Inhaltsübersicht
I. Bezugsgrößen
als Begriff des internen Rechnungswesens
II. Bedeutung
für die Kosten- und Erlösrechnung
III. Anwendung
von Bezugsgrößen in unterschiedlichen Kostenrechnungssystemen
IV. Bezugsgrößen
als Elemente der Leistungsrechnung
I. Bezugsgrößen als Begriff
des internen Rechnungswesens
Bezugsgrößen stehen
im internen Rechnungswesen für planungs- und abrechnungstechnisch bedeutsame
Kostenbestimmungsfaktoren. Während die traditionelle Kostenrechnung und
allgemein die moderne Plankostenrechnung den Terminus Bezugsgröße verwendet,
existiert in der Relativen
Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung auch der Begriff des Bezugsobjekts. In der Prozesskostenrechnung
werden die entsprechenden Maßgrößen, in Anlehnung an die \'Cost Driver\' des
ursprünglichen amerikanischen Activity Based Costing, Kostentreiber genannt.
Bezugsgrößen treten als Istbezugsgrößen oder Planbezugsgrößen
auf. Ihre materielle Ausprägung finden sie als physisch messbare Größen (z.B.
Leistungsdauer, Materialgewicht oder Transportentfernung) oder als Wertgrößen.
Werden mehrere Bezugsgrößen verwendet oder lassen sich Bezugsgrößen weiter
untergliedern, erfolgt die Bildung von Bezugsgrößensystemen bzw.
Bezugsgrößenhierarchien.
Bezugsgrößen prägen als Komponente der Kostenplanung
und Kostenkontrolle
sowie der Kostenverrechnung und -kalkulation das jeweilige Kostenrechnungssystem.
Deshalb ist es zweckmäßig, sie differenziert nach bedeutsamen
Kostenrechnungssystemen, die den Möglichkeitsraum unterschiedlichster Kostenrechnungslösungen
der Unternehmenspraxis bilden, zu betrachten. Des Weiteren sind Bezugsgrößen
Elemente der das Mengen- und Zeitengerüst der Unternehmung abbildenden Leistungsrechnung.
II. Bedeutung für die
Kosten- und Erlösrechnung
1. Kostentheoretische
Fundierung
Bezugsgrößen sind Kosteneinflussgrößen
und damit exogene Variablen von Kostenfunktionen. Die kostenrechnerisch in der
Regel auf die Beschäftigung abstellende Verwendung von Bezugsgrößen kann damit
auf die umfassenden Analysen der Beziehungen zwischen Inputfaktoren – also den
Kostengütern – und Ausbringungsmenge im Rahmen der Produktions- und Kostentheorie
zurückgreifen (vgl. Küpper, H.-U.
1992, S. 40 ff.).
Das unterschiedliche Verhalten einzelner Kostengüter
gegenüber Veränderungen der Bezugsgröße führt zur Unterscheidung von
Kostenkategorien (vgl. Hummel,
S./Männel, W. 1986, S. 96 ff.). Insbesondere werden Kosten
nach ihrer Anpassung in variable und fixe Kosten unterteilt, wobei die
variablen Kosten weiter in unterproportional, proportional und überproportional
steigende Kosten unterschieden werden und fixe Kosten als absolut fixe oder bei
Anpassung in bestimmten Quanten auch als sprungfixe Kosten auftreten können.
Die Kostentheorie erklärt ebenfalls mit Referenz auf die Bezugsgröße Phänomene
wie Residualkosten oder Kostenremanenz.
2. Bezugsgrößen
in den Teilgebieten der Kostenrechnung
Der Begriff der Bezugsgröße findet sich gelegentlich als
Bestimmungsgröße in der Kostenartenrechnung,
wenn etwa kalkulatorische Zinskosten auf die Kapitalbindung bezogen werden. Mit
Referenz auf die Bezugsgröße erfolgt die Bildung kostensystemspezifischer
Kostenkategorien.
