Inhaltsübersicht
I. Typologie
II. Rechtliche
Aspekte und Vertrag
III. Franchise-Strategien
IV. Franchising
im und mit dem Handel
V. Beurteilung
des Franchising
VI. Zukunftsaspekte
des Franchising
I. Typologie
1. Praxis und Definitionen
Franchisebetriebe unterscheiden sich nicht von eigenen
Vertriebsstellen der gleichen Kette.
Mit gleichem Markenzeichen und Angebot, mit gleich
erscheinenden Preisen, mit typischer Werbung
und Atmosphäre und Service treten sie einheitlich auf. Erstes Indiz dafür, dass
es sich hier um rechtlich selbstständige
Unternehmen handelt, sind meistens Freundlichkeit und Dienstbereitschaft,
hinter denen Inhaber höchstpersönlich oder deren direkt motivierte Mitarbeiter
stehen.
Beispiel für dieses Betriebsfranchising sind Fressnapf, McDonald\'s, BMW oder Kieser Training. Das Business-Format Franchising umfasst den
ganzen Berieb des Franchisenehmers in all seinen Funktionen (ausgenommen
Verwaltung). Dieser Franchisetyp wird von zahlreichen Experten als das einzig
»echte« Franchising in Europa angesehen, hingegen das in Amerika so bezeichnete
Produktfranchising lediglich als Autorisierung zum Vertrieb einer Markenware.
Zwischen Produktfranchising und Betriebsfranchising siedeln die europäischen Franchise Verbände ihre das
Franchising typisierenden Merkmale
an:
-
Gewährung von Nutzungsrechten an gewerblichen
Schutzrechten
-
einheitliches Erscheinungsbild,
-
geheimes, identifizierbares und für den Marktzutritt
wesentliches Know-how sowie
-
laufende technische oder kommerzielle Unterstützung.
Für das Franchising haben sich in Deutschland darüber
hinausgehende Begriffsdefinitionen entwickelt. Die Definition des Verfassers
lautet (Knigge, J.
2004, S. 1.3):
-
Franchising ist ein vertikales Vertriebssystem für Waren und Dienstleistungen.
-
Es beruht auf umfassender Arbeitsteilung und
Zusammenarbeit zwischen selbstständigen Unternehmen, Franchisegeber und Franchisenehmer.
-
Dafür schließen beide einen Vertrag mit an der Investition orientierter längerfristiger Dauer.
-
Der Franchisegeber gibt dem Franchisenehmer das Recht,
dessen oder von diesem bestimmte Produkte und Sortimente oder Dienste in
einem bestimmten Gebiet zu vertreiben.
-
Der Franchisegeber unterstützt den Franchisenehmer mit
bestimmten, speziellem Know-how und
einem umfassenden Servicepaket für
Vorbereitung, Start und laufenden Betrieb.
-
Der Franchisenehmer verwendet für einheitliches System-Auftreten
Namen, Warenzeichen und werbliche
Ausstattungen des Franchisegebers.
-
Der Franchisenehmer setzt Person(en) und
Investitions-Kapital ein, befolgt das Marketing- und Organisationssystem des
Franchisegebers, erlaubt Kontrollen und liefert Informationen.
-
Der Franchisenehmer bezieht vom Franchisegeber oder
von diesem bestimmten Dritten Waren oder/und zahlt ihm direkte Entgelte.
-
Der Franchisenehmer kauft und verkauft in eigenem
Namen und für eigene Rechnung (Eigenhändler).
Manche Vertriebssysteme oder Händlerorganisationen möchten
sich aus traditionellen und/oder vertriebs-politischen Gründen vom Franchising
abgrenzen, z.B. aus Angst, den lange bestehenden Vertriebspartnern durch das
neue Wort Franchise mit angeblich mehr Systembindung zu drohen oder um im
Verteilungskampf zwischen Händlern, Herstellern und Endverbrauchern das
gewünschte Ziel zu erreichen. Andere Ketten sehen es gelassener, dass man ihre
Konzessionärssysteme, Exklusivhändlerschaft, Lizenznehmer oder Ähnliches im zutreffenden
Fall als Franchisesysteme identifiziert.
