Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Historische
Entwicklung
III. Rechtliche
Grundlagen
IV. Organisation
V. Ziele
und Aufgaben
VI. Internationale
Zusammenarbeit
VII. Ausblick
I. Begriff
Arbeitgeberverbände
sind auf freiwilliger Mitgliedschaft basierende Zusammenschlüsse von
Unternehmen, die das Ziel haben, deren sozialpolitische Interessen zu
vertreten. Ihre Kernaufgabe besteht darin, im System der Tarifautonomie die
Entgelt- und sonstigen Arbeitsbedingungen
mit den Gewerkschaften
auszuhandeln und kollektiv zu regeln. Die sozialpolitische Interessenvertretung
erstreckt sich darüber hinaus auf die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der
verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, die Besetzung der Arbeits- und
Sozialgerichte sowie auf vielfältige Beteiligung in den Gremien
wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Institutionen. Schließlich wirken
sie beratend bei der wirtschafts- und sozialpolitischen Gesetzgebung mit.
In der Bundesrepublik Deutschland ruht die verbandliche
Interessenvertretung der unternehmerischen Wirtschaft traditionell auf drei
Säulen: Neben den sozialpolitischen Arbeitgeberverbänden bestehen ebenfalls auf
freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Wirtschaftsverbände, die den Bereich der
wirtschaftspolitischen Unternehmensinteressen abdecken, sowie die Kammern, die
als Körperschaften des öffentlichen Rechts die gesamtwirtschaftlichen
Interessen ihrer (Pflicht-)Mitglieder auf regionaler Ebene wahrnehmen. Die
wichtigsten Spitzenorganisationen dieser viergliedrigen Verbandsstruktur sind
die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
II. Historische
Entwicklung
Die Entstehung von Arbeitgeberverbänden in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts hängt eng zusammen mit der Arbeiterbewegung und der
Bildung von Gewerkschaften, die den Prozess der Industrialisierung begleiteten.
Die Gewerkschaften versuchten damals vor allem mit der Waffe des Streiks, ihre
Forderungen nach Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiter durchzusetzen.
In den frühen Stadien ihrer Entstehung hatten die Arbeitgeberverbände den
Charakter von Abwehrorganisationen. Ihre Bildung war somit eine Reaktion auf
die Gewerkschaftsbewegung, folgte deren Aktivitäten aber nur zögernd und mit
zeitlichem Abstand. Eine Solidarität unter den Arbeitgebern als Grundlage für
einen Zusammenschluss war zunächst nicht vorhanden.
Der erste Arbeitgeberverband war der Deutsche Buchdruckerverein, der 1869 gegründet wurde. Ab etwa 1890
kam es verstärkt zur Gründung von Arbeitgeberverbänden. Als Reaktion auf einen
Streik der Textilarbeiter im sächsischen Crimmitschau im Jahre 1903 wurden im
folgenden Jahr die beiden Zentralorganisationen „ Hauptstelle deutscher
Arbeitgeberverbände “ und „ Verein deutscher Arbeitgeberverbände “ gegründet. Sie
schlossen sich 1913 zur Vereinigung
deutscher Arbeitgeberverbände (VDA)
zusammen.
Entsprechend ihrer auf die Abwehr gewerkschaftlicher Forderungen
ausgerichteten Grundorientierung lehnten sie Verhandlungen mit den
Gewerkschaften über Lohn- und Arbeitsbedingungen ab. Man wollte an der
individuellen, arbeitsvertraglich geregelten Beziehung zwischen Arbeitgebern
und Arbeitnehmern festhalten.