In der Kostenstellenrechnung
grenzen Bezugsgrößen als Einteilungskriterium
der Kostenstellen sowohl Verantwortungsbereiche als auch
abrechnungstechnisch bedeutsame Beziehungen zu den Produkten ab. In den
einzelnen Kostenstellen werden Kosten mittels einer oder mehrerer
kostenstellenspezifischer Bezugsgrößen geplant. Im Falle einer aussagekräftigen
Spaltung fixer und variabler Kosten lassen sich über die Ist-Bezugsgröße
Sollkosten für einen Plan-Soll-Ist-Vergleich ermitteln. Schließlich werden für
die Kostenstelle zu Kalkulationszwecken Verrechnungssätze aus der Relation von
Kostenstellenkosten und Bezugsgrößenwert gebildet.
Im Rahmen der Kostenträgerrechnung
sind im Falle von Zuschlagssatzkalkulationen die Produkteinzelkosten
Bezugsgrößen für die Verrechnung der Kosten bestimmter Kostenstellenbereiche.
Im Rahmen der Divisionskalkulation in unterschiedlichen Erscheinungsformen
dienen die Kostenträgermenge allein und im Falle der
Äquivalenzziffernkalkulation zusammen mit bestimmten Produkteigenschaften als
Bezugsgrößen für die kostenträgerspezifische Zuordnung von Kostenstellenkosten.
Die Verrechnungssatzkalkulation (auch Bezugsgrößenkalkulation) bewertet die
Bezugsgrößen mit Verrechnungssätzen.
Bezugsgrößen unterstützen in der Erlösrechnung auch die
Planung und Kontrolle der Erlöse auf der Erlösträgerebene (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 126). In der
Betriebsergebnisrechnung können nur solche Ergebnisobjekte (Bezugsobjekte)
differenziert betrachtet werden, für die sowohl Kosten als auch Erlöse
leistungsbezogen zuzuordnen sind.
3. Kostencontrolling
und Kostenmanagement
Das Produktionscontrolling
kann nur mittels der Bezugsgrößen Abweichungen von der geplanten effizienten
Leistungserstellung als Verbrauchsabweichungen in einzelnen Kostenstellen
verursachungsgerecht zuordnen und differenziert analysieren (vgl. Glaser, H.
1992, S.476 ff.). Eine konsistente betriebliche Kosten- und damit
Ergebnisplanung als Aufgabe des Controllings muss auf dem mit Bezugsgrößen
erfassten Mengen- und Zeitengerüst des gesamten betrieblichen
Leistungsprozesses einschließlich des innerbetrieblichen Leistungstransfers
beruhen. Die Kostenverrechnung mittels Bezugsgrößen bildet eine Grundlage für
das differenzierte Herstellkosten-Controlling und Ergebniscontrolling.
Geht es dem Kostencontrolling um die Einhaltung der
bestehenden Relation von Bezugsgröße und Kostenvolumen, versucht das Kosten- und
Erlösmanagement diese gemäß der Ziele des Kostenmanagements
nachhaltig zu verändern. Die am Leistungsprozess ansetzende systematische
Beeinflussung von Kostenniveau, Kostenstruktur und Kostenverhalten greift dabei
nicht nur am Volumen der jeweiligen Bezugsgröße an, sondern zielt auch auf
deren Kostenwirkung durch strukturelle Verbesserung der Leistungsbedingungen im
Sinne einer Veränderung der Kostenfunktion ab.
III. Anwendung
von Bezugsgrößen in unterschiedlichen Kostenrechnungssystemen
1. Grenzplankostenrechnung
a) Begriff,
Funktionalität und Aussagekraft von Bezugsgrößen
Die Grenzplankostenrechnung
beruht auf der Verwendung von Bezugsgrößen
als Grundlage der Kostenplanung
und Kostenkontrolle.
Gegenüber der Berücksichtigung mehrerer unabhängiger Variablen in multiplen
linearen Einflussgrößenfunktionen in der weiterentwickelten Betriebsplankostenrechnung
(vgl. Laßmann, G.
1992, S. 300 ff.) fokussiert diese Rechnung auf die Beschäftigung als
Hauptkosteneinflussgröße. Dabei sind Bezugsgrößen zunächst Maßgrößen der Kostenverursachung,
die weiter in direkte und indirekte Bezugsgrößen (vgl. Kilger, W.
