Inhaltsübersicht
I. Problemstellung
II. Systematisierung,
Vergleich und Erklärung von Corporate Governance-Systemen
III. Corporate
Governance-Kodices: Harmonisierung durch Politik
IV. Die
Konvergenzdebatte
I. Problemstellung
In den letzen 20 Jahren hat das wissenschaftliche, aber auch
das öffentliche Interesse an „ comparative corporate governance “ beständig
zugenommen. Internationale Kapitalverflechtungen, die Integrationsbemühungen in
Europa sowie die zunehmende Globalisierung
des Wettbewerbs auf Güter- und Kapitalmärkten haben diesen Trend ausgelöst.
Ferner waren es immer wieder Krisen, Firmenzusammenbrüche oder spektakuläre
Fehlschläge von Unternehmen, die das Verhalten der Führungs- und
Aufsichtsorgane ins Blickfeld rückten. Die Suche nach Problemlösungen und
Gestaltungsoptionen für die Rechtspolitik führt dann schier zwangsläufig zum
internationalen Vergleich. Eine zentrale Bedeutung gewinnt dabei die immer
intensiver diskutierte Frage, ob mit einer Konvergenz der Corporate Governance-Systeme
(CG-Systeme) zu rechnen ist oder ob sich die nationalen Systeme nachhaltig
unterscheiden werden.
II. Systematisierung,
Vergleich und Erklärung von Corporate Governance-Systemen
Für die Beschreibung, den Vergleich und die Erklärung der nationalen
CG-Systeme finden sich die unterschiedlichsten Ansätze in der Literatur. Diese
beziehen sich mit differierendem Fokus und Gewicht auf die Interessen- bzw.
Legitimationsfrage und/oder die Organisations- und Kontrollproblematik von
Corporate Governance.
1. Interessenorientierte Ansätze
CG-Systeme lassen sich danach vergleichen, welche Interessen
aus dem Kreis der verfassungsrelevanten Interessen im Wirtschaftsprozess das
jeweilige nationale CG-System konstituieren (Steinmann,
Horst 1969). Die Grundlage für alle westlichen
Industrienationen bildet das interessenmonistisch kapitalistische CG-System,
wie es sich prototypisch in den USA oder Großbritannien findet. Eine
interessenmonistische Alternative stellte früher das jugoslawische Modell der
Arbeiterselbstverwaltung dar. Durch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in
Unternehmen und Betrieb sind zahlreiche europäische CG-Systeme – und auch die
Europäische Aktiengesellschaft – mit variierender Intensität
interessendualistisch ausgeprägt. In einzelnen CG-Systemen ist ferner das
öffentliche Interesse eigenständig vertreten. Ein interessenpluralistisches
CG-System gilt in Schweden für die Banken und stellt die deutsche
Montanmitbestimmung dar, wenn man den „ Neutralen “ als Vertreter des
öffentlichen Interesses versteht (Gerum, Elmar
1989).
Die interessenbezogene Analyse orientiert sich ferner an der
Unterscheidung von Shareholdern und Stakeholdern. Großbritannien und USA gelten
danach als Prototypen für das Shareholder-System, als dessen klassisches
Problem die Managerherrschaft agencytheoretisch analysiert wird (Shleifer,
Andrej/Vishny, Robert W. 1997). Dem Stakeholder-Ansatz
zugeordnet werden insbesondere die CG-Systeme von Deutschland, Österreich, den
Niederlanden, den skandinavischen Ländern und Japan. Deren Analyse geht von der
Ressourcentheorie aus und bedient sich der Theorie der unvollständigen Verträge
(Hoshi, Takeo
1998; Tirole, Jean
2001).
2. Fokussierung der Organisations- und
Kontrollproblematik
a) Varianten der Führungsorganisation
Einen traditionellen Schwerpunkt beim Vergleich der
CG-Systeme bildet die Organisation der Unternehmensführung (Planung,
Realisation; Kontrolle).
Idealtypisch werden hier das Vereinigungsmodell und das Trennungsmodell
unterschieden (Steinmann,
Horst/Gerum, Elmar 1978). Die klassischen Antworten der
nationalen Rechtsordnungen für die Aktiengesellschaft als dem Prototyp der
Großunternehmung lauten: Das einstufige Board- bzw. Verwaltungsrats-System mit
der Vereinigung von Geschäftsführung und Kontrolle und das zweistufige
Vorstand-Aufsichtsrat-System, das diese Funktionen explizit trennt.
