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			     fortlaufende Notierung
			      siehe unter variabler Handel        i.Ggs. zur Einheitsnotierung laufende Kursfeststellung (Kurs) im amtlichen Handel mit Aktien , wenn Kauf- oder Verkaufsaufträge von mehr als 50 Stück bzw. ein Mindesbetrag von 3000 EUR oder einem Mehrfachen davon vorliegt. Für Anleihen gelten zur fortlaufende Notierung andere Mindestbeträge.  
			        
			        
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