Inhaltsübersicht
I. Entwicklung
und Bedeutung des Welthandels
II. Grundzüge
des Außenhandels
III. Bestimmungsfaktoren
für den Außenhandel
IV. Risikomanagement
im Außenhandel
I. Entwicklung und
Bedeutung des Welthandels
1. Welthandelsstrukturen
Ein historischer Rückblick der Entwicklung des Welthandels
lässt nach einer langen Phase der Desintegration nach dem Zweiten Weltkrieg
einen starken Anstieg von Außenhandelsaktivitäten – gemessen an den Exporten –
erkennen. Der gesamte Welthandel betrug im Jahre 2004 8.800 Mrd. Dollar
gegenüber 23 Mrd. Dollar 1938, 109 Mrd. Dollar 1958 und 2.8334 Mrd. Dollar im
Jahre 1988 (WT0, 2005).
Der Welthandel umfasst dabei den Handel zwischen selbstständigen Staaten,
sodass der EU-interne Handel (Intra-EU-Handel) im Gegensatz zum US-Binnenhandel
dem Welthandel zugerechnet wird (Koch, E.
1992).
Der größte Exportanteil entfiel im Jahre 2004 mit 10,0% auf
Deutschland, gefolgt von den USA mit einem Anteil von 9,0% und China von 6,5%.
Auf Rang 4 folgte Japan (6,2%), das erstmals von China überholt wurde.
Die großen Handelsströme sind in Abb. 1 dargestellt. Der relativ höchste Anstieg des Warenaustauschs
bis zum Jahre 2008 wird zwischen (West-)Europa und Asien erwartet. Die absolut
größte Bedeutung hatte bereits im Jahre 2004 der Warenaustausch zwischen Asien
(als Exporteur) und Nordamerika. Bis zum Jahre 2008 wird ein weiterer Anstieg
um rund 30% erwartet.
Abb. 1: Die großen Handelsströme – Weltweiter Warenaustausch
2004 und 2008 (Schätzung) in Mrd. Euro (Quelle: Global Insight Trade Datenbank)
Innerhalb der regionalen Wirtschaftsblöcke, so in der
EU/EFTA, hat sich der Warenhandelsaustausch in den letzten Jahren wesentlich
verstärkt. So wurden innerhalb der EU-15 im Jahre 2003 rund 62% der gesamten
EU-Ausfuhren abgewickelt. Dabei entfiel auf Portugal der höchste
Intra-EU-Exportanteil mit 79%; Deutschland wickelte rund 56% seines
Exportvolumens EU-15-intern ab. Mit Ausnahme von Griechenland lag der
Intra-EU-Anteil am gesamten Export der EU-15-Staaten jeweils über 50% (EUROSTAT, 2005).
2. Der deutsche Außenhandel
Deutschland zählt zu den größten Exporteuren der Welt. Die
hohen Exportquoten (gemessen am BiP) unterstreichen zugleich die überragende
Bedeutung des Außenhandels für die deutsche Wirtschaft. Für viele Unternehmen
stellt die Außenhandelstätigkeit eine wesentliche Ertragskomponente dar. So lag
der Exportanteil am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2004 bei rund 33% (Statistisches
Bundesamt, 2005). Mit der starken Exporttätigkeit Deutschlands geht
eine Abhängigkeit vom Ausland einher. So verdeutlicht die dominante Rolle des
Exports die bestehende Sensibilität der deutschen Konjunktur für die
Entwicklung der Auslandsmärkte.
Obwohl Deutschland ein eher rohstoffarmes Land ist, wird der
Hauptanteil des Außenhandels mit Unternehmen aus Ländern abgewickelt, die durch
eine ähnliche Wirtschaftsstruktur gekennzeichnet sind. Haupthandelsländer sind
Industrieländer und dabei wiederum Länder der EU. Neben dem Intra-EU-Handel
(56%) fällt dem Handel mit den benachbarten EFTA-Staaten mit rd. 5% eine
bedeutende Rolle zu. Die drittgrößte Ländergruppe bildeten (2003) die mittel-
und osteuropäischen Staaten mit knapp 14%.
