Inhaltsübersicht
I. Definition
II. Leitbilder
und Zielbereiche
III. Verbraucherpolitik
im Bereich der Anbieter
IV. Verbraucherpolitik
im Bereich privater Haushalte
V. Verbraucherorganisation
VI. Defizite
und zukünftige Aufgaben
I. Definition
Unter Verbraucherpolitik ist das Handeln öffentlicher und
privater Handlungsträger zu verstehen, das insb. auf Sicherung und Verbesserung der Bedürfnisbefriedigung der
Mitglieder privater Haushalte (Verbraucher) ausgerichtet ist. Dieses
Handeln umschließt Analysen als theoretische und empirische Untersuchungen, die
Planung der Ziele, der Strategien und des operativen Einsatzes von Instrumenten
sowie die Durchführung der Pläne in konkreten Maßnahmen und schließlich die
Kontrolle der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Aus der Fülle menschlicher
Bedürfnisse werden in der Praxis der Verbraucherpolitik jene als
handlungsrelevant ausgewählt, deren Befriedigung offensichtlich und nachhaltig
beeinträchtigt wird und mit den geistigen, körperlichen, zeitlichen,
finanziellen und sachlichen Ressourcen der privaten Haushalte allein nicht
erreicht werden kann. Unter dem Begriff »Verbraucherpolitik« (consumer policy)
wird in Europa in erster Linie öffentliches (staatliches) Handeln verstanden,
während der Begriff »consumerism« (Konsumerismus) in den USA gleichgewichtig
auch private Aktivitäten einschließt (Aaker, D.
A./Day, G. S. 1974).
II. Leitbilder und
Zielbereiche
Wer Ziele setzt, ist
(a)
mit einem gegenwärtigen Zustand jetzt und in Zukunft
nicht einverstanden, definiert
(b)
einen zukünftigen, als besser bewerteten Zustand und
ist
(c)
bestrebt, Maßnahmen zu ergreifen, um (a) in (b) zu
überführen.
Ein System operationaler Ziele bedarf, um hinreichend
konsistent zu sein, geistiger Entwürfe in Form machbarer Utopien und
Leitbilder. Für die Verbraucherpolitik haben folgende Leitbilder eine gewisse
Relevanz gewonnen:
-
Konsumentensouveränität als positives, normatives
Leitbild, wonach Verbraucher unter vollkommener Information über ihre
Bedürfnisse und über Güter als Mittel der Bedürfnisbefriedigung ihre
Entscheidungen nutzenmaximierend treffen und ihre Nachfrage das Güterangebot
lenkt.
-
Konsumfreiheit als positives, sowohl normatives als
auch faktisches Leitbild, wonach Verbrauchern Wahlfreiheit zu verschaffen
ist. Diese ist sowohl über ein verbessertes Informationsangebot als auch über
Beschränkungen des Anbieterverhaltens, Aufrechterhaltung hinreichenden
Anbieterwettbewerbs und ein zusätzliches Angebot öffentlicher Güter zu
erreichen.
-
Produzentensouveränität als negatives, faktisches
Leitbild, wonach Anbieter den Wettbewerb ausschalten, Einfluss auf
Gesetzgebung und Verwaltung ausüben, nicht nur Werbung, sondern auch die
gesamte gesellschaftliche Kommunikation beherrschen und somit Verbraucher zu
Kauf und Konsum der angebotenen (z.T. »überflüssigen«) Güter veranlassen.
-
Ökologischer Konsum als positives, normatives
Leitbild, wonach Produktion, Vertrieb, Kauf, Gebrauch und Entsorgung von
Gütern unter minimalem Einsatz »elementarer Ressourcen« (Luft, Boden, Wasser,
aber auch: Tiere und Menschen) zu geschehen haben und Kosten zu
internalisieren, d.h. vom Verursacher zu tragen sind.
Positive Leitbilder zeigen das Anzustrebende (Ziele),
negative das zu Vermeidende; normative Leitbilder weisen auf Ziele hin,
faktische auf gegenwärtige oder zu erwartende Zustände.
In den Grundstrukturen der tatsächlich durchgeführten
Verbraucherpolitik lassen sich verschiedene Ziel- und Instrumentalbereiche
identifizieren. Durch Aufrechterhaltung hinreichenden Wettbewerbs (workable
competition) sollen Anbieter sich selbst kontrollieren, in ihrer Macht
beschränken und durch ständige Innovationen Güter anbieten, die zumindest
»ausreichende« Bedürfnisbefriedigung der Verbraucher ermöglichen.
