Inhaltsübersicht
I. Marktwirtschaft
als Wirtschaftssystem und wirtschaftspolitische Handlungsanweisung
II. Wettbewerb
als »Prozess der schöpferischen Zerstörung« und als »Suchprozess und
Entdeckungsverfahren«
I. Marktwirtschaft als
Wirtschaftssystem und wirtschaftspolitische Handlungsanweisung
1. Gegenstand
Marktwirtschaften sind Wirtschaftssysteme, die durch den
Grundsatz dezentraler Planung in Verbindung mit freier Preisbildung,
Leistungswettbewerb und privatem Produktionsmitteleigentum gekennzeichnet sind.
Als wirtschaftspolitische Ordnungskonzeption bezeichnet der Begriff
Marktwirtschaft ein Programm, das darüber Auskunft gibt, wie die in einer
Volkswirtschaft bestehenden Probleme gelöst werden sollten und mit welchen
Argumenten die empfohlene Lösung als zweckmäßig begründet wird.
2. Selektionsproblem
Ein erstes dieser Probleme lässt sich als Selektionsproblem
bezeichnen. Es besteht in der Entscheidung darüber, zur Erzeugung welcher Güter
die der Volkswirtschaft verfügbaren Produktionsfaktoren verwendet werden
sollen. Zu bestimmen ist die gewünschte Zusammensetzung des
gesamtwirtschaftlichen Angebots an Gütern und Diensten.
Die marktwirtschaftliche Lösung des Selektionsproblems
besteht in der Empfehlung einer Steuerung der Produktion durch die
Kaufentscheide der privaten Haushalte. Die privaten Haushalte sollen das für
den Konsum verfügbare Einkommen gemäß den Bedürfnissen ihrer Mitglieder
verausgaben. Auf den Konsumgütermärkten soll sich die Chance eröffnen, zwischen
miteinander konkurrierenden Angeboten zu wählen. Dabei soll die Nachfrage das
Angebot in dem Sinne steuern, dass die Käufe der Haushalte darüber entscheiden,
bei welchen Gütern die Produktion aufgrund entsprechend wachsender Nachfrage
ausgedehnt, bei welchen sie aufgrund schrumpfender Nachfrage eingeschränkt und
bei welchen sie aufgrund ausbleibender Nachfrage eingestellt werden soll. Ein
wirksamer Wettbewerb soll die Unternehmer zur Bereitstellung eines Angebots
anhalten, welches in dem Sinne marktgerecht ist, dass es den Wünschen der
Verbraucher zu jedem Zeitpunkt möglichst weitgehend entspricht. Eine Steuerung
der Produktion gemäß der Kaufentscheide der Verbraucher erscheint den
Befürwortern einer marktwirtschaftlichen Ordnung als »optimale« Lösung des Selektionsproblems,
weil sie annehmen, dass jeder für sich am besten weiß, welche Verwendung seines
Einkommens ihm die größtmögliche Bedürfnisbefriedigung sichert. Konsumfreiheit
und ein unbeschränkter Leistungswettbewerb gelten somit als beste Gewähr dafür,
dass das Ziel einer möglichst guten Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und
Diensten nicht verfehlt wird.
Das für die Bundesrepublik Deutschland als verbindlich
angesehene Programm der »Sozialen Marktwirtschaft« zielt allerdings nicht
darauf ab, den zuvor skizzierten Idealtypus einer »reinen« Marktwirtschaft zu
verwirklichen. Im Rahmen der »Sozialen Marktwirtschaft« gilt es vielmehr als
durchaus »ordnungskonform«, dass die Lösung des Selektionsproblems nicht allein
den Entscheidungen der Privaten obliegt. Der Staat gilt als grundsätzlich
befugt, den Konsum bestimmter Güter zu untersagen oder zu beschränken. Auch
kann er den Konsum bestimmter Güter fördern sowie selbst Güter und Leistungen
bereitstellen und über die dazu erforderlichen Produktionsmittel verfügen. Er
darf dabei die Grundsätze und Spielregeln einer (dominierend)
marktwirtschaftlichen Ordnung jedoch nicht außer Kraft setzen, wenn sein
handeln »ordnungskonform« bleiben soll: Die »individualistische Norm«, die der
marktwirtschaftlichen Ordnung zugrunde liegt, darf zwar als Ausnahme von der
marktwirtschaftlichen Regel korrigiert und ergänzt, nicht aber aufgehoben, also
durch »kollektive Normen« ersetzt werden.
