Inhaltsübersicht
I. Problemstellung
II. Funktionen
der Dividendenpolitik
III. Fazit
I. Problemstellung
1. Begriffliches
Im Rahmen der Dividendenpolitik geht es um die optimale
Ausgestaltung von Dividendenzahlungen einer Kapitalgesellschaft im Zeitablauf.
Die Dividendenzahlungen stellen Ausschüttungen von Gewinnteilen an die
Anteilseigner der Gesellschaft dar. Optimal ist eine solche Dividendenpolitik,
die aus Sicht der jeweiligen Anteilseigner zu den für sie höchstmöglichen
Zielerreichungsgraden führt. Auf die hierbei zu beachtenden gesetzlichen
Restriktionen soll im Folgenden nicht weiter eingegangen werden.
2. Mögliche Entscheidungssituationen
Grundsätzlich stellt sich die Frage nach der Herkunft der zur
Ausschüttung vorgesehenen Mittel. Sei Kt der in einem Zeitpunkt t vorhandene Bestand
liquider Mittel unter Einschluss laufender Einzahlungsüberschüsse aus der
unternehmerischen Geschäftstätigkeit und der monetären Konsequenzen von in
Vorperioden bereits beschlossenen Finanzierungsmaßnahmen. Ft sei der durch im Zeitpunkt t initiierte
Finanzierungsmaßnahmen zusätzlich eingehende Mittelbetrag. Ft > 0 bezeichne hierbei Mittelabflüsse durch
Sondertilgungen oder Rückkäufe von Finanzierungstiteln. Mit It als dem in t geplanten Investitionsvolumen und
Dt als der in t vorgesehenen
Dividendenausschüttung muss gelten:
Kt+Ft = It+Dt.
Eine ceteris paribus erfolgende Erhöhung der geplanten
Dividendenzahlung Dt erfordert demnach die
Anpassung mindestens einer weiteren Plangröße. Bei exogen gegebenem Kassenbestand
Kt muss It reduziert und/oder Ft erhöht werden. Damit lässt sich die Bestimmung
der optimalen Dividendenpolitik einer Unternehmung situationsabhängig
grundsätzlich zurückführen auf drei verschiedene Varianten von
Auswahlentscheidungen:
1.
Für gegebenes Investitionsvolumen It und Kt > It ist abzuwägen zwischen
Dividendenausschüttung und Rückkauf von Finanzierungstiteln.
2.
Für gegebenes Investitionsvolumen It und Kt < It ist die Vorteilhaftigkeit einer durch
Ausgabe weiterer Finanzierungstitel finanzierten Dividendenausschüttung zu
beurteilen.
3.
Für gegebene sonstige Finanzierungsmaßnahmen Ft und gegebenes Kt geht es um die Vorteilhaftigkeit einer durch
Investitionsreduktion finanzierten Dividendenausschüttung.
Zur Beantwortung der Frage nach sachgerechter Ausgestaltung
von Dividendenzahlungen ist neben der Charakterisierung des jeweils zugrunde
gelegten Szenarios überdies zu prüfen, welche Funktionen durch unternehmerische
Finanzierungsmaßnahmen im Allgemeinen und die Dividendenpolitik im Speziellen ausgeübt
werden können oder sollen (vgl. generell Breuer, W.
2002).
II. Funktionen der
Dividendenpolitik
1. Pufferfunktion
Am einfachsten lässt sich die Dividendenpolitik im Kontext
des Szenarios 3) diskutieren. Dividendenzahlungen erfüllen hier lediglich eine
gewisse Pufferfunktion: Mittel, die nicht sinnvoll im Unternehmen investiert
werden können, sind auszuschütten, der Restbetrag ist einzubehalten (Gordon, M.
J./Shapiro, E. 1956; Gordon, M. J.
1959; Gordon, M. J.
1962). Einwenden lässt sich sofort, dass grundsätzlich auch durch eine
Anpassung von Ft beliebige Investitionsvolumina finanziert
werden können, ohne dass eine Änderung der Dividendenzahlung erfolgen müsste.
Dieser Gedanke führt zur Diskussion der Szenarien 1) und 2), in denen von
gegebener Mittelverwendung für investive Zwecke ausgegangen wird und nur noch
über die Mittelbeschaffung im Rahmen unternehmerischer
Finanzierungsentscheidungen zu befinden ist.
