Inhaltsübersicht
I. Kontrollbegriff
II. Ziele
und Objekte von Kontrollen
III. Formen
und Gestaltungsprinzipien von Kontrollen
IV. Phasen
des Kontrollprozesses
V. Kontrollprozess
aus verhaltenswissenschaftlicher Sichtweise
I. Kontrollbegriff
Zunehmend arbeitsteiliger organisierte und komplexer werdende
soziale und technische Prozesse i.V.m. anonymisierten Beziehungen zwischen den
sozialen Akteuren, die den Aufbau von Vertrauen erschweren, führen zu einem
erhöhten Bedarf an Kontrolle in vielen gesellschaftlichen Bereichen (z.B.
Technik, Umwelt, Medizin, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft; vgl. Power, M.
1995). Insofern sind Kontrollen ein ubiquitäres Phänomen, das zum
Erkenntnisobjekt vieler Wissenschaften werden kann. Kontrollieren bedeutet im
alltäglichen Sprachgebrauch zum einen, einen Vorgang oder die Tätigkeit einer
Person zu überwachen, zu überprüfen. Die Begriffe Überwachung, Prüfung und
Kontrolle werden hier oft gleichbedeutend verwandt. Ist die
Überwachungstätigkeit sehr umfassend und für den Träger der Überwachung mit
Kompetenzen zur Setzung von Zielen und zur Belohnung und Bestrafung bei
Zielerfüllung bzw. Zielabweichung verbunden, dann bedeutet kontrollieren zum
anderen auch, einen Vorgang oder eine Person zu beherrschen, zu steuern.
Die Analyse und Gestaltung von Kontrollen z.B. in
biologischen oder technischen Prozessen sind Gegenstand ingenieur- bzw.
naturwissenschaftlicher Fächer. Die Betriebswirtschaftslehre befasst sich
vornehmlich mit Kontrollen in Unternehmen, das sind arbeitsteilig organisierte
Systeme in marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen. Die Unternehmensführung
delegiert Aufgaben an nachgeordnete Instanzen. Da die Auftragnehmer nicht immer
im Interesse der Auftraggeber handeln, ist es notwendig, die Tätigkeit der
Auftragnehmer zu überwachen.
Neben strategischen Planungs- und Leitungsfunktionen hat die
Unternehmensführung die Aufgabe, die Strukturen und Abläufe im Unternehmen zu
überwachen. Mit zunehmender Unternehmensgröße kann auch diese Aufgabe nur mehr
in einem sehr grundsätzlichen Sinne – z.B. ausgerichtet auf aggregierte
Erfolgsgrößen und Ergebnisse wesentlicher Entscheidungen – von der
Unternehmensführung selbst wahrgenommen werden und muss weitgehend an
nachgeordnete unternehmensinterne oder unternehmensexterne Stellen delegiert
werden.
Die Unternehmensführung selbst wird in unterschiedlicher
Form, Häufigkeit und Intensität von nicht im Unternehmen beschäftigten
Außenstehenden überwacht, z.B. durch nicht an der Geschäftsführung beteiligte
Gesellschafter, von Kreditgebern sowie von staatlichen Stellen (Finanzamt,
Gewerbeaufsichtsamt, Umweltschutzbehörden usw.). Die Überwachungsträger
verfolgen hierbei jeweils spezifische Ziele. Von besonderer Bedeutung ist die
Überwachung der Unternehmensführung durch die Eigentümer. Deren konkrete
Ausgestaltung wird beeinflusst von der Rechtsform, der Verteilung der
Eigentums- und Verfügungsrechte sowie den i.d.R. hieraus resultierenden
gesellschaftsvertraglichen Regelungen (z.B. §§ 46 Ziff. 6, 52 GmbHG, §§ 111 I
AktG, § 38 I GenG).