Der Staat kann den Konsum bestimmter Güter untersagen oder
beschränken, wenn der Nutzen, den sich die Individuen von diesen Gütern
versprechen, wegen mangelnder Qualitätskenntnis und unvollkommener
Berücksichtigung unerwünschter interner Nebenwirkungen sich nicht mit dem
»wahren« Nutzen deckt (z.B.: gefährliche Medikamente, gesundheitsschädliche
Chemikalien). Der Staat kann den Konsum bestimmter Güter untersagen oder
beschränken, weil der gesellschaftliche Nutzen des Konsums dieser Güter
geringer ist als ihr privater Nutzen, da unerwünschte externe Nebenwirkungen
auftreten (z.B. verkehrsgefährdende Wirkung des Alkoholkonsums). Der Staat kann
den Konsum bestimmter Güter fördern, wenn ihr gesellschaftlicher Nutzen höher
ist als der private Nutzen (z.B. Schutzimpfung, Verschönerung von
Häuserfassaden). Der Staat kann schließlich solche Güter und Leistungen
bereitstellen, die von den Individuen zwar positiv bewertet werden, in einer
»reinen« Marktwirtschaft jedoch dennoch nicht angeboten werden würden, weil ihr
Angebot eine Gewinnerzielung nicht zulässt (sog. öffentliche Güter oder
Kollektivgüter wie etwa Straßenbeleuchtung, Landesverteidigung,
Rechtssicherheit).
3. Allokationsproblem
Ist die Entscheidung über das zu realisierende
Produktionsprogramm getroffen, dann stellt sich das Allokationsproblem. Es
besteht in der Entscheidung darüber, welche Produktionsverfahren bei der
Erzeugung der gewünschten Güter angewendet werden sollen.
Die marktwirtschaftliche Lösung des Allokationsproblems
besteht in dem Gebot, von mehreren zur Wahl stehenden Produktionsverfahren
grundsätzlich das kostengünstigste einzusetzen. Ein wirksamer Wettbewerb soll
die Unternehmen dazu anhalten, so kostengünstig wie möglich zu produzieren.
Unternehmen, die dieser Forderung nicht genügen, sollen kurzfristig mit
Gewinneinbußen und Verlusten bestraft und langfristig zum Ausscheiden aus dem
Markt gezwungen werden.
Kostengünstigste Produktion wird angestrebt, weil nur sie die
größtmögliche Ergiebigkeit des Faktoreinsatzes und damit höchstmögliche
Produktivität gewährleistet. Eine Verschwendung knapper Produktivkräfte soll
vermieden und dadurch das bei gegebener Faktorausstattung und gegebenem Stand
des technisch-organisatorischen Wissens größtmögliche Bruttosozialprodukt
realisiert werden.
In der »Sozialen Marktwirtschaft« erfolgt die Organisation
des Produktionsprozesses grundsätzlich und in der Regel durch die
rentabilitätsorientierten Entscheidungen privater Unternehmer und Manager. Bei
ihrem Streben nach höchstmöglicher Rentabilität haben diese jedoch jene
Rahmenbedingungen zu beachten, die ihnen durch staatliche Vorschriften und Auflagen
vorgegeben werden: gesetzliche Regelungen der Arbeitszeit,
Sicherheitsbestimmungen, Verbot der Kinderarbeit, baupolizeiliche Vorschriften,
Bestimmungen des Mutterschutzes, Auflagen einer Politik des Umweltschutzes,
Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes u.a.m. Der damit gegebene Einfluss
des Staates auf die Lösung des Allokationsproblems gilt so lange als
»ordnungskonform«, wie das Gebot kostengünstigster Produktion und der Grundsatz
der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit dadurch in ihrer Gültigkeit zwar
eingeschränkt, nicht aber außer Kraft gesetzt werden.