Verbraucherinformation ergänzt die Wettbewerbspolitik und zielt auf ein Angebot
von Informationen, das Anbieter nicht bereitstellen, Verbraucher jedoch für
wirksame Entscheidungen benötigen.
Verbraucherschutz hebt auf Gesetzgebung, Rechtsprechung,
Verwaltungshandeln und freiwillige Übereinkünfte unter Anbietern ab, die dem
Verbraucher Schutz vor nachteiliger Vertragsgestaltung, Vermögens- und
Gesundheitsschutz sowie Schutz vor Informationen bieten, die ihre
Entscheidungen negativ beeinflussen. Daneben existieren Regulierungen, die den
Verbraucher vor sich selbst schützen sollen, indem der Gebrauch von Produkten
(z.B. Betäubungsmittel, Pkw) oder Emissionen und Abfallentsorgung eingeschränkt
werden. Verbraucherorganisation ist
auf Gründung und Gestaltung wirkungsvoller Institutionen ausgerichtet, die mit
Maßnahmen der Verbraucherpolitik befasst sind.
Da Wettbewerbspolitik nicht in den Bereich der
Verbraucherpolitik fällt, lässt sich das System der Zielbereiche der
Verbraucherpolitik wie folgt darstellen (siehe Abb. 1).
Abb. 1: Zielbereiche der Verbraucherpolitik
Operative Maßnahmen der Verbraucherpolitik entfalten ihre
primären Wirkungen sowohl in der Gestaltung des Anbieter- als auch des
Verbraucherverhaltens, denen sekundäre Wirkungen folgen (s. Abb. 2). Ist z.B. das Werbeverhalten von
Anbietern verändert worden (primärer Effekt), so mag sich nachfolgend auch das
Informations- und Kaufverhalten der Verbraucher wandeln (sekundärer Effekt).
Ändert sich das Entscheidungsverhalten der Verbraucher durch
Warentestinformationen (primärer Effekt), so antworten Anbieter mit
verbesserten Produkten (sekundärer Effekt).
Abb. 2: Primäre und sekundäre Wirkungen der
Verbraucherpolitik
III. Verbraucherpolitik
im Bereich der Anbieter
1. Gegenstand
Maßnahmen, die eine Gestaltung des Anbieterverhaltens zum
Ziel haben, können
-
durch freiwillige
Selbstkontrolle der Mitglieder von Wirtschaftsverbänden und durch Selbstdisziplin einzelner Unternehmen
oder
-
durch staatliche
Fremdregulierungen (Gesetze, Rechtsverordnungen und ihre Durchsetzung)
und durch Anreizsysteme (Steuern, Subventionen) durchgesetzt werden.
Da übergeordnetes Ziel die Erhöhung der Bedürfnisbefriedigung
von Verbrauchern ist, gestalten die verbraucherpolitischen Maßnahmen die
Marketing-Instrumente der Anbieter, mit denen diese wiederum auf ihre
Verbraucherkunden einwirken. Die Marketing-Wissenschaft
unterscheidet vier Instrumentenbündel: Kommunikationspolitik, Produktpolitik, Distributionspolitik und
Preispolitik. Die Regulierung dieser Instrumentenbündel soll anhand einiger
wichtiger Beispiele demonstriert werden (Kuhlmann, E.
1990).
2. Kommunikationspolitik
Ziel der Kommunikationspolitik
ist die Verhinderung anstößiger, sittenwidriger und irreführender und die
Förderung faktisch richtiger und informativer Aussagen in den
Wettbewerbshandlungen der Anbieter.
(a) Die Selbstregulierung der Mediawerbung erfolgt in Deutschland und mehreren anderen
Ländern Europas (Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande) auf der Basis des
Vorhaltenskodex der ICC (International
Chamber of Commerce) (Rijkens,
R./Miracle, G. E. 1986). Der 1972 vom Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW) gegründete Deutsche Werberat (DWR) hat den Auftrag,
Verhaltensnormen zu entwickeln und ihre Einhaltung zu überwachen. Beabsichtigt
ist, die Grauzone »anstößiger«, jedoch nicht gesetzeswidriger Werbung
zu verringern, die z.B. in der an »kritische« Zielgruppen (Kinder, Jugendliche
usw.) gerichteten oder für »kritische« Produkte (Zigaretten, alkoholische
Getränke, Kredite usw.) durchgeführten Werbung liegen kann. Verglichen mit dem
DWR genießt die Advertising Standards
Agency (ASA) in Großbritannien ein größeres Maß an Unabhängigkeit, da von
den neun Mitgliedern des ASA-Council sechs einschließlich des Vorsitzenden
nicht der Werbewirtschaft angehören.