2. Abgrenzungen und Franchise-Typen
Einige Eckpunkte zur Unterscheidung von ähnlichen
Vertriebssystemen sind:
-
vertikale
Struktur des Franchisesystems im Gegensatz zu horizontalen Kooperationen
in Einkauf und Marketing,
deren Mitglieder gleichzeitig die Eigentümer der Vereinigung sind.
-
längerfristige
Vertragsdauer: nur diese entspricht dem Investitions-Sicherungsinteresse
des Franchisenehmers anders: Brotladen-Pächter.
-
Rechtsstatus
Eigenhändler: dadurch unterscheiden sich Franchisesysteme von modernen
Verkaufsagentur-Systemen (z.B. Jacques\'
Wein-Depots).
Die Erscheinungsformen des Franchising (Franchise-Typen oder Franchise-Arten)
lassen sich nach folgenden Kriterien untergliedern:
-
Franchisen für Produkte, Sortimente, Dienste
-
Hersteller/Großhändler/Einzelhandels-/Handwerks- und
Dienstleistungs-Franchising (Konstellation Franchisegeber/-nehmer)
-
Produktions- (industrielles und verarbeitendes) und
Vertriebsfranchising
-
Separat-Betriebs-Franchising und
Abteilungs-Franchising (nur dann Franchising, wenn Umfang des Ertrags
zumindest eine kleine Betriebs-Vollexistenz ergeben würde)
-
Stationäres (Laden, Büro, Werkstatt), mobiles
Franchising (Verkaufsfahrzeug, Direktvertrieb)
-
Individual- (einzelner Franchise-Betrieb) und
Master-Franchising (Gebiets-Franchise mit Recht auf Filialen und
Sub-Franchising)
-
Direktes (Selbstbetreiber) und indirektes Franchising
(Investor mit angestelltem Betriebsleiter)
In der Praxis ist die häufigste Art das direkte, Individual- und stationäre Separat-Betriebs-Franchising
(Owner-Operator-Franchising) (Knigge, J.
2005; Love, J. F.
1986).
Das Wort Franchise stammt ursprünglich aus dem Französischen.
Vor allem in den USA hat sich Franchising durch die systematische Anwendung in
Praxis und Sprache etabliert und ist auch in Deutschland und Europa seit Ende
der 1960er-Jahre immer mehr im Vormarsch und seit den 1990er-Jahren im Boom.
II. Rechtliche Aspekte
und Vertrag
1. Eigenhändler
Das Franchising ist als Recht in Deutschland nicht
kodifiziert. Ebenso wenig in einzelnen anderen EG-Mitgliedsländern, ausgenommen
z.B. in Frankreich (»Loi Dubain«) zur Offenlegung der Franchise-Verträge und
-Angebote vor Vertragsunterzeichnung und in Österreich Anzeigepflicht des
Franchise-Vertrages beim Kartellgericht. Im Übrigen lässt sich eine
Franchise-Definition wie bereits formuliert, mit rechtlicher Relevanz nur
indirekt oder fragmentarisch aus der früheren EG-Gruppen-Freistellungsverordnung für Franchise-Vertriebssysteme (Kommission der
EG, [Hrsg.]1988; gültig bis 31.12.1999), aus Stellungnahmen des
Deutschen Bundeskartellamts und aus richterlichen Urteilsbegründungen
entnehmen.
In allen drei Fällen geht man von einem Franchisenehmer als
unabhängigem Händler, also einem sog. Eigenhändler aus, der Käufe und Verkäufe
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätigt. Damit ist eine Abgrenzung zum
Handelsvertreter, Kommissionär, Kommissionsagenten, zum Angestellten und zum
Gesellschafter-Partner erfolgt. Subunternehmer und rein technische Lizenznehmer
sind damit ebenfalls keine Franchisenehmer. Andererseits gibt es keine
rechtlich relevanten Tatbestände, Getränkeabfüll-Systeme, z.B. Coca Cola, und Autovertragshändler- und
Autovertragswerkstatt-Systeme wie von BMW,
Ford und Opel nicht als Franchisesysteme
zu akzeptieren.
