Inhaltsübersicht
I. Begriffsdefinition
II. Organisationsformen
III. Ausbilder
in Betrieben und Lehrer an berufsbildenden Schulen
IV. Leistungsschwächere
und -starke Jugendliche
V. Das
neue Strukturmodell der Ausbildungsberufe
VI. Perspektiven
I. Begriffsdefinition
Im üblichen, fachlichen Sprachgebrauch verstehen wir unter
Berufsbildung oder beruflicher Bildung die erste berufliche Qualifikation von
jungen Menschen sowohl in der praktischen Ausbildung zumeist in Betrieben und
Verwaltungen wie auch in der theoretischen Ausbildung in berufsbildenden
Schulen, hier vor allem in der Teilzeitberufsschule. Berufsausbildung
bezeichnet vor allem die betriebliche Ausbildung. Berufliche Weiterbildung
bezeichnet neben der allgemeinen und der politischen Weiterbildung im
fachlichen Sprachgebrauch insbesondere die auf berufliche Anpassung und
beruflichen Aufstieg bezogene Weiterbildung, die neben der Umschulung und der
Einarbeitung am Arbeitsplatz insbesondere die innerbetriebliche Fortbildung
sowie die Fortbildung in den Kammern der Wirtschaft, auch als
bundeseinheitliche, staatlich geregelte Fortbildung umfasst.
Konstitutives und zentrales Element der beruflichen Aus- und
Weiterbildung in Deutschland ist das Prinzip von Lernen und Arbeiten, von
Lernen in der Arbeit, von Handlungsorientierung und Praxisbezug, von
integrierter, sich ergänzender Vermittlung von Fachtheorie und Fachpraxis. Das
ist dual und erfolgt in einer Pluralität von Lernorten: Arbeitsplätze in
Betrieben und Verwaltungen, berufliche Teilzeitschulen, Ausbildungszentren von
Unternehmen und Konzernen, berufliche Vollzeitschulen, außerbetriebliche
Ausbildungseinrichtungen in einer großen Vielzahl, überbetriebliche Bildungsstätten
für Aus- und Weiterbildung, auch als Beratungs- und Technologietransferzentren
(vor allem in der Handwerkswirtschaft).
Weil die fachpraktische Ausbildung zumeist im Lernort Betrieb
und die fachtheoretische Bildung insbesondere im Lernort Teilzeitberufsschule
von besonderer quantitativer Bedeutung sind, wird in der üblichen Fachsprache
diese Berufsausbildung überwiegend als Duales System bezeichnet. Diese
Bezeichnung verengt allerdings den Blick auf zwei Lernorte gegenüber der
notwendigen Betrachtung der ganzen Fülle und Breite von Lernorten und
Lernprozessen.
II. Organisationsformen
Entscheidet sich ein junger Mensch bei seinen Berufsplänen
für eine berufliche Bildung, so heißt das in der Regel, dass er eine Ausbildung
in einem Betrieb mit begleitendem Besuch einer Berufsschule (Ausbildung im
„ Dualen System “ ) anstrebt. Daneben gibt es andere Formen der beruflichen
Ausbildung: Berufsbildende Vollzeitschulen, insbesondere als kaufmännische,
sozialpflegerische und hauswirtschaftliche Berufsfachschulen, aber auch als
Fachschulen z.B. des Gesundheitswesens. Auch das Hochschulstudium ist
beispielsweise eine Ausbildung, die auf eine Berufstätigkeit zielt.
1. Berufsbildung im „ Dualen System “
Die meisten Jugendlichen in Deutschland, etwa zwei Drittel
eines Altersjahrgangs, erlernen seit jeher nach Beendigung der Schule einen der
rd. 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Sie werden zeitlich abgestimmt
in Betrieben, Teilzeit- und anderen Berufsschulen ausgebildet. Im allgemeinen
Sprachgebrauch heißt das: „ Sie machen eine Lehre “ . Der Zugang dazu ist an
keinen bestimmten Schulabschluss gebunden. Die Ausbildung im deutschen System
der beruflichen Bildung steht grundsätzlich allen offen.
