherung ausgeglichen werden. Kreditversicherungen werden von größtenteils staatlichen
Versicherungsgebern aus den meisten Industrienationen angeboten (einen
Überblick gibt OECD, 2001).
Für die Inanspruchnahme der deutschen Hermes Kreditversicherung ist zu
beachten, dass über die üblichen Voraussetzungen für eine Indeckungsnahme
hinaus bei Projektfinanzierungen u.a. die wirtschaftliche Tragfähigkeit des
Projektes im Versicherungsantrag zu belegen ist (Hermes
Kreditversicherungs-AG, 2003). Für Anteilseigner einer
Projektgesellschaft bietet sich dagegen der Abschluss sogenannter Investitionsversicherungen bzw. Kapitalanlagen-Garantien an (Rösler, G.
1990).
(g) Hinsichtlich der außerhalb des Einflussbereichs der
Projektbeteiligten liegenden Force
Majeure-Risiken kann lediglich eine – vertraglich festgelegte – Verteilung
potentieller Risikofolgen auf die Projektbeteiligten vorgenommen werden.
(h) Zur Absicherung von Wechselkursrisiken
können die aus dem Währungsmanagement bekannten Maßnahmen Anwendung finden.
Dazu gehören u.a. Kurssicherungsklauseln, Währungsoptionen sowie
Devisentermingeschäfte (Perridon,
L./Steiner, M. 2004; Frank, H.
1986). Größtenteils sind diese Instrumente jedoch nur für kurz- bis
mittelfristige Absicherungen ausgelegt. In Anbetracht der Langfristigkeit von
Projektfinanzierungen sind sie daher nur bedingt geeignet (Frank, H.
1986). Zur Absicherung von Zinsrisiken
finden insbesondere Zinscaps und Swap-Transaktionen Anwendung (Funk, J.
1988).
Alle obengenannten Maßnahmen zur Reduktion und Verteilung von
Projektrisiken führen zu einer Veränderung des Wertebereichs der
Input-Variablen von Cashflow-Analysen, Plan-Bilanzen und GuV-Projektionen.
Daher bedarf es parallel zur Anwendung dieser Maßnahmen erneuter
Projektanalysen – insbesondere einer Untersuchung der veränderten Ein- und
Auszahlungsstruktur der Projektgesellschaft.
b) Finanzierungskonzept und Mittelaufbringung
Die Ein- und Auszahlungsstruktur sowie die zugehörigen
Sensitivitätsanalysen stellen den Ausgangspunkt für die Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes für das Projekt
dar.
Bei der Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes sind
geeignete Finanzierungsquellen und
-instrumente zu identifizieren,
zu erschließen und miteinander zu kombinieren (Bauer, J.
1988). Sie sind so miteinander zu kombinieren, dass sie sich an die antizipierte
Ein- und Auszahlungsstruktur der Projektgesellschaft „ optimal “ anpassen. Sowohl
in Bezug auf die einzelnen Finanzierungsinstrumente als auch für deren
Kombination miteinander ist zu berücksichtigen (Uekermann, H.
1990; zu den traditionellen finanzwirtschaftlichen Kriterien Perridon,
L./Steiner, M. 2004), welche Auswirkungen sie auf die
Schuldendienstfähigkeit der Projektgesellschaft haben, in welchem Umfang sie
die verfügbaren Maßnahmen zur Handhabung von Projektrisiken beanspruchen, wie
sie sich auf die Rentabilität des Projektes für die Anteilseigner auswirken und
welche Auswirkungen sie in Bezug auf die finanzielle Flexibilität (im Sinne der
Fähigkeit, beispielsweise Liquiditätsengpässe infolge unvorhergesehener
Projektentwicklungen zu überbrücken) der Projektgesellschaft haben.
Nach Laubscher ist
bei Projektfinanzierungen dem Flexibilitätskriterium tendenziell größeres
Gewicht beizumessen als dem Kosten- bzw. Rentabilitätskriterium (Laubscher, H.
1987), da die „ Überlebensfähigkeit “ der Projektgesellschaft unbedingt
sicherzustellen ist.