2. Einfluss anderer Rechtsgebiete
In der BRD muss man einen Franchise-Vertrag als
zusammengesetzt sehen aus Regelungen, die verschiedene Rechtsgebiete,
diesbezügliche Gesetze, Richtlinien und Gerichtsentscheidungen betreffen. Laut
Gerichtsurteilen gibt es eindeutige Analogien von Franchise- zu
Handelsvertreter-Vertragsverhältnissen, z.B. bei Ausgleichsansprüchen nach §
89b HGB oder bezüglich Entgelt, Vertragsbezirken oder Kundschaft bei
nachvertraglichen Wettbewerbsverboten nach § 90a HGB. In Zukunft machen die
gelockerten Berufsbilder der Handwerksordnung Franchising von neuen und
handwerksähnlichen Dienstleistungen weniger Schwierigkeiten. So müssen bei
relativ einfach und schnell zu lernenden Tätigkeiten, z.B. bei Renovierungen
oder Reparaturen, die keine sicherheitstechnischen Voraussetzungen haben,
Franchisenehmer vor Ort selbst keinen Meisterbrief besitzen oder keinen Meister
als Betriebsleiter beschäftigen.
Abgesehen von Preisbindungsverbot oder Diskriminierungsverbot
aus marktbeherrschender Stellung hat das EU-Recht mit der
EU-Freistellungsverordnung für Gruppen vertikaler Vereinbarungen zunehmend mehr
Einfluss auf Franchise-System-Gestaltungen als das deutsche Kartellrecht (GWB). Wesentliche Einwirkung haben auch das Markengesetz (Marken-G) und das
Widerrufsrecht nach §§ 355ff BGB und die Regelung der AGB in §§ 305ff BGB,
letztere beide zum Schutz auch von Franchisenehmern. Scheinselbstständigkeit
muss bei Verträgen de jure und im Verhalten de facto vor allem bei Kleinbetrieben
wegen sonst drohender Sozial- und Arbeitsgerichtsprozesse und Folgen daraus
vermieden werden (SGB IV, § 7 (4)).
3. Verträge
Die Verträge sollten klar in der Sprache, ausgewogen – auch
optisch – in der Verteilung von Leistungen und Pflichten sein, nicht nur
juristische Kautelen, sondern auch Marketing, Betriebswirtschaft, Psychologie
und Organisation des Franchisesystems einbeziehen. Der Franchisegeber sollte
Flexibilität einbauen für die zukünftige Systementwicklung, sog.
Systemstandards als Charta und Prinzipien-Konsens und als Beurteilungskriterien
besonders bei Dienstleistungs-Franchisesystemen. Als Grundsatz gilt auch, dass
der Franchise-Vertrag das letzte Verkaufsinstrument vor dem Vertragsabschluss
ist. Verträge werden heute über mindestens fünf Jahre, meistens mit Option über
zehn Jahre geschlossen.
Neben der Regelung von einheitlichem Erscheinungsbild,
reibungsloser Ablauforganisation und zulässigen Kontrollrechten und neben der
zu beachtenden rechtlichen Selbstständigkeit von Franchisenehmern gibt es für
Franchisegeber weitere sechs wesentliche Punkte, die sorgfältig und
gleichzeitig so flexibel wie nötig zu regeln sind:
-
Vorvertragliche Aufklärung,
-
Gebietsregelung/Gebietsschutz,
-
Bezugsverpflichtung/Vertriebsbindung,
-
Preis- und Konditionensteuerung
-
Anbindung von Systemhandbüchern,
-
Wettbewerbsabreden.