Das in Deutschland erfundene Aufsichtsratssystem, findet sich
modifiziert auch in Österreich und gilt in den Niederlanden für die große
Aktiengesellschaft. In Frankreich kann es auf freiwilliger Basis eingeführt
werden. Die klassischen Länder des Boardsystems sind Großbritannien und USA mit
dem Board of Directors sowie Frankreich mit dem conseil d\'administration. Das
Verwaltungsratssystem existiert ferner auch in Belgien und Luxemburg, in der
Schweiz sowie in Irland, Australien, Neuseeland und Kanada, ferner in Italien,
Spanien, Portugal, in Griechenland, in Dänemark und Schweden sowie in Japan,
Singapur und Hongkong. In den Niederlanden gilt es für kleine Aktiengesellschaften.
Das Grundmuster ist auch hier wieder ausdifferenziert und kann – wie in der
Schweiz – von einer Identität zwischen Verwaltung und Geschäftsleitung über die
Delegation einzelner Geschäftsführungskompetenzen bis hin zur vollständigen
Trennung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung reichen. Weltweit
dominiert das Verwaltungsratssystem, wobei allerdings der Aufsichtsrat als
Monitoring Model in der Debatte immer wieder starke Resonanz findet. In der
Europäischen AG gelten das duale System (Leitungsorgan/Aufsichtsorgan) und das
monistische System (Verwaltungsorgan) als gleichwertige Optionen.
b) Muster der Unternehmensfinanzierung
Neben der institutionellen Ordnung der Führungsfunktionen
dienen insbesondere die Muster der Unternehmensfinanzierung und die sich daraus
ergebenden institutionellen Merkmale zur Systematisierung und dem Verstehen der
nationalen CG-Systeme. Man unterscheidet hier zwischen finanzmarktorientierten
bzw. outsiderkontrollierten Systemen und bankorientierten bzw. Systemen mit
Insiderkontrolle (Franks,
Julian/Mayer, Colin 1995; Moerland,
Pieter W. 1995; Berglöf, Erik
1997; Hackethal,
Andreas/Schmidt, Reinhard H. 2000). Als marktorientierte
CG-Systeme werden Großbritannien und die USA charakterisiert, die über einen
gut entwickelten Finanzmarkt verfügen, in denen die Unternehmen zum größten
Teil an der Börse notiert sind, die Anteilskonzentration gering ist und ein
aktiver Markt für Unternehmenskontrolle existiert. Die bankorientierten
CG-Systeme in Deutschland, Frankreich und Japan zeichnen sich dagegen durch die
zentrale Stellung von Universalbanken oder Hausbanken bei der Finanzierung und
Kontrolle der Unternehmen aus, in denen eine hohe Anteilskonzentration und
Konzernverflechtungen vorherrschen. Während hier die überragende Rolle der
Banken an der Finanzierung der Unternehmen im Zeitablauf stabil blieb, nahm die
geringe Bedeutung amerikanischer Banken zugunsten kapitalmarktnah operierender
Finanzintermediäre wie Versicherungen, Investmentfonds und Finance Companies in
den letzten 25 Jahren immer weiter ab.
3. Ganzheitliche Analysekonzepte
a) Markt- versus netzwerkorientierte
CG-Systeme
Für den Vergleich von CG-Systemen wurde eine Taxonomie
entwickelt, die von acht interessen-, organisations- und finanzierungsbezogenen
Kategorien ausgeht (Weimer,
Jeroen/Pape, Joost 1999). Die Analyse der nationalen
Verhältnisse führe zu vier Typen: dem anglo-amerikanischen System (USA,
Großbritannien, Kanada, Australien), dem deutschen (Deutschland, Niederlande,
Schweiz, Schweden, Österreich Dänemark, Norwegen, Finnland) und dem romanischen
System (Frankreich, Italien, Spanien, Belgien) sowie dem japanischen System.
Schließlich wird die These vertreten, dass dem deutschen, dem romanischen und
dem japanischen System gemeinsam eine Netzwerkorientierung eigen sei. Die zentralen
Entscheidungen im Unternehmen würden im einen Netzwerk relativ stabiler
Beziehungen getroffen. In Deutschland erfolge dies in Abstimmung mit den Banken
und Arbeitnehmern, in Frankreich in einem System wechselseitiger
Kapitalbeteiligungen und mit der Regierung, in Italien durch die
„ Familienkontrolle “ und in Japan durch die Integration in eine Firmengruppe.
