Inhaltsübersicht
I. Einführung
II. Grundlagen
III. Relevanz
und Aussagefähigkeit
IV. Anwendung
von Voll- und Teilkostenrechnungen in der Praxis
I. Einführung
Nach dem Inhalt der Kosteninformationen können Kostenrechnungssysteme
durch eine Vielzahl von Merkmalen gekennzeichnet werden. Einem Bezugsobjekt
(z.B. Kostenträger) können unterschiedlich abgegrenzte Kosten
(Kostenkategorien) in verschiedenem Umfang zugerechnet werden. Rechnet man in
einer Kostenrechnung (KR) die gesamten (vollen) Kosten einer Abrechnungsperiode
den Bezugsobjekteinheiten zu, so wird das Kostenrechnungssystem als
Vollkostenrechnung (VKR) bezeichnet. Wird den Bezugsobjekteinheiten nur ein
Teil der gesamten Kosten bzw. nur eine bestimmte Kostenkategorie (z.B.
Einzelkosten) zugerechnet, so spricht man von einer Teilkostenrechnung (TKR).
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Bezugsobjekte und Kostenkategorien
haben sich in Bezug auf den Inhalt der Kosteninformationen in Theorie und
Praxis verschiedene Ausgestaltungsformen der VKR und TKR herausgebildet. Neben
der rein ermittlungsorientierten VKR
auf Istkostenbasis, welche die Rechnungszwecke nur teilweise erfüllt, werden planungsorientierte Systeme der VKR
eingesetzt, zu denen die starre
Plankostenrechnung (vgl. Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K. 2002, S. 48 ff.), das Activity-Based
Costing (ABC) (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 358 ff.), einige Formen der
Konstruktionsbegleitenden Kostenrechnung (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 324 ff.) und das Target
Costing (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 697 ff.) sowie
Lebenszykluskostenrechnungen (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005, S. 297 ff.) zählen. Die
unterschiedlichen Systeme der TKR sind heute weitgehend planungsorientiert ausgelegt. Hierzu zählen die Grenzplankosten-
und Deckungsbeitragsrechnung (GPKR) (Grenzplankostenrechnung;
vgl. Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K. 2002), die Relative Einzelkosten- und
Deckungsbeitragsrechnung (REKR) (Relative
Einzelkostenrechnung; vgl. Riebel, P.
1994), die Betriebsplankostenrechnung
(BPKR) (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 382 ff.) und die Prozesskostenrechnung
(PrKR) (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 345 ff.). Alle diese Systeme der TKR
rechnen bestimmte Kostenkategorien (GPKR = beschäftigungsabhängige (-variable)
Kosten, REKR = relative Einzelkosten, BPKR = einflussgrößenabhängige
(-variable) Kosten, PrKR = leistungsmengenabhängige (-induzierte) Kosten)
bestimmten Bezugsobjekten (GPKR = beschäftigungsorientierte Bezugsgrößen,
letzlich Kostenträgereinheiten, REKR = Bezugsobjekte unterschiedlichster Art,
BPKR = Kosteneinflussgrößen,
PrKR = Teil-/Hauptprozesse, letztlich Kostenträgereinheiten) zu.
In der Praxis hat die Diskussion um die Aussagefähigkeit und
Anwendbarkeit von Voll- und Teilkostenrechnungssystemen zu keinem eindeutigen
Ergebnis geführt (siehe IV.). Aus diesem Grunde werden heute in der Praxis
zunehmend so genannte kombinierte
oder parallele Teil- und Vollkostenrechnungssysteme eingesetzt.