In der Betriebswirtschaftslehre wird üblicherweise eine
Abgrenzung zwischen Überwachung, Prüfung und Kontrolle vorgenommen. Überwachung als Oberbegriff für Prüfung
und Kontrolle wird definiert als Handlung, bei der ein Istobjekt mit einer
Normgröße (Sollobjekt) verglichen wird; hierauf aufbauend wird ein Urteil über
den Grad der Normentsprechung gebildet, das ggf. dokumentiert und den
Adressaten mitgeteilt wird. Sofern Überwachungshandlungen von direkt oder
indirekt prozessabhängigen Personen durchgeführt werden, bezeichnet man sie als
Kontrollen. Bei direkter Prozessabhängigkeit werden die Aufgaben der
Realisierung und Kontrolle einer wirtschaftlichen Tätigkeit von derselben
Person wahrgenommen (Selbstkontrolle),
während bei indirekter Prozessabhängigkeit der in den Prozess eingebundene
Überwachungsträger (z.B. ein Bereichsleiter) die Durchführung der
Überwachungsaufgabe an eine dritte Person überträgt, die ihm unterstellt ist (Fremdkontrolle). Prüfungen hingegen sind
Überwachungstätigkeiten, die von prozessunabhängigen Personen durchgeführt
werden. Von interner Prüfung bzw. interner Revision wird dann gesprochen, wenn
der Überwachungsvorgang von organisatorisch prozessunabhängigen, aber
unternehmensangehörigen Personen vorgenommen wird, und von externer Prüfung bzw.
externer Revision, „ wenn die Überwachungsträger prozessunabhängige und
unternehmensfremde Personen sind “ (v. Wysocki,
K. 1988, S. 6 f.).
Für eine Analyse des Prozesscharakters,
also des in Zeit und Raum sich vollziehenden Ablaufs von Kontrollen, ist diese
Differenzierung nicht zweckmäßig, da Prüfungs- und Kontrollprozesse in dieser
Hinsicht sehr ähnlich sind. Unter Kontrollprozess wird somit im Folgenden ein
von natürlichen Personen geplanter und durchgeführter Überwachungsvorgang
verstanden, der Strukturen, Prozesse und Ergebnisse in Unternehmen zum
Gegenstand hat und dessen Ziel darin besteht, zu ermitteln, ob die Strukturen
und Prozesse geeignet sind, um die Ziele des Unternehmens zu erreichen. Zu
beachten ist, dass einerseits Kontrollen in Geschäftsprozesse eingebaut sind
und andererseits diese Kontrollen selbst wieder zum Gegenstand von (Meta-)Kontrollen
werden können. So lassen sich Hierarchien von aufeinander aufbauenden
Kontrollen konstruieren. Dies führt zum Problem: Wer kontrolliert die
Kontrolleure? Ein infiniter Regress kann nur durch Abbruch auf einer bestimmten
Stufe vermieden werden, d.h. eine vollkommene Kontrolle ist nicht erreichbar.
Beim hier zugrunde gelegten funktionalen
Kontrollbegriff steht die Tätigkeit des Kontrollierens im Vordergrund,
während ein institutionaler
Kontrollbegriff alle Elemente eines Kontrollsystems umfasst: „ Kontrollsubjekte
? führen an Kontrollobjekten unter Zuhilfenahme von Kontrollinstrumenten
Kontrollhandlungen (in Kontrollprozessen) durch “ (Mag, W.
1999, S. 55).
II. Ziele und Objekte von
Kontrollen
Die mit Kontrollen verfolgten Ziele sind: Informationsgewinnung zur Verbesserung zukünftiger
Entscheidungen sowie die Verhaltenssteuerung von Entscheidungsträgern (vgl. Küpper, H.-U.
1997, S. 166 f.; Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 344 ff.). Kontrollen i.V.m.
Abweichungsanalysen ermöglichen bei sich wiederholenden Handlungen das Lernen
aus den Folgen von Handlungen. Die Wahrscheinlichkeit der Durchführung von
Kontrollen i.V.m. zweckmäßigen Anreizsystemen führt ex ante zur Beeinflussung
des Verhaltens von Entscheidern. Der nachprüfbaren Dokumentation von Kontrollen
kommt i.d.R. keine eigenständige Bedeutung zu; sie ist jedoch notwendige
Voraussetzung zur Erfüllung der vorgenannten Ziele.
Für das interne Kontrollsystem werden diese abstrakten Ziele
konkretisiert: Die Regelungen des Kontrollsystems sollen das Verhalten so
steuern, dass die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
Geschäftstätigkeit (einschließlich Schutz vor Vermögensschädigungen), die
Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung
und die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen
Vorschriften gewährleistet wird (IDW, 2001).