Davon unterscheide sich das anglo-amerikanische System durch eine strikte
Marktorientierung.
b) Systeme der Unternehmenskontrolle
Für die Beschreibung und Analyse der Finanzsysteme
verschiedener Länder wurde ein Konzept entwickelt, das neben den Teilsystemen
Unternehmensfinanzierung und Unternehmensstrategie als weiteres das „ System der
Unternehmenskontrolle “ postuliert (Hackethal,
Andreas/Schmidt, Reinhard H. 2000). Dieses umfasse die
Gesamtheit der Regelungen und Mechanismen, mit denen die Anteilseigner, die
Gläubiger und die Mitarbeiter eines Unternehmens ihre Interessen bei
Unternehmensentscheidungen wahrnehmen und durchsetzen können. Die
Einflussmechanismen der Interessengruppen werden jeweils durch einen bipolar
ausgeprägten Modus gekennzeichnet. Idealtypisch stehen den Anteilseignern der
Modus Liquity-Orientierung (Markt für Unternehmenskontrolle) oder der
unternehmensinterne Control-Modus zur Verfügung. Für die Banken als Gläubiger
bilden Arm\'s Length Lending und Relationship Lending (Hausbank) die Alternativen.
Der Einfluss der Mitarbeiter manifestiert sich in Outside Opportunities oder
Internal Influence (interner Arbeitsmarkt, Mitbestimmung). Empirisch seien die
Modi Control, Relationship Lending und Internal Influence in Deutschland und
Japan verbreiteter, während in den USA und Großbritannien Liquity, Arm\'s Length
Lending und Outside Opportunities als Modi der Interessenwahrung dominierten.
c) Kontrollphilosophien als Paradigmen
Zur Unterscheidung, Erklärung und Analyse von CG-Systemen
werden schließlich – in Anlehnung an Hirschman,
Albert 1970 – die idealtypischen Kontrollphilosophien Exit und
Voice (Thompson,
Steve/Wright, Mike 1995; Nooteboom,
Bart 1999) bzw. Exit, Voice und Loyalty (Gerum, Elmar
1998) herangezogen. Damit verbunden ist die Auffassung, dass diese
Kontrollphilosophien als Paradigmen das wirtschaftlich relevante Rechtssystem
und die Handlungsmuster der Akteure in den Unternehmen und Märkten ganzheitlich
prägen.
Als Exit-geprägte CG-Systeme werden regelmäßig das britische
und das US-amerikanische interpretiert. In den USA obliegt dem Board of
Directors auch eine Treuhänderfunktion gegenüber den Aktionären, die das
Management über die Exit-Option am Kapitalmarkt (Markt für
Unternehmenskontrolle) kontrollieren. Bei der Unternehmensfinanzierung
dominiert konsequenterweise der Aktienmarkt; dazu passte wiederum das
Trennbankensystem, das die Fremdfinanzierung mit gleichzeitiger Absicherung
durch Unternehmensbeteiligungen bis 1999 verbot. Verglichen mit dem hohen
Anlegerschutz ist dann auch der Gläubigerschutz schwach ausgeprägt. Die
Exit-Option ist ferner leitend für die Institutionen und Mechanismen am
Arbeitsmarkt. Ein schwacher Kündigungsschutz (Hire and Fire) und keine
Beteiligung der Arbeitnehmer an den Unternehmensentscheidungen stärken die
Bedeutung des externen Arbeitsmarktes und seine Flexibilität.
Das deutsche CG-System gilt dagegen als das klassische
Beispiel für die Kontrolle durch Voice. Mit dem Aufsichtsrat
und seinen Informations-, Kontroll- und Widerspruchsrechten ist die Möglichkeit
zu organisationsinternem Widerspruch institutionalisiert. Damit korrespondiert
die Unternehmensfinanzierung durch Hausbanken, die sowohl Gläubiger sind als
auch Anleger sein können. Dieses Universalbankensystem ermöglicht einerseits
starke personelle Verflechtungen und damit Voice-Optionen und befördert
andererseits die Unternehmensfinanzierung über Kredite. Stimmig damit ist der
relativ starke Gläubigerschutz, während der Anlegerschutz in Deutschland keine
Tradition hat. Die Voice-Logik des deutschen CG-Systems spiegelt sich auch in
den institutionellen Verhältnissen am Arbeitsmarkt wider. Charakteristisch ist
hier ein starker Kündigungsschutz, die Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieb
sowie die ausgeprägte Präferenz für interne Arbeitsmärkte.
