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Handelsbilanz

(commercial balance sheet)



Die Handelsbilanz ist der nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. AG und GmbH müssen noch einen Anhang anfertigen.

(A)(im   Aussenhandel) Die Handelsbilanz als Teil der Zahlungsbilanz erfasst in einem Zeitraum den Wert der Ausfuhren (Exporte) und der Einfuhren (Importe). Übersteigt der Wert der Exporte den Wert der Importe, entsteht ein Handelsbilanzüberschuss (= aktive Handelsbilanz), im umgekehrten Fall ein Handelsbilanzdefizit (= passive Handelsbilanz). (B) (im   Jahresabschluss) ist die nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Bilanz. Gesetzliche Grundlage für die Handelsbilanz sind die §§ 238 ff. HGB.


1. betriebswirtschaftliche Bilanz.
2. im Gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesen Teilbilanz der Leistungs- und Zahlungsbilanz . H. ist die Gegenüberstellung des Warenexports auf der Aktivseite und -imports auf der Passivseite, so daß bei einem Exportüberschuß und Saldo auf der Passivseite von einer aktiven H. oder auch Aktivsaldo der H. gesprochen wird. Eine aktive H., seit 1952 der Fall für die Bundesrepublik, führt ceteris paribus (ceteris paribus-Klausel) zu einer gleich großen Zunahme der Devisenbestände und der Netto-Auslandsposition der Deutschen Bundesbank (Devisenbilanz, Zahlungsbilanz).

 

 


 

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