1993, S. 315 f.) unterteilt werden: Direkte Bezugsgrößen sind
quantitative, die Leistungen der Kostenstelle abbildende Maßgrößen der
Kostenverursachung; indirekte Bezugsgrößen (auch Verrechnungsbezugsgrößen)
ziehen Hilfsgrößen wie direkte Bezugsgrößen anderer Kostenstellen,
Kostenartenbeträge oder aus dem Umsatz abgeleitete Größen heran.
Bezugsgrößen dienen im Falle einfacher Funktionalität nur der
Kontrollfunktion als verursachungsgerechter Maßstab für die Kostenentstehung
einer Kostenstelle, während sie im Falle doppelter Funktionalität gleichzeitig
auch durch eine direkte Beziehung zu den Kostenträgern die Kalkulationsfunktion
unterstützen (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005, S. 668). Bezugsgrößen ermöglichen
überdies eine planmäßig-analytische
Spaltung der Kosten in variable und fixe Kosten in der Kostenstelle. Dies
erlaubt, für unterschiedliche Beschäftigungsgrade Sollkosten für das
Kostenstellencontrolling zu bestimmen. Ist die Bezugsgröße gleichzeitig auch
eine Kalkulationsbezugsgröße, können die variablen Kostenstellenkosten über die
Bewertung mit einem Kostensatz leistungsgerecht entweder an andere Kostenstellen
oder an Kostenträger verrechnet werden. Eine solche Produktkalkulation
unterstützt das kostenträgerbezogene Controlling durch einen
Herstellkosten-Soll-Ist-Vergleich (vgl. Müller, H.
1992, S. 397 ff.) und bietet eine Grundlage für kostenträgerbezogene
Entscheidungen. Die Unternehmenspraxis verlangt auch vollkostenrechnerische
Selbstkostenkalkulationen, in denen den Bezugsgrößen die Aufgabe der
Fixkostenproportionalisierung zukommt.
Die strengen Anforderungen der doppelten Funktionalität der
Bezugsgrößen werden quasi nur in Hauptkostenstellen direkter Fertigungsbereiche etwa durch
-
Fertigungsminuten,
-
Materialgewicht oder
-
Rüstminuten
erfüllt. Für Hauptkostenstellen außerhalb des Fertigungsbereichs lassen sich noch direkte
Bezugsgrößen wie
-
Anzahl von Bestellungen,
-
Anzahl von Kundenaufträgen oder
-
Anzahl von Produkttests
finden, die zwar die Kostenverursachung erklären, aber keinen
unmittelbaren Kostenträgerbezug mehr aufweisen. Sollen die Kostenträger mit
diesen Kosten bewertet werden, muss auf Verrechnungsbezugsgrößen ausgewichen
werden. In vielen Hilfskostenstellen außerhalb der Fertigung ist die Leistung
kaum quantifizierbar oder die exakte Erfassung von Istbezugsgrößen nicht
wirtschaftlich. Um dennoch Anhaltspunkte für die Kostenplanung und -kontrolle
zu erhalten, können hilfsweise indirekte Bezugsgrößen Anwendung finden, doch
sollte deren Anwendung aus Genauigkeitsgründen auf ein Mindestmaß beschränkt
bleiben (vgl. Kilger, W.
1993, S. 315 f.).
b) Auswahl,
Planung und Kontrolle von Bezugsgrößen
Die Bezugsgrößenwahl muss aus einer Vielfalt von
Kosteneinflussgrößen im Rahmen einer Analyse der funktionalen oder dispositiven
Beziehungen von Leistungsprozessen und Kostengüterverbräuchen besonders
erklärungskräftige Bezugsgrößen mit doppelter Funktionalität bestimmen.
Die Planbezugsgröße als numerischer Wert einer Bezugsgröße
kann mit Hilfe der Kapazitätsplanung und gegebenenfalls mit Hilfe der
Engpassplanung bestimmt werden (vgl. Kilger, W.