II. Grundzüge des
Außenhandels
1. Begriffliche Abgrenzungen
Außenhandel im funktionalen Sinne umfasst alle
betriebswirtschaftlichen Aktivitäten bei der Unterhaltung von wirtschaftlichen
Beziehungen zum Ausland auf der Grundlage des Zoll- und Staatsgrenzen
überschreitenden Güterverkehrs. Außenhandel aus institutioneller Sichtweise
umfasst die Gesamtheit der Handelsbetriebe, deren wirtschaftliches
Kernbetätigungsfeld im Bereich des funktionalen Außenhandels liegt. Diese
Branche ist hauptsächlich als Großhandel strukturiert, was sich auch in der
Verbandsbezeichnung »Bundesverband des
Deutschen Groß- und Außenhandels e.V.« und in der Berufsbezeichnung »Groß- und Außenhandelskaufmann«
widerspiegelt (Zentes, J.
1992a). Außenhandel kann weiterhin in direkten
und indirekten Außenhandel
unterschieden werden. Entscheidend für die Abgrenzung ist die Frage, ob bei dem
Außenhandel ein inländischer Zwischenhändler eingeschaltet wird. Der direkte
Außenhandel setzt eine unmittelbare, geschäftlich-vertragliche Beziehung
zwischen dem inländischen und dem ausländischen Geschäftspartner voraus,
während beim indirekten Außenhandel Personen oder Institutionen als
selbstständige Distributionsstufe im Inland zwischengeschaltet werden (Altmann, J.
2001) und Eigentum an den gehandelten Güter erwerben.
Betrachtet man die Abgrenzung unter strategischen
Gesichtspunkten, so ist die Entscheidung zwischen den alternativen
Vertriebsformen Ausdruck unterschiedlicher Betätigungsformen bezüglich der
gewünschten Kundennähe. Die Entscheidung über die geeignete Vertriebsform im
Auslandsgeschäft wird dabei von verschiedenen Einflussfaktoren geprägt. Die
indirekte Handelsform bietet sich besonders für mittelständische Unternehmen
an, die keine speziellen Kenntnisse über die Auslandsmärkte haben, ein nur
geringes Außenhandelsvolumen ausweisen, über kein entsprechendes
Auslandsvertriebsnetz verfügen und das Risiko des Auslandsgeschäftes verringern
möchten. Nachteilig wirken sich die hohen Kosten der indirekten Vertriebsform
aus, die durch die Einschaltung des Zwischenhändlers bedingt sind (Jahrmann,
F.-U. 2004). Aus dem Blickwinkel der Unternehmensentwicklung stellt
der indirekte Außenhandel häufig die Vorstufe zum Aufbau einer eigenen
Exportabteilung dar.
Auch im Bereich der Abwicklungstechnik und in risikomäßiger
Hinsicht sind die Außenhandelsgeschäfte im Vergleich zu den
Binnenhandelstransaktionen durch Besonderheiten gekennzeichnet, die für das Marketing
Relevanz besitzen. Bei der Ausrichtung internationaler Marketingaktivitäten
sind die Unterschiede der nationalen Währungssysteme, die in erhöhten
Währungsrisiken zum Ausdruck kommen, die Existenz handelspolitischer Schranken,
unterschiedliche nationale politische Systeme und Rechtssysteme sowie
unterschiedliche Mentalitäten zu berücksichtigen (Zentes,
J./Swoboda, B. 2001).
Seit Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993
gilt der Handel mit einem anderen EU-Land nicht mehr als Außenhandel, sondern
als Binnenhandel. Folgerichtig werden das Verbringen von Waren von einem Mitgliedsstaat
in einen anderen nicht als Ausfuhr, sondern als Versendung und die Einfuhr als Eingang
bezeichnet.
2. Formen des Außenhandels
a) Grundformen
Zu den Grundformen des Außenhandels zählen der Export, der
Import und der Transithandel. Unter Export
versteht man die grenzüberschreitende Bereitstellung von wirtschaftlichen
Leistungen an das Ausland (Jahrmann, F.-U.
2004, S. 49). Der Import umfasst den
Transfer von Sachgütern oder Dienstleistungen aus dem Ausland in das Inland.