Obwohl die BPKR zwischen
einflussgrößenabhängigen und -unabhängigen Kosten unterscheidet, ist ihre
zentrale Zielgröße der Periodenerfolg, der die Gesamtkosten der Periode
berücksichtigt. Insofern kann sie auch als VKR
bezeichnet werden. Auch die REKR
berücksichtigt letztlich die gesamten Kosten als Einzelkosten irgendeines
Bezugsobjektes. Daher erübrigt sich auch bei ihr eine kombinierte bzw.
parallele Teil- und Vollkostenrechnung. Werden, wie in der Praxis üblich, neben
den leistungsmengeninduzierten (-abhängigen) Kosten letztlich auch die
leistungsmengenneutralen (-unabhängigen) Kosten den Kostenträgern zugerechnet,
so wird die PrKR zu einer VKR. Ergänzt man die reine GPKR durch eine VKR (eigentlich Fixkostenrechnung) zu
einer parallelen (kombinierten) Grenz- und Vollplankostenrechnung, so müssen bereits in der
innerbetrieblichen Leistungsverrechnung „ sekundäre
Fixkosten “ (Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K. 2002, S. 364 ff.) bzw. „ tertiäre (Fix-) Kosten “ (Hoitsch,
H.-J./Lingnau, V. 2004, S. 185 ff.) verrechnet werden, um
letztlich, zwar deutlich getrennt von den beschäftigungsvariablen Kosten, auch
die beschäftigungsfixen Kosten den Kostenträgern zurechnen zu können.
Zur folgenden Darstellung
und Analyse sowie zum Vergleich von VKR und TKR sollen als
Referenzsysteme hauptsächlich die starre
Plankostenrechnung als reine VKR
und die GPKR als reine TKR herangezogen werden, ohne dass auf eine detaillierte
Darstellung dieser Systeme eingegangen wird.
II. Grundlagen
1. Rechnungszwecke
Ein Großteil der Informationen
für betriebliche Entscheidungen
stammt aus der Kostenrechnung. Um informationsverarbeitende betriebswirtschaftliche
Entscheidungsprozesse umfassend zu unterstützen, unterscheidet man vier
grundlegende Zwecke (Rechnungszwecke;
auch Ziele oder Aufgaben genannt) der KR, die unter dem Zweck der Informationsversorgung zusammengefasst
werden können: (1) Abbildung und Dokumentation, (2) Planung und (3) Kontrolle
des Unternehmungsprozesses sowie (4) Verhaltenssteuerung von Führungskräften
und Mitarbeitern im Unternehmungsprozess.
Abbildungs- und
Dokumentationszweck erfordern eine VKR,
auch der Kontrollzweck lässt sich nur
durch den Vergleich der gesamten (vollen) Istkosten mit den gesamten (vollen)
Plankosten einer Periode für eine Kostenstelle erfüllen. Kontrollrechnungen und
Abweichungsanalysen haben auch eine große Bedeutung für den Zweck der Verhaltenssteuerung von
Führungskräften und Mitarbeitern (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 31 ff.).
Der Planungszweck
der KR (Informationsversorgung der Planung) dient der Entscheidungsvorbereitung. Unterteilt man, grob gesprochen,
betriebliche Entscheidungen in langfristig orientierte strategisch-taktische
Entscheidungen, die in der Regel mit einer Veränderung der Personal- und
Sachkapazitäten, also des Potenzialfaktorbestandes verbunden sind, und
kurzfristig orientierte operative Entscheidungen bei konstanten Kapazitäten
bzw. konstantem Potenzialfaktorbestand, so ergibt sich die
Entscheidungsrelevanz von VKR und TKR (fast) wie von selbst.
Kapazitätsveränderungen bewirken Veränderungen der beschäftigungsunabhängigen
(-fixen) Kosten einer Periode. Aus diesem Grunde kann nur eine VKR diese
Kapazitätsveränderungen wertmäßig abbilden. Eine wesentliche Prämisse von Kostenrechnungssystemen
besteht darin, dass die KR auf einen kurzfristigen Planungshorizont ausgelegt
ist, innerhalb dessen keine Kapazitätsveränderungen angenommen werden. Zur
Vorbereitung langfristig wirksamer strategisch-taktischer Entscheidungen wird
die dynamische Investitionsrechnung
eingesetzt, die eine genauere Abbildung der wertmäßigen Wirkungen erlaubt. In
den letzten Jahren haben sich spezielle Ausgestaltungsformen der
planungsorientierten VKR herausgebildet, die man als strategieorientierte
Kostenrechnung oder Methoden des Kostenmanagements (z.B. PrKR,
Lebenszykluskostenrechnung, Zielkostenmanagement) bezeichnet und die neben oder
gemeinsam mit der Investitionsrechnung hier zum Einsatz kommen.