Bei produktbegleitenden
Informationen (auf Produkt, Verpackung, Beipackzetteln, am Verkaufsort
usw.) kommen z.B. RAL-Testaten, Kurzfassungen von Warentestergebnissen und dem
»Blauen Umweltengel«, Pflegekennzeichen für Textilien und Gütezeichen
erhebliche Bedeutung für sachgerechte Kauf- und Gebrauchsentscheidungen der
Verbraucher zu.
(b) Der staatlichen
(Fremd-)Regulierung der
Mediawerbung und anderen Wettbewerbshandlungen liegt in Deutschland vor
allem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zugrunde, das sowohl
Wettbewerber als auch (End-)Verbraucher schützen soll. Die Generalklausel des §
1 UWG schützt neben Mitbewerbern auch Verbraucherinnen und Verbraucher vor
unlauteren Wettbewerbshandlungen, die nach § 3 dann verboten sind, wenn sie zu
nicht unerheblichen Benachteiligungen führen. In § 5 wird beispielhaft
dargestellt, wann irreführende Werbung als unlauter anzusehen ist: Wenn
objektiv falsche Aussagen für die Kaufentscheidung bedeutsam sind
(empfängerorientierter Irreführungsbegriff). Täuschungsverbote spezieller Art
enthalten auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFGB) und das
Heilmittelwerberecht.
In skandinavischen
Ländern (Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland) existieren
Verwaltungsbehörden – Verbraucherombudsmann
und Marktgerichtshof – die in Kooperation mit Wirtschaftsverbänden
Verhaltensrichtlinien für alle Marketingaktivitäten entwickeln und
Kontrolltätigkeiten ausüben. In den USA
verfügt die Federal Trade Commission
(FTC) über eine breite Palette an Regulierungsmöglichkeiten, von denen Trade
Regulation Rules (Gesetze über lauteres Geschäftsgebaren), Affirmative
Disclosure (Anordnung zur ausdrücklichen Offenlegung von Informationen) und
Corrective Advertising (vom Werbenden finanzierte Werbung zur Korrektur
vorangegangener Wirkungen irreführender Werbung) in erster Linie zu erwähnen
sind.
Produktbegleitende Informationen werden auch durch
verschiedenartige gesetzliche Kennzeichnungspflichten geregelt, die sich auf
Inhaltsstoffe, Materialien, Qualitätsangaben, Nebenwirkungen und Mengenangaben
beziehen. Sie finden sich u.a. im LFGB, in der
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, im Textilkennzeichnungsgesetz, im Mess-
und Eichgesetz sowie in der Fertigpackungsverordnung.
3. Produktpolitik
Die Ziele der Produktpolitik
lassen sich als Sicherheit, Qualität und Umweltschonung von und durch Produkte
und Dienstleistungen bezeichnen. Vermieden werden sollen gesundheitliche
Schäden und Vermögensschäden bei den Verbrauchern.
(a) Die Selbstregulierung
der Anbieter findet ihren Ausdruck zum einen in der überbetrieblichen technischen Normung, die Produktnormen,
Verständigungsnormen und Prüfnormen festlegt. Produktnormen sollen
Kompatibilität, Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Umweltschutz sichern.
Überbetriebliche technische Normen haben in Deutschland als DIN-Normen seit
langem herausragende Bedeutung, mit der Internationalisierung des Handels
verlagert sich der Schwerpunkt auf europäische EN-Normen und auf internationale
ISO-Normen. Die Selbstdisziplin einzelner
Firmen kann sich im ökologischen
Produktmarketing ausdrücken, insb. dann, wenn es sich um ökologische
Innovationen und nicht lediglich um Anpassung an das übliche Verhalten der
Wettbewerber oder nur an Vorgaben in Gesetzen und Rechtsverordnungen handelt.