III. Franchise-Strategien
1. Franchisegeber-Ziele und System-Strategien
Franchise-Strategie und Franchise-Philosophie
gehen davon aus, dass die Vorteile eines erfahrenen Unternehmens mit erprobten
Betriebstypen, Know-how, Werbekraft und Image, Einkaufsvolumen und
Informationsvorsprung optimal kombiniert werden mit den Vorzügen kleiner bis
mittlerer, von selbstständigen Eigentümern geführten Unternehmen, die vor Ort
mit regionalen Marktkenntnissen, Engagement und eigenem Risiko tätig sind.
Vertikale Arbeitsteilung zwischen Systemzentrale und örtlichen selektierten
Partnern nach dem Motto »Jeder tut das, was er auf seiner Stufe am besten kann«
ergibt in der Summe die besten Synergieeffekte.
Für Franchisegeber ergeben sich zum Teil sehr
unterschiedliche Wahlmöglichkeiten bei ihren Franchise-System-Strategien; das
wird bei externer Management-Beratung z.B. von Franchise-Knigge® in den
konkreten Fällen seit Jahren immer wieder bestätigt.
Das Franchising als
Strategie hat vielfältige Funktionen (s. Abb. 1).
Abb. 1: Franchising als strategisches Instrument (Quelle: Knigge, J.
2004, S.1.9)
So lauten strategische Ziele und System-Optionen nach
Unternehmenstypen
-
bei Herstellern:
den Absatz intensivieren, Produktionsplanung absichern, Marke stationär
verankern, mehr Feedback vom Markt, Preise und Kalkulationen besser steuern,
Nutzung bestehender Unternehmer und Standorte (Beispiel Villeroy & Boch oder ähnlich als großer Dienstleister der »Veranstalter« TUI ReiseCenter)
-
bei Großhändlern:
hohe Auftragskonzentration, über neuen Betriebstypen selbst Einzelhändler
werden mit schneller Markterschließung, ähnlich wie OBI
-
als »Erfinder«
mit Dienstleistungsmarketing
oder als kleinerer Filialist:
schneller wachsen, Konkurrenz zuvorkommen, Finanzierung ohne Bankabhängigkeit
(PORTAS, Backwerk)
-
als
Großfilialist: Verkaufsnetz an kleineren Orten verdichten, weitere Deckungsbeiträge
und Kostendegressionen erreichen, Filialen verselbstständigen
Personalprobleme lösen (Blume 2000
und arko-Kaffee)
-
als international
expandierendes System: mit Partnern des jeweiligen Landes das Risiko der
unterschiedlichen Verhältnisse und Mentalitäten abfedern (VOM FASS).
2. Franchise-Teilstrategien zur
Systemrealisierung
Auf anderer Ebene liegt die Franchise-Partner-Strategie. Hier ist z.B. zu entscheiden, ob
-
Franchisenehmer mit Herkunft aus der Branche,
-
direkte Individual-Franchisenehmer oder multiple
Franchisenehmer mit größerem Investment und/oder mehreren Standorten,
-
Hauptmietvertrag mit Mietrisiko-Übernahme,
-
Existenzgründer oder bestehende Händler/Kunden
gewünscht werden.
Ziel für Franchisegeber sollte es sein, auf dem Käufermarkt von Franchise-Existenzen
eine günstige Verkäuferposition zu erringen, nicht nur durch den
unvergleichbaren Betriebstyp (out of category) und ein attraktives
Franchise-Leistungspaket, sondern auch durch klare Anforderungsprofile und
kreative und systematische Suche und Ansprache von passenden und ggf. bisher
noch vernachlässigten Franchisenehmer-Typen
und -Zielgruppensegmenten u.a. mit neuesten Internet-Methoden.
Bevorzugt werden in einer franchisenehmerorientierten
Strategie:
-
Unternehmerinitiative und Erfolgswille,
-
persönlicher Einsatz und Aufgeschlossenheit,
-
Verkaufsorientierung, Organisationstalent,
-
Kontaktfähigkeit und örtliche Kenntnisse,
-
kritisch-konstruktiver Kooperationsgeist und
-
ausreichende Finanzierung.