Nach dem Ersten Weltkrieg kam es – auch als Reaktion auf die
revolutionären Wirren jener Zeit – zur Bildung der „ Zentralgemeinschaft der
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände “ (1918). Sie wurde möglich, weil die
Arbeitgeberverbände sich bereit erklärten, die Gewerkschaften als
Verhandlungspartner zur tarifvertraglichen Festlegung der Lohn- und
Arbeitsverhältnisse anzuerkennen. Damit änderte sich die ursprüngliche
Grundorientierung der Arbeitgeberverbände als reine Abwehrorganisationen. Und
obwohl die „ Zentralgemeinschaft “ 1924 durch Austritt des Allgemeinen Deutschen
Gewerkschaftsbundes zerbrach, blieb das System der Tarifautonomie im Grundsatz
erhalten. Gleichwohl traten in jener Zeit Vorstellungen des Klassenkampfes
wieder verstärkt in den Vordergrund der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen.
Ein Element zur Veränderung von Klassenkampfeinstellungen war
das Betriebsrätegesetz (1920), dessen
Ziel die Überwindung „ kapitalistischer “ Betriebsstrukturen war. Auch die
Entstehung der sozialen Selbstverwaltung in den zwanziger Jahren veränderte die
Rolle der Arbeitgeberverbände (und der Gewerkschaften) von Kampforganisationen
hin zu sozialen Ordnungsfaktoren.
Unter dem Nationalsozialismus wurden nach der Auflösung von
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Deutschen Arbeitsfront zwangsvereinigt.
Das bedeutete auch das Ende der Tarifautonomie. Die Lohn- und
Arbeitsbedingungen wurden künftig durch die Reichstreuhänder
der Arbeit, die dem Reichsarbeitsministerium unterstellt waren, gestaltet
und festgelegt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen einer Neugründung von
Arbeitgeberverbänden zunächst verschiedene Restriktionen seitens der
Besatzungsmächte entgegen. Gleichwohl gab es in den westlichen Besatzungszonen
verschiedene Initiativen zur Wiedererstehung eines funktionsfähigen
Arbeitgeberverbandswesens. Die Entwicklung zu einer einheitlichen
Verbandsstruktur vollzog sich über mehrere Stufen und mündete nach Gründung der
Bundesrepublik Deutschland 1950 in der „ Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände “ , die das Ergebnis einer Umbenennung der
Vorläuferorganisation „ Vereinigung der Arbeitgeberverbände “ war.
Die inzwischen mehr als 50-jährige Geschichte der BDA kann
hier nur in wenigen markanten Ereignissen aus der Chronologie schlaglichtartig
skizziert werden. Dabei soll insbesondere auf die verschiedenen
Grundsatzprogramme und programmatischen Denkschriften Bezug genommen werden, in
deren Themen sich die inhaltlichen Schwerpunkte der Verbandspolitik
widerspiegeln (Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände, 1999, S. 154 ff.).
-
1953 wurde das Grundsatzprogramm „ Gedanken zur sozialen
Ordnung “ veröffentlicht.
-
1953 wurde Dr. Paulssen, Präsident der
Bundesvereinigung.
-
1954 unterzeichneten der Präsident der
Bundesvereinigung und der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes ein
Schlichtungsabkommen.
-
1964 wurde Prof. Dr.-Ing. Balke, Präsident der
Bundesvereinigung.
-
1967 bis 1977 beteiligte sich die Bundesvereinigung an
der Konzertierten Aktion zwischen
Vertretern des Staates, der Tarifparteien und der Wissenschaft, um ihr
Handeln in Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik untereinander
abzustimmen.
-
1968 wurde ein neues Grundsatzprogramm „ Freiheitliche
soziale Ordnung heute und morgen “ publiziert.
-
1969 wurde Dr. Friedrich, Präsident der
Bundesvereinigung.
-
1973 wurde Dr. Schleyer, Präsident der Bundesvereinigung.
-
1974 folgte ein neues Grundsatzprogramm „ Fortschritt
aus Idee und Leistung “ .
-
Am 18. Oktober 1977 wurde der Präsident der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Bundesverbandes
der Deutschen Industrie, Dr. Schleyer, , von Terroristen ermordet.
-
Am 16. März 1978 wurde Esser, Präsident der
Bundesvereinigung.
-
1982 wurde die Denkschrift „ Soziale Sicherung in der
Zukunft “ der Öffentlichkeit übergeben.