Die Vorbereitung kurzfristig orientierter operativer Entscheidungen bei konstanten
Kapazitäten und sicheren Erwartungen
erfordert eine TKR.
2. Umfang
und Art der Kostenverrechnung
Kosten können nur geplant, erfasst und kontrolliert werden,
wenn man sie auf Bezugsobjekte (z.B. Produkteinheit, Kostenstelle, Periode; Bezugsgrößen)
bezieht, wobei der Ver-/Zurechnungsumfang besonders bedeutsam ist. In der VKR werden die gesamten Kosten einer Periode auf das Bezugsobjekt
Kostenträgereinheit (Produkteinheit, Auftrag) zugerechnet. In einer
vereinfachten und weiten Interpretation des Verursachungsprinzips (vgl. Hoitsch,
H.-J./Lingnau, V. 2004, S. 60 ff.), nach dem Kosten den auf
sie einwirkenden Einflussgrößen zuzurechnen sind, lassen sich die Einzelkosten direkt, die Gemeinkosten nur über die
Kostenstellenrechnung oder Kostenprozessrechnung,
teilweise unter Einsatz des Beanspruchungs-
und Durchschnitts- bzw. Tragfähigkeitsprinzips (vgl. Hoitsch,
H.-J./Lingnau, V. 2004, S. 65 ff.) den Kostenträgern
zurechnen. Da Letztere häufig keine empirische oder entscheidungstheoretische
Fundierung aufweisen, stellt die Zurechnung der Gemeinkosten in vielen Fällen
nur eine mehr oder weniger willkürliche Schlüsselung dar.
In der TKR auf der
Basis relativer Einzelkosten (REKR) werden alle Kosten einem bestimmten
Bezugsobjekt nach dem Identitätsprinzip (Riebel, R.
1994, S. 75 ff.) direkt zugerechnet. Dies setzt mehrdimensionale
Hierarchien von Bezugsobjekten voraus, die leistungsbezogen (Produkteinheit,
-art, -gruppe, -bereich, -programm), räumlich-organisatorisch (Arbeitsplatz,
Kostenstelle, Abteilung, Werk, Unternehmung) und periodenbezogen (Tag, Woche,
Monat, Quartal, Jahr) strukturiert sind. In einer solchen TKR unterscheidet man
neben den Einzelkosten auch zwischen echten
(einem Bezugsobjekt nicht direkt zurechenbaren) und unechten (= Einzelkosten einer hierarchisch untergeordneten
Hierarchieebene) Gemeinkosten (vgl. Riebel, P.
1994, S. 760 und S. 768). In der REKR wird auf eine Schlüsselung nicht
direkt zurechenbarer Kosten vollständig verzichtet.
In der TKR auf der
Basis von beschäftigungsvariablen Kosten
wird neben der Trennung aufgrund der Zurechenbarkeit in Form von
(Kostenträger-) Einzel- und Gemeinkosten eine Trennung der Kosten im Hinblick auf ihre Abhängigkeit von der wichtigsten Kosteneinflussgröße, der Beschäftigung, nach dem Verursachungsprinzip vorgenommen.