(b) Der Fremdregulierung
von Produkten und Dienstleistungen dienen vielfältige Regelungen des
öffentlichen Rechts und seiner Durchsetzung. Zu verweisen ist hier auf das
LFGB, das u.a. verbietet, gesundheitsschädliche Lebensmittel in den Verkehr zu
bringen oder nicht zugelassene Zusatzstoffe zu verwenden. Strikte Regelungen
enthält auch das Arzneimittelgesetz (AMG), das insb. eine staatliche Zulassung
von Fertigarzneimitteln vorschreibt. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(GPSG) fordert, dass Produkte nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen,
wenn sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder vorhersehbarer Fehlanwendung
nicht Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten gefährden.
Das Produkthaftungsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige
Haftung des Herstellers (auch: des Händlers oder Importeurs) für durch seine
Produkte verursachte Schäden vor.
4. Distributionspolitik
Ziel der Distributionspolitik ist, Verbraucherfreiheit bei
Vertragsabschluss und -gestaltung zu gewährleisten und die Bedingungen für die
Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen im Verbraucherinteresse zu
regeln.
(a) Selbstregulierung
kann insb. über Garantiebedingungen
erfolgen, die dem Verbraucher Sachmängelansprüche über das gesetzliche
Mindestmaß hinaus einräumen. Zu nennen sind hier neben Mängelbeseitigung und
Nachbesserung vor allem Wandelung, Minderung, Neulieferung und Schadenersatz
sowie umfangreichere Sachmängelhaftungsfristen und -maßnahmen. Daneben gewinnen
Widerrufsrechte (Rechte zum Rücktritt
vom Vertrag innerhalb bestimmter Fristen) und Schlichtungsregelungen bei Streitigkeiten über die
Vertragsmäßigkeit von Lieferungen und Leistungen für den Verbraucher an
Bedeutung. Im E-Commerce kommen firmenindividuellen und branchenspezifischen
Regeln Bedeutung zu, über die Vertrauenswürdigkeit der Angebotsinformation,
Zuverlässigkeit von Lieferungen und Zahlungen sowie Sicherheit sensibler
Kundendaten gewährleistet werden.
(b) Staatliche
Fremdregulierungen finden sich vornehmlich im Gesetz über die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGBG), das dem allgemeinen Vertragsrecht im BGB (mit der
Fiktion ebenbürtiger Vertragspartner) als lex specialis vorgeht. Für den Fall
formularmäßiger einseitig auferlegter Allgemeiner Geschäftsbedingungen
verbietet das AGBG u.a. bestimmte Vertragsklauseln, die für Verbraucher (und andere
Vertragsparteien) deutlich von Nachteil sein können.
Die Versorgung mit
Produkten und Dienstleistungen sollte u.a. über das Ladenschlussgesetz im Verbraucherinteresse geregelt sein.
Gesetzliche Regelungen zum E-Commerce gelten insbesondere der Daten- und
Vertragssicherheit.
5. Preispolitik
Ziele der Preispolitik sind der Schutz vor überhöhten Preisen
und vor irreführender Preisgestaltung.
(a) Möglichkeiten der Selbstregulierung
liegen in erster Linie in informativer
Preisgestaltung, die z.B. durch Basispreise (base price systems: Preise pro
Liter, Kilogramm usw.) bei stark differierenden Packungsmengen vorgenommen
werden können oder durch Angaben von Lebenszeitkosten
(life cycle costing) bei Produkten, die nicht nur hohe Anschaffungspreise,
sondern auch erhebliche Betriebskosten während einer durchschnittlichen
Lebenszeit verursachen. Darüber hinaus sind auch Preisgestaltungen durch sog. Tarifsysteme durchführbar, die z.B. den
umweltschonenden Verbrauch von Energie fördern.
(b) Staatliche
Fremdregulierung, die allgemein auf das Preisniveau einwirkt, gehört in den
Bereich der Wettbewerbs- und Währungspolitik. Spezielle Regelungen bestehen im Konsumentenkreditgesetz. Die Forderung nach
Preisklarheit und Preiswahrheit
findet sich u.a. in der Preisangabenverordnung, die die Auszeichnung von
Endpreisen bei angebotenen Produkten und Dienstleistungen vorschreibt.
IV. Verbraucherpolitik
im Bereich privater Haushalte
1. Gegenstand
Maßnahmen der Verbraucherpolitik, die bei den Verbrauchern
direkt wirken, regeln entweder das Verhalten der Verbraucher unmittelbar oder
beeinflussen das Verbraucherverhalten über Kommunikationsmaßnahmen. Unmittelbare Verhaltensregelung erfolgt
überwiegend durch Gesetze, die nicht der Verbraucherpolitik, sondern z.B. der
Gesundheitspolitik, der Verkehrspolitik, der Bildungspolitik usw. zuzurechnen
sind. Kommunikationsmaßnahmen haben
das Ziel einer Erhöhung des Humankapitals der Verbraucher, um diese zu
wirkungsvolleren Entscheidungen und Verhaltensweisen zu befähigen. Vier
Maßnahmenbündel lassen sich unterscheiden (Kuhlmann, E.