-
1983 folgte die Denkschrift „ Strategien zum Abbau der
Arbeitslosigkeit “ .
-
1986 wurden „ Leitsätze zur Sozial- und
Gesellschaftspolitik “ veröffentlicht.
-
1986 wurde Dr. Murmann, Präsident der
Bundesvereinigung.
-
1990 traten die neu gegründeten Arbeitgeberverbände
aus den neuen Bundesländern in die BDA ein.
-
1996 wurde Dr. sc. techn. Hundt, Präsident der BDA.
-
1998 publizierte die BDA das Reformkonzept „ Sozialpolitik für mehr
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung “ .
-
1999 traten BDA
und DGB mit einer gemeinsamen
Erklärung anläßlich des dritten Gesprächs zum Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit an die
Öffentlichkeit.
-
Am 1. November 1999 nahm die BDA ihre Arbeit in Berlin auf.
-
Am 23. November 1999 wurde das Jubiläum 50 Jahre BDA begangen.
-
2001/2002 stellte die BDA mit „ BDA-pro-job.de “ ihre
Vorschläge für eine flexible Arbeitsmarktverfassung vor.
-
2004 wurde das Internetportal www. csr-germany.de
gestartet.
-
2005 veröffentlichte die BDA das Bildungsprogramm
„ Bildung schafft Zukunft “ .
-
Im selben Jahr wurde der Bericht der gemeinsamen
BDA-BDI Kommission Mitbestimmung unter dem Titel „ Mitbestimmung modernisieren “
vorgelegt.
-
Vor den Bundestagswahlen 2005 legte die BDA mit
„ Wachstum und Beschäftigung fördern “ ein umfassendes Reformkonzept der
Arbeitgeber vor.
III. Rechtliche
Grundlagen
Eine der wesentlichen Grundlagen für die Existenz und
Tätigkeit von Arbeitgeberverbänden ist das Recht der Koalitionsfreiheit, das in
Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes jedem Einzelnen garantiert ist. Es umfasst
unter anderem das Recht, eine Koalition zu gründen, einer bestehenden Koalition
beizutreten, sich in ihr zu betätigen oder aus ihr auszutreten (positive
Koalitionsfreiheit). Ebenso ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts
das Recht jedes Einzelnen geschützt, einer Koalition nicht beizutreten
(negative Koalitionsfreiheit).
Das Grundgesetz garantiert aber nicht nur die
Koalitionsfreiheit des Einzelnen, sondern auch den Schutz solcher
Vereinigungen, die sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen zusammengeschlossen haben. Die Koalitionen sind in ihrer
Existenz, ihrer organisatorischen Autonomie, der Führung ihrer Geschäfte, der
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung ihrer Geschlossenheit nach innen und außen und
ihrer koalitionsgemäßen Betätigung geschützt. Dieser Schutz besteht sowohl
gegenüber dem Staat wie gegenüber Dritten, aber auch gegenüber den eigenen
Mitgliedern.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als geschützte
Koalitionen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen (Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung, 2000, S. 313 f.):
-
Sie müssen freiwillige Zusammenschlüsse auf
überbetrieblicher Ebene sein.
-
Sie müssen eine größere Anzahl von Mitgliedern mit
korporativer Organisation dauernd verbinden.
-
Sie müssen sich als Gegenspieler des anderen Partners
verstehen und von der Gegenseite unabhängig sein.
-
Die Willensbildung in Koalitionen muss demokratischen
Erfordernissen entsprechen.
-
Die Koalition als Tarifvertragspartei muss das
geltende Tarifrecht für sich verbindlich anerkennen und ihre Aufgabe im
Abschluss von Tarifverträgen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und
sozialen Lage ihrer Mitglieder sehen.
-
Sie müssen die Fähigkeit zur Ausübung von Druck und
Gegendruck besitzen.
-
Schließlich muss eine Koalition in der Lage sein, ihre
Aufgabe zur sinnvollen Gestaltung des von der staatlichen Rechtsordnung
freigelassenen Raumes zu erfüllen.
