Inhaltsübersicht
I. Kostenträger
II. Kostenträgerrechnung
I. Kostenträger
1. Begriffsdefinition
Kosten werden im Weiteren als Wert aller innerhalb einer
Periode verbrauchten, ordentlichen, bewerteten, leistungs- bzw.
sachzielbezogenen Güter und Dienstleistungen verstanden. Kostenträger sind
materielle oder immaterielle Objekte, deren Bezug oder Herstellung im
Unternehmen (in)direkte Kosten verursacht und zu deren Deckung Erlöse
erwirtschaftet werden müssen.
2. Arten
von Kostenträgern
In Abhängigkeit von der unternehmensindividuellen Definition
des Begriffs „ Leistung “ oder „ Sachziel “ ergeben sich mehrere Klassifikationen
von Kostenträgern. Diese Klassifikationen sind unabhängig voneinander und
stehen nicht in einer hierarchischen Ordnung zueinander (vgl. Abb. 1, aufbauend
auf Bea, F.X.
1993, Sp. 1273).
Abb. 1: Arten von Kostenträgern
II. Kostenträgerrechnung
1. Gegenstand
und Zweck
Die Zurechnung sämtlicher in einer Abrechnungsperiode
angefallenen Kosten auf die einzelnen Objekte erfolgt im Rahmen der
Kostenträgerrechnung. Sie bedient sich der Ergebnisse der Kostenarten- und
Kostenstellenrechnung. Die Kostenträgerrechnung ordnet den jeweiligen
Kostenträgern die Kosten in Abhängigkeit vom kostenträgerspezifischen Verbrauch
der Produktionsfaktoren zu. Sie kann als eine Voll- oder Teilkostenrechnung auf
Plan-, Ist- oder Normalkostenbasis durchgeführt werden. Dabei werden die
Einzelkosten direkt von der Kostenartenrechnung den Kostenträgern zugeordnet.
Die Gemeinkosten werden hingegen gemäß der Inanspruchnahme der
Kostenstellenleistungen durch die Kostenträger auf diese verrechnet.
Ziel der Kostenträgerrechnung ist die Ermittlung der
kostenträgerbezogenen Herstell- und Selbstkosten. Letztere umfassen neben den
Herstellkosten (Material-, Fertigungseinzel- und -gemeinkosten) noch die
Verwaltungs- und Vertriebskosten und damit insgesamt alle Kosten, die einer
Einheit des Kostenträgers zugerechnet werden können (vgl. Abb. 2). Aus diesem
Grund wird die stückbezogene Kostenträgerrechnung auch als
Selbstkostenstückrechnung oder Kalkulation bezeichnet (vgl. Kilger,
W./Pampel, J./Vikas, K. 2002, S. 467).
Abb. 2: Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten
Auf einer allgemein funktionalen Ebene liefert die
Kostenträgerrechnung Informationen zur Unterstützung der Planung von
Handlungsalternativen sowie für die Kontrolle zwecks Aufdeckung von
Abweichungen bei kostenträgerbezogenen Soll/Ist-Vergleichen (zur Fundierung
etwaiger Gegensteuerungsentscheidungen). Ferner kann sie der Dokumentation von
Güterverzehren dienen. Bezieht sich die Planungs- und Kontrollfunktion der
Kostenträgerrechnung nur auf Entscheidungen unternehmensinterner
Entscheidungsträger, kann die Kostenträgerrechnung auch eine Verhaltenssteuerungsfunktion
erfüllen (vgl. Ewert,
R./Wagenhofer, A. 2003, S. 8 ff.).
Werden die Einsatzmöglichkeiten der Kostenträgerrechnung eher
anlassbezogen diferenziert, ergeben sich wiederum eine Reihe von Zwecken. Ein
solcher anlassbezogener Zweck (vgl. z.B. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 155 f.) kann etwa in der
Bereitstellung von Informationen für die Preispolitik
bestehen. Bei kostenorientierten Absatzpreisen ergeben sich diese aus den
(Stück-)Selbstkosten und dem Gewinnaufschlag. Eine solche Herleitung des
Absatzpreises ist aber in der Marktwirtschaft nicht immer möglich, da die
Preise durch den Markt vorgegeben sind. Eine Preisermittlung auf
Vollkostenbasis ohne Einbeziehung von Marktpreisen wird dagegen bei der
Kalkulation öffentlicher Aufträge verlangt bzw. ist bei der Ermittlung von
Konzernverrechnungspreisen möglich. Des Weiteren sind Kostenträgerinformationen
für die Preisbeurteilung relevant, wenn – unter Berücksichtigung von
Erlösinformationen aus der Erlösträgerrechnung
– kurzfristige Preisuntergrenzen für Absatzgüter oder für Produktions- und
Absatzprogramme (im Hinblick auf Planungs- und Kontrollzwecke) festgelegt
werden müssen (vgl. Ossadnik, W.
