Inhaltsübersicht
I. Gegenstand
des betrieblichen Berichtswesens
II. Berichtszwecke
III. Berichtsarten
IV. Gestaltung
des betrieblichen Berichtssystems
V. Zukünftige
Entwicklungslinien
I. Gegenstand des
betrieblichen Berichtswesens
1. Klassische
Abgrenzungen
Die rechtzeitige Verfügbarkeit von aussagekräftigen
Informationen gehört zu den zentralen Erfolgsfaktoren unternehmerischer
Tätigkeit. Das betriebliche Berichtswesen leistet dazu einen maßgeblichen
Beitrag.
Bei der näheren Abgrenzung des Objektbereichs des
Berichtswesens stößt man auf enge und weite Auslegungen. Nach der weitesten
Auslegung wird das betriebliche Berichtswesen mit dem betrieblichen
Informationswesen gleichgesetzt (vgl. Blohm, H.
1974, S. 13; Blohm, H.
1982, S. 866). Die Mehrheit der Autoren grenzt jedoch den Gegenstand
weiter ein. Dabei dominiert eine sehr eng gefasste Gegenstandsdefinition, die
das betriebliche Berichtswesen lediglich als Instrument zur
Informationsübermittlung interpretiert (vgl. Horváth, P.
1998, S. 589; Reichmann, T.
1997, S. 560; Weber, J.
1999, S. 179). Diese enge Definition ist jedoch angesichts der Kritik am
betrieblichen Berichtswesen in Frage zu stellen. Schwachstellen wie „ mangelnde
Empfängerorientierung “ , „ Informationsarmut im -überfluss “ , „ unzureichende
Datenaktualität “ , „ Dateninkonsistenzen “ (vgl. Benz, C.
et al.1999, S. 197; Franke,
R./Gotta, A./Böckmann, D. 2000, S. 583; Haberstock,
P. 2000, S. 109 – 111; Koch, R.
1994, S. 71 – 99; Mertens, P.
1994, S. 35 f.; Rosenhagen,
K. 1994, S. 274) sind die Folge zu enger Auslegung des
Berichtswesens.
2. Neuere
Abgrenzung
Die neuere Abgrenzung des Objektbereichs setzt an den Phasen
des Informationsprozesses an. Das sind „ Datenbeschaffung und -verwaltung “ ,
„ Informationserzeugung “ , „ Informationsübermittlung “ und „ Informationsnutzung “ .
Die Abbildung 1 zeigt die Zusammenhänge zwischen den Phasen in Form der Prozesskette Informationsversorgung
und die Möglichkeiten einer Zuordnung des Berichtswesens. Zweckmäßig erscheint
es, das Berichtswesen inhaltlich neben der Informationsübermittlung um die
Phase der Informationserzeugung zu erweitern. Das wird aus der Beschreibung der
einzelnen Phasen deutlich.
Abb. 1: Alternative Einordnung des betrieblichen
Berichtswesens in die Prozesskette Informationsversorgung
-
Datenbeschaffung und -verwaltung
Auf der Grundlage von Informationsbedarfsanalysen sowie dem
Feedback aus der Nutzung der Berichte werden Unternehmensdaten (interne Daten)
und Umweltdaten (externe Daten) gewonnen, gespeichert und verwaltet. Dabei wird
zu einem Großteil auf vorhandene Daten in technischen Erfassungs- und
Steuerungssystemen sowie in betriebswirtschaftlichen Administrations-,
Dispositions- und Verwaltungssystemen (= Vorsysteme) zugegriffen. Zu den
technischen Erfassungs- und Steuerungssystemen gehören die Systeme des Computer
Integrated Manufacturing (CIM) mit Computer Aided Design (CAD), Computer Aided
Planning (CAP), Computer Aided Manufacturing (CAM) und Computer Aided Quality
Assurance (CAQ), (vgl. Reichmann, T.
1997, S. 579 – 581; Scheer, A.-W.