2. Transformationsfunktion
Eine weitere generelle Aufgabe der Finanzierungspolitik einer
Unternehmung besteht in der Wahrnehmung von Transformationsfunktionen.
Grundsätzlich sollte eine derartige Finanzierungsweise gewählt werden, dass den
Zeit- und Risikopräferenzen der Kapitalgeber sowie ihren Anfangsausstattungen
bestmöglich entsprochen wird. Dieses Ziel wird erreicht durch die Erfüllung von
Fristen-, Risiko- und Losgrößentransformation über Maßnahmen der
Unternehmensfinanzierung (Breuer, W.
1998). In diesem Zusammenhang ist neben den Zahlungsströmen aller übrigen
Finanzierungstitel der auf Beteiligungstitel im Rahmen der Eigenfinanzierung zu
leistende Zahlungsstrom zu bestimmen. Auch unter diesem Aspekt erweist sich die
Dividendenpolitik als Teil der unternehmerischen Finanzierungspolitik.
Problematisch an dieser Sichtweise ist zum einen, dass
operationale und damit für praktische Entscheidungen hilfreiche Handlungsempfehlungen
aus diesem Ansatz kaum hergeleitet werden können und insbesondere die zugrunde
gelegte Präferenzstruktur der Kapitalgeber die Art der optimalen
Finanzierungsweise determiniert. Überdies braucht die Unternehmensfinanzierung
wenigstens dann keinerlei Transformationsfunktionen zu erfüllen, wenn ein
friktionsfreier ( „ vollkommener “ ) Sekundärmarkthandel von Finanzierungstiteln
nach ihrer (Primärmarkt-) Emission möglich ist. In diesem Falle können alle
Kapitalgeber durch Kapitalmarkthandel solche Zahlungsstromstrukturen
realisieren, wie es am besten ihren Präferenzen entspricht, und zwar unabhängig
von der ursprünglich gewählten Art der Unternehmensfinanzierung. Aus dieser
Überlegung ergibt sich unmittelbar die Irrelevanz unternehmerischer Finanzierungsentscheidungen
und damit auch der Dividendenpolitik in den Szenarien 1) und 2) (Miller, M.
H./Modigliani, F. 1961). Unter der Annahme eines friktionsfreien
Kapitalmarkthandels resultiert ferner als adäquater Maßstab für die
Gesamtwohlfahrt aller Kapitalgeber der Marktwert des jeweiligen Unternehmens
und liegt das optimale unternehmerische Investitionsprogramm finanzierungsunabhängig
als marktwertmaximierend fest (Breuer, W.
1997), sodass damit sogar der Ausschluss des Szenarios 3) eine weitere (tiefer
gehende) Begründung erfährt.
Die Irrelevanz der Dividendenpolitik bedeutet nicht, dass
statt Dividendenzahlungen die Gewinnausweise die Wohlfahrtsposition von
Anteilseignern bestimmen (Gewinnthese). In der Tat zählen auch bei Irrelevanz
der Dividendenpolitik für die Anteilseigner vielmehr die ihnen letztlich
zufließenden Ausschüttungen (Dividendenthese). Die Aussage lautet nun aber,
dass Anteilseigner beispielsweise indifferent sind zwischen Ausschüttungen in
Form von Dividenden oder Aktienrückkäufen (Szenario 1)) und dass eine über eine
Kapitalerhöhung gegen Einlagen finanzierte Dividendenerhöhung ebenfalls
keinerlei Wohlfahrtswirkung aus Sicht der Anteilseigner entfaltet (Szenario
2)). Im letztgenannten Fall liegt eine Auswahlentscheidung zwischen Selbstfinanzierung
von Investitionen und deren externer Eigenfinanzierung vor. Hierbei haben die Anteilseigner
bei Unterlassung der extern finanzierten Dividendenzahlung stets die
Möglichkeit, einen Teil ihrer Beteiligungstitel auf dem Sekundärmarkt zu
verkaufen, um auf diese Weise zusätzliche Einzahlungen für Konsumzwecke im
jeweiligen Betrachtungszeitpunkt zu realisieren. Zwar reduziert sich damit ihre
Beteiligungsquote und dementsprechend ihre Anwartschaft auf künftige
Einzahlungsüberschüsse, doch ergäben sich grundsätzlich identische Konsequenzen
für den Fall einer extern eigenfinanzierten Dividendenzahlung. Insofern bezieht
sich die Irrelevanzaussage nicht auf die Irrelevanz von Dividendenzahlungen
schlechthin, sondern lediglich auf die Irrelevanz ihrer zeitlichen Verteilung
über die Lebensdauer einer Unternehmung und die Äquivalenz von Dividenden und
Aktienrückkäufen. In der Tat gilt Entsprechendes sogar bei fremdfinanzierter
Dividendenzahlung, da auch hierdurch für die Anteilseigner (nach Bedienung der
Forderungstitel) in Zukunft geringere Dividendenzahlungen resultieren.
