Inhaltsübersicht
I. Begriff
und Bedeutung
II. Institutionelle
und individuelle Ziele von Fort- und Weiterbildung
III. Rechtliche
Rahmenbedingungen
IV. Fort-
und Weiterbildungsbedarf
V. Interne
und externe Fort- und Weiterbildung
VI. Fort-
und Weiterbildungsmethoden
VII. Kriterien
zur Auswahl von Fort- und Weiterbildungsmethoden
VIII. Ausblick
I. Begriff und Bedeutung
Der Begriff wird sowohl in Fachpublikationen wie auch in der
betrieblichen Praxis uneinheitlich verwendet. Der Sprachgebrauch ist in der Bundesrepublik
Deutschland stark geprägt durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus dem Jahr
1969. Dieses unterscheidet folgende Teilbereiche: Die Berufsausbildung
hat eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer
qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und
Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln; sie soll den
Erwerb der erforderlichen beruflichen Erfahrungen ermöglichen. Berufliche
Fortbildung stellt eine Sammelbezeichnung für alle Aktivitäten dar, durch die
es ermöglicht wird, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu
erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder beruflich aufzusteigen
(§ 1 Abs. 3 BBiG). Entsprechend kann zwischen Erhaltungs-, Erweiterungs-,
Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung unterschieden werden. Berufliche
Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Verbreitet
wird nach wie vor auf die Definition des Deutschen Bildungsrates (Deutscher
Bildungsrat, 1972, S. 197) zurückgegriffen, die Weiterbildung
als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer
unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase sieht. Unterscheidungen wie
z.B. in Fort- und Weiterbildung sowie eine Fokussierung auf seminaristisch
organisierte Bildungsmaßnahmen werden zunehmend als überholt angesehen (Pawlowsky,
/Bäumer, 1996, S. 8; Berthel, 2000,
S. 260). Weiterbildung in einem erweiterten Sinn umfasst auch das nicht-formale
Lernen der Menschen in täglichen Lebens-, Arbeits- und Mediensituationen sowie
in Krisen (Dohmen, 1998,
S. 31).
Das Teilgebiet der betrieblichen Weiterbildung umfasst die von
Unternehmen initiierten oder direkt gestalteten Lernprozesse für
Unternehmensangehörige, Mitarbeiter von Partnerunternehmen und Kunden.
Betriebliche Weiterbildung stellt aus Unternehmenssicht einen Kernbereich der Personalentwicklung
dar, der darauf abzielt, den Einsatz menschlicher Ressourcen im Unternehmen zu
optimieren. Zunehmend wird anstelle von Weiterbildung der Begriff der
Kompetenzentwicklung verwendet (Kuratorium
der Arbeitsgemeinschaft Qualifikations-Entwicklungs-Management, 1995,
S. 18 ff.). Der Kompetenzbegriff betont die Perspektive der Verwertbarkeit im
Hinblick auf konkrete Situationen (Wunderer,
/Bruch, 2000, S. 65): Kompetenz ist die auf Wissen, Erfahrung,
Bereitschaft und Zuständigkeit beruhende Fähigkeit zum Handeln (Staudt, /Kailer,
/Kriegesmann, et al. 1997, S. 123 ff.). Dies zeigt die zentrale
Bedeutung der gezielten Förderung des Erwerbes und der Übertragung des
Erfahrungswissens (impliziten Wissens) auf (Nonaka,
/Takeuchi, 1995, S. 68 ff.). Damit rücken Einflussfaktoren wie
das betriebliche Anreizsystem, die Aufgabenverteilung zwischen Führungskräften
und Weiterbildnern, Zeit- und Kostenregelungen, die lernförderliche Gestaltung
von Arbeitsplätzen und die Verschränkung mit der Personalentwicklung
und Organisationsentwicklung
(Neuberger, 1994,
S. 12 ff.) stärker in den Blickpunkt.
In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme der
Weiterbildungsausgaben festzustellen (Weiß, 2000).
Dies zeigt, dass die Kompetenzen der Mitarbeiter und Leitungsebene als zentrale
Wettbewerbsfaktoren erkannt werden (Backes-Gellner,
1996, S. 27 ff.). Die betriebliche Weiterbildung spielt dabei
eine besonders große Rolle, da am Arbeitsmarkt Fachkompetenzen oft nicht in der
erforderlichen Quantität und Qualität zur Verfügung stehen. Dieses Problem wird
durch die sinkende Halbwertzeit des Wissens, durch organisatorisch-strukturelle
Veränderungen und ihre Auswirkungen auf die beruflichen Anforderungsprofile auf
allen Ebenen sowie die demografische Entwicklung verschärft. Als unverzichtbare
Bedingung für betriebliche Innovationen ist eine konzeptionell fundierte,
proaktive Gestaltung der Entwicklungsmaßnahmen erforderlich (Becker, 1999).