Die betriebliche Berufsausbildung wird geregelt durch: Bundesgesetze und -verordnungen
Das Berufsbildungsgesetz von 1969 legt die rechtlichen
Grundbedingungen für die Berufsausbildung in den Betrieben der Wirtschaft und
vergleichbaren Einrichtungen, wie Praxen der Freien Berufe, fest. Im Handwerk
ist zusätzlich die Handwerksordnung (HwO) maßgebend. Das
Berufsbildungsförderungsgesetz von 1981 regelt Planung und Statistik der
Berufsbildung und die Arbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das
Jugendarbeitsschutzgesetz von 1976 sieht besondere Schutzbestimmungen für
jugendliche Auszubildende vor.
2. Rechtsvorschriften der
Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschafts- und Berufszweige, der
„ zuständigen Stellen “
Die „ zuständigen Stellen “ (rd. 275, davon 138 Handwerk sowie
Industrie und Handel, insgesamt einschließlich der staatlichen Stellen = rd.
580), das sind die als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisierten
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern,
Rechtsanwalts- und Notarkammern, Ärztekammern usw. Sie handeln im Auftrag des
Staates, erfüllen staatlich-hoheitliche Aufgaben und haben Zwangsmitgliedschaft
für ihre Unternehmen, oder sind selbst Landes- oder Bundeseinrichtungen.
Die nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung
verantwortlichen Stellen haben die Aufgaben:
-
Überwachung und Beratung der Ausbildung in den
Betrieben (Prüfung der Eignung des Betriebs und des Ausbildungspersonals
sowie Durchführung im Hinblick auf die im Berufsbildungsgesetz und den
Ausbildungsordnungen, Rechtsverordnungen, festgelegten Ausbildungsziele)
-
Prüfungen (Erlass der Prüfungsordnungen, Errichtung
der Prüfungsausschüsse, Abnahme der Abschlussprüfungen)
-
Ausbildereignungsprüfungen
-
Eintragung der Ausbildungsverträge, Registrierung
-
Errichtung der Berufsbildungsausschüsse.
3. Ausbildungskosten
Die Kosten für die betriebliche Ausbildung tragen die
Betriebe selbst. Die Nettokosten (Ausbildungskosten minus erwirtschaftete
Erträge der Auszubildenden) belaufen sich auf rd. 12,27 Mrd. € jährlich (rd.
20,45 Mrd. € Bruttokosten).
4. Ausbildungsbetriebe
Von gut zwei Millionen Betrieben in Deutschland verfügten
bundesweit insgesamt 56% allein oder im Verbund über die gesetzlichen
Ausbildungsvoraussetzungen. Von diesen Betrieben beschäftigten jedoch nur 52%
auch tatsächlich Auszubildende, während die restlichen 48% zwar über die
Voraussetzungen verfügten, jedoch keine Ausbildungsplätze anboten. Bezieht man
die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe auf die Gesamtzahl der Betriebe und
nicht nur auf diejenigen, die ausbildungsberechtigt sind, so stellten zur
Jahresmitte 1998 29% der deutschen Betriebe tatsächlich Ausbildungsplätze
bereit, während weitere 26% zwar über die Voraussetzungen verfügten, aber keine
Auszubildenden beschäftigten. Somit war es insgesamt noch nicht einmal ein
Drittel aller Betriebe, die sich an der beruflichen Bildung beteiligten. Dabei
stellt sich die Situation in den alten Ländern (30% der Betriebe) geringfügig
besser dar als die in den neuen Ländern (28% der Betriebe).
5. Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag zwischen dem Betrieb und dem
Auszubildenden muss nach dem Berufsbildungsgesetz mindestens folgende
schriftliche Angaben enthalten:
-
Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der
Berufsausbildung, insbesondere der Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden
soll
-
Beginn und Dauer der Berufsausbildung
-
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
-
Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
-
Dauer der Probezeit
-
Zahlung und Höhe der Vergütung
-
Dauer des Urlaubs
-
Voraussetzungen, unter denen der
Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann.