Export und Import können ebenfalls in direkter und indirekter Form auftreten.
Beim Transithandel
werden wirtschaftliche Leistungen – i.d.R. begrenzt auf den Warenverkehr –
zwischen zwei unterschiedlichen Auslandsmärkten durch einen Handelsbetrieb
(Transithändler) mit Sitz in einem dritten Land vermittelt. Die Ware wird von
dem Transithändler auf einem Auslandsmarkt beschafft, um sie anschließend auf
einem anderen Auslandsmarkt wieder abzusetzen. Die Ware wird dabei i.d.R. nicht
zollrechtlich zur Einfuhr in das Land des Transithändlers abgefertigt, sodass
die Ware nicht in den freien Warenverkehr gelangt. Diese Tatsache schließt
allerdings nicht den Transport der Ware unter Zollverschluss und die Lagerung
und Manipulation der Ware in einer zollfreien Zone des Transithandellandes aus.
Je nach Sitz des Transithändlers wird in aktiven und passiven
Transithandel unterschieden (Deutsche
Bank, 1998). Aktiver
Transithandel umfasst die Abwicklung eines Transithandelsgeschäftes
zwischen einem gebietsansässigen Transithändler und Gebietsfremden; der Sitz
des Transithändlers befindet sich im Inland. Beim passiven Transithandel dagegen verkauft ein gebietsfremder
Transithändler ausländische Ware an einen Gebietsansässigen bzw. die im Inland
produzierte Ware wird über einen ausländischen Transithändler an Abnehmer in
Drittländer weitergeleitet. Die Bezeichnungen sind entsprechend passive
Transiteinfuhr und passive Transitausfuhr. Sowohl beim aktiven als auch beim
passiven Transithandel verläuft der physische Warenfluss i.d.R. direkt vom
Verkäufer zum Käufer.
Bei dem gebrochenen
Transithandel folgt der physische Warenfluss dem dispositiven Warenfluss.
Die Ware wird über den Transithändler transportiert, sodass zwischen dem
eigentlichen Käufer und Verkäufer Anonymität bestehen bleibt. Häufig wird die
Ware beim Zwischenhändler umverpackt, neu sortiert o.Ä., was auch als
Manipulation bezeichnet wird. Die Manipulation wird i.d.R. in Freihäfen
vorgenommen, welche den Vorteil geringerer Formalitäten und damit Zeit- und
Kostenersparnisse bieten. Transithandelsgeschäfte werden vielfach von
Außenhandelsunternehmen betrieben, die im Export- und Importgeschäft aktiv sind
und aufgrund ihrer Erfahrung über ausreichende Auslandsmarktkenntnisse
verfügen. Der Sitz des Transithändlers ist meistens an internationalen
Handelsplätzen vorzufinden. Transithandelsgeschäfte sind besonders dann
erforderlich, wenn ein Direkthandel aus politischen Gründen mit einem
bestimmten Drittland nicht möglich ist oder zollpolitische Maßnahmen diesem
entgegenstehen. Der Transithändler muss daher über die wirtschaftlichen und
rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder genauestens informiert sein.
b) Sonderformen
Neben den bereits erläuterten Grundformen direkter und
indirekter Außenhandelsbeziehungen lässt sich eine Vielzahl von Sonderformen
anführen, welche für die außenwirtschaftlichen Aktivitäten ebenfalls von
erheblicher Bedeutung sind, sich den Grundformen des Außenhandels jedoch nicht
eindeutig zuordnen lassen. Zu den Sonderformen des Außenhandels zählen der
grenzüberschreitende Veredelungsverkehr und Kompensationsgeschäfte.
Veredelungsverkehr ist ein zollbegünstigter Grenzübergang von
Waren innerhalb bestimmter Fristen zwecks Bearbeitung, Verarbeitung oder
Ausbesserung und anschließender Rücksendung in das Ursprungsland, wobei es sich
weder zollrechtlich noch außenwirtschaftsrechtlich um Export oder Import
handelt (Altmann, J.
