Inhaltsübersicht
I. Begriff
und Aufgaben der Kostenzurechnung
II. Zurechnungsprinzipien
für Kosten und Kostenabweichungen
III. Aufgabenorientierter
Einsatz der Kostenzurechnungsprinzipien
I. Begriff und Aufgaben der
Kostenzurechnung
Die Kostenzurechnung, auch Kostenverteilung (vgl. Börner, D.
1993, Sp. 1280 ff.) oder Kostenspaltung genannt, gehört zu den
unverzichtbaren Aufgaben jeder Kostenrechnung. Über die Kostenzurechnung werden
einzelne Kostenbeträge auf ausgewählte Bezugsgrößen,
auch mit Kosteneinflussgrößen
oder Kostentreiber bezeichnet, verrechnet. Welche Kostenbeträge welchen
Bezugsgrößen nach welchen Prinzipien bzw. Kriterien zuzurechnen sind, hängt von
den jeweiligen Aufgaben der Kostenrechnung oder des Kosten- und
Erlösmanagements ab. Insofern werden die jeweiligen Aufgaben sowie der Einsatz
der unterschiedlichen Kostenzurechnungsansätze durch die Managementaufgaben der
Planung, Kalkulation, Kontrolle, Lenkung (Steuerung) und Publikation bestimmt.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Kostenzurechnung gehören somit die
Bereitstellung planungs-, kalkulations-, kontroll-, lenkungs- und
publikationsrelevanter Kosteninformationen (vgl. Börner, D.
1993, Sp. 1282) über jeweils aufgabenspezifische Bezugsgrößen.
Der folgende Überblick über die einzelnen Prinzipien der
Kostenzurechnung schließt die Prinzipien der Zurechnung von Kostenabweichungen
auf einzelne Bezugsgrößen ein, um die Ursachen solcher Abweichungen
aufzudecken; insgesamt beschränkt er sich auf die Zurechnung von Kosten und
Kostenabweichungen; er könnte auch ohne Probleme auf die analoge Zurechnung von
Erlösen und Erlösabweichungen, kalkulatorischen Erfolgen, handels- und
steuerrechtlichen Ertrags- und Aufwandsgrößen (z.B. für eine
Segmentberichterstattung) erweitert werden.
II. Zurechnungsprinzipien
für Kosten und Kostenabweichungen
Die Bezugsgrößen, denen Kosten oder Kostenabweichungen
zuzurechnen sind, hängen von den jeweilig zu lösenden Managementaufgaben ab. Zu
den wichtigsten Bezugsgrößen zählen z.B. die Beschäftigung einer Produktions-
oder Kostenstelle, gemessen durch die Outputeinheiten dieser Stellen je
Periode, die betrieblichen Prozesstätigkeiten zur Erstellung einer
Outputeinheit oder die gesamten Prozesstätigkeiten einer Stelle oder mehrerer
aggregierter Stellen, gemessen durch alle erforderlichen Prozessmengeneinheiten
je Periode sowie die vorgegebene Periodenzeit, gemessen durch Zeiteinheiten
oder über die Zeit kumulierte Beschäftigungen.
1. Produktionsanalytische
Zurechnungsprinzipien
Zu den gängigsten Zurechnungsprinzipien für Kosten zählen die
produktions- und die kostenanalytischen wie das Verursachungs- mit
Identitätsprinzip, Beanspruchungs- mit Einwirkungsprinzip sowie Durchschnitts-
mit Anlastungsprinzip (vgl. Börner, D.
1993, Sp. 1284). Während die produktionsanalytischen
Zurechnungsprinzipien von spezifischen Produktionsfunktionen mit zugehörigen
Wertkomponenten ausgehen, verzichten die kostenanalytischen
Zurechnungsprinzipien auf eine getrennte Erfassung dieser Komponenten; sie
basieren auf der direkten Verknüpfung von Kosten mit möglichen Bezugsgrößen.
Kosten als mit Ausgaben bewertete sachzielorientierte
Güterverbräuche bzw. Inputmengen der betrieblichen Produktionsprozesse setzen
sich aus einer Wertkomponente, vielfach die Einstandspreise der Inputgüter
(vgl. Kilger, W.
1988, S. 198 f.), und aus einer Mengenkomponente, den der Produktion
dienenden Güterverbrauchsmengen, zusammen; ihre Höhe hängt von den
Produktionsbedingungen und dem Output der betrachteten Produktionsprozesse ab
und lässt sich mithilfe von Produktions- als Input-Outputfunktionen (vgl. z.B. Kloock, J.