1990).
2. Verbrauchererziehung
Verbrauchererziehung in allgemein bildenden Schulen hebt vor
allem darauf ab, grundlegende Werte,
Motivationen, Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten bei Kindern und
Jugendlichen zu vermitteln. Dazu zählen u.a. eine Anhebung der allgemeinen
Motivation und Fähigkeit zur Informationsgewinnung und Entscheidung, eine
Stärkung der Fähigkeiten zum Haushaltsmanagement (z.B. Einnahmen- und
Ausgabenplanung) und eine Erhöhung der Effizienz des Marktverhaltens (z.B.
Nutzung von Informationsquellen, wirksames Kaufverhalten). Festzustellen ist,
dass die personalen, zeitlichen und sachlichen Ressourcen zur
Verbrauchererziehung derart starken Beschränkungen unterworfen sind, dass ihre
Wirkungen weit hinter den Erwartungen zurückbleiben müssen.
3. Verbraucherberatung
Verbraucherberatung zielt auf die Lösung aktueller, oft schlecht
strukturierter Probleme einzelner Verbraucher oder kleiner homogener
Verbrauchergruppen, die sich als Ratsuchende an professionelle Berater in
direkter Interaktion wenden. Sie tritt in zwei
Grundformen auf, Beratung als Mittel der Absatzförderung und Beratung als
Zweck, d.h. zur Lösung von Verbraucherproblemen (s. Abb. 3).
Abb. 3: Formen der Verbraucherberatung
Als Mittel wird die Verbraucherberatung im Rahmen
persönlichen Verkaufs vom stationären Handel und im Direktvertrieb eingesetzt
oder aber im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit z.B. von
Energieversorgungsunternehmen. Beratung als Zweck erscheint in vielfältiger
Form als private Marktleistung z.B. von Steuerberatern, Architekten,
Rechtsanwälten oder als öffentliche Beratungsleistung, die den Ratsuchenden
berechnet oder nur zu Teilkosten deckenden Preisen angeboten wird. Als
Einrichtungen der letztgenannten Form sind insb. die Verbraucherberatungsstellen der Verbraucher-Zentralen der Länder zu
nennen. Das Beratungspersonal setzt
neben verschiedenen Druckmedien auch audio-visuelle Medien ein und arbeitet
zunehmend mit Rechnerunterstützung unter Zugriff auf eigens geschaffene
Datenbanken. Im Vordergrund der vermittelten Beratungsinhalte stehen Produkt- und Geräteberatung, Kredit- und
Schuldnerberatung, Rechtsberatung, Energie- und Umweltberatung sowie
Ernährungs- und Mieterberatung. Restriktionen in der Personal- und
Sachmittelausstattung erlauben der Verbraucherberatung nur geringe Reichweiten.
Die Ratsuchenden setzen sich vor
allem aus Personen mit intensiver Problemwahrnehmung (z.B. bei der
Schuldnerberatung) oder aus effizienzorientierten Verbrauchern mit
überdurchschnittlicher Bildung zusammen.
4. Verbraucherinformation
Ziel der Verbraucherinformationspolitik ist es, Informationen
zur Lösung meist wohldefinierter,
aktueller Probleme über Massenmedien an größere Verbrauchersegmente zu
übermitteln. Ihre Inhalte lassen sich
in einer ersten Zweiteilung als deklarative und prozedurale Informationen
unterteilen (s. Abb. 4).
Abb. 4: Inhalte der Verbraucherinformation
Prozedurale Information soll erfolgreiche Handlungsabläufe
ermöglichen, die über Erklärungen (z.B. »Warum tritt eine Minderung des Realvermögens
ein?«), vor allem jedoch über Handlungsanweisungen erfolgen kann (»Was ist zu
tun, um eine Minderung des Realvermögens zu vermeiden?«). Letztere erscheinen
in expliziter Form als generelle Empfehlungen (»Rezepte«) oder sind implizit in
sog. Erfahrungsberichten enthalten. Deklarative Information findet sich vor
allem in Beschreibungen, jedoch auch in Erklärungen. Gütertests stellen
Qualitätsmessungen dar, sie untersuchen, inwieweit Attribute von Produkten und
Dienstleistungen bestimmten Anforderungen entsprechen. Beim Vergleichstest ist
nicht nur ein, sondern sind mehrere Produkte und Dienstleistungen Gegenstand
der Untersuchung. Beim Systemvergleich werden nicht Angebote einzelner Firmen
(z.B. Markenartikel, Fabrikate), sondern verschiedene Technologien (z.B.
