1.1.weitest.S. jede Form der Verminderung des einer Unternehmung zur Verfügung stehenden Kapitals.
2.1.eigentl.S. Verringerung des Nominalkapitals bei Kapitalgesellschaften. Bei AG: ordentliche, vereinfachte, Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien, z.T. mit Gläubigerschutzbestimmungen. Ggs.: Kapitalerhöhung.