Inhaltsübersicht
I. Zielvereinbarungen
als Managementinstrument
II. Begriffliche
Basis
III. Management
by objectives als Hintergrund
IV. Zieltheorie
der Arbeitsmotivation
V. Anforderungen
an zu vereinbarende Ziele
VI. Kritische
Würdigung
VII. Ausblick
I. Zielvereinbarungen
als Managementinstrument
Bei Zielvereinbarungen treffen Vorgesetzte mit ihren
Mitarbeitern oder ganzen Teams Abmachungen über (von den einzelnen
Beschäftigten bzw. Gruppen) anzustrebende Ziele.
Zielorientierte Führungs- und/oder Entlohnungskonzepte sind
für den Bereich höherrangiger Führungskräfte
bereits seit längerem bekannt, z.B. bis zur Ebene Hauptabteilungsleiter oder
Abteilungsleiter (vgl. etwa Knebel, 1984).
Auch soziologische Untersuchungen unter hoch qualifizierten Angestellten
ergaben, dass in diesen Beschäftigtengruppen spätestens seit Beginn der
1980er-Jahre Zielvereinbarungssysteme und daran gekoppelte
Vergütungskomponenten weit verbreitet sind (Baethge,
/Denkinger, /Kadritzke, 1995, S. 98 ff.). Ebenso werden sie
seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten bei Positionen an der Schnittstelle
Unternehmen/Markt (z.B. Verkaufsförderung, Außendienst) eingesetzt. Jüngeren
Datums ist nunmehr ein gewisser Trend, Zielvereinbarungen auch für die
Beschäftigten auf mittleren und unteren Ebenen einzuführen, sie also zu einem
alle Ebenen und Bereiche umfassenden, flächendeckenden Führungs- und
Steuerungsverfahren zu machen.
Damit gehören Zielvereinbarungen auf dem lukrativen „ Markt “
neuer Führungs- und Managementkonzepte mit deutlich wachsender Tendenz zu den
am höchsten gehandelten und mit großen Erwartungen verbundenen Instrumenten. Unternehmen
aller Größenklassen und Branchen wie auch neuerdings Behörden und andere
Organisationen aus dem öffentlichen Sektor versprechen sich davon einen ebenso
effizienten wie flexiblen Steuerungsmechanismus der Unternehmensaktivitäten,
der noch dazu partizipative Komponenten enthält und insofern den Bedürfnissen
und Interessen der Beschäftigten entgegenkommen kann (vgl. ausführlich Schau, 1998).
Die gestiegene Attraktivität von Zielvereinbarungen lässt
sich durch folgende Erwartungen der Initiatoren erklären:
-
Durch Ziele und Zielvereinbarungen lassen sich
Unternehmen und andere Organisationen besser und flexibler steuern als durch
klassische Führungsinstrumente wie hierarchische Anweisungen. Die
Beweglichkeit im Sinne der ständigen Anpassungsfähigkeit an die sich
ändernden Umwelt- und Rahmenbedingungen wird gestärkt.
-
Miteinander verzahnte und vernetzte Zielvereinbarungen
bis „ hinunter “ zur Basis der Hierarchie versprechen eine stringente Umsetzung
der Unternehmensplanung im Sinne der Controlling-Idee.
-
Durch Zielvereinbarung
lassen sich die Beschäftigten stärker auf die Zielerreichung verpflichten.
Die Mit-Beeinflussung der für sie maßgeblichen Zielgrößen gewährleistet die
Übernahme von mehr Eigenverantwortung, Handlungsspielräume bei den Wegen zur
Zielerreichung, die Reduzierung von Kontrollen sowie als Folge dieser Aspekte
eine stärkere Motivation und Identifikation der Mitarbeiter/innen mit „ ihren “
Zielen/Aufgaben bzw. dem Unternehmen.