Als Objekte
betriebswirtschaftlicher Kontrollen sind die in Unternehmen ablaufenden
Geschäftsprozesse und deren Ergebnisse von herausragender Bedeutung, weil deren
effiziente Gestaltung und Umsetzung letztlich den Gesamterfolg bestimmt. Die
Unternehmensführung versucht, durch risikoangepasste Strategien Ziele zu
erreichen. Strategien werden konkretisiert und umgesetzt durch Prozesse, die
Risiken reduzieren (vgl. Wiedmann, H.
1998, Bell,
T./Marrs, F./Solomon, I. 1997). Geschäftsprozesse können in
Kernprozesse – das sind Prozesse, die unmittelbar auf die Wertschöpfung
des Unternehmens ausgerichtet sind – und Unterstützungsprozesse, welche die
hierfür notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen, unterschieden werden.
Prozessziele legen
die Funktion des Prozesses bei der Erreichung der Unternehmensziele fest; sie
sind als Unterziele des Gesamtzieles zu interpretieren. Input von Prozessen sind Ressourcen und Informationen, die zur
Zielerreichung benötigt werden. Aktivitäten
sind Tätigkeiten bzw. Subprozesse, die Prozessergebnisse erzeugen. Outputs sind
die Endergebnisse eines Prozesses, d.h. Vor- oder Endprodukte und
Informationen. Systeme sind Bündel
von Ressourcen, die zur Zielerreichung nötig sind. Informationssysteme erzeugen Berichte, die zur Steuerung und
Kontrolle der Prozesse dienen. Prozessrisiken
bedrohen die Erreichung der Prozessziele, Prozesskontrollen dienen der
Beherrschung von Prozessrisiken. Die Kontrolle des Erfolgs von
Geschäftsprozessen erfordert die Bestimmung kritischer Erfolgsfaktoren
(critical success factors) und deren Messung durch leistungsbezogene
Schlüsselgrößen (key performance indicators).
Zur Analyse des internen Kontrollsystems eines Unternehmens
existieren in der Literatur gut strukturierte Vorschläge (vgl. Arens,
A.-A./Loebbecke, J.K. 2000, S. 287 ff.). Für jeden
wesentlichen Geschäftsprozess werden bestimmten Kontrollzielen (z.B.: Werden
alle Wareneingänge im Informationssystem vollständig erfasst?) die vorhandenen
Kontrollen (z.B.: Abstimmung Lieferscheine mit gebuchten Wareneingängen)
zugeordnet. Eine Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollen erfordert einen
Vergleich mit einem Sollzustand (Meta-Kontrolle). Ziel ist die Einschätzung des
verbleibenden Kontrollrisikos.
III. Formen und
Gestaltungsprinzipien von Kontrollen
1. Formen
von Kontrollen
Die folgenden Formen von Kontrollen lassen sich unterscheiden
(in Anlehnung an Küpper, H-U.
1997, S. 169 ff.). Verhaltenskontrollen beziehen sich auf Abläufe und
Ergebnisse menschlichen Handelns. Technische Kontrollen haben Abläufe und
Ergebnisse von Prozessen zum Gegenstand, die ohne wesentliches menschliches
Mitwirken geschehen. Bei Ergebniskontrollen wird das realisierte Ergebnis mit
der Sollgröße verglichen, während bei Systemkontrollen der Prozess, der zum
Ergebnis geführt hat, untersucht wird. Mit Bezug auf die Informationsarten, die
in der Planung verwendet werden, können Realisations-, Prämissen- und
Planfortschrittskontrollen unterschieden werden (vgl. Mag, W.
1999, S. 56 f.). Bei Realisationskontrollen wird eine Istgröße mit einer
normativen Sollgröße verglichen, bei Planfortschrittskontrollen wird das
Istobjekt in Form einer Prognosegröße (z.B. voraussichtlich erreichbarer Umsatz
im Geschäftsjahr) mit einer normativen Sollgröße (z.B. Umsatzvorgabe für das
Geschäftsjahr) verglichen. Ziel ist die Abgabe eines Urteils über den
voraussichtlichen Grad der Normentsprechung. Einen Vergleich zwischen Prognose-
und realisierter Istgröße bezeichnet man als Prämissenkontrolle. Da es hierbei
im Kern um eine Überprüfung der Qualität der in die Planung eingehenden
prognostischen Prämissen (z.B. über die Entwicklung von Wechselkursen) geht,
kann die realisierte Istgröße als Sollobjekt interpretiert werden, welches zur
Beurteilung der Güte einer Prognose (Istobjekt) genutzt wird. Werden wie beim
Zeit- oder Betriebsvergleich betriebswirtschaftliche Kennzahlen
und Kennzahlensysteme in Form von Istgrößen miteinander verglichen,
handelt es sich nur dann um eine Kontrolle, wenn eine der Istgrößen als Norm
fungieren kann. Nur dies lässt die Bewertung einer festgestellten Abweichung
bzw. Übereinstimmung zu; alternativ können die beiden Istgrößen auch mit einer
dritten Sollgröße verglichen werden.