1998, S. 190 ff.).
Ferner kann die Kostenträgerrechnung – wiederum in Verbindung
mit erlösbezogenen Informationen – zur Ermittlung von Preisobergrenzen für zu
beschaffende Einsatzgüter und auch zur Beantwortung der Frage nach
Eigenfertigung oder Fremdbezug bei Zwischengütern herangezogen werden. Auch
werden Daten aus der Kostenträgerrechnung zur Bewertung von Beständen an
Zwischen- und Endprodukten und an eigenerstellten und -genutzten Produkten für
Angaben in Publikationsrechnungen wie der Handels- und Steuerbilanz benötigt.
Als weiterer Anlass für eine Kostenträgerrechnung sind Kostenniveauvergleiche
zwischen unterschiedlichen Werken in Bezug auf einen Kostenträger denkbar.
2. Teilgebiete
der Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung kann funktional in die Teilgebiete
Kostenträgerzeitrechnung, Kostenträgerergebnisrechnung, Auftragsabrechnung,
Kostenträgerstückrechnung und Bestandsrechnung gegliedert werden (vgl. Hummel,
S./Männel, W. 1986, S. 260; vgl. Abb. 3).
Abb. 3: Funktionale Teilgebiete der Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerzeitrechnung beinhaltet die periodengerechte
Zurechnung (Kalkulation) der durch Güter- und Leistungsverzehr entstandenen
Kosten auf die von einer Produktart hergestellte Produktmenge. Zusammen mit
endkostenträgerbezogenen Daten aus der Kostenträgererlösrechnung erweitert sie
sich zu einer periodenbezogenen Kostenträgerergebnisrechnung
(Betriebsergebnisrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung). Die
Auftragsabrechnung beschränkt sich hingegen auf die (Nach-)Kalkulation
einzelner (Fertigungs-)Aufträge. Die bei der Herstellung und Verwertung einer
Mengeneinheit angefallenen Kosten werden in der Kostenträgerstückrechnung als
Voll- oder Teilkostenrechnung den einzelnen Kostenträgern zugewiesen. Die
Bestandsrechnung sieht eine mengen- und wertmäßige Erfassung der
Bestandsbewegungen an Halb- und Fertigprodukten vor.
3. Verfahren
der Kostenträgerrechnung
Die Verrechnung der Kosten auf Kostenträger wird von mehreren
Verfahrensvarianten bezweckt, die ursprünglich auf den Fertigungsbereich konzeptionell
ausgerichtet waren. Die Kosten indirekter Unternehmensbereiche werden
regelmäßig mit Hilfe von Gemeinkostenzuschlagssätzen umgelegt.
Die Eignung der Verfahren wird u.a. durch die Anzahl der
Produktarten, der Funktionsbereiche, das Fertigungsprogramm und die
Fertigungsstellen, den Auf- und Ausbau der unternehmensspezifischen
Kostenstellenrechnung, die Differenzierung zwischen Kostenarten,
Kostenartengruppen und Kostenartenkategorien und die Frage bestimmt, ob
Kostenträgereinzel- und -gemeinkosten in der Kostenartenrechnung getrennt
ausgewiesen werden.
Die im Folgenden darzustellenden Verfahren sollen mit der
Zuordnung der Kosten auf Kostenträger Kosteninformationen für die spezifischen
Kalkulationszwecke generieren. Diesem Anspruch können sie nur genügen, wenn die
Kostenzurechnung
nach dem Verursachungsprinzip in der engeren Auslegung – als das bevorzugte
Kostenzurechnungsprinzip (vgl. Kloock,
J./Sieben, G./Schildbach, T./Homburg, C. 2005, S. 62 ff.) –
erfolgt. Werden Gemeinkosten auf Kostenträger verrechnet, ist diese Zuordnung
nicht unbedingt willkürfrei und u.U. mit einer
beschäftigungsproportionalisierenden Verrechnung von – auch fixen –
Gemeinkosten verbunden. In diesem Fall orientiert sich die Zuordnung von
Gemeinkosten an dem Durchschnittsprinzip oder Tragfähigkeitsprinzip. Diese
Verrechnung ist mit dem Verursachungsprinzip nicht vereinbar und kann zu
entscheidungsirrelevanten Kosteninformationen führen (vgl. Dellmann, K.