1990, S. 21 ff.). Als betriebswirtschaftliche Systeme stehen die
Finanzbuchhaltung, die Kosten-, Leistungs- und Erfolgsrechnung,
Lagerverwaltungssysteme sowie Auftragsverwaltungs- und -steuerungssysteme zur
Verfügung. Gespeichert werden die Daten in relationalen Datenbanken.
-
Informationserzeugung
Aus den gespeicherten Daten werden führungsrelevante
Informationen erzeugt. Methoden- und Modellbanken unterstützen diesen
Produktionsprozess. Dabei greifen die Informationsempfänger zunehmend selbst
direkt auf die Datenbanken zu (= benutzeraktive Berichte). Würde – wie bei der
engen Gegenstandsdefinition des Berichtswesens – die Informationserzeugung
ausgegrenzt, dann wäre keine Basis für benutzeraktive Berichtssysteme gegeben.
-
Informationsübermittlung
Die von Spezialisten (Informationsgeneratoren bzw. -sender)
produzierten Informationen sind an die Informationsempfänger weiterzuleiten.
Das beinhaltet Entscheidungen über die Bündelung von Informationen zu Berichten
für definierte Empfängergruppen, die Formen der Informationsaufbereitung und
die Übermittlungsmedien. Zwar liegt das Wissen über die Gliederung in
Berichtsarten bereits der Phase „ Informationserzeugung “ zugrunde, jedoch
ergeben sich aus der Informationserzeugung heraus Anregungen für eine
Weiterentwicklung der Berichterstattung. Sie finden Eingang in die Phase
„ Informationsübermittlung “ . Alternative Aufbereitungsformen sind Texte,
Tabellen und Graphiken. Übermittlungsmedien umfassen die mündliche,
schriftliche und computerbasierte Weiterleitung.
-
Informationsnutzung
In der Phase „ Informationsnutzung “ zeigt sich, in welchem
Maße das Berichtswesen zur Informationsversorgung der Unternehmensführung
beiträgt und die Berichtszwecke erfüllt. Zugleich werden Erkenntnisse für eine
Weiterentwicklung der Berichterstattung gewonnen. Sie fließen in jede der vorgelagerten
Phasen ein.
Da im Unternehmen auch Informationen genutzt werden, die
nicht dem Berichtswesen, sondern anderen Quellen entstammen, kann durch den
Vergleich mit alternativen Informationssystemen der Nutzen des betrieblichen
Berichtswesens ermittelt werden. Insofern steht das betriebliche Berichtswesen
in komplementärer und konkurrierender Beziehung zu anderen Informationsquellen.
Aus diesem Grund wird die Phase „ Informationsnutzung “ nicht explizit in die
Gegenstandsdefinition des Berichtswesens einbezogen. Der Nutzungsaspekt bleibt
jedoch durch das Prozesskettenmodell berücksichtigt.
Im Ergebnis wird folgende Definition
vorgeschlagen (vgl. zu der erweiterten Sichtweise Haller,
A./Park, P. 1994, S. 499 ff.; Pejic, P.
1997, S. 62 ff.; Struckmeier,
H. 1997, S. 58):
Das betriebliche Berichtswesen beinhaltet die Erzeugung und
die Übermittlung von aussagekräftigen Informationen in Gestalt formalisierter
Berichte für Führungskräfte und unternehmensexterne Empfänger mit dem Ziel,
unternehmensbezogene Entscheidungsprozesse maßgeblich zu unterstützen und die
Wettbewerbsposition des Unternehmens nachhaltig zu stärken.
II. Berichtszwecke
In der Literatur hat sich eine einheitliche Meinung über die
wichtigsten Berichtszwecke durchgesetzt. Folgende drei werden unterschieden
(vgl. u.a. Horváth, P.
1998, S. 590; Koch, R.
1994, S. 60; Küpper, H.-U.
