(consolidation) Einzelabschlüsse von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren haben, werden im Konzernabschluss zusammengefasst, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind, z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten.
Umwandlung von kurzfristigen Schulden in längerfristige, z. B. durch Ausgabe einer Anleihe zur Ablösung von Bankkrediten. Bedeutet außerdem: Zusammenfassung von Bilanzpositionen verschiedener einem Konzern angehörender Unternehmen.
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