Die Notwendigkeit staatlicher Mitwirkung bei der Lösung des
Allokationsproblems wird mit der Möglichkeit von Konflikten begründet, die
zwischen der Forderung nach kostengünstigster Produktion und den Zielen der
sozialen Gerechtigkeit, des sozialen Friedens und des sozialen Fortschritts
bestehen können. Staatliche Gesetzgebung im Bereich der Betriebs- und
Unternehmensverfassung zielt darauf ab, ein geordnetes Austragen dieser
Konflikte und eine ausgewogene Beachtung aller berechtigten Interessen zu
gewährleisten.
4. Verteilungsproblem
Wie soll das verfügbare Sozialprodukt verteilt werden? Diese
Frage bezeichnet das Verteilungsproblem, das somit in der Entscheidung darüber
besteht, welcher Anspruch auf das verfügbare Güterangebot den einzelnen
Mitgliedern und Gruppen der Gesellschaft zuerkannt werden soll.
Die marktwirtschaftliche Lösung des Verteilungsproblems
besteht in der Empfehlung, jedem das Einkommen zuzuerkennen, das er als Preis
der von ihm angebotenen Faktorleistung am Markt
erzielt. Ein freier Leistungswettbewerb soll gewährleisten, dass die sich am
Markt ergebende Einkommensverteilung leistungsgerecht oder doch zumindest
knappheitsgerecht ist.
Eine leistungsbezogene Einkommensverteilung gilt unter den
Befürwortern einer marktwirtschaftlichen Ordnung als wünschenswert, weil man
glaubt, dass sie zur Leistung anreizt und dadurch die Effizienz und Dynamik des
Systems fördert.
In einer »Sozialen Marktwirtschaft« nimmt der Staat auf die
durch den Markt vorgegebene Einkommensverteilung auf vielfältige Weise
korrigierend Einfluss, so etwa durch differenzierte Besteuerung, durch
Gewährung von Freibeträgen sowie von Kinder- und Wohngeld, durch Zahlung von
Subventionen, Stipendien und Beihilfen, durch Förderung der Vermögensbildung
u.a.m.
In der »Sozialen Marktwirtschaft« ist die Höhe des Einkommens
nicht immer Ergebnis einer freien Preisbildung auf den Faktormärkten. Sie ist
vielmehr häufig das Resultat von Verhandlungen der Repräsentanten von
organisierten Gruppen von Anbietern (Gewerkschaften) und Nachfragern
(Arbeitgeberverbände).
Die Zulässigkeit staatlicher Korrekturen des
marktwirtschaftlichen Verteilungsergebnisses wird damit begründet, dass die auf
den Faktormärkten erzielten Einkommen aufgrund des Bestehens von Marktmacht
nicht immer leistungsgerecht bemessen seien; auch bleibe bei einer
ausschließlich leistungsbezogenen Einkommensverteilung das Ziel »soziale
Gerechtigkeit« unberücksichtigt. Schließlich sei denkbar, dass die
Vorstellungen der Gesellschaft von einer »gerechten Einkommensverteilung« mit
dem Ergebnis einer allein nach der Marktleistung erfolgenden Verteilung nicht
übereinstimmen.
Das Bestehen von Gewerkschaften und das Aushandeln der
(Tarif-)Löhne durch die Tarifvertragsparteien gelten in der »Sozialen
Marktwirtschaft« als zulässig, weil angenommen wird, dass die Anbieter von
Arbeitskraft gegenüber den Nachfragern nach Arbeitsleistung auf dem
Arbeitsmarkt grundsätzlich und in der Regel über die schwächere Marktstellung
verfügen und somit Gefahr laufen, »ausgebeutet« zu werden. Ihr Zusammenschluss
zu Gewerkschaften wird als geeignetes und zulässiges Mittel angesehen, um das
vermutete »Machtungleichgewicht« auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen.