Die in der Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände zusammengeschlossenen Arbeitgeberverbände
erfüllen die aufgeführten Voraussetzungen.
IV. Organisation
Arbeitgeberverbände sind in der Regel in der Rechtsform des
eingetragenen Vereins organisiert. Im Prinzip ist die Struktur der
Mitgliedsverbände der BDA
folgendermaßen aufgebaut: Betriebe einer Region sind in regionalen fachlichen –
teilweise auch überfachlichen – Arbeitgeberverbänden organisiert. Diese sind
auf Landesebene zu Landesfachverbänden
zusammengeschlossen. Gemeinsam mit den überfachlichen Orts- oder Bereichsorganisationen
bilden sie die Landesvereinigungen
der Arbeitgeberverbände. Diese sind Mitglieder der BDA.
Daneben sind die Landesfachverbände aller Bundesländer in Fachspitzenverbänden auf Bundesebene
vereinigt. Diese Fachspitzenverbände sind ebenfalls Mitglieder BDA.
Im Unterschied zum BDI
und zum DIHK repräsentieren die
Mitglieder der BDA alle
Wirtschaftszweige. Die Struktur der BDA-Mitgliedschaft ergibt sich aus der
folgenden Übersicht:
-
Überfachliche sozialpolitische Landesvereinigungen (14
Mitglieder)
-
Sozialpolitische Fachspitzenverbände (52 Mitglieder),
davon Industrie (24 Mitglieder), Finanzdienste (2 Mitglieder), Handel (4
Mitglieder), Handwerk (2 Mitglieder), Verkehrsbetriebe (3 Mitglieder),
Dienstleistungsgewerbe (16 Mitglieder) und Landwirtschaft (1 Mitglied).
V. Ziele und Aufgaben
Die deutschen Arbeitgeberverbände haben nach dem Zweiten
Weltkrieg ihre Rolle stets ordnungspolitisch definiert und begründet.
Grundpfeiler dieser ordnungspolitischen Standortbestimmung waren und sind bis
heute das Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, zur Tarifautonomie sowie zur
Sozialpartnerschaft
mit den Gewerkschaften und damit eine Absage an jegliche
Klassenkampforientierung. Neben den materiellen Zielen, den Sozialstaat für die
Unternehmen bezahlbar zu halten, verfolgten die Arbeitgeberverbände das Ziel,
die strukturellen Voraussetzungen für das Funktionieren von sozialer Marktwirtschaft,
Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft zu erhalten und zu festigen. In den
folgenden Abschnitten wird die Haltung der Arbeitgeberverbände auf den
einzelnen sozialpolitischen Politikfeldern kurz skizziert.
1. Tarifautonomie
Obwohl die BDA selbst
kein tariffähiger Verband ist, hat sie doch in ihren Funktionen
tarifpolitischer Beratung, Empfehlungen und Koordinierung einen wesentlichen
Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung der Tarifautonomie.
Tarifträgerverbände sind in der Regel Landesfach- oder Fachspitzenverbände.
Ausgehend von ihren ordnungspolitischen Grundpositionen trug die BDA entscheidend dazu bei, dass sich in
der Bundesrepublik Deutschland ein stark auf sozialer Kooperation beruhendes
Modell der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen entwickelte, das im Laufe der
Jahre verschiedene Phasen durchlief, die stichwortartig wie folgt
charakterisiert werden können (Bähr, 1999,
S. 38 ff.):
-
Modernisierung durch „ Versachlichung “ : die
Tarifpolitik im „ Wirtschaftswunder “ (1955 – 1966),
-
Lohnkosteninflation: die Arbeitgeberverbände in der
Defensive (1966 – 1972),
-
Stabilisierung und Konfrontation: die Tarifpolitik in
der Wachstums- und Beschäftigungskrise der siebziger und achtziger Jahre,
-
Versagen der Tarifpolitik? Die Entwicklung in den
neuen Bundesländern.
