Inhaltsübersicht
I. Agency-Theorie
und Finanzierungstheorie
II. Agency-Kosten
bei der Eigenkapitalbeschaffung
III. Verringerung
der Agency-Kosten des externen Eigenkapitals durch Monitoring und Bonding
IV. Agency-Kosten
des Fremdkapitals
V. Weiterentwicklungen
und Implikationen
VI. Grenzen
der Agency-Theorie
I. Agency-Theorie und
Finanzierungstheorie
Die Agency-Theorie untersucht insbesondere die Beziehungen
zwischen den Inhabern eines Unternehmens (Prinzipale) und den mit der
Geschäftsführung des Unternehmens beauftragten Managern (Agenten). Sie zeigt
Interessenkonflikte zwischen den Unternehmenseignern und den Führungskräften
des Unternehmens auf und entwickelt Kontraktformen, durch die Agenten gezwungen
und motiviert werden sollen, in ihren Unternehmensentscheidungen die Interessen
ihrer Prinzipale weitgehend zu verfolgen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Agency-Theorie liegt im
Verhältnis von Fremdkapital- zu Eigenkapitalgebern. Im Mittelpunkt der
Modellbildungen stehen Anreizesysteme, die dazu führen, dass das Management zum
Nachteil der Fremdkapitalgeber handelt. In einer weiteren Modellklasse wird auf
Kontrollfunktionen des Fremdkapitals fokussiert.
Für die Finanzierungstheorie liegt die Bedeutung der
Agency-Theorie insbesondere in einer Rückbesinnung auf die Realitäten bzw.
Unvollkommenheiten der Kapitalmärkte.
Die Agency-Theorie steht damit im Widerspruch zu den
ursprünglich sehr puristischen Annahmen der klassischen Finanzierungstheorie.
So tritt das Problem der Interessenkonflikte zwischen Agenten und Prinzipalen
in den mit vollkommenen Kapitalmärkten arbeitenden Theorien des Capital Asset
Pricing Model (CAPM und der Arbitrage Pricing Theory (APT nicht auf (Kapitalmarktmodelle;
Portfoliotheorie).
In diesen Modellen sind die Investitionsentscheidungen der Manager von den individuellen
Präferenzen der Eigentümer separierbar. Das nach Irving Fisher (Fisher, I.
1930) benannte Separationstheorem geht davon aus, dass die Manager eines
Unternehmens die unterschiedlichen Präferenzen ihrer Kapitalgeber (Prinzipale)
für Sparen und Konsum nicht berücksichtigen müssen. Sie können in ihrer
Investitionsplanung präferenzunabhängig das optimale Investitionsprogramm
finden, ohne dabei Interessen ihrer Investoren zu verletzen. Die sehr einfache
Entscheidungsregel für das Unternehmensmanagement zielt dann lediglich darauf
ab, sämtliche Investitionsprojekte mit einem positiven Kapitalwert zu
verwirklichen.
Im Gegensatz zu der von weitgehender Informationseffizienz
ausgehenden Kapitalmarkttheorie berücksichtigt die Agency-Theorie, dass
sämtliche im Unternehmen agierenden Gruppen eigene Interessen verfolgen und
dass somit der Nutzen der Unternehmenseigner, Arbeitnehmer und Manager nicht
simultan maximiert wird. Die Entscheidungsfindung im Unternehmen stellt analog
zu den Preisbildungsprozessen am Kapitalmarkt einen Prozess dar, der
schließlich nach Eingang der verschiedenen Gruppeninteressen zu einer
Gleichgewichtssituation führt. Ein Unternehmen erhält damit nicht mehr den
Charakter einer Institution, in der automatisch und rational die
Vermögensinteressen der Unternehmenseigner maximiert werden, sondern den
Charakter einer sehr vielschichtigen Interessengemeinschaft.
Die unterschiedlichen Partikularinteressen treten besonders
deutlich im Rahmen der Unternehmensinvestition und bei der Verteilung des
Unternehmens-Cash-Flow auf.
Die Agency-Theorie steht im Widerspruch zu den Arbeiten von Modigliani/Miller (Modigliani,
F./Miller, M.H. 1958) zur Irrelevanz der Kapitalstruktur beziehungsweise zur optimalen Kapitalstruktur bei
individueller Besteuerung der Kapitalgeber (Miller, M.H.