Die optimale Franchise-Gebietserschließungs-Strategie
kann darin bestehen, entweder sukzessiv den Markt aufzurollen oder im
Cluster-Verfahren zunächst jeweils regionale Schwerpunkte zu bilden oder
unternehmerische Area-Developer einzusetzen.
Standort-Strategie
beim Franchising kann sein, parallel zur Partner-Akquisition auch die Standorte
heranzuholen oder fertig zu verkaufen. Franchisegebundene
Strategien können darin bestehen, sich auf dem Kapitalmarkt Geld oder
Refinanzierung zu beschaffen für Komplett-Leasing oder andererseits
systematische Finanzierungsberatung mit Bonitäts-Rating z.B. mit
WirtGut®-Software zur maximalen Ausschöpfung öffentlicher Finanzierungsmittel.
Daneben können auch atypische Partner-Beteiligungsmodelle infrage kommen bei
größeren Investor/Betriebsleiter-Märkten. Franchise-Werbe-Strategie
sollte sein, zusammen in hohen Bekanntheitsgrad und starke Werbe-Impulse mit
realistisch hohen Werbebeiträgen zu investieren.
Sehr wesentlich ist die Franchise-Entgelt-Strategie
des Franchisegebers: Es ist zu entscheiden, ob er an der Ware, der
Dienstleistung und/oder an der Immobilie verdienen will.
IV. Franchising im und
mit dem Handel
Im Handel eignen sich Fach- und Spezialgeschäfte und
Fachmärkte mit unfassenderem Sortiment und Beratung für Franchising.
Paradebeispiel erfolgreichen Franchisings im Sortimentshandel ist das
Filialunternehmen Ihr Platz. Vor
allem die ständige Innovation im Sortiment, die permanente Unvergleichbarkeit,
die »out of category«-Position, die USP (unique selling proposition), die
Alleinstellung ermöglicht seinen Franchisenehmern vernünftige Preise und
Deckungsbeiträge. Diese erlauben wiederum dem Franchisegeber einen adäquaten
Franchise-Gebührensatz. Vobis ist mit
seiner heute ausschließlichen Franchise-Kette mit Franchise-Läden und
Franchise-Abteilungen entstanden aus dem Versandhandel und Filialsystem und
einem langjährig betriebenen SB-Discount-System, das von 2004/2005 völlig auf
Franchising und digital-Expert-Service umgestellt wurde.
Besonders prädestinierte Branchen für Franchising im Handel
und Dienstleistungsgewerbe sind im jeweiligen Land starke Automobilhandels- und
-werkstattsysteme mit innovativen Autos, Do-it-your-self-bedarfsorientierte
Sortimente in Fachmärkten à la Obi,
Lebensmittelspezialitäten mit Marken und eigenständigen Betriebstypen und
Sortimenten, z.B. bei Kaffee & Confiserie wie arko. Die Reichweite der Fachmarkt-Franchisen reicht z.B. von
Autozubehör bis Zootierbedarf, Outdoor und Erlebnis. Der
Lebensmittel-Sortimentseinzelhandel hat kein Franchising hervorgebracht, außer
bei Kleinverbrauchermarkt-Ketten, z.B. extra
oder SB-Kontra von REWE.
Echte Franchise-Systeme haben auch Genossenschaften im
Mode-Sektor wie z.B. Quick Schuh von Nord-West.
Unübersehbar sind die herstellerinitiierten
Franchiseketten im Handel, gleich ob ursprünglich herstellereigene
Fachgeschäfte wie WMF, arko oder Tchibo nunmehr franchisiert werden oder
bei Marco Polo, S\'Oliver, Backfactory
und MBE Mail Boxes Etc. neue Betriebe
mit Franchising entstehen. Meist können hier die Hersteller allein mit ihren
speziellen Produkten und Kollektionen mehr oder weniger das gesamte Sortiment
liefern, lassen aber Spielraum für organisierte, passende Ergänzungen.