2001). Es werden die aktive, passive und die Freizonen-Veredelung
unterschieden. Beim passiven
Veredelungsverkehr findet der Veredelungsvorgang im Ausland statt. Die Ware
wird als Rohstoff oder als Vorprodukt in das Ausland verbracht, um dort
veredelt zu werden und nach Beendigung des Vorgangs wieder in das Inland
zurückzugelangen. Hierbei ist eine Zollbefreiung vorgesehen, um eine
Kumulierung der Zölle zu vermeiden, die sich insgesamt nachteilig auf den
Produktionsstandort auswirken würde. Ausgeschlossen ist die Zollbefreiung, wenn
die Interessen der inländischen Hersteller wesentlich beeinträchtigt werden (Langenfeldt,
F. 1989; Goetzeler, B.
1989). Was für das Ursprungsland eine passive Veredelung – Wertschöpfung im
Ausland – darstellt, ist aus Sicht des »Veredelungslandes« eine aktive Veredelung. Aktive und passive
Veredelung stehen sich somit spiegelbildlich gegenüber.
Auslösende Motive für die Verlagerung der
Produktionsstandorte sind Lohnkosten, Kapazitätsengpässe und Risikostreuung.
Die Vorteile des Veredelungsverkehrs werden jedoch durch die aus Transport und
administrativem Mehraufwand entstehenden Transaktionskosten begrenzt. Dabei
stellen die Transportkosten meist den größten Anteil an den Transaktionskosten
dar, sodass es für jedes Produkt in Abhängigkeit von der Kostenersparnis durch
Lohnveredelung und den zusätzlichen Transportkosten eine kritische Entfernung
zum ausländischen Produktionsstandort gibt. Veredelungsverkehr tritt daher
verstärkt in Grenzregionen auf.
Beim Freizonen-Veredelungsverkehr
handelt es sich um eine Sonderform des passiven Veredelungsverkehrs, bei
welchem »die Ware zwar das Zollerhebungsgebiet, nicht aber das Hoheitsgebiet
verlässt« (Jahrmann,
F.-U. 2004, S. 60).
3. Unternehmen und Institutionen des
Außenhandels
a) Absatzmittler und Handelsmittler
Außenhandelsunternehmen (i.e.S.) treten in Form von
Absatzmittlern auf, d.h. es handelt sich um eine selbstständige Handelsstufe.
Die Unternehmen – im Regelfall Großhandelsunternehmen – betreiben Eigenhandel, d.h. sie handeln in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung und tragen somit Risiken der
Außenhandelsgeschäfte. Handelsmittler stellen im Gegensatz zu den
Absatzmittlern keine selbstständige Handelsstufe dar, obwohl sie rechtlich
selbstständige Unternehmen sind, so Auslandsagenten, Handelsmakler und
Kommissionäre.
b) Institutionen im Außenhandel
Aufgrund der Vielschichtigkeit und Komplexität der bei der
Anbahnung und Abwicklung von Außenhandelsgeschäften auftretenden Fragen
benötigen international operierende Unternehmen Anlaufstellen, welche
umfassendes Informationsmaterial über die Auslandsmärkte zur Verfügung stellen
und die Akteure der Weltwirtschaft hinsichtlich rechtlicher oder
wirtschaftlicher Fragestellungen unterstützen.
Auf einige wichtige Institutionen und Organisationen für den
Außenhandel soll hier kurz eingegangen werden (Nerreter,
W./Stöcker, J. 1988):
Die Industrie- und
Handelskammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, in denen
sämtliche gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen eines Kammerbezirkes per
Zwangsmitgliedschaft zusammengeschlossen sind. Hauptaufgaben sind die Förderung
der gewerblichen Wirtschaft und die Vertretung der Gesamtinteressen ihrer
Mitglieder. Die Industrie- und Handelskammern leisten neben den ihnen
zugeteilten inländischen Aufgaben wichtige Hilfestellungen im Außenhandel. Es
existieren dazu eigene Außenwirtschaftsabteilungen, die die Beratung und
Information in wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und
allgemein-technischen Fragen übernehmen. Die Dachorganisation der Industrie-
und Handelskammern ist der Deutsche
Industrie- und Handelstag (DIHK), ein eingetragener Verein.