1977). Während im Modigliani/Miller-Modell keinerlei Informationsasymmetrien
zwischen Managern und Eigentümern bestehen und die Manager ihre Entscheidungen
im Interesse der Unternehmenseigner fällen, misst die Agency-Theorie der
Vertragsgestaltung zwischen Prinzipal und Agent eine besondere Bedeutung für
die individuelle Nutzenmaximierung der beiden Vertragsparteien zu. Agency-Kosten entstehen, indem die
Manager (Agenten) aus Eigennutz in ihren Handlungen von den für die Eigner
(Prinzipalen) nutzenmaximierenden Entscheidungen abweichen, wodurch diesen
Informations- und Überwachungskosten entstehen. Zusätzlich können Agency-Kosten
für vertrauensbildende Maßnahmen im Rahmen der Selbstbindung des Managements
auftreten.
II. Agency-Kosten bei der
Eigenkapitalbeschaffung
Zur Ableitung der Agency-Kosten wird im Folgenden das
Verhalten eines Managers untersucht, der zunächst hundert Prozent des
Eigenkapitals seines Unternehmens besitzt und nach und nach Teile seines
Eigenkapitals an externe Anleger (Prinzipale) veräußert. Für diese Betrachtung
wird vereinfachend davon ausgegangen, dass die Unternehmensgröße konstant und
fest vorgegeben ist, der Manager seine Entscheidungen autonom treffen kann,
sein Arbeitseinkommen konstant ist, spezielle Kontrollmechanismen nicht
existieren, Steuereinflüsse vernachlässigt werden können und Portefeuille-Bildungsprozesse
außer Ansatz bleiben.
Besitzt der Manager zugleich hundert Prozent des
Eigenkapitals, so vereinigt er die Position des Prinzipals und Agenten in einer
Person, wodurch der Agency-Interessenkonflikt vermieden wird. Sein Gesamtnutzen
setzt sich aus den entgeltlichen Leistungen seines Arbeitseinkommens, der
Eigenkapitalrendite sowie den von ihm in Anspruch genommenen unentgeltlichen
Vorteilen zusammen. Diese resultieren z.B. aus nicht produktivitätserhöhenden
teuren Geschäftsreisen, aus einem aufwendigen Geschäftsfahrzeug oder aus
extravaganter Büroausstattung. Der autonome Manager und alleinige
Unternehmenseigner erleidet durch Inanspruchnahme unentgeltlicher Vorteile in
gleicher Höhe Vermögensverluste durch die Reduktion seines Firmenwertes. Im
Optimum wird der zusätzliche Nutzen aus seinen unentgeltlichen Vorteilsnahmen
dem zusätzlichen Verlust aus der Reduktion des Firmenwertes entsprechen. Anhand
von Abb.1 kann schrittweise nachvollzogen werden, wie sich die von der
Agency-Theorie beschriebenen Interessenkonflikte zwischen Managern und
Eigentümern auf deren Verhalten und Vermögen auswirken.
Abb. 1: Agency-Kosten des externen Eigenkapitals
In der an Jensen/Meckling (Jensen,
M.C./Meckling, W.H. 1976, S. 316) angelehnten Abb. 1 zu
den Agency-Kosten des externen Eigenkapitals werden auf der Abszisse die
unentgeltlichen Vorteile abgetragen, die der Manager durch sein
Entscheidungsverhalten erzielen kann. Auf der Ordinate kann der
Unternehmenswert abgelesen werden, der aus dem Handeln des Managers resultiert.
Die Gerade kennzeichnet
für einen Unternehmer, der zugleich hundert Prozent des Eigenkapitals besitzt,
die möglichen Substitutionsbeziehungen zwischen Unternehmenswert und Marktwert
der unentgeltlichen Vorteile. Die Steigung der Geraden beträgt
– 1. Obwohl auf der Geraden eine
Erhöhung der Entnahme unentgeltlicher Vorteile (E) zu einer Verminderung des
Marktwertes des Unternehmens (W) in gleicher Höhe führt, ist er gegenüber den
verschiedenen Substitutionspunkten auf dieser Geraden nicht indifferent. Der
Eigentümer/Manager verwirklicht vielmehr sein Entnahme-Optimum an
unentgeltlichen Vorteilen im Tangentialpunkt A zwischen der
Substitutionsgeraden und
der individuellen Nutzenindifferenzkurve U2. Jensen/Meckling
gehen dabei davon aus, dass die Grenzrate der Substitution zwischen
unentgeltlichen Vorteilen und Unternehmenswertminderung mit wachsender Entnahme
unentgeltlicher Vorteile fällt (Jensen,
M.C./Meckling, W.H. 1976). Durch die nach der individuellen
Indifferenzkurve optimale Entnahme unentgeltlicher Vorteile sinkt für den
Eigentümer der Unternehmenwert von W1 auf W2.