Eine Beschreibung des Projektes und seiner Beteiligten, die
Ergebnisse mehrfach überarbeiteter Projektanalysen und Finanzierungskonzepte
bilden die Grundlage für die Plazierung
von Projektkrediten im Markt. Zumeist wird dabei so vorgegangen, dass
mehrere sogenannte Führungsbanken zunächst den Großteil der notwendigen
Projektkredite zeichnen. Eine umfassende Zusammenstellung der wichtigsten
Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Projektes bzw. der
Projektgesellschaft (so genanntes Information Memorandum) dient sodann zur
Einwerbung weiterer Fremdkapitalgeber. Sobald der Teil der Projektkredite im
Markt untergebracht ist, der nicht durch die Führungsbanken gehalten werden
soll, kann die Mittelaufbringung beginnen. D.h., dass die Projektgesellschaft
die Kredite den vereinbarten Ziehungsplänen entsprechend in Anspruch nehmen
kann. Die Phase der Mittelaufbringung kann ihrerseits von projektbezogenen
Refinanzierungsaktivitäten der engagierten Banken begleitet bzw. gefolgt sein (Grosse, P. B.
1990).
c) Überwachung der Projektfinanzierung
Mit der Sicherstellung der Mittelaufbringung ist eine
Projektfinanzierung allerdings noch nicht abgeschlossen. Vielmehr beginnt jetzt
erst die zumeist lange Phase der Errichtung der Projektanlagen. Sie ist aus dem
Blickwinkel der Kreditgeber insbesondere durch eine systematische Überwachung
und Kontrolle der Erfüllung von
Auszahlungsvoraussetzungen für die Projektkredite geprägt.
Erst in der Phase des erfolgreichen Projektbetriebs und z.T.
sogar erst längere Zeit nach Inbetriebnahme der Anlagen beginnt die Rückzahlung
der Kredite. Naturgemäß stehen hier die Überwachung
und Kontrolle des Eingangs fälliger Schuldendienstzahlungen
im Vordergrund. Darüber hinaus ist die Einhaltung sämtlicher Kreditsicherungsvereinbarungen zu
beachten (Youard, R. G.
1984; Grosse, P. B.
1990).
Diesen Aktivitäten auf seiten der Kreditgeber (bzw. eines
dafür eingesetzten Agenten) stehen bei den Sponsoren all diejenigen Maßnahmen
gegenüber, die eine Erfüllung bzw. Einhaltung der zahlreichen Bedingungen von
Projekt-Kreditverträgen überhaupt möglich machen. Auch nach der
Mittelaufbringung stellen Projektfinanzierungen eine umfassende
Managementaufgabe dar.
IV. Varianten der
Projektfinanzierung
Die häufigste Form von Projektfinanzierungsmodellen sind
Betreiber- und Konzessionsmodelle (Zur, E.
1996). Die beiden Bezeichnungen werden in der deutschsprachigen Literatur
allerdings bis heute nicht eindeutig getrennt.
In einem Betreibermodell wird der Anlagenlieferant über das
reine Liefergeschäft hinaus für den Betrieb der Anlagen verpflichtet. Er bleibt
i.d.R. während der gesamten Projektlaufzeit mit dem ordnungsgemäßen und
wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen betraut. Außerdem beteiligt sich der
Anlagenlieferant am Eigenkapital der Projektgesellschaft, sodass er eine
Sponsorfunktion übernimmt. Der Besteller der Anlagen kann auf diese Weise den
eigenen Kapitalbedarf verringern und erhält die Gewissheit, Anlagen zu
erwerben, von denen auch der Lieferant glaubt, dass sie wirtschaftlich
betrieben werden können (Hupe, M.
1995).
Ein Konzessionsmodell ist ein erweitertes Betreibermodell, in
dem die Projektgesellschaft vom Staat eine u.U. zeitlich befristete Konzession
zur Durchführung des Projektes erhält. Die Notwendigkeit zur Konzessionsvergabe
resultiert aus staatlichen Hoheitsrechten, die zur Legitimation der
privatwirtschaftlichen Durchführung auf die private Gesellschaft übertragen
werden (Payne, H.
1996; Schulte-Althoff,
M. 1991).
Im internationalen Sprachgebrauch wird das Konzessionsmodell
als BOT-Modell ( „ Build-Operate-Transfer “ ) bezeichnet. Eine Projektgesellschaft
baut eine Anlage ( „ Build “ ), betreibt diese ( „ Operate “ ) und überträgt sie am
Ende der Konzessionszeit an den Staat ( „ Transfer “ ). Das BOT-Modell wurde
ursprünglich im Energiesektor für Kraftwerke eingesetzt.