Die Einzelkosten sind damit beschäftigungsvariabel, die
Gemeinkosten können beschäftigungsvariabel, beschäftigungsfix oder teils
variabel, teils fix (Mischkosten)
sein. Für Letztere muss eine Kostenauflösung
vorgenommen werden (siehe II. 3.). Bei linearen Kostenfunktionen ergeben sich konstante variable (= proportionale) Kosten je
Beschäftigungseinheit (z.B. Fertigungsstunde). Sie charakterisieren die Steigung der Gesamtkostenfunktion und können als erste Ableitung der
Gesamtkostenfunktion und damit als Grenzkosten interpretiert werden. Da die
hier angesprochene TKR von der Prämisse
linearer Gesamtkostenverläufe ausgeht, wird dieses System auch als Grenzkostenrechnung (GPKR) bezeichnet.
In dieser TKR werden somit die (Kostenträger-) Einzelkosten und die beschäftigungsvariablen
Anteile der (Kostenträger-) Gemeinkosten
nach dem Verursachungsprinzip dem Kostenträger zugerechnet.
3. Kostenauflösung
Zur Kostenauflösung (Kostenspaltung, Kostenzerlegung) der
Mischkostenarten (vgl. Kilger, W./Pampel,
J./Vikas, K. 2002, S. 266 ff.) können in der Istkostenrechnung
das buchtechnische und mathematische Verfahren und in der Plankostenrechnung
die planmäßige Kostenauflösung
eingesetzt werden. Hier wird in jeder Kostenstelle für jede (Misch-Gemein-)
Kostenart gesondert entschieden, welcher Anteil
der vollen Kosten den beschäftigungsfixen und welcher den
beschäftigungsvariablen Kosten planmäßig
zuzurechnen ist. Dabei wird nicht darauf geachtet, wie sich die Kosten in
Fortschreibung empirischer Kostenfunktionen aufgrund von Vergangenheitsdaten
verhalten werden, sondern wie sie
sich aufgrund unternehmerischer Entscheidungen in Zukunft verhalten sollen. Zur Ermittlung der beschäftigungsfixen Kosten wird im
Rahmen eines Gedankenexperiments
untersucht, welche Kosten weiterhin anfallen würden, wenn die Beschäftigung gerade auf „ null “ abgesunken wäre, die geplante Betriebsbereitschaft oder Kapazität der Kostenstelle aber unverändert aufrecht erhalten werden
soll. Der Rest der für die
Planbeschäftigung anfallenden vollen Plankosten wird den beschäftigungsvariablen Kosten zugerechnet. Da dieses Verfahren maßgeblich vom Fristigkeitsgrad der Kostenplanung
und damit vom zugrunde gelegten Planungshorizont
abhängt, sollte Letzterer sinnvollerweise mit dem Planungshorizont der
operativen Planung und Kontrolle übereinstimmen, für welche die KR die
Informationsversorgung übernimmt. Die Berücksichtigung unterschiedlicher
Planungshorizonte und damit Fristigkeitsgrade hat zur Entwickung einer Dynamischen GPKR (vgl. Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K. 2002, S. 82 ff.) geführt.
III. Relevanz und
Aussagefähigkeit
1. Entscheidungsrelevanz
von Vollund Teilkosteninformationen
Die KR eignet sich schwerpunktmäßig zur Vorbereitung
operativer Entscheidungen (wie z.B. Break-even-Analyse,
Programmplanung, Preisgrenzen-Bestimmung).
Die Diskussion darüber, ob dabei Voll- oder Teilkosteninformationen als relevante Kosten (vgl. Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K./Pampel, J./Vikas, K. 2002, S. 151 ff.)
bereitgestellt werden sollen, begann bereits im 18. Jahrhundert und scheint bis
heute noch nicht abgeschlossen zu sein. Es wird davon ausgegangen, dass auch
kurzfristig orientierte operative Entscheidungen, ebenso wie langfristig
orientierte strategisch-taktische Entscheidungen, dem gleichen übergeordneten und langfristig ausgerichteten Ziel der
Unternehmenswertsteigerung und damit der Kapitalwertmaximierung dienen müssen
(Investitionstheoretische Kostenrechnung; vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 237 ff.). Die Ausgestaltung einer entscheidungsorientierten KR hat deshalb
investitionszielkonform zu erfolgen
(vgl. hierzu und im Folgenden Hanrath, S.