Würde der sämtliche Unternehmensanteile haltende Manager
jetzt Teile seines Eigentums veräußern wollen und dabei sein Entnahmeverhalten
an unentgeltlichen Vorteilen konstant halten, so müsste er auf den ersten Blick
als Preis für die Veräußerung seines Eigenkapitals (1 – β) · W2 erhalten, wobei β seinen verbleibenden
Eigenkapitalanteil darstellt. Nach Verkauf der (1 – β)-Anteile steigt aber
der Anreiz des Managers zur Entnahme unentgeltlicher Vorteile, denn er trägt
jetzt einen geringeren Anteil an der Unternehmenswertminderung. Die neue
individuelle Substitutionsbeziehung zwischen zusätzlicher Entnahme
unentgeltlicher Vorteile und Unternehmenswertminderung hat statt der Steigung –
1 die Steigung – β und wird somit durch den Anteil des Managers am Eigenkapital
bestimmt.
Auf der neuen Substitutionsgeraden könnte der Manager
versuchen, durch zusätzliche Entnahme unentgeltlicher Vorteile einen höheren
Nutzen auf der Indifferenzkurve U1 zu
realisieren. Zu Lasten der neuen Inhaber würde durch dieses Entnahmeverhalten (E3) der
Unternehmenswert auf W3 sinken. Der Punkt B auf
der Indifferenzkurve U1 wird jedoch nur einen
fiktiven Realisationspunkt darstellen, denn die neuen Eigenkapitalgeber werden
das sie schädigende Verhalten des Managers antizipieren und deshalb für ihre
Anteile nicht den Preis (1 – β) · W2 sondern lediglich den Preis (1 – β) · W3 bezahlen. Somit trägt der Manager die Folgen
des die neuen Eigentümer schädigenden Entnahmeverhaltens letztlich selber.
Die neuen Eigentümer werden dem ursprünglichen Eigentümer und
Manager lediglich einen Preis bezahlen, der die mögliche Entnahme
unentgeltlicher Vorteile voll berücksichtigt. Im Gleichgewicht wird die
Situation realisiert, in der der Manager durch eine Änderung des
Entnahmeverhaltens keinen zusätzlichen Nutzen mehr erzielen kann. Mit der
Entnahmepolitik E4 erreicht der Manager im Punkt C die für ihn
optimale Nutzensituation auf der Indifferenzkurve U3. Die neuen Eigenkapitalgeber werden
dem ursprünglichen Eigentümer und Manager für das Eigenkapital folglich statt
des Preises (1 – β) · W2 den niedrigeren Gleichgewichtspreis (1 –
β) · W3 bezahlen. Die Unternehmenswertminderung in
Kaufkrafteinheiten beträgt damit W2 – W4 und der Wohlfahrtsverlust kann an der
Differenz zwischen den Nutzenindifferenzkurven U2 und U3 abgelesen werden. Letzlich werden durch die
Gefahr des eigennützigen Verhaltens von Managern und durch das Misstrauen der
Anleger den Unternehmenswert maximierende Kooperationsformen verhindert.
III. Verringerung der
Agency-Kosten des externen Eigenkapitals durch Monitoring und Bonding
Aus dem Dilemma der aus den Interessenkonflikten zwischen
Managern und Eigentümern resultierenden Agency-Kosten kann teilweise ein Ausweg
gefunden werden. So können die Möglichkeiten des Managers, durch Entnahme
unentgeltlicher Vorteile die Eigentümer zu schädigen, durch vertragliche
Vereinbarungen verringert werden. Vertragliche Vereinbarungen über die maximale
Entnahme unentgeltlicher Vorteile durch den Manager können jedoch nur
durchgesetzt werden, wenn hierzu geeignete Kontrollmechanismen vereinbart
werden. Die Kontrolle der Manager durch die Eigentümer oder durch deren
Beauftragte senken aber nicht nur die Agency-Kosten, sondern verursachen auch
so genannte „ Monitoring Costs “ . Unter
den Monitoring Costs werden Aufwendungen der Eigentümer für die Kontrolle des
vertragsgerechten Verhaltens der Manager verstanden.