Nicht zuletzt durch die tarifpolitischen Entwicklungen in den
neuen Bundesländern verdichteten sich zu Beginn der 90-er Jahre die Anzeichen
für eine Krise des bestehenden Tarifvertragssystems. Kritik am
Flächentarifvertrag, der mit seinen kollektiven Regelungen den besonderen
Gegebenheiten einzelner Unternehmen nicht mehr gerecht werde, oft ihre
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überfordere, übten nicht nur betroffene
Unternehmen, sondern auch Vertreter der Wirtschaftswissenschaft, Publizisten
und Verbände, wie etwa der BDI.
Die BDA tritt für die Erhaltung und Fortentwicklung einer
modernen Tarifautonomie ein. Dabei will sie die betrieblichen
Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Flächentarifverträge erweitern. Das ist
in erster Linie eine Aufgabe der Tarifvertragsparteien. In vielen Branchen sind
durch vielfältige tarifvertragliche Öffnungsklauseln die Regelungsspielräume
für die Betriebspartner erheblich ausgedehnt worden. Ziel der BDA ist,
betriebliche Bündnisse für Arbeit im Rahmen der Flächentarifverträge zu fördern
und auch in denjenigen Branchen zu ermöglichen, in denen sie bisher noch fehlen
oder blockiert werden. Dabei bleibt das Ziel der BDA primär tarifvertragliche
Öffnungsklauseln zu vereinbaren, weiterzuentwickeln und anzuwenden.
2. Arbeitsrecht
In der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Arbeitsrechts
sehen die Arbeitgeberverbände wichtige Ansatzpunkte für die Durchsetzung der
sozialpolitischen Ziele ihrer Mitglieder. Insgesamt halten sie es für
erforderlich, das Arbeitsrecht zu deregulieren, zu entbürokratisieren und zu
flexibilisieren. Vor diesem Hintergrund sei die im Jahre 2001 vom Bundestag
verabschiedete Novellierung des
Betriebsverfassungsgesetzes ein Schritt in die falsche Richtung. Mit der
Ausdehnung und Erweiterung der Mitbestimmung
schaffe dieses Gesetz mehr Regulierung, Bürokratie und weniger Flexibilität.
Auch in dem Gesetz für Teilzeitarbeit und
befristete Arbeitsverträge sehen die Arbeitgeberverbände einen massiven
Eingriff in die personalpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen,
etwa durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung.
Auch die Korrekturen am Gesetz für
Selbständigkeit, die nach kurzer Laufzeit Ende 1999 vorgenommen wurden,
blieben hinter den Forderungen der BDA
zurück. In der Frage der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Arbeitswelt stimmen Wirtschaft und Bundesregierung im Ziel überein, auf dem
Wege dahin kritisiert die BDA
allerdings den Hang der Regierung zu überflüssigen und kontraproduktiven
Regulierungen.
3. Soziale Sicherung
Ihre Grundsatzposition bringt die BDA auf die Formel „ Basissicherung und Ausbau privater
Eigenvorsorge “ . In der Rentenversicherung sieht sie die Finanzierungsprobleme
angesichts der demographischen Entwicklung als langfristig ungelöst an. Die
Reformansätze der Bundesregierung, etwa die Maßnahmen zur Stabilisierung der
Beitragssätze über die Ökosteuer oder die erforderliche Absenkung des
Rentenniveaus durch einen demographischen Ausgleichsfaktor in der Rentenformel,
reichten bei weitem nicht aus, um die Altersrente auch künftig finanzierbar zu halten.
Demgegenüber wird der Einstieg in die ergänzende private und betriebliche
Alterssicherung als Schritt in die richtige Richtung gewertet, wenngleich auch
hier noch Gestaltungsbedarf bestehe.