1997, S. 148):
-
Dokumentation von Ereignissen
Sie bezieht sich auf Ereignisse im Unternehmen als auch in
der Unternehmensumwelt. Unternehmen unterliegen gesetzlichen
Dokumentationspflichten gemäß Handels-, Aktien-, Steuer-, Umweltrecht u.a.m.
Dazu gehören die Rechnungslegungsvorschriften in Form des
Jahresabschlussberichts mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
betrieblicher Umweltberichterstattung für externe Adressaten. Über die
gesetzliche Verpflichtung hinaus trägt eine freiwillige Dokumentation von
Ereignissen positiv zur Qualität betrieblicher Entscheidungen bei.
Beispielsweise können Zeitreihenanalysen durchgeführt und für prognostische
Zwecke herangezogen werden.
-
Auslösung von Aktivitäten
Die Planberichterstattung bewirkt bei negativer Abweichung im
Ist gegenüber dem Plan-/Sollwert Aktivitäten zur Aufholung oder Planrevision.
Informationen über das Verhalten der Konkurrenzunternehmen sind häufig Auslöser
für die Einleitung struktureller Veränderungen im Unternehmen (z.B. die
Forcierung von Aktivitäten zur Kooperationsbildung und Internationalisierung).
Insofern wird ein Teil der betrieblichen Entscheidungen durch
Berichtsinformationen erst angestoßen.
-
Vorbereitung und Kontrolle von Entscheidungen
Das Berichtswesen begleitet den gesamten betrieblichen
Entscheidungsprozess von der Entscheidungsfindung über die
Entscheidungsdurchsetzung bis hin zur Entscheidungskontrolle. In der Praxis
gibt es diesbezüglich Defizite. Das ist z.B. bei der Berichterstattung zu
Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Fall. Diese greift in der Praxis oft
zu kurz, indem sie mit der Einführung neuer Produkte in die Produktion
abschließt und sich nicht über den ganzen Zeitraum der Produktionsbeibehaltung
erstreckt. Damit gehen positive Effekte aus Kontrollinformationen für die
zukünftige Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungseffizienz im Unternehmen
verloren.
Um die Berichtszwecke zu erfüllen, enthält das Berichtswesen
außer monetären Kennzahlen zunehmend nicht-finanzielle Kennzahlen und qualitative, verbale Informationen
(Performance Evaluation, Performancemaße,
erfolgsorientierte, Performancemaße,
risikoorientierte, Kennzahlen
und Kennzahlensysteme; vgl. Gleich, R.
1997, S. 114 ff.; Weber, J.
1999, S. 179).
III. Berichtsarten
Die Berichtsarten ergeben sich aus der Kombination der
Berichtsmerkmale und Merkmalsausprägungen, wobei sich die Berichtsmerkmale von
den Merkmalen des Informationsbedarfs ableiten (vgl. Koch, R.
1994, S. 58 f.; Küpper, H.-U.
1997, S. 253 – 156). Zu den wesentlichen Berichtsmerkmalen werden gezählt:
Berichtszweck (Dokumentation, Planung, Kontrolle ?), Berichtsgegenstand
(Gesamtkonzern, Tochtergesellschaften, Geschäftseinheiten, Funktionalbereiche
?), Informationsart (Istwert, Vorgabewert, Prognosewert ?), Erscheinungsweise
(regelmäßig, unregelmäßig; überjährig, unterjährig ?), auslösendes Ereignis
(Zeitablauf, Toleranzwertüberschreitung, individueller Bedarf ?),
Informationsträger (Schriftstück, Diskette, Bildschirm ?) und Verdichtungsgrad
(Ursprungswerte, Kennzahlen ?), (vgl. Küpper, H.-U.
1997, S. 149; Horváth, P.
1998, S. 590). Durch Kombination der Berichtsmerkmale kann in eine nicht
mehr überschaubare Zahl von einzelnen Berichtsarten gegliedert werden. Eine
solche „ theoretische Gliederung “ hat aber keinen praktischen Nutzen.