3. Minimierung des Marktwerts von Steuerzahlungen
und Transaktionskosten
Die behauptete Irrelevanz der Dividendenpolitik ist schon
früh als wenig befriedigend und nur schwer mit der Realität vereinbar empfunden
worden. Insofern wurde stets nach weiteren Funktionen unternehmerischer
Dividendenpolitik gesucht, die nicht durch Kapitalmarkthandel substituiert
werden können.
Mangelnde Substitutionsmöglichkeit resultiert dabei schon
dann, wenn man ausschüttungsabhängige Steuern und Transaktionskosten externer
Finanzierungsmaßnahmen in die Überlegungen einbezieht. In einigen Ländern etwa
werden einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften anders besteuert als über
Dividendenzahlungen ausgeschüttete. Andererseits verursachen externe
Finanzierungsmaßnahmen, namentlich Kapitalerhöhungen gegen Einlagen,
zusätzliche Transaktionskosten. Sofern die resultierende Gesamtsteuerbelastung
bei Ausschüttung niedriger als bei Einbehaltung von Gewinnen ist und der
Steuerspareffekt durch zusätzliche Transaktionskosten nicht überkompensiert
wird, böte es sich im Szenario 2) an, durch Kapitalerhöhungen gegen Einlagen
finanzierte Ausschüttungen vorzunehmen. Es liegt dann folglich ein steuerlich
motiviertes Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren vor (Hax, H.
1979).
Bei dergestalt steuerlich dominierter Dividendenpolitik
dürfte man grundsätzlich starke Variationen in den Dividendenzahlungen je nach
unternehmerischer Ertragslage erwarten. Empirische Untersuchungen deuten aber
darauf hin, dass die Dividende pro Aktie von Unternehmungen nach Möglichkeit im
Zeitablauf konstant gehalten wird, auch wenn die Ertragslage von Periode zu
Periode unsystematischen Schwankungen unterworfen ist (Lintner, J.
1956; Aharony,
J./Swary, I. 1980).
4. Informationsübermittlungsfunktion
Ab den 1970er-Jahren erkannte man, dass dem bis dahin
vernachlässigten typischerweise ungleichen (asymmetrischen)
Informationsstand von Unternehmensleitung und Kapitalgebern eine besondere
Bedeutung im Zusammenhang mit der Erklärung unternehmerischer
Finanzierungsmaßnahmen zukommt (Breuer, W.
1999). In der Regel verfügt die Leitung einer Unternehmung über Informationen,
die den externen Kapitalgebern nicht oder jedenfalls nicht kostenlos zur
Verfügung stehen. Unternehmerische Finanzierungsentscheidungen erfüllen in
diesem Zusammenhang nun Funktionen, die nicht einfach durch friktionsfreien
(anonymen) Sekundärmarkthandel von Finanzierungstiteln substituiert werden
können, nämlich die der Informationsübermittlung und Verhaltensbeeinflussung.
Hierbei wurde zum einen der Frage Aufmerksamkeit geschenkt, inwiefern die
Unternehmensleitung ihre Finanzierungsentscheidungen als Signal zur
Übermittlung ihrer besseren Informationen hinsichtlich der unternehmerischen
Ertragskraft nutzen kann. Allgemein spricht man hier von Signalling- und
Screening-Ansätzen (Leland, H.