1999, S. 294 ff.; Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1997, S. 59 ff.) abbilden. Bei ihrer
Kenntnis, wie z.B. ri = fij(xpj), mit ri = Verbrauchs- bzw. Inputmengen der i-ten
Güterart, fij = Bedarf an Inputmengen der i-ten Güterart in
der j-ten Produktionsstelle für die Erstellung von xpj Outputeinheiten, ergibt sich
gemäß der Kostendefinition der Ansatz unmittelbar aus: pbi · ri = pbi · fij(xpj) mit pbi = Einstandspreis der i-ten Güterart. Über
diesen Kostenansatz pbi · fij(xpj) werden somit die Kosten dieser Güterart direkt den
Outputeinheiten xpj
je Periode zugerechnet. Die Anwendung der produktionsanalytischen
Kostenzurechnungsprinzipien setzt somit die Kenntnis von fij(xpj) voraus.
Solche Funktionen existieren jedoch nicht für alle Kostenarten, wie z.B. für
Zins-, Ertragsteuer- sowie Abschreibungskosten, oder lassen sich nur mit einem
zu hohen Mess- bzw. Planungsaufwand aufstellen, empirisch testen und/oder
anwenden, wie vielfach für die Gemeinkosten z.B. der Materialbereitstellung,
der Fertigung usw. Für solche Gemeinkosten und für nicht produktionsanalytisch
zugerechnete Kosten kommen dann ggf. die kostenanalytischen Zurechnungsprinzipien
in Frage. Deren analoge Anwendung bei anderen Bezugsgrößen (wie z.B.
Prozesstätigkeiten, Kostenstellen oder Perioden) ist ohne weiteres möglich.
2. Kostenanalytische
Zurechnungsprinzipien
Gemäß dem Verursachungsprinzip können den Outputeinheiten einer
Kostenstelle alle Kosten zugerechnet werden, die direkt durch deren Produktion
hervorgerufen werden, d.h., Güterverzehr und damit Kosten dürfen nicht
entstehen bzw. müssen entfallen, wenn die Outputeinheiten nicht produziert
werden. In diesem Sinne ist das Verursachungsprinzip als Finalprinzip zu
verstehen (zum Verursachungsprinzip als Kausalprinzip vgl. Börner, D.
1993, Sp. 1283), womit es grds. dem sog. Identitätsprinzip (vgl. Riebel, P.
1994, S. 418) entspricht (vgl. Kilger, W.
1988, S. 17 f.). Das Verursachungsprinzip umfasst somit auch die gemäß
den produktionsanalytischen Zurechnungsprinipien zurechenbaren Kosten. Darüber
hinaus lassen sich den Outputeinheiten einer Kostenstelle aber auch Kosten
zurechnen, bei denen z.B. aus Wirtschaftlichkeitsgründen auf eine
produktionsanalytische Ermittlung verzichtet wird. In diesem Fall bestimmen
sich die nach dem Verursachungsprinzip in Form des Proportionalitätsprinzips
(vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 90) zurechenbaren Kosten der i-ten
Güterart für xpj Outputeinheiten der j-ten Kostenstelle aus: kvij · xpj mit kvij = Kosten der i-ten Güterart je Outputeinheit
der j-ten Kostenstelle; die Stückkostensätze kvij können mit Hilfe von ist- oder
plankostenanalytischen Methoden gewonnen werden (vgl. Kilger, W.
1988, S. 352 ff.). Eine Zurechnung der unabhängig von den Outputeinheiten
anfallenden fixen Gemeinkosten und variablen Gemeinkosten im Fall der
Kuppelproduktion ist gemäß dem Verursachungsprinzip nicht möglich.
Ein Teil der fixen Gemeinkosten kann mit dem
Beanspruchungsprinzip zugerechnet werden. Dieses setzt die Kenntnis von
Koeffizienten voraus, die den Bedarf an Einsatzfaktoren je Outputeinheit einer
Produktart angeben. Demnach kann bspw. der zeitabhängige Lohn KF eines
Mitarbeiters in einer Kostenstelle über die beanspruchten Fertigungsminuten je
Outputeinheit wie folgt den Outputeinheiten xpk der k-ten Produktart angelastet werden:
mit bk = Fertigungsminuten je
Outputeinheit der k-ten Produktart als Beanspruchungskoeffizient, KG =
Maximalarbeitszeit und KFk = der k-ten Produktart
zugerechnete Lohnkosten (vgl. Dierkes, S.