Stattdessen hat sich eine Unterscheidung nach den Merkmalen „ Erscheinungsweise “
und „ auslösendes Ereignis “ durchgesetzt (vgl. u.a. Horváth, P.
1998, S. 591; Küpper, H.-U.
1997, S. 149 f.; Reichmann, T.
1997, S. 12; Struckmeier,
H. 1997, S. 58 f.):
-
Standardberichte
Sie stellen den Kerninhalt des klassischen Berichtswesens
dar. Auf der Basis des ermittelten Standard-Informationsbedarfs werden die
Berichte mit standardisiertem Inhalt, in gleichbleibender Form, zu festgelegten
Zeiten an relativ viele Empfänger regelmäßig übermittelt. Die Empfänger wählen
die für sie zutreffenden Informationen aus. Typische Beispiele sind die
monatlichen Kostenstellenberichte sowie der Bilanzbericht. Kurzfristig
entstehenden Informationsbedarf sowie den Bedarf nach individuellen
Informationen können Standardberichte nicht decken.
-
Abweichungsberichte
Diese Berichte werden ausgelöst, wenn im Prozess der
Plandurchführung die vorher vereinbarten Toleranzwerte für Abweichungen vom
Plan im Ist überschritten werden. Sie beruhen auf dem Prinzip „ management by
exception “ (Exception Reporting). Lediglich bei wesentlichen Abweichungen vom
normalen Verlauf werden Informationen an Empfänger weitergegeben. Dem
entsprechend sind Berichtsinhalt und -zeitpunkt auf den konkreten Abweichungsfall
beschränkt. Zum Beispiel hat ein Spartenleiter den Vorstand nur bei einer über
den Toleranzbereich hinausgehenden Abweichung der Umsatz- und Kostenentwicklung
zu informieren. Die Abweichungen können negativer als auch positiver Natur
sein.
-
Bedarfsberichte
Ausgelöst werden diese Berichte durch die kurzfristig und
sporadisch auftretenden individuellen Informationsbedarfe der Empfänger. Die
jeweiligen Berichte sind konsequent empfängerorientiert, da sie keine
Information enthalten, die über den individuellen Informationsbedarf
hinausgeht. Ein Beispiel bildet der kurzfristig und zusätzlich auftretende
individuelle Bedarf eines Produktionsleiters über die Auslastung der
Fertigungskapazitäten in den Tochtergesellschaften für eine eventuelle Produktionsverlagerung
zur Abdeckung von Bedarfsspitzen.
Mit der Entwicklung der Informations- und
Kommunikationstechnik werden Bedarfsberichte zukünftig an Bedeutung gewinnen
und Standardberichte teilweise ersetzen. Die technischen Möglichkeiten
versetzen Informationsempfänger immer mehr in die Lage, individuell benötigte
Informationen durch direkten Zugriff auf zentrale Datenbanken und
Auswertungsmodule selbst zu erzeugen. Damit ändert sich die klassische
„ Sender-Empfänger-Beziehung “ . Der Empfänger wächst zunehmend in eine aktive
Rolle hinein. Bezogen auf diese aktive Rolle des Informationsempfängers ist
eine weitere Einteilung des Berichtswesens allgemein verbreitet (vgl. u.a. Haberstock,
P. 2000, S. 108 f.; Horváth, P.
1998, S. 596; Küpper, H.-U.
1997, S. 150 – 152; Mertens, P.
1994, S. 36 f.; Mertens,
P./Griese, J. 1993, S. 1 – 7; Szyperski, N.
1975, S. 1907 f.). Danach werden die Berichte oder Berichtssysteme
unterschieden in:
-
Generatoraktive Berichtssysteme
Generatoren sind die klassischen Gestalter von Berichten (=
Informationssender). Sie bestimmen Berichtsinhalt, -form und -zeitpunkt. Die
Berichte sichern eine konstante, umfassende, systematische
Informationsbereitstellung und schaffen so den Führungskräften in den
unterschiedlichen Bereichen einen einheitlichen Informationsstand.