5. Stabilitätsproblem
Das Stabilitätsproblem besteht zum einen in der Aufgabe, die
hinreichende Nutzung der verfügbaren Produktionsmöglichkeiten zu sichern, also
zu jedem Zeitpunkt einen hohen Auslastungsgrad des gesamtwirtschaftlichen
Produktionspotenzials zu gewährleisten. Es beschreibt zum anderen die
Notwendigkeit, die (weitgehende) Stabilität des Preisniveaus zu bewahren und
damit das Ziel eines (annähernd) gleich bleibenden Geldwertes zu verwirklichen.
Die Verantwortung für das Ziel »Geldwertstabilität« liegt in
der Bundesrepublik Deutschland vornehmlich bei der Bundesbank, die durch das
Bundesbankgesetz verpflichtet ist, die Stabilität der Währung zu sichern. Dazu
ist eine Geldpolitik erforderlich, die die Geldmenge so steuert, dass sich ihre
Ausweitung am zu erwartenden Zuwachs des gesamtwirtschaftlichen
Produktionspotenzials orientiert.
Die Verantwortung für das Ziel eines hohen
Beschäftigungsstandes trägt vornehmlich die Lohnpolitik. Um Unterbeschäftigung
zu vermeiden, ist eine Orientierung der Lohnerhöhungen am Zuwachs der
gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität erforderlich: Geboten ist eine
kostenniveauneutrale Lohnpolitik.
Kommt es zu gravierenden gesamtwirtschaftlichen
Ungleichgewichten, ist staatliche Stabilisierungspolitik geboten, die auf
Rückgewinnung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzielt.
Dazu kann das Instrumentarium des »Gesetzes zur Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft« vom 8. Juni 1967 eingesetzt
werden. Das »Stabilitätsgesetz« erlaubt eine direkte Einflussnahme auf das
Niveau der Ausgaben des Staates für Güter und Dienste, und es gestattet eine
indirekte Einflussnahme auf das Niveau der privaten Nachfragekomponenten, also
den privaten Konsum, die private Investitionsgüternachfrage und den
Außenbeitrag als Differenz zwischen Export und Import.
Eine Marktwirtschaft ist durch die Fähigkeit gekennzeichnet,
Ungleichgewichte durch Anpassungsprozesse zu beseitigen. Stabilisierungspolitik
kann diese Prozesse fördern und beschleunigen und damit die
volkswirtschaftlichen Kosten vermindern, die mit dem Bestehen von
Ungleichgewichten verbunden sind.
Ordnungskonform betriebene Stabilisierungspolitik hat dabei
die konstituierenden Prinzipien einer Marktwirtschaft zu respektieren. Sie darf
somit weder den Grundsatz der individuellen Dispositionsfreiheit noch den der
freien Preisbildung verletzen; sie hat sich folglich auf indirekt wirkende
»Makrosteuerung« zu beschränken.
6. Planungs- und Koordinierungsproblem
Wer soll befugt sein, welche wirtschaftlichen Entscheidungen
zu treffen? Wie lässt sich gewährleisten, dass die Summe dieser Entscheidungen
zu einem möglichst störungsfreien Ablauf des Wirtschaftsprozesses und einer
möglichst guten Versorgung der Bevölkerung führt? Diese Fragen bezeichnen das
Planungs- und Koordinierungsproblem, das in jeder Wirtschaftsordnung gelöst
werden muss. Denn Wirtschaften ist zielgerichtetes Handeln, ist »Planung« im
Sinne einer Zuweisung knapper Mittel auf miteinander konkurrierende Zwecke.
Die »wirtschaftspolitische Grundentscheidung«, mit der eine
Gesellschaft die von ihr anzustrebende Wirtschaftsordnung wählt, ist deshalb
zugleich auch eine Entscheidung darüber, wer »Planträger« sein soll, wem also
welche Entscheidungsbefugnisse zuzuerkennen sind; und sie ist eine Entscheidung
darüber, welcher Mittel und Verfahren man sich bedienen will, um die einzelnen
wirtschaftlichen Entscheidungen aufeinander abzustimmen, die Vielzahl von
Teilplänen zu koordinieren.
