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Gebietskörperschaften

staatliche Organe als Körperschaften öffentlichen Rechts mit einem räumlich abgegrenzten Hoheitsbereich: Bund einschließlich Lastenausgleichsfonds (Lastenausgleich) und ERP-Sondervermögen , Länder, Gemeinden einschließlich Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände sowie Organisationen ohne Erwerbszweck soweit ihre Mittel überwiegend aus öffentlichen Zuschüssen stammen.

 

 


 

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