1998, S. 42 ff.; Kloock, J.
1993, S. 193 ff.). Diese Kostenfunktion entspricht formal einer
produktionsanalytisch fundierten Kostenfunktion, bildet jedoch materiell einen
anderen Zusammenhang ab. Die Produktion einer Outputeinheit verursacht in
diesem Fall kurzfristig keinen zusätzlichen Güterverzehr, denn er fällt
unabhängig von der Produktion zeitabhängig an. Des Weiteren ergeben sich aus
der Differenz der zeitabhängigen Lohnkosten und den Nutzkosten, als die den K
Produktarten gemäß dem Beanspruchungsprinzip zurechenbaren Kosten, die
Leerkosten KL mit:
Sofern die Beanspruchungskoeffizienten nicht bekannt sind,
kommt ggf. eine Zurechnung von Kosten gemäß dem Einwirkungsprinzip in Betracht.
Demnach können Fixkosten einer Produktart zugerechnet werden, wenn der
Güterverzehr und damit die Kosten auf die Produktion in dem Sinne einwirken, dass
die Outputeinheiten dieser Produktart ohne den Verzehr nicht entstehen können.
Folglich ist bspw. der zeitabhängige Lohn eines Mitarbeiters in einer
Kostenstelle ohne Kenntnis von bk nur allen
Outputeinheiten einer Produktart zurechenbar, wenn er ausschließlich für ihre
Produktion anfällt. Eine Zurechnung des zeitabhängigen Lohns je Outputeinheit
ist dann nach dem Einwirkungsprinzip nicht möglich. Ebenso ist der
zeitabhängige Lohn eines für die Produktion mehrerer Produktarten eingesetzten
Mitarbeiters nicht auf die einzelnen Produktarten verrechenbar. In diesem Fall
kann der zeitabhängige Lohn wegen unbekannter Beanspruchungskoeffizienten gemäß
dem Einwirkungsprinzip höchstens den gesamten
Outputeinheiten aller Produktarten zugerechnet werden. Das Verhältnis
zwischen den bisherigen kostenanalytischen Zurechnungsprinzipien lässt sich
somit wie folgt kennzeichnen: Die einer Bezugsgröße nach dem Einwirkungsprinzip
zurechenbaren Kosten schließen die gemäß dem Beanspruchungsprinzip und diese
alle gemäß dem Verursachungsprinzip zurechenbaren Kosten ein.
Eine Zurechnung aller Kosten ermöglicht das
Durchschnittsprinzip. Hierbei wählt man für die Zurechnung von Kosten zu
Bezugsgrößen sog. Verteilungsschlüssel, mit deren Hilfe die Kosten anteilsmäßig
verteilt werden. Für das Beispiel der zeitabhängigen Lohnkosten eines
Mitarbeiters kann bspw. eine Zurechnung auf die einzelnen Produktarten mit den
Verteilungsschlüsseln (1) Anzahl K der Produktarten oder (2) Outputeinheiten xpk der Produktarten wie folgt durchgeführt
werden:
Als weiteres spezifisches Durchschnittsprinzip gibt es das
Kostentragfähigkeits- bzw. Anlastungsprinzip. Bei diesem Zurechnungsprinzip
dienen erlös- bzw. gewinnabhängige Verteilungsschlüssel zur Verrechnung von
Kosten. Für das Beispiel kann das Kostentragfähigkeitsprinzip unter
Einbeziehung der Absatzpreise pak der K
Produktarten zur Verrechnung der zeitabhängigen Lohnkosten wie folgt angewendet
werden (zur Anwendung bei der Kalkulation von Kuppelprodukten vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 183 ff.):
Insgesamt lassen sich alle Kosten nach dem
Durchschnittsprinzip zurechnen; dabei ist zu beachten, dass im Unterschied zu
den produktionsanalytischen Zurechnungsprinzipien und zum Verursachungsprinzip
ein empirischer Zusammenhang zwischen Kosten und Bezugsgrößen nicht gegeben
ist.
