A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Zins

Preis für die zeitweilige Überlassung von Geld oder Kapital.




Allgemein kann der Z. als Preis für die zeitweise Überlassung von Kapital definiert werden. Je nachdem, unter welchem Aspekt der Z. betrachtet wird, kann man verschiedene Z.-begriffe unterscheiden. Fristigkeit: kurzfristiger Z. und langfristiger Z. Anlageart: Geldz., Z. für Tagesgelder, Wochengelder, Monatsgelder, Ultimogelder, Kreditz., Z. für Wechselkredit (Diskont), Darlehensz., Wertpapierz., Kapitalz., Sparz., Z. für Festgel-der, Hypothekenz. u.a. rechnerische Bezugsgröße: Jahresz., Nominalz. (= Z. bezogen auf den Nennwert), Effektivz. (= nominelle Verzinsung bezogen auf den Kurswert) (Rendite), Spareckz. als Leitz. institutioneller Bezug: Bankz. (Sollzins , Habenzins), Diskontsatz der Zentralbank u.a. Marktbezug: Marktz., Geldmarktz., Kapitalmarktzins , inländischer Z., ausländischer Z., volkswirtschaftlicher Z. Rechenzweck: interner Zins (bei Investitionsrechnung), Verzugsz. (bei Zahlungsverzug) u.a. z.-theoretischer Bezug: realwirtschaftlicher Zins (Z. als gütermäßige Ergiebigkeit einer investiven Verwendung des Kapitals), natürlicher Zins , Z. als Liquiditätsprämie u.a. Man beachte, daß der Mietz. kein Z., sondern ein Preis für Nutzungsüberlassung von Wohnraum ist.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zielvereinbarungssysteme
 
Zinsabschlagsteuer