2000).
Unter der Annahme von Risikoneutralität der
Entscheidungsträger kann nachgewiesen werden, dass zur Vorbereitung operativer
Entscheidungen grundsätzlich nur eine TKR
auf der Basis beschäftigungsvariabler Kosten (z.B. GPKR) relevante
Kosteninformationen bereitstellen kann. Dies gilt sowohl bei einer
einperiodigen als auch mehrperiodigen Betrachtungsweise und für alle generischen Marktformen (Monopol,
Oligopol, vollständige Konkurrenz). Bei Risikoneutralität der
Entscheidungsträger kann sich die zur Entscheidungsvorbereitung erforderliche
Planungsrechnung auf die Erwartungswerte der zufallsabhängigen Parameter
konzentrieren. Risikoaverse
Entscheidungsträger bewerten eine Handlungsalternative jedoch nicht allein mit
ihrem erwarteten Ergebnis, sodass ihre Risikoorientierung in das
Entscheidungskalkül einfließen muss. Auch hier kann für alle generischen
Marktformen und bei ein- und mehrperiodiger Betrachtung nachgewiesen werden,
dass zur Vorbereitung operativer Entscheidungen ausschließlich eine TKR auf der Basis
beschäftigungsvariabler Kosten die geeigneten relevanten Kosteninformationen
zur Erzielung kapitalwertmaximierender Ergebnisse bereitstellen kann. Systeme
der VKR, die neben den beschäftigungsvariablen Kosten (Grenzkosten) auch
beschäftigungsunabhängige Kosten (Fixkosten) berücksichtigen, die nach dem
Durchschnitts- bzw. Tragfähigkeitsprinzip den Kostenträgereinheiten zugerechnet
werden, führen zu Verzerrungen bzw. zu Abweichungen vom
kapitalwertmaximierenden Ergebnis.
Die Kontroverse zur Beurteilung „ neuerer “ Kostenrechnungssysteme (wie ABC, PrKR) und deren Einsatz
zur Informationsversorgung operativer und strategisch-taktischer
Planungsaufgaben hat das Thema der Entscheidungsrelevanz in der
wissenschaftlichen Diskussion wieder reanimiert. Das Problem der
Entscheidungsrelevanz von Voll- und Teilkosteninformationen liegt letztlich
darin, dass die Konzeption
insbesondere operativer, aber auch
taktischer und strategischer Planungsrechnungen bis heute nicht vollständig
geklärt ist.
In den bisherigen Untersuchungen zu diesem Thema wurden u.a.
einfache Mehr-Perioden-Modelle ohne Berücksichtigung dynamischer Zusammenhänge
(z.B. Erfahrungskurveneffekte, Diffusionsmodelle zur Nachfrageentwicklung)
verwendet. Die Integration solcher Aspekte, z.B. mithilfe der Kontrolltheorie,
könnte in Zukunft weitere Erkenntnisse über die Konzeption und Durchführung
operativer Planungsrechnungen und deren Informationsversorgung aus der KR
liefern.
2. Verhaltenssteuerungsrelevanz
von Voll- und Teilkosteninformationen
Die oben behandelte Entscheidungsrelevanz von Voll- und
Teilkosteninformationen hat die „ Richtigkeit “ und „ Genauigkeit “ der
Informationsversorgung eigener
Entscheidungen angesprochen. Zur Beeinflussung
fremder Entscheidungen wird die Verhaltenssteuerungsrelevanz von
Kosteninformationen und damit ein anderer
Rechnungszweck der KR aufgegriffen, für den andere Regeln gelten. In der
Literatur wird hier zwischen empirisch-induktiven
verhaltenswissenschaftlichen und normativ-deduktiven
informationsökonomischenAnsätzen unterschieden (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 584 ff.). Ein Problemfeld bildet in
beiden Ansätzen die Berücksichtigung von Gemeinkosten
zentraler Bereiche (z.B. Unternehmungsleitung, EDV, Rechnungswesen) in den Kostenvorgaben dezentraler Bereiche
(z.B. Sparten). Die verhaltenswissenschaftlichen Ansätze des Behavioral Accounting haben sich mit
diesem Problem bislang nicht so intensiv auseinandergesetzt wie die Agency Theory.