Standardberichte und Abweichungsberichte gehören hierzu.
-
Benutzeraktive Berichtssysteme
Die Informationsempfänger lösen als Nutzer die
Informationserzeugung und -übermittlung selbst aus. Bedarfsberichte sind hier
einzuordnen. Die Kunst des betrieblichen Berichtswesens besteht darin, die Infrastruktur
zu schaffen, damit die individuellen Bedarfe in kürzester Zeit zu minimalen
Kosten befriedigt werden.
-
Dialogsysteme
Sie stellen eine Kombination aus generator- und
benutzeraktiven Systemen dar, wobei das Schwergewicht auf der Eigenschaft benutzeraktiv
liegt. Die moderne Dialogführung erfolgt EDV-gestützt via Bildschirm
(Lotsensysteme). Der Benutzer wird mittels Dialog mit dem Generator, der
beratende Hilfestellung bietet, durch den gesamten Prozess der
Informationserzeugung und -aufbereitung geführt. Die Kommunikation zwischen
Generator und Benutzer erfolgt zumeist in Form eines Mensch-Computer-Dialoges.
Je nach Niveaustufe kann der Dialogführung ein Expertensystem hinterlegt
werden. Die Dialogsysteme beginnen bei einfachen Abfragesystemen mit
Standardabfragen und gehen bis hin zu komplizierten
Informationserzeugungsprozessen, unter Nutzung komplexer Datenbanken und
anspruchsvoller Prognose- und Entscheidungsmodelle (vgl. Haberstock,
P. 2000, S. 18; Mertens, P.
1994, S. 44 ff.).
IV. Gestaltung des
betrieblichen Berichtssystems
1. Struktureller
Aufbau des Berichtssystems
Unter dem Berichtssystem versteht man „ die auf den
betrieblichen Informationsbedarf ausgerichtete, geordnete Struktur aller
Berichte “ (Horváth, P.
1998, S. 592). Das Berichtssystem stellt den Output des Berichtswesens
dar. Die Gestaltung des Berichtswesens bildet eine wichtige
Koordinationsaufgabe des Controllings.
Die zentralen Gestaltungsziele des Berichtssystems sind:
-
die Deckung eines angemessenen Anteils am
betrieblichen Informationsbedarf
Obgleich das Berichtswesen und somit das Berichtssystem den
betrieblichen Informationsbedarf nicht vollständig decken kann, sollte es einen
hohen, angemessenen Bedarfsdeckungsgrad anstreben. Praxisuntersuchungen über
die anteilige Bedarfsdeckung durch das Berichtssystem und andere
Informationsdienste (z.B. Internet-Informationsdienste; Internet und
Intranet) liegen nicht vor. Hier besteht ein Forschungsbedarf, aus
dessen Befriedigung wichtige Ergebnisse für die Weiterentwicklung des
Berichtswesens zu gewinnen sind.
-
die Nutzenmaximierung des Berichtssystems
Während bei dem ersten Ziel die Beziehung zwischen dem
Berichtswesen und anderen Informationsdiensten im Mittelpunkt steht,
konzentriert sich das zweite Ziel ausschließlich auf das Berichtssystem und
dessen Nutzungsgrad durch die Informationsempfänger. Er hängt vom
Informationsversorgungsservice und den Verhaltenseigenschaften der Empfänger
ab.
-
die Minimierung der Informationskosten
Die Gestaltungsaktivitäten sollten sich vorzugsweise an
definierten Dimensionen orientieren, um ein systematisches Vorgehen zu
ermöglichen. Hierzu liegen bisher keine verallgemeinerbaren Ergebnisse vor. In
Verarbeitung einzelner Ansatzpunkte können folgende Gestaltungsdimensionen
vorgeschlagen werden:
-
Spezialisierung.