Die aus dem Misstrauen zwischen Eigentümern und Managern
resultierenden Agency-Kosten können außer durch Monitoring auch durch
Selbstbindung ( „ Bonding “ ) abgebaut
werden. Die im Rahmen der Selbstbindung anfallenden Bonding Costs stellen
Agency-Kosten dar, die von den Managern getragen werden, um den
Unternehmensinhabern glaubhaft zu machen, dass sie in deren Interesse handeln
werden.
Durch Monitoring und Bonding, die selber Agency-Kosten
darstellen, können die ursprünglichen Agency-Kosten für die Entnahme
unentgeltlicher Vorteile durch die Agenten nicht voll beseitigt werden. Es
bleiben die sogenannten „ Residual Losses “ ,
als Vermögensverluste der Eigentümer, die durch die individuelle
Nutzenmaximierung der Manager zu Lasten des Unternehmenswertes auch bei
strenger Kontrolle auftreten.
Es lässt sich zeigen, dass es theoretisch ein optimales
Ausmaß an Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gibt. Hierzu geht man davon aus,
dass mit einem Anstieg der Agency-Kosten für Kontrollmaßnahmen eine abnehmende
Reduzierung der Entnahme unentgeltlicher Vorteile durch die Manager einhergeht.
Abb. 2 verdeutlicht diese Zusammenhänge.
Abb. 2: Agency-Kosten bei Monitoring und Bonding
Die wieder an Jensen/Meckling (Jensen,
M.C./Meckling, W.H. 1976) angelehnte Abb. 2 zu den Agency-Kosten des
externen Eigenkapitals bei Monitoring und Bonding basiert auf den Daten von
Abb. 1. Während ohne Monitoring und Bonding in Höhe von E3 Entnahmen unentgeltlicher Vorteile durch die
Manager vorgenommen werden, wodurch der Unternehmenswert auf W3 sinkt, werden durch den optimalen Einsatz von
Monitoring und Bonding von den Managern nur noch in Höhe von E4 unentgeltliche Vorteile entnommen, wodurch der
höhere Unternehmenswert W4 realisiert werden kann.
Dabei beschreibt die durch die Punkte B und C gehende Funktion F(M,α) das
neue Austauschverhältnis zwischen Entnahme unentgeltlicher Vorteile und
Unternehmenswertsenkung. In Abhängigkeit vom Eigenkapitalanteil β des
Managers und dem Ausmaß an Monitoring (M), weist die Funktion folgende
Eigenschaften auf: δF/δM < 0 und δ2F/δM2 > 0.
Der zugleich sämtliche Unternehmensanteile haltende Manager
ist an den Monitoring-Maßnahmen der zukünftigen Eigentümer durchaus
interessiert, denn im Optimalpunkt C erreicht er mit Monitoring ein höheres
Nutzenniveau (U2)
als ohne Monitoring (U3). Aufgrund strengerer Kontrolle oder durch Selbstbindung muss
der Manager zwar seine Entnahmen unentgeltlicher Vorteile etwas einschränken,
der hierdurch entstehende Nutzenverlust wird jedoch durch den Vermögenszuwachs
überkompensiert, den er durch den Verkauf seiner Eigenkapitalanteile zum Preis
von (1 – α) · W4 anstatt von (1 – α) · W3 erzielt. Auf einem Kapitalmarkt, auf dem die
Manager und Unternehmenseigner weitgehend rational handeln, sind die
Eigenkapitalgeber indifferent zwischen dem Kauf der Eigenkapitalanteile ohne
Monitoring zum Preis von (1 – α) · W4 oder mit Monitoring zum Preis von (1 – α)
· W3. Insofern profitiert der Manager
in diesem Modell des zunehmenden Ersatzes seines Eigenkapitals durch externes
Eigenkapital von den Kontrollmaßnahmen der neuen Eigentümer.