II. Institutionelle und
individuelle Ziele von Fort- und Weiterbildung
Beim Versuch, gleichermaßen individuelle als auch
institutionelle Weiterbildungsziele zu erreichen, können erhebliche
Zielkonflikte auftreten (Schneider, 1993,
S. 47 ff.). Die Zielgewichtung hängt erheblich von der Fristigkeit der Ziele,
von der Unternehmensgröße und -branche und von den verfolgten
Unternehmenszielen ab.
1. Institutionelle Ziele
Als wichtigste Ziele gelten die Behebung aktueller und
zukünftiger Kompetenzdefizite, die Steigerung der Identifikation mit dem
Unternehmen, die Erhöhung der Bereitschaft zu Veränderungen, die Verbesserung
des Leistungs- und Sozialverhaltens der Mitarbeiter, die größere Unabhängigkeit
vom Arbeitsmarkt und die Vermeidung von Fluktuation,
für größere Unternehmen auch die Gewinnung von Nachwuchskräften aus den eigenen
Reihen, die Vorbereitung auf den beruflichen Aufstieg und die Verbesserung des
Kommunikations- und Informationsflusses.
2. Individuelle Ziele
Mitarbeiter verfolgen im Hinblick auf ihre Entwicklung inner-
oder außerhalb des Unternehmens mit ihren Weiterbildungsaktivitäten Ziele, die
sich von denen des Unternehmens deutlich unterscheiden können. Es sind
zielgruppenspezifische Unterschiede in der Weiterbildungsmotivation zu beachten
(Schanz, 1993,
S. 386 ff.), die wiederum eng mit der betrieblichen Weiterbildungskultur
zusammenhängen. Häufig genannte Ziele sind z.B. die Erhöhung der Sicherheit des
Arbeitsplatzes durch Anpassung der eigenen Kompetenzen an die (veränderten)
Anforderungen des Arbeitsplatzes, die Vorbereitung auf einen Wechsel oder auf
einen beruflichen Aufstieg innerhalb des Unternehmens, aber auch die Erhöhung
der individuellen Mobilität oder die Vorbereitung auf die Selbständigkeit.
III. Rechtliche
Rahmenbedingungen
Die allgemeine Weiterbildung wird durch die
Erwachsenenbildungsgesetze der Länder, die berufliche nach dem
Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geregelt. Die AFG-Maßnahmen zielen auf die
Vermeidung von Arbeitslosigkeit,
indem der Übergang in eine andere Tätigkeit ermöglicht bzw. die berufliche
Mobilität verbessert wird, sowie auf die Wiedereingliederung von Arbeitslosen
in das Berufsleben. Für den Bereich der beruflichen Fortbildung ist in § 46
BBiG lediglich geregelt, dass Fortbildungsordnungen erstellt werden können, die
Inhalte und Prüfungen in anerkannten Fortbildungsberufen regeln.
In der betrieblichen Weiterbildung räumt das Betriebsverfassungsrecht
den Betriebsräten in den §§ 96 – 98 BetrVG weitreichende Handlungsmöglichkeiten
ein (Liebel,
/Oechsler, 1994, S. 304; Drumm, 2000,
S. 417 ff.): Nach § 96 BetrVG werden Arbeitgeber und Betriebsrat
zur Förderung der Berufsbildung der Arbeitnehmer
verpflichtet. § 97 BetrVG räumt ein Beratungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber
hinsichtlich Errichtung und Ausstattung betrieblicher Bildungseinrichtungen,
Einführung betrieblicher Fortbildungsmaßnahmen sowie der Teilnahme an externen
Bildungsmaßnahmen ein. Die Maßnahmendurchführung unterliegt erzwingbarer
Mitbestimmung in Form der Mitentscheidung gemäß § 98 Abs. 1 BetrVG. § 98 Abs. 3
BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein Vorschlagsrecht bei der Auswahl der
Mitarbeiter(gruppen), die an vom Arbeitgeber durchgeführten oder geförderten
Bildungsmaßnahmen teilnehmen sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der
Betriebsrat dabei ein Mitbestimmungsrecht, ggf. entscheidet nach § 98 Abs. 4
die Einigungsstelle. Die Definition von Mindestkenntnissen, fachlichen
Teilnahmevoraussetzungen und Bildungsinhalten sowie die Entscheidung über
Freistellungen und Kostenübernahme liegt allerdings weiterhin bei der
Unternehmung. Auch in Tarifverträgen wird Qualifizierung und Nachwuchsförderung
zunehmend zum zentralen Bestandteil. So wurden z.B. in dem im Jahre 2001
abgeschlossenen Rahmentarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in
Baden-Württemberg u.a. Mitarbeitergespräche zur Feststellung des individuellen
Qualifizierungsbedarfes, zur Freistellung/Teilzeit für persönliche
Weiterbildung sowie zur Einrichtung einer Agentur zur Förderung der
betrieblichen Weiterbildung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen
vereinbart. Insgesamt ist jedoch der Beteiligungsgrad des Betriebsrates an
Weiterbildung noch eher gering (Breisig, 1999,
S. 192 ff.).
IV. Fort- und Weiterbildungsbedarf
Die Erhebung der Kompetenzdefizite auf Mitarbeiter-,
Abteilungs- und Unternehmensebene ist eine zentrale Voraussetzung für die
Planung und Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten. Dabei sollte eine
Abstimmung zwischen betrieblichem Bildungsbedarf und individuellen
Entwicklungsabsichten herbeigeführt und zudem geklärt werden, inwieweit
erkannte Defizite überhaupt durch Weiterbildung beseitigt werden können. Es
existiert eine Vielzahl von Erhebungsmethoden, die je nach zeitlichem Horizont
in defizitorientierte und vorausschauende Verfahren differenziert werden (Pawlowsky,
/Bäumer, 1996, S. 98 ff.). Am häufigsten herangezogen werden
Mitarbeitergespräche, Vorgesetzteninterviews, direkte Bedarfsmeldung durch die
Mitarbeiter, informelle Beobachtungen am Arbeitsplatz und schriftliche
Erhebungen. Systematische Dokumentenanalysen, Auswertungen von Kennziffern,
Tests usw. werden vergleichsweise selten eingesetzt. Nur ein Teil der
Unternehmen führt systematische Bildungsbedarfserhebungen durch (Neuberger, 1994,
S. 158 ff.; Kailer,
/Eder, /Flake, et al. 2001, S. 26 ff.).
V. Interne und externe
Fort- und Weiterbildung
Nach dem Maßnahmenträger wird zwischen interner und externer
Weiterbildung unterschieden. Bei internen
Maßnahmen liegt die Verantwortung für Zielsetzung, Planung, Durchführung und
Evaluation der betrieblichen Bildungsarbeit beim Unternehmen. Spezifische
Vorteile sind die einfachere Berücksichtigung firmenspezifischer Bedürfnisse
bis hin zur inhaltlich-didaktischen „ Maßschneiderung “ , bei entsprechender
Teilnehmerzahl niedrigere Kosten, die Förderung der innerbetrieblichen
Kommunikation sowie die Möglichkeit der Bearbeitung sensitiver betrieblicher
Themen. Externe Weiterbildung wird von Trägern außerhalb der Unternehmen
durchgeführt. Vorteile sind der überbetriebliche Erfahrungsaustausch, das
freiere Lernklima und der Wegfall von Störungen während der Veranstaltung. Externe
Weiterbildung kann auch als bezahlte Freistellung von der Arbeit zur
Weiterbildung auf der Basis unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen erfolgen.
An erster Stelle sind hier die Bildungsurlaubsgesetze
bzw. Arbeitnehmer-Freistellungsgesetze zu nennen. Es existiert keine
bundeseinheitliche Regelung; bisher sind in elf Bundesländern gesetzliche
Rahmenbedingungen zum Bildungsurlaub geschaffen worden. In der Regel ist eine
Freistellung für öffentlich zugängliche Maßnahmen zur beruflichen und
politischen Weiterbildung vorgesehen, die von anerkannten Trägern durchgeführt
werden.
VI. Fort- und
Weiterbildungsmethoden
Die Palette der in der Praxis eingesetzten Trainingsmethoden
ist sehr breit, wobei in der praktischen Personalarbeit sinnvollerweise eine
Kombination von Bildungsmaßnahmen, Arbeitsstrukturierung und Karriereplanung
erfolgt (Berthel, 2000,
S. 300 ff.).
1. Training on-the-job
Hierbei werden Fähigkeiten durch „ learning by doing “ bzw.