Die marktwirtschaftliche Ordnung ist ein System grundsätzlich
dezentraler Planung. Das besagt: In der Regel soll nicht eine zentrale
Planungsinstanz bestimmen, was, wie und für wen produziert werden soll. Jedes
Unternehmen und jeder Haushalt ist vielmehr eigenständiger Planträger, der
seine Wirtschaftspläne in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko
aufstellt und zu verwirklichen sucht. Der Wirtschaftsplan des einzelnen
Haushalts besteht dabei in der Entscheidung darüber, wie er sein Einkommen zu
beschaffen und zu verwenden gedenkt. Der Wirtschaftsplan der einzelnen
Unternehmung umfasst alle Entscheidungen, die im Rahmen von Beschaffung,
Produktion, Absatz und Finanzierung zu treffen sind.
Die notwendige Abstimmung dieser einzelnen Wirtschaftspläne
erfolgt auf Märkten durch »Probieren und Korrigieren« im Sinne eines
Sich-Herantastens an die »richtigen« Mengen, Preise und Qualitäten – ein
Verfahren, das gelegentlich als expost-Koordination, als Planbestimmung »im
nachhinein« bezeichnet wird. Denn erst am Markt
entscheidet sich, wie weit die einzelnen Anbieter und Nachfrager ihre Ziele
verwirklichen können. Die Attraktivität des marktwirtschaftlichen Verfahrens
der Planaufstellung und Planabstimmung ergibt sich für die Anhänger der
marktwirtschaftlichen Lösung aus der Überzeugung, dass diese gegenüber der
zentralverwaltungswirtschaftlichen Alternative die Vorzüge größerer
Flexibilität und geringerer Irrtumswahrscheinlichkeit aufweist. Größere
Marktnähe und die daraus resultierende bessere Marktkenntnis verleihen – so die
Vermutung – der einzelnen Unternehmung eine gegenüber zentraler Planung
überlegene Fähigkeit, Änderungen der Marktdaten frühzeitig zu erkennen und sich
ihnen rasch anzupassen.
Wirtschaftliche Entscheidungen sind vielfach
zukunftsgerichtete und damit unter Unsicherheit zu treffende Entscheidungen.
Ihre Verteilung auf eine Vielzahl von Unternehmen und Haushalten vermindert die
Gefahr, dass (unvermeidbare) Prognoseirrtümer zu Fehlentscheidungen und damit
zu einer Fehllenkung knapper Produktivkräfte führen: Besteht doch bei
dezentraler Planung die Chance, dass einzelne Fehlentscheidungen, die ja nicht
alle in dieselbe Richtung zielen, einander aufheben und sich damit gegenseitig
korrigieren.
In der »Sozialen Marktwirtschaft« obliegt dem Staat die
Versorgung der Bevölkerung mit Kollektivgütern (öffentliche Grundleistungen,
Infrastruktur). Die für sinnvoll erachtete zentrale (staatliche) Planung dieses
Teiles der gesamtwirtschaftlichen Produktion erfolgt durch eine staatliche
Verwaltung (Bürokratie), die in einer parlamentarischen Demokratie durch
gewählte Repräsentanten (z.B. Minister) angewiesen und kontrolliert werden
soll.
Die Entscheidung, die Bereitstellung bestimmter Güter und
Leistungen nicht dezentral durch private Unternehmen, sondern (als Ausnahme von
der marktwirtschaftlichen Regel) durch den Staat zentral planen zu lassen, kann
dabei wie folgt begründet werden:
Denkbar ist, dass die Bereitstellung gewünschter Güter und
Leistungen privaten Unternehmen keine (ausreichende) Chance zur Gewinnerzielung
eröffnet. Bei (ausschließlichem) Vertrauen auf private unternehmerische
Initiative würde hier kein (oder doch kein ausreichendes) Angebot zustande
kommen, sodass staatliches Tätigwerden erforderlich wird, um eine ausreichende
Versorgung zu gewährleisten (Museen, Opernhäuser, Symphonie-Orchester,
Denkmalschutz, Umweltschutz, öffentliche Sicherheit).