1993, S. 335 ff.). Istbezugsgrößen als Grundlage des Soll-Ist-Vergleichs
können im Falle direkter Bezugsgrößen je nach Art der Bezugsgröße durch direkte
Messung im Leistungserstellungsprozess (z.B. Maschinenstunden) erfasst oder
ersatzweise in Hilfskostenstellen nur retrograd bestimmt werden. Für indirekte
Bezugsgrößen erfolgt eine Ableitung aus den Ist-Bezugsgrößen anderer
Kostenstellen, aus Kostenartenbeträgen oder aus dem Umsatz (vgl. Kilger, W.
1993, S. 599). Bezugsgrößen lassen sich prinzipiell zu
Überprüfungszwecken, etwa der Kostenidentität zwischen Kostenstellenrechnung
und Kostenträgerrechnung auch retrograd erfassen, indem aus der realisierten
Erzeugnismenge die Bezugsgröße abgeleitet wird (vgl. Kilger, W.
1993, S. 627 ff.).
2. Prozesskostenrechnung
a) Begriff,
Funktionalität und Aussagekraft von Kostentreibern
Das amerikanische Activity Based Costing nach Cooper/Kaplan
(vgl. Cooper, R.
1988) entwickelte sich aus dem Bestreben, auch zunehmend bedeutsame nicht produktvolumenabhängige
Kosteneinflussfaktoren abzubilden. Die Anzahl von Prozessen als
Bezugsgrößen verwendet zwar auch die Grenzplankostenrechnung, doch wird hier
systematisch eine weitere Rechenebene zwischen Kostenstellen und Kostenträger
eingezogen. Die strengen verursachungsorientierten Kostenzurechnungsprinzipien
der Teilkostenrechnungen werden durch ein Prinzip der Ressourceninanspruchnahme (Resource Consumption (vgl. Cooper,
R./Kaplan, R.S. 1991, S. 275) abgelöst. Beidem folgt die
deutsche Prozesskostenrechnung.
Unter Kostentreibern sind hier „ sowohl Meßgrößen für die Kostenverursachung
oder besser die Ressourceninanspruchnahme als auch Meßgrößen für den
Leistungsoutput “ zu verstehen (vgl. Horváth,
P./Mayer, R. 1993, S. 18). Die Kostentreiber, wie z.B.
-
Anzahl Neuteile,
-
Anzahl Bestellungen,
-
Anzahl Fertigungsaufträge,
-
Anzahl Auftragspositionen oder
-
Anzahl Abrechnungen
verkörpern eine unmittelbare Maßgröße für die Anzahl der
Durchführung von Hauptprozessen. Sie können etwa auftrags- oder
komplexitätsbezogen sein oder gänzlich nicht wertschöpfende Prozesse erklären.
Kostentreiber ordnen die Prozessstruktur der Unternehmung, indem mehrere Teilprozesse, die mit ihren
Prozessgrößen einem gemeinsamen Kostentreiber folgen, zu Hauptprozessen
gebündelt werden (vgl. Horváth,
P./Mayer, R. 1993, S. 20 f.). Dadurch bleiben die zu
verfolgenden Kosteneinflussgrößen überschaubar, die Kalkulation mit produktvolumenbezogenen
Kostentreibern bläht sich weniger auf. Allerdings wird eine Kostenträgerstückrechnung, die über die
bisherige Einsatzmöglichkeit der Bezugsgrößen der Grenzplankostenrechnung
hinausgeht, trotz Leistungsbezugs zwingend vollkostenrechnerisch. Dies gilt
besonders, wenn außer den leistungsmengeninduzierten auch
leistungsmengenneutrale Kosten verrechnet werden. Deshalb decken Kostentreiber
eher längerfristig wirksame
Kostenzusammenhänge auf und unterstützen besonders das Prozesskostenmanagement.
Bildet man Prozesskostensätze nicht durch Aufteilung der Prozesskosten auf die
Anzahl der Prozesse nach der Istgröße, sondern nach der theoretisch verfügbaren
Kapazität, zeigen die nicht verrechneten Prozesskosten die Leerkosten auf (vgl. Kaplan,
R.S./Cooper, R. 1997, S. 116 ff.).
b) Auswahl,
Planung und Kontrolle von Kostentreibern
Die Identifikation der Kostentreiber folgt in der Regel einer
umfassenden Analyse des Tätigkeitsspektrums in den Kostenstellen. Ein Kriterium
bildet der Umfang der erklärten Tätigkeiten und des Kostenvolumens.