-
Zielvereinbarung und Leistungsbeurteilung wachsen eng
zusammen, was sich vornehmlich aus den Funktionsproblemen der bisherigen
Verfahren der Personalbeurteilung
mit ihren pauschalen und beliebig auslegbaren Kriteriensystemen ergibt (vgl.
ausführlichst Breisig, 2001a).
-
Mit einer Verkopplung von Zielerreichungsgraden der
einzelnen Mitarbeiter oder Teams und Teilen des Entgelts lässt sich eine
stärkere Leistungsorientierung in der Entlohnung umsetzen, die die
Beschäftigten ebenfalls zu einer höheren Leistungsmotivation veranlasst.
-
Zielvereinbarungen lassen sich als integraler
Bestandteil in umfassendere moderne Managementkonzepte sowie in
organisatorische Strategien der Dezentralisierung einfügen. Beispiele sind
etwa Ansätze des Qualitätsmanagement (z.B. Total Quality Management), weil
diese häufig auf die zahlenmäßige Erfassung qualitätsrelevanter Kriterien
abheben. Aber auch andere Konzepte wie Corporate Identity, Kontinuierlicher
Verbesserungsprozess oder dergleichen können als Rahmen für die Einführung
von Zielvereinbarungs-Systemen fungieren.
In der letzten Zeit haben Zielvereinbarungen im Zusammenhang
mit der Einführung von Balanced Scorecards einen weiteren Bedeutungsschub
erlangt (Kaplan,
/Norton, 1996). Dabei handelt es sich um ein besonders für
Dienstleistungsunternehmen interessantes Kennzahlen-Konzept. Diese Scorecards
sollen eine konkrete Übersetzung der strategischen Ziele von Unternehmen oder
Organisationseinheiten nach unten hin gewährleisten. Das Besondere ist, dass
dabei eine ausgewogene (balanced) Mischung von Ergebnis-Kennzahlen, die sich in
der Vergangenheit bewährt haben, und zukunftsorientierten Leistungsfaktoren
(Innovations-, Entwicklungs-, Wachstumsziele) entwickelt werden soll. Mittels
Zielvereinbarungen werden diese Steuerungsgrößen auf den einzelnen
Hierarchieebenen bereichsspezifisch festgelegt.
II. Begriffliche Basis
Ziele sind
angestrebte Ergebnisse, die durch bewusst auf sie ausgerichtetes Handeln
erreicht werden sollen. Sie beschreiben somit einen für die Zukunft, i.d.R.
auch für einen genau angegebenen Zeitpunkt, erwünschten Soll-Zustand. Der Weg
der Zielverfolgung ist für gewöhnlich nicht enthalten bzw. vorgeschrieben.
Der Begriff Zielvereinbarung ist alles andere als
einheitlich. Er steht inzwischen für eine Vielzahl unterschiedlichster
Anwendungsformen.
Generell handelt es sich um eine spezifische Form der
Festlegung von Zielen als zukunftsbezogene Steuerungsgrößen der Leistung und
des Verhaltens der Mitarbeiter, die sich maßgeblich von einer Zielvorgabe im
Rahmen hierarchischer Beziehungen unterscheidet (zumindest unterscheiden
sollte).
Im Mitarbeitergespräch
werden zwischen dem Beschäftigten und seinem Vorgesetzten gemeinsam Ziele für
den Arbeitsbereich des Mitarbeiters festgelegt.
Diese können eingebunden sein in ein umfassendes,
ebenenübergreifendes Zielsystem des Unternehmens. Bei anderen Formen kommen die
Ziele weniger aus dem Bereich des Controllings bzw. der Unternehmensplanung,
sondern sind von den jeweiligen Aufgaben der Mitarbeiter abgeleitet (teilweise
dokumentiert in Form der Stellenbeschreibung).
Die Zielvereinbarungen haben eine feste, den Beteiligten
bekannte Laufzeit, und nach Ablauf dieser Periode werden durch einen
Soll/Ist-Vergleich (vgl. unten) in einem weiteren Gespräch und möglichst auf
der Basis spezifischer Daten die Zielerreichungsgrade ermittelt.