Außenhandelskammern bzw. Auslandshandelskammern
sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Unternehmen, Organisationen und
Privatpersonen aus Deutschland und dem jeweiligen Partnerland auf freiwilliger
Basis. Die Auslandshandelskammern haben derzeit etwa 40.000 Mitglieder.
Zielsetzung ist die wechselseitige Förderung des Wirtschaftsverkehrs in beide
Richtungen. Das Aufgabenspektrum umfasst den gesamten Bereich der Hilfestellung
für die Außenwirtschaft. Der Informations-, Beratungs- und Vermittlungsdienst
wird sowohl den Mitgliedern als auch den Nicht-Mitgliedern zur Verfügung
gestellt. Die deutschen Außenhandelskammern werden personell, organisatorisch
und finanziell vom DIHK, der Dachorganisation der Industrie- und
Handelskammern, betreut (Schulz-Rinne,
G. 1989).
Die Internationale
Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) wurde am 24. Juni
1924 in Paris gegründet, wo sie noch heute ihren Sitz hat. Zielsetzungen dieser
privatrechtlichen Organisation sind die weltweite Förderung der Prinzipien der Marktwirtschaft
und des freien privaten Unternehmertums, die Liberalisierung der Weltwirtschaft
und die Ausweitung der internationalen Kooperation. Herausragende Bedeutung hat
die ICC durch die Entwicklung von Standardregelungen
im Welthandel, z.B. die Incoterms, die einheitlichen Richtlinien für
Akkreditive und die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit
erlangt. Ziel dieser Standardisierungen ist die Senkung von Transaktionskosten
im internationalen Handel, die Reduzierung von Informationskosten, die
Verkürzung der Verhandlungsdauer durch Verweis auf allgemein anerkannte
Regelungen und die Kanalisierung der außenhandelsspezifischen Risiken (Zentes,
J./Neidhart, M. 2004). Neben dieser sehr praxisbezogenen Tätigkeit
nimmt die ICC auch eine bedeutende Rolle in der wirtschaftspolitischen
Meinungsbildung durch ihre Stellungnahmen zu bestimmten Sachgebieten wahr.
Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) in Köln ist eine
Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft mit der Aufgabe, die im
Außenhandel tätigen kleineren und mittleren Unternehmen zu beraten und der
deutschen Wirtschaft Informationsmaterial über außenwirtschaftliche
Angelegenheiten bereitzustellen. Neben den Informationsangeboten in Datenbanken
stehen vielfältige Publikationen zur Verfügung. Dafür nutzt die bfai die
Informationen sämtlicher deutscher Auslandsvertretungen, eigener bfai-Korrespondenten
sowie weiterer Quellen, z.B. des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank
(bfai, 2005).
III. Bestimmungsfaktoren
für den Außenhandel
Die Exportintensität vieler Unternehmen verdeutlicht den
hohen Grad der Auslandsorientierung und das fortgeschrittene
Internationalisierungsstadium der Unternehmenstätigkeit, sodass es
ausschlaggebende betriebswirtschaftliche Gründe geben muss, welche die Import-
und die Exporttätigkeit beeinflussen.
Wesentliche Importmotive sind die Nicht-Verfügbarkeit von
Gütern und Produktionsfaktoren im Inland sowie die Kosten- und Preisvorteile
ausländischer Anbieter (Altmann, J.
2001). Die Nicht-Verfügbarkeit kann auf geologische Ursachen oder auf
klimatische Bedingungen zurückzuführen sein, die den Import von Rohstoffen
(Erdöl, Zinn etc.) und Anbauprodukten (z.B. tropische Früchte) bedingen. Die
Nicht-Verfügbarkeit kann auch zeitlich befristet sein, wenn die Produktion der
benötigten Güter durch politische Produktionsbeschränkungen, -verbote oder
durch Streiks vorübergehend verhindert wird (Koch, E.
1992).
Einen weiteren Engpass kann der Produktionsfaktor Arbeit
sowohl in qualitativer wie quantitativer Hinsicht darstellen. So verfügen viele
Länder – neben der notwendigen Kapitalausstattung – nicht über ausreichende
qualifizierte Arbeitskräfte, bzw. das für die Eigenerstellung der Güter
erforderliche Arbeitskräftepotenzial ist nicht vorhanden.