Fertigkeiten im Laufe des Arbeitsvorganges durch ständige Übung entwickelt.
Anleitung bzw. Hilfestellung wird dabei durch Fachvorgesetzte erfahrene
Kollegen oder Paten gegeben. Vorteilhaft sind die Kostengünstigkeit, die
vereinfachte Bedarfserhebung und der Wegfall der Transferproblematik. Jedoch
ist auch bei diesen Maßnahmen die Formulierung von Lernzielen und
Evaluierungskriterien unumgänglich.
2. Job rotation
Durch einen systematischen Arbeitsplatzwechsel übernehmen
Mitarbeiter befristet andere bestehende Arbeitsaufgaben. Hauptziele sind das
Kennenlernen des Unternehmens, von abteilungsübergreifenden
Aufgabenzusammenhängen und die Verbesserung der Zusammenarbeit.
3. Job Enrichment, Job Enlargement
Arbeitsbereicherung umfasst die gezielte Erweiterung des
Aufgabengebietes durch zusätzliche Entscheidungskompetenzen. Bei der
Arbeitserweiterung werden mehrere gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst,
z.B. durch Neubündelung von Aufgaben, Aufgabenübernahme aus anderen
Abteilungen, oder durch feste Implementation bisheriger Sonder- oder
Projektaufgaben.
4. Einsatz als Assistent, Nachfolger,
Stellvertreter
Der Einsatz auf Assistenten- oder Nachfolgepositionen dient
zur Vorbereitung auf die Übernahme von Führungs- oder Spezialistenpositionen.
Nachfolger werden meist vorerst als Assistenten eingesetzt oder vor dem
Ausscheiden des Stelleninhabers eingearbeitet, z.B. in Form eines
Kompetenz-Tandems. Als Stellvertreter werden Aufgaben und Verantwortung des Inhabers
einer anderen Stelle übernommen.
5. Projektarbeit, Sonderaufgaben
Projekte werden unter Entwicklungsgesichtspunkten an
Einzelpersonen vergeben, oder es werden Projektteams zur Lösung komplexerer
zeitlich befristeter Aufgaben gebildet. Sonderaufgaben sind meist spezielle
Arbeitsaufgaben, die oft neben der Haupttätigkeit durchzuführen sind.
6. Mitarbeiter- und Fördergespräche
Mitarbeitergespräche dienen der Leistungsbeurteilung und
Zielvereinbarung, der Potenzialermittlung, Laufbahnberatung und -planung und
bilden die Grundlage für individuelle Entwicklungs- und Weiterbildungspläne.
7. Qualitätszirkel, Lernstatt,
Erfahrungsaustauschkreise
Unter Qualitätszirkel versteht man eine eher dauerhaft
angelegte, unter Lernstatt eine eher zeitlich begrenzte Kleingruppe mit meist
firmeninternen Teilnehmern, die an betrieblichen Problemstellungen arbeiten.
Erfa-Gruppen werden unternehmensintern und von Bildungsträgern angeboten. Im
Vordergrund steht der Gedankenaustausch und die Diskussion aktueller Praxisprobleme.
8. Off-the-job-Methoden
Neben den in Seminaren häufig eingesetzten Methoden wie
Fallstudie, Planspiel, Rollenspiel, Vortrag, Präsentation und
gruppendynamischen Trainingsformen gewinnen andere Methoden zusehends an
Bedeutung:
9. Action Learning
Action Learning kombiniert Weiterbildung und die Lösung
konkreter betrieblicher Probleme, indem die Teilnehmer z.B. für mehrere Monate
ihren Arbeitsplatz verlassen und konkrete Probleme meist in anderen Unternehmen
bearbeiten. Die Teilnehmer sind nicht nur für Problemanalyse und
Lösungserarbeitung, sondern auch für die Implementierung verantwortlich. Dieser
Prozess wird durch laufende Lernreflexion begleitet.
10. Praktika, Hospitationen,
Erfahrungsaufenthalte
Im Zuge geplanter Aufenthalte in anderen Unternehmen bzw.
Unternehmensbereichen werden den Mitarbeitern Einsichten in die Arbeit anderer
Abteilungen und in bereichsübergreifende Zusammenhänge vermittelt.