E./Pyle, D. H. 1977; Ross, S. A.
1977), die bald auch auf den Bereich der Dividendenpolitik übertragen wurden.
Behauptet wird insbesondere, dass die Höhe der von der Unternehmensleitung
festgelegten Dividendenzahlung je Aktie einen Indikator für die in Zukunft
erwarteten unternehmerischen Einzahlungsüberschüsse darstellt. Zukünftig
ertragsstarke Unternehmen werden sich durch entsprechend hohe heutige
Ausschüttungen zu erkennen geben (Bhattacharya,
S. 1979).
Ein genereller Schwachpunkt dieser Ansätze ist, dass sich die
Relevanz der Dividendenpolitik durch eine reine
Informationsübermittlungsfunktion kaum überzeugend begründen lässt (Hartmann-Wendels,
T. 1986). Denn eine erfolgreiche Informationsübermittlung setzt
stets voraus, dass mit verschiedenen Ausgestaltungen der Dividendenpolitik
unterschiedlich hohe Kosten verbunden sind, die verhindern, dass schlechte
Unternehmen die gleiche Dividendenpolitik wie gute Unternehmen verfolgen. Diese
Kosten rühren nun typischerweise aus der Annahme weiterer
Marktunvollkommenheiten, die eine Relevanz der Dividendenpolitik bereits für
den Fall ohne Informationsasymmetrie bedingen. Die Signalisierungsfunktion der
Dividendenpolitik hat aus diesem Grunde prinzipiell bestenfalls derivativen
Charakter. Im sehr prominenten Ansatz von Miller/Rock
(Miller,
/Rock, 1985), zur Informationsübermittlungsfunktion von Dividenden
etwa liegt das Szenario 3) zugrunde: Die Dividendenpolitik ist hier auch schon
bei symmetrischer Informationsverteilung einfach deshalb von Relevanz, weil sie
das Ausmaß der durchführbaren Investitionen bedingt. Die Pufferfunktion der
Dividendenpolitik erweist sich daher im Kontext von Miller/Rock als eigentliche Ursache ihrer Relevanz.
Entsprechende Einwände lassen sich gegen andere
Signalisierungsansätze geltend machen, beispielsweise auch gegen solche, die am
Szenario 1) ansetzen und die Informationsübermittlungsfunktion von
Dividendenzahlungen mit der von Aktienrückkäufen vergleichen (Ofer,
/Thakor, 1987; Persons, J.
C. 1997).
5. Verhaltensbeeinflussungsfunktion
Ungefähr zeitgleich mit der Bedeutung der Frage, wie
Finanzierungsmaßnahmen zur Informationsübermittlung dienen können, erkannte
man, dass unternehmerische Finanzierungsentscheidungen in unterschiedlicher
Weise Anreize für bestimmte Verhaltensweisen der Unternehmensführung schaffen (Jensen, M.
C./Meckling, W. H. 1976; Myers, S. C.
1977). Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass externe Kapitalgeber
nicht in der Lage sind, das Verhalten der Geschäftsführung (kostenlos)
vollständig zu beobachten. Aus der auch in dieser Hinsicht bestehenden
Informationsasymmetrie ergibt sich für das Management einer Unternehmung ein
Verhaltensspielraum, der von diesem im Eigeninteresse und insbesondere auch zu
Lasten externer Kapitalgeber ausgenutzt werden kann.
Wesentlich ist, dass unterschiedliche Formen der Finanzierung
mit verschiedenen Verhaltens(fehl)anreizen für die Unternehmensleitung
einhergehen. Externe Eigenfinanzierung ermöglicht es der Unternehmensleitung
besser als Fremdfinanzierung, Macht- und Wachstumsziele über die Einbehaltung
von Überschüssen zur Durchführung von aus der Sicht externer Kapitalgeber
ineffizienten Investitionen zu verfolgen. Liquide Überschüsse, für die im
Unternehmen keine ertragreichen Verwendungsmöglichkeiten mehr bestehen,
bezeichnet man als Free Cashflow (Jensen, M. C.
1986). Man spricht hier deswegen auch vom so genannten Free-Cashflow-Problem.