Kontrolle durch Loyalty bietet den Schlüssel zum Verständnis
des japanischen CG-Systems. Informelle Regeln und Selbstbindung durch Loyalität
prägen die Handlungsmuster von Anteilseignern, Managern, Banken und
Mitarbeitern. Entscheidungszentrum in den meisten größeren japanischen AG ist
nicht der Board of Directors (torishimari jaku kai), sondern ein gesetzlich
überhaupt nicht vorgesehener Geschäftsführender Ausschuss (jomu kai), der nur
aus Insidern besteht. In diesem Gremium herrscht eine starke Konsenskultur.
Widerspruch erfolgt auch nicht in der Hauptversammlung, die eine bloße
Zeremonie darstellt. Kontrolle findet auch nicht am Kapitalmarkt statt, da 3/4
der Aktien börsennotierter japanischer Gesellschaften sich im Besitz fester
Aktionäre befinden (Interlocking Shareholding). Die Unternehmensfinanzierung
wird durch eine „ Hauptbank “ , die meist der größte Anteilseigner und Kreditgeber
ist, sichergestellt. Dieses System basiert auf Reziprozität und garantiert den
Beteiligten Stabilität. Die Garantie lebenslanger Beschäftigung und
unternehmensbezogene Gewerkschaften repräsentieren die Loyalitätsphilosophie
japanischer Arbeitsbeziehungen.
III. Corporate
Governance- Kodices: Harmonisierung durch Politik
Durch die Globalisierung
und die Asienkrise wurde ein politischer Prozess angestoßen, der auf die
Harmonisierung der CG-Systeme durch allgemein anerkannte Mindeststandards zielt
(Berrar,
Carsten 2001). Ausdruck dieses Bemühens sind die 1999
verabschiedeten „ OECD-Principles of Corporate Governance “ . Sie sind allerdings
nicht verbindlich; sie sollen als Richtschnur für die nationale Gesetzgebung
und Maßstab für die nationalen Kodices dienen.
Die OECD-Prinzipien beziehen sich auf fünf Themenfelder: (1)
Die Rechte der Aktionäre, wobei es insbesondere um die Wahl des Aufsichtsrates,
den Unternehmensgewinn, die Mitwirkung an zentralen Entscheidungen und den
Markt für Unternehmensübernahmen geht; (2) die Gleichbehandlung der Aktionäre,
die sich gegen Insider Trading und In-sich-Geschäfte richtet; (3) die Rolle der
Stakeholder, für die, über die Anerkennung ihrer gesetzlich verankerten Rechte
hinaus, die aktive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Stakeholdern
postuliert wird; (4) Offenlegung und Transparenz, wobei es vor allem um die
Eigentumsverhältnisse und die externe, unabhängige Prüfung und Veröffentlichung
der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage geht; (5) Pflichten des Aufsichtsrates
bzw. Boards, bei denen die Überwachung des Managements und die
Rechenschaftspflicht der Verwaltung gegenüber den Aktionären hervorgehoben
werden.
IV. Die
Konvergenzdebatte
Die Frage, wie sich die nationalen CG-Systeme entwickeln
werden und ob eine Konvergenz überhaupt wünschenswert ist, ist
ökonomietheoretisch umstritten. Im Rahmen der Theorie des Systemwettbewerbs (Kerber,
Wolfgang 1998) können hier zwei Positionen unterschieden
werden. Die Optimisten argumentieren, dass, durch die Globalisierung
ausgelöst, ein verschärfter Wettbewerb zwischen den Ländern zu einer Konvergenz
auf ein effizientes institutionelles Arrangement führen werde (Race to the
Top). In der Regel wird dann ein CG-System anglo-amerikanischer Prägung
erwartet. Dagegen wird von den Pessimisten eingewendet, dass Systemwettbewerb
zu Marktversagen und der Herausbildung ineffizienter Institutionen führen könne
(Race to the Bottom) und so die Funktionsfähigkeit gewachsener CG-Systeme in
Frage gestellt werde.