1998, S. 616 f. und 637).
a) Divisionskalkulation
Die (einfache) Divisionskalkulation ist ursprünglich für
Einproduktbetriebe konzipiert worden (vgl. Jehle, E.
1993, Sp. 380). Bei der einstufigen Divisionskalkulation werden die
Kosten einer Kostenträgereinheit mittels Division der für den Kostenträger
angefallenen Gesamtkosten durch die Anzahl der gefertigten Kostenträger nach
dem Durchschnittsprinzip ermittelt. Diese Variante entspricht auch dem
(angloamerikanischen) Process Costing, das ebenfalls für eine Kostenüberwälzung
auf Massenprodukte konzipiert ist (vgl. Horngren,
C.T./Datar, S./Foster, G. 2006, S. 594 ff.). In
Mehrproduktbetrieben und mehrstufigen Fertigungen müssen die anteiligen
Kostenträgerkosten für jeden Produktionsbereich bzw. für jede Fertigungsstufe
separat errechnet werden (vgl. Abb. 4).
Bei der mehrstufigen Divisionskalkulation sind vorhandene
Zwischenlager und damit verbundene unterschiedliche Ausbringungsmengen zwischen
den Produktionsstufen zu berücksichtigen. Sie ist damit eher als die einstufige
Divisionskalkulation in der Lage, die unternehmensindividuellen
Produktionsverhältnisse einzubeziehen. Dieses Verfahren erfordert einen Ausbau
der Kostenstellenrechnung für einzelne Fertigungsstufen oder
Unternehmensbereiche. Eine Sonderform der mehrstufigen Divisionskalkulation
besteht darin, die Kosten des Vertriebs und der Verwaltung mit Hilfe eines
Verrechnungssatzes den durch die Divisionskalkulation ermittelten
Herstellkosten zuzuschlagen (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 161). Für die Zukunft ist eine
Zunahme der Varianten- und Einzelfertigung und die damit verstärkt
einhergehende Notwendigkeit zu erwarten, der Heterogenität von Kostenträgern
kalkulatorisch Rechnung zu tragen (vgl. Jehle, E.
1993, Sp. 383).
b) Äquivalenzziffernkalkulation
Dieses Verfahren kann als eine weitere Variante der
Divisionskalkulation bei Mehrproduktfertigung interpretiert werden. Es beruht
auf der Annahme, dass bei der Herstellung sich nur geringfügig voneinander
unterscheidender Produktarten (im Sinne einer Sortenfertigung) zwar keine
völlig identische Kostenstruktur besteht, diese aber bei den verschiedenen
Kostenträgern durch die Verarbeitung derselben Rohstoffe oder (aufgrund des
Durchlaufs gleicher Fertigungsstellen) sich voneinander nicht wesentlich
unterscheidender Produktionsprozesse sehr ähnlich ist. Im Gegensatz zur
Divisionskalkulation ist die Prämisse der (strengen) Homogenität nicht mehr
erfüllt. Zudem muss die Produktionsmenge der Absatzmenge je Produktart
entsprechen. Die Bezugsgröße ist nicht die Produkteinheit, sondern eine zu
wählende Größe (wie z.B. Fertigungszeiten, Rohstoffinanspruchnahme), für die
ein proportionales Verhalten der Stückherstellkosten angenommen wird. Die
Äquivalenzziffern bringen einen quasikausalen Zusammenhang zwischen der
Ausprägung der Bezugsgröße und den Stückkosten zum Ausdruck. Der
Bezugsproduktart wird die Äquivalenzziffer 1, den anderen Produktarten werden
auf Basis von Hypothesen Äquivalenzziffern entsprechend der gewählten
Bezugsgröße zugeordnet. Hierdurch wird das Verhältnis der Kosten eines
Kostenträgers im Hinblick auf die Stückherstellkosten der Bezugsproduktart
repräsentiert. Durch Multiplikation der Äquivalenzziffern der Produktarten mit
deren Fertigungsmengen werden Letztere rechnerisch gleichnamig gemacht.