Neben der absoluten Verfügbarkeit von Produktionsfaktoren
beeinflussen die Faktorproportionen die Kosten- und Preisstruktur der
ausländischen Anbieter. Die Kosten der für die Güterproduktion benötigten
Produktionsfaktoren werden wesentlich von dem vorhandenen Mengenumfang und von
der qualitativen Beschaffenheit der Faktoren beeinflusst. Billiglohnländer, die
über vergleichsweise große Arbeitskräftepotenziale verfügen, führen eher
arbeitsintensive Produktionsvorgänge aus als Spitzenlohnländer. Neben dem
reinen (Lohn-)Kostenvergleich muss gleichzeitig die Arbeitsproduktivität der einzelnen Länder berücksichtigt werden, um
zu einer aussagekräftigen Länderbewertung zu kommen (Koch, E.
1992).
Die ausländische Nachfrage nach inländischen Exportgütern
lässt sich durch die erläuterten Importmotive erklären. Darüber hinaus gibt es
einige weitere Aspekte, die aus inländischer Sicht eine Betätigung im
Exporthandel sinnvoll machen (Altmann, J.
2001). Einerseits setzt die Finanzierung von importierter Ware eine
Exporttätigkeit voraus; die Bezahlung der Importe geschieht mit den aus den
Exporten erwirtschafteten Devisen. Andererseits werden in
betriebswirtschaftlicher Hinsicht Exporte zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit, Kapazitätsauslastung, der Beschäftigungssicherung und aus
marktstrategischen Überlegungen heraus ergriffen. Exporte werden häufig als
erster Schritt zur Erschließung eines ausländischen Marktes angesehen.
IV. Risikomanagement im
Außenhandel
1. Risikoarten im Außenhandel
Die Chancen und Vorteile, die sich für die im internationalen
Handel tätigen Wirtschaftseinheiten eröffnen, bringen zugleich Risiken
(Außenhandelsrisiken) mit sich, die in vielfältiger Form auftreten (Häberle, S.
G. 2004). Der Begriff des Risikos, für den es eine Vielzahl
unterschiedlicher Interpretationen gibt, wird hier verstanden als »die infolge
zukünftiger Ungewissheiten mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit verbundene
Verlustgefahr, die das Unternehmen in seiner Gesamtheit oder in Teilen bedroht
und damit auch das dort eingesetzte Kapital bzw. die erwarteten Gewinne aus
Unternehmensleistungen« (Jahrmann,
F.-U. 2004, S. 291). Grundsätzlich ist jede ökonomische Transaktion
mit Risiken behaftet, welche sich auf die Liquidität, Rentabilität und die
Kreditwürdigkeit eines im Außenhandel tätigen Unternehmens negativ auswirken
können. Die Außenhandelsrisiken sind dabei komplexer als die im Binnenhandel existierenden
Risiken, bedingt durch die größeren räumlichen Distanzen der Geschäftspartner,
die Währungsunterschiede und die ökonomischen, juristischen, sprachlichen und
politischen Probleme (Köpplinger,
H./Wolfrum, B. 1986; Moser,
R./Topritzhofer, E. 1992). Außenhandelsrisiken stehen als
Oberbegriff für die politischen und wirtschaftlichen Risiken.
Ausprägungen des politischen
Risikos bestehen in der Gefahr von innen- und außenpolitischen
Entwicklungen wie Streik, Krieg, Einfuhrblockaden (Beschlagnahmerisiko), der Verhängung eines Zahlungsverbotes bzw.
eines Zahlungsaufschubs durch eine staatliche Stelle, welche die vollständige
oder teilweise Erbringung der Gegenleistung durch die zahlungswilligen und
zahlungsfähigen Importeure verzögern (Zahlungsverbots-/Moratoriumsrisko)
und der Gefahr wirtschaftspolitischer, finanzpolitischer und devisenrechtlicher
Beschränkungen zur Stützung der inländischen Währung (Konvertierungs- und Transferrisiko). Beim Konvertierungsrisiko wird
der Tausch der inländischen Währung in Fremdwährungen untersagt, während beim
Transferverbot die inländische Währung nicht ins Ausland überwiesen werden
darf.