Bei seriellen Kontrollen werden die Verrichtungen einer
vorgelagerten Prozessaktivität zeitlich nachfolgend vor Weiterverarbeitung in
einer weiteren Prozessstufe kontrolliert und bei Fehlern ggf. mit oder ohne
Rückmeldung korrigiert. Bei parallelen Kontrollen wird das Ergebnis eines
Prozesses (z.B. die buchmäßige Fortschreibung der Bestände) durch einen zweiten
unabhängigen Prozess (z.B. regelmäßige Inventur) kontrolliert (vgl. Maul, K.-H.
1977, S. 233). Effizienter ist es, für Kontrollzwecke die Ergebnisse
schon vorhandener Abläufe zu nutzen. So kann z.B. bei Handelsbetrieben der
durch Ausbeuterelationen beschriebene Zusammenhang zwischen Wareneinsatz
(Prozess Wareneingang) und Absatz (Prozess Warenverkauf) unter Berücksichtigung
von Lagerbestandsveränderungen für Kontrollzwecke genutzt werden.
Fehleraufdeckende Kontrollen ermöglichen nach Ablauf der zu
kontrollierenden Aktivität die Aufdeckung realisierter Fehler (Rückkopplung,
Feedback), während fehlerverhindernde Kontrollen mit Hilfe von Indikatoren ex
ante zukünftig eintretende Fehler anzeigen und so ermöglichen, rechtzeitig
Gegenmaßnahmen zu ergreifen (Vorkopplung, Feedforward, Qualitätsmanagement).
2. Regeln
zur Gestaltung von Kontrollen
Welche hinreichend allgemeinen Regeln lassen sich unabhängig
von Branche, Größe und Art der Geschäftsprozesse zur Gestaltung von Kontrollen
zumindest pragmatisch begründen? Bei der Gestaltung der Organisation sind die
Voraussetzungen für wirksame Kontrollen zu schaffen. Die Funktionstrennung soll sicherstellen, dass „ genehmigende,
ausführende, verwaltende und abrechnende Funktionen durch unterschiedliche
Personen wahrgenommen werden “ (IDW, 2001,
S. 330); dadurch wird verhindert, dass die Gestaltung eines kompletten
Prozesses in der Hand einer Person liegt. Die adäquate Gestaltung von Dokumenten und Aufzeichnungen im Berichtswesen,
z.B. durch fortlaufende Nummerierung und zeitnahe Erstellung, ermöglicht oft
erst zeitlich nachgelagerte Kontrollen, da der Vorgang selbst nicht mehr direkt
zu beobachten ist. Die Autorisierung
von Personen zur Durchführung von bestimmten Transaktionen i.V.m. der Einholung
von Genehmigungen begrenzt den
Handlungsspielraum der Stelleninhaber. Regelungen, die den Zugriff auf Vermögensgegenstände und betriebliche Informationssysteme
begrenzen, verhindern Vermögensverluste (vgl. Arens,
A.A./Loebbecke, J.K. 2000, S. 295 ff.). Kontrollen sollten
objektiv, zuverlässig und zieladäquat sein. Das Sollobjekt muss hinreichend
präzise beschrieben werden können. Aus verhaltenswissenschaftlicher Sicht
sollten Kontrollen keine dysfunktionalen Effekte, z.B.
Motivationsbeeinträchtigung, Frustration oder Reaktanz, auslösen, sondern zur
Erhöhung der Leistungsbereitschaft beitragen. Die Teilnahme des Kontrollierten an der Gestaltung des Kontrollprozesses
kann bei komplexen Kontrollaufgaben durch die Nutzung des Wissens des
Kontrollierten die Wirksamkeit und Akzeptanz von Kontrollen erhöhen (vgl. Küpper, H.-U.