Sofern die Dividendenpolitik von den Anteilseignern der Unternehmensleitung
bestimmt werden kann, wären hohe Ausschüttungen festzuschreiben, um auf diese
Weise eine ineffiziente Mittelverwendung durch die Geschäftsführung zu
verhindern. Sollte infolge der hohen Ausschüttung ein Finanzierungsdefizit
entstehen, dann müsste sich die Geschäftsleitung im Rahmen externer
Finanzierungsmaßnahmen erneut Mittel am Kapitalmarkt beschaffen. Im
Zusammenhang mit diesen Beschaffungsmaßnahmen wäre eine glaubwürdige
Vermittlung der Existenz ertragreicher Projekte erforderlich: Gelingt der
Geschäftsführung dieser Nachweis, dann werden die Projekte auch finanziert
werden können. Gelingt der Nachweis hingegen nicht, erhält das Management keine
Verfügungsmacht über möglicherweise ineffizient zu verwendende Mittel (Wagner, F. W.
1987).
Die Erklärung unternehmerischer Dividendenpolitik über einen
Versuch zur Linderung des Free-Cashflow-Problems hat eine Reihe von Schwächen.
Zum einen könnte man das Management auf andere Arten disziplinieren.
Beispielsweise käme eine stärkere Fremdfinanzierung mit dann zwangsläufig
erfolgenden monetären Abflüssen in Form von Zins- und Tilgungsleistungen (Stulz, R. M.
1990) oder eine erfolgsabhängige Managemententlohnung (Dybvig,
P.H./Zender, J.F. 1991) in Betracht. Das Vorschreiben einer
bestimmten Dividendenpolitik erweist sich dann als nicht mehr erforderlich zur
Steuerung des Verhaltens der Geschäftsführung. Eine weitere Alternative zur
zwangsweisen Mittelausschüttung könnte darin bestehen, dass der Nachweis
rentabler Mittelverwendung vor der Entscheidung über die Ausschüttung der
Mittel erbracht werden muss. Auf diese Weise könnten zugleich Transaktionskosten
im Gefolge der sonst gegebenenfalls erforderlichen
Schütt-Aus-Hol-Zurück-Maßnahme eingespart werden. Schließlich wurde für die
ganzen vorangehenden Überlegungen stets unterstellt, die Anteilseigner könnten
die Ausschüttung der liquiden Überschüsse autonom festlegen. Dies widerspricht
insbesondere bei Aktiengesellschaften der Realität. Im Wesentlichen entscheidet
dort die Geschäftsführung über die zur Ausschüttung vorgesehenen Mittel. Dann
aber können die Anteilseigner die Dividendenpolitik schon aus diesem Grunde
nicht als Disziplinierungsinstrument einsetzen, und man bräuchte vielmehr eine
Erklärung dafür, warum sich das Management selbst über die Ausschüttungspolitik
disziplinieren möchte. Möglicherweise können hohe Dividenden hierbei als Signal
für geringe Fehlanreize auf Seiten des Managements hinsichtlich einer
Fehlallokation von Free Cashflow
dienen, sodass hier eine Verquickung von Informationsübermittlungs- und
Verhaltensbeeinflussungsfunktion vorläge (Lang, L. H.
P./Litzenberger, R. 1989). In jedem Fall aber bleibt offen,
inwiefern sich in derartigen Kontexten ein Streben nach stabilen
Dividendensätzen begründen ließe.
6. Minimierung von Wohlfahrtsverlusten aus
beschränkter Kapitalgeberrationalität
Gerade im Zusammenhang mit der unternehmerischen
Dividendenpolitik wurde stets auch auf gewisse Irrationalitäten im
Kapitalgeberverhalten hingewiesen (Weber, K.
1976). Da derartige Argumentationen immer ein wenig willkürlich erscheinen, ist
hier grundsätzlich Vorsicht geboten. Nichtsdestotrotz hat sich aber in den
letzten Jahren doch zumindest eine gewisse theoretische Basis für die Analyse
der Konsequenzen beschränkter Rationalität von Wirtschaftssubjekten entwickelt
(Langer, T.