Die ökonomischen
Risiken umfassen das Markt-, Preis-, Kredit-, Lieferungs-/Annahme-, Kurs-
und Transportrisiko und treten im Gegensatz zu den politischen Risiken nicht
nur im Außenhandel auf. Das Marktrisiko ist ein grundsätzliches Risiko der Marktwirtschaft,
dass sich in einer ungünstigen Wahl des Absatzmarktes, Beschaffungsmarktes,
Absatzzeitpunktes und der Produkte auszeichnet. Generell tritt das Marktrisiko
im In- und Ausland auf; die Beurteilung des Auslandsmarktes ist aufgrund von
Informationsdefiziten jedoch häufig schwieriger.
Das Preisrisiko umfasst die Gefahr von Preisveränderungen für
Rohstoffe, Löhne etc. Besondere Bedeutung erlangt das Risiko bei über mehrere
Jahre laufenden Geschäften, wie sie im Anlagenbau oder im Spezialmaschinenbau
vorkommen, da hier die Einschätzung der Preisentwicklung besonders schwierig
ist. Verstärkend kommt hinzu, dass das Abschlussvolumen in dieser Branche
relativ hoch ist und so ein einziges Geschäft die Existenz des Unternehmens
sichern oder bedrohen kann.
Kreditrisiko bedeutet die Gefahr der Zahlungsunwilligkeit,
Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzugs durch den Käufer. Auch hier tritt
das Risiko sowohl im In- als auch im Ausland auf, allerdings ist die
Durchsetzung eines Anspruches im Ausland aufgrund der Entfernung und des
fremden Rechtssystems besonders schwierig. Hält der Exporteur die vertraglich
vereinbarten Lieferfristen, -mengen und die Produktqualität nicht ein, ergibt
sich für den Käufer ein Lieferungsrisiko. Verweigert dagegen der Importeur die
Annahme der Ware oder beanstandet er die Qualität der gelieferten Waren, liegt
für den Exporteur ein Annahmerisiko vor.
Die Gefahr der Veränderung der Austauschrelationen zwischen
den einzelnen Währungen bezeichnet man als Kursrisiko. Die Relevanz dieses
Risikos, das nur in Transaktionen mit Partnern aus Fremdwährungsgebieten
auftritt oder wenn Kontrakte in Fremdwährungen abgeschlossen werden, ist
abhängig von der Dauer des Geschäfts und der Volatilität der Devisenmärkte. Das
Transportrisiko umfasst die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges der
Ware auf dem Transportweg und die Gefahr der Transportverzögerung (Jahrmann,
F.-U. 2004; Moser,
R./Topritzhofer, E. 1992).
2. Risikostrategien
Bezüglich des Umfangs der Absicherungsmaßnahmen von
Außenhandelsrisiken lassen sich drei grundsätzliche Strategien unterscheiden:
die Strategie des völligen Verzichts auf eine Risikoabsicherung und die beiden
Strategievarianten der vollständigen Absicherung und der selektiven Absicherung
(Altmann, J.
2001). Die Strategie der vollständigen
Absicherung schließt die Übernahme von Außenhandelsrisiken bei einem
Geschäftsabschluss aus. Die bestehenden Risiken werden dabei komplett auf den
Geschäftspartner durch vertragliche Vereinbarungen abgewälzt oder an Dritte
(Versicherungen, Staat etc.) übertragen. Unternehmen mit einer ausgesprochenen
Risikoaversion verzichten auf mögliche Export- und Importgeschäfte, falls die
Möglichkeiten einer gänzlichen Vermeidung von Außenhandelsrisiken nicht gegeben
sind.
Den Gegenpol der Risikovermeidung stellt der bewusste Verzicht auf Absicherungsmaßnahmen
dar, obgleich die Risiken erkannt sind und man sich der Gefahr eines
Verlustgeschäftes bewusst ist. Die wohl in der Praxis am häufigsten angewendete
Strategie ist die selektive Absicherung.