Die Zielerreichungsgrade können als Entscheidungsgrundlage im
Hinblick auf personelle Entscheidungen oder Teilnahme an
Personalentwicklungsmaßnahmen dienen. Nicht wenige dieser Systeme weisen auch
einen expliziten Entgeltbezug auf, indem aus dem Zielerreichungsgrad eine
variable Vergütungskomponente ermittelt wird.
III. Management by
objectives als Hintergrund
Viele Zielvereinbarungssysteme sind konzeptionell auf die
Anwendung des Führungsmodells Management by objectives (MBO) zurückzuführen,
das im Deutschen zumeist mit Führen durch
Ziele o.ä. übersetzt wird.
Das MBO wurde in den 1950er- und Anfang der 1960er-Jahre in
den USA von einer Vielzahl von Autoren entwickelt. Es stellt möglichst
quantifizierte, also in Zahlen ausgedrückte Ziele als zentralen
Steuerungsmechanismus der Unternehmensaktivitäten bzw. der Aktivitäten seiner
Mitglieder heraus.
Ein Unternehmen, das nach MBO führt, kennt neben einer
Aufgaben- und Personenhierarchie auch eine Zielhierarchie (vgl. Abb. 1).
Ausgehend von der Unternehmensführung, die Rahmenziele und strategische Pläne
festlegt, werden die Ziele kaskadenförmig auf die untergeordneten
Organisationseinheiten (Sparten, Hauptabteilungen, Gruppen, einzelne Stellen)
„ heruntergebrochen “ .
Die auf diesem Wege festgelegten Ziele nehmen nach unten hin
an Detaillierung, Präzision und Operationalisierung zu. Sie sollen gegenüber
den Zielen der Vorperiode eine Herausforderung enthalten, d.h., sie sollen in
ihrem Anspruch über den bisher erreichten Stand hinausgehen.
Abb. 1: Zielhierarchie in MBO-Konzepten
In Bezug auf die Frage der Beteiligung der Mitarbeiter an der Festlegung ihrer Stellenziele
lassen sich im MBO zwei verschiedene Ansätze ausmachen. Bei der Zielvorgabe legt der Vorgesetzte in
alleiniger Kompetenz die Zielgrößen für die unterstellten Mitarbeiter fest und
gibt sie per Anordnung als verbindliche Richtschnur vor. Bei der Zielvereinbarung soll die Festlegung
demgegenüber in einem kooperativen Prozess zwischen Vorgesetztem und
Mitarbeiter erfolgen. Dieser Partizipation an der Zielfestlegung wird im MBO
eine stark motivierende Wirkung zugeschrieben. Sie soll eine stärkere
Realitätsnähe, aber auch eine höhere Identifikation der Beschäftigten mit den
Zielen auslösen. Die Mitarbeiter sollen sich selbst „ in die Pflicht genommen “
fühlen und gegenüber der fremdbestimmten Variante der Zielvorgabe ein stärkeres
Verantwortungsbewusstsein für die Realisation der Ziele entwickeln.
Die Zielvereinbarung
findet in der Regel statt in einem jährlichen Gespräch zwischen Vorgesetztem
und Mitarbeiter. Die dabei festgelegten Ziele gelten für eine feststehende
Dauer (häufig ein Jahr) und werden in einem einfachen Formular festgehalten.
Zugleich wird geklärt, wie man die im Soll/Ist-Vergleich (vgl. unten)
festgestellten Zielerreichungsgrade bewertet (z.B. anhand einer fünfstufigen
Skala: Ziel weit verfehlt – annähernd erreicht – erreicht – übertroffen – weit
übertroffen). Auch können eventuell unterschiedliche Gewichtungen vorgenommen
werden.