1997, S. 237 f.). Kontrollkosten und -nutzen sind unter Berücksichtigung
von Aufdeckungswahrscheinlichkeiten und der Verhaltenswirkungen von Sanktionen
abzuschätzen.
IV. Phasen des Kontrollprozesses
1. Methodologische
Vorbemerkung
Eine empirische Theroie, die erklärende und prognostische
Argumente gestatten würde, liegt in Bezug auf betriebswirtschaftliche
Kontrollen bislang nur in Ansätzen vor. Es überwiegen begriffliche, sog. „ sachlogische “
sowie rein entscheidungsanalytische Arbeiten. Hierzu zählen z.B. die
Darstellung des Zusammenhanges zwischen Planung und Kontrolle über den
kybernetischen Regelkreis (vgl. Küpper, H.-U.
1997, S. 179 f.; Pfohl,
H.-C./Stölzle, W. 1997, S. 13 ff.) oder die Aufspaltung der
Abweichung zwischen Soll- und Istkosten in Preis-, Mengen- und gemischter
Abweichung (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 353 ff.). Im Wesentlichen werden
Begrifflichkeiten zur Beschreibung realer Kontrollabläufe sowie
entscheidungsunterstützende Methoden zur Verfügung gestellt, empirisch bewährte
Hypothesen etwa über den Ablauf realer Kontrollprozesse fehlen weitgehend.
2. Kontrollanlässe
Routinemäßig erfolgen Kontrollen lückenlos oder in
Stichproben in Geschäftsprozessen. Aufgrund der Bedeutung von Kontrollen sind
Meta-Kontrollen, die das Funktionieren von Prozesskontrollen zum Gegenstand
haben, notwendig. Das mangelhafte Funktionieren von Prozesskontrollen kann dazu
führen, dass die Prozessziele verfehlt werden. Die Feststellung, dass
Prozessziele verfehlt wurden, ist wiederum das Resultat einer Kontrolle.
Fallweise Kontrollen werden überwiegend durch das wesentliche Verfehlen von
Prozesszielen ausgelöst. Sie haben zum Ziel, die Ursache für das Verfehlen zu
bestimmen, Verantwortliche zu benennen und Konsequenzen für die Zukunft zu
ziehen. Um rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, ist es notwendig,
dass Kontrollen zeitnah erfolgen; fehlerverhindernde Kontrollen sind für
Steuerungszwecke besonders geeignet.
3. Bestimmung
eines Sollobjektes und Ermittlung des Istobjektes
a) Sollobjekt
Voraussetzung zur Durchführung einer Kontrollhandlung ist die
Bestimmung einer hinreichend präzisen Normgröße, das ist die normentsprechende
Ausprägung des zu untersuchenden Istobjektes, damit eine Bewertung des
Istobjektes möglich wird. Dies ist kein trivialer Vorgang, denn für viele
Geschäftsprozesse sind funktional äquivalente Gestaltungen denkbar, d.h., ein
bestimmtes Ziel kann über mehrere Mittel erreicht werden. Wird nur eine dieser
Varianten zur Norm erhoben und lässt sich die konkrete Ausprägung des
Istobjektes unter eine der funktional äquivalenten Alternativen subsumieren,
würde durch Kontrollen eine zielirrelevante Abweichung festgestellt.
Auch bei der Durchführung von Ergebniskontrollen kann die
Ermittlung des Sollobjektes ein eigenständiges Problem darstellen. So sind
beispielsweise in der Praxis des unternehmenswertorientierten Controllings eine
Vielzahl von Erfolgsmaßstäben vorzufinden, die als Sollobjekt zur Kontrolle
unternehmerischen Handelns dienen. So kann der Erfolg einer Periode z.B. als
Economic Profit, Economic-Value-Added, Shareholder-Value-Added,
Cashflow-Return-on-Investment, ermittelt werden. Es ist zu prüfen, ob das
jeweilige Sollobjekt mit den Zielen der Entscheidungsträger übereinstimmt.
b) Istobjekt
In aller Regel ist das Istobjekt nicht einfach „ gegeben “ ,
sondern muss bei komplexeren Kontrollen vom Träger der Kontrolle identifiziert,
manchmal sogar „ konstruiert “ werden. Man denke z.B. an eine
Unternehmensbewertung, bei der der Istwert eines Unternehmens mit einem
Sollwert verglichen werden soll. Da nicht alle feststellbaren Ausprägungen
eines Istobjektes für den Vergleich von Bedeutung sind, erfolgt die
Beschreibung des Istobjektes stets vor dem Hintergrund der relevanten Merkmale,
die durch das Sollobjekt idealerweise vorgegeben sind.