Tintenstrahl- oder Laserdrucker) in ihren Qualitätsattributen analysiert.
Gütertests und Systemvergleiche beziehen auch Erklärungen ein, wenn sie nicht
nur Attribute von Materialien und unmittelbaren Funktionen, sondern auch
Wirkungen untersuchen und bewerten, z.B. Umwelteffekte aufgrund von Emissionen
oder Verpackungsentsorgung.
Die bekannteste Erscheinungsform der Verbraucherinformation
stellt der vergleichende Warentest
der Stiftung Warentest (Berlin) dar.
Um möglichst hohe Neutralität (keine einseitige Interessenbindung),
Objektivität (Methodentransparenz) und Sachkunde (Methoden entsprechen dem
Stand der Technologie) zu gewährleisten, existiert ein Basisplan der
Ablauforganisation (s. Abb. 5).
Abb. 5: Ablauforganisation vergleichender Warentests
Die Auswahl der Objekte ist an Dringlichkeit und Bedeutung
von Informationsproblemen orientiert. Die Terminplanung berücksichtigt, dass
Tests zu bestimmten Zeitpunkten erscheinen sollten, zu denen Verbraucher
Informationen benötigen (z.B. saisonale Kaufschwerpunkte) und dass monatlich
erscheinende Testhefte für viele unterschiedliche Verbrauchergruppen
Informationen enthalten sollten. In der wirtschaftlichen Phase befasst man sich
mit der Auswahl der Testobjekte (z.B. nach ihrer Marktbedeutung), in der
technischen Phase vor allem mit der Auswahl der zu untersuchenden Attribute und
der Prüfmethoden. Der Untersuchung folgt die Veröffentlichung in monatlich
erscheinenden Testheften (»test« und »Finanztest«) sowie in
Sonderpublikationen. Andere Medien (Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen,
Zeitschriften) publizieren fallweise Teilergebnisse.
Die Verbreitung von
Testinformationen hat direkte Wirkungen bei einem Teil (testnutzender)
Verbraucher und einem Teil (testnutzender) Anbieter (s. Abb. 6). Use-benefits treten bei Verbrauchern z.B. durch Wahl
qualitativ besserer und/oder billigerer Produkte und Dienstleistungen oder
durch aktiveres Beschwerdeverhalten auf. Testnutzende Anbieter berücksichtigen
Tests z.B. in ihrer Qualitätspolitik (vor allem bei negativen Ergebnissen) oder
in ihrer Werbung (vor allem bei positiven Ergebnissen). Das Verhalten der
beiden Testnutzergruppen führt zu Verlagerungen der Nachfragerströme, sodass
auch etliche zunächst nicht testnutzende Anbieter ihr Marktverhalten umstellen.
Das Gesamtergebnis besteht vor allem in einer allgemeinen Anhebung des
Qualitätsniveaus auf dem Markt,
von dem zwangsweise dann auch die nicht testnutzenden Verbraucher profitieren,
d.h. es treten für sie non-use-benefits als indirekte Wirkungen ein.
Abb. 6: Wirkungen von vergleichenden Warentests
5. Verbraucheraufklärung
Staatliche und andere Nonprofit-Organisationen führen fallweise
Kommunikationskampagnen vor allem
über Massenmedien durch, um als problematisch erachtete Formen des Verhaltens
breiter Verbrauchersegmente zu beeinflussen. So sollen z.B. Änderungen des
Rauchverhaltens oder des Medikamentengebrauchs erzielt werden (Abstinenz),
Jugendliche von der Übernahme bestimmter Verhaltensweisen (z.B. regelmäßiger
Alkoholkonsum) abgehalten werden (Prävention) oder neue Verhaltensformen, wie
z.B. Nutzung von Sondermüllcontainern, verbreitet werden (Adoption). Viele
Aufklärungskampagnen sind von begrenzter Wirksamkeit, da ihre
verhaltenswissenschaftliche Fundierung lückenhaft ist.