Jedes planungsorientierte KR-System enthält für Kontrollzwecke auch eine
Istkostenrechnung für den Plan- bzw. Soll-Ist-Vergleich. Vom Umfang der
verrechneten Kosten dieser Kontrollrechnungen (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005, S. 311 ff.) her betrachtet, handelt es
sich hier um eine VKR zur Verhaltensbeeinflussung von Kostenstellenleitern, bei
der verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse des Behavioral Accounting
allerdings kaum herangezogen werden. Sowohl Plankosten-(Vorgabe-)Informationen
als auch die ermittelten Istkosten und Abweichungs-(Kontroll-) Informationen
sollen beim Kostenstellenleiter einen Lernprozess
zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
des Betriebsprozesses auslösen. Hauptproblem einer solchen KR ist die
verantwortungs- bzw. beeinflussungsgerechte Zuordnung von Kostenabweichungen zu
Kostenstellenleitern. Ein Beitrag zur Verhaltenssteuerung von dezentralen
Entscheidungsträgern lässt sich dabei nur begrenzt nachweisen.
Die Modelle der Agency-Theory (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2005) begründen häufig Argumente für eine
Anwendung von Systemen der VKR oder TKR. So wird nachgewiesen, dass ein
Verzicht auf eine Umlage zentraler Gemeinkosten auf dezentrale Bereiche zu
einer Überbeanspruchung zentral bereitgestellter Leistungen führen kann. Über
die bekannten Zurechnungsprinzipien der VKR (z.B. Durchschnitts- bzw.
Tragfähigkeitsprinzip) lassen sich allerdings die beabsichtigten
Steuerungswirkungen nicht erreichen. Man benötigt hier eher spezielle, an der
betrachteten Situation orientierte Verfahren, als dass man pauschal eine
Überlegenheit der VKR gegenüber der TKR konstatiert.
Andererseits wurde längst erkannt, dass eine Beschränkung auf
die Grenzkosten bzw. Einzelkosten aus Systemen der TKR zu
Verhaltenssteuerungszwecken nicht ausreicht. Zahlreiche Modelle zur
Gemeinkostenzurechnung der Agency-Theory können als Konzept zur Vorgabe von Deckungsbudgets oder Soll-Deckungsbeiträgen bzw. Verrechnungspreisen interpretiert
werden. Eine generelle Vorteilhaftigkeit von Systemen der VKR zur
Verhaltenssteuerung lässt sich auf diesem Wege nicht begründen. Allerdings
liefern die kostenrechnerischen Analysen der Agency-Theory einen Ansatz zur
Begründung für den nach wie vor beliebten Einsatz der VKR in der Praxis.
3. Aussagefähigkeit
der Erfolgsgröße in Voll- und Teilkostenrechnungen
Planungsorientierte Systeme der VKR und TKR verwenden zur
Planung, Ermittlung und Kontrolle des kurzfristigen Erfolgs meist das
Umsatzkostenverfahren, bei dem in der Variante der Artikelerfolgsrechnung (vgl. Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K. 2002, S. 526 ff.) im ersten Schritt
die (Netto-)Erlöse pro Produkteinheit den (Selbst-)Kosten pro Produkteinheit
gegenübergestellt werden. In der VKR
werden die vollen Stückkosten von den vollen Stückerlösen subtrahiert und man
erhält den (vollen) Stückerfolg. Da hier auch die beschäftigungsfixen Erlöse
und Kosten auf die Produkt-(Kosten-/Erlösträger-) Einheiten mithilfe des
Durchschnitts- bzw. Tragfähigkeitsprinzips verrechnet werden und damit das
Verursachungsprinzip verletzt wird, ist die Aussagefähigkeit dieser Erfolgsgröße
zur Informationsversorgung der operativen Planung und Kontrolle sowie zur
Beurteilung des Erfolgsbeitrags von Produkten äußerst problematisch. Man könnte
sie – mit Einschränkungen – als Indikator
für eine längerfristig angelegte Analyse des Erfolgsbeitrags von Produktarten
heranziehen. Allerdings müsste hierzu geprüft werden, ob dann eine Zurechnung
von beschäftigungsfixen Gemeinkosten zu Produkteinheiten empirisch bzw.