Die Mitarbeiter werden nach Ablauf einer entsprechenden
Periode (z.B. ein Jahr) anhand eines Soll/Ist-Vergleiches
bewertet. In einem Beurteilungsgespräch wird der Grad der Zielerreichung
festzustellen und zu diskutieren versucht. Dabei soll auch, da in der
Zwischenzeit aufgrund nicht vorhersehbarer Einflüsse das Zielniveau
beeinträchtigt werden kann, eine Abweichungsanalyse vorgenommen werden.
Schließlich sollen Folgemaßnahmen (z.B. Personalentwicklung)
aufgrund der Beurteilungsergebnisse besprochen und die neuen Ziele für die
kommende Periode festgelegt werden.
IV. Zieltheorie der
Arbeitsmotivation
Das MBO ist ein Ansatz, der aus der Sphäre der
Unternehmensberater erwachsen ist und insoweit eher
pragmatisch-umsetzungsorientierten Ansprüchen genügt. MBO lässt sich jedoch
seinerseits auf eine verhaltenswissenschaftliche Basis zurückführen, die in der
Fachliteratur als die Zieltheorie der Arbeitsmotivation
bzw. als die Goal-Setting-Theorie bezeichnet wird. Als prominentester Vertreter
gilt der Amerikaner Locke (vgl. z.B. Locke, 1968;
Locke,
/Latham, 1990).
Nach dieser Richtung gelten Ziele als die zentralen
Determinanten und Regulatoren menschlichen Handelns. Ziele entfalten ihre
Steuerungsfunktion durch Aufmerksamkeitslenkung, Anstrengungsmobilisierung und
Erhöhung der Ausdauer. Zudem begünstigen sie die Herausbildung geeigneter
Handlungsstrategien.
Von Zielen geht des Weiteren eine gewisse Sogwirkung
(traction) aus, die dazu führt, dass die Betreffenden bestrebt sind, jede
Störung bzw. Unterbrechung im Hinblick auf die Zielerreichung abzuwehren.
Die Vertreter der Goal-Setting-Theorie
haben vor allem über Experimente versucht, die konkreten Bedingungen für eine
möglichst hohe Motivationswirkung von Zielen herauszufinden. Die wichtigsten
Rahmenbedingungen und Zusammenhänge sind dabei die folgenden:
-
Schwierigkeitsgrad:
Schwierige Ziele führen zu besseren Leistungen als leichte. Insofern wird
gefolgert, dass die Ziele eine Herausforderung und entsprechend anspruchsvoll
formuliert sein sollten.
-
Exaktheit der
Zielbestimmung: Spezifische, klare Ziele bringen bessere Resultate als
vage Vorgaben. So gilt die Vorgabe „ tue dein Bestes “ oder „ steigere die
Produktivität “ als uneffektiv und damit wenig sinnvoll. Spezifische Ziele
sind in diesem Sinne z.B. die „ Senkung der Reklamationsquote um 20% im
nächsten Jahr “ oder „ Umsatzsteigerung von 7% in den kommenden sechs Monaten “ .
Als Folgeproblem dieser Norm ergibt sich jedoch, dass viele Bereiche aufgrund
der Natur ihrer Aufgabenstellung (z.B. eine Personalabteilung, ein
Sekretariat) einer Ziel-Spezifizierung kaum oder nur über fragwürdige Umwege
zugänglich sind. Auch lassen sich ökonomische Größen recht gut in klare Ziele
umsetzen, nicht jedoch soziale Ziele wie die Humanisierung von
Arbeitsbedingungen, die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit, die Verbesserung
des Betriebsklimas oder die Steigerung der Kundenzufriedenheit.
-
Zielakzeptanz
und -commitment: Die Zielakzeptanz bezieht sich auf den Grad, zu dem ein
Mitarbeiter ein Ziel verinnerlicht, es sozusagen als ihr/sein eigenes
ansieht. Mit einer hohen Zielbindung wächst die Leistung, was eher für
Zielvereinbarung als für Zielvorgabe spricht. Zielcommitment bezieht sich auf
das Ausmaß, mit dem ein Mitarbeiter sozusagen ein persönliches Interesse an
der Zielerreichung hat. Entsprechend ist zu erwarten, dass leistungsbezogene
Entlohnung die Zielbindung stärkt.