Die Ausbildungsvergütung muss nach dem Berufsbildungsgesetz
angemessen sein und nach Lebensalter und Ausbildungsfortschritt mindestens
jährlich ansteigen. Im Einzelnen wird die Vergütung von den
Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften
– den Tarifvertragsparteien – jeweils für einzelne Branchen oder auch Betriebe
ausgehandelt. 1999 lag die Ausbildungsvergütung z.B. im Durchschnitt bei rd.
542 € (DM 1. 060 DM) pro Monat.
6. Ausbildungsordnungen
Für die rd. 345 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe
erlässt das zuständige Fachministerium, z.B. das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie, jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Bildung und Forschung Ausbildungsordnungen. Sie sind als Rechtsverordnungen
mit Gesetzescharakter für die betriebliche Ausbildung überall in Deutschland
verbindlich. In jeder Ausbildungsordnung ist festgelegt:
-
die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
-
die Ausbildungsdauer
-
die zu erwerbenden Fertigkeiten und Kenntnisse, auch
„ Schlüsselqualifikationen “ und die Qualifikation zum „ selbständigen Planen,
Durchführen und Kontrollieren “ der eigenen Arbeit
-
eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen
Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan)
-
die Prüfungsanforderungen.
7. Ausbildung am Arbeitsplatz
Am Ausbildungsplatz im Betrieb lernen die Auszubildenden
durch praktische Erfahrung die Wirklichkeit der späteren Berufstätigkeit
kennen: handlungsorientiertes Lernen in der Arbeitstätigkeit ist das Ziel. Die
Auszubildenden sollen allmählich in die Arbeitswelt hineinwachsen. Dazu gehört,
dass sie am Arbeitsplatz das für ihren Beruf erforderliche Wissen und Können
unter Anleitung von Ausbildern oder erfahrenen Kollegen und Kolleginnen
erlernen, einüben und anwenden. Dazu gehört aber auch, und das ist der
entscheidende Vorteil der betriebsgebundenen Ausbildung, dass sie lernen, ihre
Arbeit unter realen betrieblichen Bedingungen auszuführen.
Um dennoch die im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene „ breit
angelegte Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten
beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in
einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln “ und „ den Erwerb der
erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen “ (§ 1) wurden zusätzlich
weitere Lernstätten geschaffen:
-
die betrieblichen
Lehrwerkstätten
-
die überbetrieblichen
Ausbildungsstätten/ÜBS (rd. 900 mit rd. 100.000 Plätzen in Deutschland)
-
die außerbetrieblichen
Ausbildungsstätten.
8. Der schulische Teil der beruflichen Bildung
in der Berufsschule
a) Schultypen und Ausbildungszeiten
Im „ Dualen System “ begleitet die Berufsschule die
betriebliche Ausbildung. Die Verpflichtung der Auszubildenden zum Besuch der
Berufsschule ergibt sich aus den Schulgesetzen der Länder.
Die Berufsschulen sind in den einzelnen 16 Ländern meist nach
folgenden fünf beruflichen Fachrichtungen gegliedert: gewerbliche,
kaufmännische, hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche und
gemischt-berufliche. Der Auszubildende besucht die für den Beschäftigungsort
zuständige Berufsschule. Die Klassen werden nach Berufsgruppen, nach einzelnen
Berufen oder gemischt zusammengestellt.
Der Unterricht findet je nach Land und Ausbildungsberuf
entweder statt
-
einmal wöchentlich bis zu 9 Stunden oder
-
zweimal in der Woche mit etwa 12 bis 16 Stunden oder
-
als Blockunterricht: Der Berufsschulunterricht
unterbricht die betriebliche Ausbildung für einige Wochen und wird als
Vollzeitunterricht erteilt.
b) Aufgabe des Berufsschulunterrichts
Aufgabe des Unterrichts in der Berufsschule ist es,
-
die betriebliche Ausbildung fachtheoretisch zu fördern
und zu ergänzen (Fachunterricht)
-
die Allgemeinbildung zu vertiefen und zu
vervollständigen.