Von der Spezialisierung des Berichtssystems hängt die Anzahl
der Berichtsarten ab. Der Arbeitsteilungsgrad im Unternehmen bildet eine
wesentliche Einflussgröße auf den Spezialisierungsgrad des Berichtssystems: Je
höher die Arbeitsteilung, desto spezialisierter ist das Berichtssystem und
umgekehrt. Mit der Zunahme der Spezialisierung nimmt die Übersichtlichkeit des
Berichtssystems ab. Deshalb ist der Informationsbedarf einzelner Empfänger
sinnvoll zu homogenen Empfängergruppen zu bündeln, wie z.B. für die
Führungsspitze in Gestalt von Executive Information Systems (vgl. Benz,
C./Buchner, H./Burgath, H.-J. 1999, S. 203 f.; Wagner,
H.-P./Vogel, C. 1994, S. 228 ff.).
-
Ordnungsprinzipien
Das Berichtssystem kann nach einem oder mehreren Ordnungsprinzipien
aufgebaut sein. Bei der Planberichterstattung bestimmt das Planungssystem das
Ordnungsprinzip (vgl. Hahn, D.
1996, S. 79, 877; Pötsch, H.-D.
1989, S. 10 ff.). Berichtet wird über die Plandurchführung gemäß der
Leitungspyramide von unten nach oben an die nächst übergeordnete
Leitungsstelle. Dem Planungssystem liegt die Organisations- und
Leitungsstruktur des Unternehmens zugrunde. Sie bildet das grundlegende
Ordnungsprinzip für die Berichtshierarchien bzw. Berichtsbäume (vgl. Reichmann, T.
1997, S. 557 f.; Reichmann,
T./Fröhling, O. 1994, S. 68 – 71 und die Beispiele der
Berichtshierarchie nach Profitcentern und Regionen bei Struckmeier,
H. 1997, S. 64 f.). Auf das grundlegende Ordnungsprinzip
können weitere Prinzipien wie das der Balanced
Scorecard ansetzen (vgl. Kaplan,
R.S./Norton, D.P. 1997, S. 7 ff.; Kaplan,
R.S./Norton, D.P. 1992, S. 71 ff.; Zimmermann,
G./Jöhnk, T. 2000, S. 603).
-
Integration
Der Aussagewert der einzelnen Berichte wird erhöht, wenn die
Berichte sachlogisch untereinander verknüpft sind und Informationen aus anderen
Berichten aufgreifen sowie weiterverarbeiten. Dazu sind Datenintegrität
unerlässlich und Informationsredundanzen zwischen den Berichten gewünscht. Das
trägt zur Konsistenz der Berichte bei.
-
Flexibilität
Die wachsende Bedeutung der Flexibilität des Berichtssystems
führte zur Formulierung des „ konzeptionellen Grundsatzes der Flexibilität “
(vgl. Reichmann, T.
1997, S. 561). Für den Strukturaufbau des Berichtssystems bedeutet dieser
erstens die Sicherung optimaler Proportionen zwischen Standard- und
Bedarfsberichten sowie zwischen generatoraktiven, benutzeraktiven und
Dialog-Systemen. Zweitens betrifft er die Anpassungsfähigkeit des
Berichtssystems an Unternehmenszukäufe und -verkäufe sowie an Veränderungen der
Organisation (vgl. Benz,
C./Buchner, H./Burgath, H.-J. 1999, S. 197 ff.; Klinken,
M./Paulußen, H./Woitalla, T. 1999, S. 456; Wagner,
H.-P./Vogel, C. 1994, S. 230).
-
Aktiviertheitsgrad der Informationsempfänger
Die Rolle der Informationsempfänger beeinflusst maßgeblich
die Struktur des Berichtssystems. In Abhängigkeit von den Informationsbedarfen
und Persönlichkeitsmerkmalen der Informationsempfänger sind spezifische
Aktiviertheitsgrade zu vereinbaren.