In diesem Zusammenhang wird dann auch auf die
Pfadabhängigkeit von CG-Systemen verwiesen (Bebchuk,
Lucian A./Roe, Marc J. 1999; Schmidt,
Reinhard H./Spindler, Gerald 2002; Heine,
Klaus/Stieglitz, Nils 2003). Danach existieren stabilisierende
Faktoren, die erklären, warum sich weltweit so verschiedenartige, persistente
CG-Systeme finden. Dies sind zunächst die statischen Einflussgrößen versunkene
Kosten und Unsicherheit. Versunkene Kosten treten insbesondere bei den auf die
Anwendung eines bestimmten CG-Systems spezialisierten Fachleuten
(Ministerialbeamte, Rechtsanwälte, Unternehmensberater) auf. Unsicherheit
stabilisiert ein CG-System dadurch, dass im Problemfall auf bewährte Routinen zurückgegriffen
und so die Komplexität reduziert wird. Mit existierenden CG-Systemen sind
ferner dynamische Skalenvorteile durch Lerneffekte und Netzwerkexternalitäten
verbunden. Während der Lerneffekt auf den positiven externen Effekt des in der
Vergangenheit akkumulierten Wissens abstellt, entsteht die Netzwerkexternalität
aus der Gleichzeitigkeit der Anwendung des Systems. Dies erhöht die
Wahrscheinlichkeit, dass in der Zukunft das Wissen
verbessert wird. Schließlich stellen institutionelle Komplementaritäten einen
weiteren und gewichtigen stabilisierenden Faktor dar. CG-Systeme bestehen – wie
gezeigt – aus interdependenten Regeln, von deren Konsistenz die
Funktionsfähigkeit des Systems abhängt. Danach können dann eben nicht
CG-Strukturen beliebig zu Mischsystemen kombiniert werden, ohne in die Krise zu
geraten.
Im Lichte dieses Argumentationshaushalts erscheinen
Tendenzaussagen und Wertungen wegen singulärer Ereignisse (feindliche Übernahme
von Mannesmann, Enron) oder rechtspolitischer Aktionismus bei schwankendem
wirtschaftlichen Erfolg einzelner Länder fragwürdig. Nationale CG-Systeme sind
– Konsistenz unterstellt – relativ zu ihrem Wertsystem effizient. Die Reform
von CG-Systemen sollte dieser Einsicht Rechnung tragen. Dass es auf der
Handlungsebene in divergenten CG-Systemen zu einer Angleichung der Aktivitäten
kommen kann und sich insofern „ Konvergenz trotz Varianz “ (Gerum, Elmar
1998) findet, widerspricht dem nicht.
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Klaus/Wymeersch, Eddy, Berlin, New York 1997, S. 151 – 164
Berrar, Carsten : Die Entwicklung der
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2001
Charkham, Jonathan : Keeping good
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Franks, Julian/Mayer, Colin :
Ownership and control, in: Trends in business organization: Do participation
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1995, S. 171 – 195
Gerum, Elmar : Organisation der
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USA und Japan, in: Organisation im Wandel der Märkte, hrsg. v. Glaser,
Horst/Schröder, Ernst/Werder, Axel v., Wiesbaden 1998, S. 135 – 153
Gerum, Elmar : Unternehmensverfassung,
internationale, in: HWInt, hrsg. v. Macharzina, Klaus/Welge, Martin K.,
Stuttgart 1989, Sp. 2140 – 2154
Hackethal, Andreas/Schmidt, Reinhard
H. : Finanzsysteme und Komplementarität, in: Beihefte zu Kredit und Kapital,
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Heine, Klaus/Stieglitz, Nils :
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Hirschman, Albert O. : Exit, voice
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Hoshi, Takeo : Japanese corporate
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Kerber, Wolfgang : Zum Problem einer
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Moerland, Pieter W. : Alternative
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Nooteboom, Bart : Voice- and
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in: Journal of Economic Issues, Jg. 33, 1999, S. 845 – 860
Roe, Mark J. : Some differences in
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Schmidt, Reinhard H./Spindler, Gerald
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Shleifer, Andrej/Vishny, Robert W. :
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Steinmann, Horst : Das
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Steinmann, Horst/Gerum, Elmar :
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