Der Schwerpunkt der schulischen Ausbildung liegt mit etwa 60%
beim Fachunterricht. Etwa 40% nimmt der allgemeinbildende Unterricht ein.
9. Zusammenarbeit im „ Dualen System “
Im deutschen Berufsbildungssystem können die jeweiligen
pädagogischen Vorteile der Lernorte, nämlich Betrieb, Berufsschule und andere,
im Interesse des Auszubildenden kombiniert werden. Zusammenarbeit und
Abstimmung sind für den Erfolg der Ausbildung wichtig. Lernziele und -inhalte
und deren zeitliche Abfolge müssen in Betrieb und Schule zueinander passen,
damit beide sich gegenseitig optimal ergänzen.
III. Ausbilder in
Betrieben und Lehrer an berufsbildenden Schulen
1. Ausbilderinnen und Ausbilder
Ausbilder und Ausbilderinnen sind für die Durchführung der
Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung entscheidend mitverantwortlich.
Sie haben vor allem dabei zu helfen, die vorgeschriebenen beruflichen Fertigkeiten
und Kenntnisse zu vermitteln.
Ausbilder haben folgende formale Voraussetzungen zu erfüllen:
-
die Meisterprüfung oder
-
die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf
entsprechenden Fachrichtung mit berufs- und arbeitspädagogischer Eignung oder
-
ein Hochschulexamen und Berufserfahrung oder
-
die Zulassung oder Approbation bei den Freien Berufen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung wird durch die
Ausbildereignungsprüfung festgestellt, der sich in der Regel Ausbilder zu
unterziehen haben, soweit sie nicht aufgrund langjähriger Erfahrung davon
befreit worden sind. Im Handwerk ist die Eignungsprüfung Teil der
Meisterprüfung.
Die meisten Ausbilder (über 90%) bilden neben ihrer
beruflichen Hauptaufgabe aus – häufig bis zu drei Auszubildende gleichzeitig.
In Deutschland bilden rd. 85.000 hauptamtliche und rd. 800.000 nebenamtliche
Ausbilder aus.
2. Berufsschullehrer/Berufsschullehrerinnen
Aufgabe der Lehrer an berufsbildenden Schulen ist zum einen,
ihren Schülern neben einer vertieften und erweiterten Allgemeinbildung im
Zusammenhang mit ihrem zukünftigen Beruf jene theoretischen Kenntnisse zu
vermitteln, die für diese Berufe unmittelbar erforderlich sind, zum anderen,
ihnen auch fachpraktische Fertigkeiten zu vermitteln. Während letzteres überwiegend
Aufgabe der Lehrer für Fachpraxis ist, gibt es für die erstgenannte Tätigkeit
den Zugang über ein 8semestriges Studium mit anschließender Prüfung für ein
höheres Lehramt an beruflichen Schulen und eine eineinhalb- bis zweijährige
Referendarzeit.
Die Studiengänge sind in den einzelnen Ländern teilweise
recht unterschiedlich. Der Vorbereitungsdienst im Anschluss an die Erste
Staatsprüfung dauert 24 oder 18 Monate. Die dort stattfindende pädagogische
Ausbildung ist schulpraktisch orientiert und schließt mit der Zweiten
Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen ab.
IV. Leistungsschwächere
und -starke Jugendliche
Eine weitere Differenzierung, Individualisierung und
Dislozierung des deutschen Systems der beruflichen Bildung ist dringend erforderlich,
einmal für leistungsschwächere junge Menschen, also für Jugendliche, die
besonderer Förderung bedürfen, sowie auch andererseits für leistungsstärkere,
begabte Auszubildende. Zu den Zielsetzungen zählen für Jugendliche, die
besonderer Förderung bedürfen, auch mehr einfachere Ausbildungsberufe, die
stärker praxisorientiert sind und durch die staatliche Anerkennung ihres
Abschlusses geeignet sind, um gerade – aber nicht nur – benachteiligte
Jugendliche möglichst zahlreich zu einer beruflichen Qualifikation zu führen.