-
Feedback: Ziele wirken besonders dann
leistungssteigernd, wenn sie mit – möglichst ständigen – Rückmeldungen über
die aktuellen Ergebnisse kombiniert werden.
V. Anforderungen an zu vereinbarende
Ziele
Aufgrund der Befunde der Goal-Setting-Theorie
und praktischer Erfahrungen werden vielfältige Anforderungen an die
festzulegenden bzw. zu vereinbarenden Ziele formuliert. Als am besten geeignet
werden selbstredend quantitative Ziele (im weitesten Sinne auf
Kennzahlen-Basis) erachtet. Diese seien hinlänglich klar und nach Ablauf der
Periode überprüfbar. Da dies aber nicht immer möglich ist, werden auch andere,
„ weichere “ Forderungen erhoben. So sollen die Ziele klar und verständlich, auf
einen eingegrenzten und ebenso klaren Zeitraum bezogen und von den betreffenden
Individuen auch beeinflussbar sein. Zudem sollen sich die Beteiligten
(Vorgesetzter und Mitarbeiter) auf Überprüfungskriterien oder Indikatoren
verständigen, jedenfalls sofern es sich nicht um quantifizierte und in ihrem
Erreichungsgrad klar messbare Zielgrößen handelt.
Bekannt geworden ist inzwischen die sog. SMART-Regel (vgl.
Abb. 2).
Abb. 2: Anforderungen an Zielvereinbarungen nach der
SMART-Regel
Ein weiterer bedeutsamer Punkt ist, dass sich die Beteiligten
auf eine überschaubare Zahl von
Zielen (z.B. drei bis fünf) verständigen. Weniger ist mehr, damit die
anzustrebenden Ziele im Blickfeld bleiben und die ihnen zugedachte Funktion der
Aufmerksamkeitslenkung und Anstrengungsmobilisierung überhaupt erfüllt werden
kann.
VI. Kritische Würdigung
Zielvereinbarungssysteme weisen aus Sicht der Unternehmen
viele potenzielle Vorteile auf, die ihren aktuellen Bedeutungszuwachs
verständlich machen.
Zielvereinbarungen versprechen eine höhere Planbarkeit und
Koordinierung der Unternehmensaktivitäten besonders in großen Unternehmen. Sie
ermöglichen eine kontrollierbare Verteilung der einzelnen Aufgaben auf die
diversen Ebenen, Organisationseinheiten, Teams und ggf. auch Mitarbeiter.
Auch zentrale personalpolitische Funktionen werden von dem
Instrument angesprochen.
Durch die klare und für alle Beteiligten sichtbare Festlegung
von Zielen können die Mitarbeiter die an sie gerichteten Erwartungen erkennen,
erhalten konkretes Feedback und können Einflüsse auf die Festlegung der für sie
maßgeblichen Steuerungsgrößen ausüben. Zudem können sie bei festgelegten Zielen
mehr Autonomie und Selbstbestimmung bei den Wegen der Zielerreichung
beanspruchen. Durch die Orientierung an Zielen als Steuerungsmechanismus und
eine Konzentration der Beurteilung auf einen Soll/Ist-Vergleich am Ende einer
feststehenden Periode tut sich das Management oft leichter damit, den
Beschäftigten zwischendurch mehr Raum
für selbstständiges und selbstverantwortliches Agieren inklusive einer
Selbstkontrolle zuzugestehen.