verrechnungszweckabhängig begründbar ist.
In der TKR werden
nur die beschäftigungsvariablen Kosten (GPKR) bzw. die relativen Einzelkosten
(REKR) pro Produkteinheit von den beschäftigungsvariablen Erlösen (GPKR) bzw.
den relativen Einzelerlösen (REKR) pro Produkteinheit subtrahiert und ein
Stückdeckungsbeitrag ermittelt, der zur Deckung der Fixkosten (GPKR) bzw. der Gemeinkosten (REKR) der Periode beitragen und darüber hinaus
einen Beitrag zum Periodengewinn
leisten soll. Da in der TKR die Zurechnung sowohl der Kosten als auch der
Erlöse nach dem Verursachungs- bzw. Identitätsprinzip erfolgt, stellen die Stückdeckungsbeiträge relevante
Informationen für operative Planungsrechnungen (z.B. operative Produktions-
und Absatzprogrammplanung) dar. Sie charakterisieren auch die unmittelbaren
Erfolgswirkungen der Produkteinheiten und eignen sich deshalb zur kurzfristigen
produktbezogenen Erfolgsanalyse.
Eine einstufige
Produkt-Deckungsbeitragsrechnung (Artikelergebnisrechnung) wird im zweiten
Schritt zu einer Perioden-Deckungsbeitragsrechnung ausgebaut,
indem die Stückdeckungsbeiträge mit den Absatzmengen der einzelnen Produktarten
multipliziert werden. Durch Gegenüberstellung des Perioden-Deckungsbeitrags und
der Perioden-Fix- bzw. -Gemeinkosten ergibt sich der kurzfristige
Periodenerfolg (Betriebsergebnis).
Aufgrund mehrstufiger
und mehrdimensionaler
Bezugsobjekthierarchien ergeben sich in der TKR auf der Basis relativer
Einzelkosten und -erlöse mehrstufige und mehrdimensionale Deckungsbeitragsrechnungen (vgl. Riebel, P.
1994), die das Potenzial der Informationsversorgung von Planung (hier nicht nur
kurzfristig-operativ, sondern auch mittelfristig-taktisch und
langfristig-strategisch) und Kontrolle sowie der Analyse des
Betriebsergebnisses erheblich erhöhen. In formal ähnlicher, jedoch inhaltlich
völlig unterschiedlicher Form, lässt sich auch in der TKR auf Basis beschäftigungsvariabler
Kosten und Erlöse durch
Differenzierung des gesamten Fixkostenblocks der Periode in z.B. Produktarten-,
Produktgruppen-, Produktprogrammfixkosten bzw. in Stellen-, Abteilungs-,
Werks-, Bereichs-, Unternehmungsfixkosten eine mehrstufige und mehrdimensionale
Deckungsbeitragsrechnung aufbauen (vgl. Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K. 2002, S. 77 f.). Unter
Berücksichtigung der Abbaufähigkeit bzw. Bindungsdauer beschäftigungsfixer
Kosten liefert eine mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung nicht nur
Informationen für die Absatz- und Produktionspolitik, sondern auch für die
Investitionspolitik (z.B. Stilllegungsentscheidungen). Bei entsprechender Gliederung
der Erlöse nach Erlösarten, -stellen (z.B. Absatzgebiete, Kundengruppen) und
-trägern (Produktarten, -gruppen usw.) lässt sich eine solche
Deckungsbeitragsrechnung zu einer Marktsegmentrechnung ausbauen. Mit Hilfe
neuerer Data-Warehouse- und OLAP-Software wird damit eine Optimierung der
Informationsversorgung erreicht (vgl. Blattmann,
A./Schmitz, H. 2001, S. 13 ff.; Gabriel,
R./Chamoni, P./Gluchowski, P. 2000, S. 74 ff.).