Durch die Schaffung einer breiten Informationsbasis über die Gegebenheiten im
Partnerland und über Ruf und Zahlungsmoral der Geschäftspartner können die
verschiedenen Risikoarten vermindert und durch vertragliche Vereinbarungen
zwischen Exporteuren und Importeuren aufgeteilt werden (Moser,
R./Topritzhofer, E. 1992). Im Rahmen einer selektiven Absicherung
besteht zudem die Möglichkeit der Risikoabsicherung mittels staatlicher und
privater Institutionen (Häberle, S.
G. 2004).
3. Maßnahmen zur Risikoabsicherung
Die politischen Risiken können grundsätzlich nur über
staatliche Institutionen abgesichert werden und nicht über private
Versicherungsgesellschaften. Aus diesem Grund haben die meisten Länder
staatliche Versicherungsgesellschaften geschaffen. In Deutschland übernimmt
diese Aufgabe im Auftrag und auf Rechnung des Bundes die Euler Hermes
Kreditversicherungs-AG in Zusammenarbeit (als Mandatar-Konsortium) mit der PwC
Deutsche Revision AG (sog. Hermes-Deckung).
Zur Abdeckung der wirtschaftlichen Risiken bieten sich zum
einen private Versicherungsgesellschaften an, so zur Ausfuhrkreditversicherung
und Transportversicherung, und zum anderen eine Kaufvertragsgestaltung, bei
welcher sowohl Importeur als auch Exporteur sich verpflichten, Risiken zu
übernehmen. Weitere relevante Maßnahmen zur Risikobewältigung im Außenhandel
sind u.a. Preisgleitklausel, Preissicherungsgeschäfte an Warenbörsen,
Exportfactoring, Forfaitierung und Kurssicherungsgeschäfte (Jahrmann,
F.-U. 2004).
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hrsg. v. Macharzina, K./Welge, M. K., 2. A., Stuttgart 1989, Sp.2339 – 2347
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Außenhandel. Ein Überblick, in: Außenhandel, hrsg. v. Zentes, J./Morschett,
D./Schramm-Klein, H., Wiesbaden 2004, S. 883 – 906
Jahrmann, F.-U. : Außenhandel, 11. A.,
Kiel 2004
Koch, E. : Internationale
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Köpplinger, H./Wolfrum, B. : Risiken
im Auslandsgeschäft, Nürnberg 1986
Langenfeldt, F. : Der aktive Veredelungsverkehr,
Frankfurt a.M. 1989
Moser, R./Topritzhofer, E. : Das
Exportgeschäft, 8. A., Wien 1992
Nerreter, W./Stöcker, J. : Import und
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OECD, : Monthly Statistics of Foreign
Trade, Paris 1993
Perlitz, M. : Internationales
Management, 5. A., Stuttgart et al. 2003
Schulz-Rinne, G. :
Außenhandelsinformationen, in: HWInt, hrsg. v. Macharzina, K./Welge, M. K.,
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Siebert, H. : Außenwirtschaft, 7. A.,
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WTO, : World Trade Report 2005, Genf
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Zentes, J. : Betriebswirtschaftslehre
des Außenhandels, in: Betriebswirtschaftslehre heute, hrsg. v. Küting,
K./Schnorbus, A., Frankfurt a.M. 1992a, S. 202 – 204
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Marketing, 3. A., Stuttgart 1992b
Zentes, J./Morschett, D./Schramm-Klein,
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Zentes, J./Neidhart, M. :
Standardisierungsansätze zur Reduktion der Transaktionskosten im Außenhandel.
Ein Überblick, in: Außenhandel, hrsg. v. Zentes, J./Morschett,
D./Schramm-Klein, H., Wiesbaden 2004, S. 837 – 859
Zentes, J./Swoboda, B. : Grundegriffe
des Marketing, 5. A., Stuttgart 2001
Zentes, J./Swoboda, B./Morschett, D.
: Internationales Wertschöpfungsmanagement, München 2004
Zentes, J./Swoboda, B./Schramm-Klein,
H. : Internationales Marketing, München 2006
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