In der Kranken- und
Pflegeversicherung vermisst die BDA bisher auch nur einigermaßen geeignete
Reformschritte, um die strukturellen Probleme in diesen
Sozialversicherungszweigen zu lösen. Sie fordert vor allem die folgenden
Maßnahmen:
-
Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung von lohnbezogenen Beiträgen auf einkommensunabhängige
Prämien umstellen
-
Gesetzliche Krankenversicherung auf medizinisch
notwendige Leistungen beschränken
-
Soziale Pflegeversicherung nur als Grundversorgung
-
Ergänzende kapitalgedeckte Risikovorsorge bei
gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung
-
Eigenbeteiligung weiter ausbauen
In der Unfallversicherung fordern die Arbeitgeberverbände
eine grundlegende Generalüberholung. In einzelnen Gewerbezweigen erreichen die
Beiträge zur Unfallversicherung mit über 10 Prozent eine höhere Belastung als
der Arbeitgeberanteil in jedem anderen Zweig der Sozialversicherung. Es müsse
eine klare Grenzziehung zwischen betriebsspezifischen und allgemeinen
Lebensrisiken erfolgen. Insbesondere fordert die BDA, die Wegeunfälle aus dem
Leistungskatalog auszugliedern. Auch das Rentensystem der gesetzlichen
Unfallversicherung bedürfe einer systemgerechten Reform. Weiterer Reformbedarf
besteht bei der Finanzierung und Organisation der Berufsgenossenschaften.
4. Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktpolitische Positionen der BDA berühren
grundsätzlich und besonders angesichts der unbefriedigenden Arbeitsmarktlage
nicht nur die Arbeitslosenversicherung, sondern beispielsweise auch die
Tarifpolitik, das Arbeitsrecht oder die anderen Zweige der Sozialversicherung.
Zu den spezifisch arbeitsmarktpolitischen Forderungen der BDA, die sie unter
das Motto Wettbewerb statt künstlicher
Beschäftigung stellt, gehören unter anderem:
-
Verlängerung der Erwerbsbiographien,
-
Stärkere Nutzung der Beschäftigungschancen der
Zeitarbeit,
-
Arbeitskräftepotenziale ausbauen und nutzen,
-
Europäisch koordinierte Beschäftigungsstrategie,
-
Integration von Schwerbehinderten.
5. Bildungspolitik
In der Bildungspolitik erwartet die BDA „ Mehr Wettbewerb, mehr Leistung, mehr Chancen “ . Diese Forderung
bezieht sich sowohl auf die berufliche Bildung wie auf die Schul- und
Hochschulpolitik. Den offensichtlichen Defiziten, vor allem im Schul- und
Hochschulbereich, begegnen die Arbeitgeberverbände mit gezielten Initiativen
und Maßnahmen, wie etwa „ BD@Bildung.de – Die Initiative der Arbeitgeber “ . Sie
folgen damit ihrer langjährigen Tradition, auch im allgemeinen Bildungssektor
eigene Positionen zu entwickeln und zu vertreten.
VI. Internationale
Zusammenarbeit
Arbeitgeberverbände sind ein wesentliches Element
demokratischer und marktwirtschaftlicher Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnungen. Sie finden sich daher in allen Ländern mit solchen
Ordnungen, wenngleich die Aufgaben und Strukturen sich im Detail teilweise
unterscheiden (z.B. getrennte oder gemeinsame Vertretung wirtschafts- und
sozialpolitischer Interessen). Auch in den ehemals kommunistischen Ländern
entstanden nach der Wende Arbeitgeberorganisationen nach westlichem Vorbild.
Die Arbeitgeberseite hat im Zuge der internationalen
Zusammenarbeit vom Beginn an die Aktivitäten der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf (IAO) mitgetragen, die durch den Versailler Friedensvertrag zur
„ Begründung des Weltfriedens “ und zur Förderung der „ sozialen Gerechtigkeit “
eingerichtet wurde. Die deutschen Arbeitgeberverbände waren bis 1933 und sind
seit 1951 regelmäßig an den Internationalen Konferenzen durch eine Delegation
vertreten und beteiligen sich an den Kommissionsberatungen.