V. Verbraucherorganisation
Im Rahmen der Verbraucherpolitik agierende Institutionen
lassen sich in Selbst- und
Fremdorganisationen unterteilen (Kuhlmann, E.
1990). In Selbstorganisationen artikulieren Verbraucher selbst ihre
Bedürfnisse, setzen die Organisationsziele und versuchen sie mit eigenen
Mitteln durchzusetzen; in Fremdorganisationen geschieht dies auf staatliche
Initiative und mit öffentlichen Mitteln. Abb.
7 stellt die verschiedenen Organisationsformen dar.
Abb. 7: Formen der Verbraucherorganisation
Fremdorganisationen
-
Repräsentative
Formen sollen die Interessen möglichst vieler Verbraucher wahren, z.B.
die Stiftung Warentest oder die Verbraucher-Zentralen der Länder.
-
Dialogformen
werden vor allem von Anbietern in Form sog. Verbraucherabteilungen
eingerichtet, die einen systematischen Dialog mit Verbrauchern betreiben
sollen, indem sie ihre Beschwerden, Anregungen usw. aktiv aufnehmen und für
das Unternehmen und sein Marketing auswerten.
Selbstorganisationen
-
Repräsentative
Formen werden zwar mit Mitteln der Verbraucher betrieben, jedoch von
professionellem Management geleitet, z.B. der ADAC oder Warentestinstitute in
den USA und in Großbritannien.
-
Kooperative
Formen existieren in Deutschland vornehmlich als (kleinere)
Selbsthilfegruppen (z.B. Mietervereine), sind in Skandinavien noch in der
ursprünglichen Form der Konsumgenossenschaft (Verbraucher-Kooperative)
anzutreffen.
Die Bereitschaft von Verbrauchern, sich in Selbsthilfeorganisationen
mit Geld und Arbeit zu engagieren, ist besonders dann gering, wenn sie in den
Genuss der Leistungen der Organisation auch ohne eigenen Ressourceneinsatz
gelangen können. In großen Organisationen kann darüber hinaus der zum Engagement
bereite Verbraucher nicht mehr erkennen, ob er mit seinem Einsatz noch einen
Beitrag zum Erfolg der Organisation liefert. Die Folgen sind dann oft
Resignation und Austritt oder Nicht-Eintritt.
VI. Defizite und
zukünftige Aufgaben
Strategische Handlungsbereiche
(»Geschäftsfelder«) zukünftiger Verbraucherpolitik lassen sich zumindest
andeuten, wenn man zwei Hauptdimensionen »Problembedeutung« und
»Wirkungsmöglichkeit« zu ihrer Identifizierung heranzieht. Verbraucherpolitik
wird dort nötig, wo schwer wiegende Probleme großer Verbrauchersegmente zu
lösen sind und sie wird dort möglich, wo günstige Rahmenbedingungen für die
wirkungsvolle Durchsetzung von Maßnahmen im wirtschafts- und
gesellschaftspolitischen Umfeld bestehen (s. Abb. 8).
Abb. 8: Strategische Wirkungsbereiche der Verbraucherpolitik
(a) Arme Hunde: Bei geringer Problembedeutung und geringer
Wirkungsmöglichkeit ist es nicht opportun, verbraucherpolitische Finanz-, Sach-
und Personalressourcen zu investieren.
(b) Melkkühe: Bei hoher Wirkungsmöglichkeit und geringer
Problembedeutung handelt es sich häufig um etablierte, relativ erfolgreiche
Handlungsfelder, die beibehalten werden sollten, da sie die
»Butter-und-Brot«-Tätigkeiten der Verbraucherpolitik darstellen.
(c) Fragezeichen: Hohe Problembedeutung lässt einen Einstieg
in dieses Feld zwar als verlockend erscheinen, angesichts geringer
Wirkungsmöglichkeiten sollte man sich jedoch selektiv der Unterstützung Dritter
versichern, so z.B. staatlicher Einrichtungen oder der Verbände der Anbieter.
(d) Stars: Hier liegt das förderungswürdige Feld zukünftigen
strategischen Handelns, auf das verfügbare Ressourcen zu konzentrieren sind.