Andererseits müssen Franchisesysteme mit reiner
Handelsherkunft von sich aus unvergleichliche Sortimente in der
Gesamtzusammensetzung schaffen oder wesentliche Teile mit Eigenmarken besetzen oder für günstigste Einkaufspreise sorgen.
Geschlossene Warenwirtschaftssysteme
veranlassen viele bestehende Händler, sich an entsprechend organisierte
Franchise- und Filialsysteme anzuschließen.
V. Beurteilung des
Franchising
Die strategischen Ziele und Vorteile für den Franchisegeber
wurden bereits vorgestellt und die Leistungen des Franchisegebers indirekt auch
als Vorteile für den Franchisenehmer herausgestellt. Andererseits können es für
den sonst geeigneten Franchisegeber-Kandidaten der Wunsch nach Beibehaltung
oder die Angst vor Verlust von Kontrolle sein, die ihn vom Franchising
abhalten. Filialisten bangen nicht selten wegen vermeintlicher Qualitäts- und
Image-Einbußen, nicht 100%iger Bezugsbindung, Sortimentsverwässerung oder
schrecken vor der Notwendigkeit der Umstellung des Führungsstils zurück.
Potenzielle Hersteller-Franchisegeber glauben nicht selten, allein mit Shop in
Shop, Depot usw. besser zu fahren, weil sie an mehr bestehende
Standort-Frequenzen gelangen und sich so zum eigenen Wohle zu ständiger
Kreativität zwingen müssen. Kapitalüberfluss, Konzerntechnokratie, autoritäre
Führung, mangelnde Kooperationserfahrung und größere Gewinne in den besten
Filialen halten ebenfalls viele Filialisten häufig vom Franchising ab. Hier
werden als Alternative zum Franchising franchiseähnliche, filialähnliche
Lösungen mit sog. Pacht- und Agentur-Betreibersystemen praktiziert.
Bei Franchisenehmern bietet das Franchising den Existenzgründern
ein zehnmal kleineres Floprisiko, also quasi eine Versicherung für Erfolg, und
erlaubt auch einem bestehenden Einzelhändler leichtere Diversifikation.
Dagegen steht die Einschränkung der Selbstständigkeit und eine meist
längerfristige Vertragsbindung. Franchisenehmer sind Charakter, die eine nicht
so ausgeprägte Kreativität und Risikobereitschaft zu ihrem Vorteil machen,
indem sie lieber aktiv und freundlich verkaufen, das Ladenlokal in Schuss
halten, das Personal fördern und motivieren und ggf. einen zweiten oder dritten
Laden im System aufmachen. Es gibt aber auch Branchen, die generell und nicht
nur für Franchisenehmer riskant sind, z.B. Modehandel, wenn Trends und Moden
nach kurzer Zeit vom Franchisegeber nicht mehr genügend aktualisiert werden.
VI. Zukunftsaspekte des
Franchising
Je nach Erhebungsgrundlagen der Sachverständigen, die
statistische Schätzungen über Franchise-Zahlen publizieren, sind die Daten und
die Prognosen unterschiedlich. So lag Anfang der 1990er-Jahre in der BRD die
Zahl der Franchisesysteme unter Einbeziehung der Autovertragshändler und
-werkstätten, der internationalen Cola-Marken und bestimmter
Hotel-Franchise-Systeme bei über 900 Franchisesystemen mit mindestens 60.000
Franchise-Betrieben und über 200 Mrd. Euro Umsatzvolumen pro Jahr (Knigge, J.
2004).
Franchising ist die Möglichkeit, sich erfolgreichen
Geschäftskonzepten mit geringem Risiko anschließen zu können. Dies wird immer
mehr verbreitet und bewusst. Franchise-Nehmer-Potenzial ist vorhanden bei ca.
700.000 Menschen, die pro Jahr eine selbstständige Existenz beginnen (wegen der
Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur mit gewachsenem Ausländeranteil), bei
Einzelhändlern als ein zweites Standbein, bei frustrierten Mittelmanagern, die
ein erfolgreiches weiteres Berufsleben anfangen wollen, und bei solchen
Kaufleuten, die sich aus Marken-Image, EDV- und ablauftechnischen Zwängen
kompletten Warenwirtschafts- oder Informationswirtschaftssystemen
anschließen müssen.