IV. Agency-Kosten des
Fremdkapitals
In einem Unternehmen, das zu einem großen Teil über
Fremdkapital finanziert wird, fallen auch zwischen Gläubigern und Schuldnern
Agency-Kosten an, da für den Eigentümer wesentlich höhere Anreize für riskante
Investitionen bestehen, als in einem vorwiegend über Eigenkapital finanzierten
Unternehmen. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass bei zwei
Investitionsprojekten, von denen eines einen positiven Kapitalwert mit sehr
niedrigem Risiko und das andere einen leicht negativen Kapitalwert mit sehr
hohem Risiko aufweist, das riskante Projekt trotz negativem Erwartungswert
durchgeführt wird (asset substitution). Der Eigentümer gerät aus Sicht des
Gläubigers in die Position eines Lotteriespielers. Er verfolgt aus seiner
individuellen Sicht jedoch lediglich subjektive Nutzenmaximierung, denn den
Großteil des potentiellen Gewinns kann er für sich beanspruchen, während im
Falle des Misserfolges der größte Teil der Verluste von den Kreditoren getragen
wird. Bei einer Haftungsbeschränkung der Gesellschafter auf das Eigenkapital
fallen somit besonders hohe Agency-Kosten des Fremdkapitals an.
Zur Verdeutlichung der Agency-Kosten des Fremdkapitals wird
die Interessenlage eines hoch verschuldeten Eigentümers eines Unternehmens
betrachtet, der vor der Investitionsentscheidung zwischen zwei sich gegenseitig
ausschließenden gleichgroßen Projekten mit identischen Cash-Flow-Erwartungen
steht. Indem die beiden Investionsprojekte das gleiche Kovarianzrisiko zum
Marktportefeuille im Sinne des CAPM aufweisen, haben sie nach diesem den
gleichen Marktwert, können sich jedoch in Bezug auf ihr unsystematisches Risiko
erheblich unterscheiden. Betrachtet man das Eigenkapital des Unternehmers als
eine europäische Kaufoption auf das Gesamtvermögen des Unternehmens mit einem
Basispreis in Höhe des Nominalwertes des Fremdkapitals (Black,
F./Scholes, M. 1973), so läßt sich nach Merton (Merton, R.C.
1973; Merton, R.C.
1974) zeigen, dass der Wert einer solchen Option mit zunehmender Varianz
steigt. Dies hat zur Folge, dass das hochriskante Investitionsprojekt für den
Eigentümer attraktiver wird, da ein Vermögenstransfer zwischen
Fremdkapitalgebern und Eigenkapitalgebern stattfindet. Begrenzt wird dieses
Agency-Problem zwischen den Eigentümern eines hochverschuldeten Unternehmens
und seinen Fremdkapitalgebern durch Schutzmaßnahmen der Gläubiger. Diese werden
entweder ihren Kredit absichern, oder einen risikogerechten Zins für ihr
Fremdkapital verlangen. Aus dieser Sicht lassen sich die Kosten der
Kreditwürdigkeitsprüfung eines Kreditinstitutes im Rahmen der Agency-Theorie
auch als Monitoring-Costs definieren.
Als zusätzliche Agency-Kosten des Fremdkapitals müssen noch
mögliche Konkurskosten berücksichtigt werden. Verwirklichen Eigentümer bei sehr
niedriger Eigenkapitalausstattung ihres Unternehmens Investitionsprojekte mit
einem besonders hohen Risiko, so steigt die Wahrscheinlichkeit der Insolvenz.
Aus diesem Grund werden rationale Gläubiger des Unternehmers neben den
Überwachungs- und Kontrollkosten auch potenzielle Konkurskosten kapitalisiert
in ihre Zinsforderungen einrechnen.
V. Wichtige
Weiterentwicklungen und Implikationen
Das Modell von Jensen/Meckling (Jensen,
M.C./Meckling, W.H. 1976) diente als Grundlage für eine Reihe von
Weiterentwicklungen der Agency-Theorie.
Konfliktbereiche zwischen Eigenkapitalgebern und Management
wurden von Harris und Raviv (Harris,
M./Raviv, A. 1990) und Stulz
(Stulz, R.