Nur durch ein vielfältig gegliedertes, in der Anspruchshöhe
differenziertes System von staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach dem
Berufsbildungsgesetz kann den sehr unterschiedlichen Lebensläufen und
Ausbildungsbedürfnissen von benachteiligten und leistungsstarken Jugendlichen
in der beruflichen Bildung entsprochen werden. Für beide Gruppen ist eine
Ausbildung nach dem Prinzip des „ Berufskonzepts “ sinnvoll und richtig. Um das
Ziel der Qualifizierung möglichst vieler Jugendlicher, die besonderer Förderung
aber auch besonderer Herausforderung bedürfen, zu erreichen, müssen die Wege
dorthin flexibel, stufenartig, differenziert und individualisiert gestaltet
sein. Die Gliederung dieser neu zu konzipierenden Berufsbildungsgänge kann stärker
als bisher in Ausbildungsabschnitten, Ausbildungsbausteinen, in
Qualifikationseinheiten gestaltet werden.
Zur Attraktivitätssteigerung des Dualen Systems ist es auch
notwendig, besonders leistungsstarke Jugendliche, beispielsweise Abiturienten,
für diese Ausbildung zu gewinnen und für sie geeignet zu gestalten.
V. Das neue
Strukturmodell der Ausbildungsberufe
Die Zielsetzung, zur Erhöhung der Attraktivität des deutschen
Berufsbildungssystems mehr gestaltungsoffenere Ausbildungsberufe zu kreieren,
ist inzwischen selbstverständlich geworden. Mit der Schaffung der vier neuen
Ausbildungsberufe 1997 im Bereich der Informations- und
Telekommunikationstechnik (IT) trägt die Berufsbildung dem Strukturwandel
Rechnung. Die Anforderungen der Informationsgesellschaft mit Datenverarbeitung,
Telearbeit und interaktiven Multimedia spiegeln sich in diesen neuen vier IT-Berufen und den 50 weiteren neuen
Berufsordnungen seit 1997, beispielsweise Mediengestalter/-in,
Mikrotechnologe/-in, Mechatroniker/-in, in exemplarischer Weise für ein
modernes und reformiertes Berufsbildungssystem wider.
Die Ausbildung in diesen Berufen erfolgt prozessorientiert,
denn die Auszubildenden lernen, den kompletten betrieblichen Geschäftsablauf zu
beherrschen. Die Kundenorientierung rückt in diesen Ausbildungsberufen
ebenfalls in den Vordergrund, die technischen und Kaufleute-Dienstleistungen
sollen projektbezogen und individuellen Kundenwünschen entsprechend erbracht
werden. Diese Ausbildung erfolgt nach dem Baukastensystem, denn es werden Kernqualifikationen
in Technik, Informatik und Betriebswirtschaft in der Hälfte der Ausbildungszeit
vermittelt und gleichzeitig erfolgt in der anderen Hälfte der Ausbildungszeit
Qualifizierung in Wahlpflichtbereichen. Die Integration kaufmännischer und
technischer Inhalte ist Kernelement dieser Ausbildung.
Die neuen Ausbildungsordnungen lassen den Betrieben aber auch
genügend Spielraum, um bei der Vermittlung der Berufsbildungsinhalte eigene,
firmenspezifische Schwerpunkte setzen zu können. In diese Vertiefungsphasen
können die einzelnen Unternehmen ihre Besonderheiten mit ihren speziellen
Qualifizierungsnotwendigkeiten einbringen. Die Berufsprofile dieser neuen
Berufe sind so offen gestaltet, dass sie zukünftig Entwicklungen in der
IT-Technik, im IT-Service und -Verkauf berücksichtigen können. Gewiss werden
gerade diese Flexibilitäts- und Vertiefungsphasen sowohl den
Ausbildungsbetrieben als auch den beruflichen Schulen noch einige komplizierte
Aufgaben stellen, allerdings auch die große Chance zu mehr flexibel gestaltbaren
Freiräumen in der Ausbildung.