1. Build-Operate-Transfer (BOT)
Im Laufe der letzten Jahre haben sowohl die Zahl als auch die
Anwendungsmöglichkeiten der BOT-Projekte und der im folgenden vorgestellten
Variationen rapide zugenommen (Zur, E.
1996). In der angelsächsischen Literatur ist es seit einigen Jahren üblich,
jede Veränderung des Grundmodells BOT mit einem eigenen Akronym zu beschreiben,
um so neue Komponenten oder Besonderheiten in Struktur und Ablauf bereits mit
einem präziseren Namen charakterisieren zu können (Haley, G.
1994; Coste,
E./Simony, M. 1996).
Drei Variationen, die nicht explizit vom BOT-Modell unterschieden
werden, sollen im folgenden dargestellt werden.
Die Bezeichnung BOTT-Modell
(Build-Operate-Train-Transfer) kennzeichnet eine Variation des Modells
hinsichtlich der Endphase des Projektes. Gerade bei Projekten, deren Betrieb
spezielles Know-how erfordert, wie z.B. bei Kraftwerken, wird vor der
Übertragung der Anlagen am Ende der Konzessionszeit eine Einarbeitung des
zukünftigen Betreibers durchgeführt. Diese Einarbeitung gehört dabei
üblicherweise zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers, der vor Projektbeginn
vertraglich vereinbart wird. Denkbar und oft durchgesetzt ist die Forderung der
Regierung des Projektlandes, inländisches Personal einzustellen, das am Ende
der Konzessionszeit vom neuen Betreiber übernommen wird. In dem Fall erstreckt sich
die Trainingsphase über die gesamte Betriebszeit (Okonkwo, I.
C. 1992).
Projekte, die während der Betriebsphase vom Staat
subventioniert werden müssen, da sie sonst wirtschaftlich nicht lebensfähig
werden, werden als BOST-Modell
(Build-Operate-Subsidise-Transfer) bezeichnet. Die Subvention kann z.B. in Form
einer einmaligen Anschubfinanzierung, periodischen Zahlungen oder auch
günstigeren Krediten gewährt werden (Merna,
A./Smith, N. J. 1996).
Beim BOOT-Modell
(Build-Own-Operate-Transfer), das dem ursprünglichen BOT-Modell am nächsten
kommt, liegt das Eigentum an den Projektanlagen während der gesamten
Konzessionszeit bei der Projektgesellschaft. Die Betonung dieses Merkmals, das
auch die ersten BOT-Modelle in der Türkei erfüllten, macht erst vor dem
Hintergrund der möglichen Alternative Sinn, dem BLOT-Modell
(Build-Lease-Operate-Transfer) (Merna, A.
1996).
2. Build-Lease-Operate-Transfer (BLOT)
Das BLOT-Modell (Build-Lease-Operate-Transfer) wird im
Vergleich zum BOT-Modell um eine Leasingkomponente erweitert. Leasinggeber ist
eine Leasinggesellschaft, die die Projektanlagen erstellen lässt und anschließend
als ihr Eigentümer auftritt. Die Projektgesellschaft nimmt die Stellung des
Leasingnehmers ein und least die Anlagen von der Leasinggesellschaft.
Leasing
bietet sich zur Finanzierung der Projektanlagen aus drei Gründen an. Leasing
kann als Instrument des Financial
Engineering, der Bilanzkosmetik und der steuerlichen Optimierung
eingesetzt werden. Dementsprechend wird im anglo-amerikanischen Raum zwischen
Non-Tax-Oriented und Tax-Oriented-Leasing unterschieden (Nevitt, P.
K./Fabozzi, F. 2000).
Im erstgenannten Fall dient die Leasingkonstruktion als
Kreditsubstitut zur Aufbringung des notwendigen Kapitals, das für die
Anschaffung bzw. Erstellung der Projektanlagen benötigt wird (Hupe, M.