Anschließend werden mit Hilfe der Kostentreiber die Prozesse in Teil- und
Hauptprozesse systematisiert. Diese strukturbildenden Schritte führt die Praxis
in der Regel einmalig durch und überprüft sie in größeren Abständen sowie bei
Veränderungen. Die Planung und Erfassung der Prozessmengen erfolgt unterjährig
auf Kostentreiberebene mit der Unterstellung konstant zusammengesetzter
Hauptprozesse. Die Plangrößen und Istgrößen der Teilprozesse lassen sich zur
Vermeidung einer umfänglichen Leistungserfassung näherungsweise aus der
Auflösung der Hauptprozesse ermitteln.
3. Relative
Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung
a) Begriff,
Funktionalität und Aussagekraft von Bezugsobjekten
Der Entwicklungslinie von der Grenzplankostenrechnung zur
Prozesskostenrechnung entgegengerichtet ist die Relative
Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung von Riebel. Sie versteht
sich als eine streng entscheidungsorientierte Rechnung. An die Stelle jeglicher
Verrechnungsprozedur tritt die Speicherung der Kosten in einer umfassenden
Grundrechnung. Die Grundrechnung ist als Gegenüberstellung von Kostenkategorien
und Bezugsgrößen in einer Matrix vorzustellen (vgl. hierzu Riebel, P.
1994, S. 149 ff.). Allerdings will auch die relative Einzelkostenrechnung
eine umfassende Entscheidungsunterstützung über die Berücksichtigung der
Beschäftigung als Kosteneinflussgröße hinaus durch mehrstufige und
mehrdimensionale Auswertungsrechnungen sicherstellen (vgl. Riebel, P.
1994, S. 176 ff.).
Als Bezugsgröße
gilt „ eine qualitativ, quantitativ und/oder zeitlich abgegrenzte Größe, der
bestimmte Kosten, Erlöse, Mengenverbräuche gegenübergestellt oder zugeordnet
werden “ (vgl. Riebel, P.
1994, S. 759). Zur Abgrenzung von der Grenzplankostenrechnung verwendet
Riebel später den Begriff des Bezugsobjektes (vgl. Riebel, P.
1994, S. 603). Das einzelne Bezugsobjekt bildet den Referenzpunkt für die
Differenzierung von Einzel- und Gemeinkosten. Nur ein solcher Kostenbetrag, der
einem Objekt eindeutig nach dem Identitätsprinzip
zugerechnet werden kann, gilt als Einzelkosten. Ist er mit einem weiteren
Objekt gemeinsam verbunden, handelt es sich um Gemeinkosten. Betrachtet man
aber mehrere Objekte zusammen, ist der Kostenbetrag möglicherweise diesen
wiederum als Einzelkosten zuzuordnen. Über die Bezugsobjekthierarchie der
Kostenstellen oder Kostenträger werden Einzelkosten in ihrer sachlichen und
zeitlichen Dimension relativ.
Die Bezugsobjekthierarchien für die Kostenerfassung und
-auswertung sind mehrstufig und mehrdimensional, wie etwa in einer
Absatzsegmentrechnung (vgl. Köhler, G.
1992, S. 843) mit Verdichtungen und Analysen von auftragsbezogenen Kosten
und Erlösen hinsichtlich Produkt-, Kunden- und Vertriebsgebiet (siehe Abb. 1).
Abb. 1: Mehrstufige und mehrdimensionale Bezugsobjekthierarchie
b) Implementierung
von Bezugsobjekthierarchien
Die Systematik der Bezugsgrößen ist im Konzept der
Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung frei wählbar. Sie muss nur den
Anforderungen an die Auswertungsrechnung folgen, obgleich die Grundrechnung
zweckneutral bleibt. Der Aufbau der Bezugsobjekthierarchien
determiniert die Auswertung der Deckungsbeitragsstrukturen. Erst seit der
Entwicklung relationaler Datenbanken gilt die Einzelkosten- und
Deckungsbeitragsrechnung mit ihren hohen Datenverarbeitungsanforderungen aus
der Verknüpfung von Kosteninformationen und Bezugsobjekthierarchien als
realisierbar.