4. Dokumentationsrelevanz
von Voll- und Teilkostenrechnungen
Neben der Abbildung und Ermittlung von Kosten sind die
Informationen aus der KR im Hinblick auf ihren Dokumentationszweck noch relevant für die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen mithilfe einer VKR (Kalkulation öffentlicher Aufträge)
und für die Bestandsbewertung in der Bilanz. Zur Bewertung von fertigen
und unfertigen Erzeugnissen sowie selbsterstellten Anlagen in der Handelsbilanz sind Herstellungskosten
nach § 255 II und III HGB anzusetzen. Diese werden aus den Herstellkosten der KR abgeleitet, wobei nicht als Aufwand
verrechnete primäre kalkulatorische Kosten zu eliminieren sind und statt dessen
die entsprechenden neutralen Aufwendungen anzusetzen sind.
IV. Anwendung von Voll- und
Teilkostenrechnungen in der Praxis
Ohne die Ergebnisse empirischer Untersuchungen der letzten
Jahre interpretieren zu wollen (sie unterscheiden sich hinsichtlich der
Stichproben, der Art der Fragestellungen, der Überprüfbarkeit der
Unternehmensangaben usw.), scheint sich in der Praxis die reine TKR in ihren verschiedenen Ausprägungen trotz ihrer
theoretischen Fundierung im Vergleich zur reinen VKR bzw. kombinierten
(parallelen) Voll- und Teilkostenrechnung nicht
durchgesetzt zu haben (vgl. Latzko, F.
2000). Während im deutschsprachigen Raum schätzungsweise nur ca. 10 % der
Unternehmungen eine reine TKR einsetzen, belaufen sich die Schätzungen
bezüglich einer reinen VKR auf über 50 %. Ein Trend zum verstärkten Einsatz
einer kombinierten (parallelen) Voll- und Teilkostenrechnung (derzeit geschätzt
ca. 40 %) ist – vorsichtig interpretiert – festzustellen.
Literatur:
Blattmann,
Alexander/Schmitz, Hans : Multidimensionale Auswertungen im Controlling, in:
KRP, Jg. 45, H. 1/2001, S. 13 – 21
Ewert, Ralf/Wagenhofer,
Alfred : Interne Unternehmensrechnung, Berlin et al., 6. A., 2005
Gabriel, Roland/Chamoni,
Peter/Gluchowski, Peter : Data Warehouse und OLAP – Analyseorientierte
Informationssysteme für das Management, in: ZfbF, Jg. 52, 2000, S. 74 – 93
Hanrath, Stephanie :
Investitionszielkonforme Kostenrechnung. Schnittstellenmanagement zwischen
strategischer und operativer Planung, Wiesbaden 2000
Hoitsch,
Hans-Jörg/Lingnau, Volker : Kosten- und Erlösrechnung. Eine
controllingorientierte Einführung, Berlin et al., 5. A., 2004
Kilger,
Wolfgang/Pampel, Jochen/Vikas, Kurt : Flexible Plankostenrechnung und
Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 11. A., 2002
Latzko, Frank : Der
Einfluß der Gestaltung der Kosten- und Ergebnisrechnung auf den
Unternehmenserfolg, Frankfurt am Main 2000
Riebel, Paul :
Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung. Grundfragen einer markt- und
entscheidungsorientierten Unternehmensrechnung, Wiesbaden, 7. A., 1994
Schweitzer,
Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München,
8. A., 2003
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