Denkbar ist auch, dass »Besonderheiten« (der Produktion)
bestimmter Güter einen freien Leistungswettbewerb zwischen einer Vielzahl von
Anbietern ausschließen oder nicht sinnvoll erscheinen lassen (natürliche
Monopole). Das Bereitstellen solcher Güter und Leistungen durch staatliche
(oder staatlich kontrollierte) Betriebe soll verhindern, dass Monopolstellungen
genutzt werden, um die Marktgegenseite durch überhöhte Preise u.Ä.
»auszubeuten« (Post, Elektrizitätswirtschaft, früher auch Eisenbahn).
7. Anreiz- und Kontrollproblem
Auch für die »reichen« Volkswirtschaften der hoch
entwickelten Industrieländer gilt die Vermutung, dass es noch »echte«
individuelle Bedürfnisse und »sinnvollen« gesellschaftlichen Bedarf gibt, zu
deren Befriedigung und zu dessen Deckung das verfügbare Sozialprodukt auch bei
voller Nutzung der vorhandenen Kapazitäten nicht ausreicht. Wirtschaftliches
Wachstum bleibt somit auch für diese Volkswirtschaften ein sinnvolles Ziel.
Wesentliche Ursachen dieses Wirtschaftswachstums sind Produktivitätsfortschritte
durch Prozessinnovationen und das Erschließen neuer Märkte durch
Produktinnovationen. Ein Wirtschaftssystem, das, gemessen am Wachstumsziel,
leistungsfähig sein will, muss genügend Anreize zur Einführung derartiger
Neuerungen bieten. Das Gewährleisten ausreichender Leistungsanreize ist eine
Aufgabe, die den Inhalt des Anreizproblems bezeichnet.
Wie kann sichergestellt werden, dass die am
Wirtschaftsprozess Beteiligten nicht gegen die Interessen der Gesellschaft
verstoßen, sondern in gesamtwirtschaftlich erwünschter Weise tätig werden? Im
Rahmen der Lösung des Kontrollproblems ist auf diese Frage eine möglichst
befriedigende Antwort zu geben. Denn ein Wirtschaftssystem, das in seinen
Merkmalen und Funktionsprinzipien nicht gegen die sittlichen Grundwerte einer
»Freiheit« und »Gerechtigkeit« anstrebenden Gesellschaft verstoßen will, muss
Vorkehrungen enthalten, die das Entstehen von wirtschaftlicher Macht verhindern
oder doch zumindest bestehende Marktmacht wirksam begrenzen und kontrollieren.
Wichtigstes Anreiz- und Kontrollsystem einer
marktwirtschaftlichen Ordnung ist ein freier Leistungswettbewerb. Er soll die
Unternehmen zum Bereitstellen eines marktgerechten Angebots, zur flexiblen
Anpassung an sich ändernde Marktdaten, zur kostengünstigen Produktion und zur
raschen Durchsetzung des »technischen Fortschritts« anhalten. Unternehmen,
denen es besser als ihren Konkurrenten gelingt, diese ihnen von der
Gesellschaft aufgetragenen Arbeiten zu erfüllen, werden dafür mit (höheren)
Gewinnen und (rascherem) Wachstum belohnt. Unternehmen, die nicht kostengünstig
oder nicht genügend marktgerecht produzieren, sollen für dieses Versagen bei
der Erfüllung ihres gesellschaftlichen Auftrags mit Verlusten oder gar mit
Konkurs bestraft werden. Ein wirksamer Wettbewerb gewährleistet zudem einen
ausreichend kräftigen Druck auf Preise und Gewinne, um eine »Ausbeutung« der
Marktgegenseite zu verhindern.