Stars der Vergangenheit sind oft zu Melkkühen oder gar zu
armen Hunden mutiert. Letzteres gilt für Konsumgenossenschaften in Deutschland,
deren Problembedeutung und Wirkungsmöglichkeiten u.a. durch einen effizienten
Einzelhandel reduziert wurden. In der Nachkriegszeit brillierten vergleichende
Warentests z.B. von elektrischen und elektronischen Geräten als Stars, da
vielen Verbrauchern glaubwürdige Informationen für effiziente Entscheidungen
fehlten und die staatliche Wettbewerbspolitik
diese Verbraucherinformation förderte. Stars der Zukunft werden zweifellos
Tests von Dienstleistungen sein, die für private Haushalte hohe Bedeutung
besitzen (z.B. Leistungen für Gesundheit und Alterssicherung) und die in ihrer
Qualität oft schwer zu beurteilen sind.
Verglichen mit der Zeit zwischen 1950 und 1980 werden die
kommenden Jahrzehnte in Deutschland und vergleichbaren Ländern Europas,
Nordamerikas und Ostasiens neue Verbraucherprobleme zeitigen. Zwei voneinander
nicht unabhängige Bündel von Einflussgrößen werden diesen Wandel bewirken:
Veränderungen des Umfelds der Verbraucher und Veränderungen ihrer Wert- und
Einstellungsstrukturen. Auf dieser Basis lassen sich einige »Stars«
verbraucherpolitischer Handlungsfelder von morgen wie folgt andeuten:
-
Wiedergewinnung der Kontrolle über elementare
Lebensbedingungen (Ökologie, Nachbarschaft und Wohnumgebung, Verkehr,
Gesundheit)
-
Beachtung externer Effekte des Konsums von der
Produktion über Vertrieb, Ge- und Verbrauch bis zur Entsorgung bzw. bis zur
Wieder- und Weiterverwendung
-
Neue Techniken, insb. Informations- und Kommunikationstechnologien und ihre
Auswirkungen
-
Verstärkte Selbstregulierung der Anbieter und neue
ethische Normen ihres Handelns.
Im Rahmen staatlichen und privaten Handelns hat
Verbraucherpolitik nie erstrangige Bedeutung erringen können. Generell kann man
sagen, dass der effiziente Einsatz der Ressourcen privater Haushalte für Zwecke
der Bedürfnisbefriedigung stets als nachrangiges Problem angesehen wurde –
verglichen mit Problemen des Erwerbs und der Bereitstellung dieser Ressourcen.
Ob eine Verlagerung der Bedeutungsgewichte angesichts regionaler und globaler
Ressourcenverknappung eintreten wird, bleibt abzuwarten. Ökonomisch sinnvoll
wäre es zweifellos, sich stärker auf den effizienten Einsatz knapper Ressourcen
auch in privaten Haushalten zu konzentrieren.
Literatur:
Aaker, D. A./Day, G. S. : Consumerism,
2. A., New York 1974
Biervert, B./Fischer-Winkelmann, W.
F./Rock, R. : Verbraucherpolitik in der Marktwirtschaft, Reinbek 1978
Brobeck, St./Mayer, R. N./Herrmann, R.
O. : Encyclopedia of the Consumer Movement, Santa Barbara, Cal. 1997
Diller, H. : Vahlens Großes Marketing
Lexikon, 2. A., München 2001
Grunert, K. G. : Price Transparency,
Competition, and the Consumer Interest, in: Price Information and Public Price
Controls, Consumers and Market Performance, hrsg. v. Goyens, M., Brüssel 1986,
S. 23 – 48
Hansen, U./Stauss, B./Riemer, M. :
Marketing und Verbraucherpolitik, Stuttgart 1982
Hippel, E. v. : Verbraucherschutz, 3.
A., Tübingen 1986
Journal of Consumer Affairs, : ,
Columbia/Mo., USA (American Council on Consumer Interests), jährlich seit 1966
Journal of Consumer Policy, : ,
Dordrecht, Holland, jährlich, seit 1977
Journal of Public Policy &
Marketing (American Marketing Association), : , jährlich, seit 1982
Kuhlmann, E. : Verbraucherpolitik,
München 1990
Preuß, V./Steffens, H. : Marketing
und Konsumerziehung, Frankfurt a.M. 1993
Raffée, H./Silberer, G. : Warentest
und Unternehmen, Frankfurt a.M. 1984
Rijkens, R./Miracle, G. E. : European
Regulation of Advertising, Amsterdam 1986
Scott Maynes, E. : The Frontier of
Research in the Consumer Interest, Columbia (Miss.) 1988
Silberer, G./Raffée, H. : Warentest
und Konsument, Frankfurt a.M. 1984
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