4. Vergleich
zwischen Soll- und Istobjekt
Der Vergleich der Merkmalsausprägungen des Soll- und
Istobjektes wird in der Literatur z.T. als „ relativ unproblematisch “ (Delfmann, W.
1993, Sp. 3242; Mag, W.
1999, S. 58) bezeichnet; Schwierigkeiten sollen sich nur bei
unterschiedlichen Skalierungen sowie bei mehrdimensionalen Ausprägungen
ergeben. Diese Auffassung ist jedoch nur für sehr einfache betriebswirtschaftliche
Kontrollhandlungen haltbar, z.B. einen Vergleich, ob für eine bestimmte
Bestellung eine Genehmigung des Vorgesetzten vorlag oder nicht.
Betrachtet man die Vergleichshandlung jedoch als Teil eines Informationsverarbeitungs- und
Entscheidungsprozesses und geht man von der realistischen Annahme aus, dass
Ermessensspielräume bei der Bestimmung der vergleichsrelevanten Ausprägungen
von Soll- und Istobjekt bestehen und der Kontrollträger i.d.R. ein
Gesamturteil, das sich aus mehreren Soll-Ist-Vergleichen zusammensetzt, über
die Güte eines Prozesses abgeben muss, wird die (aggregierte)
Vergleichshandlung ungleich komplexer. I.d.R. ist auch eine Bewertung der festgestellten Abweichung
vor dem Hintergrund des Zielsystems gefordert, die abhängig vom Ermessen des
Beurteilenden ist. Bei komplexen Vergleichen muss der Kontrollträger auch
beachten, dass Kontrollinformationen unterschiedlich zuverlässig sein können.
Die Kontrolle der Leistung eines Aufgabenträgers, der im Bereich Forschung und
Entwicklung tätig ist, die Kontrolle des Managements durch den Aufsichtsrat
oder die Kontrolle des aufgestellten Jahresabschlusses durch den
Abschlussprüfer sind hierfür Beispiele. Der Informationsverarbeitungsprozess
bei Abschlussprüfungen ist vergleichsweise gut erforscht und kann deshalb als
Modell einer solchen Perspektive dienen (vgl. Lenz, H.
2001).
5. Abweichungsanalyse
und Anpassungsmaßnahmen
Wurden vom Träger der Kontrolle wesentliche Abweichungen
festgestellt, sind die Ursachen für
die Abweichungen zu ermitteln. Erst eine solche Analyse ermöglicht die
Feststellung, ob die Abweichung vom Entscheidungsträger zu verantworten ist
oder ob diese auf Einflussfaktoren zurückgeführt werden kann, die nicht vom
Entscheider zu verantworten waren. Weiter wird hierdurch Lernen effizienter,
wenn kausale Beziehungen zwischen Ursachen und Wirkungen erkannt werden, die
dann für gezielte Gestaltungszwecke in Mittel-Ziel-Relationen transformiert
werden können. Bei komplexeren Kontrollen, z.B. bei einer Analyse der
Abweichung zwischen Soll- und Istgewinn, und stochastischen Zusammenhängen sind
mehrere Ursachen, Kausalketten sowie Störgrößen zu berücksichtigen. Nach
erfolgter Abweichungsanalyse sollen Anpassungsmaßnahmen bei fehleraufdeckenden
Kontrollen zukünftig die Fehlerursache vermeiden. Fehlerverhindernde Kontrollen
setzen die Kenntnis von Ursache-Wirkungs-Beziehungen schon voraus; Indikatoren
sollten möglichst frühzeitig die Abweichungsursache anzeigen, damit deren
Eintritt verhindert werden kann. So wird z.B. mit Einstellungstests versucht,
die zukünftige Leistungsfähigkeit und -bereitschaft abzuschätzen, um negative
Abweichungen des Betriebsergebnisses durch mangelnde Leistung des Arbeitnehmers
zu vermeiden.