Ein freier Leistungswettbewerb gilt den Befürwortern einer
marktwirtschaftlichen Ordnung deshalb als wirksames und attraktives
Anreizsystem, weil er sich das Bestreben des Einzelnen zunutze macht, sein
Einkommen zu steigern und Einkommenseinbußen zu vermeiden, also von der wohl
zutreffenden Annahme ausgeht, dass der Einzelne in der Regel vor allem seine
eigenen Interessen verfolgt und seine eigenen Ziele zu verwirklichen sucht.
Als Instrument zur Begrenzung und Kontrolle wirtschaftlicher
Macht wird ein freier Leistungswettbewerb befürwortet, weil er die ihm
aufgetragene Kontrollfunktion wahrzunehmen vermag, ohne dass dazu der Einsatz
staatlicher Hoheitsgewalt erforderlich ist, die ja ihrerseits wieder Macht
darstellt und folglich zu kontrollieren wäre.
II. Wettbewerb als
»Prozess der schöpferischen Zerstörung« und als »Suchprozess und
Entdeckungsverfahren«
Marktwirtschaftlicher Wettbewerb als gesellschaftliche
Einrichtung zur Erzeugung kontinuierlich und hinreichend wirksam werdender
Anreize und Zwänge zu gesamtwirtschaftlich erwünschtem Handeln vollzieht sich
als ein Prozess, der durch das Handeln eines Unternehmens in Gang gesetzt wird,
das den Status quo der gegebenen Wettbewerbssituation als unbefriedigend
erachtet und ihn deshalb zu seinen Gunsten zu verändern sucht.
Welche Aktionsparameter das in diesem Sinne aktiv werdende
Unternehmen einsetzt, um die gewünschte zusätzliche Nachfrage zu erlangen,
bestimmt sich dabei durch die speziellen Gegebenheiten seines Marktes, durch
die jeweils gegebene Situation, durch seine objektiven Möglichkeiten und durch
die subjektiven Präferenzen derer, die über die zu wählende Strategie zu
befinden haben: Es kann der Preis gesenkt, die Qualität verbessert, die Werbung
verstärkt, die Absatzmethode verändert, der Service vervollkommnet werden. Zum
»Pionier-Unternehmer« (Schumpeter,
J. A. 1950) wird ein Anbieter, dessen Aktivität nicht lediglich eine
marginal verbesserte Leistung zur Folge hat, sondern zu Innovationen führt, die
erhebliche Kostenersparnisse ermöglichen, oder neue Produkte hervorbringt, die
dem bislang Angebotenen deutlich überlegen sind.
Als Konsequenz eines erfolgreichen Wettbewerbsverstoßes sehen
sich die Konkurrenten des aktiv gewordenen Unternehmens in ihrer Wettbewerbsposition
bedroht. Je größer die Absatzeinbußen sind, die sie hinnehmen müssen, desto
stärker ist der für sie bestehende Zwang zu reagieren. Je erfolgreicher das
vorstoßende Unternehmen, desto ausgeprägter wird bei anderen Unternehmern der
Branche das Bestreben sein, das Beispiel des Pioniers nachzuahmen, um ebenfalls
in den Genuss zusätzlicher Gewinne und vermehrter Umsätze zu gelangen.
Die Furcht, bei Passivität im Wettbewerb zurückzufallen, oder
die Hoffnung, an den Erfolgen des Pioniers teilzuhaben, lösen somit eine Phase
der Nachahmung (Imitationsphase) aus, die bei modellgerechtem Verlauf darin ihr
Ende findet, dass der Wettbewerbsvorsprung, den der Herausforderer zunächst
erlangt hatte, aufgeholt wird und damit verloren geht. Alle erbringen nun die bessere
Leistung, die zunächst nur vom Pionier angeboten worden war. Dieser hat seine
zeitlich befristete Monopolstellung und damit auch die Möglichkeit,
Vorsprungsgewinne zu erzielen, eingebüßt. Der Wettbewerbsprozess hat zu einer
verbesserten Marktversorgung geführt, zu einem neuen Gleichgewichtszustand auf
dem höheren Niveau einer besseren Leistung. Er hat damit vorerst sein Ende
gefunden und muss aufs Neue durch einen Wettbewerbsvorstoß in Gang gesetzt
werden, wenn nicht bereits in der Imitationsphase dadurch eine neue Sequenz von
Aktion und Reaktion vorbereitet wurde, dass einer der Verfolger sich
anschickte, seine Konkurrenten zu überflügeln und dadurch die Rolle des neuen
Pioniers zu übernehmen.