11. Auslandsaufenthalte
Auslandsaufenthalte dienen vorwiegend der Entwicklung
interkultureller Kompetenzen. Im Vorfeld erfolgt eine Vorbereitung der
Mitarbeiter und ggf. der Familie auf die konkrete Arbeitstätigkeit sowie auf
die Kultur und Verhaltens- und Arbeitsweisen im Gastland.
12. Diskussionsforen im Inter- bzw. Intranet
Diese Foren bieten die Möglichkeit, unabhängig von
örtlich-zeitlichen Beschränkungen Informationen abzurufen und die Kommunikation
inner- und außerhalb des Unternehmens zu pflegen. Voraussetzung für eine
Akzeptanz dieser neuen Medien ist Kompetenz im Umgang mit den eingesetzten
Medien.
13. Lernen von und mit anderen Unternehmen
Gestaltungsformen sind gemeinsam organisierte
Weiterbildungsveranstaltungen (Weiterbildungsverbund), „ Erfa-Kreise “ , Austausch
von Praktikanten, gemeinsame Projektbearbeitung, unternehmensübergreifende
job-rotation oder der Aufbau eines gemeinsamen Intranets.
VII. Kriterien zur Auswahl
von Fort- und Weiterbildungsmethoden
Für die Auswahl von Entwicklungsmaßnahmen können ökonomisch
rationale Auswahlregeln konstruiert werden (Drumm, 2000,
S. 399 ff.). Hinderlich wirkt sich ein weitgehendes Defizit an gesicherten
Erkenntnissen über die Eignung verschiedener Methoden zur Erreichung bestimmter
Entwicklungsziele aus, außerdem ist die Kosten-Ertrags-Relation, insbesondere
für Methoden außerhalb von Seminaren kaum bestimmbar. Zudem ist die Lernmethode
nur einer unter vielen Faktoren (wie z.B. Trainerkompetenz,
Teilnehmerzusammensetzung, Unterstützung durch die Vorgesetzten) für den Lern-
und Transfererfolg. Die Methodenauswahl wird häufig anhand der Kriterien
Teilnehmeranzahl, verfügbare Zeit bzw. Budget, angestrebte Lernzielebene,
Berücksichtigung (betriebs-)spezifischer Inhalte und bisherige Lernerfahrung
der Teilnehmer durchgeführt, wobei die Kriteriengewichtung sowie die
Beurteilung der Methoden hinsichtlich der Erfüllung der einzelnen Kriterien
aufgrund des Erfahrungswissens des Weiterbildungspersonals erfolgt.
VIII. Ausblick
Die berufliche und betriebliche Weiterbildung wird zunehmend
durch die Erkenntnis geprägt, dass ein Großteil der beruflichen
Handlungsfähigkeit durch Lernen on- und near-the-job sowie durch
selbstinitiiertes und organisiertes Lernen erworben wird. Dies erfordert sowohl
in den Unternehmen als auch bei den Bildungsanbietern eine tiefgreifende
Umorientierung. In den meisten Unternehmen wird eine Kooperation zwischen
Vorgesetzten und Weiterbildungsabteilung institutionalisiert. Fachliche
Weiterbildung wird nebenamtlich von Führungskräften und Fachspezialisten der
Unternehmen durchgeführt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Weiterbildner
verlagert sich auf die Beratung, Instrumentenentwicklung, Projektbegleitung und
die Qualitätssicherung von Bildungsveranstaltungen (Weber,
/Mayrhofer, /Nienhüser, et al. 1994, S. 149 ff.; Sisson,
/Storey, 2000, S. 215 ff.). Lernmethoden wie Projektarbeit,
Coaching, Mentoring
und selbstgesteuertes Lernen werden verstärkt eingesetzt (Larsen, 2000,
S. 179 ff.; Grünewald,
/Moraal, 2001, S. 34 ff.). In diesem Zusammenhang werden auch
neue Lerntechnologien zum Abbau örtlich-zeitlicher Restriktionen häufiger
eingesetzt werden. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
(Intercompany Learning) zukünftig an Bedeutung gewinnen.
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kein Subjekt: „ PE “ scheint aber auf das Subjekt zu setzen. Zu den Widersprüchen
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Laske, S./Gorbach, S., Wiesbaden 1993, S. 41 – 60
Sisson, K./Storey, J. : The Realities of Human Resource Management, Buckingham
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Weber, W./Mayrhofer, W./Nienhüser, W.
: Betriebliche Bildungsentscheidungen – Entscheidungsverläufe und
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