1990) untersucht. Beide Modelle gehen davon aus, dass das Management einer
Unternehmung den Betrieb stets im Eigeninteresse fortführt bzw. alle
verfügbaren Mittel investiert, auch wenn eine Einstellung des Unternehmens oder
eine Kapitalrückzahlung für die Kapitalgeber vorteilhaft wäre. Durch
Fremdkapital lassen sich Konflikte zwischen Management und Eigenkapitalgebern verringern,
da Zinszahlungen die freien Cash Flows reduzieren. Weiterhin erhalten
Fremdkapitalgeber die Möglichkeit, die Liquidation des Unternehmens zu
erzwingen, wenn die Rentabilität unter eine bestimmte Grenze sinkt (zur Free
Cash Flow Problematik vgl. auch Jensen, M.C.
1986). Die optimale Kapitalstruktur entsteht aus einem Trade-Off der Vorteile
des Fremdkapitals für die Unternehmenskontrolle zu den Kosten des
Fremdkapitals. Diese ergeben sich aus einer erhöhten Konkursgefahr und
potenzieller Unterinvestition, d.h. auch lohnende Investitionen werden nicht
mehr durchgeführt.
Aus den beiden Modellen lassen sich eine Reihe von
Implikationen entwickeln. So weisen Unternehmen mit hohen Liquidationswerten,
d.h. einem hohen Anteil verwertbarer Vermögensgegenstände, und Unternehmen, die
einen niedrigen Kontrollaufwand für die Eigenkapitalgeber verursachen, c.p.
einen höheren Verschuldungsgrad auf. Ebenso spielen die
Investitionsmöglichkeiten eine entscheidende Rolle bei der Wahl des optimalen Verschuldungsgrades.
Unternehmen, die über gute Investitionsmöglichkeiten verfügen, werden eine
niedrigere Verschuldung wählen, während hingegen in reifen Industrien ein hoher
Verschuldungsgrad optimal ist.
Hart und Moore (Hart,
O./Moore, J. 1995) analysieren auf Grundlage von Agency Überlegungen
Managemententscheidungen, die zu Überinvestitionen, d.h. zu Investitionen mit
zu geringer Rendite, führen. In ihrem Modell führen Kreditklauseln, die in
vorrangigen Fremdkapitalkontrakten regelmäßig vereinbart werden, zu einer
Beschränkung der weiteren Kreditaufnahmemöglichkeiten bzw. neuer Investitionen.
Diamond (Diamond, D.W.
1989) sowie Hirshleifer und Thakor (Hirshleifer,
D./Thakor, A.V. 1992) haben in ihren Modellen Konflikte zwischen
Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern analysiert. Beide Modelle belegen, dass
Manager aus Angst vor Reputationsverlusten relativ sichere Projekte wählen.
Im Modell von Diamond gewähren Fremdkapitalgeber Unternehmen,
die sich Reputation durch korrekte Erfüllung der Ansprüche der
Fremdkapitalgeber erworben haben, vorteilhafte Finanzierungskonditionen.
Hierdurch entsteht ein Anreiz, auch in Zukunft sichere Projekte zu wählen, um
nicht Finanzierungsvorteile zu verlieren. Junge Unternehmen ohne entsprechende
Reputation unterliegen Fremdkapitalkosten, die die Gefahr der Asset Substition
(vgl. Abschnitt IV) beinhalten. Für diese besteht der Anreiz, besonders
riskante Projekte durchzuführen. Gelingt es ihnen im Erfolgsfall Reputation
aufzubauen, werden sie ebenfalls dazu neigen, sichere Investitionsalternativen
zu wählen.
Hirshleifer und Thakor (Hirshleifer,
D./Thakor, A.V. 1992) zeigen in ihrem Modell, dass Manager bei der
Auswahl zwischen mehreren Investitionsalternativen diejenige mit der höchsten
Erfolgswahrscheinlichkeit wählen, auch wenn sie nicht den höchsten
Erwartungswert aufweist. Sie begründen dies damit, dass der Arbeitsmarkt
lediglich zwischen erfolgreichen und nicht erfolgreichen Managern unterscheiden
kann. Manager maximieren daher durch konsequente Auswahl der Projekte mit den
höchsten Erfolgsaussichten ihren eigenen Wert auf dem Arbeitsmarkt, nicht
jedoch zwangsläufig den Wert des Unternehmens.
Titman (Titman, S.
