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Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

siehe unter Kreditwesengesetz von 1961, zuletzt geändert mit Wirkung vom 1.1.1993, regelt die staatliche Zulassung und Beaufsichtigung der in der Bundesrepublik tätigen Kreditinstitute . Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Berlin, und die Deutsche Bundesbank sind Aufsichtsbehörden. Ziel des G. ist Schutz der Bankgläubiger vor Vermögensverlusten und Mißständen im Kreditgewerbe vorzubeugen und entgegenzutreten. Z.Z. wird über eine weitere Anpassung des G. beraten. Siehe auch Bankenaufsicht.

 

 


 

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Gesetz abnehmenden Ertragszuwachses
 
Gesetz der abnehmenden Grenzrate der Substitution bzw. technischen Substitution