3. Zurechnungsprinzipien
für die Kostenabweichungen
Die gesamten Kostenabweichungen einer Kostenstelle basieren
auf unterschiedlichen Ursachen. Zur Identifizierung dieser Ursachen müssen
daher die Gesamtkostenabweichungen in solche Teilabweichungen aufgespalten
werden, die eine eindeutige Abweichungsursache erkennen lassen. Mögliche
Ursachen resultieren aus den nicht erreichten Sollvorgaben für die einzelnen
Bezugsgrößen der Kosten. Insofern sind die Gesamtkostenabweichungen in bezugsgrößenbedingte
Kostenteilabweichungen aufzuspalten. Diese Aufspaltung bzw. Zurechnung auf
Kostenteilabweichungen, die genau eine Bezugsgrößenabweichung enthalten, ist
gemäß der Definition der Kosten, die sich multiplikativ aus mindestens zwei
Bezugsgrößen zusammensetzen, nicht vollständig möglich. Die Aufspaltung einer
Gesamtkostenabweichung führt somit zu höheren Kostenabweichungen, mindestens
zweiter Ordnung, die auf mindestens
zwei nicht mehr kostenmäßig trennbaren Bezugsgrößenabweichungen basieren. Die
Abweichungen höherer Ordnung haben dazu geführt, dass unterschiedliche
Zurechnungsprinzipien, in der Literatur auch Abweichungsanalysemethoden
genannt, für die Aufteilung von Gesamtkostenabweichungen auf
Kostenteilabweichungen entwickelt worden sind. Zu den gängigsten
Zurechnungsprinzipien gehören die kumulativen, symmetrischen, alternativen und
differenziert-kumulativen (vgl. Kilger, W.
1988, S. 169 ff.; Kloock, J.
1994, S. 620 ff.; Küpper, H.-U.
1997, S. 183 f.; Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 1998, S. 650 ff.). Ihre grundlegenden
Unterschiede ergeben sich aus dem spezifischen Ausweis der Abweichungen höherer
Ordnung. So werden bei einem Soll-Ist-Kostenkontrollansatz die Abweichungen
höherer Ordnung zwischen Soll- und Istkosten gemäß der kumulativen
Abweichungsanalysemethode einzelnen Abweichungen erster Ordnung zugerechnet und
mit ihnen zu einem Betrag zusammengefasst; bei der symmetrischen
Abweichungsanalysemethode werden die Abweichungen höherer Ordnung zu gleichen
Anteilen den Abweichungen erster Ordnung zugerechnet und mit diesen in einem
Betrag ausgewiesen; für die alternative Abweichungsanalysemethode wird auf
jegliche Zurechnung der Abweichungen höherer Ordnung verzichtet, sodass nur die
Abweichungen erster Ordnung als Ergebnisse der Zurechnung von
Gesamtkostenabweichungen ermittelt werden; gemäß der differenziert-kumulativen
Abweichungsanalysemethode werden die Abweichungen höherer Ordnung getrennt von
denen erster Ordnung durch einen oder durch mehrere Kostenabweichungsbeträge
per Zurechnung erfasst (vgl. z.B. Kloock, J.
1994, S. 625 ff.).
III. Aufgabenorientierter
Einsatz der Kostenzurechnungsprinzipien
Der Einsatz der verschiedenen Kostenzurechnungsprinzipien
hängt von den jeweiligen Managementaufgaben eines Kosten- und Erlösmanagements
ab. So erfordert die Lösung kurzfristiger (operativer, einperiodiger)
Planungsaufgaben die Bereitstellung entscheidungsrelevanter, kurzfristig
beeinflussbarer Kosten. Solche Kosten lassen sich z.B. für die künftig zu
erstellenden Outputeinheiten der Absatzprodukte eines Unternehmens anhand der
produktionsanalytischen Zurechnungsprinzipien planen und erfassen. Außerdem
können entscheidungsrelevante Kosten über das Verursachungsprinzip abgebildet
werden. Diese Kostenansätze führen zu den Einzelkosten als
beschäftigungsvariable, entscheidungsrelevante Kosten. Darüber hinaus liegen
i.d.R. nicht direkt als Einzelkosten erfassbare Kosten je Outputeinheit, sog.
primäre Gemeinkosten vor, die entweder beschäftigungsvariable Bestandteile
enthalten oder auch als beschäftigungs(sprung)fixe Kosten Entscheidungsrelevanz
besitzen. So werden über die Verrechnung der primären Gemeinkosten bei der Grenzplankostenrechnung
diese Kosten mittels des Verursachungsprinzips in ihre beschäftigungsvariablen
und -fixen Anteile aufgespalten. Die beschäftigungsfixen Kosten selbst sind mit
Hilfe des Verursachungsprinzips weiter in absolut fixe und sprungfixe Kosten
aufzuteilen. Insgesamt erweisen sich hiermit auch beschäftigungsvariable und
sprungfixe Gemeinkosten als entscheidungsrelevant.