Der älteste internationale Zusammenschluss ist die Internationale Arbeitgeberorganisation (IOE),
die 1919 gegründet wurde und die Interessen der Arbeitgeber gegenüber der IAO vertritt sowie den Erfahrungs- und
Meinungsaustausch der ihr angeschlossenen Arbeitgeberverbände fördert.
Das Business and
Industry Advisory Committee (BIAC)
in Paris ist das Beratungs- und Koordinierungsorgan der Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverbände gegenüber der OECD.
Im Zuge des europäischen Einigungsprozesses hat die Union der Industrieverbände in der EU (UNICE) mit Sitz in Brüssel besondere
Bedeutung gewonnen. Ihre Mitglieder sind die wirtschafts- und sozialpolitischen
Spitzenorganisationen der EU-Staaten.
Sie vertritt deren Interessen gegenüber den Organen der EU.
Die Weiterentwicklung der EU
bringt es mit sich, dass auch sozialpolitische Probleme zunehmend auf
europäischer Ebene behandelt werden. Dabei fordert die BDA, eine klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Ebene der
Mitgliedsstaaten und der EU
vertraglich zu verankern. Konstitutionelle und besonders sensible
Entscheidungen, wie etwa die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme,
sollten einstimmig getroffen werden. Im Übrigen unterstützte die BDA aus wirtschaftlichen wie aus
politischen Gründen die 2004 erfolgte Erweiterung der EU.
VII. Ausblick
Arbeitgeberverbände haben sich aus langfristiger Perspektive
als Element einer sozialen Marktwirtschaft und Mitträger der Tarifautonomie
bewährt. Daran ändert auch die noch immer anhaltende Kritik am bestehenden
Tarifvertragssystem nichts Grundlegendes. Als Unternehmenszusammenschlüsse, die
auf freiwilliger Mitgliedschaft basieren, müssen sie die Unternehmen aber
künftig mehr als bisher von ihren Leistungen und dem Nutzen überzeugen, den
eine Mitgliedschaft bietet. Dazu gehört in erster Linie die Fortsetzung der
Reformen am System der Tarifautonomie, die den Unternehmen auf der einen Seite
möglichst hohe Sicherheit vor Konflikten auf Betriebs- oder Unternehmensebene,
ihnen aber gleichzeitig auf der anderen die erforderlichen Handlungsspielräume
für eine flexible Personalpolitik gewähren. Dazu gehört aber auch eine
Weiterentwicklung des Beratungs- und Dienstleistungsangebots für die
Unternehmen auf den Kompetenzfeldern der Arbeitgeberverbände. Schließlich wird
es auch erforderlich sein, Organisationsstrukturen aktuellen Erfordernissen
anzupassen und sie weiterzuentwickeln, etwa durch die Schaffung von Verbänden,
die gleichzeitig wirtschafts- und sozialpolitische Interessen ihrer Mitglieder
vertreten. Dieter Hundt, , Präsident der BDA,
hat zum 50-jährigen Jubiläum geschrieben: „ Für die Zukunft gilt: Wer in der
Ordnungspolitik auf Markt und Wettbewerb setzt, kann sich selbst davon nicht
ausnehmen. Wir stellen uns dem Wettbewerb “ (Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände, 1999, S. 144).
Literatur:
Bähr, J. : Tarifautonomie,
Lohnentwicklung und Konfliktregelung, in: 50 Jahre BDA – 50 Jahre Politik für
die Wirtschaft, hrsg. v. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, ,
Berlin 1999, S. 33 – 63
Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung , : Übersicht über das Arbeitsrecht, Bonn 2000
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände , : 50 Jahre BDA – 50 Jahre Politik für die Wirtschaft,
Berlin 1999
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände , : Geschäftsberichte, Köln 2000
Leckebusch, R. : Entstehung und
Wandlungen der Zielsetzungen, der Struktur und der Wirkung von Arbeitgeberverbänden,
Berlin 1966
Schleyer, H. M. : Das soziale Modell,
Stuttgart 1974
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