In der – kaum willkürfrei möglichen – Bestimmung der
Bezugsgröße aus einer Vielzahl potenzieller Größen und der daher letztlich
hypothesenhaften Festlegung der Äquivalenzziffern auf der Grundlage
unterstellter Kausalitätsbeziehungen liegt die Problematik der
Äquivalenzziffernkalkulation. Besteht demnach ein – auch durch die Wahl einer
Bezugsgröße nicht stets auszuschließender – Mangel an Proportionalität zwischen
Kosten und Bezugsgrößenmenge, weist die Äquivalenzziffernkalkulation einen Weg,
dessen Beschreitung die Bereitschaft voraussetzt, Ungenauigkeit in Kauf zu
nehmen.
Wünschenswert wäre eine Beurteilung der Güte der Wahl der
Bezugsgröße und der Äquivalenzziffern. Dies würde aber voraussetzen, die durch
den Kostenträger verursachten „ richtigen “ Kosten zu kennen (vgl. Bretzke,
W.-R. 1981, Sp. 48 f.). Hierin liegt ein Dilemmaproblem, denn
wären die „ richtigen “ Kosten bekannt, wäre die Durchführung einer
Äquivalenzziffernkalkulation überflüssig. Eine solche Problematik stellt sich
aber auch bei anderen Verfahren der Kostenträgerrechnung.
c) Kuppelkalkulation
Ein weiteres der Divisionskalkulation nahes
Kostenträgerrechnungsverfahren ist die Kuppelkalkulation. Bei der (z.B. in der
chemischen Industrie häufigen) Kuppelproduktion ergeben sich gleichzeitig und
unvermeidbar mehrere (z.T. in einem starren Mengenverhältnis zueinander stehende)
Produktarten (als Haupt-, Neben- und Abfallprodukte) in ein- oder mehrstufigen
Produktionsprozessen. Da die Kosten nach dem Verursachungsprinzip nur allen
Produkten gemeinsam zugeordnet werden können, findet hier zur Festlegung der
Stückherstellkosten das Tragfähigkeits- oder Durchschnittsprinzip Anwendung.
Die Verteilung der Kosten kann mithilfe unterschiedlicher Varianten erfolgen
(vgl. Scherrer, G.
1999, S. 423).
Bei der Verteilungsrechnung werden die Produktionskosten den
als gleichrangig angesehenen Kostenträgern mit Hilfe von
Bezugs-/Schlüsselgrößen verhältnismäßig zugeteilt. So setzt eine am physischen
Gewicht orientierte Gewichtsrechnung eine nahezu identische Beschaffenheit der
Produkte voraus: die Kostenzuteilung erfolgt allein auf Basis der
Produktgewichte nach dem Durchschnittsprinzip. Erfolgt die Zurechnung der
Kosten nach dem Tragfähigkeitsprinzip anhand von (fiktiven) Marktpreisen oder
in Verbindung mit einer Erlösträgerrechnung
mit Verwertungsüberschüssen als Marktpreisrechnung, können die jeweiligen
Bezugsgrößenausprägungen in Äquivalenzziffern transformiert werden. Als weitere
Schlüsselgrößen sind auch noch technische Eigenschaften oder quantifizierbare
produktspezifische Merkmale denkbar. Eine auf solche Verfahren gestützte
Kostenschlüsselung impliziert Willkürgefahren und ist daher nur von sehr
begrenzter Aussagefähigkeit.
Geht aus der Kuppelproduktion ein Produkt als Hauptprodukt
hervor, findet in der Praxis zumeist die Restwertrechnung Anwendung. Ausgehend
von der (durch das Tragfähigkeitsprinzip implizierten) Prämisse, dass die
Kosten der Produktion vollständig durch die Erlöse gedeckt werden sollen,
werden bei diesem Verfahren die Kosten der Neben- und Abfallprodukte – fiktiv –
in Höhe ihrer (ggf. um Folgekosten verminderten) Erlöse angesetzt. Der
verbleibende Kostenrestbetrag ist von den Erlösen des Hauptproduktes zu decken.