1995). Die weiteren Vorteile eines Leasingmodells liegen zudem in den
regelmäßig geringeren Finanzierungskosten einer Leasinggesellschaft im
Vergleich zu denen der Projektgesellschaft. Die Ursache hierfür liegt in dem
niedrigeren Ausfallrisiko, das die Kreditgeber der Leasinggesellschaft
beimessen, da die Leasinggesellschaft das Risiko über mehrere Projekte
diversifizieren und damit senken kann (Shapiro, A.
C. 2005). Der Vorteil für die Projektgesellschaft hängt allerdings
von der Weitergabe der günstigeren Konditionen durch die Leasinggesellschaft
ab.
3. Build-Own-Operate (BOO)
Beim Build-Own-Operate-Modell ist keine Übertragung der
Projektanlagen an den Staat vorgesehen. Die Betriebsphase wird dadurch für die
Projektgesellschaft auf die wirtschaftliche Lebensdauer der Anlagen ausgedehnt.
Eine solche Konstruktion kann notwendig sein, wenn der Betrieb der Anlagen das
Know-how des Anlagenbauers erfordert und sich dieses nicht wie beim BOTT-Modell
auf einen staatlichen Betreiber übertragen lässt (Hupe, M.
1995).
Ein anderer Erklärungsansatz bezeichnet das BOO-Modell als
angepasstes Modell für die Finanzierung von Projekten in Weichwährungsländern (Haley, G.
1994). Die Länge der Konzessionszeit wird dabei nicht von vornherein
festgelegt, sondern ist an die Erreichung des Ziels der Amortisation des
Kapitals der ausländischen Investoren gekoppelt. Da die Projekterträge
üblicherweise in weicher Währung anfallen, Kredite aus dem Ausland aber in
Hartwährung bedient werden müssen, ist das Wechselkursrisiko eines der
gravierendsten Risiken für die ausländischen Investoren (Okonkwo, I.
C. 1992). Entwickelt sich der Hartwährungs-Gegenwert der in
Inlandswährung erwirtschafteten Cashflows schlechter als prognostiziert, kann
beim BOO-Modell die Konzessionszeit verlängert werden und so die
Risikoexposition in der Gesamtbetrachtung des Projektes verringert werden.
V. Zukünftige Entwicklungen
Die Projektfinanzierung ist keine neue Finanzierungsmethode.
Jedoch ist mit der wachsenden Nachfrage nach industriellen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen
in den Emerging Markets seit Beginn der 1990er-Jahre der Bedarf an
Projektfinanzierungen sprunghaft gestiegen. Zusätzlich zur der mangelnden
Zahlungsfähigkeit vieler Entwicklungsländer, welche die Geschäftsbanken zur
Anwendung der Projektfinanzierung animierte, hat darüber hinaus eine ähnlich
gelagerte Situation in Osteuropa für eine Expansion
dieser Finanzierungsmethode gesorgt.
Für die Exporteure kapitalintensiver Industriegüter sowie für
die finanzierenden Banken ist eine Realisierung von Geschäften nur dann
möglich, wenn deren Finanzierung und zugehörige Besicherung auf die
Wirtschaftlichkeit der Projekte selbst abstellt.
Private Geschäftsbanken können allerdings projektspezifische
Darlehen nicht grenzenlos ausweiten. Dies resultiert aus den höheren Risiken
von Projektkrediten im Vergleich zu Hypothekar- oder Staatskrediten. Die
steigende Nachfrage nach projektrisikobehaftetem langfristigen Kapitel muss
also zwangsläufig auch anders gedeckt werden. Den Kapitalmärkten kommt hier in
Zukunft die entscheidende Rolle zu. Zum Gelingen einer Projektfinanzierung wird
es in Zukunft noch stärker darauf ankommen, dass Projektfinanzierungen durch
Banken auf den Weg gebracht werden, um sie in einem weiteren Schritt an
außenstehende Kapitalgeber zu veräußern. Käufer von Forderungen können z.B.
Versicherungen, Pensionsfonds, aber auch Einzelpersonen sein (Schniewind,
H. 1999).
Vor dem Hintergrund einer weiter wachsenden Bedeutung von
Projektfinanzierungen werden aber auch die internationalen Anlagenbauer ihre
Kompetenz als Betreiber sowohl im technischen als auch finanziellen Bereich
weiter ausbauen müssen. Die maßgeschneiderte Projektfinanzierung wird zum
entscheidenden komparativen Konkurrenzvorteil für die Auftragsakquisition.
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