Die absolut beschäftigungsfixen Kosten, wie z.B.
zeitabhängige Abschreibungskosten, können als Opportunitätskosten ebenfalls
entscheidungsrelevant sein (vgl. Baumol, W.J.
1971, S. 644 ff.; Kloock, J.
1997, S. 94 ff.) oder unter Anwendung des Beanspruchungsprinzips als
entscheidungsrelevant betrachtet werden (vgl. Adam, D.
1970, S. 92 ff.; Kloock, J.
1997, S. 96 f.). Weiterhin führt die Einbeziehung risikobehafteter
Erfolgsgrößen ggf. zu entscheidungsrelevanten beschäftigungsfixen Kosten (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 251 ff.; Maltry, H.
1990, S. 294 ff.; Schneider, D.
1997, S. 423 ff.). Ob für spezifische Bernoulli-Nutzenfunktionen auch
sichere beschäftigungsfixe Kosten entscheidungsrelevant sind, wird in der
Literatur strittig diskutiert (vgl. Schneider, D.
1997, S. 428 ff.; a.A. Kloock, J.
1997, S. 113 f.; Siegel, T.
1992, S. 715 ff.).
Die Lösung von Kalkulationsaufgaben erfordert zur Ermittlung
der Stückkosten einer Produktart ebenfalls eine produktions- und
kostenanalytische Zurechnung anhand des Verursachungsprinzips. Außer den
entscheidungsrelevanten Stückkosten werden in der Kalkulation auch weitere fixe
Kostenanteile je Stück zugerechnet, um möglichst alle kalkulationsrelevanten
Kosten eines Absatzproduktes zu erhalten. Aus diesem Grund kommt zunächst auch
das Beanspruchungsprinzip zum Einsatz (vgl. Kloock, J.
1993, S. 193 ff.); darüber hinaus ist auch noch das Durchschnittsprinzip
heranzuziehen, sollen alle sprungfixen und absolut fixen Overhead-Kosten
zugerechnet werden. Sowohl die Wahl von Verteilungsschlüsseln für das
Durchschnittsprinzip als auch die undifferenzierte Umsetzung des
Durchschnittsprinzips sind jedoch für die Lösung von Kalkulationsaufgaben als
problematisch anzusehen. Infolgedessen wird eine solche vollständige
Kostenzurechnung nur für spezifische Kalkulationsaufgaben (vgl. Boos,
M./Rehkugler, H./Tucha, T. 2000, S. 2389 ff.), allgemein
jedoch nicht empfohlen (vgl. Esser, E.
1993, S. 103 ff.; Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2000, S. 186 ff.; Kilger, W.
1988, S. 609 ff.).
Zur Lösung von Kontrollaufgaben kommen die
Zurechnungsprinzipien für Kostenabweichungen in Frage. Kontrollrelevante
Kosteninformationen lassen sich durch die kumulativen und symmetrischen
Zurechnungsprinzipien kaum gewinnen. Die alternative Zurechnung hat den
Nachteil, dass im Fall auftretender Abweichungen höherer Ordnung die Summe der
Teilabweichungen (1. Ordnung) nicht der Gesamtabweichung entspricht (vgl. Kilger, W.
1988, S. 172). Dieses Vollständigkeitspostulat wird jedoch von den
anderen drei Zurechnungsprinzipien, insbesondere auch von dem
differenziert-kumulativen erfüllt. Darüber hinaus hat letzteres gegenüber den
kumulativen und symmetrischen Zurechnungsprinzipien folgende Vorteile:
-
es werden die Teilabweichungen erster Ordnung jeweils
gesondert als bezugsgrößenspezifische Kostenänderungspotenziale ausgewiesen;
sie geben für eine Istbezugsbasis bei Ist- größer als Sollkosten genau die je
Bezugsgröße eingetretenen Kostenrisiken und im umgekehrten Falle die
erzielten Kosten(einsparungs)chancen wieder; die festgestellten Kostenänderungspotenziale,