Existieren mehrere Hauptprodukte, ist eine Kombination von Restwert- und
Verteilungsrechnung denkbar, indem der Restwert den jeweiligen Hauptprodukten
entsprechend der Verteilungsrechnung angelastet wird.
d) Zuschlagskalkulation
Die Zuschlagskalkulation erfordert eine Trennung der
Gesamtkosten in Kostenträgereinzel- und -gemeinkosten und zudem – in
Abhängigkeit von der Variante der Zuschlagskalkulation – eine Verteilung der
Kostenarten auf Kostenstellen. Mithilfe von Zuschlagssätzen werden die
Gemeinkosten auf Basis von Einzel- und – ggf. bereits verrechneten –
Gemeinkosten den einzelnen Kostenträgern zugeordnet. Diese Rechnung findet
zumeist bei der Produktion heterogener Produkte (qua Serien- oder
Einzelfertigung) Anwendung und basiert auf der Annahme, dass eine proportionale
Beziehung zwischen den Kostenträgereinzel- und -gemeinkosten besteht. Im
Hinblick auf die mögliche Gliederung der Kostenarten und -stellen sind
verschiedene Varianten der Zuschlagskalkulation denkbar (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 168). Die Verrechnung der
Gemeinkosten kann entweder ohne Rückgriff auf Kostenstellen durch einen
Zuschlag oder getrennt nach Kostenarten mit Hilfe mehrerer Zuschläge erfolgen.
Des Weiteren können sich auch die Zuschlagssätze an den Kostenstellen
ausrichten, und zwar entweder als ein Zuschlag je Kostenstelle oder als
mehrere, nach Kostenarten differenzierte Zuschläge je Kostenstelle.
Bei der summarischen Zuschlagskalkulation findet keine
Differenzierung zwischen Kostenarten statt. Sie sollte nur dann angewendet
werden, wenn die Gemeinkosten einen (sehr) geringen Anteil an den Gesamtkosten
haben. Die Gemeinkosten werden zu einem Block zusammengefasst und nur auf eine
Zuschlagsbasis bezogen. Ohne Kostenstellendifferenzierung, aber mit Bildung von
Gemeinkostengruppen, die auf einzelne, sich voneinander unterscheidende
Zuschlagsgrundlagen rekurrieren, operiert die selektive Zuschlagskalkulation
ohne Rückgriff auf die
Kostenstellenrechnung.
Eine weitaus höhere Differenzierung bei den Kostenstellen und
-arten wird mit der Anwendung der elektiven
Zuschlagskalkulation mit Rückgriff auf die Kostenstellenrechnung erreicht.
Sie findet hauptsächlich bei mehrstufiger Mehrproduktfertigung Anwendung. Die
nach Arten gruppierten Gemeinkosten werden auf der Grundlage separater
kostenstellenbezogener Zuschlagsgrundlagen und -sätze mehrheitlich in Anlehnung
an das Grundschema der Abb. 2 verrechnet. Im Gegensatz dazu muss bei der
Kalkulation öffentlicher Aufträge mehr oder weniger fest vorgegebenen
Kalkulationsschemata gefolgt werden (vgl. Freidank,
C.C. 2001, S. 167).
Unabhängig von der verwendeten Form der Zuschlagskalkulation
ergibt sich der Zuschlagssatz aus der Division der Gemeinkosten ( „ en bloc “ oder
differenziert nach Kostenart(engruppe)) durch die entsprechende
Zuschlagsgrundlage. Von einer verursachungsgerechten Zuordnung kann nicht
ausgegangen werden, da eine Proportionalität zwischen Zuschlagsgrundlage und
Gemeinkosten nicht zwingend ist. Werden fixe und variable Kosten bei der
Verrechnung der Gemeinkosten gleich behandelt, wird eine konstante (aber nicht unbedingt
zutreffende) Proportionalität zwischen der Zuschlagsgröße und den Gemeinkosten
unterstellt.