Jedoch gibt es auch bei den Zielvereinbarungssystemen eine
Reihe von Anwendungsproblemen, die bei der Gestaltung solcher Verfahren zu
bedenken sind (Breisig, 2001b,
S. 66 ff.).
Ein erstes Problem besteht darin, dass es bei vielen
Arbeitsplätzen Schwierigkeiten bereitet, operationale
und klare Ziele statt einer vagen Umschreibung von Tätigkeitsinhalten
festzulegen. Der ursprüngliche MBO-Ansatz ist zwingend mit der Forderung
verbunden, möglichst exakte, ja nur rein quantitative Ziele als messbare und in
ihrer Erreichung kontrollierbare Steuerungsgrößen zuzulassen. Wird diese
Voraussetzung zwanghaft zu befolgen versucht, ist der Anwendungsbereich in der
Tat stark eingeschränkt. Jedwede Form von komplexeren und/oder unbestimmten
Aufgabeninhalten fällt dann heraus oder wird auf gekünsteltem Wege über
irgendwelche Hintertüren in eine zahlenmäßige Ausdrucksform zu pressen
versucht. Beispiel: Es werden nach einem sehr groben und methodisch
fragwürdigen Raster ein paar Kunden befragt, und die Ergebnisse dieser
Befragung werden herangezogen, um das Ziel Kundenzufriedenheit
zu messen.
Gerade die in der Dienstleistungsgesellschaft für Fragen wie
Qualität und Kundenorientierung ausschlaggebenden Verhaltensweisen der
Mitarbeiter wie fachkundige und findige Beratung, ein freundlicher Umgang mit
einem unzufriedenen Kunden am Telefon, das Einbringen von Kenntnissen und Ideen
zur Produktinnovation usw. entziehen sich weitgehend der Messbarkeit. Zwar kann
man zwanghaft irgendwelche zahlenmäßigen Größen ins Spiel bringen wie z.B. Reklamationsquoten,
Ergebnisse von Zufriedenheitsbefragungen oder dergleichen. Diese sind jedoch
nicht ein objektives Abbild der dahinter stehenden Mitarbeiterleistungen.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass es zu langfristig folgenschweren Fehlsteuerungen kommen
kann. Je nachdem, welche Ziele genau vereinbart werden, wird die Aufmerksamkeit
oft auf kurzfristige und gut erfassbare Größen konzentriert (z.B. Umsatz). Dies
wirkt sich unter Umständen zulasten der mehr qualitativ-langfristigen Ziele aus
wie Kundenberatung, Stabilisierung der Kundenbindung, Teamfähigkeit,
Kooperationsbereitschaft oder Innovationsverhalten. Es besteht die begründete
Gefahr, dass die nicht quantifizierbaren Bereiche des Leistungsverhaltens
(Führungs- und Sozialverhalten, Innovation usw.) außen vor bleiben.
Eine weitere Schwierigkeit stellt auf die Frage der Beeinflussbarkeit der Ziele durch die
Mitarbeiter ab. Im Prinzip wird unterstellt, dass allein die Mitarbeiter
mit ihrem Leistungsverhalten für das Erreichen oder Nicht-Erreichen der Ziele
verantwortlich sind. In vielen realen Aufgabenzusammenhängen sind jedoch
diverse Situationsbedingungen aus einem komplexen Geflecht marktlicher,
konjunktureller, preislicher, produktbezogener, führungsmäßiger oder sonstiger
Faktoren ebenso für eine gute oder schlechte Leistung verantwortlich. Insofern
ist es problematisch, quantitative Ziele bzw. deren Erreichungsgrad als objektiven Indikator der Leistung der
Mitarbeiter auszugeben. Wird dieser Zusammenhang aber systematisch durch das
Verfahren unterstellt, fühlen sich die Mitarbeiter im Falle von nicht von ihnen
zu vertretenden Abweichungen ungerecht behandelt, besonders wenn dies auch
Konsequenzen in ihrer Vergütung nach sich zieht.
Eines der häufig zentralen Defizite der Ziel-Vereinbarung
besteht schließlich in einer unzureichenden
Beteiligung der Mitarbeiter an der Zielfestlegung. Eine Zielhierarchie
(vgl. Abb. 1) kann im Prinzip nur durch eine Vorgabe der Ziele von oben nach unten umgesetzt werden. Und genau
dies geschieht häufig: es findet bestenfalls eine Kommunikation über
vorgegebene Ziele, nicht aber eine wirkliche Partizipation der Mitarbeiter
statt.