ggf. für zwei oder mehr Bezugsgrößen berechnet, können anschließend als
Prognosebasis für die künftig zu erwartenden Kostenrisiken bzw. Kostenchancen
genutzt werden (vgl. Kloock,
J./Dierkes, S. 2001; Lengsfeld,
S. 1999, S. 23 ff.);
-
auch bei mehrstufigen (einfach zusammenhängenden und
komplexen) Kostenstellenbeziehungen werden die jeweils bezugsgrößen- und
stellenspezifischen Kostenänderungspotenziale analog zum einstufigen Fall
ermittelt, sodass die in der Kostenstellenrechnung verrechneten
unwirtschaftlichen Kosten auf ihre eindeutigen kostenarten- und
kostenstellenspezifischen Ursachen zurückgeführt werden können (vgl. Kloock,
J./Dörner, E. 1988, S. 129 ff.; Lengsfeld,
S. 1999, S. 101 ff.).
Diese zur Beherrschung von Kostenrisiken erforderlichen
kontrollrelevanten Kosteninformationen werden uneingeschränkt nur durch die
differenziert-kumulativen Zurechnungsprinzipien bereitgestellt, wobei für die
Kostenplanung und -erfassung grds. alle produktions- und kostenanalytischen
Zurechnungsprinzipien in Frage kommen. Die Ermittlung der kurzfristig zu
realisierenden Kostenänderungspotenziale erfordert für die Zurechnung der
Kosten das Verursachungsprinzip.
Den Kostenzurechnungsprinzipien kommt für die Lenkung bzw.
Steuerung von Investment Centern oder Profit Centern eine zunehmende Bedeutung
zu. Die Leiter von Investment Centern und Profit Centern werden sich bei ihren
Entscheidungen an ihren individuellen Zielen orientieren, die zumeist nicht mit
den Zielen der Zentrale übereinstimmen. Hieraus resultiert für die Zentrale das
Lenkungsproblem, dass die Leiter der Investment Center und Profit Center
möglichst aus der Sicht der Zentrale optimale Entscheidungen treffen. Zur
Lösung dieser Lenkungsaufgabe mit Hilfe von Anreizsystemen ist der Einsatz von
Kostenzurechnungsprinzipien und damit die Periodisierung von Erfolgszahlungen
zur Ermittlung von Residualgewinnen anhand des Lücke-Theorem, s unverzichtbar.
So lässt sich bspw. für die Steuerung von Investment Centern zeigen, dass die
Zentrale bei Kenntnis der zeitlichen Struktur künftiger Erfolgszahlungen eines
Investitionsprojektes einen risikoneutralen Manager mit beliebiger
Zeitpräferenz über das sog. relative Beitragsverfahren dazu bringen kann, das
aus ihrer Sicht optimale Investitionsvolumen zu realisieren (vgl. Rogerson,
W.P. 1997, S. 790 f.). Dabei basiert das relative
Beitragsverfahren auf dem Kostentragfähigkeitsprinzip, wobei die Perioden
entsprechend ihrem Anteil am Einzahlungsüberschuss mit Abschreibungs- und
Zinskosten zu belasten sind. Insgesamt erweist sich die Anwendung von
Kostenzurechnungsprinzipien, insbesondere auch vom Durchschnittsprinzip, zur
Lösung von Lenkungsaufgaben bei vielen Problemstellungen als geboten (siehe
z.B. Dierkes,
S./Hanrath, S. 2002; Laux, H.
1998; Pfaff, D.
1998; Reichelstein,
S. 1997; Wagenhofer,
A./Riegler, C. 1999).
Auch für die Lösung von Publikationsaufgaben ist der Einsatz
von Kostenzurechnungsprinzipien unverzichtbar. Analog wie zur Lösung von
Kalkulationsaufgaben finden alle Zurechnungsprinzipien grds. Anwendung. Wann
welche Zurechnungsprinzipien heranzuziehen sind, hängt von den spezifischen
Publikationsaufgaben ab.
Literatur:
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Kloock, Josef :
Betriebliches Rechnungswesen, Lohmar et al., 2. A., 1997
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1994, S. 607 – 644
Kloock, Josef :
Betriebliche Kostenpolitik aus planungsmäßiger und kalkulatorischer Sicht, in:
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Kloock, Josef/Dörner,
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Jg. 10, 1988, S. 129 – 143
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Laux, Helmut :
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Maltry, Helmut :
Überlegungen zur Entscheidungsrelevanz von Fixkosten im Rahmen operativer
Planungsrechnungen, in: BFuP, Jg. 42, 1990, S. 294 – 311
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