e) Verrechnungssatzkalkulation
Im Gegensatz zu der Zuschlagskalkulation basiert die
Kostenzuordnung bei der Verrechnungssatzkalkulation (Bezugsgrößenkalkulation)
nicht auf Wert-, sondern auf Mengenschlüsseln (Maschinenlaufzeiten, Anzahl
Arbeitsvorgänge etc.) als Bezugsgrößen
(vgl. Kloock,
J./Sieben, G./Schildbach, T./Homburg, C. 2005, S. 162). Die
Verrechnungssatzkalkulation orientiert sich an dem Leistungsvolumen der
jeweiligen Kostenstelle oder des jeweiligen Kostenplatzes und verrechnet die
entsprechenden Kosten proportional dazu. In Anlehnung an die
Divisionskalkulation werden die kostenstellen-/kostenplatzbezogenen Kosten
durch die Plan-, Normal- oder Ist-Leistungseinheiten der zugehörigen
Kostenstelle zur Ermittlung von spezifischen Verrechnungssätzen dividiert, um
den einzelnen Kostenträgern die Kostenstellengesamtkosten entsprechend der
Leistungsinanspruchnahme in einem höherem Grade verursachungsgemäß – je nach
Wahl der Zuschlagsgrundlage u.U. auch streng verursachungsgerecht – zuzuordnen.
Dies setzt die Existenz von Stücklisten, Produktions- und Arbeitsgangplänen
voraus (vgl. Hummel,
S./Männel, M. 1986, S. 302).
Deshalb wird dieses Verfahren zumeist bei repetitiven Leistungen angewendet, wie
sie in Kostenstellen der Fertigung häufig vorkommen. Zur Berücksichtigung der
Inanspruchnahme (Bearbeitungszeit) der Maschinen durch die einzelnen
Kostenträger und zur Differenzierung der einzelnen Maschinenkosten wird die
Verrechnungssatzkalkulation bei der Kalkulation der einzelnen Kostenträger zu
einer Maschinen(stunden)satzrechnung ausgebaut. Im Ergebnis ermöglicht eine
Kostenplatzrechnung für die einzelne Maschine die Ermittlung eines spezifischen
Satzes zur Angabe der maschinenbezogenen Gemeinkosten je Einheit
Maschinenlaufzeit (vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 175).
Mithilfe der Verrechnungssatzkalkulation können die Kosten
für Einzelfertigungen
verursachungsgerechter als bei den bislang vorgestellten Verfahren den
einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden. In diesem Zusammenhang wird die
Verrechnungssatzkalkulation auch als Job Casting System bezeichnet (vgl. Horngren,
C.T./Datar, S./Foster, G. 2006, S. 99).
f) Prozesskostenrechnung
Während die bislang erörterten Verfahren die Kosten der
indirekten Leistungsbereiche den Kostenträgern nach Mengen- oder Wertschlüsseln
zuweisen, verfolgt die Prozesskostenrechnung
das Ziel, bei der Verrechnung klassischer Gemeinkosten dem Prinzip der
Verursachungsgerechtigkeit nach Möglichkeit besser zu entsprechen. Dabei werden
die Kosten den Kostenträgern gemäß der Inanspruchnahme von Prozessen der
internen Wertschöpfungskette zugeordnet. Problematisch ist dabei die Wahl des
„ richtigen “ Kostentreibers, denn dieser soll einen proportionalen Zusammenhang
zwischen dem Aktivitätsniveau des Kostentreibers und den Prozesskosten
herstellen. Mithilfe eines Prozesskoeffizienten, der die benötigte Anzahl von
Prozessbezugsgrößeneinheiten zur Herstellung einer Einheit des Kostenträgers
angibt, können die jeweiligen anteiligen Prozesskosten durch Multiplikation des
Prozesskostensatzes mit dem Koeffizienten dem Bezugsobjekt zugewiesen werden
(vgl. Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 355). Auch bei diesem Verfahren kann
das Problem der Fixkostenproportionalisierung auftreten, wenn die Prozesskosten
einflussgrößenunabhängige, d.h. leistungsmengenunabhängige Kosten beinhalten
(vgl. Homburg, C.
2001, S. 255). Für die nicht produktnahen fixen Gemeinkosten werden
andere Verfahren der Zurechnung auf die Kostenträger vorgeschlagen (vgl. Horváth, P.
2003, S. 561; Coenenberg,
A.G. 2003, S. 220).
4. Beurteilung
der Verfahren der Kostenträgerrechnung
Aufgrund der vorangegangenen Darstellungen ergibt sich in
Abhängigkeit vom Produktionsprogramm die aus Abb. 5 (in Weiterführung zu Schweitzer,
M./Küpper, H.-U. 2003, S. 183) ersichtliche Systematisierung
der einzelnen Kalkulationsverfahren.