Die sich an den Gestaltungsdimensionen orientierenden
Aktivitäten des Aufbaus und der Weiterentwicklung des Berichtssystems sollten
zu einer Aktivitätenkette bzw. Wertkette verknüpft werden. Dieser Idee liegt
die Wertkettentheorie von Porter zugrunde (Wertkette,
vgl. Porter, M.E.
1999, S. 66). Danach ist das Berichtswesen
und Berichtssystem als ein Wertsystem
aufzufassen und zu gestalten (vgl. Punkt 5).
2. Gestaltungsregeln
für Berichte
Der Informationsnutzen des Berichtssystems hängt von der
Nutzung seiner Einzelberichte ab. Zu deren positiven Beeinflussung tragen
empfängerorientierte Gestaltungsregeln bei. Diesbezügliche Ausführungen in der
Literatur legen zumeist das Übertragungsmodell von Koch zugrunde (vgl. Koch, R.
1994, S. 99; Wirth, T.
2000, S. 80). Darin wird der Weg der Information vom Sender zum Empfänger
abgebildet. Anhand dieses Modells können die wesentlichen Einflussgrößen auf
die tatsächliche Nutzung der Information systematisch ermittelt werden (vgl.
Abb. 2). Aus dem Wissen über die Einflussgrößen heraus werden die
Gestaltungsregeln abgeleitet.
Abb. 2: Konzeptioneller Bezugsrahmen zur Untersuchung von
Verhaltenswirkungen der Gestaltung des Berichtswesens (entn. aus Küpper, 1997,
S. 160, vgl. Koch, 1994,
S. 109)
Im Modell bilden die Berichtsmerkmale beeinflussbare,
unabhängige Variablen. Sie wirken ein auf die Phasen der
Informationsübermittlung bis hin zur Informationsnutzung. Das Verhalten der
Empfänger in den einzelnen Phasen wird als von der Gestaltung der
Berichtsmerkmale abhängige Variable angesehen. Neben den Berichtsmerkmalen
beeinflussen noch die Persönlichkeitsmerkmale des Empfängers den Weg und die
Nutzung der Information. Sie sind bei der Gestaltung der Berichte mit zu
berücksichtigen und fließen in die Gestaltungsregeln ein. Gegliedert werden die
zu empfehlenden Gestaltungsregeln für Berichte nach den Phasen des
Informationsübertragungsprozesses (vgl. Benz,
C./Buchner, H./Burgath, H.-J. 1999, S. 199; Klinken,
M./Paulußen, H./Woitalla, T. 1999, S. 460; Küpper, H.-U.
1997, S. 159 – 165 und Koch, R.
1994, S. 98 ff.; vgl. Hahn, D.
1996, S. 1192; Haller,
A./Park, P. 1994, S. 503 ff.; Horváth, P.
1998, S. 599 – 602; Seraphim,
R.-P./Herbst, T. 1995, S. 22 ff.; Wirth, T.
2000, S. 79 ff).
Die Wahrnehmung der
Informationen durch den Empfänger (= perzeptive Aufnahmefähigkeit) hängt
von der Anzahl der Berichtsinformationen, dem Verdichtungsgrad und der
Übersichtlichkeit der Berichte ab. Daraus folgen Gestaltungsregeln 1 bis 3:
1.
Die Berichte sind auf die für den Empfänger relevante Informationsmenge
zu begrenzen.
2.
Berichte müssen Küpper, übersichtlich
sein. Koch, Übersichtsinformationen
am Anfang des Berichtes schärfen den Blick für anschließende
Detailinformationen. Wichtige und außergewöhnliche Sachverhalte sind hervorzuheben.
3.
Die unterschiedlichen Berichte sollten einem formal
einheitlichen Berichtsaufbau folgen.