1984) erweitert die potenziellen Konfliktbereiche auf das Verhältnis von Kunden
versus Kapitalgebern und Management. Ausgangspunkt der Überlegung ist die
Annahme, dass der Wert eines Gutes von dem Fortbestand der anbietenden
Unternehmung abhängt. So kann der Produzent eines Gutes anfallende Wartungs-
und Reparaturarbeiten kostengünstiger anbieten als andere Unternehmen. Dies
wird von den Kunden rational bewertet und spiegelt sich im Preis der verkauften
Güter und letztlich im Marktwert des Unternehmens wider. Je geringer der
Schaden für die Kunden aufgrund einer Liquidation des Unternehmens ist, desto
höher kann c.p. der Fremdkapitalanteil sein.
VI. Grenzen der Agency-Theorie
Aus Sicht der Agency-Theorie lässt sich für die externe
Finanzierung ein optimales Mischungsverhältnis zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalaufnahme
ermitteln. Es wird hierzu davon ausgegangen, dass mit steigender
Unternehmensverschuldung sinkende Agency-Kosten des externen Eigenkapitals und
steigende Agency-Kosten des Fremdkapitals einhergehen. Das Minimum der
Agency-Kosten wird bei dem Verschuldungsgrad erreicht, zu dem die marginalen
Agency-Kosten des Eigenkapitals gerade den marginalen Agency-Kosten des
Fremdkapitals entsprechen. Die genaue Errechnung der minimalen Agency-Kosten
erhält für die Bestimmung der optimalen Kapitalstruktur aber nur sekundäre
Bedeutung, da die Finanzierungskosten z.B. auch durch unterschiedliche
Steuersätze für Eigen- und Fremdkapital und durch gespaltene
Kapitalmarktzinssätze beeinflusst werden.
Durch die Agency-Theorie gelingt es, Marktunvollkommenheiten
und gruppenabhängige Kapitalbeschaffungskosten zu erklären, die von den auf
effizienten Märkten basierenden Modellen der Kapitalmarkttheorie nicht erfasst
werden. Die Agency-Theorie stellt somit einen im Rahmen der
Finanzierungstheorie wichtigen Ansatz dar, mit dem Konflikte zwischen
potentiellen Kapitalgebern und Management erfasst und Verhandlungskompromisse
aufgezeigt werden. Im Rahmen der Kapitalbeschaffung steht die Agency-Theorie
neben zahlreichen Ansätzen, die sich ebenfalls mit Marktunvollkommenheiten
beschäftigen. Zu nennen sind hier insbesondere die Theorie asymmetrischer Informationsverteilungen (Gerke, W.
1993), der Transaktionskostenansatz
sowie Ansätze zur Verhinderung von
Marktversagen, wie zum Beispiel Rating
(Gerke, /van Rüth,
/Schöner, 1992) und Signalling
(Ramasastry,
A./Kose, J./Williams, J. 1987).
Der Agency-Ansatz ist auch geeignet, die Existenz der
Finanzintermediäre zu begründen und die Leistungen der Banken, Börsen und
Versicherungen zu veranschaulichen. Bisher schwer einsetzbar ist die
Agency-Theorie zur exakten Unternehmenswertbestimmung im Rahmen konkreter
Verhandlungsprozesse und bei Investitionsentscheidungen. Hierfür erweist sie
sich im Detail als zu wenig quantifizierbar. So lassen sich die Implikationen
der Agency-Theorie empirisch oft nur schwer nachweisen. Eine Reihe von Studien
wurden auf Unternehmens- und Branchenebene durchgeführt. Oft konnten zum Beleg
der Agency-Theorie nur statistisch nicht signifikante Ergebnisse erzielt werden
(vgl. Titmann,
S./Wessels, R. 1988; Barclay,
M.J./Smith, Jr. 1995). Hinzu kommt, dass zwischen Eigentümern und
Managern bestehende Interessenkonflikte teilweise weniger radikal ausgetragen
werden, als dies von der Agency-Theorie angenommen wird. So kann zwischen den
Eigentümern eines Unternehmens und der Unternehmensführung ein langfristig
gewachsenes Vertrauensverhältnis bestehen auf dessen Basis die Beteiligten ohne
Agency-Kosten oder zusätzliche Kosten für Monitoring und Bonding in ihren
Handlungen implizit die gegenseitigen Interessen abwägen. Dies widerlegt jedoch
nicht prinzipiell die Agency-Theorie und deren Bedeutung als Erklärungsmodell
für interessenbedingte Marktunvollkommenheiten bei der
Unternehmensfinanzierung.
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of Capital Structure Choice, in: The Journal of Finance 1988, S. 1 – 19
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