Abb. 5: Zuordnung der Kalkulationsverfahren in Abhängigkeit
vom Produktionsprogramm
Keines der vorgestellten Verfahren erfüllt den Anspruch einer
verursachungsgerechten Kostenträgerrechnung uneingeschränkt, da Gemeinkosten
mit einbezogen werden. Bestenfalls ist eine verursachungsgerechtere Zuordnung im Vergleich zu anderen
Verfahren möglich. Es führt kein Weg daran vorbei, die mit dem Tragfähigkeits-
und dem Durchschnittsprinzip verbundenen Ungenauigkeiten bei der Zuordnung von
Kosten auf den Kostenträger hinzunehmen. Würde statt dessen auf die Verrechnung
von Gemeinkosten verzichtet, so blieben Kosten – etwa für technische
Ausstattung und/oder Arbeitskräfte – unberücksichtigt, die für die Erstellung
mehrerer Kostenträger anfallen und ohne die die Erstellung eines einzelnen
Kostenträgers nicht möglich wäre. Die erörterten Verfahren der Zurechnung von
Gemeinkosten werden dadurch, dass sie dem Anspruch des Verursachungsprinzips
nicht genügen, keineswegs obsolet, aber ihre Defizite im Hinblick auf das
Verursachungsprinzip müssen bei der Entscheidung über ihren Einsatz
mitreflektiert werden.
Neben der Wahl des Verfahrens ist die Genauigkeit der
Kostenzurechnung auch von der Güte der Kostenarten- und -stellenrechnung
abhängig. Diese kann aber durch eine Rechnerunterstützung gefördert werden.
Welche Relevanz der Genauigkeit der kalkulierten Kostenträgerinformationen
zukommt, hängt letztlich vom Zweck der Kosten(träger)rechnung ab. Nur aus einer
entsprechend zweckbezogenen Sicht lässt sich beurteilen, ob die Kosten eines
gewählten Verfahrens der Kostenträgerrechnung angesichts seines (durch den
Rechnungszweck induzierten) Nutzens getragen werden können. Insofern stellt
sich auch bei der Kosten(träger)rechnung die Frage nach der günstigstmöglichen
Komplexitätsreduktion.
Literatur:
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Kosten- und Erlösträgerrechnung, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz,
Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 1272 – 1280
Bretzke, Wolf-Rüdiger :
Äquivalenzziffernkalkulation, in: HWR, hrsg. v. Kosiol, Erich/Chmielewicz,
Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 2. A., 1981, Sp. 43 – 50
Coenenberg, Adolf G. :
Kostenrechnung und Kostenanalyse, Stuttgart, 5. A., 2003
Dellmann, Klaus :
Kosten- und Leistungsrechnung, in: Vahlens Kompendium der
Betriebswirtschaftslehre: Band 1, hrsg. v. Bitz, Michael/Dellmann,
Klaus/Domsch, Michel, München, 4. A., 1998, S. 587 – 676
Ewert, Ralf/Wagenhofer,
Alfred : Interne Unternehmensrechnung, Berlin et al., 5. A., 2003
Freidank, Carl-Christian
: Kostenrechnung, München et al., 7. A., 2001
Homburg, Carsten :
Hierarchische Controllingkonzeption, Heidelberg 2001
Horngren, Charles
T./Datar, Srikant/Foster, George : Cost Accounting: A Managerial Emphasis,
Upper Saddle River, 12. A., 2006
Horváth, Péter :
Controlling, München, 9. A., 2003
Hummel,
Siegfried/Männel, Wolfgang : Kostenrechnung, Wiesbaden, 4. A., 1986
Jehle, Egon :
Divisionskalkulation, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell,
Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 379 – 384
Kilger,
Wolfgang/Pampel, Jochen/Vikas, Kurt : Flexible Plankostenrechnung und
Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 11. A., 2002
Kloock, Josef/Sieben,
Günter/Schildbach, Thomas/Homburg, Carsten : Kosten- und Leistungsrechnung,
Düsseldorf, 9. A., 2005
Ossadnik, Wolfgang :
Controlling, München,Wien, 3. A., 2003
Scherrer, Gerhard :
Kostenrechnung, Stuttgart, 3. A., 1999
Schweitzer,
Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München,
8. A., 2003
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