Wettbewerb im skizzierten Sinne kann als »Prozess der schöpferischen
Zerstörung« (Schumpeter,
J. A. 1950) angesehen und als »Suchprozess und Entdeckungsverfahren«
(Hayek, F.A.
v. 1969) gedeutet werden. Überkommene Verfahren, Produkte,
Absatzmethoden, Finanzierungstechniken und Marketing-Konzeptionen werden durch
entsprechende Innovationen infrage gestellt und, sofern diesen Erfolg
beschieden ist, überwunden und verdrängt. Auch die zunächst gegebene
Marktstruktur wird durch den Ablauf des Wettbewerbsgeschehens verändert: Marktanteile
verschieben sich, Unternehmen schließen sich zusammen, andere scheiden aus dem
Markt aus, wieder andere werden neu gegründet oder vollziehen als »newcomer«
den Eintritt in einen bis dahin von ihnen nicht bedienten Markt. Nicht konstant
bleiben im Wettbewerbsprozess die unternehmerischen Verhaltensweisen; auch
wandelt sich das angebotene Sortiment in Art, Umfang und Qualität.
Als »Suchprozess und Entdeckungsverfahren« lässt sich der
Wettbewerbsprozess interpretieren, weil das Bestreben der Unternehmer, bislang
unerkannte Marktchancen zu erkunden und zu nutzen, sie neue Möglichkeiten der
Faktorkombination erproben und neue Produkte zur Wahl stellen lässt –
Aktivitäten, die ohne das Bestehen von Wettbewerb unterblieben wären. Auch
vollziehen sich auf den Märkten bei Anbietern und Nachfragern, die sich hier
zur Abstimmung ihrer Dispositionen zusammenfinden, Lernprozesse: Die
Verbraucher gewinnen zumeist erst dann Klarheit über ihre Bedürfnisse und
Präferenzen, wenn sie jener Alternativen ansichtig werden, die ihnen die
Produzenten offerieren; und diese erlangen fortlaufend Einsichten über das, was
offensichtlich gewünscht wird, da es zu kostendeckenden Preisen Absatz findet,
und über das, was sich als nicht bedarfsgerecht erweist, da es unabsetzbar
bleibt.
Als Regelsystem mit negativer Rückkoppelung fordert die
marktwirtschaftliche Ordnung, dass die am Markt gewonnenen Erfahrungen Anlass
sind, die zunächst gültigen Wirtschaftspläne so lange zu korrigieren, bis der
Anlass dazu entfällt, da die Dispositionen der Anbieter und Nachfrager
bestmöglich aufeinander abgestimmt sind. Zur Anreizfunktion des Wettbewerbs
tritt damit seine Koordinierungsfunktion: die Aufgabe, die Marktteilnehmer über
das Ausmaß zu informieren, in dem sie ihre Absichten verwirklichen können, und
sie so lange zur Revision ihrer Strategien und Dispositionen anzuhalten, bis
jeder den für ihn höchstmöglichen Realisierungsgrad seiner Ziele erreicht hat.
Literatur:
Eucken, W. : Die Grundlagen der
Nationalökonomie, Berlin 1940
Eucken, W. : Grundsätze der
Wirtschaftspolitik, Tübingen 1952
Hayek, F.A. v. : Freiburger Studien,
Tübingen 1969
Schumpeter, J. A. : Kapitalismus,
Sozialismus und Demokratie, Bern 1950
Thieme, H. J. : Wirtschaftssysteme,
in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, Bd. 1,
hrsg. v. Bender, D. et al., 5. A., München 1993, S. 1 – 48
Thieme, H. J. : Soziale
Marktwirtschaft, 2. A., München 1994
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