Das Verstehen der Informationen
durch den Empfänger wird maßgeblich durch die Eindeutigkeit der Informationen
und verwendeten Begriffe, die Redundanz der Informationen, die
Darstellungsform und das Übermittlungsmedium determiniert. Als weitere Gestaltungsregeln 4 bis 7 sind zu
empfehlen:
4.
Begriffe und Kennzahlen sind in den verschiedenen
Berichten einheitlich zu verwenden. Dem betrieblichen Berichtswesen sollte
ein definierter Begriffs- und Kennzahlenkatalog zugrunde gelegt werden, der
über einen längeren Zeitraum beibehalten wird.
5.
Wichtige Informationen im Bericht sind bewusst
redundant zu halten, z.B. durch eine mehrfache Nennung in unterschiedlichen
Zusammenhängen oder eine ergänzende graphische Veranschaulichung.
6.
Graphische Darstellungen sind besonders leicht und
schnell aufnehmbar und deshalb gegenüber Tabellen zu bevorzugen.
7.
Werden komplexe Informationen in Schriftform
weitergereicht, hat das den Vorteil, dass der Empfänger so das Tempo der
Informationsaufnahme und des Verstehens entsprechend seiner individuellen
Aufnahmefähigkeit selbst steuern kann. Werden dagegen viele Rückfragen
erwartet, dann empfiehlt sich die Form der mündlichen Weitergabe. Bei
besonders wichtigen Informationen ist die mündliche Übermittlung im
persönlichen Gespräch der schriftlichen Form vorzuziehen. Nach
verallgemeinerbaren Untersuchungen ist die Übermittlung im persönlichen
Gespräch grundsätzlich wirksamer als die Schriftform.
Die Akzeptanz der Informationen
hängt neben der Beurteilung der Zweckorientierung von den
Persönlichkeitsmerkmalen des Empfängers und Senders ab sowie von der
Partizipation des Empfängers an der Berichterstellung. Als Gestaltungsregeln 8 und 9 können
formuliert werden:
8.
Die Sender/Verfasser von Berichten müssen sich durch
Glaubwürdigkeit auszeichnen.
9.
Partizipation der Empfänger an der Berichterstellung
steigert die Berichtsakzeptanz.
Auf die Nutzung der Information
nehmen der Prozessverlauf der Informationsübermittlung, die fachlichen
Kompetenzen sowie die Einstellung und Motivation des Informationsempfängers
Einfluss – Gestaltungsregel 10:
10.
Die Anwendung der Berichtsinformationen ist in
„ Sender-Empfänger-Meetings “ zu trainieren.
V. Zukünftige
Entwicklungslinien
Folgende Entwicklungslinien zeichnen sich ab:
-
Gestaltung des Berichtswesens als ein Wertsystem zur
Erzielung Erzielung von Wettbewerbsvorteilen. Die Vorteilsquellen durch das
betriebliche Berichtswesen liegen erstens in der Ausführung der
Einzelaktivitäten, zweitens in den Verzahnungen der Aktivitäten des
Wertsystems „ Berichtswesen “ und drittens in der Streubreite der
Wertaktivitäten.
-
Weiterentwicklung des Berichtswesens für ein
Wissensmanagement (vgl. Welge,
M.K./Holtbrügge, D. 2000, S. 762 ff.).
-
Stärkere Außenorientierung
sowie Zukunftsorientierung des Berichtswesens als Antwort auf die hohe und
wachsende Komplexität und Dynamik der Unternehmensumwelt (vom operativen zum
strategischen Berichtswesen).
-
Weiterentwicklung des Berichtswesens für kooperative
Unternehmensnetzwerke.
-
Umsetzung des Performance-Measurement-Konzepts im
Berichtswesen.
-
Anwendung der Logistik
für das Berichtswesen (vgl. Göpfert, I.
2005, S. 22). Die Umsetzung logistischer Erkenntnisse erschließt
ungenutzte Potenziale in Richtung effektiver und effizienter
Informationsflüsse.
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