Mit der Konzeption und „ Philosophie “ der vier IT-Berufe wurde
ein neuer qualitativer Sprung für das deutsche Berufsbildungssystem begonnen,
der dem tiefgreifenden Strukturwandel in der Ausbildungsordnungsarbeit Mitte
der 80er Jahre in nichts nachsteht: Qualifikationseinheiten aus der Ausbildung
und aus der Weiterbildung werden in Zusammenschau bearbeitet; Technik-,
Kaufleute- und Dienstleistungsqualifikationen werden integriert; flexible
Strukturen einer betriebsspezifischen Gestaltung von Ausbildungsinhalten werden
ermöglicht; moderne Organisationsentwicklungen in den Unternehmen werden
anpassungsbereit berücksichtigt; europäische und internationale Verflechtungen
in der beruflichen Qualifizierung werden einbezogen.
VI. Perspektiven
Erneuerung, Steigerung der Effizienz und Qualitätssicherung
im Aus- und Weiterbildungssystem Deutschlands beziehen sich auf die Rolle aller
Beteiligten und auf die pluralen Lernorte, wie betriebliche Ausbildung an den
Arbeitsplätzen der Unternehmen und Verwaltungen, auf die Lehrwerkstätten und
Ausbildungszentren der großen Unternehmen, auf die Berufsfachschulen mit ihrer
vollzeitschulischen Ausbildung, auf die Kooperationsmodelle der
Berufsfachschulen kombiniert mit intensiven beruflichen Praktika und
betrieblichen Ausbildungsblöcken, auf die vielfältigen außerbetrieblichen
Ausbildungsstätten einer bunten Trägerlandschaft, auf die pluralen
Weiterbildungsträger, auf die überbetrieblichen Ausbildungsstätten und die
häufig dazugehörenden Technologiezentren sowie auf die vielen innovativen
Projekte, die immer wieder neue Impulse zur Modernisierung geben. Die
Erneuerung richtet sich auf die Ausbildung, die berufliche Weiterbildung, das
lebensbegleitende Lernen und nicht zuletzt auf die dringend erforderliche
Umgestaltung des Prüfungswesens.
Das gesamte Plurale Aus- und Weiterbildungssystem
Deutschlands muss zukunftstauglich bleiben, gerade im Hinblick auf die
europäische und internationale Konkurrenz der Berufsbildungssysteme, die
Wirtschaftsstrukturentwicklung, die Bewältigung der Technologierevolution sowie
die Berufs- und Lebenschancen der jungen Menschen.
Um der schnellen Entwicklung Rechnung zu tragen und das
Berufsbildungssystem in der überkommenen Form weiter zu reformieren, ist es
notwendig zu erkennen, dass die Zukunft in einer Mischung aus dem bewährten
Berufskonzept mit seiner breiten beruflichen Grundqualifikation und seiner
Fachqualifikation sowie neu in Kombination mit modularen Strukturen in
„ Baustein-Gliederungen “ liegt. Um die notwendige Flexibilität zu erreichen,
muss verstärkt mit Modulen gearbeitet werden. Dabei ist Flexibilität gefordert
im Hinblick auf die Betriebe, auf die Jugendlichen, auf schnelle technische und
arbeitsorganisatorische Veränderungen.
Literatur:
Bundesinstitut für Berufsbildung, :
Impulse für die Berufsbildung, BIBB-Agenda 2000plus, Bonn 2000
Bundesministerium für Bildung und
Forschung, : Berufsbildungsbericht 2001, Bonn 2001
Falk, R. : Betriebliches
Bildungsmanagement, Arbeitsbuch für Studium und Praxis, Köln 2000
Küppers, B./Leuthold, D./Pütz, H. :
Handbuch Berufliche Aus- und Weiterbildung, Leitfaden für Betriebe, Schulen,
Ausbildungsstätten und Hochschulen, München 2001
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