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Handelsgewerbe

Betrieb eines dem Handelsrecht unterliegenden Gewerbes. Im HGB sind die Arten von Geschäften, die ein Gewerbebetrieb betreiben kann, aufgeführt. Es wird zwischen Grund-H. und H. kraft gesetzlicher Fiktion unterschieden. Grund-H. ist allein aufgrund seiner Art und Ausübung H. und betreibt folgende Geschäfte: Handel mit Waren und Wertpapieren (Groß-, Einzelhandel, Fabrikation); Ver- oder Bearbeitung von Waren für Dritte in einem über das Handwerk hinausgehenden Umfang; Versicherungen gegen Prämienleistung; Bankgeschäfte; Personen- und Güterverkehr; Geschäfte der Spediteure, Lagerhalter, Kommissionäre, Vertreter, Makler (Handelsmakler), Verleger, Buch- und Kunsthändler sowie Druckereien, sofern sie den Umfang eines Handwerksbetriebes überschreiten. H. kraft gesetzlicher Fiktion sind Gewerbeunternehmen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise organisierten Betrieb bedingen.

 

 


 

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