Andererseits entdecken immer mehr Unternehmen die
Möglichkeit, als Franchisegeber systematischer und schneller zu expandieren.
Aber auch das Bewusstsein, dass hiermit der Vertrieb flexibilisiert und
schlanker gemacht wird (lean management
vor Ort), und die Aufklärung, dass es Absicherungsinstrumente gibt, verringert
die Angst vor Kontrollverlusten. Zahlreiche Firmen entdecken auch die
Möglichkeit, Karrieren für Mitarbeiter von der Unselbstständigkeit bis zur
lokalen selbstständigen Partnerschaft im gleichen System bieten zu können.
Franchising wird besonders große Zukunft in allen Bereichen
des Vertriebs haben, wo Beratung und Service überdurchschnittliche
Wertschöpfung und Verteilung von Deckungsbeiträgen an zwei Parteien
ermöglichen. Die anderen Branchen wurden schon genannt.
In Zukunft wird es eine größere Reihe internationaler
Franchisesysteme geben. Besonders dort, wo global
marketing mit global products möglich ist, so z.B. Subway, McDonald\'s, Ibis Hotels oder Blue Spirit und Fressnapf.
Auch lassen sich Luxusgüter mit extremer Selektion und hohem Wert international
mit Franchise-Dependencen risikoarm und absatzsicher vermarkten.
Mit der Franchise-Methode lassen sich auch neue Märkte in
Osteuropa angehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, wie auch in westeuropäischen und
außereuropäischen Ländern, dass flächendeckende Netze häufig nicht mit gleichen
Betriebstypen und nicht mit gleicher Marke ins Ausland exportiert werden
können. Vielmehr, wie auch im Filialeinzelhandel, geht es um national oder gar
regional begrenzte Märkte, wo spezifische Sortimente und Betriebstypen,
Marken-Images und Organisationen nur räumlich beschränkt einheitlich operieren.
Das sind die Grenzen auch für das Franchising expansionshungriger Firmen, aber
gleichzeitig die Chance für immer wieder neue und kreative, nur regional und
national tätige Franchisesysteme.
Literatur:
European Franchise Federation, :
Europäischer Verhaltenskodex (Ethikkodex), Brüssel 2000
Knigge, J. : Franchise-Systeme im
Dienstleistungssektor, Berlin 1973
Knigge, J. : Aktuelle Tendenzen im
Franchising, in: Vertikales Marketing im Wandel, hrsg. v. Irrgang, W., München
1993, S. 295 – 313
Knigge, J. :
Franchise-Finanzierungs-Erfolg – der Schnellste Weg zu den
Fördermittel-Tropfen, in: Franchising.mag, H. 1/2003, S. 32
Knigge, J. : Finanzierungserfolg mit
professionellem Franchise-Finanzkonzept und -Businessplan, in: Franchising im
Wandel, hrsg. v. Flohr, E., München 2003
Knigge, J. : Franchise-Knigge®,
Management-Leitfaden: Aufbau von Franchise-Systemen; Kurzauszug:
Franchise-Knigge®, Seminar-Handbuch: Franchiseerfolg im Systemaufbau, München
2004/05
Kommission der Europäischen
Gemeinschaften, : Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 vom 22.12.1999 (Gruppen
vertikaler Vereinbarungen), Amtsblatt der EG, 29.12.1999, S. 21 – 25
Kommission der Europäischen
Gemeinschaften, : Verordnung (EG) Nr. 4087/88 vom 30.11.1988 (Gruppen von
Franchise-Vereinbarungen), Amtsblatt der EG, 28.12.1988, S. 46 – 52
Love, J. F. : McDonald\'s: Behind the
Arches, New York 1995
Tietz, B. : Handwörterbuch des
Marketing, Stuttgart 1995
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