1999). Auf dieser Grundlage ist auch eine erneute Prüfung adäquater
Dividendenzahlungen von Unternehmungen möglich. Sinnvollerweise nimmt man dazu
an, dass Kapitalgeber beschränkt rational in dem Sinne sind, dass bei ihnen
Verstöße gegen das Bernoulli-Prinzip auftreten können, während das
(professionelle) Management einer Unternehmung nicht mit derartigen
Irrationalitäten zu kämpfen hat. Unter dieser Prämisse kann eine weitere
Funktion der Finanzierungsentscheidung des Managements darin gesehen werden, Wohlfahrtsverluste
aufgrund beschränkter Kapitalgeberrationalität zu minimieren. Ausdruck
beschränkter Rationalität ist es etwa, wenn eine Dividendenzahlung von 1
Geldeinheit nicht in der gleichen Weise beurteilt wird wie eine
Reichtumsmehrung um den gleichen Betrag durch Aktienkurssteigerungen. Man
spricht hier auch vom Vorliegen verschiedener mentaler Konten beim Entscheidungssubjekt. Ebenfalls ein Phänomen
beschränkter Rationalität ist die so genannte Verlustaversion, nach der
empfundene Wohlfahrtsminderungen bei Unterschreitung eines bestimmten
(subjektiven) Referenzpunktes grundsätzlich ausgeprägter als die
korrespondierende Wohlfahrtssteigerung bei einer betragsmäßig gleich großen
Überschreitung des Referenzpunktes sind. Die Referenzpunktlage wiederum mag
abhängig sein von Einzahlungen oder Vermögensbeständen vergangener Zeitpunkte.
Infolge des Führens verschiedener mentaler Konten ist es denkbar, dass eine
Reduktion der Dividendenzahlung als Konsequenz von geringeren laufenden
Überschüssen aufgrund der Unterschreitung des Dividendenreferenzpunktes und der
unterstellten Verlustaversion als sehr nachteilig empfunden wird, während die
durch eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen finanzierte Beibehaltung des
vorherigen Dividendensatzes einen derart starken negativen Wohlfahrtseffekt aus
der Dividendenpolitik vermeidet und zugleich mit nur geringen negativen
Wohlfahrtswirkungen aus der Aktienkursminderung einhergeht, soweit dieser immer
noch oberhalb des Aktienkursreferenzpunktes des betrachteten Entscheiders liegt.
Ferner könnten Erhöhungen der Dividende pro Aktie in
ertragreichen Jahren die nachteilige Konsequenz einer Verschiebung von
Dividendenreferenzpunkten nach oben zur Folge haben, weswegen auf
Dividendensatzerhöhungen seitens des Managements verzichtet werden sollte,
falls nicht eine dauerhaft verbesserte Ertragssituation vorliegt. Insgesamt mag
sich dadurch im vorgestellten Kontext eine gewisse Dividendenkontinuität
begründen lassen. Insofern mögen verhaltenstheoretische Ansätze mit expliziter
Berücksichtigung beschränkter Rationalität von Wirtschaftssubjekten einen
wichtigen Beitrag zur Erklärung optimaler unternehmerischer Dividendenpolitik
leisten. Zu weiteren Überlegungen hierzu siehe Shefrin, H.
M./Statman, M. 1984 und Breuer, W. M./Hartmann,
N. 2003.
Die große Schwäche solcher Ansätze ist nach wie vor in dem
Fehlen einer gesamthaften, in sich geschlossenen Theorie beschränkter
Rationalität zu sehen, in deren Rahmen auch die hierfür maßgeblichen Ursachen,
nämlich kognitive Grenzen (Lipman, B. L.
1990), eine überzeugende Berücksichtigung erfahren und der Eindruck der
Verwendung von Ad-hoc-Argumentationen vermieden wird.
III. Fazit
Alles in allem ist in der finanzierungstheoretischen
Literatur mittlerweile eine ganze Reihe verschiedener Funktionen bekannt, die
durch die unternehmerische Dividendenpolitik zu erbringen sind. Das zentrale
Ziel, auf theoretisch solider Grundlage konkrete, praktisch umsetzbare
Handlungsempfehlungen zur unternehmerischen Dividendenpolitik zu entwickeln,
ist bislang aber – außer im Hinblick auf steuerliche Aspekte – noch nicht
überzeugend erreicht.
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