Eine authentische Zielvereinbarung verlangt jedoch nach einer
realen Chance der Mitarbeiter, von den für
sie über die Zielhierarchie vorbestimmten Zielen abweichende durchzusetzen,
sofern es dafür gute Gründe gibt. Entscheidend ist an diesem Punkt, dass es ein
faires und beide Perspektiven einbeziehendes Konfliktlösungsverfahren gibt,
sofern sich Vorgesetzter und Mitarbeiter nicht einigen können (Breisig, 2001b,
S. 122 ff.).
VII. Ausblick
Immer mehr Unternehmen und andere Organisation werden bemüht sein,
Zielvereinbarungen zur Förderung der Kooperation und Kommunikation sowie für
Leistungsabsprachen mit den Mitarbeitern mit zumindest teilweisem
Entlohnungsbezug weiter voranzutreiben.
Dies ist trotz der beschriebenen Probleme eine Chance.
Zielvereinbarungssysteme sind gestaltungsbedürftig und – auch im Wege der Mitbestimmung
der Betriebs- und Personalräte – gestaltungsfähig. Wenn es gelingt, das
Instrument trotz seiner unbestreitbaren praktischen Probleme einer
vernünftigen, die Risiken begrenzenden und die positiven Potenziale fördernden
Ausformung zu unterziehen, kann es ein wesentliches Element des viel beschworenen
„ Modernisierungspaktes “ zwischen Belegschaften und ihren Interessenvertretungen
einerseits und dem aufgeschlossenen Management andererseits sein – zum Nutzen
aller Beteiligten.
Literatur:
Baethge, M./Denkinger, J./Kadritzke,
U. : Das Führungskräfte-Dilemma. Manager und industrielle Experten zwischen
Unternehmen und Lebenswelt, Frankfurt a.M. et al. 1995
Breisig, T. : Personalbeurteilung –
Mitarbeitergespräch – Zielvereinbarungen. Grundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten
und Umsetzung in Betriebs- und Dienstvereinbarungen, 2. A., Frankfurt a.M.
2001a
Breisig, T. : Entlohnen und Führen mit
Zielvereinbarungen. Orientierungs- und Gestaltungshilfen für Betriebs- und
Personalräte sowie für Personalverantwortliche, 2. A., Frankfurt a.M. 2001b
Bungard, W./Kohnke, O. :
Zielvereinbarungen erfolgreich umsetzten, 2. A., Frankfurt a.M. 2001
Kaplan, R. S./Norton, D. P. : The
Balanced Scorecard: Translating strategy into action, Boston 1996
Knebel, H. : Leistungsvergütung auf
der Grundlage von Zielvereinbarungen: Wunsch und Wirklichkeit, in: Personal, H.
5/1984, S. 187 – 190
Locke, E. A. : Toward a theory of task
motivation and incentives, in: Organizational Behavior and Human Performance,
Jg. 50, H. 3/1968, S. 157 – 189
Locke, E. A./Latham, G. P. : A theory
of goal setting and task performance, Englewood Cliffs 1990
Mungenast, M. : Leistungsbeurteilung
und Ziele, in: Personal, H. 2/1994, S. 56 – 59
REFA-Verband für Arbeitsstudien und
Betriebsorganisation, : Den Erfolg vereinbaren. Führen mit Zielvereinbarung,
München 1995
Schau, M. : Corporate Identity durch
die Einbeziehung von Zielvereinbarungen im Rahmen der Personalentwicklung,
Diss., Frankfurt a.M. 1998
Tondorf, K. : Erfolg vereinbaren?,
in: Mitbestimmung, Jg. 44, H. 5/1998, S. 61 – 62
Uhl, A. : Motivation durch Ziele,
Anreize und Führung, Diss., Berlin 2000
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