IV. Bezugsgrößen
als Elemente der Leistungsrechnung
Bezugsgrößen treten überwiegend als nicht finanzielle
Maßgrößen für die Leistungen der Kostenstelle auf. Sie beschreiben das Zeiten-
und Mengengerüst der Unternehmenstätigkeit und drücken die Leistungsfähigkeit
(Kapazität) und die Leistungsabgabe (Performance) in den Kostenstellen aus.
Gegenüber Kosteninformationen bieten direkt messbare Leistungsdaten Vorteile
kurzfristiger bis hin zur schicht- oder gar stundenbezogener Erfassung, hoher
Aktualität und Akzeptanz der Betroffenen. Mit zunehmender Automation von
Fertigung und EDV-Unterstützung dispositiver und administrativer Prozesse fallen
immer mehr Leistungsdaten in der Unternehmung an, die trotz prinzipieller
Eignung als Bezugsgrößen für die Berücksichtigung in der Kostenrechnung bereits
zu differenziert sind. Sie liefern aber in einer Leistungsrechnung (vgl. Pampel, J.R
1996, S. 76 ff.) wertvolle Informationen für das Performance Measurement,
verstanden als mehrdimensionale Bündelung monetärer und nicht monetärer
Leistungsmaßgrößen auf allen Unternehmensebenen.
Literatur:
Cooper, Robin : The Rise
of Activity-Based Costing – Part One: What is an Activity-Based Cost System?,
in: Journal of Cost Management for the Manufacturing Industry, Jg. 2,
Sommer/1988, S. 45 – 54
Cooper, Robin/Kaplan,
Robert S. : The Design of Cost Management Systems, Boston, Mass. 1991
Ewert, Ralf/Wagenhofer,
Alfred : Interne Unternehmensrechnung, Berlin et al., 6. A., 2005
Glaser, Horst :
Kostenkontrolle durch Abweichungsanalyse, in: Handbuch Kostenrechnung, hrsg. v.
Männel, Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 476 – 485
Horváth, Péter/Mayer,
Reinhold : Prozeßkostenrechnung – Konzeption und Entwicklungen, in: KRP, Jg.
37, Sonderheft 2/93/1993, S. 15 – 18
Hummel, Siegfried/Männel,
Wolfgang : Kostenrechnung, Bd. 1, Grundlagen, Aufbau und Anwendung, Wiesbaden,
4. A., 1986
Kaplan, Robert
S./Cooper, Robin : Cost & Effect. Using Integrated Cost Systems to Drive
Profitability and Performance, Boston, Mass. 1997
Kilger, Wolfgang : Flexible
Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 10. A., 1993
Köhler, Gert :
Kosteninformationen für Marketing-Entscheidungen (Marketing-Accounting), in:
Handbuch Kostenrechnung, hrsg. v. Männel, Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 837 – 857
Küpper, Hans-Ulrich :
Theoretische Grundlagen der Kostenrechnung, in: Handbuch Kostenrechnung, hrsg.
v. Männel, Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 38 – 53
Laßmann, Gert :
Betriebsplankosten- und Betriebsplanerfolgsrechnung, in: Handbuch
Kostenrechnung, hrsg. v. Männel, Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 300 – 319
Müller, Heinrich :
Prozesskonforme Grenzplankostenrechnung. Stand, Nutzanwendungen, Tendenzen,
Wiesbaden 1992
Pampel, Jochen R. :
Kennzahlen zur Steigerung der Anlageneffektivität, in: KRP, Jg. 40, Sonderheft
1/99/1996, S. 71 – 81
Riebel, Paul :
Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung. Grundfragen einer markt- und
entscheidungsorientierten Unternehmensrechnung, Wiesbaden et al., 7. A., 1994
Schweitzer,
Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München,
8. A., 2003
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