V. Kontrollprozess aus
verhaltenswissenschaftlicher Sichtweise
In einer verhaltensorientierten Perspektive interessiert man
sich für das Verhalten des Kontrollträgers und des Aufgabenträgers als Objekt
der Kontrolle. Wie werden Kontrollen empfunden und wahrgenommen, werden damit
die gewünschten verhaltenssteuernden Wirkungen erreicht? Einen Überblick geben
Pfohl/Stölzle (vgl. Pfohl,
H.-C./Stölzle, W. 1997, S. 219 ff.) und Küpper (vgl. Küpper, H.-U.
1997, S. 230 ff.). Die Art der Aufgabe, Arbeitssituation und
Gruppenzugehörigkeit sind verhaltensbeeinflussende Bestimmungsfaktoren, die der
Kontrollumwelt zugerechnet werden
können. Zu den Einflussfaktoren des Kontrollsystems
gehören z.B. die Persönlichkeit und Erfahrung des Kontrollierten,
Persönlichkeit und Führungsverhalten des Kontrollträgers sowie die Art des
Kontrollprozesses (z.B. Form, Umfang und Häufigkeit von Kontrollen).
In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Kontrollierten und
der Aufgabenart kann z.B. starke Fremdkontrolle i.V.m. überwiegend
extrinsischen Belohnungen die vorhandene intrinsische Motivation des
Aufgabenträgers beeinträchtigen. Frey (vgl. Frey, B.
1997) bezeichnet dies als Verdrängungseffekt
und formuliert die folgende empirisch prüfbare Hypothese: Je interessanter eine
Tätigkeit, je persönlicher die Beziehungen zwischen Kontroll- (Prinzipal) und
Aufgabenträger (Agent), je höher der Grad an Mitwirkung des Aufgabenträgers an
Entscheidungen des Kontrollträgers, umso höher die Beeinträchtigung der
intrinsischen Motivation des Aufgabenträgers, wenn Verhaltenskontrolle über
Fremdkontrolle i.V.m. extrinsischen Belohnungen erfolgt. Die von Barkema (vgl. Barkema, H.G.
1995) vorgenommene empirische Analyse des Zusammenhangs zwischen
verschiedenen Formen der Überwachung von Managern und deren Leistung kann als
(partielle) Bestätigung interpretiert werden.
Fremdkontrolle kann durch Selbstkontrolle substituiert
werden. Selbstkontrolle setzt voraus, dass bestimmte Normen (z.B. Arbeits- und
Ehrlichkeitsethos) über familiäre, gesellschaftliche und betriebliche,
insbesondere unternehmenskulturelle, Sozialisationsprozesse internalisiert
werden. Aus der Perspektive rationaler Individuen müssen solche
Sozialisationsprozesse mit bestimmten individuellen Vorteilen verbunden sein;
anderenfalls wäre ihr langfristiges evolutionäres Bestehen kaum erklärbar.
Sofern eine per Sozialisation erworbene Selbstbindung
dem (potenziellen) Kontrollträger glaubwürdig signalisiert wird (vgl. Föhr,
S./Lenz, H. 1992; Frank, R.H.
1988), kann dieser auf Kontrollen verzichten. Die ersparten
Kontrollkosten führen zu Effizienzgewinnen, die zwischen Kontroll- und
Aufgabenträger aufgeteilt werden können.
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Ewert, Ralf/Wagenhofer,
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Hansrudi : Unternehmenskultur und ökonomische Theorie, in: Managementforschung
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Frey, Bruno S. : Markt
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Frank, Richard H. :
Passions within Reason: The Strategic Role of the Emotions, New York et al.,
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Lenz, Hansrudi :
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G./Wysocki, Klaus v., Stuttgart, 3. A., 2002, Sp. 1924 – 1938
Mag, Wolfgang : Planung
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hrsg. v. Bitz, Michael/Dellmann, Klaus/Domsch, Michel, München, 4. A., 1999, S.
1 – 64
Maul, Karl-Heinz :
Grundlagen eines Internen Kontrollsystems, in: WPg., Jg. 30, H. 9/1977, S.
229 – 236
Pfohl,
Hans-Christian/Stölzle, Wolfgang : Planung und Kontrolle, München, 2. A., 1997
Power, Michael : The
Audit Society: Rituals of Verification, Oxford et al. 1997
v. Wysocki, Klaus :
Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens, München, 3. A., 1988
Wiedmann, Harald :
Ansätze zur Fortentwicklung der Abschlussprüfung, in: WPg, Jg. 51, H. 7/1998,
S. 338 – 350
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